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Einbürgerungstest Solothurn 2026 – Barockstadt und Uhrenindustrie

Solothurn kennt keinen Einbürgerungstest, aber einen obligatorischen Neubürgerkurs mit schriftlicher Prüfung, seit 1. Januar 2026 Deutsch B2 mündlich und A2 schriftlich und die Zusicherung der Bürgergemeinde. Wohnsitz, Gebühren, Dauer und Ablauf aus Gesetz und Merkblättern 2026.

Veröffentlicht am 2026-02-24·9 Min. Lesezeit
Barocke Altstadt von Solothurn mit der St. Ursen-Kathedrale an der Aare, Hauptort des elften Kantons

Kein Test, aber ein Kurs mit Prüfung: So macht es Solothurn

Solothurn, seit 1481 der elfte Ort der Eidgenossenschaft und seither stolz auf die Zahl Elf, ist der einzige Kanton, der einen Staatskundekurs zur gesetzlichen Voraussetzung der Einbürgerung macht. Paragraf 15bis seines Bürgerrechtsgesetzes verlangt von ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern den Besuch eines Neubürgerkurses von mindestens zwölf Stunden, der mit einer Lernkontrolle abgeschlossen wird; in der Praxis sind es 20 Lektionen am Erwachsenenbildungszentrum Solothurn-Grenchen oder Olten, der Kurs kostet CHF 400 und ist für alle ab 18 obligatorisch, bei Ehepaaren für beide. Die Prüfung ist schriftlich, zweiteilig und mit der Note 4,0 bestanden. Einen kommunalen Wissenstest gibt es darüber hinaus nicht, aber zwei Gespräche, eines beim Oberamt und eines mit der Einbürgerungskommission deiner Bürgergemeinde, und die Bürgergemeindeversammlung oder der Gemeinderat muss die Zusicherung geben. Seit dem 1. Januar 2026 liegt die Sprachhürde bei Deutsch B2 mündlich und A2 schriftlich. Dieser Leitfaden erklärt, wer ein Gesuch stellen kann, wie Kurs und Prüfung ablaufen, was Kanton und Gemeinden verlangen und wie das Dossier von deiner Bürgergemeinde bis zum Regierungsrat wandert, alles aus dem Gesetz, der Verordnung, den Merkblättern des Amts für Gemeinden und den Seiten der Bürgergemeinden Solothurn und Grenchen. Die Kantonsseite Solothurn enthält dieselben Fakten mit jeder Quelle verlinkt.

Wer kann sich im Kanton Solothurn einbürgern lassen?

Zuerst gelten die Bundesregeln: eine C-Bewilligung, zehn Jahre in der Schweiz, davon drei in den fünf Jahren vor dem Gesuch, die Jahre zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr doppelt gezählt bei mindestens sechs tatsächlichen Jahren, F-Bewilligungen zur Hälfte, N, L und S gar nicht. Solothurn verlangt zusätzlich vier Jahre Niederlassung im Kanton, davon zwei unmittelbar vor dem Gesuch, wobei die Jahre zwischen 8 und 18 im Kanton doppelt zählen, und zwei Jahre in der Gemeinde. Beide Ehegatten müssen diese Fristen selbst erfüllen; nur eingetragene Partnerinnen und Partner von Schweizerinnen und Schweizern profitieren von einer verkürzten Regel. Deutsch wird seit dem 1. Januar 2026 auf B2 mündlich und A2 schriftlich verlangt, nachgewiesen mit einem Zertifikat aus der fide-Liste, sofern Deutsch nicht deine Muttersprache ist, du nicht mindestens fünf Jahre der obligatorischen Schule auf Deutsch besucht oder einen Abschluss der Sekundarstufe II oder Tertiärstufe auf Deutsch erworben hast; Kinder unter 12 sind befreit, und in Härtefällen kann die Fachkommission Bürgerrecht dispensieren. Integration heisst, die Rechtsordnung zu beachten mit einem leeren VOSTRA-Auszug, die finanziellen Verpflichtungen ohne Schulden, Betreibungen, Verlustscheine oder unbezahlte Steuern zu erfüllen, Rechte und Pflichten zu kennen, mit den örtlichen Lebensgewohnheiten vertraut zu sein, zu arbeiten oder in Ausbildung zu sein und die Integration der Familie zu fördern. Wer in den drei Jahren vor dem Gesuch oder während des Verfahrens Sozialhilfe bezieht, kann grundsätzlich nicht eingebürgert werden, ausser sie ist vollständig zurückerstattet; Erstausbildung und andere wichtige Gründe werden im Einzelfall geprüft. Unmündige Kinder unter deiner elterlichen Sorge werden einbezogen, über 16 nur mit schriftlicher Zustimmung, und ab 16 kann eine Jugendliche oder ein Jugendlicher mit Einwilligung der Eltern selbständig einreichen. Wer die letzten zehn Jahre ununterbrochen in der Gemeinde gelebt, die Schulen grösstenteils in der Schweiz besucht und das Gesuch vor dem 22. Altersjahr gestellt hat, hat Anspruch auf das Gemeindebürgerrecht.

Der Neubürgerkurs und seine schriftliche Prüfung

Der Kurs ist das Herz des Solothurner Verfahrens und kommt vor dem Gesuch. Deine Bürgergemeinde meldet dich am Erwachsenenbildungszentrum Solothurn-Grenchen oder Olten an, aber erst, wenn du den Sprachnachweis vorgewiesen hast; die CHF 400 zahlst du vor Kursbeginn an das Berufsbildungszentrum, und du darfst den Kurs besuchen, bevor deine zehn Jahre in der Schweiz voll sind. Das Kurs- und Prüfungsreglement der Fachkommission Bürgerrecht, gültig ab 1. Januar 2026, zählt auf, was du danach können musst: die Einbürgerungsvoraussetzungen kennen, die Schweiz und den Kanton Solothurn anhand von Eckdaten beschreiben, die Eigenarten der Demokratie erklären, eigenständig wählen und abstimmen, die Sozialversicherungen in den Grundzügen verstehen, dir zu Wirtschafts- und Arbeitsfragen eine Meinung bilden und das Schulsystem des Kantons kennen. Zur Prüfung zugelassen wird nur, wer jede Lektion besucht hat; unentschuldigte Absenzen lassen den ganzen Kurs als nicht bestanden gelten. Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen Einzelprüfungen, Basiswissen ohne Unterlagen und Detailwissen mit Unterlagen, mit höchstens 1,5 Stunden für beide. Jeder Teil wird nach einer linearen Punkteskala benotet, die Gesamtnote ist das Mittel der beiden, und 4,0 genügt. Fällst du durch, darfst du einmal am Prüfungstermin eines folgenden Kurses gegen Gebühr wiederholen, ohne den Kurs neu zu besuchen; scheitert auch das, wiederholst du den ganzen Kurs. Täuschung bedeutet Ausschluss und drei Monate Wartefrist. Der Kursausweis geht an dich und in Kopie an deine Bürgergemeinde. Wer eine Lehre, eine Matura oder die Kantonsschule in der Schweiz gemacht hat, kann beim Amt für Gemeinden mit einer Kopie des Lehrvertrags, des Fähigkeitszeugnisses mit Notenausweis oder des Zeugnisses die Dispensation beantragen.

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Gesuch, Gebühren und Dauer

Alles beginnt bei der Bürger- oder Einheitsgemeinde deines Wohnorts, nicht beim Kanton: Der kostenlose Online-Service «Einbürgerung beantragen» des Kantons prüft nur die Grundvoraussetzungen (Ausweis C, 16 Jahre, Wohnsitz im Kanton) und leitet dein Interesse an die Gemeinde weiter. In der Stadt Solothurn vereinbarst du telefonisch ein Vorstellungsgespräch auf der Bürgerkanzlei und erhältst dort die Gesuchsunterlagen, in Grenchen beginnst du mit einem unverbindlichen Erstgespräch. Hast du Sprachnachweis und Kursausweis, lässt du beim Zivilstandsamt deinen Personenstand vorregistrieren und beschaffst erst dann den Rest: Zivilstandsdokumente nicht älter als sechs Monate, Wohnsitzbescheinigung, Straf- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als zwei Monate, Bescheinigungen früherer Niederlassungen im Kanton, Ausweise über Einkommen und Vermögen, Lebenslauf, Arbeits- oder Ausbildungsbestätigung und eine Kopie deines Ausweises. Die Gebühren werden auf jeder Stufe nach Aufwand verrechnet. Der Tarif des Kantons erlaubt CHF 200 bis 3000 pro Gesuch, in der Praxis rund 1500 bis 2500, in Rechnung gestellt nach der Bundesbewilligung; die Gemeinden verlangen laut Kanton 500 bis 3000, die Bürgergemeinde Solothurn rund 1500 für eine Einzelperson, 1800 für ein Ehepaar und 2000 für eine Familie, Grenchen 2000 bis 3000 pro Gesuch mit Kostenvorschuss und Gesamtkosten von 3000 bis 5500. Dazu kommen der Kurs mit CHF 400 pro Person, die Sprachprüfung, die Dokumente und die Gebühr des Bundes. Der Kanton rechnet ab Gesuchseinreichung mit rund zwei Jahren, sein Merkblatt mit zwei bis zweieinhalb, die Bürgergemeinden Solothurn und Grenchen mit zwei bis drei, und Sprachnachweis, Kurs und Vorregistrierung kommen vorher dazu. Die Kurse waren 2025 bis Jahresende ausgebucht, also fang früh an.

So bereitest du dich vor

Beginne mit der Sprache, denn ohne Zertifikat geht nichts weiter: Seit 2026 brauchst du B2 mündlich und A2 schriftlich aus einem Test der fide-Liste, und die Bürgergemeinde Solothurn erklärt, dass ein fide- oder telc-Nachweis A2 plus der bestandene mündliche Teil einer telc-B2-Prüfung genügt, auch wenn das B2-Zertifikat selbst nicht ausgestellt wird. Dann nimm den Neubürgerkurs als deinen Lehrplan: Die Lernziele des Prüfungsreglements sind die Einbürgerungsvoraussetzungen, Eckdaten zur Schweiz und zu Solothurn, das Funktionieren der Demokratie, Wahlen und Abstimmungen, Sozialversicherungen, Wirtschaft und Arbeit sowie das kantonale Schulsystem, und im zweiten Prüfungsteil darfst du deine Kursunterlagen benutzen, halte sie also in Ordnung. Für den Solothurner Teil kehren diese Fakten wieder: der Beitritt von 1481 als elfter Ort, die elf Brunnen, Kapellen und Türme und die elf Altäre der St. Ursen-Kathedrale, die französischen Ambassadoren von 1530 bis 1792 und die barocke Altstadt, die Aare und der Weissenstein, Olten als grösste Stadt und Bahnknoten, Grenchen und seine Uhrwerke, der Kantonsrat mit 100 und der Regierungsrat mit fünf Mitgliedern, die Solothurner Filmtage jeden Januar. Unsere 49 Solothurner Fragen decken genau das ab, und die Bundeslektionen zu Föderalismus, direkter Demokratie, Rechten und Pflichten, Sozialversicherungen und Geschichte spiegeln die Ziele des Reglements, sodass du hier die Solothurner Fragen üben kannst. Die Gespräche beim Oberamt und vor der Einbürgerungskommission drehen sich um dich: warum du Schweizerin oder Schweizer werden willst, wie du am örtlichen Leben teilnimmst, ob du deine Rechte und Pflichten kennst.

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Nach dem Kurs: Oberamt, Bürgergemeinde, Fachkommission, Regierungsrat

Liegt das vollständige Dossier bei der Gemeinde, läuft das Verfahren durch 15 Stationen, die der Kanton in seinem Aktenablauf vom Januar 2026 aufzählt. Die Gemeinde meldet das Gesuch innert 30 Tagen dem Amt für Gemeinden, prüft die Unterlagen und gibt sie an das Oberamt weiter, das dich und alle mit dir einbürgerungswilligen Personen befragt und den Erhebungsbericht schreibt. Das Amt macht eine erste Vorprüfung und schickt die Akten mit seiner Empfehlung zurück. Deine Bürgergemeinde befragt dich dann vor ihrer Einbürgerungskommission, und ihr zuständiges Organ, die Bürgergemeindeversammlung oder der Rat je nach Reglement, entscheidet über die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts; die Stimmberechtigten erfahren deine Staatsangehörigkeit, deine Niederlassungsdauer und die Angaben zur Integration, und eine Ablehnung ist sachlich zu begründen und kann innert zehn Tagen beim Departement angefochten werden. Ist die Zusicherung rechtskräftig und die Gemeindegebühr bezahlt, macht das Amt eine zweite Vorprüfung, berichtet der Fachkommission Bürgerrecht, sieben Mitgliedern ausserhalb der Verwaltung, die das Kantonsbürgerrecht provisorisch zusichert, und beantragt beim Staatssekretariat für Migration die Bundesbewilligung. Liegt sie vor, stellt das Amt die kantonale Gebühr in Rechnung, prüft deinen Leumund noch einmal und bringt das Dossier vor den Regierungsrat, der das Kantonsbürgerrecht verleiht; erst mit diesem Beschluss erwirbst du auch das Gemeindebürgerrecht. Es folgen der Eintrag ins Zivilstandsregister, die Übergabe der Einbürgerungsurkunde durch deine Bürgergemeinde, in Grenchen an der Bürgergemeindeversammlung, und die Einladung deiner Einwohnergemeinde zum freiwilligen Gelöbnis mit Bundes- und Kantonsverfassung. Bis zur Zusicherung musst du in deiner Gemeinde bleiben, danach darfst du innerhalb des Kantons umziehen.

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