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Einbürgerungstest Basel-Stadt: Gespräch statt Prüfung, Ablauf und Voraussetzungen

Anders als etwa der Kanton Zürich kennt Basel-Stadt keinen schriftlichen Einbürgerungstest. Ob du mit den schweizerischen und den örtlichen Lebensverhältnissen vertraut bist, prüft die Einbürgerungskommission deiner Bürgergemeinde in einem persönlichen Gespräch mit Testcharakter, das aufgezeichnet wird. Wer die obligatorische Schule vollständig in der Schweiz und die gesamte Sekundarstufe I in Basel-Stadt besucht hat, muss dort keine Fragen zu Geografie, Geschichte, Politik und Gesellschaft mehr beantworten.

  • 7 Lektionen
  • 50 Fragen

Diese Seite fasst zusammen, was der Kanton, das Migrationsamt und die Bürgergemeinden Basel, Riehen und Bettingen offiziell verlangen: Wohnsitzfristen, Deutschnachweis, das Gespräch, die fünf Verfahrensschritte und die seit dem 1. Juli 2026 gesenkten Gebühren. Jede Angabe ist mit ihrer Quelle verknüpft und wurde am 4. September 2026 geprüft. Weiter unten findest du unsere Basel-Lektionen mit Übungsfragen zu Geschichte, Politik, Geografie und Kultur des Kantons.

Die Voraussetzungen im Kanton Basel-Stadt auf einen Blick

Aufenthalt in der Schweiz
10 Jahre insgesamt, davon 3 in den letzten 5 Jahren vor dem Gesuch. Die Jahre zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr zählen doppelt, Aufenthalte mit vorläufiger Aufnahme zur Hälfte.[1][7]
Bewilligung
Niederlassungsbewilligung C.[1][4]
Wohnsitz in der Gemeinde
Seit mindestens 2 Jahren ununterbrochen in derselben Gemeinde des Kantons: Basel, Riehen oder Bettingen.[3][4]
Deutschkenntnisse
Mündlich B1, schriftlich A2. Anerkannt sind fide-Sprachenpass, Goethe-Zertifikat, telc Deutsch, ÖSD, die ECL-Prüfung und TestDaF (Stufen 3 bis 4). Eine Kursbestätigung gilt nicht.[1][5]
Befreiung vom Sprachnachweis
Deutsch als Muttersprache; mindestens 5 Jahre obligatorische Schule auf Deutsch im deutschsprachigen Raum; ein Abschluss der Sekundarstufe II oder Tertiärstufe auf Deutsch.[3][4]
Kenntnisse der Verhältnisse
Kein schriftlicher Test. Grundkenntnisse über Bund, Kanton und Gemeinde prüft die Bürgergemeinde im Einbürgerungsgespräch. Wer die obligatorische Schule vollständig in der Schweiz und die ganze Sekundarstufe I in Basel-Stadt besucht hat, gilt als vertraut.[3][6]
Finanzen und Leumund
In den letzten 3 Jahren keine Sozialhilfe, ausser sie wurde vollständig zurückbezahlt; keine offenen Betreibungen oder Verlustscheine; keine Strafregistereinträge. Schwierige persönliche Verhältnisse werden berücksichtigt.[4][7]
Gebühr des Kantons
Keine. Seit dem 1. Juli 2026 erhebt der Kanton keine Gebühr mehr.[1][4][8]
Gebühr der Gemeinde
Stadt Basel CHF 800 pro Person, CHF 950 für Paare und Familien; Riehen CHF 1700; Bettingen CHF 1400. Unter 25 Jahren gebührenfrei, ebenso mit Prämienverbilligung, Ergänzungsleistungen oder unverschuldeter Sozialhilfe.[4][6][8]
Gebühr des Bundes
CHF 100 pro Person, CHF 150 für Ehepaare, CHF 50 unter 18 Jahren.[4]
Dauer
In der Regel eineinhalb bis zwei Jahre.[1][4]
Gesuch
Seit 2026 online über das ePortal des Kantons beim Migrationsamt, alternativ per Post. Ab 12 Jahren ist ein eigenes Gesuch möglich.[1][3][8]

Angaben geprüft am 4. September 2026.

Das Einbürgerungsgespräch: so wird dein Wissen geprüft

Basel-Stadt verlangt keinen Multiple-Choice-Test am Computer. Das Bürgerrechtsgesetz beschreibt in § 11, was Vertrautsein mit den schweizerischen und örtlichen Lebensverhältnissen heisst: Grundkenntnisse der geografischen, historischen, politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse in Bund, Kanton und Gemeinde, Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben und Kontakte zu Schweizerinnen und Schweizern. Geprüft wird das im Gespräch mit der Einbürgerungskommission der Bürgergemeinde.

Vorher lädt dich die Bürgergemeinde zu einer Informationsveranstaltung ins Stadthaus ein, an der Ablauf, Anforderungen und Kursangebote erklärt werden. Das Gespräch selbst hat Testcharakter und wird aufgezeichnet. Danach beantragt die Kommission beim Bürgerrat die Aufnahme, die Abweisung oder die Rückstellung deines Gesuchs.

Wer die obligatorische Schule vollständig in der Schweiz und die gesamte Sekundarstufe I im Kanton Basel-Stadt besucht hat, hat den Nachweis der Grundkenntnisse laut Gesetz bereits erbracht und wird dazu nicht mehr befragt.

Zur Vorbereitung bietet die Bürgergemeinde den freiwilligen Kompaktkurs Einbürgerung an: drei Lektionen zu je 1¾ Stunden zum politischen System auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene sowie zu Geografie, Geschichte und Kultur der Schweiz und Basels, für CHF 120 pro Person oder CHF 180 für Paare und Familien. Kinder unter 16 Jahren brauchen keinen Kurs. Unsere Basel-Lektionen decken dieselben Themen ab und lassen sich mit Übungsfragen abfragen.

Die fünf Schritte der ordentlichen Einbürgerung in Basel-Stadt

Das Verfahren ist dreistufig: Gemeinde, Bund und Kanton müssen zustimmen. Erste Anlaufstelle ist das Migrationsamt Basel-Stadt, und die Bürgergemeinde deines Wohnorts ist immer am Entscheid beteiligt. Der Kanton rechnet mit eineinhalb bis zwei Jahren.

  1. 1

    Beratung und Gesuch beim Migrationsamt

    Das Migrationsamt Basel-Stadt berät dich und nimmt das Gesuch entgegen, seit 2026 online über das ePortal des Kantons mit Upload aller Unterlagen, auf Wunsch weiterhin per Post. Die kantonalen und kommunalen Gebühren sind im Voraus zu bezahlen.

  2. 2

    Erhebungsgespräch beim Migrationsamt

    Das Migrationsamt prüft die Voraussetzungen, führt die nötigen Erhebungen durch, spricht mit dir und den im Gesuch einbezogenen Familienmitgliedern und erstellt den Erhebungsbericht für Gemeinde und Bund.

  3. 3

    Informationsveranstaltung und Einbürgerungsgespräch bei der Bürgergemeinde

    Die Bürgergemeinde Basel, Riehen oder Bettingen lädt dich ein. In der Stadt Basel führt die Einbürgerungskommission das aufgezeichnete Gespräch mit Testcharakter und stellt dem Bürgerrat Antrag. Mit dem positiven Entscheid wirst du ins Gemeindebürgerrecht aufgenommen.

  4. 4

    Eidgenössische Einbürgerungsbewilligung

    Das Staatssekretariat für Migration (SEM) prüft das Dossier und erteilt die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung.

  5. 5

    Kantonsbürgerrecht durch den Regierungsrat

    Der Regierungsrat erteilt das Bürgerrecht des Kantons Basel-Stadt; mit diesem Beschluss erwirbst du zugleich das Schweizer Bürgerrecht. Der Beschluss wird im Kantonsblatt veröffentlicht, und die Bürgergemeinde überreicht den Bürgerbrief an einer Feier. Gegen ablehnende Entscheide der Bürgergemeinde ist Rekurs an den Regierungsrat möglich, gegen dessen Entscheide an das Verwaltungsgericht.

Vier Beispielfragen aus unseren Basel-Stadt-Lektionen

So sehen die Übungsfragen in unseren Lektionen aus. Die richtige Antwort ist markiert, die Erklärung liefert den Hintergrund.

Wann trat Basel der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei?

  • 1460 mit der Universität
  • 1501 als 11. KantonRichtige Antwort
  • 1291 als ursprünglicher Kanton
  • 1833 nach der Teilung

Basel (Stadt und Landschaft gemeinsam) trat 1501 der Schweizerischen Eidgenossenschaft als 11. Kanton bei. Die Stadt brachte wertvolle Vorteile mit, darunter den Zugang zum Rhein, Handelsreichtum und die angesehene Universität Basel. Basel blieb ein einziger Kanton, bis sich drei Jahrhunderte später die Landschaft abspaltete und der Kanton in Basel-Stadt und Basel-Landschaft geteilt wurde.

Wie viele Gemeinden hat der Kanton Basel-Stadt?

  • 3 Gemeinden (Basel, Riehen, Bettingen)Richtige Antwort
  • 1 Gemeinde (nur Basel)
  • 6 Bezirke
  • 86 Gemeinden

Der Kanton Basel-Stadt umfasst 3 Gemeinden: Basel (die Stadt, ca. 180'000 Einwohner), Riehen (ca. 22'800, nordöstlicher Vorort mit der Fondation Beyeler) und Bettingen (ca. 1'300, kleines Dorf). Eine schweizweite Besonderheit: Die Stadt Basel hat keine eigenen Gemeindebehörden – die Geschäfte der Einwohnergemeinde Basel werden von den Kantonsbehörden geführt. Nur Riehen und Bettingen haben eigene Gemeindebehörden.

Wie viele Mitglieder hat der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt?

  • 5 Mitglieder
  • 9 Mitglieder
  • 3 Mitglieder
  • 7 MitgliederRichtige Antwort

Der Regierungsrat von Basel-Stadt besteht aus 7 Mitgliedern, die alle 4 Jahre vom Volk im Majorzverfahren direkt gewählt werden. Er bildet eine Kollegialregierung, in der alle Mitglieder gleichberechtigt sind. Anders als in den meisten Kantonen rotiert das Präsidium nicht: Seit der Verfassung von 2005/06 wählen die Stimmberechtigten die Regierungspräsidentin oder den Regierungspräsidenten separat für die volle Amtsdauer von vier Jahren; diese Person leitet das Präsidialdepartement.

Um welche Uhrzeit beginnt der Morgestraich, der die Basler Fasnacht einleitet?

  • 02:00 Uhr
  • 04:00 UhrRichtige Antwort
  • Mitternacht
  • 06:00 Uhr

Der Morgestraich beginnt punktgenau um 04:00 Uhr am Montag nach Aschermittwoch. In diesem Moment werden alle Lichter im Stadtzentrum gelöscht, und kostümierte Teilnehmer ziehen mit Laternen umher, während sie Piccoloflöten und Trommeln spielen. Dieser dramatische Auftakt markiert den Beginn der dreitägigen Fasnacht in Basel.

Lektionen

Häufige Fragen zur Einbürgerung im Kanton Basel-Stadt

Gibt es in Basel-Stadt einen schriftlichen Einbürgerungstest?
Nein. Der Kanton Basel-Stadt kennt keinen Test am Computer. Die Grundkenntnisse über Bund, Kanton und Gemeinde prüft die Einbürgerungskommission der Bürgergemeinde in einem persönlichen Gespräch mit Testcharakter, das aufgezeichnet wird.
Wer wird im Gespräch nicht zu Staatskunde befragt?
Wer die obligatorische Schule vollständig in der Schweiz und die gesamte Sekundarstufe I im Kanton Basel-Stadt besucht hat. Für diese Personen gilt der Nachweis der Grundkenntnisse nach § 11 des Bürgerrechtsgesetzes als erbracht.
Welche Deutschkenntnisse verlangt Basel-Stadt?
Mündlich B1 und schriftlich A2. Das Migrationsamt anerkennt den fide-Sprachenpass, das Goethe-Zertifikat, telc Deutsch, ÖSD, die ECL-Prüfung und TestDaF (Stufen 3 bis 4); eine Kursbestätigung reicht nicht. Den fide-Test kannst du unter anderem bei der Bürgergemeinde Basel ablegen, er kostet rund CHF 250. Keinen Nachweis braucht, wer Deutsch als Muttersprache spricht, mindestens fünf Jahre die Schule auf Deutsch besucht oder eine Ausbildung der Sekundarstufe II oder Tertiärstufe auf Deutsch abgeschlossen hat.
Was kostet die Einbürgerung in Basel-Stadt?
Seit dem 1. Juli 2026 verlangt der Kanton keine Gebühr mehr. Die Stadt Basel verlangt CHF 800 pro Person und CHF 950 für Paare und Familien, Riehen CHF 1700 und Bettingen CHF 1400. Wer unter 25 ist oder Prämienverbilligung, Ergänzungsleistungen oder unverschuldet Sozialhilfe bezieht, zahlt keine Gemeindegebühr. Dazu kommt die Bundesgebühr: CHF 100 pro Person, CHF 150 für Ehepaare, CHF 50 unter 18 Jahren. Eine Einzelperson ab 25 zahlt in der Stadt Basel also CHF 900 statt vorher CHF 1750.
Wie lange dauert die Einbürgerung in Basel-Stadt?
In der Regel eineinhalb bis zwei Jahre, vom Gesuch beim Migrationsamt über das Gespräch bei der Bürgergemeinde und die Bewilligung des Bundes bis zum Beschluss des Regierungsrats. Der Kanton erhält rund 1000 Gesuche pro Jahr und rechnet wegen der tieferen Gebühren vorübergehend mit doppelt so vielen.
Wie lange muss ich in Basel-Stadt wohnen?
Zehn Jahre in der Schweiz, davon drei in den letzten fünf Jahren vor dem Gesuch, und seit mindestens zwei Jahren ununterbrochen in derselben Gemeinde: Basel, Riehen oder Bettingen. Die Jahre zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr zählen doppelt, Jahre mit vorläufiger Aufnahme zur Hälfte, Jahre mit L-, N-, G- oder S-Bewilligung gar nicht.
Kann ich mich als Jugendliche oder Jugendlicher allein einbürgern lassen?
Ja, ab 12 Jahren mit Zustimmung der Inhaberin oder des Inhabers der elterlichen Sorge; ab 16 Jahren musst du deinen Willen schriftlich erklären. Bis 25 fällt keine Gemeindegebühr an, der Kanton trägt die Kosten. Kinder unter 16 brauchen auch keinen Vorbereitungskurs.
Wie bereite ich mich auf das Einbürgerungsgespräch vor?
Die Bürgergemeinde Basel bietet den freiwilligen Kompaktkurs Einbürgerung an, drei Lektionen zu je 1¾ Stunden für CHF 120 pro Person oder CHF 180 für Paare und Familien, sowie das Programm Fit für Basel. Voraussetzung für den Kurs ist das abgeschlossene Erhebungsgespräch beim Migrationsamt. Unsere Basel-Lektionen und Übungsfragen decken Geschichte, Politik, Geografie, Wirtschaft und Kultur des Kantons ab.

Quellen

  1. Kanton Basel-Stadt: Schritt für Schritt, der Weg zur ordentlichen Einbürgerung (Voraussetzungen, Sprachnachweis, Gebühren, Verfahren)
  2. Kanton Basel-Stadt: Ordentliche Einbürgerung, Anmeldung und Formulare
  3. Bürgerrechtsgesetz des Kantons Basel-Stadt (BüRG, SG 121.100), §§ 3, 8, 11, 18, 19, 24 und 25
  4. Justiz- und Sicherheitsdepartement Basel-Stadt: Leporello Der Weg zum Schweizer Pass, Ausgabe 2026 (PDF)
  5. Migrationsamt Basel-Stadt: Informationen über den Sprachnachweis (PDF, Mai 2024)
  6. Bürgergemeinde der Stadt Basel: Die Schweizer Staatsangehörigkeit erlangen (Gespräch, Gebühren, Kurse)
  7. Bürgergemeinde der Stadt Basel: Merkblatt Einbürgerungen (PDF, Januar 2024)
  8. Kanton Basel-Stadt, Medienmitteilung vom 31. März 2026: Einbürgerungen werden digital und günstiger
  9. Bürgergemeinde der Stadt Basel: Kompaktkurs Einbürgerung
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Der Einbürgerungstest in Basel-Stadt im Detail

Ablauf, Themen und Vorbereitung für Basel-Stadt: unser ausführlicher Leitfaden geht über diese Übersicht hinaus.

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