SwissCitizenship

Einbürgerung in Zürich nach der SEM-Bewilligung – Alle Schritte erklärt

Was passiert nach der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung der SEM im Kanton Zürich? Ein detaillierter Leitfaden zur letzten kantonalen Phase, Zeitrahmen, Kosten und Anforderungen bis zur Schweizer Staatsbürgerschaft.

Veröffentlicht am 2026-03-15·10 Min. Lesezeit

Die Einbürgerungsreihenfolge im Kanton Zürich

Wenn du das ordentliche Einbürgerungsverfahren im Kanton Zürich durchläufst, solltest du zuerst die spezifische Reihenfolge verstehen, die der Kanton verfolgt.

Die Reihenfolge in Zürich ist: Gemeinde → Kanton → Bund (SEM).

Das bedeutet, dass zuerst deine Gemeinde entscheidet, ob dir das Gemeindebürgerrecht erteilt wird. Dann prüft der Kanton — genauer gesagt das Gemeindeamt, Abteilung Einbürgerungen — das Dossier und erteilt das kantonale Bürgerrecht. Erst nachdem sowohl das Gemeinde- als auch das Kantonsbürgerrecht erteilt wurden, geht das Dossier an die SEM (Staatssekretariat für Migration) zur eidgenössischen Bewilligung. Sobald die SEM diese erteilt, führt das Gemeindeamt eine abschliessende Prüfung durch und du erhältst das Schweizer Bürgerrecht.

Diese Reihenfolge bedeutet, dass die SEM-Phase die letzte grosse Prüfung im Verfahren ist — nach der Erteilung der eidgenössischen Bewilligung durch die SEM führt das Gemeindeamt lediglich eine Schlussprüfung durch und erteilt das Schweizer Bürgerrecht. Es ist zu diesem Zeitpunkt keine zusätzliche kantonale Abstimmung oder parlamentarische Entscheidung mehr erforderlich.

Eine weitere Besonderheit von Zürich: Seit Juli 2023 gilt ein neues Kantonales Bürgerrechtsgesetz (KBüG), das das Verfahren in allen Gemeinden vereinheitlicht und ein vollständig digitales Antragssystem eingeführt hat.

Was nach der SEM-Bewilligung passiert: Schritt für Schritt

Sobald die SEM die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung erteilt hat, befindest du dich auf der Zielgeraden. Da Zürich die gemeindliche und kantonale Phase vor der SEM-Prüfung durchführt, ist die Phase nach der SEM-Bewilligung relativ unkompliziert. Hier ist, was passiert:

Schritt 1: SEM sendet die Bewilligung an das Gemeindeamt Die SEM übermittelt die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung an das Gemeindeamt – Abteilung Einbürgerungen in Zürich. Dies ist die kantonale Behörde, die dein gesamtes Verfahren koordiniert hat.

Schritt 2: Abschliessende Prüfung durch das Gemeindeamt Das Gemeindeamt führt eine abschliessende Prüfung deines Dossiers durch. Da die Gemeinde und der Kanton ihre Beurteilungen bereits abgeschlossen und das Bürgerrecht auf ihren jeweiligen Ebenen erteilt haben, handelt es sich bei diesem Schritt in erster Linie um eine formelle Überprüfung, dass alle Bedingungen noch erfüllt sind und sich seit dem kantonalen Entscheid nichts geändert hat.

Schritt 3: Erteilung des Schweizer Bürgerrechts Sobald die abschliessende Prüfung abgeschlossen ist, erteilt dir das Gemeindeamt formell das Schweizer Bürgerrecht. Du besitzt gleichzeitig das Gemeindebürgerrecht, das Kantonsbürgerrecht und das eidgenössische Bürgerrecht.

Schritt 4: Benachrichtigung Du erhältst eine offizielle Benachrichtigung, dass du nun Schweizer Staatsbürger bist. Das Gemeindeamt informiert dich bei jedem Schritt, wenn dieser abgeschlossen ist — das gehört zum standardisierten Verfahren in Zürich.

Da die Hauptarbeit (Integrationsbeurteilung, Wissenstest, Gemeindeentscheid, Kantonsentscheid) bereits vor der SEM-Phase erledigt wurde, ist die Phase nach der SEM-Bewilligung in Zürich typischerweise der schnellste Teil des gesamten Verfahrens.

Zeitrahmen: Wie lange dauert jede Phase?

Das gesamte Einbürgerungsverfahren im Kanton Zürich dauert in der Regel ungefähr 2 Jahre von der Antragstellung bis zur Staatsbürgerschaft. Hier ist eine Aufschlüsselung nach Phasen:

Gemeindephase: mehrere Monate bis über 6 Monate Deine Gemeinde erhält deinen Antrag (weitergeleitet vom Gemeindeamt), überprüft deine Integration, führt den Grundkenntnistest durch und prüft deine Deutschkenntnisse. Das Organ, das über die Erteilung des Gemeindebürgerrechts entscheidet, variiert je nach Gemeinde — in der Stadt Zürich ist es der Stadtrat. In den meisten Zürcher Gemeinden (~120 von 162) entscheidet der Gemeinderat (Gemeindeexekutive). Einige Gemeinden nutzen eine Bürgerrechtskommission oder seltener eine Gemeindeversammlung oder ein Gemeindeparlament. Stand 2025 geben rund ein Viertel der Gemeinden an, dass die Bearbeitung im Durchschnitt länger als 6 Monate dauert.

Kantonale Phase (Gemeindeamt): wenige Wochen bis Monate Nach der Erteilung des Gemeindebürgerrechts durch die Gemeinde und der Bezahlung der Gebühren prüft das Gemeindeamt das Dossier und erteilt das Kantonsbürgerrecht. Das Gemeindeamt führt Registerabfragen durch und überprüft, dass alle kantonalen Anforderungen erfüllt sind.

Bundesphase (SEM): 6 bis 18 Monate Das Gemeindeamt leitet das Dossier dann an die SEM weiter. Die SEM überprüft die Bundesanforderungen, führt Sicherheitsüberprüfungen durch und erteilt die eidgenössische Bewilligung. Diese Phase dauert typischerweise 6 bis 18 Monate, je nach Arbeitsbelastung der SEM.

Abschlussphase (nach SEM): wenige Wochen Nach der Erteilung der Bewilligung durch die SEM führt das Gemeindeamt seine Schlussprüfung durch und erteilt das Schweizer Bürgerrecht. Dies ist typischerweise die schnellste Phase, da die inhaltlichen Prüfungen bereits abgeschlossen sind.

Gut zu wissen: Das Gemeindeamt hält dich in jeder Phase auf dem Laufenden. Du erhältst innerhalb eines Monats nach Einreichung deines Gesuchs eine schriftliche Bestätigung und Benachrichtigungen, wenn ein Schritt abgeschlossen ist.

Das komplette Einbürgerungsverfahren im Kanton Zürich: Ein Überblick

Zum besseren Verständnis hier das komplette Einbürgerungsverfahren von Anfang bis Ende:

  1. Gesuchseinreichung — Du reichst dein Einbürgerungsgesuch beim Gemeindeamt (kantonales Gemeindeamt) online über das ZHservices/AGOV-Portal oder per Post ein. Das Gemeindeamt ist die zentrale Koordinationsstelle für das gesamte Verfahren.
  1. Empfangsbestätigung — Du erhältst innerhalb eines Monats eine schriftliche Bestätigung.
  1. Vorprüfung durch das Gemeindeamt — Das Gemeindeamt führt erste Registerabfragen durch (Strafregister, Betreibungsregister, Sozialhilfegeschichte), um zu überprüfen, ob du die formellen Voraussetzungen erfüllst.
  1. Gemeindeabklärung — Deine Gemeinde beurteilt deine Integration: Deutschkenntnisse (B1 mündlich, A2 schriftlich), den Grundkenntnistest (Grundwissen über Schweizer Geografie, Geschichte und Politik) und deine allgemeine soziale Integration und Kontakte mit Schweizer Einwohnern.
  1. Gemeindeentscheid — Das zuständige Gemeindeorgan (Stadtrat, Gemeinderat, Bürgerrechtskommission oder ein anderes Organ je nach Gemeinde) entscheidet über die Erteilung des Gemeindebürgerrechts. In der Stadt Zürich trifft der Stadtrat diese Entscheidung.
  1. Zahlung der Gemeindegebühren — Nach der Genehmigung bezahlst du die Gemeindegebühren.
  1. Kantonale Prüfung durch das Gemeindeamt — Das Gemeindeamt prüft das vollständige Dossier und erteilt das Kantonsbürgerrecht.
  1. Zahlung der Kantonsgebühren — Du bezahlst die kantonalen Gebühren.
  1. Weiterleitung an die SEM — Das Gemeindeamt leitet das Dossier an die SEM zur eidgenössischen Prüfung weiter.
  1. SEM-Prüfung und eidgenössische Bewilligung — Die SEM überprüft die Bundesanforderungen, führt Sicherheitsüberprüfungen durch und erteilt die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung.
  1. Abschlussprüfung und Schweizer Bürgerrecht — Das Gemeindeamt führt eine Schlussprüfung durch und erteilt dir formell das Schweizer Bürgerrecht. Du bist nun Schweizer Staatsbürger mit Gemeinde-, Kantons- und eidgenössischem Bürgerrecht.

Zürich-spezifische Anforderungen, die du kennen solltest

Der Kanton Zürich hat folgende Anforderungen für die ordentliche Einbürgerung:

  • Gemeindewohnsitz: Mindestens 2 Jahre Wohnsitz in der aktuellen Gemeinde vor Einreichung des Gesuchs
  • Kantonaler Wohnsitz für unter 25-Jährige: Wer unter 25 ist, braucht nur 2 Jahre Wohnsitz im Kanton Zürich
  • Bewilligung: Eine gültige C-Bewilligung (Niederlassungsbewilligung) ist erforderlich
  • Sprache: Deutsch auf Niveau B1 (Sprechen und Hören), A2 (Lesen und Schreiben). Nachweis kann durch ein anerkanntes Sprachzertifikat, Schweizer Schulabschlüsse oder andere Nachweise der Deutschkenntnisse erfolgen
  • Grundkenntnistest: Ein digitaler Test über Grundwissen in Schweizer und Zürcher Geografie, Geschichte, Politik und Gesellschaft. Fast 95% der Gemeinden verwenden mittlerweile den standardisierten kantonalen Digitaltest des Gemeindeamts
  • Sozialhilfe: Du darfst in den letzten 3 Jahren keine Sozialhilfe bezogen haben und darfst aktuell keine Sozialhilfe beziehen. Ausnahme: wenn du Sozialhilfe vollständig zurückbezahlt hast oder wenn du sie während einer Erstausbildung unverschuldet benötigt hast
  • Betreibungsregister: Keine unbezahlten Einträge im Betreibungsregister der letzten 5 Jahre, keine Verlustscheine der letzten 5 Jahre und keine unbezahlten rechtskräftigen Steuerrechnungen der letzten 5 Jahre
  • Strafregister: Keine relevanten Strafregistereinträge und keine laufenden Strafverfahren
  • Integration: Du musst soziale Integration und regelmässigen Kontakt mit Schweizer Einwohnern nachweisen. Du musst auch die Integration von Familienmitgliedern fördern
  • Verfassungswerte: Respektierung der schweizerischen und kantonalen Verfassungswerte, einschliesslich Rechtsstaatlichkeit, Gleichberechtigung sowie Religions- und Meinungsfreiheit

Kostenübersicht

Hier ist eine Aufschlüsselung der Gebühren, die du während des Einbürgerungsverfahrens im Kanton Zürich erwarten kannst:

  • Bundesgebühr (SEM): CHF 100 pro Einzelperson, CHF 150 für Paare, CHF 50 pro minderjähriges Kind
  • Kantonale Gebühr (Gemeindeamt): CHF 500 für Personen über 25, CHF 250 für Personen unter 25, kostenlos für Personen unter 20 (seit Juli 2023). Bei Ablehnung gilt eine reduzierte Gebühr von CHF 200
  • Gemeindegebühr: Variiert je nach Gemeinde — am häufigsten zwischen CHF 400 und 600 für Erwachsene. Die Stadt Zürich erhebt ca. CHF 500 pro Person. Kontaktiere deine Gemeinde für genaue Gebühren
  • Sprachzertifizierung: CHF 200–500 für Deutsch B1/A2-Prüfungen (falls erforderlich — Schweizer Schulabschlüsse können als Nachweis dienen)
  • Zivilstandsregisterauszug: Zusätzliche Gebühren fallen an
  • Dokumentengebühren: Variiert (Apostillen, Übersetzungen, Auszüge)

Die Gesamtkosten liegen typischerweise zwischen CHF 1'000 und 1'600 pro Person, ohne Sprachprüfungen und Dokumentenvorbereitung. Damit ist Zürich etwas günstiger als einige andere Kantone.

Härtefallregelung: Für Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen können die kantonalen und kommunalen Gebühren reduziert oder vollständig erlassen werden.

Kinder, die im Antrag eines Elternteils eingeschlossen sind, sind auf kantonaler und eidgenössischer Ebene in der Regel gebührenfrei.

Nützliche Kontakte

Für Fragen zum Einbürgerungsverfahren im Kanton Zürich kannst du die zuständige Behörde direkt kontaktieren:

  • Gemeindeamt – Abteilung Einbürgerungen, Direktion der Justiz und des Innern
  • Adresse: Wilhelmstrasse 10, 8005 Zürich (Post: Postfach, 8090 Zürich)
  • Telefon: +41 43 259 83 81
  • E-Mail: einbuergerungen.gaz@ji.zh.ch
  • Erreichbarkeit: Mo–Do 13:30–17:00, Fr 13:30–16:00

Für die Gemeindephase kontaktiere deine lokale Gemeindeverwaltung. Jede Gemeinde führt ihre eigene Integrationsbeurteilung und Entscheidung durch. In der Stadt Zürich kontaktiere die Einwohner Services.

Für Informationen zu den Bundesanforderungen konsultiere die Website des SEM (Staatssekretariat für Migration) unter www.sem.admin.ch.

Wenn du dich auf den Grundkenntnistest vorbereiten möchtest, deckt unsere App alle Themen ab, die du benötigst — Schweizer und Zürcher Politik, Geschichte, Geografie und Gesellschaft — mit Übungsfragen auf Deutsch.

Testen Sie Ihr Wissen

5 kostenlose Fragen probieren

Bereit für den Einbürgerungstest?

Kostenlose Testversion verfügbar • Keine Kreditkarte erforderlich