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Einbürgerung Zürich nach der SEM-Bewilligung – Die letzten Schritte

In Zürich entscheiden Gemeinde und Kanton vor der Bundesbewilligung; danach trifft das Gemeindeamt den Einbürgerungsentscheid, sobald alle Gebühren bezahlt sind. Die fünf Stationen, die zwei Jahre, die der Kanton schätzt, der Grundkenntnistest, die Wohnsitz- und Sprachregeln und die Gebühren (Kanton CHF 500, Stadt Zürich 1200), aus Gesetz, Verordnung, Handbuch und der Gemeindeumfrage von 2025.

Veröffentlicht am 2026-03-15·5 Min. Lesezeit
Die Limmat in Zürich mit den Türmen des Grossmünsters, den Quaifassaden und den Alpen in der Ferne

Die Reihenfolge in Zürich: Gemeindeamt, Gemeinde, Gemeindeamt, SEM, Gemeindeamt

Seit dem kantonalen Bürgerrechtsgesetz vom 1. Juli 2023 läuft das ganze Zürcher Verfahren über eine kantonale Stelle, das Gemeindeamt. Du reichst online über das Einbürgerungsportal des Kantons ein, das Gemeindeamt macht die Vorprüfung, deine Gemeinde prüft dich und erteilt das Gemeindebürgerrecht, das Gemeindeamt prüft das Dossier erneut und erteilt das Kantonsbürgerrecht, das Staatssekretariat für Migration erteilt die Bundesbewilligung, und das Gemeindeamt schliesst das Dossier mit dem Einbürgerungsentscheid ab.

Die Bewilligung des SEM kommt also, wenn Gemeinde- und Kantonsentscheid schon vorliegen. Was danach bleibt, ist ein Entscheid, keine weitere Prüfung. Die Kantonsseite Zürich führt die Voraussetzungen und den Grundkenntnistest mit ihren Quellen auf; dieser Leitfaden folgt dem Dossier vom Gemeindeentscheid bis zum Pass.

Nach der Bundesbewilligung: der Entscheid des Gemeindeamts, sobald die Gebühren bezahlt sind

Nach der Bundesbewilligung trifft das Gemeindeamt den Einbürgerungsentscheid, sobald alle Gebühren bezahlt sind. Mit diesem Entscheid erwirbst du Gemeinde-, Kantons- und Schweizer Bürgerrecht auf einmal und kannst Pass und Identitätskarte beantragen. Abgestimmt wird in dieser Phase nichts mehr; das in der Gemeindeordnung bezeichnete Organ hat das Gemeindebürgerrecht und das Gemeindeamt das Kantonsbürgerrecht schon erteilt, bevor das Dossier zum Bund ging.

Zwei Dinge für diese Phase. Die Bundesbewilligung hält nicht: Nach Bundesrecht muss der Kanton innert eines Jahres nach ihrem Erhalt entscheiden, sonst verfällt sie. Und hat dich die Gemeinde früher abgelehnt, geht der Rekurs innert 30 Tagen an den Bezirksrat.

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Wie lange es dauert: ungefähr zwei Jahre, mit der Gemeindephase als Variable

Der Kanton schätzt ungefähr zwei Jahre bis zum Schweizer Bürgerrecht für die fünf Stationen zusammen. Eine Aufteilung nach Phasen publiziert er nicht; die einzige Zahl für die Gemeinden stammt aus seiner Gemeindeumfrage vom Dezember 2025, in der rund ein Viertel der Gemeinden für ihren eigenen Teil mehr als sechs Monate meldete. Die Umfrage ergab auch, dass gut die Hälfte der Gemeinden ein persönliches Gespräch führt und 41 Prozent ein Motivationsschreiben verlangen, und dort geht die Gemeindezeit hin.

Der Grundkenntnistest kann überall in diesem Zeitplan liegen: Deine Gemeinde bestimmt, ob du ihn vor der Einreichung oder während des Verfahrens ablegst, er darf ohne Sperrfrist wiederholt werden, und während des Verfahrens muss die Gemeinde mindestens eine Wiederholung ermöglichen.

Das ganze Verfahren von Anfang bis Ende

  1. Gesuch online über das Einbürgerungsportal des Kantons, mit dem Kostenvorschuss; wer noch nicht im Zivilstandsregister erfasst ist, lässt zuerst den Personenstand registrieren.
  2. Vorprüfung durch das Gemeindeamt: vollständige Unterlagen, C-Bewilligung, Aufenthaltsfristen von Bund und Kanton, Zahlungsverpflichtungen der letzten fünf Jahre, Strafrechtsordnung. Fehlt etwas, kannst du das Gesuch ergänzen oder zurückziehen.
  3. Prüfung durch die Gemeinde: Deutschnachweis, Grundkenntnisse mit dem Grundkenntnistest, Teilnahme am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben, Kontakte zu Schweizerinnen und Schweizern, Respekt vor den Werten der Bundesverfassung; das in der Gemeindeordnung bezeichnete Organ erteilt das Gemeindebürgerrecht.
  4. Kantonsbürgerrecht durch das Gemeindeamt, danach die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung des SEM.
  5. Einbürgerungsentscheid des Gemeindeamts, sobald alle Gebühren bezahlt sind: Gemeinde-, Kantons- und Schweizer Bürgerrecht.

Der Grundkenntnistest besteht aus 50 Fragen aus dem öffentlichen Katalog von 350, 35 zum Bund, 10 zum Kanton und 5 zur Gemeinde, bestanden ab 30 richtigen Antworten; digital, vor Ort, vier Antworten pro Frage. Befreit: fünf Jahre obligatorische Schule in der Schweiz mit drei auf der Sekundarstufe I, ein Abschluss der Sekundarstufe II in der Schweiz, ein laufender Schulbesuch, Kinder unter 12.

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Voraussetzungen zum Merken: zwei Jahre in der Gemeinde, Deutsch A2 und B1, fünf Jahre bezahlte Rechnungen

Zehn Jahre in der Schweiz, davon drei in den fünf Jahren vor dem Gesuch, die Jahre zwischen 8 und 18 doppelt gezählt. Eine gültige C-Bewilligung. Zwei Jahre in derselben Gemeinde bei der Einreichung; wer unter 25 ist, braucht nur zwei Jahre im Kanton Zürich. Deutsch A2 schriftlich und B1 mündlich, belegt mit einem Zertifikat von telc, Goethe-Institut, ÖSD oder fide oder mit dem kantonalen Deutschtest im Einbürgerungsverfahren, dem KDE, den die Gemeinden über akkreditierte Anbieter durchführen; kein Zertifikat bei Muttersprache, fünf Jahren Schule auf Deutsch oder einem Abschluss der Sekundarstufe II oder Tertiärstufe auf Deutsch.

Die Vorprüfung des Gemeindeamts schaut auf die Zahlungsverpflichtungen der letzten fünf Jahre und die Strafrechtsordnung; die Gemeinde auf die Teilnahme am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben, die Kontakte zu Schweizerinnen und Schweizern und den Respekt vor den Werten der Verfassung.

Gebühren, und wo du fragst

Der Kanton verlangt CHF 500, unter 25 die Hälfte und unter 20 nichts, bei Abweisung CHF 200. Jede Gemeinde legt ihre Gebühr selbst fest: laut der Umfrage von 2025 ab 25 Jahren meist CHF 400 bis 600, in einer Spannweite von CHF 200 bis 2400; die Stadt Zürich verlangt nach ihrer Gebührenverordnung CHF 1200 pro Person, Kinder im Gesuch gratis. Der Bund verlangt CHF 100 pro Person, CHF 150 für Ehepaare und CHF 50 für Minderjährige. Eine erwachsene Einzelperson in der Stadt zahlt also CHF 1800 Gebühren, in einer Gemeinde mit typischer Gebühr CHF 1000 bis 1200. Mit dem Gesuch ist ein Kostenvorschuss fällig; der Schlussentscheid des Gemeindeamts wartet auf die letzte Zahlung. Der Grundkenntnistest ist in der Stadt kostenlos; anderswo können Gemeinde oder Anbieter etwas verlangen.

Die kantonale Behörde ist das Gemeindeamt des Kantons Zürich, dessen Seiten zur ordentlichen Einbürgerung und zum Grundkenntnistest, das Gesetz, die Verordnung und das Handbuch auf der Kantonsseite Zürich verlinkt sind, zusammen mit den Seiten der Stadt Zürich.

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