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Einbürgerungstest Obwalden: schriftliche Prüfung der staatsbürgerlichen Grundkenntnisse am BWZ, Deutsch B1 und A2, fünf Jahre in Kanton und Gemeinde

Obwalden gehört zu den Kantonen mit einer echten Prüfung, und sie kommt vor dem Gesuch. Wer sich einbürgern lassen will, besucht zuerst die Informationsveranstaltung des Amts für Justiz, weist dann Deutsch auf B1 mündlich und A2 schriftlich mit einer Sprachstandanalyse nach und legt am Berufs- und Weiterbildungszentrum Obwalden (BWZ) in Sarnen die schriftliche Prüfung der staatsbürgerlichen Grundkenntnisse ab: sechs Fragenblöcke vom Einbürgerungsverfahren über Rechte und Pflichten, Staatsaufbau, Geografie und Geschichte bis zu Politik und Gesellschaft, rund 90 Minuten, mit einer Mindestpunktzahl in jedem Block. Erst mit dem Ausweis über die bestandene Prüfung, der zwei Jahre gültig ist, nimmt die Gemeinde das Gesuch an.

  • 7 Lektionen
  • 49 Fragen

Danach folgen das Gespräch mit der Kantonspolizei für den Führungsbericht, das Einbürgerungsgespräch der Gemeinde und drei Entscheide: die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts durch Gemeindeversammlung, Gemeinderat oder Einbürgerungskommission, die Zusicherung des Kantonsbürgerrechts durch die elfköpfige kantonale Einbürgerungskommission und die eidgenössische Bewilligung des SEM. Voraussetzung sind fünf Jahre ununterbrochen im Kanton und in derselben Gemeinde, die C-Bewilligung und drei Jahre ohne Sozialhilfe. Diese Seite fasst zusammen, was Bürgerrechtsgesetz, Verordnung, Ausführungsbestimmungen (Stand 1. Februar 2026), das Merkblatt des Amts für Justiz (Stand Januar 2026), das BWZ und die sieben Gemeinden am 6. September 2026 sagten; jede Angabe ist mit ihrer Quelle verlinkt.

Die Voraussetzungen im Kanton Obwalden auf einen Blick

Aufenthalt in der Schweiz
10 Jahre insgesamt, davon 3 in den 5 Jahren vor dem Gesuch; die Zeit zwischen dem vollendeten 8. und 18. Lebensjahr zählt doppelt, tatsächlich anwesend musst du mindestens 6 Jahre gewesen sein, weshalb Kinder, die seit Geburt in der Schweiz leben, frühestens mit 9 selbständig einreichen können. Aufenthalte mit B- oder C-Bewilligung und mit EDA-Legitimationskarte zählen voll, die vorläufige Aufnahme F zur Hälfte. Eingetragene Partnerinnen und Partner von Schweizerinnen und Schweizern: 5 Jahre in der Schweiz und 3 Jahre Partnerschaft.[2][22]
Bewilligung
Niederlassungsbewilligung C im Zeitpunkt der Gesuchstellung; ohne sie kann das Gesuch nicht gestellt werden. Der Ausweis über den registrierten Personenstand kommt vom Zivilstandsamt, die Bescheinigung über alle Aufenthalte und Aufenthaltstitel von der Abteilung Migration des Volkswirtschaftsdepartements (rund CHF 20).[2][3]
Wohnsitz in Kanton und Gemeinde
5 Jahre ununterbrochener Aufenthalt im Kanton Obwalden und in derselben Gemeinde unmittelbar vor der Gesuchseinreichung (Art. 5 Bürgerrechtsgesetz); Schweizerinnen und Schweizer aus anderen Kantonen brauchen 3 Jahre. Ziehst du während des Verfahrens in eine andere Gemeinde oder einen anderen Kanton, bevor die für die Zusicherung nötigen Abklärungen abgeschlossen sind, wird das Gesuch gegenstandslos. Ein kurzer Auslandaufenthalt mit Rückkehrabsicht unterbricht den Wohnsitz nicht; wer sich abmeldet oder länger als sechs Monate im Ausland lebt, gibt ihn auf.[3][4][2]
Wissensprüfung
Schriftliche Prüfung der staatsbürgerlichen Grundkenntnisse am BWZ Obwalden vor der Gesuchseinreichung (Art. 7 Bürgerrechtsgesetz): sechs Fragenblöcke zu Einbürgerungsverfahren, Rechten und Pflichten, Aufbau von Staat und Gemeinwesen, Geografie und Geschichte, Politik und Gesellschaft der Schweiz, des Kantons und der Gemeinde, überwiegend Multiple Choice mit einzelnen frei zu formulierenden Antworten, rund 90 Minuten, Mindestpunktzahl in jedem Block. Gebühr CHF 60, Ausweis zwei Jahre gültig. Kinder und Jugendliche von 12 bis 15 schreiben eine leichtere Prüfung von 60 Minuten, unter 12 keine. Davor ist die Informationsveranstaltung des Amts für Justiz Pflicht (März und September, Bestätigung drei Jahre gültig); danach folgen das Gespräch mit der Kantonspolizei und das Einbürgerungsgespräch der Gemeinde.[2][5][7][12]
Sprache
Deutsch mindestens B1 mündlich und A2 schriftlich, nachgewiesen mit einer schriftlichen und mündlichen Sprachstandanalyse einer Trägerschaft, die ein vom SEM anerkanntes Sprachzertifikat anbietet (Art. 2 der Ausführungsbestimmungen, Stand 1. Februar 2026); die Bestätigung eines Sprachkurses allein genügt nicht, der Ausweis ist unbeschränkt gültig. Das BWZ führt seine bzi-Sprachstandanalyse mehrmals im Jahr an Samstagvormittagen durch, für die Einbürgerung 25 Minuten mündlich und 72 Minuten schriftlich, CHF 240, Wiederholung frühestens nach drei Monaten. Dispensiert wird, wer eine Landessprache als Muttersprache spricht und schreibt, mindestens fünf Jahre obligatorische Schule auf Deutsch besucht oder eine Ausbildung der Sekundarstufe II oder Tertiärstufe auf Deutsch abgeschlossen hat oder ein anerkanntes Sprachzertifikat vorlegt.[2][5][8]
Sozialhilfe und Erwerb
Du musst am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung teilnehmen und deine Lebenskosten und Unterhaltspflichten mit Einkommen, Vermögen oder Rechtsansprüchen decken, belegt etwa mit ungekündigtem Arbeitsvertrag, Lehrvertrag oder Schulbestätigung. Wer in den drei Jahren vor dem Gesuch oder während des Verfahrens Sozialhilfe bezieht, erfüllt die Voraussetzung nicht, ausser sie ist vollständig zurückerstattet. Zum Gesuch gehören die letzte Steuerveranlagung mit Zahlungsbestätigung und der Betreibungsregisterauszug.[2][12]
Leumund und Sicherheit
Die öffentliche Sicherheit und Ordnung beachtet nicht, wer Vorschriften erheblich oder wiederholt missachtet, wichtige Verpflichtungen mutwillig nicht erfüllt oder Verbrechen gegen den öffentlichen Frieden billigt; als nicht integriert gilt, wer im Strafregister VOSTRA mit einer unbedingten oder teilbedingten Strafe, einer bedingten Geldstrafe über 90 Tagessätzen, einem Tätigkeits-, Kontakt- oder Rayonverbot oder einer Landesverweisung verzeichnet ist, und solange eine Sanktion nicht vollzogen oder eine Probezeit nicht abgelaufen ist. Du gibst dazu eine schriftliche Erklärung ab, ebenso zur Respektierung der Werte der Bundesverfassung. Die Kantonspolizei lädt dich zu einem ein- bis zweistündigen Gespräch und schreibt den Führungsbericht (CHF 500 bis 1000, separat verrechnet); ein hängiges Strafverfahren sistiert das Gesuch.[2][5]
Kantonale Gebühr
Pauschal nach Art. 11 der Ausführungsbestimmungen: CHF 1000 für eine Einzelperson, 1600 für ein Ehepaar, 300 pro einbezogenes Kind, 800 für nicht erwerbstätige Minderjährige, Schülerinnen und Schüler und Studierende; bei besonders umfangreichen Abklärungen bis zum Doppelten. Der Kanton zieht die Gebühr als Kostenvorschuss ein, sobald das Dossier beim Amt für Justiz eingeht, und bearbeitet das Gesuch in der Regel erst nach Zahlung. Massgebend ist der Zeitpunkt der Zusicherung: Ein bis dann volljährig gewordenes Kind zahlt den höheren Ansatz. Bei einer Nichtigerklärung wird nichts zurückerstattet. Stand 6. September 2026.[5][2][3]
Gemeinde- und Bundesgebühr
Die Gemeinden erheben höchstens kostendeckende Gebühren nach ihren Reglementen (Art. 23 Bürgerrechtsgesetz): Lungern verrechnete nach seinem Gebührenreglement vom 13. November 2006 CHF 1800 für das kommunale Verfahren, die Bürgergemeinde Engelberg berechnet nach Aufwand CHF 200 bis 5000 zu CHF 130 pro Stunde und Mitglied gegen Kostenvorschuss, Sachseln verweist auf sein Gebührenreglement, Giswil verlangt nach seinem Reglement über Gebühren und Entschädigungen vom 13. November 2006 (Art. 22) CHF 1200 für eine erwachsene Person, 1800 für ein Ehepaar, 200 für ein mit den Eltern eingebürgertes Kind und 700 für ein selbständig gesuchstellendes Kind, in der Regel als Kostenvorschuss, der unabhängig vom Ausgang nicht zurückerstattet wird, Sarnen und Kerns nennen die Höhe auf Anfrage. Bund: CHF 100 pro volljährige Person, 150 für Ehegatten mit gemeinsamem Gesuch, 50 für selbständig gesuchstellende Minderjährige, nichts für einbezogene Kinder. Dazu die Prüfung (CHF 60), die Sprachstandanalyse (am BWZ CHF 240), der freiwillige Vorbereitungskurs (CHF 280 plus Lehrmittel), die Aufenthaltsbescheinigung (rund CHF 20) und das Zivilstandsamt (in der Regel bis CHF 200).[3][19][20][16][2][7][8][23]
Dauer
Der Kanton nennt keine Gesamtdauer; die Gemeinden schreiben, sie hänge vom Einzelfall ab. Fixpunkte: Die Bestätigung der Informationsveranstaltung gilt drei Jahre, der Prüfungsausweis zwei Jahre, bis dahin muss das Gesuch eingereicht sein; nach dem Beschluss der instruierenden Behörde hast du 30 Tage für Stellungnahme oder Rückzug; die Zusicherung der Gemeinde erlischt, wenn der Kanton das Bürgerrecht nicht innert drei Jahren erteilt; nach dem kantonalen Einbürgerungsentscheid dauert es rund acht Wochen bis zur Zustellung an die Register, Pass und Identitätskarte kannst du frühestens zwei Wochen später beantragen.[2][3][12][13]
Entscheid
Drei Stufen in dieser Reihenfolge: Zusicherung des Gemeindebürgerrechts durch die Gemeindeversammlung, sofern sie die Aufgabe nicht dem Gemeinderat oder einer Einbürgerungskommission mit fünf bis dreizehn Mitgliedern übertragen hat (Sarnen: Gemeinderat seit dem Bürgerrechtsreglement vom 1. Mai 2019; Sachseln: Einwohnergemeinderat; Lungern: Gemeinderat auf Empfehlung der Einbürgerungskommission seit dem Reglement vom 1. Oktober 2022; Alpnach: Gemeindeversammlung; Kerns und Giswil: Kommission oder Gemeinderat beziehungsweise Gemeindeversammlung je nach Fall; Engelberg: Bürgergemeindeversammlung nach Art. 98 der Kantonsverfassung), Zusicherung des Kantonsbürgerrechts durch die kantonale Einbürgerungskommission (elf vom Kantonsrat gewählte Mitglieder, seit 2018 anstelle des Kantonsrats), eidgenössische Einbürgerungsbewilligung des SEM. Danach fällt die Kommission den formellen kantonalen Einbürgerungsentscheid, mit dem du alle drei Bürgerrechte erwirbst; das Verwaltungsgericht bescheinigt die Rechtskraft. Beschwerde: gegen die Gemeinde innert 20 Tagen an den Regierungsrat, gegen die Kommission innert 30 Tagen an das Verwaltungsgericht.[3][4][2][11][6][13][14][15][16][17][18][20]
Zuständig
Erste Anlaufstelle ist die Gemeindekanzlei deines Wohnorts; dort gibt es die Formulare und die Anmeldungen für Sprachstandanalyse und Prüfung. Amt für Justiz, Amtsleitung, Enetriederstrasse 1, 6060 Sarnen, +41 41 666 64 94, aj@ow.ch (Informationsveranstaltung, Vorabklärung, Sekretariat der kantonalen Einbürgerungskommission); BWZ Obwalden, Grundacherweg 6, 6061 Sarnen, 041 666 64 86, bwz.wb@ow.ch (Prüfung und Kurse); Zivilstandsamt Obwalden für die Registrierung; Abteilung Migration für die Aufenthaltsbescheinigung; Passzentrum der Staatskanzlei im Rathaus Sarnen für Pass und Identitätskarte.[1][2][7][8]

Angaben geprüft am 6. September 2026.

So funktioniert die Prüfung der staatsbürgerlichen Grundkenntnisse in Obwalden

Die Grundlage ist das Bürgerrechtsgesetz vom 17. Mai 1992 in der Fassung vom 1. Januar 2018. Artikel 6a verlangt Deutsch und Grundkenntnisse in sechs Bereichen: Einbürgerungsverfahren, allgemeine Rechte und Pflichten, Aufbau und Inhalt des Staats- und Gemeinwesens, geografische und historische Verhältnisse, politische Verhältnisse sowie gesellschaftliche Verhältnisse, Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuche, jeweils für die Schweiz, den Kanton und die Gemeinde. Artikel 7 schreibt vor, dass Ausländerinnen und Ausländer Sprache und Grundkenntnisse «durch eine Prüfung» nachweisen. Die Ausführungsbestimmungen übertragen die Prüfung dem BWZ, das Amt für Justiz überprüft die Inhalte regelmässig, die Prüfung ist schriftlich und endet mit einem Ausweis, der zwei Jahre gültig bleibt und mit der Gesuchseinreichung bis zum Verfahrensende gilt. Das Merkblatt legt die Reihenfolge des Vorverfahrens fest: Informationsveranstaltung, Sprachprüfung, freiwilliger Vorbereitungskurs, Prüfung der Grundkenntnisse, Aufenthaltsbescheinigung, Registrierung beim Zivilstandsamt, übrige Unterlagen.

Der Aufbau steht in Anhang 5 des Merkblatts. Die Prüfung besteht überwiegend aus Multiple-Choice-Fragen, enthält aber auch Fragen mit selbst formulierten Antworten, und gliedert sich in sechs Blöcke nach den sechs Themen. In jedem Block brauchst du eine Mindestpunktzahl; reisst du einen einzigen Block, gilt die ganze Prüfung als nicht bestanden, und die Schwelle hängt vom Alter ab. Der Beispiel-Bewertungsschlüssel zeigt die Gewichte: 12 Punkte für das Verfahren, 16 für Rechte und Pflichten, 33 für den Staatsaufbau, 48 für Geografie und Geschichte, 12 für Politik, 16 für Gesellschaft, total 137, wovon Erwachsene je nach Block 60 bis 70 Prozent und damit 84 Punkte erreichen müssen, Jugendliche ab 16 55 bis 65 Prozent und 76 Punkte; das Merkblatt nennt ihn ausdrücklich unverbindlich. Die Dauer beträgt voraussichtlich 90 Minuten. Kinder und Jugendliche von 12 bis 15 schreiben eine altersgerechte Prüfung über dieselben Blöcke, brauchen aber nur rund 60 Prozent über alles und haben 60 Minuten; unter 12 gibt es keine Prüfung, Kinder von 9 bis 11 werden im Führungsbericht und im Gespräch der Gemeinde reduziert geprüft. Das BWZ verlangt CHF 60 für die Prüfung; der Vorbereitungskurs mit 15 Lektionen im Frühling und Herbst kostet CHF 280 ohne das Lehrmittel «Die Schweiz verstehen», kann mit der Prüfung abgeschlossen werden und ist freiwillig. Anmelden kannst du dich nur über deine Wohngemeinde.

Vor der Prüfung stehen zwei weitere Pflichten. Die Informationsveranstaltung organisiert das Amt für Justiz mindestens einmal im Jahr, Alpnach nennt März und September; die Anmeldung ist obligatorisch, Minderjährige über 16 kommen mit der gesetzlichen Vertretung, unter 12 sind ausgeschlossen, die Bestätigung gilt drei Jahre. Die Sprache weist du nicht mit einer Kursbestätigung nach, sondern mit einer schriftlichen und mündlichen Sprachstandanalyse; seit dem 1. Februar 2026 müssen die Trägerschaften ein vom SEM anerkanntes Sprachzertifikat anbieten, bis dahin nannten die Ausführungsbestimmungen das BWZ. Das BWZ führt seine bzi-Analyse weiter an Samstagvormittagen durch, für die Einbürgerung 25 Minuten mündlich und 72 Minuten schriftlich zu CHF 240; frag deine Gemeinde, welche Nachweise sie seit der Änderung akzeptiert. Die instruierende Behörde der Gemeinde kann dich von Sprach- und Grundkenntnisnachweis dispensieren, etwa bei Muttersprache Deutsch, fünf Jahren obligatorischer Schule auf Deutsch, einer deutschsprachigen Ausbildung der Sekundarstufe II oder einer Behinderung, Krankheit oder ausgeprägten Lern-, Lese- oder Schreibschwäche; das Amt für Justiz kann den Nachweis nachträglich verlangen, und kommt das Einbürgerungsorgan zum Schluss, die Verhältnisse rechtfertigten keine Ausnahme, musst du ihn nachreichen.

Nach der Prüfung wird weiter gefragt, nur nicht mehr schriftlich. Die Kantonspolizei lädt dich in der Regel einmal zu einem ein- bis zweistündigen Gespräch über Sicherheit und Ordnung, Familie, Arbeit, Finanzen und Lebensverhältnisse und schreibt den Führungsbericht, der auch dein Vertrautsein mit den Verhältnissen festhält. Die Gemeinde führt regelmässig ein Einbürgerungsgespräch, in dem es vor allem darum geht, ob du am sozialen und kulturellen Leben in Schweiz, Kanton und Gemeinde teilnimmst und Kontakte zu Schweizerinnen und Schweizern pflegst; Lungern liess seine Einbürgerungskommission dabei auch Allgemeinwissensfragen zu Obwalden und Lungern stellen. In Gemeinden mit Gemeindeversammlung stellst du dich dort persönlich vor, beantwortest Fragen und verlässt den Saal für Beratung und Abstimmung; ohne begründeten Gegenantrag gilt der Antrag des Gemeinderats als angenommen, Urnenabstimmungen sind unzulässig. Unsere 49 Fragen zu Obwalden decken den kantonalen Teil der Blöcke Geografie, Geschichte und Politik ab: Unterwalden im Bundesbrief von 1291 und die Trennung von Nidwalden 1803, Morgarten 1315, den Sonderbund von 1847, Bruder Klaus und das Stanser Verkommnis 1481, das Kloster Engelberg von 1120, die Abschaffung der Landsgemeinde 1998, den Kantonsrat mit 55 und den Regierungsrat mit fünf Mitgliedern, den jährlich gewählten Landammann, die sieben Gemeinden auf 490,6 Quadratkilometern mit 39'272 Einwohnerinnen und Einwohnern Ende 2023 (provisorisch 39'907 Ende 2025), den Hauptort Sarnen, den Titlis und die Älggi-Alp als geografischen Mittelpunkt der Schweiz. Ergänze sie mit den Lektionen zu Politik, Geschichte und Geografie der Schweiz für den Bundesteil und lies das Merkblatt, das am BWZ auch Kurslehrmittel ist.

Die ordentliche Einbürgerung im Kanton Obwalden in sieben Schritten

Das Merkblatt des Amts für Justiz und die Seite der Gemeinde Alpnach zeichnen den Weg: Informationsveranstaltung, Sprachstandanalyse, Prüfung am BWZ, Registrierung und Unterlagen, Gesuch bei der Gemeinde, Führungsbericht der Kantonspolizei, Einbürgerungsgespräch und Zusicherung der Gemeinde, kantonale Einbürgerungskommission, SEM, formeller Entscheid.

  1. 1

    Voraussetzungen prüfen und Informationsveranstaltung besuchen

    Zähle die Fristen: 10 Jahre in der Schweiz, davon die letzten 5 ununterbrochen im Kanton und in derselben Gemeinde, dazu die C-Bewilligung; prüfe die Dreijahresregel bei der Sozialhilfe, den Strafregisterauszug und die Betreibungen. Hol dir auf der Gemeindekanzlei die Unterlagen und melde dich beim Amt für Justiz für die Informationsveranstaltung an, die im März und September stattfindet und nur angemeldeten Gästen offensteht. Über 16-Jährige kommen mit der gesetzlichen Vertretung, unter 12-Jährige bleiben zuhause. Die Bestätigung gilt drei Jahre.

  2. 2

    Sprachstandanalyse oder Dispensation

    Weise Deutsch B1 mündlich und A2 schriftlich mit einer schriftlichen und mündlichen Sprachstandanalyse nach; das Anmeldeformular gibt dir die Gemeinde. Seit dem 1. Februar 2026 gelten die Analysen von Trägerschaften mit SEM-anerkanntem Sprachzertifikat; das BWZ bietet seine bzi-Analyse an Samstagvormittagen an (25 plus 72 Minuten, CHF 240, Wiederholung nach drei Monaten). Der Ausweis ist unbeschränkt gültig. Bist du Muttersprachlerin oder Muttersprachler, hast fünf Jahre deutschsprachige Schule oder eine deutschsprachige Ausbildung ab Sekundarstufe II oder ein anerkanntes Zertifikat, beantragst du bei der instruierenden Behörde der Gemeinde die Dispensation.

  3. 3

    Vorbereitungskurs und Prüfung am BWZ

    Nach bestandener Sprachstandanalyse oder mit Dispensation meldest du dich über die Gemeinde zur Prüfung der staatsbürgerlichen Grundkenntnisse am BWZ Obwalden an, Grundacherweg 6 in Sarnen. Der freiwillige Kurs mit 15 Lektionen findet im Frühling und im Herbst statt (CHF 280 plus Lehrmittel); das Merkblatt empfiehlt ihn sehr, die Prüfung geht auch ohne. Rund 90 Minuten, sechs Blöcke, Mindestpunktzahl in jedem, CHF 60. Der Ausweis gilt zwei Jahre; bis dahin muss dein Gesuch eingereicht sein.

  4. 4

    Registrierung, Unterlagen und Gesuch bei der Gemeinde

    Hol die Aufenthaltsbescheinigung der Abteilung Migration (rund CHF 20) und lass dich mit den Prüfungsattesten beim Zivilstandsamt registrieren oder aktualisieren (in der Regel bis CHF 200; ausländische Zivilstandsurkunden gehören nicht ins Gesuch). Fülle das amtliche Formular vollständig aus und nenne mindestens zwei in Obwalden wohnhafte Schweizer Referenzpersonen, die nicht Arbeitgeber, Lehrpersonen oder Ärztinnen sind. Dazu kommen nach der Liste von Alpnach unter anderem Lebenslauf mit Wohn-, Schul- und Arbeitsorten, Pass und C-Bewilligung, Wohnsitzbescheinigung, Zivilstandsauszug, letzte Steuerveranlagung mit Zahlungsbestätigung, Betreibungs- und Strafregisterauszug ab 10 Jahren, die Erklärungen zu Rechtsordnung, Bundesverfassung und Sozialhilfe sowie ein kurzer Bericht, weshalb du Schweizerin oder Schweizer werden möchtest. Eingereicht wird beim Einwohnergemeinderat, in Engelberg beim Bürgergemeinderat.

  5. 5

    Vorabklärung und Führungsbericht

    Die Gemeinde schickt dein Dossier dem Amt für Justiz, das die Vollständigkeit prüft, das Strafregister VOSTRA abfragt und die Kantonspolizei mit dem Führungsbericht beauftragt. Die Polizei lädt dich zu einem ein- bis zweistündigen Gespräch (Ausländerausweis mitnehmen) über Melde-, Familien-, Arbeits- und Finanzverhältnisse, Sicherheit und Ordnung, Werte der Bundesverfassung, Wirtschaftsleben und Integration der Familie; Bericht und Vorabklärung gehen an die Gemeinde. Kosten CHF 500 bis 1000, vom Polizeikommando direkt verrechnet. Ein hängiges Strafverfahren sistiert das Gesuch in der Regel bis zum rechtskräftigen Urteil.

  6. 6

    Einbürgerungsgespräch und Zusicherung der Gemeinde

    Die instruierende Behörde deiner Gemeinde holt weitere Auskünfte ein, führt das Einbürgerungsgespräch und beschliesst über Sachverhalt und Antrag; du erhältst den Beschluss mit Hinweis auf die Kostenfolgen und hast 30 Tage für Stellungnahme oder Rückzug. Dann entscheidet das kommunale Einbürgerungsorgan: in Sarnen, Sachseln und Lungern der Gemeinderat, in Alpnach und Engelberg die Gemeinde- beziehungsweise Bürgergemeindeversammlung, in Kerns und Giswil je nach Fall Kommission, Gemeinderat oder Versammlung. An der Versammlung stellst du dich vor und verlässt den Saal zur Abstimmung; ohne begründeten Gegenantrag gilt der Antrag als angenommen. Gegen einen ablehnenden Beschluss kannst du innert 20 Tagen beim Regierungsrat Beschwerde führen. Die Gemeindegebühr richtet sich nach dem Gemeindereglement, in Lungern zuletzt CHF 1800.

  7. 7

    Kantonale Einbürgerungskommission, SEM und formeller Entscheid

    Nach Rechtskraft leitet die Gemeinde die Akten dem Amt für Justiz weiter, das den Kostenvorschuss von CHF 1000, 1600 oder 800 plus 300 pro Kind erhebt, unabhängig prüft und der kantonalen Einbürgerungskommission Bericht und Antrag stellt. Die Kommission sichert das Kantonsbürgerrecht zu (Beschwerde innert 30 Tagen an das Verwaltungsgericht), das Gesuch geht an das SEM für die eidgenössische Bewilligung (CHF 100, 150 für Ehepaare, 50 für selbständige Minderjährige), und mit ihr fällt die Kommission den formellen Einbürgerungsentscheid, mit dem du Gemeinde-, Kantons- und Schweizer Bürgerrecht auf einmal erwirbst; neue Tatsachen kann sie bis dahin noch berücksichtigen. Das Verwaltungsgericht bescheinigt die Rechtskraft, rund acht Wochen später gehen die Beschlüsse an die Register, zwei Wochen danach kannst du im Passzentrum im Rathaus Sarnen Pass und Identitätskarte beantragen. Eine erschlichene Einbürgerung kann innert acht Jahren nichtig erklärt werden.

Vier Beispielfragen aus unseren Obwalden-Lektionen

So sehen die Übungsfragen in unseren Lektionen aus. Die richtige Antwort ist markiert, die Erklärung liefert den Hintergrund.

Was ist die Hauptstadt von Obwalden?

  • SarnenRichtige Antwort
  • Engelberg
  • Stans
  • Luzern

Sarnen ist die Hauptstadt Obwaldens mit rund 10'900 Einwohnern. Am Sarnersee gelegen, beherbergt es die kantonale Regierung, das Parlament und dient als Verwaltungszentrum des Halbkantons.

Wann hielt Obwalden seine letzte Landsgemeinde ab?

  • 1998Richtige Antwort
  • 2005
  • 1970
  • 1803

Die Obwaldner Landsgemeinde tagte jeweils am letzten Sonntag im April auf dem Landenberg oberhalb von Sarnen. Am 29. November 1998 schafften die Stimmberechtigten sie an der Urne mit 5'697 zu 5'045 Stimmen ab und ersetzten sie durch ein Parlament und das fakultative Referendum. Nidwalden war 1996 vorangegangen, Appenzell Ausserrhoden 1997.

Wie viele Unterschriften braucht es für ein Referendum in Obwalden?

  • 750
  • 100Richtige Antwort
  • 1'000
  • 250

Nur 100 Stimmberechtigte müssen innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung eines Erlasses das Referendum verlangen – eine der niedrigsten Hürden der Schweiz. Für eine kantonale Volksinitiative braucht es 500 Unterschriften. Beides hält den Bürgereinfluss in einem Kanton mit rund 40'000 Einwohnern hoch.

Wie viele Mitglieder hat der Obwaldner Kantonsrat?

  • 100 Mitglieder
  • 150 Mitglieder
  • 55 MitgliederRichtige Antwort
  • 25 Mitglieder

Der Obwaldner Kantonsrat hat 55 Mitglieder, die nach Proporz gewählt werden. Er ersetzte 1998 die Landsgemeinde und tagt in Sarnen, um Gesetze zu verabschieden und den kantonalen Budget zu genehmigen.

Lektionen

Häufige Fragen zum Einbürgerungstest im Kanton Obwalden

Gibt es im Kanton Obwalden einen Einbürgerungstest?
Ja, und zwar vor dem Gesuch: Artikel 7 des Bürgerrechtsgesetzes verlangt von Ausländerinnen und Ausländern eine Prüfung der Sprache und der staatsbürgerlichen Grundkenntnisse. Die schriftliche Prüfung führt das BWZ Obwalden in Sarnen im Auftrag des Kantons durch; ohne den Ausweis über die bestandene Prüfung nimmt die Gemeinde das Gesuch nicht an. Danach kommen das Gespräch mit der Kantonspolizei und das Einbürgerungsgespräch der Gemeinde.
Wie läuft die Prüfung ab und was kostet sie?
Sechs Fragenblöcke zu Einbürgerungsverfahren, Rechten und Pflichten, Staatsaufbau, Geografie und Geschichte, Politik und Gesellschaft, überwiegend Multiple Choice mit einzelnen offenen Fragen, rund 90 Minuten. In jedem Block brauchst du eine altersabhängige Mindestpunktzahl; nach dem Beispielschlüssel des Merkblatts 84 von 137 Punkten für Erwachsene. Die Prüfung kostet CHF 60, der freiwillige Vorbereitungskurs mit 15 Lektionen CHF 280 plus Lehrmittel. Der Ausweis ist zwei Jahre gültig.
Welches Deutschniveau brauche ich?
B1 mündlich und A2 schriftlich, nachgewiesen mit einer Sprachstandanalyse einer Trägerschaft mit SEM-anerkanntem Zertifikat; eine Kursbestätigung reicht nicht. Am BWZ dauert die Analyse für die Einbürgerung 25 Minuten mündlich und 72 Minuten schriftlich und kostet CHF 240. Muttersprachige und wer fünf Jahre deutschsprachige Schule oder eine deutschsprachige Ausbildung ab Sekundarstufe II hat, können dispensiert werden.
Wie lange muss ich in Obwalden wohnen?
10 Jahre in der Schweiz nach Bundesrecht und 5 Jahre ununterbrochen im Kanton und in derselben Gemeinde unmittelbar vor dem Gesuch. Wer vor Abschluss der Abklärungen umzieht, verliert das Gesuch; ein Auslandaufenthalt über sechs Monate oder eine Abmeldung unterbricht den Wohnsitz.
Was kostet die Einbürgerung in Obwalden?
Kanton pauschal CHF 1000 für eine Einzelperson, 1600 für ein Ehepaar, 300 pro Kind, 800 für Minderjährige ohne Erwerb, als Kostenvorschuss; Bund CHF 100, 150 für Ehepaare, 50 für selbständige Minderjährige; Gemeinde nach Reglement, in Lungern CHF 1800, in Engelberg nach Aufwand CHF 200 bis 5000. Dazu Führungsbericht CHF 500 bis 1000, Prüfung CHF 60, Sprachstandanalyse (BWZ CHF 240), Kurs CHF 280, Aufenthaltsbescheinigung rund CHF 20, Zivilstandsamt bis CHF 200. Stand 6. September 2026.
Wie lange dauert die Einbürgerung in Obwalden?
Der Kanton nennt keine Gesamtdauer, die Gemeinden sagen, es hänge vom Einzelfall ab. Der Prüfungsausweis gilt zwei Jahre, die Bestätigung der Informationsveranstaltung drei Jahre, die Zusicherung der Gemeinde erlischt nach drei Jahren ohne kantonalen Entscheid. Nach dem Entscheid der Kommission dauert es rund acht Wochen bis zur Zustellung an die Register und zwei weitere bis zum Pass.
Wer entscheidet über mein Gesuch?
Zuerst deine Gemeinde: die Gemeindeversammlung oder, wo sie es übertragen hat, der Gemeinderat oder eine Einbürgerungskommission, in Sarnen, Sachseln und Lungern der Gemeinderat, in Alpnach die Versammlung, in Engelberg die Bürgergemeinde. Dann die elfköpfige kantonale Einbürgerungskommission, die seit 2018 den Kantonsrat ersetzt, dann das SEM, und zuletzt wieder die Kommission mit dem formellen Entscheid. Beschwerde innert 20 Tagen an den Regierungsrat beziehungsweise 30 Tagen an das Verwaltungsgericht.
Was gilt für Kinder und Paare?
Minderjährige Kinder werden in der Regel einbezogen, wenn sie mit dir zusammenleben. Unter 9 werden sie nur summarisch geprüft, von 9 bis 11 reduziert im Führungsbericht und im Gespräch der Gemeinde ohne Sprach- und Grundkenntnisnachweis, ab 12 vollständig mit eigener Prüfung von 60 Minuten; wer im Verfahren 12 wird, muss die Nachweise bis zur Zusicherung des Kantons nachreichen. Ab 16 erklären Jugendliche ihren Willen schriftlich und besuchen die Informationsveranstaltung mit. Ehepaare zahlen dem Kanton CHF 1600 und dem Bund 150, pro Kind kommen CHF 300 dazu; beide Ehepartner müssen die Wohnsitzfristen erfüllen.

Quellen

  1. Kanton Obwalden: Bürgerrecht (ordentliche, erleichterte Einbürgerung und Wiedereinbürgerung; erster Kontakt über die Wohngemeinde; Amt für Justiz, Amtsleitung, +41 41 666 64 94, aj@ow.ch)
  2. Amt für Justiz: Merkblatt «Ordentliche Einbürgerung ausländischer Personen im Kanton Obwalden», Ausgabe März 2018, Stand Januar 2026 (Voraussetzungen, Gebühren, Vorverfahren mit Informationsveranstaltung, Sprachstandanalyse und Prüfung, Verfahren, Anhänge 1 bis 8) (PDF)
  3. Gesetz über den Erwerb und den Verlust des Kantons- und Gemeindebürgerrechts (Bürgerrechtsgesetz, BRG, GDB 111.2) vom 17. Mai 1992, Stand 1. September 2023, Art. 1a, 4 bis 10, 16, 18a bis 23
  4. Verordnung zum Gesetz über den Erwerb und den Verlust des Kantons- und Gemeindebürgerrechts (Bürgerrechtsverordnung, BRV, GDB 111.21) vom 27. Januar 2006, Stand 1. Januar 2018, Art. 2 bis 9a, 10 bis 22 und 25
  5. Ausführungsbestimmungen zur Bürgerrechtsverordnung (AB BRV, GDB 111.211) vom 19. Dezember 2017, Stand 1. Februar 2026, Art. 1 bis 13 (Informationsveranstaltung, Sprachstandsanalyse, Prüfung der staatsbürgerlichen Grundkenntnisse, Führungsbericht, Gebühren)
  6. Verfassung des Kantons Obwalden (GDB 101.0) vom 19. Mai 1968, Stand 1. Januar 2018: Art. 2 (sieben Gemeinden, Sarnen als Hauptort), 57 bis 59 (Wahlen und Abstimmungen an der Urne seit dem Nachtrag vom 29. November 1998), 66 (Kantonsrat mit 55 Mitgliedern), 74 (Regierungsrat mit fünf Mitgliedern), 98 und 99 (Bürgergemeinde)
  7. BWZ Obwalden, Weiterbildung: Staatsbürgerliche Grundkenntnisse (Prüfung schriftlich, CHF 60, rund 90 Minuten, zwei Jahre gültig; Vorbereitungskurs 15 Lektionen, CHF 280, Frühling und Herbst; Anmeldung über die Wohngemeinde)
  8. BWZ Obwalden, Weiterbildung: Sprachstandanalyse (bzi-Sprachstandanalyse an Samstagvormittagen; für die Einbürgerung B1 mündlich und A2 schriftlich, 25 und 72 Minuten, CHF 240)
  9. Kanton Obwalden: Willkommen, Zahlen und Fakten (Bevölkerung 39'272 am 31. Dezember 2023, Fläche 490,6 Quadratkilometer, sieben Gemeinden, Titlis als höchster Punkt, Älggi-Alp als geografischer Mittelpunkt der Schweiz)
  10. Kanton Obwalden: Stand der Wohnbevölkerung in den Gemeinden 2025/2024 (ständige Wohnbevölkerung 39'907 am 31. Dezember 2025, provisorisch; Sarnen 10'903) (PDF)
  11. Regierungsrat des Kantons Obwalden: Medienmitteilung Nr. 49 vom 4. November 2021 (der Kantonsrat berät letztmals zwei altrechtliche Gesuche; seit 2018 entscheidet die kantonale Einbürgerungskommission) (PDF)
  12. Gemeinde Alpnach: Einbürgerungsverfahren (Ausländerin/Ausländer) (Voraussetzungen, Liste der Gesuchsunterlagen, Informationsveranstaltung im März und September, Ablauf in 13 Schritten, Zusicherung durch die Gemeindeversammlung)
  13. Gemeinde Sarnen: Einbürgerungsverfahren (Einwohnergemeinderat oder andere Behörde, Gebühren und Dauer auf Anfrage, Gemeindekanzlei 041 666 35 35)
  14. Gemeinde Sarnen: Info Sarnen Nr. 4, Mai 2019 (Bürgerrechtsreglement in Kraft seit 1. Mai 2019; der Gemeinderat entscheidet abschliessend über Einbürgerungsgesuche) (PDF)
  15. Gemeinde Kerns: Einbürgerungsverfahren (Einbürgerungskommission des Einwohnergemeinderats oder Einwohnergemeindeversammlung; Gemeindekanzlei 041 666 31 31)
  16. Gemeinde Sachseln: Einbürgerungsverfahren (Zusicherung durch den Einwohnergemeinderat, Gesuch bei der Gemeindekanzlei, Gebühr gemäss Gebührenreglement)
  17. Gemeinde Giswil: Einbürgerungsverfahren (Einwohnergemeinderat oder Gemeindeversammlung; Gemeindekanzlei 041 676 77 00)
  18. Gemeinde Lungern: Lungern informiert 4/2023, Sitzung des Gemeinderats vom 3. Juli 2023 (Zusicherung des Gemeindebürgerrechts durch den Gemeinderat auf Empfehlung der Einbürgerungskommission; Bürgerrechtsreglement in Kraft seit 1. Oktober 2022) (PDF)
  19. Gemeinde Lungern: Sammelmappe zur Einwohnergemeindeversammlung vom 16. November 2017 (Gebühr für das kommunale Einbürgerungsverfahren CHF 1'800 nach Art. 17 des Reglements über Gebühren und Entschädigungen vom 13. November 2006; Einbürgerungsgespräch der Einbürgerungskommission) (PDF)
  20. Bürgergemeinde Engelberg: Einbürgerung (Bürgergemeindekanzlei, Dorfstrasse 1, +41 41 637 33 64) mit Gebührenreglement der Bürgergemeinde vom 26. Februar 2008 (Kosten nach Aufwand CHF 200 bis 5'000, CHF 130 pro Stunde, Kostenvorschuss) (PDF)
  21. Bundesamt für Statistik: Amtliches Gemeindeverzeichnis der Schweiz (sieben Gemeinden, Stand 6. September 2026)
  22. Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht (BüG, SR 141.0), Art. 9 bis 12 und 30, und Bürgerrechtsverordnung (BüV, SR 141.01), Art. 2 bis 9 und 25
  23. Gemeinde Giswil: Reglement über Gebühren und Entschädigungen vom 13. November 2006 (GSR 603, Nachtrag vom 10. November 2014): Art. 22 (Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern: CHF 1'200 für eine erwachsene Person, 1'800 für ein Ehepaar, 200 für ein Kind bei Einbürgerung mit den Eltern, 700 für ein Kind bei selbständiger Einbürgerung) und die Fälligkeit mit dem Endentscheid, in der Regel als nicht rückerstattbarer Kostenvorschuss (PDF)
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