Paragraf 15bis des Solothurner Bürgerrechtsgesetzes verlangt von ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern als Voraussetzung für die Aufnahme ins Bürgerrecht den Besuch eines Neubürgerkurses von mindestens zwölf Stunden, der mit einer Lernkontrolle abgeschlossen wird. Vermittelt werden die in der Schweiz geltenden Grundwerte und Grundrechte, die demokratisch-rechtsstaatliche Ordnung sowie die wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Grundzüge der Schweiz, des Kantons und der Gemeinden. In der Praxis sind es 20 Lektionen an den Erwachsenenbildungszentren Solothurn-Grenchen oder Olten für CHF 400; der Kurs ist ab 18 Jahren obligatorisch, bei Ehepaaren für beide, und du kannst ihn schon besuchen, bevor die zehn Jahre in der Schweiz voll sind. Zugelassen wird, wer den Sprachnachweis vorweist: Die Gemeinde unterschreibt die Anmeldung nur gegen das Zertifikat.
Das Kurs- und Prüfungsreglement der Fachkommission Bürgerrecht, gültig ab 1. Januar 2026, legt die Lernziele fest: die Einbürgerungsvoraussetzungen kennen, sich anhand von Eckdaten ein Bild der Schweiz und des Kantons Solothurn machen, die Eigenarten der Demokratie kennen, eigenständig wählen und abstimmen können, das Sozialversicherungssystem in den wesentlichen Punkten verstehen, sich zu Fragen von Wirtschaft und Arbeit eine Meinung bilden und das Schulsystem des Kantons in den Grundzügen kennen. Zur Abschlussprüfung wird nur zugelassen, wer den ganzen Kurs besucht hat; unentschuldigte Absenzen lassen den Kurs als nicht bestanden gelten. Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen Einzelprüfungen, Basiswissen ohne Unterlagen und Detailwissen mit Unterlagen, zusammen höchstens 1,5 Stunden. Jeder Teil wird nach einem linearen Punktesystem benotet, das Gesamtergebnis ist das Mittel der beiden Noten, und bestanden ist die Prüfung mit 4,0. Wer durchfällt, darf sie einmal am Termin eines folgenden Kurses gegen Gebühr wiederholen; scheitert auch das, ist der ganze Kurs zu wiederholen. Der Kursausweis geht an dich und in Kopie an die Bürgergemeinde.
Vom Kurs dispensieren kann das Amt für Gemeinden, wer die Kenntnisse anders nachweist: mit einem Lehrvertrag, einem Fähigkeitszeugnis mit Notenausweis, einem Maturitätszeugnis oder einem Zeugnis der Kantonsschule, also wer staatsbürgerlichen Unterricht in einer drei- oder vierjährigen Berufsausbildung oder an der Mittelschule hatte. Die Prüfung ersetzt aber nicht die Gespräche: Das Oberamt lädt dich zum Einbürgerungsgespräch ein und schreibt den Erhebungsbericht, und die Bürgergemeinde prüft dich im Vorstellungsgespräch auf der Bürgerkanzlei und später vor der Einbürgerungskommission. Vorher brauchst du den Sprachnachweis: seit 2026 B2 mündlich und A2 schriftlich; die Bürgergemeinde Solothurn erklärt, dass ein fide- oder telc-Nachweis A2 plus der bestandene mündliche Teil einer telc-B2-Prüfung genügt, auch wenn das B2-Zertifikat selbst nicht ausgestellt wird.
Unsere 49 Fragen zum Kanton Solothurn decken den Kantons- und Gemeindeteil des Kurses ab: den Beitritt von 1481 als elfter Ort, die Stadt der Elf und den französischen Ambassador, die Aare und den Weissenstein, Olten als Bahnknoten und Grenchen als Uhrenstadt, den Kantonsrat mit 100 und den Regierungsrat mit 5 Mitgliedern, die Solothurner Filmtage. Vier Beispiele siehst du unten; die Bundeslektionen zu Föderalismus, direkter Demokratie, Rechten und Pflichten, Sozialversicherungen und Geschichte entsprechen den Lernzielen des Reglements.