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Einbürgerung Waadt nach der SEM-Bewilligung – alle Schritte

Was passiert nach der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung der SEM im Kanton Waadt? Ein detaillierter Leitfaden zur Vereidigungszeremonie, Zeitrahmen, Kosten und Anforderungen bis zur Schweizer Staatsbürgerschaft.

Veröffentlicht am 2026-03-15·10 Min. Lesezeit
Die Weinbergterrassen des Lavaux über dem Genfersee im Kanton Waadt, mit der Kathedrale von Lausanne und den Alpen dahinter

Die Einbürgerungsreihenfolge im Kanton Waadt

Wenn du im Kanton Waadt das ordentliche Einbürgerungsverfahren durchläufst, folgt der Kanton dieser Reihenfolge, wie sie das Waadtländer Bürgerrechtsgesetz (Loi sur le droit de cité vaudois, LDCV) vom 19. Dezember 2017 festlegt.

Die Reihenfolge in Waadt ist: Kanton (SPOP) → Gemeinde → Kanton (Staatsrat) → Bund (SEM) → Promesse solennelle → Beschluss des Staatsrats.

Eine Besonderheit von Waadt: Das Gesuch geht per Post an den SPOP (Service de la population), die kantonale Behörde, nicht an die Gemeinde. Der SPOP prüft die formellen Voraussetzungen, eröffnet den Untersuchungsbericht und übergibt das Dossier deiner Gemeinde, die den Wissenstest durchführt und deine Integration beurteilt.

Nachdem die Gemeinde ihren positiven Vorbescheid erteilt und der Staatsrat (die Kantonsregierung) seinen eigenen erlassen hat, geht das Dossier an das SEM für die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung.

Sobald das SEM sie erteilt hat, lädt dich der Kanton zur Prestation de serment ein, dem feierlichen Versprechen vor dem Staatsrat oder einer Delegation. Sie ist eine Voraussetzung des Schlussentscheids: Hast du sie abgelegt, wird dir der Einbürgerungsbeschluss des Staatsrats eröffnet, und dieser Beschluss bewirkt gleichzeitig den Erwerb der Bourgeoisie (Gemeindebürgerrecht), des kantonalen Bürgerrechts und der Schweizer Staatsangehörigkeit.

Gut zu wissen: Mit CHF 450 Kantonsgebühr für eine erwachsene Person liegt Waadt deutlich unter Genf, wo der Kanton CHF 1250 für Erwachsene über 25 verlangt.

Was nach der SEM-Bewilligung passiert: Schritt für Schritt

Sobald das SEM die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung erteilt hat, tritt das Verfahren im Kanton Waadt in seine Schlussphase. Das passiert dann, gemäss den Artikeln 36 bis 40 LDCV:

Schritt 1: Das SEM schickt die Bewilligung an den Kanton Mit dem Eingang der eidgenössischen Bewilligung beim SPOP beginnt die Schlussphase. Gemeinde, Kanton und Bund haben deine Einbürgerung jetzt alle gutgeheissen.

Schritt 2: Letzte Kontrollen Der SPOP konsultiert erneut das Strafregister VOSTRA und prüft, wo nötig, ob du die Voraussetzung der Teilnahme am Wirtschaftsleben oder des Erwerbs einer Ausbildung noch erfüllst. Hat sich etwas geändert, erhältst du 30 Tage für eine Stellungnahme, bevor der Staatsrat entscheidet.

Schritt 3: Aufgebot zur Promesse solennelle Dann lädt dich der SPOP zur Prestation de serment vor den Staatsrat oder eine Delegation ein. Du legst dieses Versprechen ab: «Sie versprechen, der Bundesverfassung und der Verfassung des Kantons Waadt treu zu sein. Sie versprechen, die Rechte, Freiheiten und Unabhängigkeit Ihrer neuen Heimat bei jeder Gelegenheit und mit all Ihrer Kraft zu wahren und zu verteidigen, ihre Ehre und ihren Nutzen zu fördern und alles zu vermeiden, was ihr Verlust oder Schaden bringen könnte.» Kinder unter zwölf Jahren und Personen mit wichtigen Gründen sind befreit.

Schritt 4: Beschluss und Erwerb des Bürgerrechts Sind alle Voraussetzungen erfüllt, eröffnet dir der SPOP den Einbürgerungsbeschluss des Staatsrats. Dieser Beschluss bewirkt den Erwerb der Schweizer Staatsangehörigkeit, des kantonalen Bürgerrechts und der Bourgeoisie deiner Gemeinde. Zivilstandsamt, Gemeinde und Bundesstatistik werden informiert.

Entscheidende Frist: Du musst die Promesse solennelle innert 6 Monaten nach Erhalt des Aufgebots ablegen. Sonst gilt dein Gesuch als zurückgezogen.

Zeitrahmen: Wie lange dauert jede Phase?

Der Kanton publiziert keine Gesamtdauer für die Einbürgerung in Waadt; jede Gesamtzahl, die du liest, ist eine Schätzung. Was das Gesetz festlegt, sind Fristen für die kantonale und die kommunale Phase:

Vorprüfung durch den SPOP Der SPOP prüft die formellen Voraussetzungen, eröffnet den Untersuchungsbericht und kontrolliert Strafregister, Sozialhilfe, Sprache und Identität. Fehlt eine formelle Voraussetzung, hast du 30 Tage für eine Stellungnahme, bevor ein Nichteintretensentscheid ergeht.

Gemeindephase: 12 Monate bis zum Abschlussbescheid Die Gemeinde muss dich innert zehn Tagen nach Erhalt des Dossiers informieren, den Wissenstest innert sechs Monaten durchführen (mit Aufgebot mindestens drei Monate im Voraus) und ihren Abschlussbescheid (avis de clôture) innert 12 Monaten erlassen. Ihr Entscheid folgt innert drei Monaten nach diesem Bescheid.

18 Monate vom Gesuch bis zum Gemeindeentscheid Artikel 21 LDCV begrenzt den ganzen Weg vom Gesuch bis zum Gemeindeentscheid auf 18 Monate, ausser ein dir zuzurechnendes grösseres Hindernis verzögert ihn.

Vorbescheid des Kantons und Bundesphase Der Staatsrat erlässt seinen Vorbescheid und leitet das Dossier an das SEM weiter. Für die eidgenössische Bewilligung des SEM setzen weder das Waadtländer Recht noch das Bürgerrechtsgesetz des Bundes eine Frist; rechne mit mehreren Monaten.

Schlussphase: das Versprechen innert 6 Monaten Nach der Bewilligung führt der SPOP seine letzten Kontrollen durch und lädt dich zur Promesse solennelle ein, die du innert 6 Monaten nach dem Aufgebot ablegen musst.

Wichtige Fristen: 12 Monate für den Abschlussbescheid der Gemeinde, höchstens 18 Monate vom Gesuch bis zum Gemeindeentscheid, 6 Monate für die Promesse solennelle nach dem Aufgebot. Realistisch dauert der ganze Weg deutlich länger als 18 Monate.

Das komplette Einbürgerungsverfahren im Kanton Waadt: Ein Überblick

Zum besseren Verständnis hier das komplette Einbürgerungsverfahren von Anfang bis Ende:

  1. Antrag beim SPOP – Du lädst das Einbürgerungsformular von der Website des Kantons herunter, füllst es aus, unterschreibst es und schickst es an das SPOP (Service de la population) – Secteur des naturalisations mit den erforderlichen Dokumenten. Anders als in den meisten Kantonen geht der Antrag an die kantonale Behörde, nicht an die Gemeinde.
  1. SPOP-Erstprüfung – Das SPOP prüft, ob die formellen und materiellen Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt sind, und erstellt eine Stellungnahme im Ermittlungsbericht.
  1. Übermittlung an die Gemeinde – Das SPOP übermittelt das Dossier zur Prüfung an deine Gemeinde.
  1. Gemeindeabklärung – Die Gemeinde führt ihre eigene Beurteilung deiner Integration durch. Dies kann eine Anhörung durch eine von der Gemeinde eingesetzte Einbürgerungskommission umfassen. Die Gemeinde hat 12 Monate Zeit für diese Phase.
  1. Wissenstest – Du absolvierst den kantonalen Wissenstest: einen schriftlichen Test mit 48 Multiple-Choice-Fragen zu vier Themen – Geschichte, Geografie, politische Institutionen und Gesellschaft – auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene.
  1. Stellungnahme der Gemeinde – Die Gemeinde vervollständigt Teil 2 des Ermittlungsberichts und sendet den vollständigen Bericht mit allen Anhängen an das SPOP.
  1. Kantonaler Entscheid – Der Conseil d'État (kantonale Exekutivregierung) prüft die Akte. Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, erteilt er einen positiven Bescheid zur Erteilung des kantonalen Bürgerrechts.
  1. Weiterleitung an die SEM – Die Akte wird an die SEM zur eidgenössischen Bewilligung weitergeleitet. Weder das Waadtländer Gesetz noch das Bürgerrechtsgesetz des Bundes setzen für diese Prüfung eine Frist.
  1. SEM-Prüfung und eidgenössische Bewilligung – Die SEM überprüft die Bundesanforderungen, führt Sicherheitsüberprüfungen durch und erteilt die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung.
  1. Vereidigungszeremonie – Du wirst zur prestation de serment vor dem Conseil d'État oder dessen Delegation eingeladen. Mit der Eidesleistung erwirbst du die Bourgeoisie, das kantonale Bürgerrecht und die Schweizer Staatsangehörigkeit gleichzeitig.
  1. Pass und Identitätskarte – Du kannst nun einen Schweizer Pass und eine Identitätskarte beantragen.

Waadt-spezifische Anforderungen, die du kennen solltest

Der Kanton Waadt hat folgende Anforderungen für die ordentliche Einbürgerung:

  • Kantonaler Wohnsitz: Mindestens 2 Jahre Wohnsitz im Kanton Waadt, einschliesslich des Jahres unmittelbar vor der Antragstellung
  • Ununterbrochene Anwesenheit: Du musst während des gesamten Verfahrens effektiv in der Schweiz und bis zum Ende der Gemeindephase im Kanton Waadt wohnen
  • Bewilligung: Eine gültige C-Bewilligung (Niederlassungsbewilligung) ist erforderlich
  • Sprache: Französisch auf Niveau B1 (Sprechen und Hören), A2 (Lesen und Schreiben). Nachweis durch einen fide-Sprachpass oder gleichwertige Zertifizierung
  • Wissenstest: Ein schriftlicher Test mit 48 Multiple-Choice-Fragen zu vier Themen: Geschichte, Geografie, politische Institutionen und Gesellschaft – auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene. Die vollständige Liste der möglichen Fragen ist zur Vorbereitung auf der Website des Kantons veröffentlicht
  • Sozialhilfe: Du darfst in den letzten 3 Jahren vor der Antragstellung keine Sozialhilfe bezogen haben
  • Strafregister: Keine ungünstigen Polizeieinträge oder Strafregistereinträge
  • Integration: Du musst gut in die Schweizer Gesellschaft integriert und mit den schweizerischen Lebensverhältnissen vertraut sein
  • Vereidigungszeremonie: Die prestation de serment vor dem Conseil d'État ist obligatorisch. Du musst innerhalb von 6 Monaten nach der Einladung erscheinen, sonst gilt der Antrag als zurückgezogen
  • Verfassungswerte: Respektierung der eidgenössischen und kantonalen Verfassungswerte

Kostenübersicht

So viel kostet die Einbürgerung im Kanton Waadt gemäss der kantonalen Verordnung (RLDCV, Artikel 32), der Informationsseite des SPOP und der Stadt Lausanne.

  • Bundesgebühr (SEM): CHF 100 pro erwachsene Person, CHF 50 pro minderjährige Person, CHF 150 für Ehepaare oder Familien
  • Kantonsgebühr (SPOP): CHF 450 für ein Einzelgesuch, CHF 550 für ein Familiengesuch; CHF 200, wenn der SPOP nicht auf das Gesuch eintritt
  • Gemeindegebühr: CHF 100 bis 400 für eine Einzelperson, CHF 200 bis 500 für eine Familie, von jeder Gemeinde innerhalb dieses Rahmens festgelegt; Lausanne verlangt CHF 250 und nennt zusätzlich CHF 75 für die Identitätsprüfung durch das Zivilstandsamt
  • Sprachnachweis: fide-Prüfung oder fide-Dossier werden separat bezahlt, wenn du kein anerkanntes Zertifikat hast
  • Dokumente: Wohnsitzbestätigungen, Übersetzungen und Auszüge variieren

Eine erwachsene Person allein zahlt also zwischen CHF 650 und 950 an amtlichen Gebühren; in Lausanne sind es CHF 875. Ein Ehepaar zahlt zwischen CHF 900 und 1200. Die Gebühr bleibt geschuldet, wenn du das Gesuch zurückziehst oder es abgelehnt wird (Artikel 66 LDCV).

Gut zu wissen: Das ganze Verfahren läuft auf Französisch, und die Gemeinde darf nur innerhalb des Rahmens Gebühren erheben, den die kantonale Verordnung erlaubt.

Nützliche Kontakte

Bei Fragen zum Einbürgerungsverfahren im Kanton Waadt wendest du dich direkt an die kantonale Behörde:

  • Service de la population (SPOP), Division communes et nationalité, Secteur des naturalisations, Centre de numérisation, Case postale, 1014 Lausanne
  • Telefon: 021 316 45 91
  • Website und Kontaktformular: www.vd.ch/naturalisation

Für die Gemeindephase in Lausanne ist das Bureau communal des naturalisations zuständig:

  • Adresse: Place de la Riponne 10, 1. Stock, 1001 Lausanne
  • Telefon: +41 21 315 22 31
  • E-Mail: naturalisations@lausanne.ch
  • Öffnungszeiten: Dienstag und Freitag, 10.00 bis 12.00 Uhr

Zu den Anforderungen des Bundes informiert das SEM (Staatssekretariat für Migration) unter www.sem.admin.ch, und den offiziellen Fragenkatalog findest du auf der Plattform A-Vaud-Test des Kantons.

Wenn du mit der Vorbereitung auf den Wissenstest beginnen willst: Unsere App deckt die nötigen Themen ab, Schweizer und Waadtländer Politik, Geschichte, Geografie und Gesellschaft, mit Übungsfragen auf Französisch.

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