Kein schriftlicher Test: das Einbürgerungsgespräch in Basel-Stadt
Wer «Einbürgerungstest Basel» sucht, findet in Basel-Stadt etwas anderes als in Zürich: keinen Multiple-Choice-Test am Computer, sondern ein persönliches Gespräch. Die Einbürgerungskommission der Bürgergemeinde prüft darin, ob du mit den schweizerischen und den örtlichen Lebensverhältnissen vertraut bist. Das Gespräch hat laut Bürgergemeinde Testcharakter und wird aufgezeichnet.
Was «vertraut» heisst, steht in § 11 des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes: Grundkenntnisse der geografischen, historischen, politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse in Bund, Kanton und Gemeinde, Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben und Kontakte zu Schweizerinnen und Schweizern.
Eine Ausnahme kennt das Gesetz: Wer die obligatorische Schule vollständig in der Schweiz und die gesamte Sekundarstufe I im Kanton Basel-Stadt besucht hat, gilt als vertraut und wird im Gespräch nicht mehr zu Staatskunde befragt.
Wer kann sich bewerben?
Der Bundesrahmen gilt auch in Basel-Stadt: eine Niederlassungsbewilligung C und 10 Jahre Aufenthalt in der Schweiz, davon 3 in den letzten 5 Jahren vor dem Gesuch. Die Jahre zwischen 8 und 18 zählen doppelt, Jahre mit vorläufiger Aufnahme zur Hälfte, Jahre mit L-, N-, G- oder S-Bewilligung gar nicht.
Dazu verlangt der Kanton seit mindestens 2 Jahren ununterbrochenen Wohnsitz in derselben Gemeinde: Basel, Riehen oder Bettingen. Ab 12 Jahren ist ein eigenes Gesuch möglich.
Bei der Sprache gilt Deutsch mündlich B1 und schriftlich A2. Das Migrationsamt anerkennt fide-Sprachenpass, Goethe-Zertifikat, telc Deutsch, ÖSD, die ECL-Prüfung und TestDaF (Stufen 3 bis 4); eine Kursbestätigung reicht nicht. Den fide-Test kannst du unter anderem bei der Bürgergemeinde Basel ablegen. Keinen Nachweis braucht, wer Deutsch als Muttersprache spricht, mindestens fünf Jahre auf Deutsch zur Schule gegangen ist oder eine Ausbildung der Sekundarstufe II oder Tertiärstufe auf Deutsch abgeschlossen hat.
So läuft das Gespräch ab
Bevor es zum Gespräch kommt, hast du das Gesuch beim Migrationsamt Basel-Stadt eingereicht und dort das Erhebungsgespräch geführt. Danach lädt dich die Bürgergemeinde zu einer Informationsveranstaltung ins Stadthaus ein, wo Ablauf, Anforderungen und Kursangebote erklärt werden.
Das eigentliche Einbürgerungsgespräch führt die Einbürgerungskommission. Sie prüft die Voraussetzungen, das Gespräch wird aufgezeichnet, und anschliessend stellt die Kommission dem Bürgerrat den Antrag auf Aufnahme, Abweisung oder Rückstellung deines Gesuchs.
Inhaltlich geht es um das, was das Gesetz verlangt: Bund, Kanton und Gemeinde in Geografie, Geschichte, Politik und Gesellschaft, dein Alltag in Basel, deine Kontakte. Einen offiziellen Fragenkatalog wie in Zürich gibt es nicht; die Themen des Kompaktkurses der Bürgergemeinde zeigen aber, was erwartet wird: das politische System auf allen drei Ebenen sowie Geografie, Geschichte und Kultur der Schweiz und Basels.
Gesuch und Kosten seit dem 1. Juli 2026
Das Gesuch reichst du beim Migrationsamt ein, seit 2026 online über das ePortal des Kantons mit Upload aller Unterlagen, auf Wunsch weiterhin per Post. Die kantonalen und kommunalen Gebühren sind im Voraus zu bezahlen.
Vermeiden Sie teure Wiederholungen
Preise anzeigenSeit dem 1. Juli 2026 erhebt der Kanton keine Gebühr mehr. Die Stadt Basel verlangt CHF 800 pro Person und CHF 950 für Paare und Familien, Riehen CHF 1700 und Bettingen CHF 1400. Wer unter 25 ist oder Prämienverbilligung, Ergänzungsleistungen oder unverschuldet Sozialhilfe bezieht, zahlt keine Gemeindegebühr. Dazu kommt die Bundesgebühr von CHF 100 pro Person, CHF 150 für Ehepaare und CHF 50 unter 18 Jahren. Eine Einzelperson ab 25 zahlt in der Stadt Basel damit CHF 900 statt vorher CHF 1750, in Riehen CHF 1800 und in Bettingen CHF 1500.
Das ganze Verfahren dauert laut Kanton in der Regel eineinhalb bis zwei Jahre.
Tipps zur Vorbereitung
Die Bürgergemeinde Basel bietet den freiwilligen «Kompaktkurs Einbürgerung» an: drei Lektionen zu je 1¾ Stunden, CHF 120 pro Person oder CHF 180 für Paare und Familien, vor Ort oder online. Voraussetzung ist das abgeschlossene Erhebungsgespräch beim Migrationsamt; Kinder unter 16 brauchen keinen Kurs. Dazu kommt das Programm «Fit für Basel».
Fang mit den Bundesthemen an: politisches System, direkte Demokratie, Schweizer Geschichte und Geografie. Dann Basel: die drei Gemeinden, Grosser Rat und Regierungsrat, die Teilung von 1833, der Rhein, die Fasnacht und die Rolle der Pharmaindustrie. Unsere sieben Basel-Lektionen mit Übungsfragen decken genau diese Themen ab.
Testen Sie Ihr Wissen
5 kostenlose Fragen probierenNach dem Gespräch
Stimmt der Bürgerrat zu, bist du ins Gemeindebürgerrecht aufgenommen. Danach prüft das Staatssekretariat für Migration (SEM) das Dossier und erteilt die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung. Zum Schluss erteilt der Regierungsrat das Kantonsbürgerrecht; mit diesem Beschluss, der im Kantonsblatt veröffentlicht wird, bist du Schweizer Bürgerin oder Schweizer Bürger. Die Bürgergemeinde überreicht den Bürgerbrief an einer Feier.
Beantragt die Kommission die Rückstellung oder die Abweisung, wird dir vor dem Entscheid das rechtliche Gehör gewährt. Gegen einen ablehnenden Entscheid der Bürgergemeinde ist Rekurs an den Regierungsrat möglich, gegen dessen Entscheide an das Verwaltungsgericht. Frag beim Migrationsamt oder bei deiner Bürgergemeinde nach, was in deinem Fall der nächste Schritt ist.
