So funktioniert die Einbürgerung im Aargau
Der Kanton Aargau hat ein besonderes Einbürgerungsverfahren. Im Gegensatz zu vielen Kantonen, wo die kantonale Entscheidung vor der eidgenössischen fällt, entscheidet das Aargauer Kantonsparlament (Grosser Rat) nach der eidgenössischen Bewilligung des SEM. Das bedeutet einen zusätzlichen politischen Schritt nach der Bundesgenehmigung.
Der vollständige Ablauf ist: Gemeinde → Kanton leitet ans SEM weiter → SEM-Bewilligung → Einbürgerungskommission des Grossen Rates → Schweizer Staatsbürgerschaft.
Auf Gemeindeebene hängt es von deiner Gemeinde ab, wer entscheidet. In kleineren Gemeinden ist es die Gemeindeversammlung. In grösseren entscheidet der Einwohnerrat oder zunehmend der Gemeinderat. Nachdem die Gemeinde zugestimmt und der Kanton dein Dossier ans SEM weitergeleitet hat, kommt die eidgenössische Bewilligung zurück — aber du bist noch nicht fertig. Die Einbürgerungskommission des Grossen Rates muss noch das kantonale Bürgerrecht erteilen.
Nach der SEM-Bewilligung: Der letzte kantonale Schritt
Sobald das SEM die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung erteilt hat, kommt das Dossier zurück in den Kanton Aargau. Im Gegensatz zu Zürich oder Bern, wo die kantonale Entscheidung vor der eidgenössischen fällt, gibt es im Aargau noch eine politische Hürde.
Die Einbürgerungskommission des Grossen Rates prüft dein Gesuch und entscheidet über das kantonale Bürgerrecht. In manchen Fällen kann auch der gesamte Grosse Rat direkt entscheiden. Es handelt sich um ein politisches Gremium — deine Einbürgerung wird formell von gewählten Volksvertretern beschlossen.
Sobald die Kommission das kantonale Bürgerrecht erteilt, erhältst du die offizielle Mitteilung. Du bist nun Schweizer Bürgerin bzw. Bürger mit Bürgerrecht deiner Gemeinde, des Kantons Aargau und der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Danach kannst du deinen Schweizer Pass und deine Identitätskarte beantragen.
Dieser letzte kantonale Schritt fügt dem Verfahren nach der SEM-Bewilligung typischerweise einige Wochen hinzu.
Zeitrahmen: Wie lange dauert jede Phase?
Das gesamte Einbürgerungsverfahren im Aargau dauert ungefähr 2–3 Jahre vom Gesuch bis zur Staatsbürgerschaft. So gliedert es sich auf:
- Gemeindephase (Gesuch, Gespräch, Entscheid): 3–6 Monate
- Kantonale Prüfung + SEM-Weiterleitung: 6–12 Monate
- SEM eidgenössische Bewilligung: 4–8 Monate
- Entscheid der Einbürgerungskommission (nach SEM): einige Wochen bis wenige Monate
Die kantonale Phase allein dauert in normalen Fällen etwa 12 Monate. Beachte, dass Dokumente wie Zivilstandsurkunden bei der Einreichung nicht älter als 3 Monate sein dürfen — plane die Dokumentenbeschaffung also sorgfältig.
Bevor du überhaupt ein Gesuch stellst, musst du den staatsbürgerlichen Test bestehen. Bei Nichtbestehen gibt es eine 2-monatige Wartefrist bis zur Wiederholung.
Der gesamte Ablauf von Anfang bis Ende
Hier ist der vollständige Einbürgerungsprozess im Kanton Aargau, Schritt für Schritt:
- Erstberatung bei deiner Wohngemeinde
- Staatsbürgerlichen Test bestehen — 45 Multiple-Choice-Fragen, 34 richtige nötig, 40 Minuten, CHF 50 pro Versuch
- Deutschnachweis beschaffen — B1 mündlich / A2 schriftlich
- Dokumente sammeln — Zivilstandsurkunden (max. 3 Monate alt), Strafregisterauszug, Betreibungsregisterauszug
- Gesuch einreichen bei der Gemeinde mit allen Unterlagen
- Veröffentlichung im kantonalen Amtsblatt
- Einbürgerungsgespräch — der Gemeinderat beurteilt deine Integration
- Gemeindeentscheid — Gemeindeversammlung, Einwohnerrat oder Gemeinderat entscheidet über das Gemeindebürgerrecht
- Kanton leitet Dossier ans SEM weiter — kantonale Prüfung und Weiterleitung
- Eidgenössische Einbürgerungsbewilligung des SEM — Sicherheitsprüfung und Bundesgenehmigung
- Einbürgerungskommission des Grossen Rates — erteilt kantonales Bürgerrecht nach SEM-Bewilligung
- Du bist Schweizer/in — Pass und Identitätskarte beantragen
Hinweis: Der staatsbürgerliche Test muss vor der Gesuchstellung abgelegt werden. Das ist aargauspezifisch — viele andere Kantone führen ihren Test während des Verfahrens durch.
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5 kostenlose Fragen probierenAargauspezifische Anforderungen
Aufenthalt:
- 10 Jahre in der Schweiz (Jahre zwischen 8–18 zählen doppelt)
- Mindestens 3 davon in den letzten 5 Jahren vor dem Gesuch
- 5 Jahre im Kanton Aargau
- 3 Jahre ununterbrochen in der Wohngemeinde
Bewilligung: Gültige C-Bewilligung (Niederlassungsbewilligung) erforderlich.
Sprache: Deutschkenntnisse — B1 mündlich, A2 schriftlich. Befreiung für deutsche Muttersprachler, Personen mit 5+ Jahren obligatorischer Schulbildung auf Deutsch in der Schweiz oder Inhaber eines Schweizer Sekundarstufe-II- / Tertiärabschlusses auf Deutsch.
Staatsbürgerlicher Test: 45 Multiple-Choice-Fragen zu Geografie, Geschichte, Politik und Gesellschaft der Schweiz, des Kantons Aargau und deiner Gemeinde. 34 richtige Antworten in 40 Minuten erforderlich. Muss vor der Gesuchstellung bestanden werden. Unbegrenzte Wiederholungen mit 2-monatigem Abstand. Übungstests auf gemeinden-ag.ch verfügbar.
Integration: Du musst Vertrautheit mit den schweizerischen, kantonalen und lokalen Lebensgewohnheiten nachweisen. Respekt gegenüber den Verfassungswerten, einwandfreier Leumund, Steuertreue und ein sauberer Betreibungsregisterauszug (letzte 3 Jahre) sind erforderlich.
Kostenübersicht
Die Einbürgerungskosten im Aargau sind im Vergleich zu anderen Kantonen relativ hoch:
- Bund (SEM): CHF 100 pro Person (CHF 150 für Ehepaare, CHF 50 pro minderjähriges Kind)
- Kanton: CHF 750 pro Erwachsenen (CHF 375 für Kinder ab 10, kostenlos für Kinder unter 10 mit Eltern)
- Gemeinde: CHF 1'500 pro Erwachsenen (CHF 750 für Kinder ab 10, kostenlos für Kinder unter 10 mit Eltern)
- Staatsbürgerlicher Test: CHF 50 pro Versuch
Beispiel: Eine Einzelperson zahlt ungefähr CHF 2'400 (CHF 100 + CHF 750 + CHF 1'500 + CHF 50). Eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern (7 und 11 Jahre) zahlt ungefähr CHF 5'775 insgesamt.
Gebühren können bei ausserordentlichem Bearbeitungsaufwand verdoppelt werden. Zusätzliche Kosten entstehen für Zivilstandsdokumente, Strafregisterauszüge, Betreibungsregisterauszüge, Sprachzertifikate und Passgebühren.
Alle Gebühren sind nicht erstattbar — auch bei Ablehnung des Gesuchs.
Nützliche Kontakte
Kantonale Einbürgerungsbehörde: Abteilung Register und Personenstand (ARP), Sektion Einbürgerungen Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) Bahnhofplatz 3c, 5000 Aarau Telefon: +41 62 835 14 40 E-Mail: arp@ag.ch
Der Kanton betreibt zudem ein eigenes Informationsportal unter einbuergerung-aargau.ch mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen, Checklisten, Kostenrechnern und Links zur Übungsplattform für den staatsbürgerlichen Test.
Als ersten Schritt kontaktiere deine Wohngemeinde direkt. Sie übernimmt die Erstberatung und begleitet dich durch die kommunale Phase des Verfahrens.
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