Die Grundlage ist Artikel 7 des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes in der seit 1. Januar 2026 geltenden Fassung: Ausländische Bewerberinnen und Bewerber erhalten die Zusicherung, wenn sie die Bundesvoraussetzungen erfüllen und erfolgreich integriert sind, indem sie insbesondere «mit den schweizerischen, kantonalen und kommunalen Lebensverhältnissen, Sitten und Gebräuchen vertraut sind», die öffentliche Sicherheit und Ordnung beachten und sich «im Alltag in Wort und Schrift in deutscher Sprache verständlich ausdrücken» können. Wie das geprüft wird, beschreibt das Merkblatt zum Abklärungs- und Einbürgerungsgespräch als zweistufiges Verfahren. Erste Stufe: Die Kriminalpolizei Nidwalden klärt die Voraussetzungen ab, lädt dich zu einem Gespräch ein und hält das Ergebnis im Erhebungsbericht nach Artikel 17 der Bürgerrechtsverordnung des Bundes fest; im Vordergrund stehen die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die Respektierung der Bundesverfassung und die Teilnahme am Wirtschaftsleben. Zweite Stufe: Die Gemeinde prüft die Integration «insbesondere aufgrund eines persönlichen Gesprächs, des Lebenslaufs, der Auskunft aktueller oder früherer Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber und weiterer Referenzauskünfte» etwa bei Lehrpersonen (§ 6 kBüV) und klärt, ob du mit den schweizerischen Lebensverhältnissen in sozialer, kultureller, politischer und staatsbürgerlicher Hinsicht vertraut bist und Grundkenntnisse in Geografie und Geschichte hast.
Einen Fragenkatalog publiziert Nidwalden nicht, aber das Merkblatt sagt, womit du dich vorbereiten sollst: mit der Bundesbroschüre «Der Bund kurz erklärt» und der App «CH info», mit dem Fragebogen «Kenntnisse der Schweiz – 100 Fragen und Antworten» des Kantons Luzern samt Musterantworten, mit dem Portrait des Kantons auf nw.ch, mit der Informationsbroschüre der Stadt Zürich zum Einbürgerungsgespräch und mit ch.ch. Es warnt zugleich, dass diese Quellen «die kantons- und gemeindespezifischen Eigenheiten zu Politik, Gesellschaft/Kultur, Geografie und Geschichte» nicht zwingend abdecken und du dich dazu selbständig informieren musst, etwa anhand der ausgehändigten «Kleinen Staatskunde». Wer dich anhört, regelt die Gemeinde: Das Gesetz überlässt die Zusicherung dem Gemeinderat, der sie einer Einbürgerungskommission mit mindestens fünf Mitgliedern übertragen kann, von denen eines dem Gemeinderat angehört. In Stans klärt die Einbürgerungskommission an der Stansstaderstrasse 18 für den Gemeinderat ab, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind; in Hergiswil standen die Einbürgerungsgesuche noch an der Frühjahrs-Gemeindeversammlung vom 21. Mai 2024 zur Abstimmung.
Vor beiden Gesprächen liegt eine Vorprüfung, die strenger ist als in den meisten Kantonen. Das Zivilstandsamt und Bürgerrecht tritt auf ein Gesuch gar nicht ein, wenn im Strafregister VOSTRA in den zehn Jahren vor der Einreichung Grundurteile, nachträgliche Entscheide oder hängige Strafverfahren aus dem Erwachsenenstrafrecht verzeichnet sind (fünf Jahre beim Jugendstrafrecht), wenn die formellen Voraussetzungen fehlen oder wenn der Sprachnachweis fehlt oder ungenügend ist. Verlangt sind B2 in Sprechen, Sprachverständnis und Lesen und B1 im Schreiben, nachgewiesen mit dem Zertifikat einer anerkannten Sprachinstitution auf eigene Kosten; befreit bist du mit deutscher Muttersprache, nach sechs Jahren obligatorischer Schule, einer Berufslehre oder einem Studium auf Deutsch, und einbezogene Kinder ebenfalls. Analphabetinnen und Analphabeten absolvieren einen Alphabetisierungskurs und erbringen den mündlichen Nachweis. Dazu kommt die Fünfjahresregel bei Sozialhilfe, Konkursen, Verlustscheinen und Betreibungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften und Krankenversicherer. Wird während des Verfahrens ein Strafverfahren eröffnet, wird die Einbürgerung sistiert; endet es mit Eintrag, ist sie ausgeschlossen.
Unsere 50 Fragen zum Kanton Nidwalden decken den kantonalen Teil dessen ab, was die Gemeinden hören wollen: Unterwalden als Gründungsort von 1291 und die Trennung von Obwalden in der Mediationsakte von 1803, Morgarten 1315 und Sempach 1386 mit Winkelried, den Sonderbund von 1847, die Abschaffung der Landsgemeinde 1996 und den Wechsel an die Urne, den Landrat mit 60 und den Regierungsrat mit 7 Mitgliedern, den Hauptort Stans, die elf Gemeinden auf 276 Quadratkilometern, den Vierwaldstättersee, das Stanserhorn und Pilatus als Flugzeugbauer. Ergänze sie mit den Lektionen zu Politik, Geschichte und Geografie der Schweiz für den Bundesteil und lies «Der Bund kurz erklärt», wie es das Merkblatt empfiehlt.