Kein schriftlicher Test: So prüft Basel-Landschaft deine Kenntnisse
Basel-Landschaft, der Halbkanton, der sich 1833 von der Stadt Basel trennte, macht etwas, das nur noch wenige Kantone kennen: Seine Bürgergemeindeversammlungen stimmen über jede Einbürgerung ab, und sein Parlament, der Landrat, erteilt das Kantonsbürgerrecht. Was es nicht gibt, ist ein schriftlicher Einbürgerungstest. Das Bürgerrechtsgesetz vom 19. April 2018 verlangt Grundkenntnisse der geografischen, historischen, politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse in der Schweiz, im Kanton und in der Gemeinde, geprüft werden sie aber im Integrationsgespräch des Bürgerrats oder Gemeinderats deiner Gemeinde. Die Bürgergemeinde Liestal schreibt offen, dass das Gespräch Testcharakter hat; Allschwil publiziert die Themenliste, nach der sein Bürgerrat fragt. Auch das Amt für Migration, Integration und Bürgerrecht der Sicherheitsdirektion führt ein persönliches Gespräch und prüft Leumund und Finanzen. Dieser Leitfaden erklärt, wer ein Gesuch stellen kann, wie das Gespräch abläuft, was es kostet und wie lange das ganze Verfahren dauert, alles aus dem Gesetz, den Merkblättern des Kantons und den Seiten der Bürgergemeinden Liestal, Allschwil, Pratteln, Muttenz, Reinach und Aesch. Die Kantonsseite Basel-Landschaft enthält dieselben Fakten mit jeder Quelle verlinkt.
Wer kann sich im Kanton Basel-Landschaft einbürgern lassen?
Zuerst gelten die Bundesregeln: eine C-Bewilligung, zehn Jahre in der Schweiz, davon drei in den fünf Jahren vor dem Gesuch, und die Jahre zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr zählen doppelt bei mindestens sechs tatsächlichen Jahren. Der Kanton verlangt zusätzlich fünf Jahre Niederlassung in Basel-Landschaft; stellen Ehegatten gemeinsam ein Gesuch und sind seit drei Jahren verheiratet, genügen für die zweite Person drei Jahre, ebenso wenn der Ehegatte bereits eingebürgert wurde. Jede Gemeinde legt in ihrem Reglement eine eigene Frist zwischen zwei und fünf Jahren fest: Reinach verlangt zwei, Allschwil, Pratteln, Muttenz und Aesch fünf. Deutsch wird auf B1 in allen vier Fertigkeiten verlangt, eine Stufe über dem schriftlichen Bundesminimum; vom Zertifikat befreit bist du, wenn Deutsch deine Muttersprache ist oder du die ganze obligatorische Schulzeit auf Deutsch absolviert hast, und der Kanton akzeptiert den fide-Sprachenpass sowie telc-, Goethe- und ÖSD-Zertifikate, aber keine Kursbestätigungen. Paragraf 9 des Gesetzes zählt die Integrationskriterien auf: Teilnahme am sozialen Leben, Grundkenntnisse, Erwerb oder Bildung, ein schriftliches Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Staatsform, Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und Förderung der Integration deiner Familie. Ein VOSTRA-Eintrag, Verlustscheine oder gerechtfertigte Betreibungen aus den letzten zehn Jahren stehen im Weg, ebenso Sozialhilfe in den fünf Jahren vor dem Gesuch, sofern sie nicht vollständig zurückerstattet ist. Minderjährige Kinder in deinem Haushalt werden einbezogen; ab 12 werden sie eigenständig geprüft, und ein eigenes Gesuch ist ab dem vollendeten 16. Lebensjahr mit schriftlicher Willenserklärung möglich.
Das Integrationsgespräch mit dem Bürgerrat
Liegt dein Gesuch vor, beauftragt die Sicherheitsdirektion den Bürgerrat oder Gemeinderat deiner Gemeinde mit dem Integrationsgespräch, und die Gemeinde hat sechs Wochen Zeit, ihre Stellungnahme zu deiner Sprache, deiner sozialen Integration, deinen Grundkenntnissen und der Förderung der Integration deiner Familie zurückzumelden. Wie das Gespräch abläuft, steht im Einbürgerungsreglement jeder Gemeinde. In Liestal führt es die Einbürgerungskommission und beantragt dem Bürgerrat danach Aufnahme, Abweisung oder Rückstellung; die Bürgergemeinde hält fest, dass das Gespräch Testcharakter hat. In Allschwil stellst du zuerst dich, deine Familie und deine Beweggründe vor, dann fragt der Bürgerrat nach Staatskunde (Fläche und Einwohnerzahl von Schweiz, Kanton und Allschwil, Landessprachen, Anzahl Kantone), Geografie (Gebirge, Seen, Flüsse, Regionen), Demokratieverständnis, Rechten und Pflichten, Geschichte, Neutralität, Sitten und Gebräuchen und deiner Verbundenheit mit dem Dorf. Pratteln führt Erstgespräche nur mit Termin, Reinach und Muttenz laden vor dem eigentlichen Gesuch zu einem Vorstellungsgespräch ein. Eine Fragenzahl oder eine Bestehensgrenze ist nirgends im Kanton publiziert, und ein zweites Gespräch ist nicht gratis: Allschwil verlangt CHF 500 zusätzlich, Aesch CHF 250, Liestal CHF 250 für jedes weitere oder unentschuldigt verpasste Gespräch.
Testen Sie Ihr Wissen
5 kostenlose Fragen probierenGesuch, Gebühren und Dauer
Das Gesuch reichst du schriftlich beim Amt für Migration, Integration und Bürgerrecht der Sicherheitsdirektion an der Schlossstrasse 1 in Pratteln ein (Telefon +41 61 552 51 61, amib.buergerrecht@bl.ch), nicht bei der Gemeinde, auch wenn die meisten Bürgergemeinden die Formulare und ihr Reglement an einem Vorstellungsgespräch abgeben. Der Kanton warnt derzeit, dass die Bearbeitung eines Gesuchs bis zu vier Monate dauern kann. Das Gesetz begrenzt die Gebühren: Der Kanton darf höchstens CHF 2000 verlangen, plus 1000 in besonders aufwendigen Fällen, und dasselbe gilt für die Gemeinde. In der Praxis verlangt der Kanton CHF 1550 für eine Einzelperson oder die erste Person eines gemeinsamen Gesuchs plus 150 pro weitere Person bis zur Obergrenze von 2000. Die Gemeindegebühren sind unterschiedlich: Liestal verlangt CHF 1500 für eine Einzelperson, 1800 für ein Paar mit minderjährigen Kindern und 2000 für eine Familie mit volljährigen Kindern, Allschwil 1500 pro Gesuch inklusive eines Gesprächs, Pratteln rund 1300 für eine Einzelperson und 2000 für eine Familie, Aesch 1500 oder 1800, Reinach bis 3000. Die Bundesbewilligung kostet CHF 100 für Erwachsene, 50 für Minderjährige und 150 für Ehepaare. Muttenz beziffert die Gesamtkosten mit rund CHF 3500 für eine Einzelperson und 4000 für eine Familie. Die Gebühren sind auch bei Ablehnung oder Rückzug geschuldet, ein Kostenvorschuss bis zur Höhe der voraussichtlichen Gebühr kann verlangt werden, und die kantonale Gebühr kann in einem finanziellen Härtefall ganz oder teilweise erlassen werden, wenn du vor dem Entscheid darum ersuchst. Liestal und Muttenz rechnen mit eineinhalb bis zwei Jahren für das ganze Verfahren.
So bereitest du dich vor
Die Bürgergemeinden sagen dir, was du lernen sollst. Im August 2026 hat der Verband Basellandschaftlicher Bürgergemeinden einen 18-seitigen Leitfaden für das staatskundliche Gespräch herausgegeben, den zum Beispiel Sissach abgibt: Schweizer Geschichte von 1291 bis heute, Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt, Rechtsstaat, die Behörden in Bund, Kantonen und Gemeinden, Föderalismus, Einwohner- und Bürgergemeinde, dann der Kanton Basel-Landschaft mit seinen fünf Bezirken Arlesheim, Laufen, Liestal, Sissach und Waldenburg und seinen 86 Gemeinden, deine Wohngemeinde und die aktuelle Besetzung von Bundesrat, Regierungsrat, National- und Ständerat, Landrat, Gemeinderat und Bürgerrat. Der Leitfaden soll verstanden, nicht auswendig gelernt werden. Allschwil händigt spätestens mit der Einladung ein Vademecum aus, Aesch und Muttenz publizieren eigene Leitfäden, Reinach bietet einen Staatskundekurs mit einem Berufsschullehrer an, und Muttenz verweist auf die Kurse des Ausländerdienstes Baselland in Pratteln. Dann präge dir die Baselbieter Fakten ein: die Trennung von Basel 1833 nach dem Gefecht an der Hülftenschanz, den Hauptort Liestal, den Landrat mit 90 und den Regierungsrat mit fünf Mitgliedern, das 1994 beigetretene Laufental, die Ergolz, Augusta Raurica, Schweizerhalle und den Chienbäse-Umzug. Unsere 50 Fragen zu Basel-Landschaft decken genau diesen Stoff ab, und die Bundeslektionen folgen dem Aufbau des Verbandsleitfadens, sodass du hier die Baselbieter Fragen üben kannst.
Überall üben
iOS App herunterladenNach dem Gespräch: Abstimmung, Bundesbewilligung, Landrat
Fallen Leumund und Integration positiv aus, erteilt die Sicherheitsdirektion die kantonale Einbürgerungsbewilligung und fordert den Bürgerrat auf, dein Gesuch innert sechs Monaten der Bürger- oder Einwohnergemeindeversammlung vorzulegen. Die Versammlung stimmt offen ab, sofern sie keine geheime Abstimmung beschliesst, und zur Vorbereitung darf die Gemeinde Name, Geschlecht, Geburtsjahr, Staatsangehörigkeit und Wohnsitzdauer in der Traktandenliste oder im amtlichen Publikationsorgan bekannt geben; hat die Gemeinde die Zuständigkeit dem Bürgerrat übertragen, entscheidet dieser innert drei Monaten. Zieh vor diesem Entscheid nicht in eine andere Gemeinde, sonst wird das Verfahren gegenstandslos. Innert 30 Tagen gehen Abstimmungsprotokoll und Gebühr an den Kanton, der erst jetzt beim Staatssekretariat für Migration die Bundesbewilligung beantragt. Liegt sie vor, hat die Sicherheitsdirektion drei Monate, um dem Regierungsrat den Antrag auf das Kantonsbürgerrecht zuhanden des Landrats zu stellen; die landrätliche Petitionskommission prüft das Dossier, und der Landrat beschliesst innert zehn Wochen. Kantons- und Gemeindebürgerrecht werden mit diesem Beschluss wirksam, der dir per Post zugestellt wird, und das Zivilstandsamt wird orientiert. Ablehnungen sind auf jeder Stufe zu begründen. Liestal lädt seine Neubürgerinnen und Neubürger danach an eine Bürgergemeindeversammlung ein und überreicht den Bürgerbrief.
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