Die Reihenfolge in Basel-Stadt: Migrationsamt, Bürgergemeinde, SEM, Regierungsrat
Basel-Stadt beschreibt sein Verfahren als drei Stufen, die alle zustimmen müssen: Gemeinde, Bund und Kanton. Es beginnt beim kantonalen Migrationsamt, das dich berät, das Gesuch entgegennimmt, das Erhebungsgespräch führt und den Erhebungsbericht für Gemeinde und Bund schreibt. Dann lädt dich die Bürgergemeinde Basel, Riehen oder Bettingen zu ihrer Informationsveranstaltung und ihrem Einbürgerungsgespräch ein und nimmt dich ins Gemeindebürgerrecht auf. Erst danach geht das Dossier an das Staatssekretariat für Migration für die Bundesbewilligung, und nach der Bundesbewilligung erteilt der Regierungsrat das Kantonsbürgerrecht, der Moment, in dem du Schweizerin oder Schweizer wirst.
Der Brief des SEM ist also die zweite der drei Zustimmungen, nicht die erste. In der Stadt Basel führt die Einbürgerungskommission das aufgezeichnete Gespräch mit Testcharakter und stellt dem Bürgerrat Antrag; in Riehen und Bettingen spricht die Bürgergemeinde selbst mit dir. Einen schriftlichen Test kennt der Kanton nicht. Die Kantonsseite Basel-Stadt führt die Voraussetzungen mit ihren Quellen auf.
Nach der Bundesbewilligung: Regierungsrat, Kantonsblatt, Bürgerbrief
Hat das SEM die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung erteilt, erteilt der Regierungsrat von Basel-Stadt das Bürgerrecht des Kantons. Mit diesem Beschluss erwirbst du zugleich das Schweizer Bürgerrecht, weil das Gemeindebürgerrecht schon vorliegt. Der Beschluss wird im Kantonsblatt veröffentlicht, und die Bürgergemeinde überreicht den Bürgerbrief an einer Feier. Danach kannst du Pass und Identitätskarte beantragen.
Geht etwas schief, sind die Rechtsmittel klar: Gegen ablehnende Entscheide der Bürgergemeinde rekurrierst du an den Regierungsrat, gegen Entscheide des Regierungsrats an das Verwaltungsgericht.
Überall üben
iOS App herunterladenWie lange es dauert: eineinhalb bis zwei Jahre, mit mehr Gesuchen seit der Gebührensenkung
Der Kanton nennt eine Zahl für den ganzen Weg, vom Gesuch beim Migrationsamt über das Gespräch bei der Bürgergemeinde und die Bundesbewilligung bis zum Beschluss des Regierungsrats: in der Regel eineinhalb bis zwei Jahre. Eine Aufteilung auf die drei Stufen publiziert er nicht, und jede Monatsaufschlüsselung, die du anderswo liest, stammt nicht vom Kanton.
Eines kann diese Schätzung dehnen. Der Kanton erhält rund 1000 Gesuche pro Jahr und rechnet, weil die Gebühren am 1. Juli 2026 gesunken sind, vorübergehend mit doppelt so vielen. Die Bundesbewilligung wartet nicht auf dich: Nach Bundesrecht muss der Kanton innert eines Jahres nach ihrem Erhalt entscheiden, sonst verfällt sie, die kantonale Stufe ist also kein Ort, an dem Dossiers liegen bleiben können.
Das ganze Verfahren von Anfang bis Ende
- Beratung und Gesuch beim Migrationsamt Basel-Stadt: seit 2026 online über das ePortal des Kantons mit Upload aller Unterlagen, auf Wunsch per Post; die Gemeindegebühr wird im Voraus bezahlt.
- Erhebungsgespräch beim Migrationsamt: Es prüft die Voraussetzungen, führt die Erhebungen durch, spricht mit dir und den einbezogenen Familienmitgliedern und schreibt den Erhebungsbericht.
- Informationsveranstaltung und Einbürgerungsgespräch bei der Bürgergemeinde Basel, Riehen oder Bettingen; in der Stadt zeichnet die Einbürgerungskommission das Gespräch auf und stellt dem Bürgerrat Antrag. Mit dem positiven Entscheid bist du im Gemeindebürgerrecht.
- Eidgenössische Einbürgerungsbewilligung des SEM.
- Kantonsbürgerrecht durch den Regierungsrat, Publikation im Kantonsblatt, Bürgerbrief an der Feier der Bürgergemeinde.
Das Gespräch prüft Grundkenntnisse über Bund, Kanton und Gemeinde. Wer die obligatorische Schule vollständig in der Schweiz und die ganze Sekundarstufe I in Basel-Stadt besucht hat, gilt als damit vertraut.
Testen Sie Ihr Wissen
5 kostenlose Fragen probierenVoraussetzungen zum Merken: zwei Jahre in der Gemeinde, Deutsch B1 und A2, drei saubere Jahre
Zehn Jahre in der Schweiz, davon drei in den fünf Jahren vor dem Gesuch, die Jahre zwischen 8 und 18 doppelt gezählt und Aufenthalte mit vorläufiger Aufnahme zur Hälfte. Eine C-Bewilligung. Mindestens zwei Jahre ununterbrochen in derselben Gemeinde des Kantons, Basel, Riehen oder Bettingen. Deutsch B1 mündlich und A2 schriftlich, belegt mit dem fide-Sprachenpass, einem Goethe-Zertifikat, telc, ÖSD, der ECL-Prüfung oder TestDaF der Stufen 3 bis 4; eine Kursbestätigung gilt nicht. Kein Zertifikat brauchen Muttersprachige, wer fünf Jahre obligatorische Schule auf Deutsch im deutschsprachigen Raum besucht oder eine Ausbildung der Sekundarstufe II oder Tertiärstufe auf Deutsch abgeschlossen hat. Ein eigenes Gesuch ist ab 12 Jahren möglich.
Finanzen und Leumund: keine Sozialhilfe in den letzten drei Jahren, ausser sie wurde vollständig zurückbezahlt, keine offenen Betreibungen oder Verlustscheine, keine Strafregistereinträge; schwierige persönliche Verhältnisse werden berücksichtigt.
Gebühren seit dem 1. Juli 2026, und wo du fragst
Seit dem 1. Juli 2026 verlangt der Kanton nichts. Die Gemeinden verlangen: die Stadt Basel CHF 800 pro Person und CHF 950 für Paare und Familien, Riehen CHF 1700, Bettingen CHF 1400. Unter 25 gibt es keine Gemeindegebühr, ebenso wenig mit Prämienverbilligung, Ergänzungsleistungen oder unverschuldeter Sozialhilfe. Der Bund verlangt CHF 100 pro Person, CHF 150 für Ehepaare und CHF 50 unter 18. Eine erwachsene Einzelperson in der Stadt zahlt also CHF 900 Gebühren, dazu den fide-Test für rund CHF 250, falls ein Sprachzertifikat nötig ist; die Bürgergemeinde Basel bietet diesen Test und einen Kompaktkurs zur Vorbereitung an.
Deine erste Anlaufstelle ist das Migrationsamt Basel-Stadt, dessen Schritt-für-Schritt-Seite, Formulare und ePortal auf der Kantonsseite Basel-Stadt verlinkt sind, zusammen mit den Seiten der Bürgergemeinde Basel zu Gespräch, Gebühren und Kursen.
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