So funktioniert die Einbürgerung in Basel-Stadt
Basel-Stadt hat ein einzigartiges Einbürgerungsverfahren unter den Schweizer Kantonen. Der Kanton hat nur drei Gemeinden — Basel, Riehen und Bettingen — und der kommunale Bürgerrechtsschritt erfolgt nach der eidgenössischen Bewilligung des SEM, nicht davor.
Der vollständige Ablauf ist: Migrationsamt (kantonal) → SEM-Bewilligung → Bürgergemeinde-Interview → Regierungsratsbeschluss → Schweizer Staatsbürgerschaft.
Auf Gemeindeebene entscheidet der Bürgerrat der jeweiligen Bürgergemeinde über das Gemeindebürgerrecht. In der Stadt Basel führt zuerst die Einbürgerungskommission ein Interview durch und gibt eine Empfehlung an den Bürgerrat ab. In Riehen und Bettingen übernimmt der Bürgerrat Interviews und Entscheide direkt.
Es gibt keine Parlamentsabstimmung oder Gemeindeversammlung — der Bürgerrat entscheidet. Nachdem die Bürgergemeinde das Gemeindebürgerrecht erteilt hat, erlässt der Regierungsrat einen formellen Beschluss zur Erteilung des kantonalen Bürgerrechts.
Nach der SEM-Bewilligung: Bürgergemeinde-Interview und Regierungsratsbeschluss
Sobald das SEM die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung erteilt hat, kommt das Dossier zurück nach Basel-Stadt und der wichtigste Schritt beginnt: das Bürgergemeinde-Interview.
In der Stadt Basel lädt die Einbürgerungskommission dich zu einem Interview ein (das aufgezeichnet wird). Sie beurteilen dein Wissen über die schweizerischen und lokalen Verhältnisse — Geografie, Geschichte, Politik und gesellschaftliches Leben auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene. Aufgrund des Interviews gibt die Kommission eine von drei Empfehlungen an den Bürgerrat ab: Aufnahme, Ablehnung oder Verschiebung. Der Bürgerrat trifft dann den endgültigen Gemeindeentscheid.
In Riehen und Bettingen führt der Bürgerrat das Interview durch und entscheidet direkt — es gibt keine separate Kommission.
Nachdem die Bürgergemeinde das Gemeindebürgerrecht erteilt hat, erlässt der Regierungsrat einen formellen Beschluss zur Erteilung des kantonalen Bürgerrechts. Damit wird deine Einbürgerung rechtswirksam. Du erhältst einen Bürgerbrief und wirst von der Bürgergemeinde zu einer kleinen Feier eingeladen. Danach kannst du deinen Schweizer Pass und deine Identitätskarte beantragen.
Zeitrahmen: Wie lange dauert jede Phase?
Das gesamte Einbürgerungsverfahren in Basel-Stadt dauert ungefähr 1,5 bis 2 Jahre vom Gesuch bis zur Staatsbürgerschaft — etwas schneller als in vielen anderen Kantonen.
- Prüfung durch Migrationsamt (kantonal, inkl. Erhebungsgespräch): 3–6 Monate
- SEM eidgenössische Bewilligung: 4–8 Monate
- Bürgergemeinde-Interview + Bürgerratsentscheid: einige Wochen bis wenige Monate
- Regierungsratsbeschluss: wenige Wochen
Wichtig: Die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung des SEM ist 3 Jahre gültig. Wenn du die verbleibenden Schritte nicht innerhalb dieser Frist abschliesst, verfällt sie und du müsstest neu beantragen.
Der relativ kompakte Kanton (nur 3 Gemeinden) und der schlanke Bürgerratsentscheid — ohne Parlamentsabstimmung — tragen zu den schnelleren Bearbeitungszeiten in Basel-Stadt bei im Vergleich zu Kantonen mit Gemeindeversammlungen oder kantonaler Parlamentsbeteiligung.
Der gesamte Ablauf von Anfang bis Ende
Hier ist der vollständige Einbürgerungsprozess im Kanton Basel-Stadt, Schritt für Schritt:
- Voraussetzungen prüfen — Aufenthalt, C-Bewilligung, Sprache, Integration
- Deutschnachweis beschaffen — B1 mündlich / A2 schriftlich (fide-Test kann bei der Bürgergemeinde Basel abgelegt werden)
- Gesuch einreichen beim Migrationsamt Basel-Stadt mit allen Unterlagen
- Erhebungsgespräch — das Migrationsamt führt ein Abklärungsgespräch und erstellt einen Erhebungsbericht
- Migrationsamt leitet Dossier ans SEM weiter — zur eidgenössischen Prüfung
- Eidgenössische Einbürgerungsbewilligung des SEM — Sicherheitsprüfung und Bundesgenehmigung
- Bürgergemeinde-Interview — in Basel: Einbürgerungskommission interviewt dich (aufgezeichnet), Empfehlung an Bürgerrat. In Riehen/Bettingen: Bürgerrat interviewt direkt
- Bürgerratsentscheid — erteilt oder verweigert Gemeindebürgerrecht
- Regierungsratsbeschluss — formeller kantonaler Bürgerrechtsentscheid
- Du bist Schweizer/in — Bürgerbrief erhalten, Feier besuchen, Pass und ID beantragen
Hinweis: Schritte 7–9 erfolgen nach der SEM-Bewilligung. Das ist spezifisch für Basel-Stadt — in vielen anderen Kantonen kommt der Gemeindeentscheid vor dem SEM-Schritt.
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Aufenthalt:
- 10 Jahre in der Schweiz (Jahre zwischen 8–18 zählen doppelt, mindestens 6 Jahre insgesamt)
- Mindestens 3 davon in den letzten 5 Jahren vor dem Gesuch
- 2 Jahre ununterbrochen in der Gemeinde innerhalb Basel-Stadts (relativ kurz)
- Zeit mit L-, N-, G-, S-Bewilligungen zählt nicht; F-Bewilligung zählt zu 50%
Bewilligung: Gültige C-Bewilligung (Niederlassungsbewilligung) erforderlich.
Sprache: Deutschkenntnisse — B1 mündlich, A2 schriftlich. Akzeptierte Nachweise: deutsche Muttersprache, 5+ Jahre obligatorische Schulbildung auf Deutsch in der Schweiz, Schweizer Sekundarstufe-II- / Tertiärabschluss auf Deutsch, oder Zertifikat von telc, Goethe-Institut, ÖSD oder fide. Der fide-Test kann direkt bei der Bürgergemeinde Basel abgelegt werden. Hinweis: Kursbesuchsbestätigungen werden nicht akzeptiert.
Integration: Kenntnisse der schweizerischen und lokalen Verhältnisse werden im Bürgergemeinde-Interview geprüft — Geografie, Geschichte, Politik, gesellschaftliches Leben. Keine Sozialhilfeschulden, keine ausstehenden Steuern, einwandfreier Leumund.
Kostenübersicht
Die Einbürgerungskosten in Basel-Stadt hängen von deiner Gemeinde und dem Zeitpunkt deines Gesuchs ab.
Aktuelle Gebühren (Gesuche vor 1. Juli 2026):
- Bund (SEM): CHF 100 pro Person (CHF 150 für Ehepaare)
- Kanton: CHF 850 (ab 25), CHF 600 (unter 25)
- Gemeinde (Stadt Basel): CHF 1'700 (ab 25), CHF 1'000 (unter 25)
- Gemeinde (Riehen): CHF 1'400 (ab 25), CHF 950 (unter 25)
- Gemeinde (Bettingen): CHF 1'400 (ab 25)
Total für Erwachsene ab 25 in der Stadt Basel: ungefähr CHF 2'650.
Neue reduzierte Gebühren (Gesuche ab 1. Juli 2026): Der Grosse Rat hat im Dezember 2025 eine deutliche Gebührenreduktion beschlossen. Kantonale Gebühren werden komplett gestrichen. Unter-25-Jährige zahlen nur CHF 100 total. Erwachsene ab 25 in der Stadt Basel zahlen ungefähr CHF 900 total. Sozialhilfebeziehende zahlen nur die CHF 100 Bundesgebühr.
Alle Gebühren sind nicht erstattbar, auch bei Ablehnung des Gesuchs.
Nützliche Kontakte
Kantonale Einbürgerungsbehörde: Migrationsamt, Bevölkerungsdienste und Migration (BDM) Justiz- und Sicherheitsdepartement, Kanton Basel-Stadt Spiegelgasse 12, 4001 Basel Telefon: +41 61 267 70 70 E-Mail: einbuergerungen@bs.ch
Bürgergemeinde Basel (Stadt): Stadthausgasse 13, Basel Telefon: +41 61 269 96 10
Bürgergemeinde Riehen: Telefon: +41 61 641 71 24 Öffnungszeiten: Mo 14:30–17:00, Do 08:30–11:00
Dein erster Schritt ist die Kontaktaufnahme mit dem Migrationsamt — es bearbeitet das Gesuch und begleitet dich durch die kantonale Phase, bevor das Dossier ans SEM weitergeleitet wird.
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