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Das System der Volksinitiative – Einbürgerungstest Schweiz

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Die Volksinitiative ist das wirkungsmächtigste Instrument der direkten Demokratie in der Schweiz. Während das Referendum den Stimmberechtigten erlaubt, Gesetze abzulehnen, ermöglicht die Initiative, Ä…

Die Volksinitiative ist das wirkungsmächtigste Instrument der direkten Demokratie in der Schweiz. Während das Referendum den Stimmberechtigten erlaubt, Gesetze abzulehnen, ermöglicht die Initiative, Änderungen an der Bundesverfassung vorzuschlagen. Wenn 100'000 Bürgerinnen und Bürger innerhalb von 18 Monaten eine Unterschriftensammlung unterzeichnen, muss ihr Vorschlag zur Volksabstimmung auf Bundesebene gebracht werden. Das heisst: ganz normale Bürgerinnen und Bürger — nicht nur Politikerinnen und Politiker — können die politische Agenda bestimmen und verfassungsrechtliche Debatten auslösen. Mit Initiativen wurden schon Vorschläge von einem Verbot von Minaretten bis zur Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens eingebracht. Auch wenn die meisten Initiativen an der Urne scheitern, prägen sie die Schweizer Politik, indem sie kontroverse Themen in die öffentliche Debatte bringen und Druck auf das Parlament ausüben.

Wie die Initiative funktioniert

Um eine Volksinitiative zu lancieren, muss eine organisierende Gruppe (in der Regel eine Partei, eine Interessengruppe oder eine Bürgerbewegung) innerhalb von 18 Monaten 100'000 gültige Unterschriften von stimmberechtigten Schweizerinnen und Schweizern sammeln. Die Initiative muss eine konkrete Änderung der Bundesverfassung vorschlagen — sie kann keine einfachen Gesetze verlangen, sondern nur Verfassungsänderungen. Sobald die Unterschriften gesammelt und geprüft sind, prüft der Bundesrat, ob die Initiative zulässig ist. Unzulässige Initiativen (zum Beispiel solche, die gegen Völkerrecht, gegen innere Widersprüche oder gegen Formvorschriften verstossen) werden abgelehnt. Zulässige Initiativen gelangen zur Abstimmung. Der Bundesrat und das Parlament geben eine Empfehlung ab (in der Regel 'ablehnen'), und das Stimmvolk entscheidet. Für die Annahme einer Initiative ist die doppelte Mehrheit erforderlich: Volksmehr UND Ständemehr. Wird sie angenommen, muss das Parlament die Verfassungsänderung durch Gesetzgebung umsetzen.

Gegenanträge und indirekte Gegenanträge

Bei einer Volksinitiative kann das Parlament einen Gegenvorschlag unterbreiten — einen alternativen Verfassungsartikel, der die Anliegen der Initiative aufgreift, aber in abgeschwächter Form. Wenn das Parlament einen Gegenvorschlag einreicht, stehen die Stimmberechtigten oft vor einer Dreifachentscheidung: die Initiative annehmen, den Gegenvorschlag annehmen oder beides ablehnen. Werden beide Vorlagen angenommen, geben die Stimmberechtigten an, welchem sie den Vorzug geben. Dieses Instrument erlaubt dem Parlament, den Volkswillen in praktikablere Lösungen zu lenken. Zunehmend verbreitet sind indirekte Gegenvorschläge: Das Parlament erlässt ein Gesetz, das die Ziele der Initiative adressiert, und das Initiativkomitee kann seine Initiative zurückziehen, wenn es damit zufrieden ist. Dieser Aushandlungsprozess zeigt, wie Initiativen das Parlament zum Handeln drängen, auch wenn sie letztlich nicht angenommen werden.

Erfolgsquote und politischer Einfluss

Die meisten Volksinitiativen scheitern an der Urne. Seit der Einführung des Initiativrechts im Jahr 1891 wurden über 200 Initiativen zur Abstimmung gebracht, doch weniger als 25 wurden angenommen — eine Erfolgsquote von rund 10 %. Die Forderung nach doppelter Mehrheit (insbesondere das Ständemehr) macht die Annahme von Initiativen schwierig. Initiativen wirken jedoch nicht nur durch Abstimmungserfolge. Sie erzwingen eine öffentliche Debatte zu Themen, die Politikerinnen und Politiker andernfalls vielleicht ignorieren würden. Sie üben Druck auf das Parlament aus, Gegenentwürfe vorzuschlagen oder Gesetze zu erlassen, die die Anliegen der Initiative aufgreifen. Sie verschieben den politischen Diskurs und machen einst randständige Ideen salonfähig. Selbst gescheiterte Initiativen können ihre Ziele indirekt erreichen, indem sie gesetzgeberische Schritte anstossen. Damit ist die Initiative ein kraftvolles Instrument zur Setzung politischer Themen — nicht nur ein Mechanismus zur Gesetzgebung.

Bemerkenswerte Initiativen in der Schweizer Geschichte

Einige Volksinitiativen haben die Schweiz nachhaltig geprägt: (1) Frauenstimmrecht (1971) – nach mehreren gescheiterten Versuchen erhielten Frauen schliesslich das Stimm‑ und Wahlrecht. (2) Beitritt zur UNO (2002) – angenommen, nachdem ein früherer Vorstoss 1986 gescheitert war; ein Beispiel dafür, dass Initiativen beim zweiten Anlauf erfolgreich sein können. (3) Minarettverbot (2009) – umstrittene Initiative, die den Bau von Minaretten verbietet und trotz Widerstandes der Regierung angenommen wurde. (4) Masseneinwanderungsinitiative (2014) – knapp angenommen; sie forderte Einwanderungsquoten und führte zu Spannungen mit der EU. (5) Unternehmensverantwortungsinitiative (2020) – nur knapp verworfen, führte aber zu parlamentarischen und gesetzlichen Folgearbeiten. (6) Initiativen zur Rentenalterfrage, Umweltinitiativen und Steuerinitiativen prägen laufend die politischen Debatten in der Schweiz. Diese Beispiele zeigen, dass Initiativen Themen wie Einwanderung, Religion, Aussenpolitik, Umwelt und soziale Fragen aufgreifen – Bereiche, die grosse öffentliche Beteiligung hervorrufen.

Einschränkungen und Gültigkeitsanforderungen

Nicht alle Initiativen können zur Abstimmung gelangen. Der Bundesrat und die Bundesversammlung können eine Initiative für ungültig erklären, wenn sie gegen Folgendes verstösst: (1) zwingendes Völkerrecht (jus cogens) – grundlegende völkerrechtliche Prinzipien wie das Verbot von Folter, Völkermord oder Angriffskriegen. (2) die Einheit der Form – eine Initiative muss einen einzigen, zusammenhängenden Gegenstand betreffen und darf nicht verschiedene, nicht zusammenhängende Anliegen bündeln. (3) die sachliche Einheit – alle Bestimmungen müssen logisch demselben Thema zugeordnet sein. (4) die Durchführbarkeit – die Initiative muss umsetzbar sein. Sehr wenige Initiativen werden tatsächlich für ungültig erklärt, doch diese Anforderungen bieten gewisse Leitplanken. Kontrovers ist, dass Initiativen, welche nicht zwingende internationale Verträge oder Menschenrechtskonventionen verletzen, trotzdem zugelassen werden; Kritikerinnen und Kritiker schrecken davor zurück und bemängeln, dies untergrabe die internationalen Verpflichtungen der Schweiz.

Wer Initiativen lanciert

Volksinitiativen werden in der Regel von Parteien (insbesondere kleineren Parteien, die mehr Sichtbarkeit suchen), Einzelthemen-Interessengruppen (Umweltorganisationen, Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften) und Bürgerbewegungen lanciert, die sich um bestimmte Anliegen organisieren. Die Schweizerische Volkspartei (SVP), die grösste rechtsbürgerliche Partei der Schweiz, war besonders aktiv beim Lancieren von Initiativen zu Einwanderung und Souveränität. Linke Parteien und Gewerkschaften lancierten Initiativen zu Arbeitsrechten, Steuern und Sozialpolitik. Umweltorganisationen wie Greenpeace Schweiz haben Klima- und Energieinitiativen gestartet. Das Sammeln von 100'000 Unterschriften verlangt erhebliche Organisation, Finanzierung und ein Netzwerk von Freiwilligen. Das verschafft gut ausgestatteten Gruppen Vorteile, auch wenn basisnahe Bewegungen gelegentlich dank engagierten Freiwilligen Erfolg haben.

Die Volksinitiative wurde 1891 auf Bundesebene eingeführt, angelehnt an kantonale Gepflogenheiten. Die erste Bundesinitiative forderte das Verbot von Absinth (der traditionellen Schweizer Spirituose) und wurde 1908 angenommen — die Schweiz verbot Absinth bis 2005! Frühe Initiativen konzentrierten sich auf Reformen der direkten Demokratie, den Proporz und soziale Fragen. Die Zahl der Initiativen ist in den letzten Jahrzehnten deutlich gestiegen. In den 1950er- bis 1970er-Jahren erreichten pro Jahrzehnt nur wenige Initiativen die Abstimmung. Seit 2000 wurden Dutzende zur Abstimmung gebracht, was die zunehmende politische Polarisierung und die Professionalisierung der Initiativkampagnen widerspiegelt. Die Volksinitiative hat sich von einem selten genutzten Instrument zu einem festen Bestandteil der Schweizer Politik entwickelt, mit mehreren Initiativabstimmungen pro Jahr.

Grundlagen der Volksinitiative: Volksinitiative — 100'000 Unterschriften innerhalb von 18 Monaten, um eine Verfassungsänderung vorzuschlagen. Sie kann keine einfachen Gesetze vorschlagen, sondern nur Verfassungsänderungen. Für die Annahme ist ein doppeltes Mehr erforderlich (Volksmehr und Ständemehr). Die Erfolgsquote liegt bei rund 10%, doch Initiativen prägen die Politik auch, wenn sie scheitern. Gegenentwurf — das Parlament kann eine alternative Verfassungsänderung vorschlagen. Indirekter Gegenentwurf — das Parlament kann ein Gesetz verabschieden, das die Ziele der Initiative erfüllt. Gültigkeitsanforderungen — Initiativen dürfen nicht gegen zwingendes Völkerrecht verstossen und müssen Form- und Gegenstandseinheit wahren. Bekannte Initiativen: Frauenstimmrecht (1971), Beitritt zur UNO (2002), Minarettverbot (2009), Zuwanderungsinitiativen. Eingereicht von Parteien, Interessenverbänden und Bürgerbewegungen.