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Einbürgerung St. Gallen nach der SEM-Bewilligung – alle Schritte

Was passiert nach der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung des SEM im Kanton St. Gallen? Ein detaillierter Leitfaden zum Regierungsentscheid, Zeitrahmen, Kosten und Anforderungen bis zur Schweizer Staatsbürgerschaft.

Veröffentlicht am 2026-03-15·10 Min. Lesezeit
Der barocke Stiftsbezirk von St. Gallen mit den Doppeltürmen der Kathedrale über dem grünen Hof

So funktioniert die Einbürgerung in St. Gallen

Der Kanton St. Gallen hat ein besonderes Einbürgerungsverfahren mit einer starken demokratischen Komponente. Der Gemeindeentscheid kommt zuerst, gefolgt von den kantonalen und eidgenössischen Schritten, und die Stimmberechtigten deiner Gemeinde haben ein Mitspracherecht.

Der vollständige Ablauf ist: Einbürgerungsrat (kommunal) → 30-tägige öffentliche Auflage → Kanton leitet ans SEM weiter → SEM-Bewilligung → Regierung erteilt Kantonsbürgerrecht → Schweizer Bürgerrecht.

Auf Gemeindeebene entscheidet der Einbürgerungsrat. Von Gesetzes wegen hat er mindestens vier Mitglieder, die Zahl bestimmt die Gemeinde; in der Stadt St. Gallen gibt es zwei Räte, einen pro Ortsgemeinde, mit je drei Mitgliedern des Stadtrats und drei des Bürgerrats unter dem Vorsitz der Stadtpräsidentin. Nach der Zustimmung wird der Entscheid publiziert und das Dossier 30 Tage öffentlich aufgelegt; in dieser Zeit können Stimmberechtigte es einsehen und schriftlich begründete Einsprache erheben. Bei einer gültigen Einsprache entscheidet die Bürgerversammlung oder das Gemeindeparlament auf Antrag des Rats.

Erst nach diesem demokratischen Prozess geht das Dossier ans kantonale Amt für Gemeinden und Bürgerrecht, das es ans SEM zur eidgenössischen Bewilligung weiterleitet.

Nach der SEM-Bewilligung: Der Entscheid der Kantonsregierung

Sobald das SEM die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung erteilt hat, kommt das Dossier zurück in den Kanton St. Gallen. Der letzte Schritt ist unkompliziert: Die Kantonsregierung erteilt das Kantonsbürgerrecht.

Mit diesem Entscheid besitzt du offiziell die Schweizer Staatsbürgerschaft – mit Bürgerrecht deiner Gemeinde, der Ortsbürgergemeinde, des Kantons St. Gallen und der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Du kannst nun deinen Schweizer Pass und deine Identitätskarte beantragen und erhältst die Abstimmungsunterlagen.

Die Hauptarbeit im Kanton St. Gallen geschieht vor dem SEM-Schritt – das Einbürgerungsrat-Interview, die öffentliche Auflagefrist und allfällige Einspracheverfahren. Wenn die SEM-Bewilligung eintrifft, sind die kommunalen und demokratischen Prozesse bereits abgeschlossen, sodass dieser letzte kantonale Schritt eine relativ schnelle Formalität ist.

Zeitrahmen: Wie lange dauert jede Phase?

Die Stadt St. Gallen rechnet für das gesamte Verfahren mit etwa 1,5 bis 2 Jahren vom Gesuch bis zum Bürgerrecht; der Kanton selbst nennt keine Zahl und verweist auf die Gemeinde. Weder das kantonale Gesetz noch die Verordnung setzen Fristen für die Gemeindephase, eine Aufschlüsselung nach Phasen wäre deshalb geraten. Was das Gesetz festlegt:

  • Öffentliche Auflage: genau 30 Tage, ab dem Tag nach der amtlichen Bekanntmachung
  • Rekurs gegen eine Ablehnung: 14 Tage seit Eröffnung, beim kantonalen Departement
  • Kantonaler Entscheid: Der Kanton muss innert eines Jahres nach der eidgenössischen Bewilligung entscheiden, danach verfällt sie (Art. 14 BüG)
  • Gemeindeentscheid: Er wird hinfällig, wenn das Kantonsbürgerrecht aus Gründen, die bei dir liegen, nicht innert fünf Jahren erteilt wird (Art. 44 BRG)

Wichtige Details:

  • Dein Staatskundetest-Zertifikat darf bei der Gesuchstellung nicht älter als 2 Jahre sein (Stadt St. Gallen)
  • Dokumente wie Zivilstandsurkunden dürfen nicht älter als 3 Monate sein (Stadt St. Gallen)
  • Ziehst du in eine andere Gemeinde oder einen anderen Kanton, bevor der Einbürgerungsrat seinen Entscheid publiziert hat, wird dein Gesuch gegenstandslos und du beginnst in der neuen Gemeinde neu (Art. 18 BRG)

Der gesamte Ablauf von Anfang bis Ende

Hier ist der vollständige Einbürgerungsprozess im Kanton St. Gallen, Schritt für Schritt:

  1. Voraussetzungen prüfen – Aufenthalt, C-Bewilligung, Sprache, Integration
  2. Staatskundetest bestehen – Staatskunde-Prüfung (Zertifikat max. 2 Jahre gültig)
  3. Deutschnachweis beschaffen – B1-Niveau, mündlich und schriftlich
  4. Dokumente sammeln – Zivilstandsurkunden (max. 3 Monate alt), Wohnsitzbescheinigungen der letzten 10 Jahre, Lebenslauf, Motivationsschreiben
  5. Gesuch einreichen beim Einbürgerungsrat mit allen Unterlagen
  6. Gemeindegebühren im Voraus bezahlen
  7. Einbürgerungsgespräch – Einbürgerungsrat beurteilt Integration und Eignung
  8. Entscheid des Einbürgerungsrats – erteilt Gemeinde- und Ortsbürgerrecht
  9. 30-tägige öffentliche Auflage – Stimmberechtigte können einsehen und Einsprache erheben
  10. Dossier ans Amt für Gemeinden und Bürgerrecht – kantonale Prüfung und Weiterleitung ans SEM
  11. Eidgenössische Einbürgerungsbewilligung des SEM – Sicherheitsprüfung und Bundesgenehmigung
  12. Entscheid der Kantonsregierung – erteilt Kantonsbürgerrecht
  13. Du bist Schweizer/in – Pass und ID beantragen, Abstimmungsunterlagen erhalten

Hinweis: Staatskundetest und Sprachnachweis müssen vor der Gesuchstellung erworben werden. Gemeindegebühren müssen im Voraus bezahlt werden – bei Nichtzahlung wird das Gesuch abgelehnt.

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St. Gallen-spezifische Anforderungen

Aufenthalt:

  • 10 Jahre in der Schweiz (Jahre zwischen 8 und 18 zählen auf Bundesebene doppelt, mindestens 6 effektive Jahre)
  • Mindestens 3 davon in den letzten 5 Jahren vor dem Gesuch
  • 5 Jahre ununterbrochen im Kanton St. Gallen UND in der politischen Gemeinde (keine Doppelzählung nach kantonalem Recht); Ehegatten und eingetragene Partner von Schweizerinnen und Schweizern nach 3 Jahren Ehe: 3 Jahre im Kanton und 2 in der Gemeinde

Bewilligung: gültige C-Bewilligung (Niederlassungsbewilligung). Jahre mit B- und C-Bewilligung zählen voll, F halb, N, L und S gar nicht.

Sprache: Deutsch B1 mündlich und schriftlich, schriftlich über dem Bundesminimum A2. Der Nachweis erfolgt durch einen Test, wenn dein Deutsch nicht offenkundig ist; die Stadt St. Gallen verzichtet darauf bei deutscher Muttersprache und nach fünf Jahren obligatorischer Schule auf Deutsch und nennt den fide-Test (etwa CHF 250) als Beispiel.

Staatskundetest: keine kantonale Regel, sondern die Praxis der meisten Gemeinden. In der Stadt St. Gallen müssen alle Personen ab 15 den Test der Arge Integration Ostschweiz vor dem Gesuch bestanden haben; die Bescheinigung darf höchstens 2 Jahre alt sein, andere Anbieter werden nicht akzeptiert, und seit dem 4. September 2026 sind Minderjährige befreit, die alle drei Oberstufenjahre in der Schweiz besucht haben. Erwachsene legen ihn in jedem Fall ab. Die Arge führt die Anforderungen von 26 Gemeinden auf.

Integration: Respekt vor der rechtsstaatlichen Ordnung und den Verfassungswerten, bestätigt in einer unterschriebenen Erklärung; geordnete Finanzen ohne offene Betreibungen; Teilnahme am Wirtschaftsleben oder an Bildung; Förderung der Integration der Familie; soziale Kontakte zu Schweizerinnen und Schweizern. Ein Bewerbungsschreiben mit deinen Beweggründen gehört zu jedem Gesuch; die Stadt verlangt es von allen über 16.

Umzug während des Verfahrens: Ziehst du in eine andere Gemeinde oder einen anderen Kanton, bevor der Einbürgerungsrat seinen Entscheid publiziert, wird das Gesuch gegenstandslos.

Kostenübersicht

Die Einbürgerungskosten in St. Gallen variieren je nach Gemeinde. Hier die Gebühren für die Stadt St. Gallen als Beispiel:

  • Einzelperson unter 25: CHF 1'000 (CHF 200 Gemeinde + CHF 700 Kanton + CHF 100 Bund)
  • Einzelperson über 25: CHF 2'200 (CHF 1'400 Gemeinde + CHF 700 Kanton + CHF 100 Bund)
  • Ehepaar (beide über 25): CHF 3'050 (CHF 1'900 Gemeinde + CHF 1'000 Kanton + CHF 150 Bund)
  • Familie (2 Erwachsene + Kinder): CHF 3'150 (CHF 1'900 Gemeinde + CHF 1'100 Kanton + CHF 150 Bund)

Kantonale Gebühren können bis zu CHF 2'000 für das Kantonsbürgerrecht betragen. Gemeindegebühren variieren erheblich je nach Gemeinde.

Zusätzliche Kosten:

  • Staatskundetest: ca. CHF 120
  • Sprachtest (fide): ca. CHF 250
  • Wohnsitzbescheinigungen (10 Jahre): über CHF 100
  • Deutschkurse (falls nötig): variabel

Gemeindegebühren müssen im Voraus bezahlt werden. Bei Ablehnung des Gesuchs während des Verfahrens ist eine teilweise Rückerstattung möglich.

Nützliche Kontakte

Kantonale Einbürgerungsbehörde: Amt für Gemeinden und Bürgerrecht Departement des Innern, Kanton St. Gallen Davidstrasse 27, 9001 St. Gallen Telefon: +41 58 229 62 31 E-Mail: buergerrecht@sg.ch Öffnungszeiten: Mo–Fr 08:00–11:30 und 14:00–17:00 Persönliche Termine nur nach telefonischer Vereinbarung.

Stadt St. Gallen – Einbürgerungsverwaltung: Bevölkerungsdienste, Rathaus Poststrasse 28, 9001 St. Gallen Telefon: +41 71 224 63 96 E-Mail: einbuergerungen@stadt.sg.ch Öffnungszeiten: Mi 8:30–12:00, Do 12:30–18:00, Fr 12:30–16:30

Dein erster Schritt ist die Kontaktaufnahme mit dem Einbürgerungsrat deiner Gemeinde. Er ist zuständig für das Gesuch, das Gespräch und den Gemeindeentscheid.

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