Erlauben beide Länder die Doppelbürgerschaft?
Kurze Antwort: ja – und zwar auf beiden Seiten. Deutsche sind die grösste ausländische Gemeinschaft in der Schweiz, deshalb taucht diese Frage ständig auf. Die gute Nachricht: Die alte Sorge, einen der beiden Pässe abgeben zu müssen, ist heute weitgehend vom Tisch.
Die Schweiz erlaubt die doppelte (und mehrfache) Staatsbürgerschaft uneingeschränkt seit dem 1. Januar 1992. Wer sich hier einbürgern lässt, muss seine bisherige Staatsangehörigkeit nicht aufgeben – aus Schweizer Sicht behältst du deinen deutschen Pass. Ob du ihn tatsächlich behalten darfst, hängt allein davon ab, was dein anderes Land zulässt.
Deutschland stand der Mehrstaatigkeit lange skeptisch gegenüber – daher kommt die alte Angst «Muss ich meinen deutschen Pass abgeben?». Das hat sich mit dem reformierten Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geändert, das seit dem 27. Juni 2024 in Kraft ist: Deutschland lässt Mehrstaatigkeit nun grundsätzlich zu. Eine deutsche Person, die Schweizer:in wird, kann also in der Regel auch Deutsche:r bleiben (Stand 2026 – bitte prüfe die aktuelle Regelung für deinen Einzelfall bei den deutschen Behörden).
Weil beide Seiten heute Ja sagen, ist die Doppelbürgerschaft Schweiz–Deutschland für die meisten unkompliziert. Offizielle Quellen: für die Schweiz das Staatssekretariat für Migration (sem.admin.ch) und ch.ch; für die deutsche Seite die zuständige deutsche Auslandsvertretung oder Einbürgerungsbehörde.
Deutsche:r wird Schweizer:in: was mit dem deutschen Pass passiert
Das ist der häufigste Fall – machen wir es konkret.
Wenn du dich in der Schweiz einbürgern lässt, fügt die Schweiz das Schweizer Bürgerrecht hinzu – sie nimmt dir niemals dein deutsches weg. Das Schweizer Recht verlangt seit 1992 keine Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit. Die einzige Frage ist also, ob Deutschland dir die deutsche Staatsangehörigkeit lässt, nachdem du freiwillig die schweizerische erworben hast.
Nach altem deutschem Recht konnte der freiwillige Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit den automatischen Verlust der deutschen bedeuten – es sei denn, du hattest vorher eine Beibehaltungsgenehmigung beantragt. Genau diese Falle hat dem Thema seinen schlechten Ruf eingebracht.
Mit der StAG-Reform, die seit dem 27. Juni 2024 in Kraft ist, akzeptiert Deutschland Mehrstaatigkeit grundsätzlich. Für die meisten kostet der Erwerb des Schweizer Bürgerrechts den deutschen Pass also nicht mehr. Trotzdem zwei praktische Faustregeln (Stand 2026):
- Kläre es vor der Einbürgerungsfeier. Wenn auch nur ein Zweifel bleibt, lass deinen Status bei der zuständigen deutschen Behörde abklären, bevor die Schweizer Einbürgerung rechtskräftig wird.
- Die Reihenfolge des Erwerbs kann eine Rolle spielen. Der Erwerb des Schweizer Bürgerrechts durch ordentliche Einbürgerung ist etwas anderes als ein von Geburt an gehaltener Pass. Lass dir bestätigen, wie das aktuelle deutsche Recht deine konkrete Situation behandelt.
Kurz: Aus Schweizer Sicht behältst du beides. Die deutsche Seite ist nun ebenfalls grosszügig – prüfe deinen Einzelfall aber lieber bei den deutschen Behörden, statt etwas vorauszusetzen.
Schweizer:in wird Deutsche:r: Kurzüberblick
Die umgekehrte Richtung funktioniert heute fast gleich.
Die Schweiz entzieht dir das Schweizer Bürgerrecht nicht, wenn du die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbst. Schweizer:innen dürfen weitere Staatsangehörigkeiten frei besitzen (sem.admin.ch). Deutsche:r zu werden gefährdet deinen Schweizer Pass also nicht.
Deutschland hat mit der StAG-Reform vom 27. Juni 2024 seinen Einbürgerungsweg zudem verkürzt und erleichtert und lässt Antragstellende ihre bisherige Staatsangehörigkeit grundsätzlich behalten. Eine Schweizer Person, die sich in Deutschland einbürgern lässt, kann demnach in der Regel Schweizer:in bleiben und zusätzlich Deutsche:r werden (Stand 2026).
Die genauen deutschen Aufenthaltsfristen, Sprach- und Integrationsanforderungen werden vom deutschen Recht festgelegt und gehören nicht in diesen schweizbezogenen Leitfaden – kläre sie bei der zuständigen deutschen Behörde ab. Wichtig für Schweizer Leser:innen: Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit kostet dich nicht mehr die schweizerische – und die Schweiz hat nie verlangt, dass du dich entscheidest.
Praktische Folgen: Reisen, Wahlrecht, Steuern, Dienstpflicht, Konsularschutz
Zwei Pässe sind praktisch, bringen aber auch Pflichten in beiden Staaten mit sich. Das ändert sich im Alltag konkret.
Reisen und Pässe. Du darfst sowohl einen Schweizer als auch einen deutschen Pass besitzen und nutzen. Praktische Regel: Reise in jedes Land mit dessen Pass ein und aus. Innerhalb des EU-/Schengen-Raums leisten dir beide Dokumente gute Dienste.
Wahlrecht. Du erhältst die vollen politischen Rechte in der Schweiz – du darfst auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene wählen und dich wählen lassen. Dein deutsches Wahlrecht behältst du ebenfalls, nach deutschen Regeln. Zwei Staatsangehörigkeiten können zwei Stimmzettel bedeuten.
Steuern. Die Doppelbürgerschaft allein macht dich nicht in beiden Ländern steuerpflichtig – die Besteuerung richtet sich grundsätzlich nach dem Wohnsitz, nicht nach dem Pass. Wo du lebst und verdienst, bestimmt deine Steuerpflicht, und das Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz–Deutschland teilt die Besteuerungsrechte so auf, dass keine doppelte Besteuerung entsteht. Wer in der Schweiz lebt und arbeitet, wird normalerweise in der Schweiz besteuert; grenzüberschreitende Fälle solltest du mit einer Steuerberatung klären.
Wehr-/Dienstpflicht. Als männlicher Schweizer Bürger wirst du dienstpflichtig (Militär- oder Zivildienst / Wehrpflicht). Dienstpflichten in einem anderen Land richten sich nach dessen Recht; lass abklären, wie sich eine zweite Staatsangehörigkeit auf eine allfällige Dienstpflicht in deinem Fall auswirkt.
Konsularschutz. Jedes Land schützt seine eigenen Staatsangehörigen im Ausland – nach einem allgemeinen Grundsatz des Völkerrechts gewährt ein Staat aber normalerweise keinen diplomatischen Schutz gegenüber dem anderen Land, dessen Staatsangehörigkeit du ebenfalls besitzt. In deinem anderen Heimatland wirst du in der Regel zuerst als dessen Bürger:in behandelt.
Die verbindlichen Details auf Schweizer Seite findest du auf ch.ch und sem.admin.ch; zu den deutschen Pflichten bei den deutschen Behörden.
Voraussetzungen für die Schweizer Einbürgerung – kurz
Den deutschen Pass behalten ist erst dann relevant, wenn du die Schweizer Einbürgerung tatsächlich erfüllst. Hier die Kurzfassung für den ordentlichen Weg.
- Aufenthalt: in der Regel 10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz, davon mindestens 3 der letzten 5 Jahre vor dem Gesuch. In der Schweiz verbrachte Jahre zwischen 8 und 18 zählen doppelt (die tatsächliche Aufenthaltsdauer muss aber mindestens 6 Jahre betragen).
- Niederlassung: du brauchst zum Zeitpunkt des Gesuchs normalerweise eine Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis).
- Integration und Sprache: du musst integriert sein, Verfassung und öffentliche Ordnung respektieren und eine Landessprache nachweisen. Als Richtwert gilt der Bund mündlich B1 und schriftlich A2 (anerkannte Sprachnachweise siehe fide-service.ch).
- Kantonale und kommunale Bedingungen: Kanton und Gemeinde ergänzen eigene Wohnsitzfristen und einen Test zur Staatskunde. Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Ort stark – vergleiche sie in unserer Kantonsübersicht.
Mit einer Schweizer Person verheiratet? Dann gibt es den separaten, oft schnelleren Weg der erleichterten Einbürgerung – siehe den verlinkten Artikel zur Einbürgerung durch Heirat. Das vollständige Bild der Voraussetzungen findest du in unserem eigenen Voraussetzungs-Leitfaden, und auf der Preisseite siehst du, was die komplette Vorbereitung kostet.
Für die verbindlichen rechtlichen Kriterien verlasse dich immer auf das Staatssekretariat für Migration (sem.admin.ch) und ch.ch.
Bitte beachten: Dies ist keine Rechtsberatung
Dieser Artikel dient nur der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Das Bürgerrecht ändert sich, und wie es angewendet wird, hängt von deiner individuellen Situation ab. Der Entscheid über deine Einbürgerung liegt immer bei deiner Gemeinde, deinem Kanton und dem Staatssekretariat für Migration (SEM) – und für die deutsche Seite bei den zuständigen deutschen Behörden.
Bevor du auf dieser Grundlage handelst, prüfe die aktuellen Regeln bei den offiziellen Quellen: sem.admin.ch und ch.ch für die Schweiz, fide-service.ch für anerkannte Sprachnachweise, sowie die zuständige deutsche Auslandsvertretung oder Einbürgerungsbehörde für die deutschen Folgen. Für verbindliche Auskünfte zu einem konkreten Fall ziehe eine qualifizierte Fachperson bei.
Nächster Schritt: Einbürgerungstest vorbereiten
Sobald klar ist, dass du deinen deutschen Pass behalten kannst, bleibt als praktische Hürde der Test zur Staatskunde, den die meisten Kantone für die ordentliche Einbürgerung verlangen. Die gute Nachricht: Er ist sehr gut lernbar, und als deutschsprachige Person ist die Sprache für dich keine Hürde.
Geprüft werden Schweizer Politik und direkte Demokratie, Geschichte, Geografie, Alltag und die Besonderheiten deines Kantons. Am zuverlässigsten bestehst du durch Wiederholung mit realistischen Fragen – nicht durch einmaliges Lesen einer Broschüre.
Mit unserer App kannst du genau das tun. Übe den Stoff mit Lernkarten, absolviere dann eine Mock-Prüfung auf Zeit unter realen Bedingungen, um deinen Stand zu sehen, und folge einem strukturierten Lehrplan, damit nichts dem Zufall überlassen bleibt. Du kannst ein kostenloses Konto erstellen und in wenigen Minuten loslegen.
Testen Sie Ihr Wissen
5 kostenlose Fragen probieren
