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Einbürgerungstest Zürich: Grundkenntnistest, Ablauf und Voraussetzungen

Wer sich im Kanton Zürich ordentlich einbürgern lässt, muss Grundkenntnisse über die Schweiz, den Kanton und das Zürcher Gemeindewesen nachweisen. Seit dem 1. Juli 2023 gilt dafür das neue Bürgerrechtsgesetz, und laut der Gemeindeumfrage des Kantons von 2025 setzen die Gemeinden inzwischen durchgängig den kantonalen Grundkenntnistest (GKT) ein: 50 zufällig gezogene Fragen aus einem öffentlichen Katalog von 350, digital am Computer oder Tablet, bestanden ab 30 richtigen Antworten.

  • 7 Lektionen
  • 35 Fragen

Diese Seite fasst zusammen, was der Kanton und die Stadt Zürich offiziell verlangen: Wohnsitzfristen, Deutschkenntnisse, den Aufbau des Tests, die fünf Verfahrensschritte und die Gebühren. Jede Angabe ist mit ihrer Quelle verknüpft und wurde am 4. September 2026 geprüft. Weiter unten findest du unsere Zürich-Lektionen mit Übungsfragen zu Geschichte, Politik und Geografie des Kantons.

Die Voraussetzungen im Kanton Zürich auf einen Blick

Aufenthalt in der Schweiz
10 Jahre insgesamt, davon 3 in den letzten 5 Jahren vor dem Gesuch. Die Jahre zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr zählen doppelt.[1]
Bewilligung
Gültige Niederlassungsbewilligung C.[1]
Wohnsitz in der Gemeinde
2 Jahre in derselben Gemeinde bei Einreichung des Gesuchs. Wer unter 25 ist, braucht nur 2 Jahre im Kanton Zürich.[1][3]
Deutschkenntnisse
Schriftlich A2, mündlich B1. Anerkannt sind Zertifikate von telc, Goethe-Institut, ÖSD und fide sowie der kantonale Deutschtest im Einbürgerungsverfahren (KDE).[1][5]
Grundkenntnistest
50 Fragen aus einem Katalog von 350, digital vor Ort: 35 zum Bund, 10 zum Kanton, 5 zur Gemeinde. Bestanden ab 30 richtigen Antworten.[5]
Befreiung vom Test
Mindestens 5 Jahre obligatorische Schule in der Schweiz, davon 3 auf der Sekundarstufe I; ein Abschluss der Sekundarstufe II in der Schweiz; oder ein laufender Schulbesuch. Kinder unter 12 Jahren.[2][3]
Gebühr des Kantons
CHF 500. Unter 25 Jahren die Hälfte, unter 20 Jahren gebührenfrei. Bei Abweisung CHF 200.[3][4]
Gebühr der Gemeinde
Legt jede Gemeinde selbst fest. Ab 25 Jahren meist CHF 400 bis 600, Spannweite CHF 200 bis 2400. Stadt Zürich: CHF 1200 pro Person, Kinder im Gesuch gratis.[6][7][10]
Gebühr des Bundes
CHF 100 pro Person, CHF 150 für Ehepaare, CHF 50 für Minderjährige.[1]
Dauer
Ungefähr 2 Jahre bis zum Schweizer Bürgerrecht.[1]
Gesuch
Online über das Einbürgerungsportal des Kantons. Mit dem Gesuch ist ein Kostenvorschuss zu leisten.[1][3]

Angaben geprüft am 4. September 2026.

So ist der Grundkenntnistest aufgebaut

Der GKT ist ein digitaler Multiple-Choice-Test, den du vor Ort in der Gemeinde oder bei einer von ihr beauftragten Bildungseinrichtung am Computer oder Tablet löst. Jede Frage hat vier Antwortmöglichkeiten, genau eine ist richtig; offene Fragen sind nicht zulässig. Der Test prüft keine Sprachkenntnisse, muss aber mit Deutsch auf Niveau A2 lösbar sein.

Der öffentliche Fragenkatalog des Gemeindeamts gliedert sich in fünf Themen: Demokratie und Föderalismus, Sozialstaat und Zivilgesellschaft, Geschichte, Geografie sowie Kultur und Alltagskultur, jeweils auf den Ebenen Bund, Kanton und Gemeinde. Aus diesen 350 Fragen stellt das System bei jedem Durchgang 50 neu zusammen: 35 zum Bund, 10 zum Kanton Zürich und 5 zum Gemeindewesen.

Ob du den Test vor dem Gesuch oder während des Verfahrens ablegst, bestimmt deine Gemeinde. Nicht bestanden ist kein Ausschlussgrund: Der Test darf wiederholt werden, eine Sperrfrist ist nicht zulässig, und findet er während des Verfahrens statt, muss die Gemeinde mindestens eine Wiederholung ermöglichen. In der Stadt Zürich findet der Test im Stadthaus statt und ist kostenlos; in anderen Gemeinden richten sich die Kosten nach Gemeinde und Testanbieter.

Zur Vorbereitung stellt der Kanton den vollständigen Fragenkatalog und eine Lernbroschüre kostenlos bereit. Unsere Zürich-Lektionen decken dieselben Themen ab und erklären die Hintergründe, damit du die Antworten verstehst statt sie auswendig zu lernen.

Die fünf Schritte der ordentlichen Einbürgerung

Das Gesuch durchläuft nacheinander den Kanton, die Gemeinde, nochmals den Kanton, den Bund und zum Schluss wieder den Kanton. Der Kanton rechnet mit ungefähr zwei Jahren.

  1. 1

    Gesuch online einreichen

    Das Gesuch geht über das Einbürgerungsportal des Kantons an das Gemeindeamt. Mit dem Gesuch ist ein Kostenvorschuss zu leisten. Wer nicht im Zivilstandsregister erfasst ist, lässt vorher den Personenstand beim Zivilstandsamt registrieren.

  2. 2

    Vorprüfung durch das Gemeindeamt

    Der Kanton prüft, ob die Unterlagen vollständig sind, ob eine C-Bewilligung vorliegt, ob die Aufenthaltsfristen von Bund und Kanton erfüllt sind, ob die Zahlungsverpflichtungen der letzten fünf Jahre eingehalten wurden und ob die Strafrechtsordnung beachtet wurde. Fehlt etwas, kannst du das Gesuch ergänzen oder zurückziehen; sind alle Punkte erfüllt, geht es an die Wohngemeinde.

  3. 3

    Prüfung durch die Gemeinde und Gemeindebürgerrecht

    Die Gemeinde prüft den Deutschnachweis, die Grundkenntnisse, die Teilnahme am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben, die Kontakte zu Schweizerinnen und Schweizern und den Respekt vor den Werten der Bundesverfassung. Gut die Hälfte der Gemeinden führt ein persönliches Gespräch, 41 Prozent verlangen ein Motivationsschreiben. Das in der Gemeindeordnung bezeichnete Organ erteilt das Gemeindebürgerrecht.

  4. 4

    Kantonsbürgerrecht und Einbürgerungsbewilligung des Bundes

    Das Gemeindeamt prüft das Gesuch erneut und erteilt das Kantonsbürgerrecht. Danach prüft das Staatssekretariat für Migration (SEM) und erteilt die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung.

  5. 5

    Einbürgerungsentscheid

    Nach der Bewilligung des Bundes trifft das Gemeindeamt den Einbürgerungsentscheid, sobald alle Gebühren bezahlt sind. Damit erwirbst du das Gemeinde-, das Kantons- und das Schweizer Bürgerrecht. Gegen einen ablehnenden Entscheid der Gemeinde ist innert 30 Tagen Rekurs an den Bezirksrat möglich.

Vier Beispielfragen aus unseren Zürich-Lektionen

So sehen die Übungsfragen in unseren Lektionen aus. Die richtige Antwort ist markiert, die Erklärung liefert den Hintergrund.

Wann trat Zürich der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei?

  • 1400
  • 1351Richtige Antwort
  • 1291
  • 1450

Zürich trat 1351 der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei und wurde das fünfte Mitglied. 1291 ist das Gründungsjahr der Eidgenossenschaft (Uri, Schwyz, Unterwalden), und 1450 ist das Jahr des Friedens, der den Zürichkrieg beendete.

Welcher Fluss fliesst aus dem Zürichsee durch die Stadt?

  • Thur
  • Aare
  • LimmatRichtige Antwort
  • Sihl

Die Limmat ist der Abfluss des Zürichsees und fliesst durch das Herz der Altstadt, bevor sie in die Aare mündet. Die Sihl ist ein separater Nebenfluss, der im Stadtzentrum in die Limmat mündet. Die historische Altstadt entwickelte sich entlang beider Ufer der Limmat.

Wie viele Mitglieder hat der Zürcher Regierungsrat?

  • 11
  • 9
  • 7Richtige Antwort
  • 5

Der Zürcher Regierungsrat hat 7 Mitglieder, die direkt vom Volk für 4-jährige Amtszeiten gewählt werden. Sie arbeiten als kollegiales Gremium, in dem alle Mitglieder die Macht gleichberechtigt teilen, und ein Mitglied rotiert jährlich als Präsident. Hinweis: Der städtische Stadtrat hat 9 Mitglieder.

Wie heisst Zürichs traditionelles Frühlingsfest?

  • Street Parade
  • SechseläutenRichtige Antwort
  • Knabenschiessen
  • Fasnacht

Das Sechseläuten ('Sechs-Uhr-Läuten') findet am dritten Montag im April statt. Es beinhaltet einen Zunftumzug in historischen Kostümen und die Verbrennung des Böögg — ein Watte-Schneemann gefüllt mit Feuerwerkskörpern — um 18 Uhr. Je schneller der Kopf explodiert, desto besser der Sommer!

Lektionen

Häufige Fragen zum Einbürgerungstest im Kanton Zürich

Wie viele Fragen hat der Einbürgerungstest im Kanton Zürich?
50. Sie werden bei jedem Test zufällig aus dem kantonalen Katalog mit 350 Fragen gezogen: 35 zum Bund, 10 zum Kanton Zürich und 5 zum Gemeindewesen. Bestanden hast du mit 30 richtigen Antworten, also 60 Prozent.
Wer muss den Grundkenntnistest nicht machen?
Befreit ist, wer mindestens fünf Jahre die obligatorische Schule in der Schweiz besucht hat, davon drei Jahre auf der Sekundarstufe I, wer eine Ausbildung der Sekundarstufe II in der Schweiz abgeschlossen hat oder wer zurzeit die obligatorische Schule oder die Sekundarstufe II in der Schweiz besucht. Kinder unter 12 Jahren müssen den Test nicht ablegen.
Welche Deutschkenntnisse verlangt der Kanton Zürich?
Mündlich B1 und schriftlich A2. Anerkannt sind Zertifikate von telc, Goethe-Institut, ÖSD und fide sowie der kantonale Deutschtest im Einbürgerungsverfahren (KDE), den die Gemeinden über akkreditierte Anbieter durchführen. Keinen Nachweis braucht, wer Deutsch als Muttersprache spricht, mindestens fünf Jahre die Schule auf Deutsch besucht oder eine Ausbildung der Sekundarstufe II oder Tertiärstufe auf Deutsch abgeschlossen hat.
Was kostet die Einbürgerung im Kanton Zürich?
Der Kanton verlangt CHF 500, unter 25 Jahren die Hälfte und unter 20 Jahren nichts; bei einer Abweisung CHF 200. Der Bund verlangt CHF 100 pro Person, CHF 150 für Ehepaare und CHF 50 für Minderjährige. Die Gemeindegebühr legt jede Gemeinde selbst fest: Laut der Kantonsumfrage von 2025 liegt sie ab 25 Jahren meist zwischen CHF 400 und 600, die Spannweite reicht von CHF 200 bis 2400. Die Stadt Zürich verlangt CHF 1200 pro Person, Kinder im Gesuch sind gratis. Dazu kommen allfällige Kosten für den Sprachtest und den Zivilstandsauszug.
Wie lange dauert die Einbürgerung im Kanton Zürich?
Der Kanton gibt ungefähr zwei Jahre an. Das Gesuch durchläuft fünf Stationen: die Vorprüfung durch das Gemeindeamt, die Prüfung durch die Gemeinde, die Erteilung des Kantonsbürgerrechts, die Einbürgerungsbewilligung des Bundes und den abschliessenden Entscheid des Gemeindeamts. 2025 meldete rund ein Viertel der Gemeinden für ihren eigenen Teil Bearbeitungszeiten von über sechs Monaten.
Wo und wann lege ich den Grundkenntnistest ab?
Deine Wohngemeinde sagt dir, wann und wo. Sie führt den Test selbst durch oder beauftragt eine Bildungseinrichtung, und sie entscheidet, ob der Test vor dem Gesuch oder während des Verfahrens stattfindet. In der Stadt Zürich findet er im Stadthaus statt und ist kostenlos; die Lernbroschüre wird mit der Einladung verschickt.
Was passiert, wenn ich den Grundkenntnistest nicht bestehe?
Du darfst ihn wiederholen. Es gibt keine gesetzliche Begrenzung und keine Sperrfrist. Findet der Test während des Verfahrens statt, muss die Gemeinde mindestens eine Wiederholung ermöglichen, im Einzelfall auch eine zweite. Ein nicht bestandener Test hindert dich auch nicht daran, das Gesuch einzureichen.
Gilt der Grundkenntnistest auch bei der erleichterten Einbürgerung?
Nein. Die erleichterte Einbürgerung, zum Beispiel für Ehepartnerinnen und Ehepartner von Schweizer Staatsangehörigen, ist ein Verfahren des Bundes. Die Stadt Zürich prüft die Grundkenntnisse dann im Einbürgerungsgespräch und nicht mit dem GKT.

Quellen

  1. Kanton Zürich, Gemeindeamt: Ordentliche Einbürgerung (Voraussetzungen, Ablauf, Gebühren)
  2. Kanton Zürich: Grundkenntnistest (Befreiung, Zeitpunkt, Lernhilfen)
  3. Kantonales Bürgerrechtsgesetz (KBüG, LS 141.1), §§ 5, 8, 9, 10 bis 13 und 20
  4. Kantonale Bürgerrechtsverordnung (KBüV, LS 141.11), §§ 5, 6 und 23
  5. Gemeindeamt des Kantons Zürich: Handbuch Einbürgerungen ab 1. Juli 2023, Kapitel 4.3.2 (KDE) und 4.6.2 (GKT)
  6. Kanton Zürich, Medienmitteilung vom Dezember 2025: Neue Studie, so bürgern die Zürcher Gemeinden ein
  7. Stadt Zürich: Ordentliche Einbürgerung
  8. Stadt Zürich: Grundkenntnisse (Test im Stadthaus, Lernbroschüre)
  9. Kanton Zürich: Fragenkatalog des kantonalen Grundkenntnistests (PDF, 78 Seiten)
  10. Stadt Zürich: Verordnung über die Gebühren für die Aufnahme in das Bürgerrecht (AS 141.120)
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Der Einbürgerungstest in Zürich im Detail

Ablauf, Themen und Vorbereitung für Zürich: unser ausführlicher Leitfaden geht über diese Übersicht hinaus.

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