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Einbürgerungstest Appenzell Innerrhoden: keine Prüfung, sondern eine Anhörung durch die Kommission des Grossen Rates, mit der Handreichung des Kantons als Lehrmittel

Der kleinste Kanton der Schweiz prüft nicht mit einem Fragebogen, sondern im Gespräch. Wer in Appenzell Innerrhoden eingebürgert werden will, wird von der Kommission für Recht und Sicherheit des Grossen Rates angehört, im Bezirk Oberegg von einer Delegation des Bezirksrats zusammen mit einer Delegation dieser Kommission; danach stellt die Kommission dem Grossen Rat Antrag, und der Grosse Rat entscheidet unter Ausschluss der Öffentlichkeit über Landrecht und Gemeindebürgerrecht. Was die Kommission erwartet, verrät sie selbst: Ihre 36-seitige Handreichung (Version April 2026) entstand, weil sie «bei den meisten Gesuchstellerinnen und Gesuchstellern mangelnde Kenntnisse über unser Staatswesen sowie die Kultur und Bräuche in unserem Kanton festgestellt» hat, und markiert die unverzichtbaren Abschnitte für ein erfolgreiches Einbürgerungsgespräch.

  • 7 Lektionen
  • 35 Fragen

Dazu kommen fünf Jahre Wohnsitz im Kanton, davon zwei unmittelbar vor der Einbürgerung, die Niederlassungsbewilligung C, Deutsch auf B1 mündlich und A2 schriftlich, wobei der Kanton erwartet, dass du die Innerrhoder Mundart verstehst, sowie eine kantonale Gebühr von CHF 1000 pro erwachsene Person, fällig bei der Einreichung. Das Verfahren dauert laut Kanton rund eineinhalb Jahre. Diese Seite fasst zusammen, was der Landsgemeindebeschluss, die Verordnung über das Landrecht und das Gemeindebürgerrecht, die Kantonsverfassung, das Sekretariat Einbürgerungswesen und die Handreichung am 6. September 2026 sagten; jede Angabe ist mit ihrer Quelle verlinkt.

Die Voraussetzungen im Kanton Appenzell Innerrhoden auf einen Blick

Aufenthalt in der Schweiz
10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz, davon nach Bundesrecht 3 in den 5 Jahren vor dem Gesuch; die zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr in der Schweiz verbrachten Jahre zählen doppelt.[1][8]
Bewilligung
Niederlassungsbewilligung C im Zeitpunkt der Gesuchstellung.[1][4]
Wohnsitz im Kanton
5 Jahre Wohnsitz im Kanton Appenzell Innerrhoden, davon mindestens 2 Jahre unmittelbar und ununterbrochen vor der Einbürgerung (Art. 1 Landsgemeindebeschluss). Eine eigene Frist für den Bezirk gibt es nicht; verliehen wird das Gemeindebürgerrecht von Appenzell (innerer Landesteil) oder von Oberegg.[3][1][4]
Wissensprüfung
Kein schriftlicher Test. Im inneren Landesteil prüft die Kommission für Recht und Sicherheit des Grossen Rates die Voraussetzungen und hört dich an; im Bezirk Oberegg hört dich eine Delegation des Bezirksrats in Anwesenheit einer Delegation dieser Kommission an (Art. 4a VLG). Grundlage der Vorbereitung ist die Handreichung des Kantons, deren gelb markierte Abschnitte «die unverzichtbaren Informationen für ein erfolgreiches Einbürgerungsgespräch» enthalten.[4][2]
Sprache
Deutsch nach den Anforderungen der Bürgerrechtsgesetzgebung des Bundes, also mindestens B1 mündlich und A2 schriftlich (Art. 6 VLG, Art. 6 BüV). Die Handreichung hält fest, dass im Kanton erwartet wird, dass du die Innerrhoder Mundart verstehst, und nennt die Sprachkenntnisse ein zentrales Kriterium.[4][2][8]
Integration
Neben den Bundesvoraussetzungen (u. a. keine Sozialhilfe in den 3 Jahren vor dem Gesuch, ausser sie ist zurückbezahlt) verlangt Art. 6 VLG, dass du mit den schweizerischen, kantonalen und örtlichen Lebensgewohnheiten vertraut bist und dich in die lokalen Verhältnisse gut eingegliedert hast. Die Handreichung beschreibt die erwarteten Grundhaltungen: Toleranz, Ordnungssinn, Zuverlässigkeit, Selbstverantwortung, Einhalten der Regeln, ehrliche und pünktliche Steuerzahlung und die Gleichstellung von Mann und Frau.[4][2][8]
Leumund und Sicherheit
Beachten der schweizerischen Rechtsordnung und keine Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz; die formellen Voraussetzungen des Bundesgesetzes gelten unverändert (Art. 5 VLG). Ein Rechtsanspruch auf Einbürgerung besteht nicht (Art. 2 VLG).[1][4]
Kantonale Gebühr
Bei der Aufnahme ins Landrecht: CHF 1000 pro erwachsene Person ab dem vollendeten 20. Altersjahr, CHF 500 für Volljährige unter 20, CHF 200 für minderjährige Bewerber ab 16, die selbständig ein Gesuch stellen, CHF 100 pro einbezogenes minderjähriges Kind. Die Gebühr ist bei der Gesuchseinreichung zu entrichten; bei Bewerbern aus Oberegg steht die Hälfte dem Bezirk zu (Art. 11 VLG). Stand 6. September 2026.[4]
Rückerstattung und Bund
Ziehst du das Gesuch vor der Anhörung zurück, werden 80 Prozent der Gebühr zurückerstattet, nach der Anhörung 30 Prozent; lehnt der Bezirksrat Oberegg ab, 30 Prozent. Gebühren der Bezirke sind darüber hinaus nicht publiziert. Bund: CHF 100 pro volljährige Person, 150 für gemeinsam gesuchstellende Ehegatten, 50 für selbständig gesuchstellende Minderjährige.[4][8]
Dauer
Laut Kanton dauert das ordentliche Verfahren rund eineinhalb Jahre. Der Grosse Rat, der am Ende entscheidet, versammelt sich ordentlicherweise fünfmal im Jahr.[1][5][2]
Entscheid
Das Landrecht und das Gemeindebürgerrecht von Appenzell verleiht der Grosse Rat auf Antrag der Kommission für Recht und Sicherheit, in geheimer Beratung; das Gemeindebürgerrecht von Oberegg verleiht der Bezirksrat Oberegg, danach beantragt die Kommission dem Grossen Rat das Landrecht. Zuständige kantonale Behörde im Sinn des Bundesrechts ist die Standeskommission; sie sorgt für die Erhebungen und Berichte. Das Gemeindebürgerrecht wird mit dem Erwerb des Landrechts wirksam, das Landrecht setzt die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung voraus.[4][5][1]
Zuständig
Sekretariat Einbürgerungswesen beim Zivilstandsamt Appenzell (Justiz-, Polizei- und Militärdepartement), Marktgasse 2, 9050 Appenzell, Telefon +41 71 788 95 86, Zivilstandsamt +41 71 788 95 85. Zuerst reichst du den am PC ausgefüllten Lebenslauf ein, per E-Mail oder mit Termin; die Gesuchsformulare und die Informationen zum Ablauf gibt es danach persönlich.[1][6]

Angaben geprüft am 6. September 2026.

So funktioniert die Einbürgerungsanhörung im Kanton Appenzell Innerrhoden

Die kantonalen Regeln sind kurz und stammen von der Landsgemeinde selbst: Der Landsgemeindebeschluss über die Erteilung des Bürgerrechtes von 1972 verlangt in seinem einzigen materiellen Artikel fünf Jahre Wohnsitz im Kanton, davon zwei unmittelbar und ununterbrochen vor der Einbürgerung, und überlässt den Rest der Verordnung des Grossen Rates. Diese Verordnung über das Landrecht und das Gemeindebürgerrecht nennt in Artikel 6 drei materielle Voraussetzungen über die Bundesvoraussetzungen hinaus: Vertrautheit mit den schweizerischen, kantonalen und örtlichen Lebensgewohnheiten, gute Eingliederung in die lokalen Verhältnisse und die vom Bund verlangten Deutschkenntnisse. Geprüft wird das nicht mit einem Test, sondern in einer Anhörung (Art. 4a): Im inneren Landesteil prüft die Kommission für Recht und Sicherheit des Grossen Rates die Voraussetzungen, hört dich an und stellt dem Grossen Rat «gesamthaft Antrag» für das Gemeindebürgerrecht von Appenzell und das Landrecht. Kommst du aus dem Bezirk Oberegg, prüft der Bezirksrat, eine Delegation des Bezirksrats hört dich in Anwesenheit einer Delegation der Kommission an, der Bezirksrat entscheidet über das Gemeindebürgerrecht von Oberegg, und erst dann beantragt die Kommission das Landrecht. Der Grosse Rat berät über Einbürgerungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit (Art. 17), und einen Rechtsanspruch gibt es nicht (Art. 2).

Was in der Anhörung erwartet wird, schreibt die Kommission in ihrer Handreichung «für die Einbürgerung im Kanton Appenzell I.Rh. – Bund, Kanton und Gemeinden», Version April 2026, 36 Seiten, frei herunterladbar. Sie beginnt mit dem Befund, dass die meisten Gesuchstellenden zu wenig über «unser Staatswesen sowie die Kultur und Bräuche in unserem Kanton» wissen, und markiert die unverzichtbaren Abschnitte mit einem gelben Strich. Der Bundesteil erklärt Gewaltenteilung, Vielsprachigkeit, Konfessionen, Demokratie, Föderalismus, Subsidiarität, Milizsystem, Rechte und Pflichten, Sozialwerke und Steuern. Der Kantonsteil beschreibt die Gliederung in den inneren Landesteil mit vier Bezirken und die Exklave Oberegg, die Landteilung von 1597, den Beitritt von 1513 als 13. Ort, die Landsgemeinde am letzten Sonntag im April um 12 Uhr auf dem Landsgemeindeplatz mit dem Seitengewehr als historischem Stimmrechtsausweis, den Grossen Rat mit 50 Mitgliedern und fünf Sessionen im Jahr, die Standeskommission mit sieben Mitgliedern im Halbamt, das Kantonsgericht mit 13 Mitgliedern, Initiative und Finanzreferendum. Es folgen die Bezirke mit Bezirksgemeinde und Bezirksrat, die Schul- und Kirchgemeinden, die Feuerschaugemeinde Appenzell und ein Kapitel über Kultur und Brauchtum: Streichmusik, Tracht, Fronleichnam als prunkvollstes Fest, Chölbi, Mauritius als Landespatron mit Feiertag am 22. September, Alpfahrt, Stobede, Viehschau und Fasnacht.

Die Handreichung sagt auch, welche Haltung sie sehen will. Unter «Grundhaltungen – Was erwarten wir?» nennt sie Toleranz, Ordnungssinn, Sauberkeit und Zuverlässigkeit, Selbstverantwortung, das Einhalten von Regeln und Gesetzen, den Grundsatz, dass Beziehungen oder Geld im Umgang mit Behörden keine Rolle spielen, und die ehrliche, pünktliche Steuerzahlung. Bei der Sprache verlangt sie mindestens B1 mündlich und A2 schriftlich und fügt an, im Kanton werde erwartet, dass die Innerrhoder Mundart verstanden wird. Die Gleichstellung von Mann und Frau, gleicher Lohn, die Mitunterschrift der Ehefrau auf der Steuererklärung und die Ehefreiheit bezeichnet sie als «unverzichtbaren Ausdruck», dass jemand in der hiesigen Kultur verwurzelt ist. Praktisch beginnt alles mit dem Lebenslauf-Formular des Sekretariats Einbürgerungswesen: Ausbildung, Arbeitsstellen, Familie, Beziehungen zum Heimatland, Passfoto, für Kinder ab zwölf ein eigener Lebenslauf; erst wenn es vollständig vorliegt, gibt das Sekretariat die Gesuchsformulare persönlich ab und erklärt den Ablauf.

Unsere 35 Fragen zum Kanton Appenzell Innerrhoden decken den kantonalen Teil dessen ab, was die Kommission hören will: die Appenzeller Kriege mit Vögelinsegg 1403 und Stoss 1405, den Beitritt von 1513, die Landteilung von 1597, die Landsgemeinde mit Handmehr, Seitengewehr und Landammann, die Standeskommission mit sieben Mitgliedern und einjähriger Amtsdauer, die fünf Bezirke statt Gemeinden, Säntis und Alpstein, die Streichmusik mit Hackbrett, die Tracht mit der Schlappe, Alpfahrt und Alpabzug, Silvesterchläuse am 31. Dezember und am 13. Januar. Ergänze sie mit den Lektionen zu Politik, Geschichte und Geografie der Schweiz für den Bundesteil und lies die Handreichung des Kantons ganz, denn sie ist die einzige offizielle Beschreibung dessen, was im Gespräch zählt.

Die ordentliche Einbürgerung im Kanton Appenzell Innerrhoden in sieben Schritten

Der Kanton nennt das Verfahren dreistufig: Zuerst prüfen die kantonalen Einbürgerungsbehörden die gesetzlichen Voraussetzungen, dann wird die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung beantragt, und am Ende entscheidet der Grosse Rat, im Bezirk Oberegg zuvor der Bezirksrat.

  1. 1

    Voraussetzungen prüfen

    Du brauchst die Niederlassungsbewilligung C, 10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz (die Jahre zwischen 8 und 18 zählen doppelt) und 5 Jahre im Kanton Appenzell Innerrhoden, davon mindestens 2 unmittelbar und ununterbrochen vor der Einbürgerung. Dazu Deutsch mindestens auf B1 mündlich und A2 schriftlich, Eingliederung in die schweizerischen und lokalen Verhältnisse, Vertrautheit mit den Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen, Beachten der Rechtsordnung und keine Gefährdung der Sicherheit. Die Bundeskriterien, etwa keine Sozialhilfe in den letzten 3 Jahren ohne Rückzahlung, gelten dazu.

  2. 2

    Lebenslauf einreichen

    Bevor das Sekretariat Einbürgerungswesen die Gesuchsformulare abgibt, muss dein persönlicher Lebenslauf vorliegen: das Formular für ausländische Gesuchstellende, vollständig am PC ausgefüllt, mit Passfoto, Angaben zu Ausbildung, Arbeitsstellen, Weiterbildung, Familie und Beziehungen zum Heimatland; einbezogene Kinder ab zwölf Jahren füllen einen eigenen Lebenslauf aus. Du schickst es per E-Mail oder vereinbarst einen Termin beim Zivilstandsamt Appenzell, Marktgasse 2, 9050 Appenzell, Telefon +41 71 788 95 86.

  3. 3

    Gesuch und Gebühr

    Die Gesuchsformulare und die Informationen über den Ablauf erhältst du persönlich beim Sekretariat Einbürgerungswesen. Mit der Einreichung ist die kantonale Gebühr zu entrichten: CHF 1000 pro erwachsene Person ab 20, CHF 500 für Volljährige unter 20, CHF 200 für Minderjährige ab 16 mit eigenem Gesuch, CHF 100 pro einbezogenes Kind. Ehegatten und eingetragene Partnerinnen oder Partner stellen in der Regel ein gemeinsames Gesuch, über das gemeinsam abgestimmt wird; Kinder ab 16 unterschreiben mit, Jugendliche ab 16 können mit Unterschrift der gesetzlichen Vertretung ein eigenes Gesuch stellen.

  4. 4

    Erhebungen und Berichte

    Die Standeskommission ist die zuständige kantonale Behörde im Sinn des Bundesrechts; sie bestimmt die Einreichungsstelle und sorgt für die erforderlichen Erhebungen und die Berichte an die Einbürgerungsorgane (Art. 4 Abs. 3 VLG). In dieser Phase werden die formellen Voraussetzungen des Bundes und des Kantons geprüft. Bereite dich parallel mit der Handreichung vor und frag laut deren Rat bei Unklarheiten Arbeitgeber oder einheimische Bekannte.

  5. 5

    Anhörung

    Im inneren Landesteil lädt dich die Kommission für Recht und Sicherheit des Grossen Rates zur Anhörung ein und prüft, ob du die Voraussetzungen erfüllst; im Bezirk Oberegg hört dich eine Delegation des Bezirksrats in Anwesenheit einer Delegation der Kommission an. Das Gespräch dreht sich um das, was die Handreichung beschreibt: Staatsaufbau von Bund, Kanton und Bezirk, Landsgemeinde und Behörden, Grundhaltungen und Werte, Kultur und Bräuche, deine Sprache und deine Integration vor Ort. Ziehst du das Gesuch vor der Anhörung zurück, erhältst du 80 Prozent der Gebühr zurück, danach 30 Prozent.

  6. 6

    Eidgenössische Einbürgerungsbewilligung

    Sind die kantonalen Voraussetzungen erfüllt, wird die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung beim Staatssekretariat für Migration beantragt; ohne sie kann das Landrecht nicht verliehen werden (Art. 3 Abs. 2 Landsgemeindebeschluss in Verbindung mit Art. 6 VLG). Das SEM prüft die Bundesvoraussetzungen und verlangt seine Gebühr: CHF 100 pro volljährige Person, 150 für gemeinsam gesuchstellende Ehegatten, 50 für selbständig gesuchstellende Minderjährige.

  7. 7

    Entscheid des Grossen Rates

    Die Kommission für Recht und Sicherheit stellt dem Grossen Rat gesamthaft Antrag für das Gemeindebürgerrecht von Appenzell und das Landrecht; bei Bewerbern aus Oberegg hat der Bezirksrat zuvor über das Gemeindebürgerrecht von Oberegg entschieden, und die Kommission beantragt nur das Landrecht. Der Grosse Rat, der ordentlicherweise fünfmal im Jahr tagt, berät unter Ausschluss der Öffentlichkeit und entscheidet ohne Rechtsanspruch. Mit dem Erwerb des Landrechts wird das Gemeindebürgerrecht wirksam, und du bist Schweizer Bürgerin oder Bürger. Das ganze Verfahren dauert laut Kanton rund eineinhalb Jahre.

Vier Beispielfragen aus unseren Appenzell Innerrhoden-Lektionen

So sehen die Übungsfragen in unseren Lektionen aus. Die richtige Antwort ist markiert, die Erklärung liefert den Hintergrund.

Wann findet die Landsgemeinde in Appenzell Innerrhoden statt?

  • Jeden Sonntag im Sommer
  • 1. August
  • Erster Sonntag im Mai
  • Letzter Sonntag im AprilRichtige Antwort

Die Landsgemeinde von Appenzell Innerrhoden findet in der Regel am letzten Sonntag im April auf dem Landsgemeindeplatz in Appenzell statt; auf den ersten Sonntag im Mai wird sie nur verschoben, wenn dieser Sonntag auf Ostern fällt. Dann versammeln sich alle Stimmberechtigten, um per Handmehr über Gesetze und Budget abzustimmen und die Behörden zu wählen.

Wer präsidiert die Landsgemeinde?

  • Der Bundespräsident
  • Der LandammannRichtige Antwort
  • Der Bischof von St. Gallen
  • Der älteste anwesende Bürger

Der Landammann, der höchste kantonale Beamte und Präsident der Standeskommission, präsidiert die Landsgemeinde. Innerrhoden hat zwei Landammänner, die im Zweijahresturnus zwischen dem regierenden und dem stillstehenden Amt wechseln; wie alle Mitglieder der Standeskommission stellen sie sich jedes Jahr der Wahl an der Landsgemeinde.

Wie viele Mitglieder hat die Standeskommission (Exekutive)?

  • 9
  • 5
  • 11
  • 7Richtige Antwort

Die Standeskommission (Exekutive) besteht aus 7 Mitgliedern, die direkt an der Landsgemeinde gewählt werden. Jedes Mitglied leitet ein Departement, und die Mitglieder dienen einjährige Amtszeiten, die unbegrenzt verlängert werden können. Zwei Landammänner wechseln im Zweijahresturnus zwischen dem regierenden und dem stillstehenden Amt.

Was ist aussergewöhnlich an der kommunalen Struktur von Appenzell Innerrhoden?

  • Es hat 100+ Gemeinden
  • Es hat keine Gemeinden – nur BezirkeRichtige Antwort
  • Es wird direkt vom Bund regiert
  • Es teilt Gemeinden mit St. Gallen

Appenzell Innerrhoden ist in der Schweiz einzigartig, da es keine Gemeindeebene gibt. Stattdessen regeln Bezirke die lokalen Angelegenheiten, und der Kanton übernimmt direkt viele Aufgaben. Dies spiegelt die geringe Grösse und die traditionelle Organisation des Kantons wider.

Lektionen

Häufige Fragen zum Einbürgerungstest im Kanton Appenzell Innerrhoden

Gibt es im Kanton Appenzell Innerrhoden einen Einbürgerungstest?
Nein, keinen schriftlichen Test. Die Kommission für Recht und Sicherheit des Grossen Rates hört dich an, im Bezirk Oberegg eine Delegation des Bezirksrats zusammen mit einer Delegation der Kommission. Der Kanton publiziert dafür eine 36-seitige Handreichung, deren gelb markierte Abschnitte die unverzichtbaren Inhalte für das Gespräch enthalten.
Was wird in der Anhörung erwartet?
Kenntnisse über Staatsaufbau und Grundprinzipien der Schweiz, über Landsgemeinde, Grossen Rat, Standeskommission, Kantonsgericht, Bezirke, Schul- und Kirchgemeinden sowie über Kultur und Brauchtum des Kantons, dazu die in der Handreichung beschriebenen Grundhaltungen: Toleranz, Zuverlässigkeit, Einhalten der Regeln, ehrliche Steuerzahlung, Gleichstellung von Mann und Frau. Die Kommission hat die Handreichung geschrieben, weil die meisten Gesuchstellenden hier Lücken hatten.
Welches Deutschniveau brauche ich?
Mindestens B1 mündlich und A2 schriftlich nach dem Bundesrecht, auf das die kantonale Verordnung verweist. Die Handreichung fügt an, dass im Kanton erwartet wird, dass du die Innerrhoder Mundart verstehst, und nennt die Sprachkenntnisse ein zentrales Kriterium.
Wie lange muss ich in Appenzell Innerrhoden wohnen?
10 Jahre in der Schweiz nach Bundesrecht und 5 Jahre im Kanton, davon mindestens 2 unmittelbar und ununterbrochen vor der Einbürgerung. Eine eigene Frist für den Bezirk gibt es nicht. Du erhältst das Gemeindebürgerrecht von Appenzell, wenn du im inneren Landesteil wohnst, oder von Oberegg.
Was kostet die Einbürgerung in Appenzell Innerrhoden?
Kanton: CHF 1000 pro erwachsene Person ab 20, 500 für Volljährige unter 20, 200 für Minderjährige ab 16 mit eigenem Gesuch, 100 pro einbezogenes Kind, fällig bei der Einreichung; aus Oberegg geht die Hälfte an den Bezirk. Bund: CHF 100, 150 für Ehegatten, 50 für Minderjährige. Bei Rückzug vor der Anhörung gibt es 80 Prozent zurück, danach 30 Prozent. Stand 6. September 2026.
Wie lange dauert die Einbürgerung in Appenzell Innerrhoden?
Rund eineinhalb Jahre laut dem Sekretariat Einbürgerungswesen. Der Grosse Rat entscheidet in einer seiner ordentlicherweise fünf Sessionen im Jahr, nach der Anhörung und der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung.
Wer entscheidet über mein Gesuch?
Der Grosse Rat, auf Antrag der Kommission für Recht und Sicherheit und in geheimer Beratung, über Landrecht und Gemeindebürgerrecht von Appenzell; im Bezirk Oberegg der Bezirksrat über das Gemeindebürgerrecht, danach der Grosse Rat über das Landrecht. Die Standeskommission ist die zuständige Behörde für die Erhebungen. Einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung gibt es nicht; das Bundesrecht verlangt gegen Ablehnungen eine richterliche Beschwerdemöglichkeit im Kanton (Art. 46 BüG).
Was gilt für Kinder und Paare?
Über Gesuche von Ehegatten oder eingetragenen Partnern wird gemeinsam abgestimmt, wenn nichts anderes verlangt wird; sind minderjährige Kinder einbezogen, nur gemeinsam. Kinder ab 16 unterschreiben das Gesuch mit, Jugendliche ab 16 können mit Unterschrift der gesetzlichen Vertretung ein eigenes Gesuch stellen, und Kinder ab zwölf füllen einen eigenen Lebenslauf aus. Pro einbezogenes Kind kostet es CHF 100.

Quellen

  1. Kanton Appenzell Innerrhoden: Einbürgerung – ordentliches Einbürgerungsverfahren (Voraussetzungen, Sekretariat Einbürgerungswesen, Lebenslauf-Formular, Dauer ca. 1,5 Jahre, gesetzliche Grundlagen)
  2. Kommission für Recht und Sicherheit des Grossen Rates: Handreichung für die Einbürgerung im Kanton Appenzell I.Rh. – Bund, Kanton und Gemeinden, Version April 2026, 36 Seiten (PDF)
  3. Landsgemeindebeschluss über die Erteilung des Bürgerrechtes vom 30. April 1972 (GS 141.000, Stand 26. April 2015), Art. 1: fünf Jahre im Kanton, davon zwei unmittelbar und ununterbrochen vor der Einbürgerung
  4. Verordnung über das Landrecht und das Gemeindebürgerrecht (VLG, GS 141.010) vom 24. November 1997, Stand 1. Januar 2020, Art. 2 bis 4a, 6 bis 8, 11 und 17
  5. Verfassung für den Eidgenössischen Stand Appenzell I. Rh. (GS 101.000), Art. 13 (Grosser Rat entscheidet über das Landrecht), 15 (fünf Bezirke, Hauptort Appenzell), 19 und 20 (Landsgemeinde am letzten Sonntag im April, Standeskommission mit sieben Mitgliedern), 22 (Grosser Rat mit 50 Sitzen) und 32 (Landammann)
  6. Sekretariat Einbürgerungswesen: Lebenslauf für das ordentliche Einbürgerungsverfahren von ausländischen Staatsangehörigen, Stand April 2025 (PDF)
  7. Bundesamt für Statistik: Amtliches Gemeindeverzeichnis der Schweiz (die fünf Bezirke Appenzell, Schwende-Rüte, Schlatt-Haslen, Gonten und Oberegg als Gemeinden, Stand 6. September 2026)
  8. Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht (BüG, SR 141.0), Art. 9, 11, 12 und 46, und Bürgerrechtsverordnung (BüV, SR 141.01), Art. 6, 7 und 25
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