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Einbürgerungstest Thurgau: Wissenstest der Gemeinde, Sprachnachweis B2/B1 und Grosser Rat

Im Kanton Thurgau gibt es keinen kantonalen Einbürgerungstest, aber das Gesetz verlangt, dass deine Kenntnisse der örtlichen, kantonalen und schweizerischen Lebensverhältnisse «durch einen Test oder im Gespräch» nachgewiesen werden, wenn sie nicht offenkundig sind. Die Gemeinden nehmen das wörtlich: Kreuzlingen, Amriswil und Weinfelden führen einen schriftlichen Wissenstest durch, Frauenfeld und Arbon einen Grundkenntnistest vor der Einbürgerungskommission, und überall folgt eine persönliche Befragung.

  • 7 Lektionen
  • 49 Fragen

Diese Seite fasst zusammen, was das Bürgerrechtsgesetz von 2017, die Verordnung von 2018, das Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen und die Städte Frauenfeld, Kreuzlingen, Amriswil, Arbon und Weinfelden offiziell verlangen: zehn Jahre in der Schweiz, fünf im Kanton und die letzten drei in der Gemeinde, Deutsch B2 mündlich und B1 schriftlich, keine Sozialhilfe in den letzten fünf Jahren, dazu Gebühren, Dauer und die Verfahrensschritte bis zum Beschluss des Grossen Rats. Jede Angabe ist mit der Quelle verlinkt; wir haben sie am 5. September 2026 geprüft.

Die Voraussetzungen im Kanton Thurgau auf einen Blick

Aufenthalt in der Schweiz
10 Jahre insgesamt, davon 3 in den letzten 5 Jahren vor dem Gesuch. Die Jahre zwischen dem vollendeten 8. und 18. Lebensjahr zählen doppelt, tatsächlich müssen es mindestens 6 sein. Angerechnet werden Aufenthalte mit Ausweis B oder C und mit EDA-Legitimationskarte, die vorläufige Aufnahme F zur Hälfte; L, G, N und S zählen nicht.[1][2][12]
Bewilligung
Niederlassungsbewilligung C bei der Gesuchseinreichung.[1][3][12]
Wohnsitz im Kanton und in der Gemeinde
Insgesamt 5 Jahre im Kanton Thurgau und die letzten 3 Jahre ohne Unterbruch in der Politischen Gemeinde. Wer in eingetragener Partnerschaft mit einer Schweizerin oder einem Schweizer lebt, braucht 5 Jahre in der Schweiz und im Kanton, davon die letzten 3 in der Gemeinde. Ehegatten können das Gesuch selbständig stellen.[1][2][3]
Deutschkenntnisse
Mündlich B2 (Modul Sprechen) und schriftlich B1 (Schreiben, Hören und Lesen), nachgewiesen durch einen anerkannten Test wie telc, Goethe, ÖSD, SDS, fide-Test edu, TestDaF oder ECL, wenn die Kenntnisse nicht offenkundig sind. Offenkundig sind sie bei Deutsch als Muttersprache, mindestens 5 Jahren obligatorischer Schule auf Deutsch oder einem Abschluss der Sekundarstufe II oder Tertiärstufe auf Deutsch. Der Kanton prüft den Nachweis, bevor er das Gesuch an die Gemeinde weiterleitet.[1][2][3][4]
Integration und Finanzen
Beachten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Respektierung der Rechtsordnung, gesicherte Teilnahme am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung und Förderung der Integration von Ehegatten und Kindern. Keine Sozialhilfe in den 5 Jahren vor dem Gesuch und während des Verfahrens, ausser sie ist vollständig zurückerstattet; keine offenen Betreibungen oder Verlustscheine in den 5 Jahren vor dem Gesuch bis zum Abschluss; keine Steuer-, Krankenkassen- oder Bussenausstände. Behinderung, Krankheit und andere gewichtige Umstände werden bei Sprache und Erwerb berücksichtigt.[3][4]
Wissenstest oder Gespräch
Kein kantonaler Test. Grundkenntnisse der geografischen, historischen, politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse in Gemeinde, Kanton und Schweiz werden von der Gemeindebehörde durch einen Test oder im Gespräch geprüft, wenn sie nicht offenkundig sind. Kreuzlingen: schriftlicher Wissenstest in vier Bereichen ab 15 Jahren, einmal innert sechs Monaten wiederholbar. Amriswil: 30 Fragen in 15 Minuten, 40 von 50 Punkten, eine Wiederholung nach drei Monaten. Weinfelden: schriftlicher Test, befreit sind Personen mit mindestens 6 Jahren Volksschule in der Schweiz. Frauenfeld und Arbon: Grundkenntnistest der Einbürgerungskommission.[1][3][6][7][8][9][10]
Befragung und Referenzen
In aller Regel gehört ein persönliches Gespräch zu den Erhebungen der Gemeinde. Kreuzlingen befragt alle einbezogenen Personen ab 12 Jahren und nicht einbezogene Ehegatten, verlangt vier volljährige Schweizer Referenzpersonen (zwei davon in Kreuzlingen), ein Foto und eine Begründung des Gesuchs und behält sich einen Hausbesuch vor; vor dem Entscheid des Gemeinderats wird das Gesuch zehn Tage öffentlich ausgeschrieben, in Weinfelden läuft ein Einwendungsverfahren von 20 Tagen.[1][7][10]
Kinder und Jugendliche
Minderjährige Kinder, die mit dir zusammenleben, werden in der Regel einbezogen; ab 12 werden die Voraussetzungen eigenständig und altersgerecht geprüft, ab 16 müssen sie ihren Willen schriftlich erklären. Ein eigenes Gesuch ist ab 16 durch die gesetzliche Vertretung möglich und wird von der Jugendlichen oder dem Jugendlichen mitunterzeichnet.[1][3]
Gebühren
Kanton: CHF 800 pro erwachsene Person, 400 pro Minderjährige mit eigenem Gesuch, 300 bei Rückzug oder Abschreibung vor der Bundesbewilligung; mit einem Elternteil einbezogene Kinder sind gratis. Die Rechnung kommt bei der Gesuchseinreichung, ohne Zahlung wird das Gesuch abgeschrieben. Bund: CHF 100 für Erwachsene, 150 für Ehepaare, 50 für Minderjährige mit eigenem Gesuch. Gemeinden nach eigenem Tarif: Frauenfeld 780 / 1550 / 2350 (Jugendliche, Einzelperson, Ehepaar), Kreuzlingen 600 / 1300 / 1800, Amriswil 600 / 1200 / 1800. Gesamt in Frauenfeld 1230 / 2450 / 4100, in Kreuzlingen 1050 / 2200 / 3550.[1][4][6][7][8][12]
Dauer
Der Kanton rechnet grundsätzlich mit zweieinhalb Jahren, die FAQ nennt 2 bis 2,5 Jahre, Frauenfeld ein bis zwei Jahre. Die kantonale Vorprüfung dauert wegen des hohen Gesucheingangs derzeit drei bis fünf Monate.[1][5][6]
Entscheid und Wirksamkeit
Die Gemeindeordnung bestimmt, ob Gemeindeversammlung, Gemeindeparlament, Behörde oder Einbürgerungskommission über das Gemeindebürgerrecht entscheidet; eine Ablehnung ist zu begründen und braucht einen begründeten Antrag. Der Grosse Rat verleiht das Kantonsbürgerrecht auf Antrag des Departements für Justiz und Sicherheit; mit dieser Verleihung werden Gemeinde- und Schweizer Bürgerrecht rechtswirksam. Gegen Entscheide des Grossen Rats ist Beschwerde ans Verwaltungsgericht möglich.[1][3][4]
Umzug während des Verfahrens
Liegt der Einbürgerungsentscheid der Gemeinde vor, bleibt die Zuständigkeit auch bei einem Wegzug in eine andere Gemeinde oder einen anderen Kanton bestehen; das Amt klärt am neuen Wohnort weiter ab. Ein Wegzug ins Ausland macht das Verfahren gegenstandslos.[1][3]

Angaben geprüft am 5. September 2026.

So funktioniert der Wissenstest im Kanton Thurgau

Paragraf 6 des Thurgauer Bürgerrechtsgesetzes sagt es in einem Satz: Die Kenntnisse der örtlichen, kantonalen und schweizerischen Lebensverhältnisse sind durch einen Test oder im Gespräch nachzuweisen, wenn sie nicht offenkundig vorhanden sind. Die Verordnung präzisiert, was gemeint ist: Grundkenntnisse der geografischen, historischen, politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse in der Gemeinde, im Kanton und in der Schweiz, Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben und Kontakte zu Schweizerinnen und Schweizern. Der Kanton selbst führt keinen Test durch; die Abklärungen macht die Gemeindebehörde, meist eine Einbürgerungskommission, und sie darf einen schriftlichen Test verlangen. Du bist verpflichtet mitzuwirken und den Test abzulegen, wenn er verlangt wird.

Wie der Test aussieht, entscheidet jede Gemeinde. Kreuzlingen beschreibt ihn in seiner Broschüre vom Oktober 2025 am genauesten: Alle einbezogenen Personen ab 15 Jahren legen einen schriftlichen Wissenstest in den vier Bereichen Geschichte, Geografie, politisches System und Allgemeinwissen ab, je zur Schweiz, zum Thurgau und zur Stadt Kreuzlingen; jeder der drei Teile muss genügend sein, sonst gilt der ganze Test als nicht bestanden, und er kann innert sechs Monaten einmal wiederholt werden (CHF 100). Minderjährige erhalten einen altersgerechten Test. Die Stadtkanzlei gibt nach der Gesuchseinreichung Staatskundeunterlagen ab, empfiehlt aber ausdrücklich, sich zusätzlich mit Büchern, Internet und Zeitungen vorzubereiten. Amriswil verlangt eine schriftliche Prüfung «Grundwissen über die Schweiz» mit 30 Fragen in 15 Minuten; bestanden ist sie mit 40 von 50 Punkten, eine einmalige Wiederholung ist nach drei Monaten möglich, bei einem zweiten Misserfolg unterstützt der Stadtrat das Gesuch nicht. Grundlage ist die HEKS-Broschüre «Echo. Informationen zur Schweiz», ergänzt um Fragen zum Kanton und zur Stadt. Weinfelden befreit vom schriftlichen Test, wer mindestens sechs Jahre Volksschule in der Schweiz besucht hat; Frauenfeld und Arbon sprechen von einem Grundkenntnistest der Einbürgerungskommission mit persönlicher Vorstellung und Befragung.

Nach dem Test kommt überall die Befragung. Kreuzlingen prüft dabei die Integration der Gesuchstellenden und ihrer Familien, lädt Kinder ab 12 und nicht einbezogene Ehegatten dazu ein, holt Auskünfte bei vier Schweizer Referenzpersonen ein und kann einen Hausbesuch machen; Weinfelden fragt nach der Förderung der Integration der Familie und der Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben. Zur Vorbereitung verweist Amriswil auf den Kurs «Die Schweiz kennen und verstehen» des Gewerblichen Bildungszentrums Weinfelden: 13 Donnerstagabende oder Samstagmorgen auf Hochdeutsch für CHF 980 inklusive Unterlagen, mit Geografie der Schweiz und des Thurgaus, Geschichte, Staatskunde und Politik, Bildungssystem, Sozialversicherungen und Steuern. Den Sprachnachweis brauchst du dagegen schon vorher: Das Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen leitet dein Gesuch nur an die Gemeinde weiter, wenn Deutsch B2 mündlich und B1 schriftlich belegt oder offenkundig ist.

Unsere 49 Fragen zum Kanton Thurgau folgen genau den Bereichen der kommunalen Tests: die Eroberung von 1460 und die 343 Jahre als gemeine Herrschaft, die Mediationsakte von 1803, die Reformation und die paritätischen Gemeinden, der Bodensee, die Thur und die 80 Gemeinden, Frauenfeld und Kreuzlingen, der Grosse Rat mit 130 und der Regierungsrat mit 5 Mitgliedern, Mostindien und das Seenachtfest. Vier Beispiele siehst du unten; die Bundeslektionen zu Föderalismus, direkter Demokratie, Rechten und Pflichten und Geschichte decken den Schweiz-Teil ab, den Gemeinde-Teil lernst du mit den Unterlagen deiner Stadtkanzlei.

Die ordentliche Einbürgerung im Kanton Thurgau in sieben Schritten

Das Verfahren ist dreistufig: Das Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen prüft vor, die Gemeinde testet, befragt und erteilt das Gemeindebürgerrecht, der Bund erteilt die Einbürgerungsbewilligung, und der Grosse Rat verleiht das Kantonsbürgerrecht. Zuständig ist das Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen, Bahnhofplatz 65, 8510 Frauenfeld, Telefon +41 58 345 70 77, sekretariat.hz@tg.ch. Das Amt schreibt dich im Verfahren an, wenn Unterlagen fehlen oder veraltet sind; die kantonale Vorprüfung dauert derzeit drei bis fünf Monate.

  1. 1

    Voraussetzungen prüfen und Sprachnachweis beschaffen

    Prüfe die zehn Jahre in der Schweiz, die fünf Jahre im Kanton, die letzten drei Jahre in der Gemeinde, die C-Bewilligung, die Sozialhilfe der letzten fünf Jahre und den Betreibungsregisterauszug. Ist Deutsch nicht deine Muttersprache und hast du weder fünf Jahre obligatorische Schule noch eine Ausbildung der Sekundarstufe II oder Tertiärstufe auf Deutsch, lege einen anerkannten Test ab (telc, Goethe, ÖSD, SDS, fide-Test edu, TestDaF oder ECL) mit B2 im Sprechen und B1 in Schreiben, Hören und Lesen. Frauenfeld, Arbon und andere Städte bieten vorher ein Beratungsgespräch an; Kreuzlingen hat eine anonyme Online-Vorabklärung.

  2. 2

    Gesuch beim Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen einreichen

    Das Gesuchsformular gibt es beim Amt oder bei deiner Gemeinde. Du schickst es mit allen Unterlagen per Post an das Amt in Frauenfeld: Gesuch um die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung, Personenstandsausweis aus Infostar (nicht älter als sechs Monate, für jede Person), Kopien von Ausländerausweis und Pass, Wohnsitzbestätigungen anderer Kantone, Lebenslauf, Arbeitsbestätigung oder Schulzeugnis oder Lehrvertrag, Nachweis einer selbständigen Tätigkeit, Sprachnachweis, unterzeichnete Erklärung zur Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ab 16, Betreibungsregisterauszug ab 16, Steuerbescheinigung und Bescheinigung der Sozialbehörde über die letzten fünf Jahre.

  3. 3

    Kantonale Gebühr und Vorprüfung

    Nach Eingang des vollständigen Gesuchs stellt das Amt die kantonale Gebühr in Rechnung (CHF 800 pro erwachsene Person, 400 pro Minderjährige mit eigenem Gesuch); wird sie trotz Hinweis nicht bezahlt, wird das Gesuch abgeschrieben. Nach der Zahlung prüft das Amt die Niederlassungsbewilligung, die Wohnsitzfristen, hängige Strafverfahren, die öffentliche Sicherheit und Ordnung und den Sprachnachweis und leitet das Gesuch an die Gemeinde weiter. Sind Voraussetzungen offensichtlich nicht erfüllt, kannst du das Gesuch zurückziehen oder anpassen; hältst du daran fest, geht es mit einer Stellungnahme an die Gemeinde.

  4. 4

    Wissenstest und Befragung in der Gemeinde

    Die Gemeindebehörde, meist die Einbürgerungskommission, macht die Erhebungen: Unterlagen, Referenzen, in Kreuzlingen ein möglicher Hausbesuch, der schriftliche Wissenstest oder Grundkenntnistest und die persönliche Befragung aller einbezogenen Personen. Die Gemeindegebühr wird spätestens vor dem Gespräch fällig, in Frauenfeld CHF 1550 für eine Einzelperson, in Kreuzlingen 1300, in Amriswil 1200.

  5. 5

    Ausschreibung und Entscheid der Gemeinde

    In Kreuzlingen wird das Gesuch vor der Behandlung im Gemeinderat zehn Tage öffentlich ausgeschrieben, in Weinfelden läuft ein Einwendungsverfahren von 20 Tagen. Dann entscheidet das nach der Gemeindeordnung zuständige Organ, in Kreuzlingen der Gemeinderat auf Antrag der Einbürgerungskommission, in Weinfelden die Kommission selbst. Eine Ablehnung muss begründet werden. Der Entscheid geht mit den Unterlagen an das Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen.

  6. 6

    Kantonale Empfehlung und Bundesbewilligung

    Das Amt nimmt die kantonale Prüfung vor und leitet den Gemeindeentscheid mit der Empfehlung des Kantons an das Staatssekretariat für Migration weiter, das die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung erteilt (CHF 100 für Erwachsene, 150 für Ehepaare, 50 für Minderjährige mit eigenem Gesuch). Ziehst du das Gesuch vorher zurück, verlangt der Kanton CHF 300 pro Person.

  7. 7

    Verleihung durch den Grossen Rat

    Liegen Gemeindebürgerrecht und Bundesbewilligung vor, trifft das Amt bei Bedarf weitere Abklärungen, und das Departement für Justiz und Sicherheit stellt dem Grossen Rat Antrag. Kann es das nicht, teilt es dir das begründet mit, und du kannst das Gesuch zurückziehen. Mit der Verleihung des Kantonsbürgerrechts durch den Grossen Rat werden Gemeinde- und Schweizer Bürgerrecht rechtswirksam; das Amt teilt dir die Aufnahme mit, eine Verweigerung teilt das Büro des Grossen Rats mit und kann beim Verwaltungsgericht angefochten werden.

Vier Beispielfragen aus unseren Thurgau-Lektionen

So sehen die Übungsfragen in unseren Lektionen aus. Die richtige Antwort ist markiert, die Erklärung liefert den Hintergrund.

Was war die primäre Bedeutung von Napoleons Mediationsakte 1803 für Thurgau?

  • Es verschmolz Thurgau mit dem Nachbarkanton St. Gallen
  • Es erlaubte Thurgau, seinen Untertanenstatus mit kleinen Reformen beizubehalten
  • Es etablierte Französisch als Amtssprache Thurgaus
  • Es schuf Thurgau erstmals als vollwertigen und gleichberechtigten Schweizer KantonRichtige Antwort

Napoleons Mediationsakte von 1803 machte Thurgau erstmals zu einem vollwertigen und gleichberechtigten Kanton der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Seine 338 Jahre als Untertanenland waren bereits 1798 zu Ende gegangen, als der Thurgau seine Freiheit erlangte und Frauenfeld - seit 1499 Sitz des Landvogts - zur Hauptstadt wurde; die Mediation gab dem neuen Kanton eine eigene Verfassung und einen festen Platz unter den Kantonen. Thurgau war einer von sechs Kantonen, welche die Akte 1803 schuf.

Welches Gewässer bildet den grössten Teil der nördlichen Grenze des Thurgaus?

  • Genfersee
  • Vierwaldstättersee
  • BodenseeRichtige Antwort
  • Zürichsee

Der Bodensee bildet den grössten Teil der nördlichen Grenze des Thurgaus zu Deutschland. Dazu kommen der Rhein bei Diessenhofen und die kurze Landgrenze bei Kreuzlingen, das direkt an die deutsche Stadt Konstanz anschliesst — dort verlaufen Strassen quer über die Grenze. Der See wird von drei Ländern geteilt: der Schweiz (Thurgau, St. Gallen und Schaffhausen), Deutschland und Österreich.

Welche Aussage beschreibt am besten, wie Thurgaus Städte und Dörfer organisiert sind?

  • Thurgaus Städte sind alle ähnlich gross und wichtig und erfordern ständige Rotation der Hauptstadt
  • Die 80 Gemeinden des Thurgaus bilden ein Netz von Dörfern und kleinen bis mittelgrossen Städten ohne ein einzelnes dominierendes ZentrumRichtige Antwort
  • Thurgau hat drei gleiche städtische Zentren, die Regierungsaufgaben teilen
  • Thurgau hat eine einzelne primäre Stadt, die alle anderen Gemeinden regiert

Im Gegensatz zu Kantonen wie Zürich (dominiert von Zürich Stadt) oder Genf (dominiert von Genf) hat Thurgau keine einzelne primäre Stadt. Stattdessen besteht es aus 80 Gemeinden, die von kleinen Dörfern bis zu mittelgrossen Städten wie Frauenfeld (~26'900), Kreuzlingen (~23'400), Arbon (~16'300) und Amriswil (~15'100) reichen. Diese dezentrale Stadtstruktur spiegelt Thurgaus landwirtschaftliches Erbe und historische Entwicklung als Flickenteppich von Territorien wider statt eines Einzelstadtstaates, der gewachsen ist, um umliegende Gebiete zu dominieren.

Wie viele Mitglieder zählt der Thurgauer Grosse Rat?

  • 50 Mitglieder
  • 200 Mitglieder
  • 80 Mitglieder
  • 130 MitgliederRichtige Antwort

Der Thurgauer Grosse Rat besteht aus 130 Vertretern, die alle vier Jahre durch Proporzwahl gewählt werden. Dieses mittelgrosse Parlament spiegelt die Bevölkerung des Kantons von rund 300'000 Einwohnern wider und stellt sicher, dass mehrere Parteien basierend auf ihrem tatsächlichen Stimmenanteil Sitze erhalten können.

Lektionen

Häufige Fragen zum Einbürgerungstest im Kanton Thurgau

Gibt es im Kanton Thurgau einen schriftlichen Einbürgerungstest?
Keinen kantonalen, aber in vielen Gemeinden einen kommunalen. Das Gesetz verlangt, dass Grundkenntnisse der Lebensverhältnisse durch einen Test oder im Gespräch nachgewiesen werden, und die Gemeindebehörde entscheidet über die Form: Kreuzlingen prüft schriftlich in vier Bereichen zu Schweiz, Thurgau und Stadt, Amriswil mit 30 Fragen in 15 Minuten, Weinfelden schriftlich mit Befreiung nach sechs Jahren Volksschule, Frauenfeld und Arbon mit einem Grundkenntnistest der Einbürgerungskommission. Danach folgt überall die persönliche Befragung.
Wie viele Punkte brauche ich, und kann ich den Test wiederholen?
Das legt die Gemeinde fest. In Amriswil brauchst du 40 von 50 Punkten und kannst die Prüfung nach drei Monaten einmal wiederholen; beim zweiten Misserfolg unterstützt der Stadtrat das Gesuch nicht. In Kreuzlingen müssen die Teile Schweiz, Thurgau und Kreuzlingen je genügend sein, eine einmalige Wiederholung ist innert sechs Monaten möglich und kostet CHF 100. Andere Gemeinden publizieren keine Punktzahlen; frag bei der Stadtkanzlei nach.
Welche Deutschkenntnisse verlangt der Thurgau?
B2 mündlich und B1 schriftlich, eines der höchsten Niveaus der Schweiz. Der Nachweis gilt als offenkundig, wenn Deutsch deine Muttersprache ist, du mindestens fünf Jahre der obligatorischen Schule auf Deutsch besucht oder eine Ausbildung der Sekundarstufe II oder Tertiärstufe auf Deutsch abgeschlossen hast. Sonst brauchst du einen anerkannten Test wie telc, Goethe, ÖSD, SDS, fide-Test edu, TestDaF oder ECL; das Amt prüft ihn, bevor es dein Gesuch an die Gemeinde weiterleitet.
Wie lange muss ich im Thurgau wohnen?
Zehn Jahre in der Schweiz, davon drei in den letzten fünf, mit doppelter Anrechnung der Jahre zwischen 8 und 18 und mindestens sechs tatsächlichen Jahren. Dazu insgesamt fünf Jahre im Kanton Thurgau und die letzten drei Jahre ohne Unterbruch in deiner Politischen Gemeinde. Für eingetragene Partnerinnen und Partner von Schweizerinnen und Schweizern genügen fünf Jahre in der Schweiz und im Kanton, davon die letzten drei in der Gemeinde.
Was kostet die Einbürgerung im Thurgau?
Der Kanton verlangt CHF 800 pro erwachsene Person und 400 pro Minderjährige mit eigenem Gesuch, zahlbar bei der Einreichung; mit einem Elternteil einbezogene Kinder sind gratis, ein Rückzug vor der Bundesbewilligung kostet 300. Der Bund verlangt 100 für Erwachsene, 150 für Ehepaare und 50 für Minderjährige. Die Gemeinden setzen ihre Gebühren selbst fest: Frauenfeld 780, 1550 oder 2350, Kreuzlingen 600, 1300 oder 1800, Amriswil 600, 1200 oder 1800 für Jugendliche, Einzelpersonen und Ehepaare. Insgesamt zahlt eine Einzelperson in Frauenfeld CHF 2450, in Kreuzlingen 2200; ein Ehepaar 4100 bzw. 3550.
Wie lange dauert die Einbürgerung im Thurgau?
Der Kanton rechnet grundsätzlich mit zweieinhalb Jahren, seine FAQ mit zwei bis zweieinhalb, Frauenfeld mit ein bis zwei Jahren. Allein die kantonale Vorprüfung dauert wegen des hohen Gesucheingangs derzeit drei bis fünf Monate, und am Ende muss der Grosse Rat über die Verleihung beschliessen.
Wer entscheidet, und was passiert bei einer Ablehnung?
Über das Gemeindebürgerrecht entscheidet das Organ, das die Gemeindeordnung bestimmt, also Gemeindeversammlung, Gemeindeparlament, Behörde oder Einbürgerungskommission; in Kreuzlingen der Gemeinderat auf Antrag der Kommission. Eine Ablehnung ist zu begründen und setzt einen begründeten Antrag voraus. Der Bund erteilt die Einbürgerungsbewilligung, der Grosse Rat verleiht das Kantonsbürgerrecht; gegen seinen Entscheid kannst du beim Verwaltungsgericht Beschwerde erheben.
Was gilt für Kinder, Jugendliche und einen Umzug?
Minderjährige Kinder im gleichen Haushalt werden in der Regel einbezogen, ab 12 eigenständig und altersgerecht geprüft, ab 16 müssen sie ihren Willen schriftlich erklären; ein eigenes Gesuch ist ab 16 über die gesetzliche Vertretung möglich. Kreuzlingen testet einbezogene Kinder ab 15 schriftlich und befragt sie ab 12. Ziehst du nach dem Gemeindeentscheid in eine andere Gemeinde oder einen anderen Kanton, bleibt die Zuständigkeit bestehen; ein Wegzug ins Ausland beendet das Verfahren.

Quellen

  1. Kanton Thurgau, Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen: Ordentliche Einbürgerung (Voraussetzungen, Sprachnachweis, Verfahren, Unterlagen, Gebühren von Bund und Kanton, Bearbeitungszeit)
  2. Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen: Merkblatt «Wie werde ich Schweizer Bürger/in? Verfahrensablauf bei der ordentlichen Einbürgerung», Stand Juli 2023 (PDF)
  3. Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüG, RB 141.1) vom 6. Dezember 2017, §§ 4 bis 14, 24 bis 27, 29 und 30
  4. Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüV, RB 141.11) vom 22. Mai 2018, §§ 1 bis 5, 8, 13, 14, 19 und 20
  5. Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen: Häufig gestellte Fragen zum Bürgerrecht (Verfahrensdauer, Bezug der Formulare)
  6. Stadt Frauenfeld, Bürgerrechtsdienst: Ordentliche Einbürgerung ausländische Staatsangehörige (Ablauf mit Grundkenntnistest, Voraussetzungen, Kostentabelle)
  7. Stadt Kreuzlingen, Einbürgerungskommission: Broschüre «Informationen zur Einbürgerung», Stand Oktober 2025 (schriftlicher Wissenstest, Befragung, Ausschreibung, Gebührenzusammenstellung; PDF)
  8. Stadt Amriswil: Merkblatt über die ordentliche Einbürgerung vom 14. September 2023 (Prüfung Grundwissen über die Schweiz, Gebühren; PDF)
  9. Stadt Arbon, Bürgerrechtsdienst: Einbürgerungen (Beratungstermin, Grundkenntnistest, Voraussetzungen)
  10. Stadt Weinfelden: Einbürgerungsreglement (schriftlicher Wissenstest, Befragung, Einwendungsverfahren, Gebühren; PDF)
  11. Verfassung des Kantons Thurgau (RB 101), §§ 34 und 41 (Grosser Rat mit 130, Regierungsrat mit 5 Mitgliedern)
  12. Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht (BüG, SR 141.0), Art. 9, 12 und 35
  13. berufsberatung.ch: Kurs «Die Schweiz kennen und verstehen – Schulung Grundwissen» des Gewerblichen Bildungszentrums Weinfelden (Inhalt, 13 Abende, CHF 980)
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Ablauf, Themen und Vorbereitung für Thurgau: unser ausführlicher Leitfaden geht über diese Übersicht hinaus.

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