Der Einbürgerungstest prüft laut Bürgerrechtsverordnung drei Themenblöcke: Geografie, Geschichte, Sprachen, Religionen und Feiertage der Schweiz und des Kantons Bern; politische und gesellschaftliche Verhältnisse, Demokratie, Föderalismus sowie Rechte und Pflichten der Bürgerinnen und Bürger; und soziale Sicherheit, Gesundheit, Arbeit und Bildung. Die Fragen sind so formuliert, dass sie mit Sprachniveau A2 verständlich sind, und die Antworten werden mit diesem Massstab beurteilt.
Du legst den Test vor der Gesuchseinreichung bei der Stelle ab, die deine Einbürgerungsgemeinde bestimmt; ein Test in einer anderen Gemeinde oder bei einer anderen Schule wird nicht anerkannt. Die Anbieter führen ihn mindestens dreimal im Jahr durch. Nach dem Bestehen erhältst du eine unbefristet gültige Bestätigung, die zu den Gesuchsunterlagen gehört. Der Test befreit die Gemeinde allerdings nicht davon, im Einbürgerungsgespräch zu prüfen, ob du mit den schweizerischen und örtlichen Verhältnissen vertraut bist.
Nicht bestanden ist kein Ausschluss: Der Test darf unbeschränkt wiederholt werden, und die Gemeinde empfiehlt dann den Besuch eines Einbürgerungskurses, der freiwillig bleibt. Bei einer Behinderung, einer schweren Krankheit oder einer ausgeprägten Lese- oder Schreibschwäche kann die Gemeinde in begründeten Fällen Erleichterungen gewähren, etwa mehr Zeit, eine mündliche Prüfung oder einen Kurs statt des Tests.
Zur Vorbereitung empfiehlt der Kanton die Broschüre «Der Bund kurz erklärt» der Bundeskanzlei, «ECHO, Informationen zur Schweiz» von HEKS, «Die Schweiz verstehen» vom hep Verlag und die App «hep PLUS». Unsere Bern-Lektionen decken die Berner Themen ab und lassen sich mit Übungsfragen abfragen.