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Einbürgerungstest Kanton Bern: Aufbau, Ablauf und Voraussetzungen

Im Kanton Bern musst du den Einbürgerungstest bestehen, bevor du das Gesuch bei deiner Gemeinde einreichst. Der Test ist schriftlich, dauert 90 Minuten und gilt als bestanden, wenn du mindestens 60 Prozent der Fragen richtig beantwortest; in der Stadt Bern sind es 48 Fragen im Multiple-Choice- oder Zuordnungsverfahren. Organisiert wird er von der Gemeinde, die ihn meist an eine Bildungsinstitution delegiert, in der Amtssprache deines Verwaltungskreises, also auf Deutsch oder Französisch.

  • 7 Lektionen
  • 35 Fragen

Diese Seite fasst zusammen, was der Kanton Bern, seine Bürgerrechtsverordnung und die Wegleitung für die Gemeinden offiziell verlangen: Wohnsitzfristen, Sprachnachweis, Testformat und Befreiungen, die Verfahrensschritte und die Gebühren. Jede Angabe ist mit ihrer Quelle verknüpft und wurde am 4. September 2026 geprüft. Weiter unten findest du unsere Bern-Lektionen mit Übungsfragen zu Geschichte, Politik und Geografie des Kantons.

Die Voraussetzungen im Kanton Bern auf einen Blick

Aufenthalt in der Schweiz
10 Jahre insgesamt, davon 3 in den letzten 5 Jahren vor dem Gesuch. Die Jahre zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr zählen doppelt, tatsächlich müssen es mindestens 6 Jahre sein. Aufenthalte mit F-Ausweis zählen zur Hälfte.[2]
Bewilligung
Niederlassungsbewilligung C.[2]
Wohnsitz im Kanton und in der Gemeinde
Mindestens 2 Jahre ununterbrochen im Kanton Bern und 2 Jahre ununterbrochen in der Einbürgerungsgemeinde.[2]
Sprachkenntnisse
Mündlich B1, schriftlich A2 in der Amtssprache deines Verwaltungskreises (Deutsch oder Französisch), belegt mit einem vom SEM anerkannten Zertifikat wie dem fide-Sprachenpass. Kein Nachweis bei Muttersprache, mindestens 5 Jahren obligatorischer Schule oder einem Abschluss der Sekundarstufe II oder Tertiärstufe in dieser Sprache.[3][6]
Einbürgerungstest
Schriftlich, 90 Minuten, bestanden ab 60 Prozent richtiger Antworten. Vor der Gesuchseinreichung bei der von der Gemeinde beauftragten Stelle, mindestens dreimal jährlich angeboten, beliebig oft wiederholbar. Stadt Bern: 48 Fragen.[4][6][7][8]
Befreiung vom Test
Kinder unter 16 Jahren; mindestens 5 Jahre obligatorische Schule nach schweizerischem Lehrplan, Kindergarten inklusive; ein Abschluss der Sekundarstufe II nach schweizerischem Lehrplan oder der Tertiärstufe in der Schweiz.[6][7]
Sozialhilfe und Finanzen
Keine Sozialhilfe zum Zeitpunkt des Gesuchs und in den 10 Jahren davor, ausser sie wurde vollständig zurückbezahlt; keine Vorstrafen, keine Betreibungen, keine Steuerausstände.[5][7][8]
Gebühr des Kantons
CHF 1150 für Einzelpersonen, CHF 1725 für Ehepaare und eingetragene Partnerschaften, CHF 575 für Minderjährige mit eigenem Gesuch. Bei Abweisung CHF 240 bis 1000. Miteinbezogene Kinder sind gebührenfrei.[1]
Gebühr der Gemeinde
Legt jede Gemeinde selbst fest. Stadt Bern: CHF 400 für Einzelpersonen, CHF 600 für Paare, CHF 200 für Jugendliche unter 18.[8]
Gebühr des Bundes
CHF 100 pro Person, CHF 150 für Ehepaare, CHF 50 für Minderjährige. Miteinbezogene Kinder gratis.[1]
Kosten des Tests
Trägst du selbst. Der Kanton gibt den Gemeinden CHF 260 bis 390 vor; die Stadt Biel verlangt CHF 300 pro Person.[6][7][9]
Fristen
Die Gemeinde entscheidet in der Regel innert zwölf Monaten nach dem vollständigen Gesuch über die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts; für den Kanton gilt dieselbe Frist ab Erhalt des Entscheids.[6]

Angaben geprüft am 4. September 2026.

So ist der Berner Einbürgerungstest aufgebaut

Der Einbürgerungstest prüft laut Bürgerrechtsverordnung drei Themenblöcke: Geografie, Geschichte, Sprachen, Religionen und Feiertage der Schweiz und des Kantons Bern; politische und gesellschaftliche Verhältnisse, Demokratie, Föderalismus sowie Rechte und Pflichten der Bürgerinnen und Bürger; und soziale Sicherheit, Gesundheit, Arbeit und Bildung. Die Fragen sind so formuliert, dass sie mit Sprachniveau A2 verständlich sind, und die Antworten werden mit diesem Massstab beurteilt.

Du legst den Test vor der Gesuchseinreichung bei der Stelle ab, die deine Einbürgerungsgemeinde bestimmt; ein Test in einer anderen Gemeinde oder bei einer anderen Schule wird nicht anerkannt. Die Anbieter führen ihn mindestens dreimal im Jahr durch. Nach dem Bestehen erhältst du eine unbefristet gültige Bestätigung, die zu den Gesuchsunterlagen gehört. Der Test befreit die Gemeinde allerdings nicht davon, im Einbürgerungsgespräch zu prüfen, ob du mit den schweizerischen und örtlichen Verhältnissen vertraut bist.

Nicht bestanden ist kein Ausschluss: Der Test darf unbeschränkt wiederholt werden, und die Gemeinde empfiehlt dann den Besuch eines Einbürgerungskurses, der freiwillig bleibt. Bei einer Behinderung, einer schweren Krankheit oder einer ausgeprägten Lese- oder Schreibschwäche kann die Gemeinde in begründeten Fällen Erleichterungen gewähren, etwa mehr Zeit, eine mündliche Prüfung oder einen Kurs statt des Tests.

Zur Vorbereitung empfiehlt der Kanton die Broschüre «Der Bund kurz erklärt» der Bundeskanzlei, «ECHO, Informationen zur Schweiz» von HEKS, «Die Schweiz verstehen» vom hep Verlag und die App «hep PLUS». Unsere Bern-Lektionen decken die Berner Themen ab und lassen sich mit Übungsfragen abfragen.

Die fünf Schritte der ordentlichen Einbürgerung im Kanton Bern

Erste Anlaufstelle ist deine Wohngemeinde. Sie prüft, führt das Gespräch und sichert das Gemeindebürgerrecht zu; der kantonale Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst holt danach die Bewilligung des Bundes ein und erteilt das Kantonsbürgerrecht.

  1. 1

    Einbürgerungstest ablegen

    Bevor du das Gesuch einreichst, bestehst du den Einbürgerungstest bei der von deiner Gemeinde bezeichneten Stelle, ausser du bist davon befreit. Die Bestätigung gehört zu den Gesuchsunterlagen.

  2. 2

    Gesuch bei der Gemeinde einreichen

    Die Gemeinde gibt dir die amtlichen Formulare und die Liste der Unterlagen: unter anderem Wohnsitznachweise, Sprachnachweis, Testbestätigung, Betreibungs- und Strafregisterauszug und die Erklärung zur Sozialhilfe. Minderjährige Kinder können ins Gesuch der Eltern einbezogen werden; ab 12 Jahren werden sie altersgerecht angehört.

  3. 3

    Erhebungen, Einbürgerungsgespräch und Zusicherung des Gemeindebürgerrechts

    Die Gemeinde prüft die Voraussetzungen, führt mit dir einzeln ein protokolliertes Einbürgerungsgespräch und hält alles im amtlichen Erhebungsbericht fest. Das zuständige Gemeindeorgan entscheidet in der Regel innert zwölf Monaten über die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts. Danach stellt die Gemeinde die Gemeinde- und die Kantonsgebühr gemeinsam in Rechnung; das Verfahren geht erst nach der Zahlung weiter.

  4. 4

    Kantonale Prüfung und eidgenössische Einbürgerungsbewilligung

    Der Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst des Kantons prüft das Gesuch, macht allenfalls weitere Erhebungen und holt beim Staatssekretariat für Migration (SEM) die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung ein. Der Bund stellt seine Gebühr separat in Rechnung.

  5. 5

    Kantonsbürgerrecht und Schweizer Bürgerrecht

    Mit der Bewilligung des Bundes erteilt der Kanton das Kantonsbürgerrecht; damit erwirbst du das Gemeinde-, das Kantons- und das Schweizer Bürgerrecht. Die Gemeinde teilt dir den Entscheid mit, und du kannst Pass und Identitätskarte beantragen. Ziehst du vor der Zusicherung in eine andere Gemeinde, wird das Gesuch gegenstandslos; nach der Zusicherung bleibt der Kanton Bern zuständig.

Vier Beispielfragen aus unseren Bern-Lektionen

So sehen die Übungsfragen in unseren Lektionen aus. Die richtige Antwort ist markiert, die Erklärung liefert den Hintergrund.

Wann trat Bern der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei?

  • 1353Richtige Antwort
  • 1848
  • 1191
  • 1291

Bern trat 1353 als achter Kanton der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei und vervollständigte die "Acht Alten Orte". Bern brachte erhebliche militärische und wirtschaftliche Macht in das Bündnis ein und wurde das grösste und mächtigste Mitglied der mittelalterlichen Eidgenossenschaft.

Welcher Kanton trennte sich 1979 von Bern?

  • Waadt
  • Freiburg
  • Aargau
  • JuraRichtige Antwort

Der Kanton Jura trennte sich 1979 von Bern und wurde zum 26. Kanton der Schweiz. Die französischsprachige, katholische Nordjura-Region fühlte sich vom deutschsprachigen, protestantischen Bern dominiert. Nach Referenden in den 1970er Jahren wurde die Trennung friedlich vollzogen, was das Engagement der Schweiz für Selbstbestimmung zeigte.

Welcher Fluss bildet eine dramatische Biegung um die Altstadt von Bern?

  • Limmat
  • AareRichtige Antwort
  • Rhône
  • Rhein

Die Aare bildet eine dramatische Biegung um die Altstadt-Halbinsel von Bern und schafft eine natürliche Befestigung mit Wasser auf drei Seiten. Dies war einer der Gründe, warum Herzog Berchtold V diesen Standort 1191 wählte. Die türkisfarbene Aare ist im Sommer zum Schwimmen beliebt, einschliesslich der Aareböötle-Tradition.

Wie viele Mitglieder hat der Berner Grosse Rat?

  • 160Richtige Antwort
  • 200
  • 100
  • 80

Der Berner Grosse Rat hat 160 Mitglieder, die alle 4 Jahre durch Verhältniswahl gewählt werden. Er dient als gesetzgebende Körperschaft des Kantons, erlässt kantonale Gesetze und genehmigt den Haushalt. Der Rat tagt im Rathaus der Stadt Bern.

Lektionen

Häufige Fragen zum Einbürgerungstest im Kanton Bern

Wie läuft der Einbürgerungstest im Kanton Bern ab?
Schriftlich, 90 Minuten, in der Amtssprache deines Verwaltungskreises. Bestanden hast du mit mindestens 60 Prozent richtigen Antworten; in der Stadt Bern sind es 48 Fragen im Multiple-Choice- oder Zuordnungsverfahren. Du legst ihn vor dem Gesuch bei der Stelle ab, die deine Gemeinde bestimmt, zum Beispiel an einer Berufsfachschule oder Volkshochschule.
Wer muss den Berner Einbürgerungstest nicht machen?
Kinder, die bei der Gesuchseinreichung unter 16 sind; wer mindestens fünf Jahre die obligatorische Schule nach schweizerischem Lehrplan besucht hat, Kindergarten inklusive; und wer eine Ausbildung der Sekundarstufe II nach schweizerischem Lehrplan oder der Tertiärstufe in der Schweiz abgeschlossen hat. Bei Behinderung, schwerer Krankheit oder ausgeprägter Lese- und Schreibschwäche kann die Gemeinde in begründeten Fällen Erleichterungen gewähren.
Was kostet der Einbürgerungstest in Bern?
Die Kosten trägst du selbst. Der Kanton gibt den Gemeinden einen Rahmen von CHF 260 bis 390 vor, die Stadt Biel verlangt CHF 300 pro Person. Dazu kommen die Kosten für den Sprachnachweis und allfällige Kurse. Bei Nichtbestehen kannst du den Test beliebig oft wiederholen; jede Wiederholung kostet erneut.
Welche Sprachkenntnisse verlangt der Kanton Bern?
Mündlich B1 und schriftlich A2 in der Amtssprache deines Verwaltungskreises, also Deutsch oder Französisch. Als Nachweis gilt ein vom Staatssekretariat für Migration anerkanntes Zertifikat, etwa der fide-Sprachenpass. Keinen Nachweis braucht, wer diese Sprache als Muttersprache spricht, mindestens fünf Jahre die obligatorische Schule in ihr besucht oder eine Berufslehre, ein Gymnasium oder eine Hochschule in ihr abgeschlossen hat.
Was kostet die Einbürgerung im Kanton Bern?
Der Kanton verlangt CHF 1150 für Einzelpersonen, CHF 1725 für Ehepaare und eingetragene Partnerschaften und CHF 575 für Minderjährige mit eigenem Gesuch; wird das Gesuch abgewiesen, CHF 240 bis 1000. Die Gemeindegebühr legt jede Gemeinde fest, die Stadt Bern verlangt CHF 400 für Einzelpersonen, CHF 600 für Paare und CHF 200 für Jugendliche. Der Bund verlangt CHF 100 pro Person, CHF 150 für Ehepaare und CHF 50 für Minderjährige. Kinder, die ins Gesuch der Eltern einbezogen sind, zahlen nichts. Die Gemeinde stellt Gemeinde- und Kantonsgebühr nach der Zusicherung gemeinsam in Rechnung.
Wie lange dauert die Einbürgerung im Kanton Bern?
Die Verordnung gibt Richtfristen vor: Die Gemeinde entscheidet in der Regel innert zwölf Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen, der Kanton innert weiterer zwölf Monate ab Erhalt des rechtskräftigen Zusicherungsentscheids. Während die Bundesbehörde das Gesuch behandelt, stehen die Fristen still.
Darf ich in den letzten Jahren Sozialhilfe bezogen haben?
Im Kanton Bern nicht: Wer beim Gesuch Sozialhilfe bezieht oder in den zehn Jahren davor bezogen hat, wird nur eingebürgert, wenn die Leistungen vollständig zurückbezahlt sind. Das gilt ab dem 18. Lebensjahr, und ob der Bezug selbstverschuldet war, spielt keine Rolle. Ausnahmen gibt es nur in eng begrenzten Fällen, die die Gemeinde einzeln prüft.
Was passiert mit dem Test, wenn ich umziehe?
Ziehst du vor der Zusicherung des Gemeindebürgerrechts in eine andere Gemeinde, wird das Gesuch gegenstandslos, und du beginnst dort neu; eine Testbestätigung aus einem früheren Gesuch bei einer Berner Gemeinde bleibt gültig. Nach der Zusicherung bleibt der Kanton Bern für das Kantonsbürgerrecht zuständig.

Quellen

  1. Kanton Bern, Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst: Gebühren der ordentlichen Einbürgerung
  2. Kanton Bern: Aufenthalt (Wohnsitzfristen für die ordentliche Einbürgerung)
  3. Kanton Bern: Sprachkenntnisse und Nachweis
  4. Kanton Bern: Einbürgerungstest (Befreiungen, Themen, Lernhilfen)
  5. Kanton Bern: Integration (Kriterien)
  6. Verordnung über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüV, BSG 121.111), Art. 7 bis 9, 12, 18 bis 21 und 27
  7. Sicherheitsdirektion des Kantons Bern: Wegleitung Einbürgerung für die Gemeinden, BSIG Nr. 1/121.1/1.2 (PDF)
  8. Stadt Bern: Ordentliche Einbürgerung (Test mit 48 Fragen, städtische Gebühren)
  9. Stadt Biel: Einbürgerungstest (Anmeldung und Kosten)
  10. Kanton Bern: Ein Gesuch stellen (Verfahrensschritte)
Auch als Buch

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Vertiefung

Der Einbürgerungstest in Bern im Detail

Ablauf, Themen und Vorbereitung für Bern: unser ausführlicher Leitfaden geht über diese Übersicht hinaus.

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