Anders als Zürich, Bern, Aargau oder Genf kennt der Kanton Luzern keinen standardisierten Einbürgerungstest. Paragraf 25 des Kantonalen Bürgerrechtsgesetzes verlangt, dass du mit den örtlichen Lebensverhältnissen vertraut bist, und zählt drei Merkmale auf: Grundkenntnisse der geografischen, historischen, politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse in Bund, Kanton und Gemeinde, Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben der lokalen Gesellschaft und Kontakte zu Schweizerinnen und Schweizern. Wie die Gemeinde das prüft, schreibt weder das Gesetz noch die Verordnung vor; die Gemeinde lässt nach den Weisungen des Departements einen Einbürgerungsbericht erstellen und kann weitere Abklärungen treffen.
In der Stadt Luzern führt die Einbürgerungskommission, sieben vom Grossen Stadtrat gewählte Stimmberechtigte, ein persönliches Gespräch, in dem sie deine Kenntnisse über die Schweiz, den Kanton und die Stadt sowie deine Integration beurteilt. Sie erfüllt abschliessend alle Aufgaben, die das Gesetz der Gemeinde zuweist, tagte 2025 elfmal und behandelte 240 Gesuche für 338 Personen. Abgelehnt wurde 2025 kein Gesuch; vier Gesuche wurden sistiert, alle wegen mangelnder staatsbürgerlicher Kenntnisse, mit der Möglichkeit, sie nach weiterer Vorbereitung wieder aufzunehmen. Andere Gemeinden können anders vorgehen, etwa mit schriftlichen Fragen im Rahmen des Gesprächs; frag bei deiner Gemeindekanzlei nach, wie sie prüft.
Zur Vorbereitung organisiert die Stadt Luzern zusammen mit der Caritas Zentralschweiz Einbürgerungskurse zu Staatspolitik und Geografie, vier Abende oder Vormittage mit insgesamt zehn Lektionen; 2025 nahmen 95 Gesuchstellende aus der Stadt teil, weitere Kurse der Caritas stehen im ganzen Kanton offen. Der Kanton selbst publiziert eine Liste «Kenntnisse der Schweiz» mit 100 Fragen und Antworten zu Staatskunde, Geschichte, Geografie und Gesellschaft. Sie ist für die erleichterte Einbürgerung gedacht, deckt aber genau die Grundkenntnisse ab, die auch die Gemeinden erwarten.
Eine förmliche Befreiung von der Kenntnisprüfung wie in anderen Kantonen gibt es in Luzern nicht, weil es keinen förmlichen Test gibt. Das Gesetz verlangt aber, dass die Situation von Personen angemessen berücksichtigt wird, die die Kriterien wegen einer Behinderung, einer Krankheit oder anderer gewichtiger persönlicher Umstände nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen erfüllen können. Kinder ab dem 12. Altersjahr werden eigenständig und altersgerecht geprüft, Jugendliche über 16 müssen ihren Willen zur Einbürgerung schriftlich erklären.