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Einbürgerungstest St. Gallen: Staatskundetest, Einbürgerungsrat und öffentliche Auflage

Im Kanton St. Gallen entscheidet der Einbürgerungsrat deiner Gemeinde über das Gemeindebürgerrecht, und er prüft im Einbürgerungsgespräch, ob du mit den schweizerischen und örtlichen Verhältnissen vertraut bist. Einen kantonalen Test gibt es nicht, aber die meisten Gemeinden, darunter die Stadt St. Gallen, verlangen vor dem Gesuch den bestandenen Staatskundetest der Arge Integration Ostschweiz: eine schriftliche Prüfung von rund einer Stunde für CHF 120, deren Bescheinigung bei der Gesuchstellung höchstens zwei Jahre alt sein darf.

  • 7 Lektionen
  • 49 Fragen

Diese Seite fasst zusammen, was Kanton und Stadt St. Gallen offiziell verlangen: fünf Jahre ununterbrochen im Kanton und in der Gemeinde, Deutsch auf B1 mündlich und schriftlich, den Staatskundetest und seine Ausnahmen, die öffentliche Auflage mit Einsprachemöglichkeit, die Gebühren von Gemeinde, Kanton und Bund und die Dauer. Jede Angabe ist mit einer offiziellen Quelle belegt.

Die Voraussetzungen im Kanton St. Gallen auf einen Blick

Aufenthalt in der Schweiz
10 Jahre insgesamt, davon 3 in den letzten 5 Jahren vor dem Gesuch. Die Jahre zwischen dem 8. und dem 18. Lebensjahr zählen doppelt, tatsächlich müssen es mindestens 6 sein. Bewilligungen B und C zählen voll, F zur Hälfte, N, L und S gar nicht.[2][6][12]
Bewilligung
Niederlassungsbewilligung C im Zeitpunkt des Gesuchs.[2][3]
Wohnsitz im Kanton und in der Gemeinde
Die letzten 5 Jahre ununterbrochen im Kanton St. Gallen und in der politischen Gemeinde, ohne Doppelzählung der Jugendjahre. Wer seit mindestens 3 Jahren mit einer Schweizerin oder einem Schweizer verheiratet ist oder in eingetragener Partnerschaft lebt, braucht 3 Jahre im Kanton und 2 in der Gemeinde. Einbezogene Kinder über 10 müssen seit 2 Jahren in der Gemeinde wohnen. Wer vor der Publikation des Entscheids wegzieht, dessen Gesuch wird gegenstandslos.[2][3][6]
Deutschkenntnisse
Mündlich und schriftlich mindestens B1, also schriftlich eine Stufe über dem Bundesminimum A2. Der Nachweis erfolgt durch einen Test, wenn die Kenntnisse nicht offenkundig sind; die Stadt St. Gallen verzichtet darauf bei deutscher Muttersprache oder fünf Jahren obligatorischer Schule auf Deutsch und nennt den fide-Test mit CHF 250 als Beispiel.[2][3][4][6]
Staatskundetest
Das Gesetz verlangt Kenntnisse des Staatsaufbaus und Grundkenntnisse der geografischen, historischen, politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse; wie sie geprüft werden, legt der Einbürgerungsrat fest. Die meisten Gemeinden verlangen den Staatskundetest der Arge Integration Ostschweiz (schriftlich, rund eine Stunde, CHF 120, Testorte St. Gallen, Goldach, Rapperswil-Jona, Uznach und Wil). In der Stadt St. Gallen ist er ab 15 Jahren Pflicht, die Bescheinigung darf höchstens zwei Jahre alt sein, Tests anderer Anbieter werden nicht akzeptiert.[3][6][9][10]
Ausnahmen vom Staatskundetest
Seit dem 4. September 2026 verzichten die St. Galler Einbürgerungsräte bei Minderjährigen auf den Test, wenn sie alle drei Jahre der Oberstufe in der Schweiz besucht haben; ab 18 ist er in jedem Fall zu absolvieren. Wer eine Bedingung aus körperlichen, geistigen oder psychischen Gründen nicht erfüllen kann, wird bei der Beurteilung berücksichtigt, muss das aber belegen.[6][7]
Integration
Erfüllung der Integrationskriterien des Bundes, geordnete finanzielle Verhältnisse ohne offene Betreibungen, Teilnahme am Wirtschaftsleben oder Erwerb von Bildung, Wahrnehmung der Erziehungsverantwortung und Förderung der Integration der Familie, soziale Kontakte zu Schweizerinnen und Schweizern. Mit einer schriftlichen Erklärung bekennst du dich zur rechtsstaatlichen Ordnung und zu den Werten der Bundesverfassung.[3][4][6]
Strafregister
Keine relevanten Einträge im Strafregister und keine laufenden Strafverfahren; das Departement fragt VOSTRA beim Gesuch und vor dem Regierungsbeschluss ab. Bei einem hängigen Strafverfahren wird das Einbürgerungsverfahren bis zum rechtskräftigen Abschluss sistiert.[3][4][6]
Unterlagen
Bewerbungsschreiben mit deinen Beweggründen (in der Stadt St. Gallen von allen einbezogenen Personen über 16) und Foto, Wohnsitzbescheinigungen der letzten 10 Jahre, Personenstands- oder Familienausweis, Kopie des Ausländerausweises, Nachweis der Staatsangehörigkeit, Sprachnachweis, Erklärung zur Rechtsordnung und die Bescheinigung des Staatskundetests. Vorher musst du im Schweizerischen Personenstandsregister eingetragen sein. In der Stadt gilt: Originale, nicht älter als drei Monate.[3][4][6]
Gebühren
Kanton: CHF 100 bis 2000 für das Kantonsbürgerrecht, in der Stadt St. Gallen konkret CHF 700 für eine Einzelperson, 1000 für ein Ehepaar und 1100 für eine Familie. Bund: CHF 100 pro Erwachsene, 50 pro Minderjährige mit eigenem Gesuch, 150 für Paare und Familien. Gemeinde: kantonaler Rahmen CHF 100 bis 1800 für Einzelpersonen und 100 bis 2500 für Paare; die Stadt verlangt CHF 200 unter 25, 1400 über 25 und 1900 für Paare und Familien, total also CHF 1000 bis 3150. Die Gemeindegebühr ist vorauszuzahlen; wird das Gesuch abgelehnt, gibt es einen Teil zurück. Dazu kommen Staatskundetest (CHF 120), Sprachnachweis und Dokumente.[2][5][6][11]
Dauer und Fristen
Die Stadt St. Gallen rechnet mit etwa eineinhalb bis zwei Jahren; der Kanton verweist auf die Gemeinde. Nach der eidgenössischen Bewilligung muss der Kanton innert eines Jahres entscheiden, sonst verfällt sie. Der Gemeindeentscheid wird hinfällig, wenn das Kantonsbürgerrecht aus Gründen, die bei dir liegen, nicht innert fünf Jahren erteilt wird.[3][6][12]
Entscheid und Wirksamkeit
Der Einbürgerungsrat (mindestens vier Mitglieder, in der Stadt je drei Mitglieder des Stadtrats und des Bürgerrats unter dem Vorsitz der Stadtpräsidentin) beschliesst, publiziert den Entscheid und legt das Dossier 30 Tage öffentlich auf; Stimmberechtigte können schriftlich und begründet Einsprache erheben, worüber dann Bürgerversammlung oder Gemeindeparlament entscheiden. Gegen eine Ablehnung kannst du innert 14 Tagen Rekurs beim Departement führen. Nach der Bewilligung des Bundes erteilt die Regierung das Kantonsbürgerrecht; mit diesem Beschluss bist du Schweizerin oder Schweizer.[3][8][12]

Angaben geprüft am 5. September 2026.

So funktioniert der St. Galler Staatskundetest

Artikel 14 des St. Galler Bürgerrechtsgesetzes verlangt, dass du mit den schweizerischen und örtlichen Verhältnissen vertraut bist: Du interessierst dich für das öffentliche Geschehen, weisst darüber Bescheid und beteiligst dich daran, kennst die Grundsätze des Staatsaufbaus und verfügst über Grundkenntnisse der geografischen, historischen, politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse. Der Einbürgerungsrat stellt diese Sachverhalte fest und führt mit dir das Einbürgerungsgespräch. Wie er die Kenntnisse prüft, regelt weder Gesetz noch Verordnung; der Kanton hält dazu fest, dass es Einbürgerungsbehörden gibt, die einen schriftlichen oder mündlichen Test durchführen.

In der Praxis verlangen die meisten St. Galler Gemeinden den Staatskundetest der Arge Integration Ostschweiz, teils zusammen mit dem Staatskundekurs; die Arge führt die Anforderungen von 26 Gemeinden auf. Der Test ist schriftlich, dauert rund eine Stunde und kostet CHF 120; Termine gibt es in St. Gallen, Goldach, Rapperswil-Jona, Uznach und Wil. Die Musterfragen zeigen offene und Zuordnungsaufgaben zu sechs Bereichen: Geografie, Geschichte und Sprachen, Demokratie und Föderalismus, Rechte und Pflichten, soziale Sicherheit und Gesundheit, Arbeit und Bildung sowie der Kanton St. Gallen, etwa welcher Fluss durch den Kanton in die Nordsee fliesst oder ab welchem Alter Frauen und Männer die AHV erhalten.

In der Stadt St. Gallen müssen alle Personen ab 15 Jahren, die in ein Gesuch einbezogen sind, den Test der Arge bestanden haben, bevor das Gesuch eingereicht wird; die Bescheinigung darf höchstens zwei Jahre alt sein, und Tests anderer Anbieter wie der Migros Klubschule akzeptiert die Stadt nicht. Seit dem 4. September 2026 verzichten die beiden Einbürgerungsräte bei Gesuchstellenden unter 18 auf den Test, wenn sie alle drei Jahre der Oberstufe in der Schweiz besucht haben, weil die relevanten Kenntnisse dort vermittelt werden. Ab dem 18. Lebensjahr ist der Test in jedem Fall zu absolvieren.

Du kannst den Test bestehen, lange bevor du die Wohnsitzfristen erfüllst; die Stadt empfiehlt ausdrücklich, ihn früh abzulegen und derweil an den Deutschkenntnissen zu arbeiten. Wer durchfällt, meldet sich zu einem der nächsten Termine wieder an. Zur Vorbereitung bietet die Arge den Staatskundekurs in sechs Modulen und Lehrmittel zum Kanton und zu den Regionen an. Auch nach bestandenem Test bleibt das Einbürgerungsgespräch: Dort will der Einbürgerungsrat hören, dass du das Wissen mit dem Leben in deiner Gemeinde verbindest.

Die sieben Schritte der ordentlichen Einbürgerung im Kanton St. Gallen

In St. Gallen beginnt das Verfahren beim Einbürgerungsrat deiner Gemeinde, der über das Gemeinde- und Ortsbürgerrecht entscheidet und seinen Beschluss öffentlich auflegt. Erst danach kommen das kantonale Amt für Gemeinden und Bürgerrecht, das Staatssekretariat für Migration und die Regierung ins Spiel.

  1. 1

    Voraussetzungen prüfen und ins Personenstandsregister eintragen lassen

    Prüfe die zehn Jahre in der Schweiz, die fünf ununterbrochenen Jahre im Kanton und in der Gemeinde, die C-Bewilligung, die geordneten Finanzen und die Deutschkenntnisse. Wer noch nicht im Schweizerischen Personenstandsregister eingetragen ist, lässt sich vor der Gesuchseinreichung beim Zivilstandsamt registrieren. Die Administration Einbürgerungen der Stadt beziehungsweise der Einbürgerungsrat deiner Gemeinde berät dich und gibt das Gesuchsformular ab.

  2. 2

    Staatskundetest und Sprachnachweis vor dem Gesuch

    Melde dich bei der Arge Integration Ostschweiz zum Staatskundetest an, wenn deine Gemeinde ihn verlangt, und lege ihn so, dass die Bescheinigung bei der Gesuchseinreichung nicht älter als zwei Jahre ist. Beschaffe den Deutschnachweis auf B1 mündlich und schriftlich, zum Beispiel mit dem fide-Test, sofern du nicht Muttersprache oder fünf Jahre deutschsprachige Schule vorweisen kannst.

  3. 3

    Gesuch mit Unterlagen einreichen

    Das Gesuch geht an den Einbürgerungsrat oder die von ihm bezeichnete Stelle, in der Stadt an die Bevölkerungsdienste. Dazu gehören das Bewerbungsschreiben mit deinen Beweggründen, ein Foto, die Wohnsitzbescheinigungen der letzten zehn Jahre, der Personenstands- oder Familienausweis, Kopien von Ausländerausweis und Pass, der Sprachnachweis, die Bescheinigung des Staatskundetests und die unterschriebene Erklärung zur rechtsstaatlichen Ordnung. Minderjährige werden einbezogen, wenn du die elterliche Sorge ausübst.

  4. 4

    Prüfung, Kostenvorschuss und Einbürgerungsgespräch

    Die Verwaltung prüft, ob die Unterlagen vollständig sind und die Voraussetzungen erfüllt; das Departement fragt das Strafregister ab. Die Stadt stellt dann die Gemeindegebühr in Rechnung, die vor dem Gespräch zu bezahlen ist, sonst wird das Gesuch abgewiesen. Danach lädt dich der Einbürgerungsrat zum Einbürgerungsgespräch ein und hält die Ergebnisse im Erhebungsbericht fest.

  5. 5

    Beschluss, öffentliche Auflage und Einsprache

    Stimmt der Einbürgerungsrat zu, veröffentlicht er den Beschluss mit Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Adresse im amtlichen Publikationsorgan und legt das Dossier ab dem Folgetag 30 Tage öffentlich auf. Stimmberechtigte der Gemeinde können es einsehen und schriftlich begründet Einsprache erheben; über eine gültige Einsprache entscheidet die Bürgerversammlung oder das Gemeindeparlament. Lehnt der Rat ab, kannst du innert 14 Tagen Rekurs beim Departement führen. Bei der Besonderen Einbürgerung von Jugendlichen unter 20 entfallen Auflage und Einsprache.

  6. 6

    Kanton und Bund

    Nach dem rechtskräftigen Gemeindeentscheid leitet der Einbürgerungsrat Gesuch, Erhebungsbericht und Gesprächszusammenfassung an das Amt für Gemeinden und Bürgerrecht weiter, das die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung beim Staatssekretariat für Migration beantragt und einen Kostenvorschuss für die Gebühren von Kanton und Bund erhebt. Vor dem Regierungsbeschluss fragt das Amt das Strafregister erneut ab und prüft deine finanziellen Verhältnisse.

  7. 7

    Beschluss der Regierung

    Liegt die Bewilligung des Bundes vor, beschliesst die Regierung über die Erteilung des Kantonsbürgerrechts; sie muss das innert eines Jahres tun, sonst verfällt die Bewilligung. Mit dem Regierungsbeschluss werden Gemeinde-, Orts- und Kantonsbürgerrecht rechtswirksam und du bist Schweizerin oder Schweizer. Danach kannst du Pass und Identitätskarte beantragen und erhältst für die nächste Abstimmung automatisch das Stimmmaterial.

Vier Beispielfragen aus unseren St. Gallen-Lektionen

So sehen die Übungsfragen in unseren Lektionen aus. Die richtige Antwort ist markiert, die Erklärung liefert den Hintergrund.

Wann wurde der Kanton St. Gallen in seiner modernen Form gebildet?

  • 1454, als die Stadt der Eidgenossenschaft beitrat
  • 1803, durch Napoleons MediationsakteRichtige Antwort
  • 1527, während der Reformation
  • 1848, in der neuen Schweizer Verfassung

Der Kanton St. Gallen wurde 1803 durch Napoleons Mediationsakte gebildet, wodurch die protestantische Stadt, katholische Abteigebiete und umliegende Regionen vereint wurden. Die Abtei wurde 1805 aufgelöst.

Wie hoch ist der Säntis, der höchste Gipfel des Alpsteins?

  • 2'502 MeterRichtige Antwort
  • 3'238 Meter
  • 4'478 Meter
  • 1'898 Meter

Der Säntis ist 2'502 Meter hoch und der höchste Punkt im Alpsteinmassiv, das St. Gallen und die Appenzells teilen. An klaren Tagen sind sechs Länder vom Gipfel aus sichtbar!

Wie viele Mitglieder hat der St. Galler Kantonsrat?

  • 120 MitgliederRichtige Antwort
  • 64 Mitglieder
  • 100 Mitglieder
  • 180 Mitglieder

Der St. Galler Kantonsrat hat 120 Mitglieder, die für 4-jährige Amtszeiten durch Proporzwahlsystem gewählt werden, was die grosse Bevölkerung des Kantons widerspiegelt.

Wie viele Mitglieder dienen im St. Galler Regierungsrat?

  • 10 Mitglieder
  • 15 Mitglieder
  • 7 MitgliederRichtige Antwort
  • 5 Mitglieder

Der St. Galler Regierungsrat hat 7 Mitglieder, die vom Volk gewählt werden. Er funktioniert als kollegiale Regierung, in der alle Mitglieder die Verantwortung teilen; ein Mitglied amtet jeweils für ein Jahr als Regierungspräsident, wobei das Amt nach dem Rotationsprinzip wechselt.

Lektionen

Häufige Fragen zum Einbürgerungstest im Kanton St. Gallen

Gibt es im Kanton St. Gallen einen Einbürgerungstest?
Keinen kantonalen, aber fast überall einen kommunalen: Die meisten Gemeinden, darunter die Stadt St. Gallen, verlangen vor dem Gesuch den bestandenen Staatskundetest der Arge Integration Ostschweiz. Das Gesetz selbst verlangt nur Kenntnisse des Staatsaufbaus und Grundkenntnisse der geografischen, historischen, politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse, die der Einbürgerungsrat im Gespräch prüft.
Wie läuft der Staatskundetest der Arge ab?
Schriftlich, rund eine Stunde, CHF 120, mit offenen und Zuordnungsfragen zu Geografie, Geschichte und Sprachen, Demokratie und Föderalismus, Rechten und Pflichten, sozialer Sicherheit und Gesundheit, Arbeit und Bildung sowie zum Kanton St. Gallen. Termine gibt es in St. Gallen, Goldach, Rapperswil-Jona, Uznach und Wil. Die Bescheinigung darf bei der Gesuchseinreichung höchstens zwei Jahre alt sein.
Wer muss den Staatskundetest nicht machen?
In der Stadt St. Gallen seit dem 4. September 2026 Minderjährige, die alle drei Jahre der Oberstufe in der Schweiz besucht haben, sowie Kinder unter 15. Erwachsene müssen ihn in jedem Fall bestehen. Wer den Test aus körperlichen, geistigen oder psychischen Gründen nicht ablegen kann, wird bei der Beurteilung berücksichtigt, muss das aber belegen. Andere Gemeinden haben eigene Regeln, die die Arge in ihrer Liste der Wohngemeinden aufführt.
Wie lange muss ich in St. Gallen wohnen?
Zehn Jahre in der Schweiz, davon drei in den letzten fünf, mit doppelter Anrechnung der Jahre zwischen 8 und 18. Dazu die letzten fünf Jahre ununterbrochen im Kanton St. Gallen und in derselben politischen Gemeinde, ohne Doppelzählung. Ehegatten und eingetragene Partner von Schweizerinnen und Schweizern brauchen nach drei Jahren Ehe drei Jahre im Kanton und zwei in der Gemeinde.
Welche Deutschkenntnisse verlangt St. Gallen?
Mindestens B1 mündlich und schriftlich, also schriftlich mehr als das Bundesminimum A2. Der Nachweis erfolgt durch einen Test, wenn die Kenntnisse nicht offenkundig sind; die Stadt verzichtet darauf, wenn Deutsch deine Muttersprache ist oder du fünf Jahre die obligatorische Schule auf Deutsch besucht hast, und nennt den fide-Test für CHF 250 als Beispiel.
Was kostet die Einbürgerung in St. Gallen?
In der Stadt St. Gallen CHF 1000 für eine Einzelperson unter 25 (200 Gemeinde, 700 Kanton, 100 Bund), CHF 2200 für eine Einzelperson über 25, CHF 3050 für ein Ehepaar und CHF 3150 für eine Familie. Der Kanton darf bis CHF 2000 verlangen, die Gemeinden nach kantonalem Tarif bis CHF 1800 für Einzelpersonen und 2500 für Paare; im Durchschnitt liegen die Gemeindegebühren laut Kanton bei CHF 500 bis 1000 pro Person. Dazu kommen Staatskundetest, Sprachnachweis und Dokumente.
Wie lange dauert die Einbürgerung in St. Gallen?
Die Stadt St. Gallen rechnet mit etwa eineinhalb bis zwei Jahren, der Kanton verweist auf die Gemeinde. Fest steht nur die Frist am Ende: Nach der eidgenössischen Bewilligung muss die Regierung innert eines Jahres entscheiden, sonst verfällt die Bewilligung.
Kann jemand gegen meine Einbürgerung Einsprache erheben?
Ja. Nach dem positiven Beschluss des Einbürgerungsrats liegt dein Dossier 30 Tage öffentlich auf, und Stimmberechtigte der Gemeinde können schriftlich und begründet Einsprache erheben, etwa wenn Angaben unvollständig oder unrichtig sind. Diskriminierende Einsprachen sind ungültig. Über eine gültige Einsprache entscheidet die Bürgerversammlung oder das Gemeindeparlament auf Antrag des Einbürgerungsrats. Bei der Besonderen Einbürgerung von Jugendlichen unter 20 gibt es keine Auflage.

Quellen

  1. Kanton St.Gallen, Amt für Gemeinden und Bürgerrecht: Einbürgerung (Verfahren, gesetzliche Grundlagen, Kontakt)
  2. Kanton St.Gallen, Amt für Gemeinden und Bürgerrecht: Merkblatt «Wie erhalte ich das Schweizer Bürgerrecht? Ordentliche Einbürgerung», Stand 6. November 2023 (PDF)
  3. Gesetz über das St.Galler Bürgerrecht (BRG, sGS 121.1), Stand 1. Januar 2018, Art. 2 bis 4, 9 bis 24, 34, 35, 37 und 44
  4. Verordnung über das St.Galler Bürgerrecht (BRV, sGS 121.11), Stand 1. Juni 2020, Art. 1, 2, 4 bis 8a und 10
  5. Gebührentarif für die Kantons- und Gemeindeverwaltung (GebT, sGS 821.5), Stand 1. Januar 2026, Nr. 22.02 und 50.00.02 bis 50.00.06
  6. Stadt St.Gallen: Einbürgerung als ausländische Staatsangehörige (Voraussetzungen, Staatskundetest, Gebührentabelle, Unterlagen, Ablauf in elf Schritten)
  7. Stadt St.Gallen, Medienmitteilung vom 4. September 2026: Einbürgerungsräte erleichtern Staatskundetest für Minderjährige
  8. Stadt St.Gallen: Einbürgerungsverfahren in der Stadt St.Gallen (Zusammensetzung der beiden Einbürgerungsräte)
  9. Arge Integration Ostschweiz: Staatskundetest (Termine, Orte, CHF 120) und Anforderungen der Wohngemeinden
  10. Arge Integration Ostschweiz: Musterfragen Staatskundetest Kanton St. Gallen (PDF)
  11. Kanton St.Gallen, hallo.sg.ch: Mitbestimmen und Einbürgerung (durchschnittliche Gemeindegebühren)
  12. Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht (BüG, SR 141.0), Art. 9, 12 und 14
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