Die Reihenfolge im Aargau: Gemeinde, Kanton, SEM, dann die Kommission des Grossen Rats
Der Aargau gehört zu den Kantonen, in denen die Bundesbewilligung vor dem kantonalen Entscheid kommt. Zuerst prüft dich deine Gemeinde und sichert das Gemeindebürgerrecht zu; dann prüft das Departement Volkswirtschaft und Inneres das Gesuch, erhebt seinen Kostenvorschuss und holt beim Staatssekretariat für Migration die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung ein; erst danach erteilt die Einbürgerungskommission des Grossen Rats das Kantonsbürgerrecht, und zwar abschliessend, sofern nicht der Grosse Rat selbst entscheidet. Deshalb ist ein Aargauer Gesuch mit dem Brief des SEM noch nicht erledigt.
Wer auf Gemeindeebene entscheidet, hängt von deiner Gemeinde ab: Die Gemeindeversammlung, der Einwohnerrat oder der Gemeinderat sichert das Gemeindebürgerrecht zu, und der Gemeinderat übermittelt die Akten danach dem Kanton. Alles davor, die Erstberatung, der staatsbürgerliche Test, das Gespräch und die Publikation des Gesuchs, findet in der Gemeinde statt. Die Kantonsseite Aargau führt die Voraussetzungen mit ihren Quellen auf; dieser Leitfaden folgt dem Verfahren ab dem Moment, in dem das Dossier die Gemeinde verlässt.
Nach der Bundesbewilligung: der Entscheid der Kommission und dein Pass
Mit der Bundesbewilligung im Dossier entscheidet die Einbürgerungskommission des Grossen Rats über das Kantonsbürgerrecht. Das Merkblatt des Kantons beziffert seinen eigenen Teil, vom Eingang der Akten bis zum Entscheid der Kommission, im Normalfall mit rund zwölf Monaten; darin stecken die Prüfung durch das Departement, die Bundesbewilligung und die Kommission. Sobald die Kommission das Kantonsbürgerrecht erteilt hat, besitzt du das Bürgerrecht deiner Gemeinde, des Kantons Aargau und der Schweiz und kannst Pass und Identitätskarte beantragen.
Die Gebühren werden unterwegs beglichen, nicht am Ende: Die Gemeinde kann bei der Einreichung einen Kostenvorschuss verlangen, das Departement erhebt seinen eigenen Vorschuss, bevor es beim SEM ersucht, und beide dürfen ihre Gebühr bei ausserordentlichem Aufwand verdoppeln.
Überall üben
iOS App herunterladenWie lange es dauert: zwölf Monate beim Kanton, die Gemeinde bestimmt ihr Tempo
Der Kanton publiziert eine Zahl: rund zwölf Monate für den kantonalen Teil im Normalfall. Für die Gemeindephase publiziert er keine, weil sie von der Gemeinde, ihrem Sitzungsrhythmus und ihrer Auslastung abhängt; das Merkblatt verweist dich an die Erstberatung. Dazu kommt die Zeit, die du vorher für das Zivilstandsdokument und für den staatsbürgerlichen Test brauchst, der vor der Einreichung abgelegt wird.
Zwei Fristen prägen deinen Zeitplan. Das Zivilstandsdokument darf bei der Einreichung höchstens sechs Monate alt sein, die übrigen Beilagen höchstens drei Monate, also bestellst du sie zuletzt. Und das Testzertifikat darf bei der Einreichung höchstens sechs Monate alt sein; fällst du durch, darfst du den Test beliebig oft wiederholen, aber erst nach einer Wartefrist von zwei Monaten, zu CHF 50 pro Teilnahme.
Das ganze Verfahren von Anfang bis Ende
- Erstberatung bei deiner Gemeinde: Sie erklärt die Voraussetzungen, gibt dir das Formular mit der Liste der Beilagen und nennt die Testtermine.
- Zivilstandsdokument beim Zivilstandsamt, frühzeitig bestellt, weil es dauern kann.
- Der staatsbürgerliche Test: 45 Fragen mit je vier Antworten, 40 Minuten, bestanden ab 34 richtigen Antworten, ab 16 Jahren, CHF 50, vor der Einreichung. Eine Befreiung gibt es nur bei einer Beeinträchtigung, nicht für die Schule in der Schweiz; Kinder unter 16 werden stattdessen im Gespräch befragt.
- Einreichung bei der Gemeinde: Alle Gesuchstellenden unterschreiben, auch einbezogene Kinder; Beilagen höchstens drei Monate alt; die Gemeinde kann einen Kostenvorschuss verlangen, prüft das Gesuch vor und veröffentlicht es in ihrem amtlichen Publikationsorgan.
- Vertiefte Prüfung und Gespräch: Der Gemeinderat prüft Sozialhilfe, Betreibungen und Strafregister und spricht mit dir über dein Leben in der Gemeinde, ihre Behörden, Feste und Nachbargemeinden; das Handbuch nennt es ein Gespräch, keinen Frage-Antwort-Test.
- Zusicherung des Gemeindebürgerrechts durch Gemeindeversammlung, Einwohnerrat oder Gemeinderat, danach Übermittlung der Akten an den Kanton.
- Das Departement Volkswirtschaft und Inneres prüft das Gesuch, erhebt seinen Vorschuss und holt beim SEM die Bundesbewilligung ein.
- Die Einbürgerungskommission des Grossen Rats erteilt das Kantonsbürgerrecht und damit das Schweizer Bürgerrecht.
Testen Sie Ihr Wissen
5 kostenlose Fragen probierenVoraussetzungen zum Merken: fünf Jahre im Kanton, drei in der Gemeinde, zehn Jahre ohne Sozialhilfe
Zehn Jahre in der Schweiz, davon drei in den fünf Jahren vor dem Gesuch, die Jahre zwischen 8 und 18 doppelt gezählt bei mindestens sechs tatsächlichen Jahren; B- und C-Bewilligung zählen voll, F zur Hälfte, L und N gar nicht. Eine C-Bewilligung bei der Einreichung. Fünf Jahre im Kanton Aargau und mindestens drei Jahre ununterbrochen in der Gemeinde. Deutsch B1 mündlich und A2 schriftlich, ohne Zertifikat bei Muttersprache, fünf Jahren Schule auf Deutsch oder einem Abschluss der Sekundarstufe II oder Tertiärstufe auf Deutsch.
Die finanziellen Regeln des Aargaus sind strenger als das Bundesminimum: keine Sozialhilfe in den zehn Jahren vor dem Gesuch und während des Verfahrens, mit den Ausnahmen des Bundesrechts bei Behinderung, Krankheit oder Erwerbsarmut; keine Betreibungen von Gemeinwesen, Sozialversicherungen oder Krankenkassen in den letzten drei Jahren; ein Betreibungsregisterauszug über fünf Jahre. Das Gespräch dreht sich um dein Leben in der Gemeinde; das Handbuch des Kantons publiziert Fragebeispiele dazu.
Gebühren, und wo du fragst
Die Gemeinde verlangt CHF 1500 für eine Einzelperson und CHF 750 für ein einbezogenes Kind ab dem vollendeten zehnten Lebensjahr, darunter nichts; der Kanton CHF 750 und CHF 375 nach derselben Staffel; der Bund CHF 100 für eine Einzelperson mit oder ohne Kinder, CHF 150 für ein Ehepaar und CHF 50 für eine minderjährige Einzelperson. Eine erwachsene Einzelperson zahlt also CHF 2350 Gebühren plus CHF 50 pro Testteilnahme; ein Ehepaar mit einem elfjährigen Kind zahlt CHF 150 plus zweimal 750 plus 375 plus zweimal 1500 plus 750, also CHF 5775. Gemeinde und Kanton dürfen ihre Gebühr bei ausserordentlichem Aufwand verdoppeln und Kostenvorschüsse verlangen. Dazu kommen das Zivilstandsdokument, die Registerauszüge und, falls du eines brauchst, das Sprachzertifikat.
Deine erste Anlaufstelle ist deine Gemeinde, die die Erstberatung, den Test und die Gemeindephase führt. Auf Kantonsseite ist es die Abteilung Register und Personenstand des Departements Volkswirtschaft und Inneres, deren Merkblatt und Handbuch auf der Kantonsseite Aargau verlinkt sind; die Gemeindefachverbände publizieren den offiziellen Übungstest zum staatsbürgerlichen Test.
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