Die kantonalen Regeln sind kurz und stammen von der Landsgemeinde selbst: Der Landsgemeindebeschluss über die Erteilung des Bürgerrechtes von 1972 verlangt in seinem einzigen materiellen Artikel fünf Jahre Wohnsitz im Kanton, davon zwei unmittelbar und ununterbrochen vor der Einbürgerung, und überlässt den Rest der Verordnung des Grossen Rates. Diese Verordnung über das Landrecht und das Gemeindebürgerrecht nennt in Artikel 6 drei materielle Voraussetzungen über die Bundesvoraussetzungen hinaus: Vertrautheit mit den schweizerischen, kantonalen und örtlichen Lebensgewohnheiten, gute Eingliederung in die lokalen Verhältnisse und die vom Bund verlangten Deutschkenntnisse. Geprüft wird das nicht mit einem Test, sondern in einer Anhörung (Art. 4a): Im inneren Landesteil prüft die Kommission für Recht und Sicherheit des Grossen Rates die Voraussetzungen, hört dich an und stellt dem Grossen Rat «gesamthaft Antrag» für das Gemeindebürgerrecht von Appenzell und das Landrecht. Kommst du aus dem Bezirk Oberegg, prüft der Bezirksrat, eine Delegation des Bezirksrats hört dich in Anwesenheit einer Delegation der Kommission an, der Bezirksrat entscheidet über das Gemeindebürgerrecht von Oberegg, und erst dann beantragt die Kommission das Landrecht. Der Grosse Rat berät über Einbürgerungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit (Art. 17), und einen Rechtsanspruch gibt es nicht (Art. 2).
Was in der Anhörung erwartet wird, schreibt die Kommission in ihrer Handreichung «für die Einbürgerung im Kanton Appenzell I.Rh. – Bund, Kanton und Gemeinden», Version April 2026, 36 Seiten, frei herunterladbar. Sie beginnt mit dem Befund, dass die meisten Gesuchstellenden zu wenig über «unser Staatswesen sowie die Kultur und Bräuche in unserem Kanton» wissen, und markiert die unverzichtbaren Abschnitte mit einem gelben Strich. Der Bundesteil erklärt Gewaltenteilung, Vielsprachigkeit, Konfessionen, Demokratie, Föderalismus, Subsidiarität, Milizsystem, Rechte und Pflichten, Sozialwerke und Steuern. Der Kantonsteil beschreibt die Gliederung in den inneren Landesteil mit vier Bezirken und die Exklave Oberegg, die Landteilung von 1597, den Beitritt von 1513 als 13. Ort, die Landsgemeinde am letzten Sonntag im April um 12 Uhr auf dem Landsgemeindeplatz mit dem Seitengewehr als historischem Stimmrechtsausweis, den Grossen Rat mit 50 Mitgliedern und fünf Sessionen im Jahr, die Standeskommission mit sieben Mitgliedern im Halbamt, das Kantonsgericht mit 13 Mitgliedern, Initiative und Finanzreferendum. Es folgen die Bezirke mit Bezirksgemeinde und Bezirksrat, die Schul- und Kirchgemeinden, die Feuerschaugemeinde Appenzell und ein Kapitel über Kultur und Brauchtum: Streichmusik, Tracht, Fronleichnam als prunkvollstes Fest, Chölbi, Mauritius als Landespatron mit Feiertag am 22. September, Alpfahrt, Stobede, Viehschau und Fasnacht.
Die Handreichung sagt auch, welche Haltung sie sehen will. Unter «Grundhaltungen – Was erwarten wir?» nennt sie Toleranz, Ordnungssinn, Sauberkeit und Zuverlässigkeit, Selbstverantwortung, das Einhalten von Regeln und Gesetzen, den Grundsatz, dass Beziehungen oder Geld im Umgang mit Behörden keine Rolle spielen, und die ehrliche, pünktliche Steuerzahlung. Bei der Sprache verlangt sie mindestens B1 mündlich und A2 schriftlich und fügt an, im Kanton werde erwartet, dass die Innerrhoder Mundart verstanden wird. Die Gleichstellung von Mann und Frau, gleicher Lohn, die Mitunterschrift der Ehefrau auf der Steuererklärung und die Ehefreiheit bezeichnet sie als «unverzichtbaren Ausdruck», dass jemand in der hiesigen Kultur verwurzelt ist. Praktisch beginnt alles mit dem Lebenslauf-Formular des Sekretariats Einbürgerungswesen: Ausbildung, Arbeitsstellen, Familie, Beziehungen zum Heimatland, Passfoto, für Kinder ab zwölf ein eigener Lebenslauf; erst wenn es vollständig vorliegt, gibt das Sekretariat die Gesuchsformulare persönlich ab und erklärt den Ablauf.
Unsere 35 Fragen zum Kanton Appenzell Innerrhoden decken den kantonalen Teil dessen ab, was die Kommission hören will: die Appenzeller Kriege mit Vögelinsegg 1403 und Stoss 1405, den Beitritt von 1513, die Landteilung von 1597, die Landsgemeinde mit Handmehr, Seitengewehr und Landammann, die Standeskommission mit sieben Mitgliedern und einjähriger Amtsdauer, die fünf Bezirke statt Gemeinden, Säntis und Alpstein, die Streichmusik mit Hackbrett, die Tracht mit der Schlappe, Alpfahrt und Alpabzug, Silvesterchläuse am 31. Dezember und am 13. Januar. Ergänze sie mit den Lektionen zu Politik, Geschichte und Geografie der Schweiz für den Bundesteil und lies die Handreichung des Kantons ganz, denn sie ist die einzige offizielle Beschreibung dessen, was im Gespräch zählt.