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Einbürgerungstest Appenzell Ausserrhoden: der kantonale Staatskundetest in Trogen vor dem Gesuch, Deutsch B1 und drei Jahre in der Gemeinde

Appenzell Ausserrhoden dreht die übliche Reihenfolge um: Der Test kommt vor dem Gesuch. Wer die Voraussetzungen erfüllt, meldet sich online zum Erstgespräch bei der Abteilung Bürgerrecht und Zivilstand in Trogen an, legt danach den Staatskundetest des Kantons ab und darf erst nach bestandener Prüfung das Einbürgerungsgesuch einreichen. Die nächsten Prüfungstermine sind der 21. September, der 26. Oktober und der 30. November 2026, jeweils um 9 Uhr; wer nicht besteht, meldet sich zur Wiederholungsprüfung an. Format, Fragenzahl und Bestehensgrenze publiziert der Kanton nicht, wohl aber die Vorbereitungshilfen, die er empfiehlt: VoteInfo, CH Info und ECHO.

  • 8 Lektionen
  • 35 Fragen

Dazu verlangt der Kanton mehr als das Bundesrecht: Deutsch auf B1 schriftlich und mündlich, keine Sozialhilfe in den letzten fünf Jahren, keine offenen Steuern, Betreibungen oder Strafverfahren, drei Jahre ununterbrochen in derselben Gemeinde. Die Gebühren liegen beim Kanton bei CHF 1000 für eine erwachsene Einzelperson, bei den Gemeinden bei höchstens CHF 2000, das Verfahren dauert laut Merkblatt in der Regel eineinhalb Jahre, und am Ende verleiht der Regierungsrat das Landrecht. Diese Seite fasst zusammen, was das Bürgerrechtsgesetz, die Abteilung Bürgerrecht und Zivilstand und die Gemeinden Herisau, Gais, Teufen und Speicher am 6. September 2026 publiziert haben; jede Angabe ist mit ihrer Quelle verlinkt.

Die Voraussetzungen im Kanton Appenzell Ausserrhoden auf einen Blick

Aufenthalt in der Schweiz
10 Jahre, davon 3 in den 5 Jahren vor dem Gesuch; die Jahre zwischen 8 und 18 zählen doppelt, sodass Minderjährige ohne Eltern frühestens mit 9 ein Gesuch stellen können. Aufenthalt mit F-Bewilligung zählt zur Hälfte, mit N- oder L-Bewilligung gar nicht.[1][3][14]
Bewilligung
Gültige Niederlassungsbewilligung C bei der Gesuchstellung.[1][3]
Wohnsitz in der Gemeinde
3 Jahre ununterbrochener Wohnsitz in derselben Ausserrhoder Gemeinde (Art. 4 kantBRG); eine zusätzliche kantonale Frist gibt es nicht, auch keine Erleichterung für Ehegatten. Wer während des Verfahrens in eine andere Gemeinde zieht, dessen Verfahren wird gegenstandslos; ein Umzug ist sofort zu melden.[4][3][1]
Wissensprüfung
Kantonaler Staatskundetest bei der Abteilung Bürgerrecht und Zivilstand, Landsgemeindeplatz 2, Trogen, vor der Gesuchseinreichung; Anmeldung nach dem Erstgespräch mit zwei Wunschterminen, Erst- oder Wiederholungsprüfung, bis zu fünf weitere Prüfungsteilnehmende pro Anmeldung. Termine: 21. September, 26. Oktober und 30. November 2026, 9 Uhr. Format, Fragenzahl, Bestehensgrenze und Gebühr sind nicht publiziert; empfohlene Vorbereitung: VoteInfo, CH Info, ECHO.[2][10][3]
Sprache
Deutsch B1 schriftlich und mündlich, nachgewiesen mit telc-, Goethe- oder fide-Zertifikat, bereits vor dem Erstgespräch. Befreit sind Personen mit Muttersprache Deutsch, mit mindestens 5 Jahren obligatorischer Schule in der Schweiz oder mit einer in der Schweiz abgeschlossenen Berufsausbildung; das Merkblatt Sprachnachweis nennt 6 Jahre Schule oder Ausbildung im deutschsprachigen Raum.[1][5][9]
Sozialhilfe
Keine Sozialhilfe in den letzten 5 Jahren, strenger als die 3 Jahre des Bundesrechts.[1][9]
Leumund, Steuern, Betreibungen
Keine offenen, definitiv veranlagten Steuern und keine vereinbarten Stundungen; keine hängigen Strafverfahren und kein Eintrag im Strafregister; keine offenen Betreibungen oder Verlustscheine. Das Gesetz verlangt zudem, dass du die Rechtsordnung beachtest und mit den schweizerischen, kantonalen und örtlichen Lebensgewohnheiten vertraut bist (Art. 3 kantBRG).[1][4]
Kantonale Gebühr
Für die Verleihung des Landrechts in der Regel CHF 500 für eine unmündige Einzelperson, CHF 1000 für eine mündige Einzelperson, CHF 1500 für ein Ehepaar, plus CHF 150 pro einbezogenes Kind (Art. 9 kantBRG, Gebührengesetz). Die Gebühr für den Staatskundetest ist nicht publiziert. Stand 6. September 2026.[6][3][4]
Gemeinde- und Bundesgebühr
Die Gemeinden erheben eine Gebühr nach Zeit- und Arbeitsaufwand, nach dem Gesetz über die Gebühren der Gemeinden höchstens CHF 2000 pro Gesuch. Herisau: CHF 500 / 1000 / 1500 plus 150 pro Kind, Höchstgebühr 2000, Ermässigung oder Erlass nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit möglich (Tarif SRV 16). Gais: CHF 500 für Einzelpersonen, 750 für Ehepaare, 1000 für Familien. Bund: CHF 100 pro volljährige Person, 150 für gemeinsam gesuchstellende Ehegatten, 50 für selbständig gesuchstellende Minderjährige.[6][7][8][3]
Dauer
Laut Merkblatt des Kantons dauert das Einbürgerungsverfahren in der Regel eineinhalb Jahre; Bund, Kanton und Gemeinde prüfen unabhängig voneinander. Speicher weist darauf hin, dass die Dauer von der persönlichen Situation abhängt. Vorgelagert sind Erstgespräch und Staatskundetest, der nur an den publizierten Terminen stattfindet.[3][12][2]
Entscheid
Der Kanton prüft das Gesuch auf Vollständigkeit und die kantonalen Voraussetzungen, dann erteilt der Gemeinderat das Gemeindebürgerrecht, wobei die Gemeindeordnung diese Befugnis einer Kommission übertragen kann (Herisau: Bürgerrechtskommission); das SEM erteilt die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung, und der Regierungsrat verleiht das Landrecht. Das Gemeindebürgerrecht wird mit dem Erwerb des Landrechts wirksam. Gegen Entscheide des Gemeinderats: Rekurs innert 20 Tagen an den Regierungsrat; gegen kantonale Entscheide: Beschwerde innert 30 Tagen ans Obergericht.[4][3][7]
Zuständig
Amt für Inneres, Abteilung Bürgerrecht und Zivilstand, Landsgemeindeplatz 2, 9043 Trogen, Telefon +41 71 343 63 33, buergerrecht-zivilstand@ar.ch, Montag bis Freitag 8.00 bis 11.30 und 14.00 bis 17.00 Uhr. Erstgespräch und Staatskundetest werden online angemeldet; die Gemeinden Teufen, Speicher und Gais verweisen für die Vorprüfung an diese Abteilung.[1][9][12]

Angaben geprüft am 6. September 2026.

So funktioniert der Staatskundetest im Kanton Appenzell Ausserrhoden

Die Grundlage ist Artikel 3 des Gesetzes über das Landrecht und das Gemeindebürgerrecht: Landrecht und Gemeindebürgerrecht erhalten nur Personen, die «mit den schweizerischen, kantonalen und örtlichen Lebensgewohnheiten vertraut sind», die Rechtsordnung beachten und genügende Sprachkenntnisse besitzen, dazu Artikel 11 des Bundesgesetzes mit der Vertrautheit mit den schweizerischen Lebensverhältnissen. Anders als in den meisten Kantonen prüft das nicht die Gemeinde in einem Gespräch, sondern der Kanton selbst in einem Staatskundetest, und zwar bevor du überhaupt ein Gesuch stellen darfst. Die Abteilung Bürgerrecht und Zivilstand schreibt: «Ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung kann nach erfolgreichem Abschluss des Staatskundetests eingereicht werden.» Der Weg dorthin ist zweistufig: Zuerst meldest du dich online zum Erstgespräch an und bestätigst dabei die acht Grundvoraussetzungen (10 Jahre Schweiz, 3 Jahre in derselben Gemeinde, C-Bewilligung, keine offenen Steuern, keine Strafverfahren, keine Betreibungen, 5 Jahre ohne Sozialhilfe, Deutsch B1); im Erstgespräch informiert dich die Abteilung über das Verfahren und gibt dir die Gesuchsunterlagen ab. Erst danach kannst du dich zum Test anmelden.

Der Test findet an festen Terminen in Trogen statt, aktuell am 21. September, 26. Oktober und 30. November 2026, jeweils um 9 Uhr. Im Anmeldeformular wählst du zwischen Erstprüfung und Wiederholungsprüfung, gibst zwei Wunschtermine an und kannst bis zu fünf weitere Prüfungsteilnehmende, etwa Familienmitglieder, mitanmelden. Was der Kanton nicht publiziert: die Anzahl Fragen, die Form (schriftlich oder mündlich), die Bestehensgrenze, die Dauer und eine allfällige Gebühr; das Merkblatt von 2018 nennt den Test nur als zweiten von sieben Verfahrensschritten. Publiziert sind dagegen die Hilfsmittel, die die Abteilung zur Vorbereitung empfiehlt: die App VoteInfo mit den Abstimmungsvorlagen von Bund und Kantonen, die Plattform CH Info zur schweizerischen Politik und die Informationsreihe ECHO des HEKS über das Leben in der Schweiz. Wer den Test nicht besteht, kann sich zur Wiederholungsprüfung anmelden; eine Wartefrist nennt der Kanton nicht.

Mit dem Test allein ist die Vertrautheit nicht abgehakt. Nach der Gesuchseinreichung prüft der Kanton, ob das Gesuch vollständig ist und die kantonalen Voraussetzungen erfüllt sind, und leitet es an die Wohngemeinde weiter. Dort entscheidet der Gemeinderat oder eine von der Gemeindeordnung bestimmte Kommission über das Gemeindebürgerrecht; in Herisau ist das die Bürgerrechtskommission an der Poststrasse 6, deren Präsident auch Auskunft gibt, während Teufen, Speicher und Gais auf ihren Seiten für die Vorprüfung direkt an die kantonale Abteilung verweisen. Wie die Gemeinden ihre Prüfung gestalten, ob mit Gespräch oder nur nach Akten, publizieren die vier Gemeinden nicht. Die Sprache musst du nicht mehr beweisen: Das B1-Zertifikat von telc, Goethe oder fide liegt schon vor dem Erstgespräch vor, ausser du bist deutscher Muttersprache oder hast fünf Jahre obligatorische Schule oder eine Berufsausbildung in der Schweiz absolviert.

Unsere 35 Fragen zum Kanton Appenzell Ausserrhoden decken den kantonalen Teil dessen ab, was «Staatskunde» in Ausserrhoden bedeutet: die Landteilung von 1597 und die reformierte Tradition, den Kantonsrat mit 65 Mitgliedern und mindestens einem Sitz pro Gemeinde, den Regierungsrat mit fünf vollamtlichen Mitgliedern unter dem Landammann, die Abschaffung der Landsgemeinde 1997, das Frauenstimmrecht von 1989, das Regierungsgebäude in Herisau und den Landsgemeindeplatz in Trogen, die 20 Gemeinden in Hinterland, Mittelland und Vorderland, die Textil- und Stickereigeschichte, Säntis und Bodensee. Ergänze sie mit den Lektionen zu Politik, Geschichte und Geografie der Schweiz für den Bundesteil und mit den Vorbereitungshilfen, die der Kanton nennt. Die totalrevidierte Kantonsverfassung, die das Volk am 30. November 2025 angenommen hat und die nach der Gewährleistung durch die Bundesversammlung am 1. Januar 2027 in Kraft tritt, behält beide Zahlen bei: 65 Mitglieder des Kantonsrats (Art. 89) und fünf vollamtliche Mitglieder des Regierungsrats (Art. 102).

Die ordentliche Einbürgerung im Kanton Appenzell Ausserrhoden in sieben Schritten

Das Merkblatt des Kantons zählt sieben Schritte, von denen die ersten drei bei dir liegen: Erstgespräch, Staatskundetest und Gesuch; danach prüfen Kanton, Gemeinde und Bund unabhängig voneinander, und der Regierungsrat verleiht das Landrecht.

  1. 1

    Voraussetzungen und Sprachnachweis

    Prüfe die acht Grundvoraussetzungen der Selbstdeklaration: 10 Jahre in der Schweiz, 3 Jahre ununterbrochen in derselben Ausserrhoder Gemeinde, C-Bewilligung, keine offenen fälligen Steuern, keine hängigen Strafverfahren, keine offenen Betreibungen, keine Sozialhilfe in den letzten 5 Jahren und Deutsch mindestens B1 schriftlich und mündlich. Den Sprachnachweis (telc, Goethe oder fide) beschaffst du vorher, ausser du bist deutscher Muttersprache oder hast 5 Jahre obligatorische Schule oder eine Berufsausbildung in der Schweiz abgeschlossen; die Abteilung publiziert eine Liste der Anbieter von Sprachkursen.

  2. 2

    Erstgespräch

    Erfüllst du alle Voraussetzungen, meldest du dich über das Online-Formular zum Erstgespräch bei der Abteilung Bürgerrecht und Zivilstand in Trogen an (laut Merkblatt auch telefonisch unter 071 343 63 35). Im Erstgespräch informiert dich die Abteilung über das Verfahren und gibt dir die Gesuchsunterlagen ab. Das Gespräch ist Voraussetzung für die Anmeldung zum Staatskundetest.

  3. 3

    Staatskundetest

    Nach dem Erstgespräch meldest du dich online zum Staatskundetest an, mit zwei Wunschterminen; die Prüfung findet in Trogen statt, aktuell am 21. September, 26. Oktober oder 30. November 2026 um 9 Uhr. Bereite dich mit VoteInfo, CH Info und ECHO sowie unseren Fragen zu Bund und Kanton vor. Nur mit bestandenem Test kannst du das Gesuch einreichen; sonst meldest du dich zur Wiederholungsprüfung an.

  4. 4

    Gesuch einreichen

    Du reichst das vollständig ausgefüllte Einbürgerungsgesuch mit allen Unterlagen gemäss der Liste auf Seite 4 des Formulars beim Amt für Inneres, Abteilung Bürgerrecht und Zivilstand, Landsgemeindeplatz 2, 9043 Trogen, ein. Die Einbürgerung erstreckt sich auf die unter deiner elterlichen Sorge stehenden Kinder; Jugendliche ab 16 müssen schriftlich zustimmen, ein nicht gesuchstellender Elternteil mit gemeinsamer Sorge ebenfalls. Minderjährige können ab 9 Jahren selbständig durch ihre gesetzliche Vertretung ein Gesuch stellen. Heirat, Scheidung, Verwitwung oder die Geburt eines Kindes während des Verfahrens meldest du sofort mit der Zivilstandsurkunde.

  5. 5

    Kantonale Prüfung

    Die Abteilung Bürgerrecht und Zivilstand prüft, ob das Gesuch vollständig ist und ob die Einbürgerungsvoraussetzungen nach kantonalem Recht erfüllt sind. Vollständige Unterlagen vermeiden Rückfragen und Verzögerungen. Dann geht das Gesuch an deine Wohngemeinde; ziehst du in dieser Zeit in eine andere Gemeinde, wird das Verfahren gegenstandslos.

  6. 6

    Gemeindebürgerrecht

    Der Gemeinderat prüft die kantonalen Voraussetzungen ebenfalls und erteilt das Gemeindebürgerrecht; die Gemeindeordnung kann diese Befugnis einer Kommission übertragen, in Herisau der Bürgerrechtskommission. Die Gemeindegebühr richtet sich nach Zeit- und Arbeitsaufwand und beträgt höchstens CHF 2000 pro Gesuch, in Herisau CHF 500 / 1000 / 1500 plus 150 pro Kind, in Gais CHF 500 / 750 / 1000. Gegen den Entscheid des Gemeinderats kannst du innert 20 Tagen Rekurs beim Regierungsrat erheben.

  7. 7

    Eidgenössische Bewilligung und Landrecht

    Das Staatssekretariat für Migration prüft die bundesrechtlichen Voraussetzungen und erteilt die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung (CHF 100 pro volljährige Person, 150 für Ehegatten, 50 für selbständig gesuchstellende Minderjährige). Danach verleiht der Regierungsrat das Landrecht gegen die kantonale Gebühr von in der Regel CHF 500 / 1000 / 1500 plus 150 pro Kind; mit dem Erwerb des Landrechts wird auch das Gemeindebürgerrecht wirksam, und du bist Schweizer Bürgerin oder Bürger. Gegen kantonale Einbürgerungsentscheide steht innert 30 Tagen die Beschwerde ans Obergericht offen. Das ganze Verfahren dauert laut Merkblatt in der Regel eineinhalb Jahre.

Vier Beispielfragen aus unseren Appenzell Ausserrhoden-Lektionen

So sehen die Übungsfragen in unseren Lektionen aus. Die richtige Antwort ist markiert, die Erklärung liefert den Hintergrund.

Wie viele Mitglieder hat der Kantonsrat von Appenzell Ausserrhoden?

  • 55 Mitglieder
  • 50 Mitglieder
  • 75 Mitglieder
  • 65 MitgliederRichtige Antwort

Der Kantonsrat von Appenzell Ausserrhoden hat 65 Mitglieder, die alle 4 Jahre gewählt werden – in 19 Gemeinden im Majorz, nur in Herisau im Proporz. Er übernahm 1997 die legislativen Aufgaben der Landsgemeinde und tagt in Herisau.

Wie viele Mitglieder hat der Regierungsrat?

  • 6 Mitglieder
  • 5 MitgliederRichtige Antwort
  • 9 Mitglieder
  • 7 Mitglieder

Der Regierungsrat hat seit 2015 fünf Mitglieder; von 1859 bis dahin waren es sieben. Sie werden alle 4 Jahre direkt vom Volk im Majorz gewählt, und das Volk bestimmt eines von ihnen für 2 Jahre zum Landammann (Präsident).

In welchem Jahr schaffte Appenzell Ausserrhoden die Landsgemeinde ab?

  • 1991
  • 1989
  • 1997Richtige Antwort
  • 2001

Appenzell Ausserrhoden schaffte die Landsgemeinde 1997 ab. Die letzte Landsgemeinde vom 27. April 1997 in Hundwil beschloss, die Frage an die Urne zu bringen; am 28. September 1997 stimmten 54,0 Prozent der Abschaffung zu. Seither wird schriftlich abgestimmt.

Wer dient als Präsident des Regierungsrats?

  • Kanzler
  • LandammannRichtige Antwort
  • Gemeindepräsident
  • Bürgermeister

Das Volk wählt ein Mitglied des Regierungsrats für 2 Jahre zum Landammann (Präsident). Der Landammann ist die höchste kantonale Amtsperson, leitet den Regierungsrat und vertritt den Kanton nach aussen.

Lektionen

Häufige Fragen zum Einbürgerungstest im Kanton Appenzell Ausserrhoden

Gibt es im Kanton Appenzell Ausserrhoden einen Einbürgerungstest?
Ja, einen kantonalen Staatskundetest bei der Abteilung Bürgerrecht und Zivilstand in Trogen, den du bestehen musst, bevor du das Gesuch einreichen darfst. Die Anmeldung ist nach dem Erstgespräch möglich; Termine sind der 21. September, 26. Oktober und 30. November 2026. Fragenzahl, Form und Bestehensgrenze publiziert der Kanton nicht.
Was wird im Staatskundetest geprüft?
Staatskunde im Sinn des Gesetzes: Vertrautheit mit den schweizerischen, kantonalen und örtlichen Lebensgewohnheiten. Der Kanton empfiehlt zur Vorbereitung VoteInfo (Abstimmungsvorlagen), CH Info (politisches System) und ECHO (Leben in der Schweiz). Unsere Fragen zum Kanton decken Kantonsrat, Regierungsrat, Landsgemeinde, Gemeinden, Geschichte und Geografie ab.
Welches Deutschniveau brauche ich?
B1 schriftlich und mündlich, mit einem Zertifikat von telc, Goethe oder fide, bereits vor dem Erstgespräch. Befreit bist du mit Muttersprache Deutsch, nach mindestens 5 Jahren obligatorischer Schule in der Schweiz oder mit einer in der Schweiz abgeschlossenen Berufsausbildung. Das Bundesrecht verlangt schriftlich nur A2; Ausserrhoden ist strenger.
Wie lange muss ich in Appenzell Ausserrhoden wohnen?
10 Jahre in der Schweiz nach Bundesrecht und 3 Jahre ununterbrochen in derselben Ausserrhoder Gemeinde. Eine zusätzliche kantonale Frist gibt es nicht, aber auch keine Erleichterung für Ehegatten. Ein Umzug in eine andere Gemeinde während des Verfahrens macht das Verfahren gegenstandslos.
Was kostet die Einbürgerung in Appenzell Ausserrhoden?
Kanton: in der Regel CHF 500 für Unmündige, 1000 für mündige Einzelpersonen, 1500 für Ehepaare, plus 150 pro einbezogenes Kind. Gemeinde: höchstens CHF 2000, in Herisau gleich wie der Kanton, in Gais 500 / 750 / 1000. Bund: CHF 100, 150 für Ehepaare, 50 für Minderjährige. Dazu das Sprachzertifikat; eine Gebühr für den Staatskundetest ist nicht publiziert. Stand 6. September 2026.
Wie lange dauert die Einbürgerung in Appenzell Ausserrhoden?
Laut Merkblatt des Kantons in der Regel eineinhalb Jahre ab Gesuch, weil Kanton, Gemeinde und Bund unabhängig voneinander prüfen. Vorher kommen Erstgespräch und Staatskundetest, der nur an den publizierten Terminen stattfindet. Vollständige Unterlagen beschleunigen das Verfahren.
Wer entscheidet über mein Gesuch?
Der Kanton prüft das Gesuch vor, der Gemeinderat oder eine Kommission der Gemeinde erteilt das Gemeindebürgerrecht, das SEM die eidgenössische Bewilligung und der Regierungsrat das Landrecht. Gegen den Gemeinderat kannst du innert 20 Tagen an den Regierungsrat rekurrieren, gegen kantonale Entscheide innert 30 Tagen ans Obergericht gelangen.
Was gilt für Kinder und Familien?
Kinder unter deiner elterlichen Sorge werden einbezogen, ab 16 nur mit ihrer schriftlichen Zustimmung; bei gemeinsamer Sorge muss auch der andere Elternteil zustimmen. Minderjährige können ab 9 Jahren selbständig durch ihre gesetzliche Vertretung ein Gesuch stellen. Zum Staatskundetest kannst du bis zu fünf weitere Personen mitanmelden; die Gebühren steigen pro Kind um CHF 150 beim Kanton und in Herisau.

Quellen

  1. Kanton Appenzell Ausserrhoden, Amt für Inneres, Abteilung Bürgerrecht und Zivilstand: Ordentliche Einbürgerung (Voraussetzungen, Sprachnachweis B1, Anmeldung zum Erstgespräch, Merkblätter)
  2. Abteilung Bürgerrecht und Zivilstand: Staatskundetest (Gesuch erst nach bestandenem Test, Anmeldung nach dem Erstgespräch, Prüfungstermine 21. September, 26. Oktober und 30. November 2026, Vorbereitungslinks)
  3. Abteilung Bürgerrecht und Zivilstand: Merkblatt «Die Ordentliche Einbürgerung von Ausländer/innen im Kanton Appenzell Ausserrhoden», Trogen, 1. Januar 2018 (Voraussetzungen, Verfahren in sieben Schritten, Dauer, Rechtsmittel, Gebühren) (PDF)
  4. Gesetz über das Landrecht und das Gemeindebürgerrecht vom 26. April 1992 (kantBRG, bGS 121.1, Stand 1. Januar 2013), Art. 3, 4, 6 bis 10, 12, 13, 21 und 22a
  5. Abteilung Bürgerrecht und Zivilstand: Nachweis der Deutschkenntnisse für die Einbürgerung in Appenzell Ausserrhoden (Niveau B1, Ausnahmen, telc- und Goethe-Zertifikate) (PDF)
  6. Abteilung Bürgerrecht und Zivilstand: Die Gebühren (Gemeinde höchstens CHF 2'000 pro Gesuch, Kanton CHF 500 / 1'000 / 1'500 plus 150 pro Kind, Bund CHF 100 / 150 / 50) (PDF)
  7. Gemeinde Herisau: Einbürgerung von Ausländern/innen (Bürgerrechtskommission, Bürgerrechtsdienst) und Gebührentarif für Einbürgerungen SRV 16 vom 28. Februar 2006
  8. Gemeinde Gais: Bürgerrecht – Einbürgerung (Tarife der Gemeinde CHF 500 / 750 / 1'000)
  9. Abteilung Bürgerrecht und Zivilstand: Anmeldung zum Erstgespräch für die ordentliche Einbürgerung (Selbstdeklaration der acht Voraussetzungen)
  10. Abteilung Bürgerrecht und Zivilstand: Anmeldung Staatskundetest (Erst- oder Wiederholungsprüfung, bis zu fünf weitere Prüfungsteilnehmende, zwei Wunschtermine)
  11. Verfassung des Kantons Appenzell A.Rh. vom 30. April 1995 (bGS 111.1), Art. 3, 71, 83 und 84 sowie Änderungstabelle (Landsgemeinde-Artikel 58 und 59 aufgehoben am 28. September 1997)
  12. Gemeinden Teufen und Speicher: Einbürgerung (Verweis auf die kantonale Abteilung Bürgerrecht und Zivilstand für die Vorprüfung)
  13. Bundesamt für Statistik: Amtliches Gemeindeverzeichnis der Schweiz (20 Gemeinden in den Bezirken Hinterland, Mittelland und Vorderland, Stand 6. September 2026)
  14. Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht (BüG, SR 141.0), Art. 9, 11, 12, 30 und 31, und Bürgerrechtsverordnung (BüV, SR 141.01), Art. 6 und 25
  15. Bundesrat, Medienmitteilung vom 27. Mai 2026: Gewährleistung der neuen Verfassung des Kantons Appenzell Ausserrhoden (vom Volk am 30. November 2025 angenommen), mit dem Verfassungstext: Art. 89 (Kantonsrat mit 65 Mitgliedern), Art. 102 (Regierungsrat mit fünf vollamtlichen Mitgliedern), Art. 135 (Inkrafttreten am 1. Januar 2027)
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Ablauf, Themen und Vorbereitung für Appenzell Ausserrhoden: unser ausführlicher Leitfaden geht über diese Übersicht hinaus.

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