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Einbürgerungstest Thurgau 2026 – Leitfaden für "Mostindien"

Der Thurgau kennt keinen kantonalen Test, aber Kreuzlingen, Amriswil und Weinfelden prüfen schriftlich und jede Gemeinde befragt dich. Deutsch B2/B1, Wohnsitz, Gebühren, Dauer und der Beschluss des Grossen Rats, aus dem Gesetz von 2017 und den Merkblättern der Städte.

Veröffentlicht am 2026-02-24·9 Min. Lesezeit
Bodenseeufer im Thurgau bei Sonnenuntergang mit blühenden Apfelbäumen, Bauernhäusern und einer Kleinstadt mit Kirchtürmen am See

Ein Gesetz, viele Tests: So prüft der Thurgau deine Kenntnisse

Der Thurgau, der Apfelkanton am Bodensee, den die Schweiz liebevoll Mostindien nennt, wurde erst 1803 Vollkanton, nach 343 Jahren als gemeine Herrschaft der Eidgenossen. Auch sein Bürgerrecht ist jung: Das Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht vom 6. Dezember 2017 und die Verordnung von 2018 gelten unverändert seit dem 1. Januar 2018. Sie enthalten einen Satz, der alles Weitere prägt: Die Kenntnisse der örtlichen, kantonalen und schweizerischen Lebensverhältnisse sind durch einen Test oder im Gespräch nachzuweisen, wenn sie nicht offenkundig sind. Der Kanton selbst führt keinen Test durch. Jede Gemeinde entscheidet, wie sie prüft, und die grösseren Städte haben sich für schriftliche Tests entschieden: Kreuzlingen prüft in vier Bereichen, Amriswil mit 30 Fragen in 15 Minuten, Weinfelden befreit nur, wer sechs Jahre in der Schweiz zur Schule ging, während Frauenfeld und Arbon von einem Grundkenntnistest vor der Einbürgerungskommission sprechen. Überall folgt eine persönliche Befragung. Dieser Leitfaden erklärt, wer ein Gesuch stellen kann, wie Tests und Befragungen ablaufen, was die drei Ebenen verlangen und wie lang der Weg bis zum Grossen Rat ist, alles aus dem Gesetz, dem Merkblatt des kantonalen Amts und den Broschüren der Städte. Die Kantonsseite Thurgau enthält dieselben Fakten mit jeder Quelle verlinkt.

Wer kann sich im Kanton Thurgau einbürgern lassen?

Zuerst gelten die Bundesregeln: eine C-Bewilligung, zehn Jahre in der Schweiz, davon drei in den fünf Jahren vor dem Gesuch, und die Jahre zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr zählen doppelt bei mindestens sechs tatsächlichen Jahren. Aufenthalte mit Ausweis B oder C zählen voll, die vorläufige Aufnahme F zur Hälfte, L, G, N und S gar nicht. Der Thurgau verlangt zusätzlich insgesamt fünf Jahre im Kanton und die letzten drei Jahre ohne Unterbruch in deiner Politischen Gemeinde; eingetragene Partnerinnen und Partner von Schweizerinnen und Schweizern brauchen fünf Jahre in der Schweiz und im Kanton und die letzten drei in der Gemeinde. Die Sprachhürde ist eine der höchsten des Landes: Deutsch B2 mündlich und B1 schriftlich, nachgewiesen durch einen anerkannten Test wie telc, Goethe, ÖSD, SDS, fide-Test edu, TestDaF oder ECL, sofern die Kenntnisse nicht offenkundig sind, weil Deutsch deine Muttersprache ist, du mindestens fünf Jahre der obligatorischen Schule auf Deutsch besucht oder eine Ausbildung der Sekundarstufe II oder Tertiärstufe auf Deutsch abgeschlossen hast. Integration heisst, die öffentliche Sicherheit und Ordnung und die Rechtsordnung zu respektieren, gesichert zu arbeiten oder in Ausbildung zu sein und die Integration der Familie zu fördern. Wer in den fünf Jahren vor dem Gesuch oder während des Verfahrens Sozialhilfe bezogen hat, muss sie vollständig zurückerstattet haben, und in den fünf Jahren vor dem Gesuch darf es keine offenen Betreibungen, Verlustscheine oder Steuer-, Krankenkassen- und Bussenausstände geben. Minderjährige Kinder in deinem Haushalt werden einbezogen; ab 12 werden sie eigenständig geprüft, ab 16 unterschreiben sie eine Willenserklärung, und ein eigenes Gesuch ist ab 16 über die gesetzliche Vertretung möglich. Ehegatten können selbständig einreichen.

Wissenstest und Befragung in deiner Gemeinde

Hat das kantonale Amt dein Dossier weitergeleitet, macht die Gemeindebehörde, meist eine Einbürgerungskommission, ihre Erhebungen, und das Gesetz erlaubt ihr, einen schriftlichen Test über deine Grundkenntnisse der Geografie, Geschichte, Politik und Gesellschaft in Gemeinde, Kanton und Schweiz zu verlangen. Die Kreuzlinger Broschüre vom Oktober 2025 ist am ausführlichsten: Alle im Gesuch einbezogenen Personen ab 15 Jahren legen einen schriftlichen Wissenstest in vier Bereichen ab (Geschichte, Geografie, politisches System, Allgemeinwissen), je zur Schweiz, zum Thurgau und zur Stadt; alle drei Teile müssen bestanden sein, sonst gilt der ganze Test als nicht bestanden, eine Wiederholung ist innert sechs Monaten einmal möglich und kostet CHF 100, Minderjährige erhalten eine altersgerechte Fassung. Die Stadtkanzlei gibt nach der Einreichung Staatskundeunterlagen ab, empfiehlt aber auch Bücher, Internet und Zeitungen. Die Amriswiler Prüfung «Grundwissen über die Schweiz» hat 30 Fragen in 15 Minuten und ist mit 40 von 50 Punkten bestanden; sie stützt sich auf die HEKS-Broschüre «Echo», ergänzt um Fragen zu Kanton und Stadt, kann nach drei Monaten einmal wiederholt werden, und nach einem zweiten Misserfolg unterstützt der Stadtrat das Gesuch nicht. Weinfelden prüft schriftlich, ausser du hast mindestens sechs Jahre in der Schweiz die Schule besucht; Frauenfeld und Arbon führen einen Grundkenntnistest vor der Kommission durch. Dann folgt die Befragung: Kreuzlingen befragt alle ab 12 und nicht einbezogene Ehegatten, verlangt vier volljährige Schweizer Referenzpersonen, zwei davon in Kreuzlingen, und kann dich zu Hause besuchen; Weinfelden fragt, wie du die Integration deiner Familie förderst und am sozialen und kulturellen Leben teilnimmst. Keine Gemeinde publiziert einen festen Fragenkatalog.

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Gesuch, Gebühren und Dauer

Anders als in den meisten Kantonen reichst du das Gesuch nicht bei deiner Gemeinde ein, sondern beim kantonalen Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen am Bahnhofplatz 65 in Frauenfeld (Telefon +41 58 345 70 77, sekretariat.hz@tg.ch), per Post und mit einer langen Liste von Unterlagen: das Bundesformular, ein Infostar-Personenstandsausweis für jede Person, Kopien von Ausweis und Pass, Wohnsitzbestätigungen anderer Kantone, Lebenslauf, Arbeitsbestätigung oder Schulzeugnis, Sprachnachweis, die unterzeichnete Erklärung zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung ab 16, ein Betreibungsregisterauszug ab 16, eine Steuerbescheinigung und eine Bescheinigung der Sozialbehörde über die letzten fünf Jahre. Das Amt stellt die kantonale Gebühr sofort in Rechnung: CHF 800 pro erwachsene Person und 400 pro Minderjährige mit eigenem Gesuch, mit einem Elternteil einbezogene Kinder sind gratis; ein Rückzug vor der Bundesbewilligung kostet 300 pro Person, und wird die Gebühr nicht bezahlt, wird das Gesuch abgeschrieben. Erst nach der Zahlung prüft das Amt Bewilligung, Wohnsitz, Strafregister, öffentliche Ordnung und Sprache und leitet das Dossier an deine Gemeinde weiter. Die Bundesbewilligung kostet CHF 100 für Erwachsene, 150 für Ehepaare und 50 für Minderjährige. Die Gemeindegebühren sind unterschiedlich: Frauenfeld verlangt CHF 780, 1550 oder 2350 für Jugendliche, Einzelpersonen und Ehepaare, Kreuzlingen 600, 1300 oder 1800, Amriswil 600, 1200 oder 1800. Eine erwachsene Einzelperson zahlt damit in Frauenfeld insgesamt CHF 2450 und in Kreuzlingen 2200, ein Ehepaar 4100 bzw. 3550. Der Kanton rechnet grundsätzlich mit zweieinhalb Jahren, seine FAQ mit zwei bis zweieinhalb, Frauenfeld mit ein bis zwei; wegen des hohen Gesucheingangs dauert allein die kantonale Vorprüfung derzeit drei bis fünf Monate.

So bereitest du dich vor

Beginne mit der Sprache, denn der Kanton prüft sie, bevor jemand dein Wissen testet: Brauchst du ein Zertifikat, melde dich für eine anerkannte Prüfung an (telc, Goethe, ÖSD, SDS, fide-Test edu, TestDaF oder ECL) mit B2 im Sprechen und B1 in Schreiben, Hören und Lesen. Dann frag deine Gemeinde, was sie abgibt. Kreuzlingen stellt nach der Einreichung Staatskundeunterlagen bereit, Amriswil stützt seine Prüfung auf die HEKS-Broschüre «Echo», und das Amriswiler Merkblatt verweist zusätzlich auf den Kurs «Die Schweiz kennen und verstehen» am Gewerblichen Bildungszentrum Weinfelden: 13 Donnerstagabende oder Samstagmorgen auf Hochdeutsch für CHF 980 inklusive Unterlagen, mit Geografie der Schweiz und des Thurgaus, Geschichte, Staatskunde und Politik mit den politischen Rechten und der Gewaltentrennung auf den drei Ebenen, Regierung und Parlament des Bundes, Bildungssystem, Sozialversicherungen und Steuern. Die kommunalen Tests fragen nach der Schweiz, dem Kanton und deiner eigenen Gemeinde, also lerne alle drei Ebenen. Für den Kanton kehren diese Fakten wieder: die habsburgische Herrschaft bis zur Eroberung von 1460, 343 Jahre als gemeine Herrschaft, die Mediationsakte von 1803, die Reformation und die paritätischen Kirchgemeinden, der Bodensee, die Thur, die 80 Gemeinden, Frauenfeld als Hauptort und grösste Gemeinde knapp vor Kreuzlingen, der Grosse Rat mit 130 und der Regierungsrat mit fünf Mitgliedern, Äpfel, Most und das Seenachtfest. Unsere 49 Thurgauer Fragen decken genau das ab, und die Bundeslektionen zu Föderalismus, direkter Demokratie, Rechten und Pflichten und Geschichte den Schweiz-Teil, sodass du hier die Thurgauer Fragen üben kannst. Für deine Gemeinde lies ihre Website, die Lokalzeitung und die Unterlagen deiner Stadtkanzlei.

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Nach dem Test: Gemeindeentscheid, Bundesbewilligung, Grosser Rat

Hast du Test und Befragung hinter dir, entscheidet das von der Gemeindeordnung bestimmte Organ über das Gemeindebürgerrecht: die Gemeindeversammlung, das Gemeindeparlament, die Behörde oder die Einbürgerungskommission. In Kreuzlingen wird das Gesuch zehn Tage öffentlich ausgeschrieben, bevor der Gemeinderat auf Antrag der Kommission entscheidet; in Weinfelden läuft ein Einwendungsverfahren von 20 Tagen, und die Kommission entscheidet selbst. Eine Ablehnung muss begründet werden und setzt nach dem Gesetz einen begründeten Antrag voraus. Die Gemeinde schickt ihren Entscheid an das kantonale Amt, das die kantonale Prüfung vornimmt und das Dossier mit der Empfehlung des Kantons an das Staatssekretariat für Migration zur Bundesbewilligung weiterleitet. Erst dann beginnt die letzte Etappe: Das Departement für Justiz und Sicherheit stellt dem Grossen Rat, dem Kantonsparlament mit 130 Mitgliedern, Antrag, und dieser verleiht das Kantonsbürgerrecht. Mit dieser Verleihung werden Gemeinde- und Schweizer Bürgerrecht wirksam; das Amt teilt es dir mit, und eine Verweigerung durch den Grossen Rat kann beim Verwaltungsgericht angefochten werden. Ziehst du nach dem Gemeindeentscheid in eine andere Gemeinde oder einen anderen Kanton, bleibt die Zuständigkeit bestehen; ein Wegzug ins Ausland beendet das Verfahren. Eine kantonale Feier schreibt das Gesetz nicht vor, und eine kantonale Wiederholungsregel für die Tests gibt es nicht: Wiederholungen und ihre Grenzen legt jede Gemeinde fest, wie Kreuzlingen und Amriswil.

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