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Einbürgerungstest Aargau 2026 – Was du wirklich wissen musst

Der Aargau verlangt vor dem Gesuch den kantonalen staatsbürgerlichen Test: 45 Fragen in 40 Minuten, 34 richtige, CHF 50, keine Befreiung durch Schweizer Schulbildung. Wohnsitz, Gebühren und Ablauf laut Handbuch.

Veröffentlicht am 2026-02-21·8 Min. Lesezeit
Aarauer Rathaus wo Einbürgerungstest stattfindet

Der staatsbürgerliche Test im Kanton Aargau

Um im Kanton Aargau Schweizer Bürgerin oder Bürger zu werden, bestehst du zuerst den kantonalen staatsbürgerlichen Test. Er ist die Eintrittskarte: Ohne das Zertifikat des bestandenen Tests nimmt die Gemeinde dein Gesuch nicht an. Der Test ist im ganzen Kanton derselbe, deine Gemeinde führt ihn am Computer durch, und er fragt nach der Schweiz und dem Aargau: Demokratie und Föderalismus, Sozialstaat, Rechtsstaat, Geschichte und Zivilgesellschaft.

Bei der Frage, wer ihn machen muss, ist der Aargau streng. Alle, die bei der Gesuchseinreichung 16 Jahre alt oder älter sind, müssen ihn bestehen, und eine Schulbildung in der Schweiz befreit nicht; das Handbuch für die Gemeinden schliesst Befreiungen aus, ausser bei einer Beeinträchtigung. Kinder unter 16 machen keinen Test und werden im Einbürgerungsgespräch altersgerecht befragt.

Wer kann sich bewerben?

Der Bundesrahmen gilt: eine Niederlassungsbewilligung C und 10 Jahre Aufenthalt in der Schweiz, davon 3 in den letzten 5 Jahren vor dem Gesuch. Die Jahre zwischen 8 und 18 zählen doppelt, tatsächlich müssen es mindestens 6 Jahre sein; B- und C-Bewilligung zählen voll, F zur Hälfte, L und N gar nicht.

Der Aargau verlangt dazu fünf Jahre im Kanton und mindestens drei Jahre ununterbrochenen Wohnsitz in der Gemeinde vor der Einreichung. Deutsch brauchst du mündlich auf B1 und schriftlich auf A2; wer Deutsch als Muttersprache spricht, mindestens fünf Jahre auf Deutsch zur Schule gegangen ist oder eine Ausbildung der Sekundarstufe II oder Tertiärstufe auf Deutsch abgeschlossen hat, braucht kein Zertifikat, alle anderen legen einen Test bei einem anerkannten Anbieter ab.

Zwei weitere Regeln aus dem Handbuch: keine Sozialhilfe in den zehn Jahren vor dem Gesuch und während des Verfahrens, mit den Ausnahmen, die das Bundesrecht bei Behinderung, Krankheit, Erwerbsarmut oder Betreuungspflichten zulässt, und keine Betreibungen von Gemeinwesen, Sozialversicherungen oder Krankenkassen in den letzten drei Jahren.

So läuft die Prüfung ab

Der staatsbürgerliche Test im Aargau ist eine schriftliche Prüfung am Computer mit 45 Multiple-Choice-Fragen, je vier Antworten, genau eine richtig. Du hast 40 Minuten, die nicht verlängert werden können, und bestehst mit 34 richtigen Antworten, also drei Vierteln. Seit 2022 zieht die Software die 45 Fragen zufällig aus rund 330, immer mit 11 zu Demokratie und Föderalismus, 5 zum Sozialstaat, 10 zum Rechtsstaat, 13 zur Geschichte und 6 zur Zivilgesellschaft.

Gefragt wird nach Bund und Kanton; alles zu deiner Gemeinde gehört ins Gespräch. Der Test ist auf Deutsch. Du legst ihn bei deiner Gemeinde ab, in einem Büro der Verwaltung oder im Computerraum einer Schule, unter Aufsicht. Die Gemeinden dürfen weder eigene Tests durchführen noch den Test an private Institutionen geben, externe Prüfungszentren gibt es also nicht.

Nach dem Bestehen druckt die Gemeinde ein Zertifikat mit deinem Resultat, das die Aufsichtsperson unterschreibt. Es ist deine Beilage zum Gesuch und darf bei der Einreichung nicht älter als sechs Monate sein.

Anmeldung und Kosten

Für den Test meldest du dich bei deiner Gemeinde an; sie nennt dir die Termine bei der Erstberatung, viele Gemeinden publizieren sie online. Jede Teilnahme kostet CHF 50, und einen nicht bestandenen Test darfst du beliebig oft wiederholen, aber erst zwei Monate nach der letzten Teilnahme. Plane den Test so, dass du das Gesuch innert sechs Monaten nach dem Bestehen einreichen kannst.

Vermeiden Sie teure Wiederholungen

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Dazu kommen die Einbürgerungsgebühren. Die Gemeinde verlangt CHF 1500 für eine Einzelperson und CHF 750 für ein einbezogenes Kind ab zehn Jahren, der Kanton CHF 750 und CHF 375, der Bund CHF 100 für eine Einzelperson, CHF 150 für ein Ehepaar und CHF 50 für eine minderjährige Einzelperson. Kinder unter zehn zahlen bei Gemeinde und Kanton nichts. Bei ausserordentlichem Aufwand darf die Gebühr verdoppelt werden, und Gemeinde wie Kanton können einen Vorschuss verlangen. Dazu kommen Zivilstandsdokument und Registerauszüge.

Für seinen Teil gibt der Kanton rund zwölf Monate an; wie lange die Gemeinde braucht, hängt von ihr ab, frag also bei der Erstberatung nach.

Tipps zur Vorbereitung

Der Kanton publiziert auf einbuergerungstest-aargau.ch einen offiziellen Übungstest aus demselben Fragenpool; mach ihn mehrmals, denn jeder Durchgang ist eine andere Auswahl. Wer wenig Computererfahrung hat, kann sich in der Gemeindeverwaltung die Testoberfläche vor dem echten Termin zeigen lassen.

Fang mit den Bundesthemen an, die die meisten Fragen stellen: Rechtsstaat und politisches System, direkte Demokratie, Sozialstaat und Schweizer Geschichte. Dann der Aargau: der Grosse Rat mit 140 Mitgliedern, der Regierungsrat mit fünf, die Kantonsgründung 1803, die Habsburg und das Wasserschloss, wo Aare, Reuss und Limmat zusammenfliessen. Unsere sieben Aargau-Lektionen mit Übungsfragen decken genau diese Themen ab.

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Nach der Prüfung

Mit dem Zertifikat, dem Zivilstandsdokument und den übrigen Beilagen reichst du das Gesuch bei deiner Gemeinde ein; die Beilagen dürfen nicht älter als drei Monate sein. Die Gemeinde kann einen Kostenvorschuss verlangen, prüft das Dossier und publiziert das Gesuch im amtlichen Publikationsorgan. Danach prüft der Gemeinderat die Integration vertieft, inklusive Sozialhilfe, Betreibungen und Strafregister, und führt mit dir ein Einbürgerungsgespräch: ein Gespräch über dein Leben in der Gemeinde, ihre Behörden, Feste und Nachbarn, kein Quiz.

Je nach Gemeinde entscheidet die Gemeindeversammlung, der Einwohnerrat oder der Gemeinderat über die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts. Dann geht das Dossier an das Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons, das beim Staatssekretariat für Migration (SEM) die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung einholt. Die Einbürgerungskommission des Grossen Rats erteilt das Kantonsbürgerrecht abschliessend, sofern nicht das Parlament selbst entscheidet; dieser kantonale Teil dauert im Normalfall rund zwölf Monate.

Test nicht bestanden? Du darfst ihn so oft wie nötig wiederholen, im Abstand von zwei Monaten und für CHF 50 pro Teilnahme. Frag deine Gemeinde nach den nächsten Terminen.

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