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Einbürgerungstest Basel-Landschaft: Integrationsgespräch, Bürgergemeindeversammlung und Landrat

Im Kanton Basel-Landschaft gibt es keinen schriftlichen Einbürgerungstest. Deine Grundkenntnisse über die Schweiz, den Kanton und die Gemeinde prüft der Bürgerrat oder Gemeinderat im Integrationsgespräch, das in Liestal ausdrücklich «Testcharakter» hat; danach stimmt die Bürgergemeindeversammlung offen über dein Gesuch ab, und am Ende erteilt der Landrat das Kantonsbürgerrecht.

  • 7 Lektionen
  • 50 Fragen

Diese Seite fasst zusammen, was das Bürgerrechtsgesetz von 2018, die Merkblätter des Amts für Migration, Integration und Bürgerrecht und die Bürgergemeinden Liestal, Allschwil, Pratteln, Muttenz, Reinach und Aesch offiziell verlangen: zehn Jahre in der Schweiz, fünf im Kanton, zwei bis fünf in der Gemeinde, Deutsch B1 mündlich und schriftlich, keine Sozialhilfe in den letzten fünf Jahren, dazu Gebühren, Dauer und die Verfahrensschritte. Jede Angabe ist mit der Quelle verlinkt; wir haben sie am 5. September 2026 geprüft.

Die Voraussetzungen im Kanton Basel-Landschaft auf einen Blick

Aufenthalt in der Schweiz
10 Jahre insgesamt, davon 3 in den letzten 5 Jahren vor dem Gesuch. Die Jahre zwischen dem vollendeten 8. und 18. Lebensjahr zählen doppelt, tatsächlich müssen es mindestens 6 sein. Für eingetragene Partnerinnen und Partner von Schweizerinnen und Schweizern genügen 5 Jahre, davon 1 unmittelbar vor dem Gesuch, nach 3 Jahren Partnerschaft.[2][13]
Bewilligung
Niederlassungsbewilligung C bei der Gesuchseinreichung.[2][5][13]
Wohnsitz im Kanton und in der Gemeinde
5 Jahre Niederlassung im Kanton Basel-Landschaft vor dem Gesuch. Stellen Ehegatten gemeinsam ein Gesuch, genügen für die zweite Person 3 Jahre, wenn das Paar seit 3 Jahren verheiratet ist; dasselbe gilt, wenn der Ehegatte bereits eingebürgert wurde. Die Gemeinde verlangt nach ihrem Reglement zwischen 2 und 5 Jahren: Reinach 2, Allschwil, Pratteln, Muttenz und Aesch 5 Jahre.[2][5][8][9][10][11][12]
Deutschkenntnisse
Verstehen, Sprechen, Schreiben und Lesen mindestens auf B1. Befreit ist, wer Deutsch als Muttersprache spricht und schreibt oder die ganze obligatorische Schulzeit auf Deutsch absolviert hat; wer eine internationale Schule besucht hat, muss den Nachweis erbringen. Anerkannt sind fide-Sprachenpass, telc, Goethe und ÖSD, keine Kursbestätigungen.[4][5]
Integration
Teilnahme am sozialen Leben und Kontakte zur schweizerischen Bevölkerung; Grundkenntnisse der geografischen, historischen, politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse in der Schweiz, im Kanton und in der Gemeinde; Teilnahme am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung; ein schriftliches Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Staatsform; Förderung der Integration von Ehegatten und Kindern. Behinderung, Krankheit und andere gewichtige Umstände werden bei Sprache und Erwerb berücksichtigt.[2][5]
Leumund und Finanzen
Kein Eintrag im Strafregister VOSTRA; bei einer Busse entscheidet die Sicherheitsdirektion nach deren Höhe, bei hängigen Strafverfahren wird das Verfahren sistiert. Keine Verlustscheine, keine gerechtfertigten Betreibungen aus den letzten 10 Jahren; Betreibungen für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge aus den letzten 5 Jahren schliessen aus. Keine Sozialhilfe in den 5 Jahren vor dem Gesuch und während des Verfahrens, ausser sie ist vollständig zurückerstattet.[5][9][10]
Integrationsgespräch statt Test
Kein schriftlicher kantonaler Test. Der Bürgerrat oder Gemeinderat prüft Sprache, Integration und Grundkenntnisse im Integrationsgespräch und meldet der Sicherheitsdirektion innert 6 Wochen seine Stellungnahme; in Liestal hat das Gespräch mit der Einbürgerungskommission ausdrücklich Testcharakter, in Allschwil fragt der Bürgerrat nach Staatskunde, Geografie, Demokratieverständnis, Rechten und Pflichten, Geschichte, Neutralität, Sitten und Gebräuchen. Auch die Sicherheitsdirektion führt ein persönliches Gespräch.[3][5][7][8]
Vorbereitung
Der Verband Basellandschaftlicher Bürgergemeinden gibt einen 18-seitigen Leitfaden zur Vorbereitung auf das staatskundliche Gespräch heraus (Version August 2026); Allschwil händigt ein Vademecum aus, Aesch und Muttenz eigene Leitfäden. Reinach bietet einen Staatskundekurs mit einem Berufsschullehrer an, Muttenz empfiehlt die Kurse des Ausländerdienstes Baselland in Pratteln.[6][8][10][11][12]
Kinder und Jugendliche
Minderjährige Kinder, die mit dir zusammenleben, werden in der Regel einbezogen; ab 12 werden die Voraussetzungen eigenständig und altersgerecht geprüft. Ein eigenes Gesuch ist ab dem vollendeten 16. Lebensjahr möglich, gestellt durch die gesetzliche Vertretung und mit schriftlicher Erklärung des eigenen Willens.[5][9][11]
Gebühren
Kanton: höchstens CHF 2000, in besonders aufwendigen Fällen bis 3000; in der Praxis CHF 1550 für eine Einzelperson oder die erste Person plus 150 pro weitere Person. Bürgergemeinde: höchstens CHF 2000 plus 1000 bei ausserordentlichem Aufwand; Liestal 1500 (Einzelperson), 1800 (Paar mit minderjährigen Kindern), 2000 (Familie mit volljährigen Kindern), Allschwil 1500 pro Gesuch, Pratteln rund 1300 bzw. 2000, Aesch 1500 bzw. 1800. Bund: CHF 100 für Erwachsene, 50 für Minderjährige, 150 für Ehepaare. Die Gebühren sind auch bei Ablehnung oder Rückzug geschuldet; Muttenz rechnet mit rund CHF 3500 pro Einzelgesuch und 4000 für eine Familie.[5][7][8][9][10][12][13]
Dauer und Fristen
Liestal und Muttenz rechnen mit eineinhalb bis zwei Jahren; die erste Bearbeitung beim Kanton dauert derzeit bis zu vier Monate. Gesetzliche Fristen: Stellungnahme der Gemeinde innert 6 Wochen, Abstimmung der Bürgergemeindeversammlung innert 6 Monaten nach der kantonalen Bewilligung (Bürgerrat: 3 Monate), Antrag an den Regierungsrat innert 3 Monaten nach der Bundesbewilligung, Beschluss des Landrats innert 10 Wochen.[1][5][7][10]
Entscheid und Wirksamkeit
Die Bürger- oder Einwohnergemeindeversammlung entscheidet in offener Abstimmung, sofern keine geheime beschlossen wird; Name, Geschlecht, Geburtsjahr, Staatsangehörigkeit und Wohnsitzdauer dürfen dafür publiziert werden. Das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht werden mit dem Beschluss des Landrats wirksam; Ablehnungen sind zu begründen. Liestal überreicht den Bürgerbrief an der Bürgergemeindeversammlung.[3][5][7]

Angaben geprüft am 5. September 2026.

So funktioniert das Integrationsgespräch im Kanton Basel-Landschaft

Paragraf 9 des Basellandschaftlichen Bürgerrechtsgesetzes zählt auf, was erfolgreiche Integration heisst: Deutsch, mit dem du dich in der Gemeinde, mit Behörden, im Wirtschaftsleben und in der Ausbildung gut verständigen kannst; Teilnahme am sozialen Leben und Kontakte zur schweizerischen Bevölkerung; Grundkenntnisse der geografischen, historischen, politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse in der Schweiz, im Kanton und in der Gemeinde samt Vertrautheit mit Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen; Erwerbstätigkeit oder Bildung; ein schriftliches Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Staatsform; Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Einen schriftlichen Test kennt das Gesetz nicht: Sprache, soziale Integration und Grundkenntnisse prüft der Bürgerrat oder Gemeinderat im Integrationsgespräch, die übrigen Punkte prüft die Sicherheitsdirektion, die dich ebenfalls zu einem persönlichen Gespräch einlädt.

Wie das Gespräch abläuft, regelt jede Bürgergemeinde in ihrem Einbürgerungsreglement. In Liestal führt es die Einbürgerungskommission, und die Bürgergemeinde schreibt offen, dass es Testcharakter hat: Die Kommission prüft, ob du die Voraussetzungen erfüllst, und beantragt dem Bürgerrat danach Aufnahme, Abweisung oder Rückstellung. In Allschwil stellst du im ersten Teil dich und deine Beweggründe vor; im zweiten Teil fragt der Bürgerrat nach Staatskunde (Grösse und Einwohnerzahl von Schweiz, Kanton und Gemeinde, Landessprachen, Anzahl Kantone), Geografie (Gebirge, Seen, Flüsse, Regionen), Demokratieverständnis, Rechten und Pflichten, Geschichte, Neutralität, Sitten und Gebräuchen sowie deiner Verbundenheit mit Allschwil. Ein zweites Gespräch kostet dort CHF 500 zusätzlich, in Aesch CHF 250.

Den Lernstoff bekommst du von den Bürgergemeinden selbst. Der Verband Basellandschaftlicher Bürgergemeinden hat im August 2026 einen 18-seitigen Leitfaden zur Vorbereitung auf das staatskundliche Gespräch herausgegeben: Geschichte der Schweiz von 1291 bis heute, Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt, Rechtsstaat, Behörden in Bund, Kantonen und Gemeinden, Föderalismus, Einwohner- und Bürgergemeinde, dazu der Kanton Basel-Landschaft mit seinen fünf Bezirken und 86 Gemeinden, die Wohngemeinde und die aktuelle Besetzung von Bundesrat, Regierungsrat, National- und Ständerat, Landrat, Gemeinderat und Bürgerrat. Der Leitfaden betont, dass er nicht auswendig gelernt, sondern verstanden werden soll. Allschwil händigt spätestens mit der Einladung ein Vademecum aus, Aesch und Muttenz haben eigene Leitfäden, Reinach lässt das Staatskundewissen von einem Berufsschullehrer vermitteln, und Muttenz empfiehlt die Staatskundekurse des Ausländerdienstes Baselland in Pratteln.

Unsere 50 Fragen zum Kanton Basel-Landschaft decken genau diese Themen ab: die Kantonstrennung von 1833 und die Hülftenschanz, den Hauptort Liestal, die fünf Bezirke und 86 Gemeinden, den Landrat mit 90 und den Regierungsrat mit 5 Mitgliedern, das Laufental, Augusta Raurica, die Ergolz, Schweizerhalle und den Chienbäse. Vier Beispiele siehst du unten; die Bundeslektionen zu Föderalismus, direkter Demokratie, Rechten und Pflichten und Geschichte folgen dem Aufbau des Verbandsleitfadens.

Die ordentliche Einbürgerung im Kanton Basel-Landschaft in sieben Schritten

Das Verfahren beginnt und endet beim Kanton, entschieden wird aber dreimal: Die Sicherheitsdirektion prüft Wohnsitz und Leumund und erteilt die kantonale Bewilligung, die Bürgergemeindeversammlung stimmt über das Gemeindebürgerrecht ab, der Bund erteilt die Einbürgerungsbewilligung, und der Landrat erteilt das Kantonsbürgerrecht. Zuständig ist das Amt für Migration, Integration und Bürgerrecht der Sicherheitsdirektion, Bereich Bürgerrecht, Schlossstrasse 1, 4133 Pratteln, Telefon +41 61 552 51 61, amib.buergerrecht@bl.ch. Der Kanton weist darauf hin, dass die Bearbeitung eines Gesuchs derzeit bis zu vier Monate dauern kann.

  1. 1

    Voraussetzungen prüfen und Sprachnachweis beschaffen

    Prüfe die zehn Jahre in der Schweiz, die fünf Jahre im Kanton, die Wohnsitzdauer nach dem Reglement deiner Gemeinde, die C-Bewilligung, den Straf- und Betreibungsregisterauszug und die Sozialhilfe der letzten fünf Jahre. Wenn Deutsch nicht deine Muttersprache ist und du nicht die ganze obligatorische Schule auf Deutsch besucht hast, lege einen fide-Sprachenpass oder ein telc-, Goethe- oder ÖSD-Zertifikat auf B1 ab; Kursbestätigungen genügen nicht. Bei Unsicherheit empfiehlt der Kanton einen Einstufungstest bei einem Anbieter.

  2. 2

    Gesuch schriftlich bei der Sicherheitsdirektion einreichen

    Das Gesuch geht schriftlich an die Sicherheitsdirektion, Amt für Migration, Integration und Bürgerrecht in Pratteln, mit den Formularen des Kantons, darunter die Bestätigungen über Ausbildung und Erwerbstätigkeit. Mehrere Bürgergemeinden laden dich vorher zu einem Vorstellungs- oder Erstgespräch ein und geben Formulare und Reglement ab: Reinach nimmt Anmeldungen digital entgegen, Pratteln führt Erstgespräche nur mit Termin, Muttenz und Liestal geben die Unterlagen am Schalter ab. Ein Kostenvorschuss bis zur Höhe der voraussichtlichen Gebühr kann verlangt werden; ohne Zahlung wird auf das Gesuch nicht eingetreten.

  3. 3

    Prüfung durch den Kanton und Gespräch bei der Sicherheitsdirektion

    Die Sicherheitsdirektion prüft die eidgenössischen und kantonalen Wohnsitzvoraussetzungen, klärt den strafrechtlichen und finanziellen Leumund ab, prüft Erwerb oder Bildung, das schriftliche Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Staatsform und die öffentliche Sicherheit und Ordnung und führt ein persönliches Gespräch mit dir. Gleichzeitig beauftragt sie den Bürgerrat oder Gemeinderat mit dem Integrationsgespräch.

  4. 4

    Integrationsgespräch mit dem Bürgerrat

    Der Bürgerrat oder Gemeinderat lädt dich zum Integrationsgespräch ein und prüft Deutsch, soziale Integration, Grundkenntnisse und die Förderung der Integration deiner Familie. Innert sechs Wochen nach der Übermittlung teilt er der Sicherheitsdirektion seine Stellungnahme mit. Fallen Leumund und Integration positiv aus, erteilt die Sicherheitsdirektion die kantonale Einbürgerungsbewilligung; sonst verweigert sie sie mit Begründung, und das Verfahren ist beendet, sofern du das Gesuch nicht zurückziehst.

  5. 5

    Abstimmung der Bürgergemeindeversammlung

    Innert sechs Monaten nach der kantonalen Bewilligung unterbreitet der Bürgerrat dein Gesuch der Bürger- oder Einwohnergemeindeversammlung mit Antrag auf Annahme oder Ablehnung und auf Festsetzung der Gemeindegebühr. Die Versammlung entscheidet in offener Abstimmung, sofern sie keine geheime beschliesst; dafür dürfen Name, Geschlecht, Geburtsjahr, Staatsangehörigkeit und Wohnsitzdauer in der Traktandenliste oder im amtlichen Publikationsorgan bekannt gegeben werden. Hat die Gemeinde die Zuständigkeit dem Bürgerrat übertragen, entscheidet dieser innert drei Monaten. Innert 30 Tagen gehen Abstimmungsprotokoll, Gebührenhöhe und Zahlungsmeldung an die Sicherheitsdirektion. Ein Wegzug aus der Gemeinde vor dem kommunalen Entscheid macht das Verfahren gegenstandslos.

  6. 6

    Eidgenössische Einbürgerungsbewilligung

    Erst nach dem Gemeindebürgerrecht stellt die Sicherheitsdirektion beim Staatssekretariat für Migration den Antrag auf die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung; der Bund verlangt dafür CHF 100 für Erwachsene, 50 für Minderjährige und 150 für Ehepaare. Ist der Beschluss der Gemeindeversammlung oder der Entscheid des Bundes rechtskräftig negativ, ist das Verfahren beendet.

  7. 7

    Regierungsrat, Petitionskommission und Landrat

    Innert drei Monaten nach der Bundesbewilligung beantragt die Sicherheitsdirektion dem Regierungsrat zuhanden des Landrats die Erteilung des Kantonsbürgerrechts und die Höhe der kantonalen Gebühr. Die landrätliche Petitionskommission prüft das Gesuch, und der Landrat beschliesst innert zehn Wochen. Mit dem Landratsbeschluss, der dir zugestellt wird, werden Kantons- und Gemeindebürgerrecht wirksam, und du bist Schweizerin oder Schweizer; Bürgerrat und Zivilstandsamt werden orientiert. In Liestal wirst du danach an eine Bürgergemeindeversammlung eingeladen und erhältst den Bürgerbrief.

Vier Beispielfragen aus unseren Basel-Landschaft-Lektionen

So sehen die Übungsfragen in unseren Lektionen aus. Die richtige Antwort ist markiert, die Erklärung liefert den Hintergrund.

In welchem Jahr teilte sich Basel in zwei Halbkantone auf?

  • 1848
  • 1833Richtige Antwort
  • 1798
  • 1815

Der Kanton Basel teilte sich 1833 in Basel-Landschaft (Land) und Basel-Stadt (Stadt) auf. Die Landbevölkerung, die es satt hatte, von der städtischen Patrizierelite dominiert zu werden, forderte die Unabhängigkeit und errang sie. Dies war eine der dramatischsten Kantonsteilungen der Schweizer Geschichte.

Was wurde nach der Spaltung von 1833 zur Hauptstadt des neuen Kantons Basel-Landschaft?

  • LiestalRichtige Antwort
  • Muttenz
  • Pratteln
  • Allschwil

Liestal wurde nach der Spaltung 1833 zur Hauptstadt von Basel-Landschaft. Obwohl nicht die grösste Stadt, liegt es im Ergolztal und ist seither Sitz der Kantonsregierung. Es ist auch bekannt für seinen Chienbäse-Feuerumzug.

Wie viele Mitglieder hat das Kantonsparlament (Landrat) von Basel-Landschaft?

  • 90Richtige Antwort
  • 120
  • 60
  • 45

Der Landrat (Kantonsrat) von Basel-Landschaft hat 90 Mitglieder, die alle 4 Jahre nach dem Proporzsystem gewählt werden. Er erlässt kantonale Gesetze, genehmigt den Haushalt und tagt in Liestal. Die Exekutive ist separat: der 5-köpfige Regierungsrat.

Wie viele Gemeinden hat Basel-Landschaft?

  • 120
  • 86Richtige Antwort
  • 46
  • 26

Basel-Landschaft hat 86 Gemeinden, von grossen Vorortsgemeinden wie Allschwil bis hin zu kleinen Juradörfern. Die Zahl ist über die Jahre durch Fusionen gesunken. Die Gemeinden haben starke lokale Autonomie und legen ihre eigenen Gemeindesteuersätze fest.

Lektionen

Häufige Fragen zum Einbürgerungstest im Kanton Basel-Landschaft

Gibt es im Kanton Basel-Landschaft einen schriftlichen Einbürgerungstest?
Nein. Das Bürgerrechtsgesetz verlangt Grundkenntnisse der geografischen, historischen, politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse, geprüft werden sie aber mündlich: im Integrationsgespräch des Bürgerrats oder Gemeinderats, das in Liestal ausdrücklich Testcharakter hat und in Allschwil einen Fragenkatalog zu Staatskunde, Geografie, Geschichte, Rechten und Pflichten, Neutralität und Brauchtum umfasst. Zusätzlich führt die Sicherheitsdirektion ein persönliches Gespräch.
Wie bereite ich mich auf das Integrationsgespräch vor?
Mit dem Leitfaden des Verbands Basellandschaftlicher Bürgergemeinden (Version August 2026, 18 Seiten): Geschichte, Staatsaufbau, Behörden, Föderalismus, Gemeinden, Kanton Basel-Landschaft und die aktuelle Besetzung der Behörden. Allschwil händigt ein Vademecum aus, Aesch und Muttenz eigene Leitfäden; Reinach bietet einen Kurs mit einem Berufsschullehrer an, Muttenz empfiehlt die Staatskundekurse des Ausländerdienstes Baselland. Unsere 50 Baselbieter Fragen und die Bundeslektionen decken denselben Stoff ab.
Welche Deutschkenntnisse verlangt Basel-Landschaft?
B1 in Verstehen, Sprechen, Schreiben und Lesen, also schriftlich eine Stufe über dem Bundesminimum A2. Befreit ist, wer Deutsch als Muttersprache spricht und schreibt oder die ganze obligatorische Schulzeit auf Deutsch absolviert hat; wer eine internationale Schule besucht hat, braucht den Nachweis trotzdem. Anerkannt sind der fide-Sprachenpass sowie telc-, Goethe- und ÖSD-Zertifikate, keine Kursbestätigungen.
Wie lange muss ich in Basel-Landschaft wohnen?
Zehn Jahre in der Schweiz, davon drei in den letzten fünf, mit doppelter Anrechnung der Jahre zwischen 8 und 18 und mindestens sechs tatsächlichen Jahren. Dazu fünf Jahre im Kanton; für die zweite Person eines gemeinsam einreichenden Ehepaars genügen drei Jahre nach drei Jahren Ehe. Die Gemeinde darf zwischen zwei und fünf Jahren verlangen: Reinach zwei, Allschwil, Pratteln, Muttenz und Aesch fünf.
Was kostet die Einbürgerung in Basel-Landschaft?
Kanton CHF 1550 für die erste Person plus 150 pro weitere Person, höchstens 2000 und in besonders aufwendigen Fällen 3000. Bürgergemeinde bis CHF 2000 plus 1000 bei ausserordentlichem Aufwand, konkret Liestal 1500 bis 2000, Allschwil 1500 pro Gesuch, Pratteln rund 1300 bis 2000, Aesch 1500 bis 1800. Bund CHF 100 für Erwachsene, 50 für Minderjährige, 150 für Ehepaare. Muttenz nennt als Gesamtkosten rund CHF 3500 für eine Einzelperson und 4000 für eine Familie. Die Gebühren sind auch bei Ablehnung oder Rückzug geschuldet; die kantonale Gebühr kann in einem finanziellen Härtefall auf Gesuch ganz oder teilweise erlassen werden.
Wie lange dauert die Einbürgerung in Basel-Landschaft?
Liestal und Muttenz rechnen mit eineinhalb bis zwei Jahren, und der Kanton warnt, dass die erste Bearbeitung derzeit bis zu vier Monate dauert. Das Gesetz setzt Fristen für die Etappen: sechs Wochen für die Stellungnahme der Gemeinde, sechs Monate bis zur Abstimmung der Bürgergemeindeversammlung, drei Monate für den Antrag an den Regierungsrat nach der Bundesbewilligung und zehn Wochen für den Beschluss des Landrats.
Wer entscheidet über mein Gesuch?
Drei Gemeinwesen: Die Sicherheitsdirektion prüft Wohnsitz, Leumund und Integration und erteilt die kantonale Bewilligung; die Bürger- oder Einwohnergemeindeversammlung stimmt in offener Abstimmung über das Gemeindebürgerrecht ab, sofern die Gemeinde das nicht dem Bürgerrat übertragen hat; der Bund erteilt die Einbürgerungsbewilligung; und der Landrat erteilt auf Antrag des Regierungsrats und nach Prüfung durch die Petitionskommission das Kantonsbürgerrecht. Ablehnungen müssen begründet werden.
Was gilt für Kinder, Jugendliche und Ehegatten?
Minderjährige Kinder, die mit dir zusammenleben, werden in der Regel einbezogen; ab 12 werden die Voraussetzungen eigenständig und altersgerecht geprüft. Ein eigenes Gesuch ist ab dem vollendeten 16. Lebensjahr möglich, mit schriftlicher Willenserklärung und gestellt durch die gesetzliche Vertretung. Ehegatten dürfen nicht zu einem gemeinsamen Gesuch gezwungen werden; wer gemeinsam einreicht, profitiert von den kürzeren Fristen im Kanton und in mehreren Gemeinden.

Quellen

  1. Kanton Basel-Landschaft: Einbürgerung (Themenseite mit Hinweis auf die aktuelle Bearbeitungsdauer, Formulare und Merkblätter)
  2. Amt für Migration, Integration und Bürgerrecht: Merkblatt über die Voraussetzungen der ordentlichen Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen, Ausgabe 2025 (PDF)
  3. Amt für Migration, Integration und Bürgerrecht: Merkblatt über das Verfahren der Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen, Ausgabe 2025 (PDF)
  4. Amt für Migration, Integration und Bürgerrecht: Merkblatt zum Nachweis der Deutschkenntnisse, Ausgabe 2025 (PDF)
  5. Bürgerrechtsgesetz Basel-Landschaft (BüG BL, SGS 110) vom 19. April 2018, §§ 4 bis 14, 16 bis 19 und 31 bis 34
  6. Verband Basellandschaftlicher Bürgergemeinden: Leitfaden zur Vorbereitung auf das staatskundliche Gespräch im Einbürgerungsverfahren, Version August 2026 (PDF, Ausgabe der Bürgergemeinde Sissach)
  7. Bürgergemeinde Liestal: Einbürgerungen (Voraussetzungen, Gespräch mit der Einbürgerungskommission, Dauer, Gebührentabelle, Bürgerbrief)
  8. Bürgergemeinde Allschwil: Bürger sein. Bürger werden. (Voraussetzungen, Ablauf, Integrationsgespräch mit Fragenkatalog, Gebührenblatt)
  9. Bürgergemeinde Pratteln: Einbürgerung (Voraussetzungen, Kosten pro Gesuch)
  10. Bürgergemeinde Muttenz: Voraussetzungen und Bedingungen (Gebühren, Dauer, Leitfaden zur Staatskunde, Staatskundekurs)
  11. Bürgergemeinde Reinach BL: Einbürgerung ausländische Staatsbürger (Bedingungen, Gebühren, Staatskundekurs)
  12. Bürgergemeinde Aesch: Einbürgerungen (Gebühren Bund, Kanton und Bürgergemeinde, Leitfaden Oktober 2023)
  13. Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht (BüG, SR 141.0), Art. 9, 12 und 38
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Vertiefung

Der Einbürgerungstest in Basel-Landschaft im Detail

Ablauf, Themen und Vorbereitung für Basel-Landschaft: unser ausführlicher Leitfaden geht über diese Übersicht hinaus.

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