Das Referendumswesen – Einbürgerungstest Schweiz
Das Referendumswesen der Schweiz ist der Eckpfeiler ihrer direkten Demokratie. Während in den meisten Ländern das Parlament das letzte Wort bei Gesetzen hat, können die Stimmbürgerinnen und Stimmbürge…
Das Referendumswesen der Schweiz ist der Eckpfeiler ihrer direkten Demokratie. Während in den meisten Ländern das Parlament das letzte Wort bei Gesetzen hat, können die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger jedes von der Bundesversammlung verabschiedete Gesetz direkt anfechten. Wenn 50'000 Stimmberechtigte innerhalb von 100 Tagen eine Unterschriftensammlung einreichen, muss das Gesetz zur Abstimmung auf Bundesebene kommen. Dadurch haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ein Vetorecht gegenüber dem Parlament und es wird sichergestellt, dass kein bedeutendes Gesetz ohne die Zustimmung des Volkes verabschiedet werden kann. Das Referendum ist eines der wirkungsmächtigsten politischen Instrumente jeder Demokratie und prägt, wie die Schweiz regiert wird. Es zwingt Politikerinnen und Politiker dazu, breite Mehrheiten anzustreben, und verhindert extreme oder unpopuläre Gesetzesvorhaben.
Das Fakultative Referendum
Das fakultative Referendum (fakultatives Referendum/référendum facultatif/referendum facoltativo) ist das wichtigste Instrument der direkten Demokratie in der Schweiz. Nachdem die Bundesversammlung ein Gesetz verabschiedet hat, haben die Bürgerinnen und Bürger 100 Tage Zeit, 50'000 gültige Unterschriften von stimmberechtigten Schweizerinnen und Schweizern zu sammeln. Gelingt dies, darf das Gesetz erst nach einer Volksabstimmung in Kraft treten. Bei der Abstimmung entscheiden die Stimmberechtigten, ob sie das Gesetz annehmen oder ablehnen. Eine einfache Mehrheit (50% + 1) der Stimmenden genügt, um ein Gesetz abzulehnen. Wird es abgelehnt, tritt das Gesetz nicht in Kraft. Wird es angenommen, tritt es in der vom Parlament beschlossenen Form in Kraft. Dieses System zwingt das Parlament dazu, stets zu prüfen, ob ein Gesetz ein Referendum auslösen könnte. Politikerinnen und Politiker verhandeln deshalb häufig Kompromisse, um einen Widerstand zu vermeiden, der stark genug wäre, ein Referendum zu initiieren.
Das obligatorische Referendum
Bestimmte Entscheide müssen automatisch an die Urne gebracht werden, ganz ohne Unterschriftensammlung – das sind die obligatorischen Referenden. Verfassungsänderungen bedürfen immer eines obligatorischen Referendums. Damit eine Verfassungsänderung angenommen wird, braucht es das sogenannte doppelte Mehr: sowohl ein Volksmehr (Mehrheit der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger auf nationaler Ebene) als auch ein Ständemehr (Mehrheit der Kantone). Dieses doppelte Mehr stellt sicher, dass sowohl das Schweizer Volk als auch die Kantone (als Ausdruck des Föderalismus) einer Verfassungsänderung zustimmen. Weitere Gegenstände des obligatorischen Referendums sind zum Beispiel der Beitritt zu internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen (UNO) oder der EU, bestimmte dringliche Bundesgesetze und Volksinitiativen. Das obligatorische Referendum bei Verfassungsänderungen ist besonders wichtig – es bedeutet, dass die Schweizer Verfassung nicht ohne direkte Zustimmung des Volkes geändert werden kann, im Gegensatz zu den meisten Ländern, in denen das Parlament die Verfassung ändern kann.
Das Doppelmajoritätsprinzip
Für Verfassungsänderungen und Volksinitiativen verlangt die Schweiz ein doppeltes Mehr (doppeltes Mehr/double majorité/doppia maggioranza): Die Mehrheit der Stimmberechtigten UND die Mehrheit der Kantone müssen zustimmen. Diese besondere Regel schützt kleine Kantone davor, von bevölkerungsstarken Zentren überstimmt zu werden. Zur Berechnung des Kantonsmehrs zählt jeder Vollkanton als 1 Stimme, jeder Halbkanton als 0,5 Stimmen. Stimmen 13 oder mehr Kantone (von 26) zu, ist das Kantonsmehr erreicht. Dieses System hat mitunter dazu geführt, dass eine Vorlage die Volksabstimmung gewinnt, im Kantonsentscheid aber unterliegt und damit scheitert. Kritikerinnen und Kritiker bemängeln, dass das kleinen ländlichen Kantonen überproportionale Macht verleihe; Befürwortende halten dagegen, dass es für den schweizerischen Föderalismus unerlässlich sei und verhindert, dass städtische Gebiete ihren Willen den ländlichen Regionen aufzwingen.
Wie Referenden in der Praxis funktionieren
Wenn ein Referendum eingeleitet wird, übernehmen in der Regel organisierte Gruppen die Unterschriftensammlung. Politische Parteien, Interessengruppen, Gewerkschaften oder Bürgerbewegungen organisieren Freiwillige, die an Bahnhöfen, auf Märkten und an öffentlichen Orten Unterschriften sammeln. Die Unterschriften müssen handschriftlich auf offiziellen Formularen erfolgen und von den Gemeindebehörden überprüft werden. Sobald 50'000 gültige Unterschriften zusammengetragen sind, verifiziert die Bundeskanzlei dies und erklärt das Referendum für zustande gekommen. Der Bundesrat legt anschliessend ein Abstimmungsdatum fest, meist innerhalb weniger Monate. Vor der Abstimmung veröffentlicht der Bundesrat die offiziellen Abstimmungsunterlagen mit Erläuterungen zum Gesetz, Pro- und Kontra-Argumenten sowie der Empfehlung der Regierung. Alle stimmberechtigten Schweizerinnen und Schweizer erhalten diese Unterlagen per Post. Stimmabgaben erfolgen in der Regel per Brief (am häufigsten), in einigen Kantonen online oder an der Urne. Die Ergebnisse werden üblicherweise am Abstimmungssonntagabend bekanntgegeben.
Einfluss auf die Schweizer Politik
Das Referendumswesen prägt die Schweizer Politik tiefgreifend. Weil jedes Gesetz angefochten werden kann, suchen Parlament und Bundesrat eher einen breiten Konsens als nur eine knappe Mehrheit. Das fördert die mehrparteilige Koalitionsregierung (Zauberformel) und eine kompromissorientierte Gesetzgebung. Politikerinnen und Politiker vermeiden extreme Positionen, weil sie wissen, dass Gegner Referenden lancieren können. Interessenverbände und Lobbyorganisationen werden früh im Gesetzgebungsprozess konsultiert, um das Risiko eines Referendums zu verringern. Das macht das schweizerische Gesetzgeben langsam und deliberativ, aber zugleich stabil und breit akzeptiert. Das Referendum trägt zudem zur politischen Bildung der Bevölkerung bei – Stimmbürgerinnen und Stimmbürger entscheiden regelmässig über komplexe Sachfragen. Die Stimmbeteiligung liegt im Durchschnitt bei 40–45 %, was manche als tief erachten; dennoch bedeutet das, dass sich jährlich Millionen von Personen mehrfach an konkreten Sachfragen beteiligen.
Häufigkeit und Themen
Die Schweiz führt nationale Abstimmungen (Abstimmungen/votations/votazioni) viermal jährlich durch, jeweils an Sonntagen im Februar/März, im Mai/Juni, im September und im November/Dezember. An einem Abstimmungstag stehen in der Regel mehrere Bundesreferenden zur Abstimmung; dazu kommen kantonale und kommunale Abstimmungen. Seit dem Zweiten Weltkrieg gab es Hunderte Bundesreferenden. Zu den jüngsten Themen gehörten Zuwanderungskontingente, der Atomausstieg, Reformen der Unternehmensbesteuerung, die Finanzierung des Gesundheitswesens, Umweltvorschriften, Waffengesetze, Burka-Verbote und landwirtschaftliche Subventionen. Das Referendum sorgt dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger regelmässig direkt an detaillierten politischen Entscheidungen mitwirken, die in den meisten Ländern dem Parlament überlassen würden. Diese ständige direkte Beteiligung macht die Schweizer Demokratie wirklich «direkt» und nicht nur repräsentativ.
Das erste fakultative Referendum der Schweiz auf Bundesebene fand 1874 statt, als die Stimmberechtigten über ein Gesetz zu religiösen Orden abstimmten. Das Referendum war erfolgreich: Das Gesetz wurde von den Stimmberechtigten abgelehnt. Seitdem ist das Referendum ein zentraler Bestandteil der politischen Kultur der Schweiz. Interessanterweise werden die meisten vom Parlament verabschiedeten Gesetze NICHT durch ein Referendum angefochten — allein die Möglichkeit eines Referendums zwingt das Parlament meist dazu, Kompromisse auszuhandeln, die breite Opposition vermeiden. In den letzten Jahrzehnten waren rund 7–10% der Bundesgesetze Gegenstand eines fakultativen Referendums. Bund und Parlament gewinnen etwa 60–70% der Referendumsabstimmungen, das heisst: Die Stimmberechtigten bestätigen oft die Entscheide des Parlaments; die Ablehnungsquote von 30–40% ist jedoch hoch genug, damit Politiker vorsichtig bleiben.
Referendum-Grundlagen merken: Fakultatives Referendum (fakultatives Referendum) - 50'000 Unterschriften innerhalb von 100 Tagen, um gegen ein eidgenössisches Gesetz das Referendum zu ergreifen; zur Ablehnung genügt die einfache Mehrheit. Obligatorisches Referendum (obligatorisches Referendum) - automatisch bei Verfassungsänderungen und beim Beitritt zu internationalen Organisationen; es braucht die doppelte Mehrheit (Mehrheit des Volkes UND Mehrheit der Kantone). Doppelte Mehrheit = über 50% der Stimmen + mindestens 13 Kantone (Vollkanton = 1, Halbkanton = 0,5). Abstimmungen finden viermal jährlich statt (Februar/März, Mai/Juni, September, November/Dezember). Wirkung: zwingt zur Konsenspolitik, verhindert extreme Gesetze, bildet und informiert die Bevölkerung und prägt die Schweizer politische Kultur.