Die Grundlage ist das Bürgerrechtsgesetz vom 17. Mai 1992 in der Fassung vom 1. Januar 2018. Artikel 6a verlangt Deutsch und Grundkenntnisse in sechs Bereichen: Einbürgerungsverfahren, allgemeine Rechte und Pflichten, Aufbau und Inhalt des Staats- und Gemeinwesens, geografische und historische Verhältnisse, politische Verhältnisse sowie gesellschaftliche Verhältnisse, Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuche, jeweils für die Schweiz, den Kanton und die Gemeinde. Artikel 7 schreibt vor, dass Ausländerinnen und Ausländer Sprache und Grundkenntnisse «durch eine Prüfung» nachweisen. Die Ausführungsbestimmungen übertragen die Prüfung dem BWZ, das Amt für Justiz überprüft die Inhalte regelmässig, die Prüfung ist schriftlich und endet mit einem Ausweis, der zwei Jahre gültig bleibt und mit der Gesuchseinreichung bis zum Verfahrensende gilt. Das Merkblatt legt die Reihenfolge des Vorverfahrens fest: Informationsveranstaltung, Sprachprüfung, freiwilliger Vorbereitungskurs, Prüfung der Grundkenntnisse, Aufenthaltsbescheinigung, Registrierung beim Zivilstandsamt, übrige Unterlagen.
Der Aufbau steht in Anhang 5 des Merkblatts. Die Prüfung besteht überwiegend aus Multiple-Choice-Fragen, enthält aber auch Fragen mit selbst formulierten Antworten, und gliedert sich in sechs Blöcke nach den sechs Themen. In jedem Block brauchst du eine Mindestpunktzahl; reisst du einen einzigen Block, gilt die ganze Prüfung als nicht bestanden, und die Schwelle hängt vom Alter ab. Der Beispiel-Bewertungsschlüssel zeigt die Gewichte: 12 Punkte für das Verfahren, 16 für Rechte und Pflichten, 33 für den Staatsaufbau, 48 für Geografie und Geschichte, 12 für Politik, 16 für Gesellschaft, total 137, wovon Erwachsene je nach Block 60 bis 70 Prozent und damit 84 Punkte erreichen müssen, Jugendliche ab 16 55 bis 65 Prozent und 76 Punkte; das Merkblatt nennt ihn ausdrücklich unverbindlich. Die Dauer beträgt voraussichtlich 90 Minuten. Kinder und Jugendliche von 12 bis 15 schreiben eine altersgerechte Prüfung über dieselben Blöcke, brauchen aber nur rund 60 Prozent über alles und haben 60 Minuten; unter 12 gibt es keine Prüfung, Kinder von 9 bis 11 werden im Führungsbericht und im Gespräch der Gemeinde reduziert geprüft. Das BWZ verlangt CHF 60 für die Prüfung; der Vorbereitungskurs mit 15 Lektionen im Frühling und Herbst kostet CHF 280 ohne das Lehrmittel «Die Schweiz verstehen», kann mit der Prüfung abgeschlossen werden und ist freiwillig. Anmelden kannst du dich nur über deine Wohngemeinde.
Vor der Prüfung stehen zwei weitere Pflichten. Die Informationsveranstaltung organisiert das Amt für Justiz mindestens einmal im Jahr, Alpnach nennt März und September; die Anmeldung ist obligatorisch, Minderjährige über 16 kommen mit der gesetzlichen Vertretung, unter 12 sind ausgeschlossen, die Bestätigung gilt drei Jahre. Die Sprache weist du nicht mit einer Kursbestätigung nach, sondern mit einer schriftlichen und mündlichen Sprachstandanalyse; seit dem 1. Februar 2026 müssen die Trägerschaften ein vom SEM anerkanntes Sprachzertifikat anbieten, bis dahin nannten die Ausführungsbestimmungen das BWZ. Das BWZ führt seine bzi-Analyse weiter an Samstagvormittagen durch, für die Einbürgerung 25 Minuten mündlich und 72 Minuten schriftlich zu CHF 240; frag deine Gemeinde, welche Nachweise sie seit der Änderung akzeptiert. Die instruierende Behörde der Gemeinde kann dich von Sprach- und Grundkenntnisnachweis dispensieren, etwa bei Muttersprache Deutsch, fünf Jahren obligatorischer Schule auf Deutsch, einer deutschsprachigen Ausbildung der Sekundarstufe II oder einer Behinderung, Krankheit oder ausgeprägten Lern-, Lese- oder Schreibschwäche; das Amt für Justiz kann den Nachweis nachträglich verlangen, und kommt das Einbürgerungsorgan zum Schluss, die Verhältnisse rechtfertigten keine Ausnahme, musst du ihn nachreichen.
Nach der Prüfung wird weiter gefragt, nur nicht mehr schriftlich. Die Kantonspolizei lädt dich in der Regel einmal zu einem ein- bis zweistündigen Gespräch über Sicherheit und Ordnung, Familie, Arbeit, Finanzen und Lebensverhältnisse und schreibt den Führungsbericht, der auch dein Vertrautsein mit den Verhältnissen festhält. Die Gemeinde führt regelmässig ein Einbürgerungsgespräch, in dem es vor allem darum geht, ob du am sozialen und kulturellen Leben in Schweiz, Kanton und Gemeinde teilnimmst und Kontakte zu Schweizerinnen und Schweizern pflegst; Lungern liess seine Einbürgerungskommission dabei auch Allgemeinwissensfragen zu Obwalden und Lungern stellen. In Gemeinden mit Gemeindeversammlung stellst du dich dort persönlich vor, beantwortest Fragen und verlässt den Saal für Beratung und Abstimmung; ohne begründeten Gegenantrag gilt der Antrag des Gemeinderats als angenommen, Urnenabstimmungen sind unzulässig. Unsere 49 Fragen zu Obwalden decken den kantonalen Teil der Blöcke Geografie, Geschichte und Politik ab: Unterwalden im Bundesbrief von 1291 und die Trennung von Nidwalden 1803, Morgarten 1315, den Sonderbund von 1847, Bruder Klaus und das Stanser Verkommnis 1481, das Kloster Engelberg von 1120, die Abschaffung der Landsgemeinde 1998, den Kantonsrat mit 55 und den Regierungsrat mit fünf Mitgliedern, den jährlich gewählten Landammann, die sieben Gemeinden auf 490,6 Quadratkilometern mit 39'272 Einwohnerinnen und Einwohnern Ende 2023 (provisorisch 39'907 Ende 2025), den Hauptort Sarnen, den Titlis und die Älggi-Alp als geografischen Mittelpunkt der Schweiz. Ergänze sie mit den Lektionen zu Politik, Geschichte und Geografie der Schweiz für den Bundesteil und lies das Merkblatt, das am BWZ auch Kurslehrmittel ist.