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Einbürgerungstest Aargau: 45 Fragen in 40 Minuten, Ablauf und Voraussetzungen

Im Kanton Aargau ist der staatsbürgerliche Test die Eintrittskarte zum Verfahren: Ohne bestandenen Test kannst du das Einbürgerungsgesuch nicht einreichen. Der Test ist kantonal einheitlich, wird von deiner Gemeinde am Computer durchgeführt und besteht aus 45 Multiple-Choice-Fragen, die aus rund 330 Fragen zufällig gezogen werden. Du hast 40 Minuten und musst 34 Fragen richtig beantworten, also drei Viertel. Eine Teilnahme kostet CHF 50, wiederholen darfst du beliebig oft, aber erst nach zwei Monaten.

  • 7 Lektionen
  • 50 Fragen

Diese Seite fasst zusammen, was der Kanton Aargau in seinem Merkblatt, im Handbuch für die Gemeinden und im Bürgerrechtsgesetz offiziell verlangt: Wohnsitzfristen, Deutschnachweis, den Aufbau des Tests, das Gespräch mit dem Gemeinderat, die Verfahrensschritte und die Gebühren. Jede Angabe ist mit ihrer Quelle verknüpft und wurde am 4. September 2026 geprüft. Weiter unten findest du unsere Aargau-Lektionen mit Übungsfragen zu Geschichte, Politik und Geografie des Kantons.

Die Voraussetzungen im Kanton Aargau auf einen Blick

Aufenthalt in der Schweiz
10 Jahre insgesamt, davon 3 in den letzten 5 Jahren vor dem Gesuch. Die Jahre zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr zählen doppelt, tatsächlich müssen es mindestens 6 Jahre sein. B- und C-Bewilligung zählen voll, F zur Hälfte, L und N nicht.[2]
Bewilligung
Niederlassungsbewilligung C.[2]
Wohnsitz im Kanton und in der Gemeinde
5 Jahre Aufenthalt im Kanton Aargau und mindestens 3 Jahre ununterbrochener Wohnsitz in der Gemeinde vor Einreichung des Gesuchs.[1][2]
Deutschkenntnisse
Mündlich B1, schriftlich A2. Kein Nachweis nötig bei Deutsch als Muttersprache, mindestens 5 Jahren obligatorischer Schule auf Deutsch oder einem Abschluss der Sekundarstufe II oder Tertiärstufe auf Deutsch; sonst ein Zertifikat eines anerkannten Anbieters.[2]
Staatsbürgerlicher Test
45 Fragen mit je vier Antworten, 40 Minuten, bestanden ab 34 richtigen Antworten. Vor der Gesuchseinreichung bei der Gemeinde, ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, CHF 50 pro Teilnahme, beliebig oft wiederholbar nach einer Wartefrist von 2 Monaten. Das Zertifikat darf bei der Einreichung nicht älter als 6 Monate sein.[2][3][4]
Befreiung vom Test
Keine, ausser bei einer Beeinträchtigung. Unter 16 Jahren wird stattdessen im Einbürgerungsgespräch altersgerecht gefragt; die Schulbildung in der Schweiz befreit nicht.[3][5]
Sozialhilfe und Schulden
In den 10 Jahren vor dem Gesuch und während des Verfahrens keine Sozialhilfe (Ausnahmen nach Bundesrecht, etwa bei Behinderung, Krankheit oder Erwerbsarmut); in den letzten 3 Jahren keine Betreibungen von Gemeinwesen, Sozialversicherungen oder Krankenkassen; Betreibungsregisterauszug für 5 Jahre.[3]
Gebühr der Gemeinde
CHF 1500 für eine Einzelperson, CHF 750 für ein einbezogenes Kind ab dem vollendeten 10. Lebensjahr, darunter gratis.[2]
Gebühr des Kantons
CHF 750 für eine Einzelperson, CHF 375 für ein einbezogenes Kind ab dem vollendeten 10. Lebensjahr, darunter gratis. Bei ausserordentlichem Aufwand können Gemeinde und Kanton die Gebühr verdoppeln und Kostenvorschüsse verlangen.[2]
Gebühr des Bundes
CHF 100 für eine Einzelperson mit oder ohne Kinder, CHF 150 für ein Ehepaar, CHF 50 für eine minderjährige Einzelperson.[2]
Dauer
Auf Kantonsebene im Normalfall rund 12 Monate; die Dauer auf Gemeindeebene nennt dir deine Wohngemeinde.[1][2]
Gesuch
Bei der Wohngemeinde nach einer Erstberatung, mit Zivilstandsdokument (nicht älter als 6 Monate), Testzertifikat und Beilagen, die nicht älter als 3 Monate sind. Das Gesuch wird im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde veröffentlicht.[2][3]

Angaben geprüft am 4. September 2026.

So ist der staatsbürgerliche Test aufgebaut

Der Test ist ein Multiple-Choice-Test mit vier Antwortmöglichkeiten pro Frage, von denen genau eine richtig ist. Seit 2022 stellt die Testsoftware für jeden Durchgang 45 Fragen aus rund 330 zufällig zusammen, nach einem festen Schlüssel: 11 Fragen zu Demokratie und Föderalismus, 5 zum Sozialstaat, 10 zum Rechtsstaat, 13 zur Geschichte und 6 zur Zivilgesellschaft. Gefragt wird nach Bund und Kanton; Fragen zu deiner Gemeinde gehören ins Einbürgerungsgespräch.

Du legst den Test bei deiner Gemeinde ab, zum Beispiel in einem Büro der Verwaltung oder im Computerraum einer Schule, an einem Computer mit Maus und Internetzugang unter Aufsicht. Die Gemeinden dürfen weder eigene Tests durchführen noch private Institutionen damit beauftragen. Die 40 Minuten laufen, sobald du die zweite Seite bestätigt hast, und können nicht verlängert werden. Nach dem Bestehen druckt die Gemeinde ein Zertifikat mit dem Resultat, das die Aufsichtsperson unterschreibt; es ist deine Gesuchsbeilage und darf bei der Einreichung nicht älter als sechs Monate sein.

Nicht bestanden? Der Test darf beliebig oft wiederholt werden, aber erst zwei Monate nach der letzten Teilnahme, und jede Teilnahme kostet CHF 50. Eine Befreiung gibt es nur bei einer Beeinträchtigung; dann erhebt die Gemeinde die staatsbürgerlichen Kenntnisse im Gespräch anhand der öffentlichen Testfragen. Wer bei der Gesuchseinreichung noch keine 16 Jahre alt ist, macht keinen Test und wird im Einbürgerungsgespräch altersgerecht befragt.

Zur Vorbereitung stellt der Kanton auf einbuergerungstest-aargau.ch einen offiziellen Übungstest bereit, und wenig computererfahrene Personen können sich den Ablauf in der Gemeindeverwaltung zeigen lassen. Unsere Aargau-Lektionen erklären die Hintergründe zu Geschichte, Politik und Geografie des Kantons, damit du die Antworten verstehst statt sie auswendig zu lernen.

Die fünf Schritte der ordentlichen Einbürgerung im Aargau

Erste Anlaufstelle ist deine Wohngemeinde. Sie führt den Test durch, prüft das Gesuch, führt das Gespräch und sichert das Gemeindebürgerrecht zu; der Kanton holt die Bewilligung des Bundes ein, und die Einbürgerungskommission des Grossen Rats entscheidet abschliessend.

  1. 1

    Erstberatung, Zivilstandsdokument und Test

    Die Gemeinde berät dich, gibt dir das Gesuchsformular mit der Liste der Beilagen und nennt die Testtermine. Beschaffe das Zivilstandsdokument beim Zivilstandsamt frühzeitig, es kann dauern und darf bei der Einreichung nicht älter als sechs Monate sein. Dann legst du den staatsbürgerlichen Test ab.

  2. 2

    Gesuch einreichen und Publikation

    Alle gesuchstellenden Personen und einbezogenen Kinder unterschreiben das Gesuch; die Beilagen dürfen nicht älter als drei Monate sein. Die Gemeinde kann einen Kostenvorschuss verlangen, prüft das Gesuch vor und veröffentlicht es im amtlichen Publikationsorgan.

  3. 3

    Vertiefte Prüfung und Einbürgerungsgespräch

    Der Gemeinderat klärt die Voraussetzungen ab, prüft Sozialhilfe, Betreibungen und Strafregister und führt mit dir ein Einbürgerungsgespräch. Es geht um dein Leben in der Gemeinde, ihre Behörden, Feste und Nachbargemeinden; laut Handbuch ist es ein Gespräch, kein Frage-Antwort-Test. Kinder unter 16 werden altersgerecht befragt.

  4. 4

    Zusicherung des Gemeindebürgerrechts

    Je nach Gemeinde entscheidet die Gemeindeversammlung, der Einwohnerrat oder der Gemeinderat über die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts. Danach übermittelt der Gemeinderat die Akten dem Kanton.

  5. 5

    Kanton, Bund und Einbürgerungskommission

    Das Departement Volkswirtschaft und Inneres prüft das Gesuch, erhebt seinen Kostenvorschuss und holt beim Staatssekretariat für Migration (SEM) die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung ein. Die Einbürgerungskommission des Grossen Rats erteilt das Kantonsbürgerrecht abschliessend, sofern nicht der Grosse Rat selbst entscheidet. Dieser Teil dauert im Normalfall rund zwölf Monate.

Vier Beispielfragen aus unseren Aargau-Lektionen

So sehen die Übungsfragen in unseren Lektionen aus. Die richtige Antwort ist markiert, die Erklärung liefert den Hintergrund.

Welche Stadt wurde nach der Mediationsakte (1803) zur bestätigten Hauptstadt des Kantons Aargau?

  • Lenzburg
  • Baden
  • AarauRichtige Antwort
  • Brugg

Aarau wurde nach der Mediationsakte 1803 als Hauptstadt des Kantons Aargau bestätigt. Seine zentrale Lage machte es strategisch ideal, und es hatte bereits 1798 kurzzeitig als helvetische Hauptstadt gedient.

Was ist das 'Wasserschloss der Schweiz'?

  • Der Zusammenfluss von Aare, Reuss und Limmat bei BruggRichtige Antwort
  • Die Thermalquellen von Baden
  • Schloss Hallwyl, umgeben von Wassergräben
  • Der Rheinfall bei Schaffhausen

Das 'Wasserschloss' ist der bemerkenswerte Zusammenfluss bei Brugg, wo drei grosse Schweizer Flüsse – die Aare (von Bern), die Reuss (von Luzern) und die Limmat (von Zürich) – an einem Punkt zusammentreffen.

Wie viele Mitglieder hat der Aargauer Grosse Rat (Kantonsrat)?

  • 180
  • 140Richtige Antwort
  • 100
  • 200

Der Aargauer Grosse Rat hat 140 Mitglieder, die alle 4 Jahre nach Proporzverfahren in 11 Wahlkreisen gewählt werden. Er ist die kantonale Legislative, die Gesetze erlässt und das Budget genehmigt.

Wie viele Mitglieder hat der Aargauer Regierungsrat?

  • 5Richtige Antwort
  • 7
  • 11
  • 3

Der Aargauer Regierungsrat hat 5 Mitglieder, die direkt vom Volk für 4 Jahre gewählt werden. Es ist eine kollegiale Exekutive, in der alle Mitglieder gleichgestellt sind; ein Mitglied amtet als rotierender Präsident (Landammann) für ein Jahr.

Lektionen

Häufige Fragen zum Einbürgerungstest im Aargau

Wie viele Fragen hat der Einbürgerungstest im Aargau und wie viele muss ich richtig haben?
45 Fragen, jede mit vier Antworten, davon eine richtige. Bestanden hast du mit 34 richtigen Antworten, also drei Vierteln. Dafür hast du 40 Minuten, eine Verlängerung ist nicht möglich.
Wer muss den staatsbürgerlichen Test im Aargau machen?
Alle, die bei der Gesuchseinreichung 16 Jahre alt oder älter sind. Anders als in anderen Kantonen befreit eine Schulbildung in der Schweiz nicht vom Test; eine Befreiung gibt es nur bei einer Beeinträchtigung. Kinder unter 16 machen keinen Test und werden im Einbürgerungsgespräch altersgerecht befragt.
Was kostet der Test und wie oft darf ich ihn wiederholen?
Jede Teilnahme kostet CHF 50, die du an die Gemeinde bezahlst. Wiederholen darfst du beliebig oft, aber frühestens zwei Monate nach der letzten Teilnahme. Das Zertifikat des bestandenen Tests darf bei der Gesuchseinreichung nicht älter als sechs Monate sein.
Wo und wie lege ich den Test ab?
Bei deiner Wohngemeinde, an einem Computer unter Aufsicht, zum Beispiel in der Gemeindeverwaltung oder im Computerraum einer Schule. Du meldest dich bei der Gemeinde für einen Testtermin an; sie sagt dir bei der Erstberatung, wann Tests stattfinden. Private Anbieter oder Tests in anderen Kantonen zählen nicht.
Welche Deutschkenntnisse verlangt der Aargau?
Mündlich B1 und schriftlich A2. Keinen Nachweis braucht, wer Deutsch als Muttersprache spricht, mindestens fünf Jahre die obligatorische Schule auf Deutsch besucht oder eine Ausbildung der Sekundarstufe II oder Tertiärstufe auf Deutsch abgeschlossen hat. Alle anderen legen einen Sprachtest bei einem anerkannten Anbieter ab und reichen das Zertifikat ein.
Was kostet die Einbürgerung im Aargau?
Die Gemeinde verlangt CHF 1500 für eine Einzelperson und CHF 750 für ein einbezogenes Kind ab zehn Jahren, der Kanton CHF 750 und CHF 375, der Bund CHF 100 für eine Einzelperson, CHF 150 für ein Ehepaar und CHF 50 für eine minderjährige Einzelperson. Kinder unter zehn zahlen bei Gemeinde und Kanton nichts. Dazu kommen der Test mit CHF 50 und die Kosten für Zivilstandsdokument und Registerauszüge; bei ausserordentlichem Aufwand darf die Gebühr verdoppelt werden.
Wie lange muss ich im Aargau wohnen?
Zehn Jahre in der Schweiz, davon drei in den letzten fünf Jahren, fünf Jahre im Kanton Aargau und mindestens drei Jahre ununterbrochen in derselben Gemeinde. Die Jahre zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr zählen doppelt, tatsächlich müssen es mindestens sechs Jahre sein.
Wie lange dauert die Einbürgerung im Aargau?
Der Kanton gibt für seinen Teil, vom Eingang der Akten bis zum Entscheid der Einbürgerungskommission des Grossen Rats, rund zwölf Monate an. Wie lange die Gemeinde braucht, hängt von ihr ab; frag bei der Erstberatung nach. Rechne dazu die Zeit für das Zivilstandsdokument und den Test.

Quellen

  1. Kanton Aargau: Ordentliche Einbürgerung (Voraussetzungen, Verfahren, Dauer)
  2. Abteilung Register und Personenstand: Merkblatt ordentliches Einbürgerungsverfahren, Version 17.12.2024 (PDF)
  3. Abteilung Register und Personenstand: Handbuch ordentliches Einbürgerungsverfahren, Ziffern 4, 8.5, 10 und 19 (PDF)
  4. Handbuch, Anhang 2: Hinweise zum Testablauf (Fragenkategorien, EasyLMS, Zertifikat) (PDF)
  5. Handbuch, Anhang 4: Fragebeispiele für das Einbürgerungsgespräch, Version 30.06.2026 (PDF)
  6. Gesetz über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht (KBüG, SAR 121.200), §§ 6a, 7 und 9
  7. Gemeindefachverbände Aargau: offizieller Übungstest zum staatsbürgerlichen Test
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Der Einbürgerungstest in Aargau im Detail

Ablauf, Themen und Vorbereitung für Aargau: unser ausführlicher Leitfaden geht über diese Übersicht hinaus.

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