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Einbürgerungstest Luzern: kein kantonaler Test, die Gemeinde prüft im Gespräch

Im Kanton Luzern gibt es keinen kantonalen Einbürgerungstest und keinen offiziellen Fragenkatalog für die ordentliche Einbürgerung. Das Bürgerrechtsgesetz verlangt Grundkenntnisse der geografischen, historischen, politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse in Bund, Kanton und Gemeinde, und wie deine Gemeinde sie prüft, entscheidet sie selbst. In der Stadt Luzern geschieht das im persönlichen Gespräch mit der siebenköpfigen Einbürgerungskommission; 2025 wurde kein einziges Gesuch abgelehnt, vier wurden wegen fehlender staatsbürgerlicher Kenntnisse vorläufig sistiert.

  • 7 Lektionen
  • 50 Fragen

Diese Seite fasst zusammen, was der Kanton Luzern und die Stadt Luzern offiziell verlangen: drei Jahre Wohnsitz in der Gemeinde, Deutsch auf B1 und A2, die Integrationskriterien des Gesetzes, die Gebühren von Bund, Kanton und Gemeinde, die Dauer und den Weg vom Gesuch bei der Gemeinde bis zum Entscheid des Justiz- und Sicherheitsdepartements. Jede Angabe ist mit einer offiziellen Quelle belegt.

Die Voraussetzungen im Kanton Luzern auf einen Blick

Aufenthalt in der Schweiz
10 Jahre insgesamt, davon 3 in den letzten 5 Jahren vor dem Gesuch. Die Jahre zwischen dem 8. und dem 18. Lebensjahr zählen doppelt, tatsächlich müssen es mindestens 6 Jahre sein. Bewilligungen B und C zählen voll, F und die Legitimationskarte des EDA zur Hälfte, alle anderen Titel gar nicht.[1][6]
Bewilligung
Niederlassungsbewilligung C (C-Ausweis) im Zeitpunkt des Gesuchs.[1][6]
Wohnsitz in der Gemeinde
In den letzten 5 Jahren vor dem Gesuch insgesamt 3 Jahre in der Einbürgerungsgemeinde, davon unmittelbar vor der Einbürgerung mindestens 1 Jahr ununterbrochen. Eine zusätzliche kantonale Frist gibt es nicht. Ziehst du während des Verfahrens um, bleiben Gemeinde und Kanton zuständig, wenn die Prüfung für die Zusicherung abgeschlossen ist.[2][4]
Deutschkenntnisse
Mündlich B1, schriftlich A2. Der Nachweis gilt als erbracht mit Deutsch als Muttersprache, fünf Jahren obligatorischer Schule auf Deutsch, einem Abschluss der Sekundarstufe II oder Tertiärstufe auf Deutsch oder einem Sprachzertifikat nach anerkannten Standards; die Stadt Luzern nennt Goethe, telc und fide.[4][6]
Kenntnisse und Vertrautsein
Kein kantonaler Test. Verlangt sind Grundkenntnisse der geografischen, historischen, politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse in Bund, Kanton und Gemeinde, die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben am Ort und Kontakte zu Schweizerinnen und Schweizern. Die Gemeinde bestimmt die Form der Prüfung; die Stadt Luzern prüft im Gespräch mit der Einbürgerungskommission.[4][7][8]
Rücksicht auf persönliche Umstände
Wer die Kriterien wegen einer Behinderung, einer Krankheit oder anderer gewichtiger persönlicher Umstände nicht oder nur erschwert erfüllen kann, hat Anspruch auf angemessene Berücksichtigung. Bei Kindern ab 12 werden die Voraussetzungen eigenständig und altersgerecht geprüft; Jugendliche über 16 erklären ihren Willen schriftlich.[4]
Wirtschaft und Sozialhilfe
Du deckst deinen Lebensunterhalt durch Einkommen, Vermögen oder Leistungen mit Rechtsanspruch oder bist in Aus- oder Weiterbildung. Wer in den 3 Jahren vor dem Gesuch oder während des Verfahrens Sozialhilfe bezieht, erfüllt die Voraussetzung nicht, ausser die Sozialhilfe wird vollständig zurückerstattet.[4][6]
Sicherheit, Ordnung, Verpflichtungen
Kein Eintrag im Strafregister des Bundes, der für die Einbürgerungsbehörden einsehbar ist; Ausnahmen sind bei bedingten Strafen und Übertretungen möglich, massgebend ist die Schwere der Tat. Öffentlich- und privatrechtliche Verpflichtungen müssen erfüllt sein: keine Betreibungen, keine Verlustscheine, keine Steuerausstände.[4][6]
Werte und Familie
Respekt vor den Werten der Bundesverfassung: Rechtsstaat und freiheitlich-demokratische Grundordnung, Grundrechte wie die Gleichberechtigung von Mann und Frau, Glaubens- und Meinungsfreiheit, die Pflicht zu Militär- oder Ersatzdienst und zum Schulbesuch. Dazu die Förderung der Integration von Ehepartnerin oder Ehepartner und minderjährigen Kindern.[4]
Gebühren
Bund und Kanton zusammen: CHF 450 für Erwachsene (100 + 350), CHF 250 für Minderjährige mit eigenem Gesuch (50 + 200), CHF 600 für Ehegatten mit gemeinsamem Gesuch (150 + 450). Die Gemeindegebühr ist höchstens kostendeckend und unterschiedlich hoch; die Stadt Luzern verlangt pauschal CHF 500 pro Gesuch und erlässt sie Minderjährigen mit eigenem Gesuch und Erwachsenen unter 25. Dazu kommen allfällige Kosten für Dokumente, Sprachnachweis und Einbürgerungskurs.[3][4][6][7]
Dauer
Die Gemeindephase hängt von der Gemeinde ab; in der Stadt Luzern dauerte sie 2025 im Durchschnitt 14 Monate. Kanton und Bund brauchen danach in der Regel 4 bis 6 Monate. Die Stadt Luzern rechnet insgesamt mit ungefähr eineinhalb Jahren.[1][2][6][8]
Entscheid und Wirksamkeit
Über die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts entscheidet die Gemeindeversammlung, sofern die Stimmberechtigten die Aufgabe nicht dem Gemeinderat, dem Gemeindeparlament oder einer Kommission übertragen haben. Die Namen der Eingebürgerten werden veröffentlicht. Das Kantonsbürgerrecht erteilt das Justiz- und Sicherheitsdepartement nach der eidgenössischen Bewilligung; erst mit diesem rechtskräftigen Entscheid wirst du Schweizerin oder Schweizer. Gegen Gemeindeentscheide ist die Verwaltungsbeschwerde an das Departement möglich.[1][4]

Angaben geprüft am 5. September 2026.

So prüft Luzern deine Kenntnisse

Anders als Zürich, Bern, Aargau oder Genf kennt der Kanton Luzern keinen standardisierten Einbürgerungstest. Paragraf 25 des Kantonalen Bürgerrechtsgesetzes verlangt, dass du mit den örtlichen Lebensverhältnissen vertraut bist, und zählt drei Merkmale auf: Grundkenntnisse der geografischen, historischen, politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse in Bund, Kanton und Gemeinde, Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben der lokalen Gesellschaft und Kontakte zu Schweizerinnen und Schweizern. Wie die Gemeinde das prüft, schreibt weder das Gesetz noch die Verordnung vor; die Gemeinde lässt nach den Weisungen des Departements einen Einbürgerungsbericht erstellen und kann weitere Abklärungen treffen.

In der Stadt Luzern führt die Einbürgerungskommission, sieben vom Grossen Stadtrat gewählte Stimmberechtigte, ein persönliches Gespräch, in dem sie deine Kenntnisse über die Schweiz, den Kanton und die Stadt sowie deine Integration beurteilt. Sie erfüllt abschliessend alle Aufgaben, die das Gesetz der Gemeinde zuweist, tagte 2025 elfmal und behandelte 240 Gesuche für 338 Personen. Abgelehnt wurde 2025 kein Gesuch; vier Gesuche wurden sistiert, alle wegen mangelnder staatsbürgerlicher Kenntnisse, mit der Möglichkeit, sie nach weiterer Vorbereitung wieder aufzunehmen. Andere Gemeinden können anders vorgehen, etwa mit schriftlichen Fragen im Rahmen des Gesprächs; frag bei deiner Gemeindekanzlei nach, wie sie prüft.

Zur Vorbereitung organisiert die Stadt Luzern zusammen mit der Caritas Zentralschweiz Einbürgerungskurse zu Staatspolitik und Geografie, vier Abende oder Vormittage mit insgesamt zehn Lektionen; 2025 nahmen 95 Gesuchstellende aus der Stadt teil, weitere Kurse der Caritas stehen im ganzen Kanton offen. Der Kanton selbst publiziert eine Liste «Kenntnisse der Schweiz» mit 100 Fragen und Antworten zu Staatskunde, Geschichte, Geografie und Gesellschaft. Sie ist für die erleichterte Einbürgerung gedacht, deckt aber genau die Grundkenntnisse ab, die auch die Gemeinden erwarten.

Eine förmliche Befreiung von der Kenntnisprüfung wie in anderen Kantonen gibt es in Luzern nicht, weil es keinen förmlichen Test gibt. Das Gesetz verlangt aber, dass die Situation von Personen angemessen berücksichtigt wird, die die Kriterien wegen einer Behinderung, einer Krankheit oder anderer gewichtiger persönlicher Umstände nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen erfüllen können. Kinder ab dem 12. Altersjahr werden eigenständig und altersgerecht geprüft, Jugendliche über 16 müssen ihren Willen zur Einbürgerung schriftlich erklären.

Die sieben Schritte der ordentlichen Einbürgerung im Kanton Luzern

In Luzern läuft das Verfahren über drei Ebenen: Die Gemeinde prüft dich und sichert das Gemeindebürgerrecht zu, die Abteilung Gemeinden des Justiz- und Sicherheitsdepartements holt die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung ein, und erst mit der Erteilung des Kantonsbürgerrechts wirst du Schweizerin oder Schweizer.

  1. 1

    Beratung und Unterlagen

    Anlaufstelle ist die Gemeindekanzlei deines Wohnorts, in der Stadt Luzern das Bürgerrechtswesen an der Obergrundstrasse 1. Vor dem Gesuch musst du dich beim Zivilstandsamt ins Schweizerische Personenstandsregister aufnehmen lassen. Zum Gesuch gehören die Auszüge aus dem Personenstandsregister, dem Strafregister des Bundes und dem Betreibungsregister der Wohnsitzgemeinde, der Ausweis über Wohnsitz oder Aufenthalt und der Sprachnachweis. Für eine Familie genügt ein Familienausweis.

  2. 2

    Gesuch bei der Gemeinde einreichen

    Du reichst das Gesuch mit den Unterlagen bei der Gemeinde ein. Sie kann die Unterlagen mit Ausnahme der Personenstandsauszüge auch selbst einfordern und dir die Kosten verrechnen. Minderjährige Kinder werden auf Gesuch hin einbezogen, wenn sie unter deiner elterlichen Sorge stehen und mit dir leben; bei gemeinsamer Sorge braucht es die Zustimmung beider Eltern. Die Gemeinde bringt das Gesuch dem Justiz- und Sicherheitsdepartement unverzüglich zur Kenntnis.

  3. 3

    Einbürgerungsbericht und Abklärungen

    Die Gemeinde lässt nach den Weisungen des Departements einen Einbürgerungsbericht erstellen und kann weitere Unterlagen einfordern, um die Voraussetzungen zu prüfen: Aufenthalt, Sprache, Integration, Wirtschaft und Sozialhilfe, Strafregister, Verpflichtungen. Sie kann die Namen der Gesuchstellenden bereits jetzt bekannt machen.

  4. 4

    Gespräch und Prüfung der Kenntnisse

    In der Stadt Luzern lädt dich die Einbürgerungskommission zu einem persönlichen Gespräch ein und beurteilt dabei deine Grundkenntnisse über Bund, Kanton und Gemeinde, deine Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und deine Kontakte. Wer die Voraussetzungen noch nicht erfüllt, dessen Gesuch kann für eine bestimmte Zeit sistiert werden. Andere Gemeinden regeln die Form selbst. Nutze vorher einen Einbürgerungskurs.

  5. 5

    Zusicherung des Gemeindebürgerrechts

    Je nach Gemeinde entscheidet die Gemeindeversammlung, der Gemeinderat, das Gemeindeparlament oder eine Kommission; in der Stadt Luzern die Einbürgerungskommission mit schriftlichem, bei Ablehnung begründetem Entscheid samt Rechtsmittelbelehrung. Die Gemeinde macht die Namen der Personen bekannt, denen sie das Bürgerrecht zugesichert hat, und weist dich darauf hin, dass die Einbürgerung erst mit der Bewilligung des Bundes und dem Entscheid des Kantons rechtsgültig wird. Gegen den Gemeindeentscheid kannst du Verwaltungsbeschwerde beim Departement führen.

  6. 6

    Kanton und Bund

    Die Gemeinde leitet das Dossier an die Abteilung Gemeinden weiter, die es nochmals prüft, fehlende Unterlagen nachverlangt und die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung beim Staatssekretariat für Migration beantragt. Kurz vor der Einbürgerung erhältst du das Formular «Beachten der Rechtsordnung». Kanton und Bund brauchen zusammen in der Regel vier bis sechs Monate, länger, wenn zusätzliche Abklärungen nötig sind.

  7. 7

    Erteilung des Kantonsbürgerrechts

    Liegt die eidgenössische Bewilligung vor, erteilt die Abteilung Gemeinden im Auftrag des Departements das Kantonsbürgerrecht. Mit der Rechtskraft dieses Entscheids werden Gemeinde- und Kantonsbürgerrecht wirksam und du bist Schweizerin oder Schweizer. Du musst nichts mehr unternehmen; Pass und Identitätskarte bestellst du beim Passbüro des Kantons Luzern. Die Stadt Luzern lädt ihre Neubürgerinnen und Neubürger jedes Jahr zu einer Feier ins Rathaus ein.

Vier Beispielfragen aus unseren Luzern-Lektionen

So sehen die Übungsfragen in unseren Lektionen aus. Die richtige Antwort ist markiert, die Erklärung liefert den Hintergrund.

In welchem Jahr trat Luzern der Eidgenossenschaft bei?

  • 1351
  • 1348
  • 1332Richtige Antwort
  • 1315

Luzern schloss am 7. November 1332 ein ewiges Bündnis mit Uri, Schwyz und Unterwalden und wurde damit der vierte Ort der Eidgenossenschaft und die erste Stadt im Bund. Der Bundesbrief behielt die Rechte Habsburg-Österreichs noch vor; die habsburgische Herrschaft streifte Luzern erst nach der Schlacht bei Sempach 1386 ab.

Wann fand die Schlacht bei Sempach statt?

  • 1415
  • 1386Richtige Antwort
  • 1499
  • 1315

Die Schlacht bei Sempach fand 1386 statt und markierte einen entscheidenden Sieg für die Schweizer Eidgenossenschaft über die habsburgischen Streitkräfte. Die Niederlage beendete die österreichischen Ambitionen, die ursprünglichen Schweizer Kantone zurückzuerobern, und validierte Luzerns Entscheidung, der Eidgenossenschaft beizutreten.

An welches historische Ereignis erinnert das Löwendenkmal?

  • Der Tod der Schweizer Garden bei der Verteidigung von König Ludwig XVI. 1792Richtige Antwort
  • Der Schweizer Sieg bei der Schlacht bei Sempach 1386
  • Die Bildung der Schweizer Eidgenossenschaft 1291
  • Luzerns Unabhängigkeit von der Habsburger Herrschaft 1332

Das Löwendenkmal erinnert an die mehr als 700 Schweizer Garden, die bei der Verteidigung von König Ludwig XVI. während der Erstürmung des Tuilerien-Palastes 1792 starben. Das Massaker in den Tuilerien fiel in die Spätzeit der Jahrhunderte alten Söldnertradition der Schweiz: Die Bundesverfassung von 1848 verbot neue Militärkapitulationen, der Eintritt in fremde Dienste wurde 1859 generell untersagt.

Wie viele Unterschriften braucht eine Gesetzesinitiative im Kanton Luzern?

  • 4'000 UnterschriftenRichtige Antwort
  • 3'000 Unterschriften
  • 5'000 Unterschriften
  • 10'000 Unterschriften

Eine Gesetzesinitiative — das Begehren, ein Gesetz zu erlassen, zu ändern oder aufzuheben — braucht 4'000 Unterschriften, eine Verfassungsinitiative 5'000; in beiden Fällen beträgt die Sammelfrist ein Jahr. Das fakultative Referendum gegen ein bereits beschlossenes Gesetz ist das schnellere Instrument: 3'000 Unterschriften innert 60 Tagen.

Lektionen

Häufige Fragen zum Einbürgerungstest im Kanton Luzern

Gibt es im Kanton Luzern einen Einbürgerungstest?
Nein, keinen kantonalen und keinen standardisierten. Das Bürgerrechtsgesetz verlangt Grundkenntnisse der geografischen, historischen, politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse in Bund, Kanton und Gemeinde, und die Gemeinde entscheidet, wie sie das prüft. In der Stadt Luzern geschieht das im persönlichen Gespräch mit der Einbürgerungskommission.
Was wird im Gespräch geprüft?
Deine Grundkenntnisse über die Schweiz, den Kanton Luzern und deine Gemeinde, dazu deine Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben am Ort und deine Kontakte zu Schweizerinnen und Schweizern. Die Kommission prüft in einem Gespräch auch die übrigen Integrationskriterien wie die Deutschkenntnisse im Alltag.
Wie lange muss ich in Luzern wohnen?
Zehn Jahre in der Schweiz, davon drei in den letzten fünf Jahren, mit doppelter Anrechnung der Jahre zwischen 8 und 18. Dazu in den letzten fünf Jahren vor dem Gesuch insgesamt drei Jahre in der Einbürgerungsgemeinde, davon mindestens ein Jahr ununterbrochen unmittelbar vor der Einbürgerung. Eine separate Frist für den Kanton gibt es nicht.
Welche Deutschkenntnisse verlangt Luzern?
Mündlich B1 und schriftlich A2. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn Deutsch deine Muttersprache ist, wenn du mindestens fünf Jahre die obligatorische Schule auf Deutsch besucht hast, wenn du eine Ausbildung der Sekundarstufe II oder der Tertiärstufe auf Deutsch abgeschlossen hast oder wenn du ein Zertifikat nach anerkannten Standards vorlegst, etwa Goethe, telc oder fide.
Was kostet die Einbürgerung im Kanton Luzern?
Bund und Kanton verlangen zusammen CHF 450 für eine erwachsene Person, CHF 250 für ein minderjähriges Kind mit eigenem Gesuch und CHF 600 für Ehegatten mit gemeinsamem Gesuch. Die Gemeindegebühr kommt dazu und ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden; die Stadt Luzern verlangt pauschal CHF 500 pro Gesuch und erlässt sie Personen unter 25. Rechne zusätzlich mit Kosten für Dokumente, den Sprachnachweis und einen Einbürgerungskurs.
Wie lange dauert die Einbürgerung in Luzern?
Das hängt vor allem von der Gemeinde ab. In der Stadt Luzern dauerte die Gemeindephase 2025 im Durchschnitt 14 Monate, 2024 waren es 10. Danach brauchen Kanton und Bund in der Regel vier bis sechs Monate. Die Stadt rechnet insgesamt mit ungefähr eineinhalb Jahren.
Wer entscheidet über mein Gesuch?
Über die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts die Gemeindeversammlung, sofern die Stimmberechtigten den Entscheid nicht dem Gemeinderat, dem Gemeindeparlament oder einer Kommission übertragen haben; in der Stadt Luzern ist es die Einbürgerungskommission. Danach beantragt die Abteilung Gemeinden die eidgenössische Bewilligung und erteilt das Kantonsbürgerrecht. Gegen den Gemeindeentscheid kannst du Verwaltungsbeschwerde beim Justiz- und Sicherheitsdepartement führen.
Was passiert, wenn meine Kenntnisse nicht genügen?
In der Stadt Luzern prüft die Einbürgerungskommission dann, ob das Gesuch für eine bestimmte Zeit sistiert werden kann, damit du die fehlenden Kenntnisse nachholst; 2025 wurden vier Gesuche aus diesem Grund sistiert und kein einziges abgelehnt. Nutze die Einbürgerungskurse der Stadt und der Caritas sowie die 100 Fragen des Kantons zur Vorbereitung.

Quellen

  1. Kanton Luzern, Abteilung Gemeinden: Ordentliche Einbürgerung (Voraussetzungen, Ablauf, Dauer von Kanton und Bund)
  2. Kanton Luzern, Abteilung Gemeinden: Fragen zum Bürgerrecht (Wohnsitz in der Gemeinde, Kosten, Dauer, Umzug, Formular «Beachten der Rechtsordnung»)
  3. Kanton Luzern, Justiz- und Sicherheitsdepartement: Gebühren Bund und Kanton für ordentliche Einbürgerungen ab 1. Januar 2017 (PDF)
  4. Kantonales Bürgerrechtsgesetz (KBüG, SRL Nr. 2) vom 15. Mai 2017, Stand 1. Januar 2018, §§ 10 bis 25, 30, 32, 33 und 35
  5. Kantonale Bürgerrechtsverordnung (KBüV, SRL Nr. 3), Stand 1. Januar 2018, §§ 1 bis 4 und 21
  6. Stadt Luzern, Bürgerrechtswesen: Merkblatt Erwerb Schweizer Bürgerrecht, April 2026 (PDF)
  7. Stadt Luzern: Reglement über die Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern (Einbürgerungsreglement, sRSL 0.5.6.1.1), Ausgabe vom 1. April 2026, Art. 3, 5, 8 und 8a
  8. Stadt Luzern: Tätigkeitsbericht 2025 der Einbürgerungskommission, 11. März 2026 (PDF)
  9. Kanton Luzern, Abteilung Gemeinden: Kenntnisse der Schweiz, 100 Fragen und Antworten, Stand April 2021 (PDF, für die erleichterte Einbürgerung)
  10. Stadt Luzern: Einbürgerung (Voraussetzungen, Kontakt Bürgerrechtswesen)
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