Basel-Stadt verlangt keinen Multiple-Choice-Test am Computer. Das Bürgerrechtsgesetz beschreibt in § 11, was Vertrautsein mit den schweizerischen und örtlichen Lebensverhältnissen heisst: Grundkenntnisse der geografischen, historischen, politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse in Bund, Kanton und Gemeinde, Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben und Kontakte zu Schweizerinnen und Schweizern. Geprüft wird das im Gespräch mit der Einbürgerungskommission der Bürgergemeinde.
Vorher lädt dich die Bürgergemeinde zu einer Informationsveranstaltung ins Stadthaus ein, an der Ablauf, Anforderungen und Kursangebote erklärt werden. Das Gespräch selbst hat Testcharakter und wird aufgezeichnet. Danach beantragt die Kommission beim Bürgerrat die Aufnahme, die Abweisung oder die Rückstellung deines Gesuchs.
Wer die obligatorische Schule vollständig in der Schweiz und die gesamte Sekundarstufe I im Kanton Basel-Stadt besucht hat, hat den Nachweis der Grundkenntnisse laut Gesetz bereits erbracht und wird dazu nicht mehr befragt.
Zur Vorbereitung bietet die Bürgergemeinde den freiwilligen Kompaktkurs Einbürgerung an: drei Lektionen zu je 1¾ Stunden zum politischen System auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene sowie zu Geografie, Geschichte und Kultur der Schweiz und Basels, für CHF 120 pro Person oder CHF 180 für Paare und Familien. Kinder unter 16 Jahren brauchen keinen Kurs. Unsere Basel-Lektionen decken dieselben Themen ab und lassen sich mit Übungsfragen abfragen.