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Einbürgerung in St. Gallen nach der SEM-Bewilligung – Alle Schritte erklärt

Was passiert nach der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung des SEM im Kanton St. Gallen? Ein detaillierter Leitfaden zum Regierungsentscheid, Zeitrahmen, Kosten und Anforderungen bis zur Schweizer Staatsbürgerschaft.

Veröffentlicht am 2026-03-15·10 Min. Lesezeit

So funktioniert die Einbürgerung in St. Gallen

Der Kanton St. Gallen hat ein besonderes Einbürgerungsverfahren mit einer starken demokratischen Komponente. Der Gemeindeentscheid kommt zuerst, gefolgt von den kantonalen und eidgenössischen Schritten — und die Öffentlichkeit hat ein Mitspracherecht.

Der vollständige Ablauf ist: Einbürgerungsrat (kommunal) → 30-tägige öffentliche Auflage → Kanton leitet ans SEM weiter → SEM-Bewilligung → Kantonsregierung erteilt Kantonsbürgerrecht → Schweizer Staatsbürgerschaft.

Auf Gemeindeebene entscheidet der Einbürgerungsrat. Dieses einzigartige Gremium setzt sich aus Mitgliedern des Gemeinderats und des Bürgerrats zusammen. Nach der Genehmigung wird der Entscheid 30 Tage öffentlich aufgelegt — in dieser Zeit können Stimmberechtigte die Akten einsehen und schriftliche, begründete Einsprachen einreichen. Bei Einsprachen kann die Angelegenheit ans Stadtparlament oder an die Bürgerversammlung weitergezogen werden.

Erst nach diesem demokratischen Prozess geht das Dossier ans kantonale Amt für Gemeinden und Bürgerrecht, das es ans SEM zur eidgenössischen Bewilligung weiterleitet.

Nach der SEM-Bewilligung: Der Entscheid der Kantonsregierung

Sobald das SEM die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung erteilt hat, kommt das Dossier zurück in den Kanton St. Gallen. Der letzte Schritt ist unkompliziert: Die Kantonsregierung erteilt das Kantonsbürgerrecht.

Mit diesem Entscheid besitzt du offiziell die Schweizer Staatsbürgerschaft — mit Bürgerrecht deiner Gemeinde, der Ortsbürgergemeinde, des Kantons St. Gallen und der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Du kannst nun deinen Schweizer Pass und deine Identitätskarte beantragen und erhältst die Abstimmungsunterlagen.

Die Hauptarbeit im Kanton St. Gallen geschieht vor dem SEM-Schritt — das Einbürgerungsrat-Interview, die öffentliche Auflagefrist und allfällige Einspracheverfahren. Wenn die SEM-Bewilligung eintrifft, sind die kommunalen und demokratischen Prozesse bereits abgeschlossen, sodass dieser letzte kantonale Schritt eine relativ schnelle Formalität ist.

Zeitrahmen: Wie lange dauert jede Phase?

Das gesamte Einbürgerungsverfahren in St. Gallen dauert ungefähr 1,5 bis 2 Jahre vom Gesuch bis zur Staatsbürgerschaft. So gliedert es sich auf:

  • Gemeindephase (Gesuchsprüfung, Interview, Einbürgerungsrat-Entscheid): 3–6 Monate
  • Öffentliche Auflagefrist: genau 30 Tage (obligatorisch)
  • Kantonale Prüfung + SEM-Weiterleitung: 3–6 Monate
  • SEM eidgenössische Bewilligung: 4–8 Monate
  • Entscheid der Kantonsregierung (nach SEM): wenige Wochen

Wichtige Details:

  • Die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung ist 3 Jahre gültig — werden die verbleibenden Schritte nicht rechtzeitig abgeschlossen, verfällt sie
  • Dein Staatskundetest-Zertifikat darf bei der Gesuchstellung nicht älter als 2 Jahre sein
  • Dokumente wie Zivilstandsurkunden dürfen nicht älter als 3 Monate sein
  • Wenn du während des Verfahrens in eine andere Gemeinde ziehst und der Einbürgerungsrat seinen Entscheid noch nicht publiziert hat, wird dein Gesuch hinfällig und du musst in der neuen Gemeinde neu beginnen

Der gesamte Ablauf von Anfang bis Ende

Hier ist der vollständige Einbürgerungsprozess im Kanton St. Gallen, Schritt für Schritt:

  1. Voraussetzungen prüfen — Aufenthalt, C-Bewilligung, Sprache, Integration
  2. Staatskundetest bestehen — Staatskunde-Prüfung (Zertifikat max. 2 Jahre gültig)
  3. Deutschnachweis beschaffen — B1-Niveau (mündlich und schriftlich)
  4. Dokumente sammeln — Zivilstandsurkunden (max. 3 Monate alt), Wohnsitzbescheinigungen der letzten 10 Jahre, Lebenslauf, Motivationsschreiben
  5. Gesuch einreichen beim Einbürgerungsrat mit allen Unterlagen
  6. Gemeindegebühren im Voraus bezahlen
  7. Einbürgerungsgespräch — Einbürgerungsrat beurteilt Integration und Eignung
  8. Entscheid des Einbürgerungsrats — erteilt Gemeinde- und Ortsbürgerrecht
  9. 30-tägige öffentliche Auflage — Stimmberechtigte können einsehen und Einsprache erheben
  10. Dossier ans Amt für Gemeinden und Bürgerrecht — kantonale Prüfung und Weiterleitung ans SEM
  11. Eidgenössische Einbürgerungsbewilligung des SEM — Sicherheitsprüfung und Bundesgenehmigung
  12. Entscheid der Kantonsregierung — erteilt Kantonsbürgerrecht
  13. Du bist Schweizer/in — Pass und ID beantragen, Abstimmungsunterlagen erhalten

Hinweis: Staatskundetest und Sprachnachweis müssen vor der Gesuchstellung erworben werden. Gemeindegebühren müssen im Voraus bezahlt werden — bei Nichtzahlung wird das Gesuch abgelehnt.

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St. Gallen-spezifische Anforderungen

Aufenthalt:

  • 10 Jahre in der Schweiz (Jahre zwischen 8–18 zählen auf Bundesebene doppelt, mindestens 6 effektive Jahre)
  • Mindestens 3 davon in den letzten 5 Jahren vor dem Gesuch
  • 5 Jahre ununterbrochen im Kanton St. Gallen UND in der politischen Gemeinde (keine Doppelzählung nach kantonalem Recht)

Bewilligung: Gültige C-Bewilligung (Niederlassungsbewilligung) erforderlich.

Sprache: Deutsch B1-Niveau — mündlich UND schriftlich. Akzeptierte Nachweise: deutsche Muttersprache, 5+ Jahre obligatorische Schulbildung auf Deutsch in der Schweiz, oder anerkanntes Sprachzertifikat (telc, Goethe, ÖSD, fide).

Staatskundetest: Erforderlich für Gesuchstellende ab 15 Jahren, durchgeführt von Arge Integration. Zertifikat darf bei der Gesuchstellung nicht älter als 2 Jahre sein. Deckt schweizerische und kantonale Geografie, Geschichte, Politik und gesellschaftliche Verhältnisse ab.

Integration: Respekt gegenüber den Verfassungswerten, geordnete finanzielle Verhältnisse (keine Betreibungseinträge), Teilnahme am Wirtschaftsleben oder an Bildung, Förderung der Integration von Familienmitgliedern. Ein Motivationsschreiben ist für Gesuchstellende über 16 erforderlich.

Umzug während des Verfahrens: Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde vor der Publikation des Einbürgerungsratsentscheids wird das Gesuch hinfällig.

Kostenübersicht

Die Einbürgerungskosten in St. Gallen variieren je nach Gemeinde. Hier die Gebühren für die Stadt St. Gallen als Beispiel:

  • Einzelperson unter 25: CHF 1'000 (CHF 200 Gemeinde + CHF 700 Kanton + CHF 100 Bund)
  • Einzelperson über 25: CHF 2'200 (CHF 1'400 Gemeinde + CHF 700 Kanton + CHF 100 Bund)
  • Ehepaar (beide über 25): CHF 3'050 (CHF 1'900 Gemeinde + CHF 1'000 Kanton + CHF 150 Bund)
  • Familie (2 Erwachsene + Kinder): CHF 3'150 (CHF 1'900 Gemeinde + CHF 1'100 Kanton + CHF 150 Bund)

Kantonale Gebühren können bis zu CHF 2'000 für das Kantonsbürgerrecht betragen. Gemeindegebühren variieren erheblich je nach Gemeinde.

Zusätzliche Kosten:

  • Staatskundetest: ca. CHF 120
  • Sprachtest (fide): ca. CHF 250
  • Wohnsitzbescheinigungen (10 Jahre): über CHF 100
  • Deutschkurse (falls nötig): variabel

Gemeindegebühren müssen im Voraus bezahlt werden. Bei Ablehnung des Gesuchs während des Verfahrens ist eine teilweise Rückerstattung möglich.

Nützliche Kontakte

Kantonale Einbürgerungsbehörde: Amt für Gemeinden und Bürgerrecht Departement des Innern, Kanton St. Gallen Davidstrasse 27, 9001 St. Gallen Telefon: +41 58 229 62 31 E-Mail: buergerrecht@sg.ch Öffnungszeiten: Mo–Fr 08:00–11:30 und 14:00–17:00 Persönliche Termine nur nach telefonischer Vereinbarung.

Stadt St. Gallen — Einbürgerungsverwaltung: Bevölkerungsdienste, Rathaus Poststrasse 28, 9001 St. Gallen Telefon: +41 71 224 63 96 E-Mail: einbuergerungen@stadt.sg.ch Öffnungszeiten: Mi 8:30–12:00, Do 12:30–18:00, Fr 12:30–16:30

Dein erster Schritt ist die Kontaktaufnahme mit dem Einbürgerungsrat deiner Gemeinde. Er ist zuständig für das Gesuch, das Gespräch und den Gemeindeentscheid.

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