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Einbürgerungstest Nidwalden: zwei Gespräche statt einer Prüfung, Deutsch B2 mündlich und B1 schriftlich, fünf Jahre in Kanton und Gemeinde

Der Kanton Nidwalden prüft dein Wissen nicht mit einem Fragebogen, sondern in zwei Gesprächen. Zuerst klärt die Kriminalpolizei im Auftrag des Zivilstandsamts und Bürgerrechts die Einbürgerungsvoraussetzungen ab, hält sie im Erhebungsbericht fest und lädt dich dazu zu einem Gespräch ein; danach prüft deine Wohngemeinde im Einbürgerungsgespräch, ob du mit den schweizerischen Lebensverhältnissen «in sozialer, kultureller, politischer und staatsbürgerlicher Hinsicht» vertraut bist und Grundkenntnisse in Geografie und Geschichte hast. Der Gemeinderat, oder eine von ihm gewählte Einbürgerungskommission mit mindestens fünf Mitgliedern, sichert dann das Gemeindebürgerrecht zu.

  • 7 Lektionen
  • 50 Fragen

Die Hürden davor sind höher als in den meisten Kantonen: Deutsch auf B2 im Sprechen, Verstehen und Lesen und B1 im Schreiben, fünf Jahre ununterbrochen im Kanton und in der Gemeinde unmittelbar vor dem Gesuch, zehn Jahre ohne Eintrag im Strafregister, fünf Jahre ohne Sozialhilfe und ohne Betreibungen öffentlich-rechtlicher Gläubiger. Die Gebühren stehen in einem kantonalen Tarif: CHF 1000 bis 1500 für den Kanton und CHF 1400 bis 1600 für die Gemeinde pro erwachsene Einzelperson. Diese Seite fasst zusammen, was Gesetz, Verordnung, Gebührentarif, das Merkblatt vom 1. Januar 2026 und die Seiten von Kanton und Gemeinden am 6. September 2026 sagten; jede Angabe ist mit ihrer Quelle verlinkt.

Die Voraussetzungen im Kanton Nidwalden auf einen Blick

Aufenthalt in der Schweiz
10 Jahre insgesamt, davon nach Bundesrecht 3 in den 5 Jahren vor dem Gesuch; die Zeit zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr zählt für Schweiz und Kanton doppelt, nicht aber für die Gemeinde, und tatsächlich anwesend musst du 6 Jahre gewesen sein. Aufenthalte mit B- oder C-Bewilligung und mit EDA-Legitimationskarte zählen voll, mit F-Bewilligung zur Hälfte, mit L- oder N-Bewilligung nicht. Eingetragene Partnerinnen und Partner von Schweizerinnen und Schweizern: 5 Jahre, davon 1 unmittelbar vor dem Gesuch, und 3 Jahre Partnerschaft.[2][4][12]
Bewilligung
Niederlassungsbewilligung C bei der Gesuchseinreichung. Geht sie während des Verfahrens verloren, etwa durch Wohnsitznahme im Ausland, wird das Gesuch kostenpflichtig abgeschrieben.[2][4]
Wohnsitz in Kanton und Gemeinde
5 Jahre ununterbrochener Aufenthalt im Kanton und in der Gemeinde unmittelbar vor der Einreichung des Gesuchs (Art. 6 kBüG); für die Gemeinde gilt die doppelte Anrechnung der Jugendjahre nicht. Ziehst du weg, bleiben Kanton und Gemeinde nur zuständig, wenn die materiellen Voraussetzungen bereits abschliessend geprüft sind; sonst braucht es am neuen Wohnort ein neues Gesuch.[4][2]
Wissensprüfung
Kein schriftlicher Test, sondern zwei Gespräche: das Abklärungsgespräch der Kriminalpolizei für den Erhebungsbericht (öffentliche Sicherheit und Ordnung, Respekt vor der Bundesverfassung, Teilnahme am Wirtschaftsleben) und das Einbürgerungsgespräch der Gemeinde zur Vertrautheit mit den schweizerischen, kantonalen und kommunalen Lebensverhältnissen, Sitten und Gebräuchen samt Grundkenntnissen in Geografie und Geschichte. Die Gemeinde stützt sich zudem auf Lebenslauf, Arbeitgeberauskünfte und Referenzen (§ 6 kBüV).[3][5][4]
Sprache
Deutsch mindestens auf B2 in Sprechen, Sprachverständnis und Lesen und B1 im Schreiben (§ 3 kBüV), belegt mit dem Zertifikat einer von der Direktion anerkannten Sprachinstitution auf eigene Kosten. Befreit sind Personen mit deutscher Muttersprache, nach mindestens 6 Jahren obligatorischer Schule, einer Berufslehre oder einem Studium auf Deutsch sowie ins Gesuch der Eltern einbezogene Kinder. Ohne oder mit ungenügendem Nachweis tritt das Amt auf das Gesuch nicht ein.[5][4][2]
Sozialhilfe und Erwerb
Keine wirtschaftliche Sozialhilfe und keine Asylfürsorge in den 5 Jahren vor dem Gesuch und während des Verfahrens, Rückforderungen beglichen, keine Hinweise auf absehbaren Bezug; keine Leistungen wegen selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit in denselben 5 Jahren; Lebenskosten und Unterhaltspflichten aus Einkommen, Vermögen und Rechtsansprüchen gedeckt (§ 5 kBüV). Bei selbständig gesuchstellenden Minderjährigen ab 16 werden die Eltern geprüft; wer bis 25 in Ausbildung ist, kann sich auf den Unterhalt der Eltern stützen.[5][4][2]
Leumund, Steuern, Betreibungen
Kein Eintrag im Strafregister VOSTRA aus dem Erwachsenenstrafrecht in den 10 Jahren vor dem Gesuch, aus dem Jugendstrafrecht in den 5 Jahren davor, und kein hängiges Strafverfahren; sonst tritt das Amt nicht ein, und ein während des Verfahrens eröffnetes Strafverfahren sistiert es. Zusätzlich eine Erklärung, dass du auch im Ausland nichts begangen hast, was in der Schweiz zu einem Eintrag führen würde. Betreibungsregister ohne offene Verlustscheine und Betreibungen; in den 5 Jahren vor dem Gesuch kein Konkurs, keine Verlustscheine und keine erledigten Betreibungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften oder Krankenversicherer; keine fälligen Steuern.[4][5][2]
Kantonale Gebühr
Nach kantonalem Gebührentarif (Tarif 1.1.1 der Verordnung zum Gesetz über die amtlichen Kosten): CHF 1000 bis 1500 für eine volljährige Einzelperson, CHF 800 bis 1300 für eine minderjährige Einzelperson, CHF 1300 bis 1800 für ein Ehepaar, CHF 200 bis 400 pro minderjährige Person, die mit einem Elternteil eingebürgert wird. Bei vorzeitigem Ende durch Ablehnung oder Rückzug eine angemessen reduzierte Gebühr; Kanton und Gemeinden können einen Kostenvorschuss verlangen. Stand 6. September 2026.[6][4]
Gemeinde- und Bundesgebühr
Die Gemeindegebühr steht im selben kantonalen Tarif: CHF 1400 bis 1600 für eine volljährige Einzelperson, CHF 1060 bis 1260 für eine minderjährige Einzelperson, CHF 2100 bis 2300 für ein Ehepaar, CHF 340 bis 540 pro mit einem Elternteil einbezogene minderjährige Person. Bund: CHF 100 pro volljährige Person, 150 für gemeinsam gesuchstellende Ehegatten, 50 für selbständig gesuchstellende Minderjährige. Dazu das Sprachzertifikat auf eigene Kosten.[6][12][4]
Dauer
Der Kanton nennt keine Zahl und schreibt, je nach Einzelfall sei «mit einer mehrjährigen Verfahrensdauer zu rechnen». Die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts gilt zwei Jahre, bis der Kanton entscheidet, und kann vom Gemeinderat in begründeten Fällen um ein Jahr verlängert werden (Art. 15 kBüG).[1][4]
Entscheid
Das Zivilstandsamt und Bürgerrecht koordiniert das Verfahren und prüft die Voraussetzungen formell und materiell mit Kantonspolizei, Staatsanwaltschaft, Jugendanwaltschaft und Migrationsamt. Der Gemeinderat oder eine von ihm gewählte Einbürgerungskommission mit mindestens fünf Mitgliedern, davon eines aus dem Gemeinderat, sichert das Gemeindebürgerrecht zu; die Justiz- und Sicherheitsdirektion sichert das Kantonsbürgerrecht zu; das SEM erteilt die eidgenössische Bewilligung; der Regierungsrat erteilt das Kantonsbürgerrecht. Mit der Rechtskraft dieses Beschlusses erwirbst du Gemeinde-, Kantons- und Schweizer Bürgerrecht. Beschwerde nach Verwaltungsrechtspflegegesetz nur gegen ablehnende Entscheide.[4][2][9]
Zuständig
Zivilstandsamt und Bürgerrecht der Justiz- und Sicherheitsdirektion, Marktgasse 3, Postfach 1244, 6371 Stans, Telefon 041 618 44 82, buergerrecht@nw.ch; Gesuchsunterlagen gibt es persönlich am Schalter oder auf telefonische Bestellung, die Liste der Beilagen stellt das Amt individuell zusammen. Die Gespräche führen die Kriminalpolizei und die Einbürgerungsbehörde deiner Gemeinde, in Stans die Einbürgerungskommission an der Stansstaderstrasse 18.[1][2][9]

Angaben geprüft am 6. September 2026.

So funktionieren die Einbürgerungsgespräche im Kanton Nidwalden

Die Grundlage ist Artikel 7 des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes in der seit 1. Januar 2026 geltenden Fassung: Ausländische Bewerberinnen und Bewerber erhalten die Zusicherung, wenn sie die Bundesvoraussetzungen erfüllen und erfolgreich integriert sind, indem sie insbesondere «mit den schweizerischen, kantonalen und kommunalen Lebensverhältnissen, Sitten und Gebräuchen vertraut sind», die öffentliche Sicherheit und Ordnung beachten und sich «im Alltag in Wort und Schrift in deutscher Sprache verständlich ausdrücken» können. Wie das geprüft wird, beschreibt das Merkblatt zum Abklärungs- und Einbürgerungsgespräch als zweistufiges Verfahren. Erste Stufe: Die Kriminalpolizei Nidwalden klärt die Voraussetzungen ab, lädt dich zu einem Gespräch ein und hält das Ergebnis im Erhebungsbericht nach Artikel 17 der Bürgerrechtsverordnung des Bundes fest; im Vordergrund stehen die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die Respektierung der Bundesverfassung und die Teilnahme am Wirtschaftsleben. Zweite Stufe: Die Gemeinde prüft die Integration «insbesondere aufgrund eines persönlichen Gesprächs, des Lebenslaufs, der Auskunft aktueller oder früherer Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber und weiterer Referenzauskünfte» etwa bei Lehrpersonen (§ 6 kBüV) und klärt, ob du mit den schweizerischen Lebensverhältnissen in sozialer, kultureller, politischer und staatsbürgerlicher Hinsicht vertraut bist und Grundkenntnisse in Geografie und Geschichte hast.

Einen Fragenkatalog publiziert Nidwalden nicht, aber das Merkblatt sagt, womit du dich vorbereiten sollst: mit der Bundesbroschüre «Der Bund kurz erklärt» und der App «CH info», mit dem Fragebogen «Kenntnisse der Schweiz – 100 Fragen und Antworten» des Kantons Luzern samt Musterantworten, mit dem Portrait des Kantons auf nw.ch, mit der Informationsbroschüre der Stadt Zürich zum Einbürgerungsgespräch und mit ch.ch. Es warnt zugleich, dass diese Quellen «die kantons- und gemeindespezifischen Eigenheiten zu Politik, Gesellschaft/Kultur, Geografie und Geschichte» nicht zwingend abdecken und du dich dazu selbständig informieren musst, etwa anhand der ausgehändigten «Kleinen Staatskunde». Wer dich anhört, regelt die Gemeinde: Das Gesetz überlässt die Zusicherung dem Gemeinderat, der sie einer Einbürgerungskommission mit mindestens fünf Mitgliedern übertragen kann, von denen eines dem Gemeinderat angehört. In Stans klärt die Einbürgerungskommission an der Stansstaderstrasse 18 für den Gemeinderat ab, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind; in Hergiswil standen die Einbürgerungsgesuche noch an der Frühjahrs-Gemeindeversammlung vom 21. Mai 2024 zur Abstimmung.

Vor beiden Gesprächen liegt eine Vorprüfung, die strenger ist als in den meisten Kantonen. Das Zivilstandsamt und Bürgerrecht tritt auf ein Gesuch gar nicht ein, wenn im Strafregister VOSTRA in den zehn Jahren vor der Einreichung Grundurteile, nachträgliche Entscheide oder hängige Strafverfahren aus dem Erwachsenenstrafrecht verzeichnet sind (fünf Jahre beim Jugendstrafrecht), wenn die formellen Voraussetzungen fehlen oder wenn der Sprachnachweis fehlt oder ungenügend ist. Verlangt sind B2 in Sprechen, Sprachverständnis und Lesen und B1 im Schreiben, nachgewiesen mit dem Zertifikat einer anerkannten Sprachinstitution auf eigene Kosten; befreit bist du mit deutscher Muttersprache, nach sechs Jahren obligatorischer Schule, einer Berufslehre oder einem Studium auf Deutsch, und einbezogene Kinder ebenfalls. Analphabetinnen und Analphabeten absolvieren einen Alphabetisierungskurs und erbringen den mündlichen Nachweis. Dazu kommt die Fünfjahresregel bei Sozialhilfe, Konkursen, Verlustscheinen und Betreibungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften und Krankenversicherer. Wird während des Verfahrens ein Strafverfahren eröffnet, wird die Einbürgerung sistiert; endet es mit Eintrag, ist sie ausgeschlossen.

Unsere 50 Fragen zum Kanton Nidwalden decken den kantonalen Teil dessen ab, was die Gemeinden hören wollen: Unterwalden als Gründungsort von 1291 und die Trennung von Obwalden in der Mediationsakte von 1803, Morgarten 1315 und Sempach 1386 mit Winkelried, den Sonderbund von 1847, die Abschaffung der Landsgemeinde 1996 und den Wechsel an die Urne, den Landrat mit 60 und den Regierungsrat mit 7 Mitgliedern, den Hauptort Stans, die elf Gemeinden auf 276 Quadratkilometern, den Vierwaldstättersee, das Stanserhorn und Pilatus als Flugzeugbauer. Ergänze sie mit den Lektionen zu Politik, Geschichte und Geografie der Schweiz für den Bundesteil und lies «Der Bund kurz erklärt», wie es das Merkblatt empfiehlt.

Die ordentliche Einbürgerung im Kanton Nidwalden in sieben Schritten

Das Merkblatt des Kantons zeichnet den Ablauf: Gesuch beim Zivilstandsamt und Bürgerrecht, formelle und materielle Prüfung mit Kantonspolizei, Staatsanwaltschaft, Jugendanwaltschaft und Migrationsamt, Einbürgerungsgespräch und Zusicherung der Gemeinde, Zusicherung der Justiz- und Sicherheitsdirektion, eidgenössische Bewilligung, Beschluss des Regierungsrats.

  1. 1

    Voraussetzungen und Sprachzertifikat

    Prüfe die Fristen: 10 Jahre in der Schweiz, davon die letzten 5 ununterbrochen im Kanton und in derselben Gemeinde, dazu die C-Bewilligung. Wenn Deutsch nicht deine Muttersprache ist und du weder 6 Jahre obligatorische Schule noch Lehre oder Studium auf Deutsch absolviert hast, brauchst du das Zertifikat einer von der Justiz- und Sicherheitsdirektion anerkannten Sprachinstitution für B2 in Sprechen, Verstehen und Lesen und B1 im Schreiben, auf eigene Kosten. Prüfe auch, ob Strafregister, Betreibungsregister, Steuern und Sozialhilfe der letzten 5 bzw. 10 Jahre den Regeln entsprechen, denn sonst tritt das Amt nicht ein.

  2. 2

    Gesuch beim Zivilstandsamt und Bürgerrecht

    Die Unterlagen bekommst du am Schalter an der Marktgasse 3 in Stans oder telefonisch unter 041 618 44 82; die Liste der Beilagen stellt das Amt nach deiner Situation zusammen. Immer nötig sind nach § 1 kBüV die Niederlassungsbewilligung, die zivilstandsamtlichen Ausweise für dich und die einbezogenen Kinder, die Wohnsitzbescheinigung, die Bescheinigung des Betreibungsamts über Pfändungen, Verlustscheine und Betreibungen der letzten 5 Jahre, der Lebenslauf und der Sprachnachweis, dazu die Erklärung zu strafbaren Handlungen im Ausland. Das amtliche Formular reichst du vollständig, datiert und unterzeichnet ein; Kanton und Gemeinde dürfen einen Kostenvorschuss verlangen.

  3. 3

    Formelle und materielle Prüfung durch das Amt

    Das Zivilstandsamt und Bürgerrecht prüft das Gesuch formell und materiell und zieht dafür Kantonspolizei, Staatsanwaltschaft, Jugendanwaltschaft und Migrationsamt bei. Unvollständige oder nicht gültig unterzeichnete Gesuche gehen zur Verbesserung zurück; bei fehlenden formellen Voraussetzungen, Strafregistereinträgen, hängigen Strafverfahren oder fehlendem Sprachnachweis ergeht ein Nichteintretensentscheid. Die Kriminalpolizei erstellt den Erhebungsbericht nach Art. 17 BüV und lädt dich dazu zum Abklärungsgespräch ein.

  4. 4

    Einbürgerungsgespräch und Zusicherung der Gemeinde

    Deine Wohngemeinde lädt dich zum Einbürgerungsgespräch ein und prüft die Integration anhand des Gesprächs, deines Lebenslaufs, der Auskünfte von Arbeitgebern und weiterer Referenzen: Vertrautheit mit den schweizerischen, kantonalen und kommunalen Lebensverhältnissen, Sitten und Gebräuchen sowie Grundkenntnisse in Geografie und Geschichte. Der Gemeinderat oder die von ihm gewählte Einbürgerungskommission sichert das Gemeindebürgerrecht zu oder verweigert es; die Zusicherung gilt zwei Jahre und kann um eines verlängert werden. Beschlüsse sind dem Amt innert 20 Tagen zuzustellen. Die Gemeindegebühr richtet sich nach dem kantonalen Tarif, für eine erwachsene Einzelperson CHF 1400 bis 1600.

  5. 5

    Zusicherung des Kantonsbürgerrechts

    Liegt die Zusicherung der Gemeinde vor, entscheidet die Justiz- und Sicherheitsdirektion über die Zusicherung des Kantonsbürgerrechts (Art. 13 kBüG). Die kantonale Gebühr beträgt für eine erwachsene Einzelperson CHF 1000 bis 1500, für ein Ehepaar CHF 1300 bis 1800, für ein mit einem Elternteil eingebürgertes Kind CHF 200 bis 400. Während des ganzen Verfahrens meldest du dem Amt unverzüglich Änderungen von Personen- oder Familienstand, Namen oder Adresse sowie Betreibungen, Sozialhilfe oder ein Strafverfahren.

  6. 6

    Eidgenössische Einbürgerungsbewilligung

    Mit beiden Zusicherungen geht das Gesuch an das Staatssekretariat für Migration, das die Bundesvoraussetzungen prüft und die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung erteilt oder das Gesuch abweist. Die Bundesgebühr beträgt CHF 100 pro volljährige Person, 150 für gemeinsam gesuchstellende Ehegatten und 50 für selbständig gesuchstellende Minderjährige. Kinder, die während des Verfahrens geboren werden, werden einbezogen und die Bewilligungen angepasst.

  7. 7

    Beschluss des Regierungsrats

    Sobald die eidgenössische Bewilligung vorliegt, erteilt der Regierungsrat das Kantonsbürgerrecht. Mit der Rechtskraft seines Beschlusses erwirbst du gleichzeitig das Bürgerrecht der Gemeinde, des Kantons und der Schweiz; getrennt geht das nicht (Art. 10 und 11 kBüG). Das Amt teilt die Änderung dem Zivilstandsamt mit. Gegen ablehnende Entscheide steht die Beschwerde nach dem Verwaltungsrechtspflegegesetz offen, gegen positive nicht. Der Kanton rechnet je nach Fall mit einer mehrjährigen Verfahrensdauer.

Vier Beispielfragen aus unseren Nidwalden-Lektionen

So sehen die Übungsfragen in unseren Lektionen aus. Die richtige Antwort ist markiert, die Erklärung liefert den Hintergrund.

Was sind die wichtigen geografischen Statistiken des Kantons Nidwalden?

  • 500 Quadratkilometer, 100'000 Einwohner, 20 Gemeinden
  • 276 Quadratkilometer, 45'000 Einwohner, 11 GemeindenRichtige Antwort
  • 400 Quadratkilometer, 80'000 Einwohner, 15 Gemeinden
  • 150 Quadratkilometer, 25'000 Einwohner, 5 Gemeinden

Nidwalden ist mit 276 Quadratkilometern einer der kleinsten Kantone der Schweiz und zählt rund 45'200 Einwohnerinnen und Einwohner (Kantonsporträt, nw.ch) in 11 politischen Gemeinden. Das Land steigt vom Seespiegel des Vierwaldstättersees auf 434 m bis zum Rotstöckli auf 2'901 m an, sodass Seeufer, Talboden und Hochgebirge auf engstem Raum zusammenkommen. Nachbarkantone sind Luzern, Obwalden, Uri, Schwyz und Bern.

In welchem Jahr schaffte Nidwalden seine Landsgemeinde (Freiluftversammlung) ab?

  • 1848
  • 1798
  • 1971
  • 1996Richtige Antwort

Nidwalden schaffte seine Landsgemeinde 1996 ab und war damit einer der letzten Schweizer Kantone, die diese Institution der direkten Demokratie beendeten. Die letzte Landsgemeinde fand am 28. April 1996 statt, und am 1. Dezember 1996 entschieden die Stimmberechtigten an der Urne mit rund 70 Prozent, das Handmehr durch geheime Abstimmungen in einem modernen parlamentarischen System zu ersetzen. Appenzell Ausserrhoden folgte 1997 und Obwalden 1998.

Wie ist die Struktur der modernen Regierung von Nidwalden?

  • Ein einziges Gremium, das sowohl als Legislative als auch als Exekutive fungiert
  • Landrat (Parlament) mit 60 Mitgliedern und Regierungsrat (Exekutivrat) mit 7 MitgliedernRichtige Antwort
  • Parlament mit 30 Mitgliedern und Exekutivrat mit 5 Mitgliedern
  • Parlament mit 100 Mitgliedern und Exekutivrat mit 10 Mitgliedern

Heute wird Nidwalden von einem einkammrigen Landrat (Parlament) mit 60 Mitgliedern regiert, der alle vier Jahre gewählt wird, und von einem Regierungsrat (Exekutivrat) mit 7 Mitgliedern. Der Landrat wird im Proporzverfahren gewählt — seit 2014 nach dem doppeltproportionalen Verfahren «Pukelsheim» —, der Regierungsrat im Majorzverfahren. Dieses System löste 1996 die Landsgemeinde ab und wahrte dabei die demokratischen Grundsätze.

Wie beeinflusst der Halbkantonstatus Nidwaldens seine Vertretung im Ständerat?

  • Nidwalden entsendet einen Vertreter mit vollen Stimmrechten im StänderatRichtige Antwort
  • Nidwalden hat aufgrund seiner geringen Grösse keine Vertretung im Ständerat
  • Nidwalden teilt sich einen einzelnen Vertreter mit Obwalden und sie stimmen abwechselnd ab
  • Nidwalden entsendet zwei Vertreter, aber jeder hat nur eine halbe Stimme

Als Halbkanton entsendet Nidwalden einen Vertreter in den Ständerat (das Oberhaus der Schweiz), und dieser hat volle Stimmrechte — nicht eine halbe Stimme, wie es der Ausdruck «Halbkanton» nahelegen könnte. Halbiert ist einzig die Standesstimme beim Ständemehr. So behalten kleine Kantone wie Nidwalden ihre Stimme bei Bundesentscheiden und werden von grösseren Kantonen wie Zürich oder Bern nicht überstimmt.

Lektionen

Häufige Fragen zum Einbürgerungstest im Kanton Nidwalden

Gibt es im Kanton Nidwalden einen Einbürgerungstest?
Keinen schriftlichen Test. Die Kriminalpolizei klärt in einem Gespräch die Voraussetzungen für den Erhebungsbericht ab, und deine Gemeinde prüft im Einbürgerungsgespräch, ob du mit den schweizerischen, kantonalen und kommunalen Lebensverhältnissen vertraut bist und Grundkenntnisse in Geografie und Geschichte hast. Einen Fragenkatalog publiziert der Kanton nicht, aber ein Merkblatt mit Vorbereitungsquellen.
Wie bereite ich mich auf das Gespräch vor?
Das Merkblatt des Kantons empfiehlt «Der Bund kurz erklärt» und die App «CH info», den Luzerner Fragebogen «Kenntnisse der Schweiz – 100 Fragen und Antworten», das Portrait des Kantons auf nw.ch, die Zürcher Broschüre zum Einbürgerungsgespräch und ch.ch, und warnt, dass du die Nidwaldner und kommunalen Eigenheiten selbst nachlesen musst, etwa in der ausgehändigten «Kleinen Staatskunde». Unsere Fragen zum Kanton decken Geschichte, Institutionen und Geografie ab.
Welches Deutschniveau brauche ich?
B2 in Sprechen, Sprachverständnis und Lesen und B1 im Schreiben, mit dem Zertifikat einer anerkannten Sprachinstitution auf eigene Kosten; das ist mehr als die B1/A2 des Bundes. Befreit sind Muttersprachige, wer 6 Jahre obligatorische Schule, eine Lehre oder ein Studium auf Deutsch absolviert hat, und einbezogene Kinder. Ohne gültigen Nachweis tritt das Amt auf das Gesuch nicht ein.
Wie lange muss ich in Nidwalden wohnen?
10 Jahre in der Schweiz nach Bundesrecht und 5 Jahre ununterbrochen im Kanton und in derselben Gemeinde unmittelbar vor dem Gesuch; für die Gemeinde zählen die Jugendjahre nicht doppelt. Ein Umzug vor Abschluss der materiellen Prüfung lässt die Zuständigkeit entfallen, dann musst du am neuen Wohnort neu einreichen.
Was kostet die Einbürgerung in Nidwalden?
Nach kantonalem Tarif pro erwachsene Einzelperson CHF 1400 bis 1600 für die Gemeinde und CHF 1000 bis 1500 für den Kanton, für ein Ehepaar CHF 2100 bis 2300 und 1300 bis 1800, pro mit einem Elternteil einbezogenes Kind CHF 340 bis 540 und 200 bis 400. Bund: CHF 100, 150 für Ehepaare, 50 für Minderjährige. Bei Ablehnung oder Rückzug wird die Gebühr angemessen reduziert. Dazu das Sprachzertifikat. Stand 6. September 2026.
Wie lange dauert die Einbürgerung in Nidwalden?
Der Kanton nennt keine Zahl und spricht von einer mehrjährigen Verfahrensdauer je nach Einzelfall. Die Zusicherung der Gemeinde gilt zwei Jahre bis zum kantonalen Entscheid und kann um ein Jahr verlängert werden. Ein Strafverfahren sistiert das Einbürgerungsverfahren bis zu seinem rechtskräftigen Abschluss.
Wer entscheidet über mein Gesuch?
Der Gemeinderat oder seine Einbürgerungskommission mit mindestens fünf Mitgliedern über die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts, die Justiz- und Sicherheitsdirektion über die Zusicherung des Kantonsbürgerrechts, das SEM über die eidgenössische Bewilligung und der Regierungsrat über die Erteilung des Kantonsbürgerrechts, mit der du alle drei Bürgerrechte gleichzeitig erwirbst. Beschwerde ist nur gegen ablehnende Entscheide möglich.
Was gilt für Kinder und Paare?
Minderjährige Kinder werden in der Regel einbezogen, wenn sie mit dir zusammenleben, und sind vom Sprachnachweis befreit; jede einbezogene Person muss die Voraussetzungen altersgemäss erfüllen, sonst wird sie ausgeschieden und die anderen fahren weiter. Ab 16 können Minderjährige selbständig ein Gesuch stellen, dann werden Finanzen und Verpflichtungen bei den Eltern geprüft; bis 25 in Ausbildung zählt der Unterhalt der Eltern. Ehepaare zahlen Gemeinde CHF 2100 bis 2300 und Kanton 1300 bis 1800, der Bund 150.

Quellen

  1. Kanton Nidwalden, Zivilstandsamt und Bürgerrecht: Bürgerrecht – ordentliche Einbürgerung (Koordinationsbehörde, Gesuchsunterlagen am Schalter Marktgasse 3 in Stans, mehrjährige Verfahrensdauer, Merkblätter)
  2. Zivilstandsamt und Bürgerrecht: Merkblatt für die Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern im Kanton Nidwalden, Stand 1. Januar 2026 (formelle und materielle Voraussetzungen, Sprachniveau B2/B1, Verfahrensablauf) (PDF)
  3. Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst: Merkblatt zum Abklärungs- und Einbürgerungsgespräch vor der Kriminalpolizei und der Gemeindebehörde, Stand 1. Oktober 2019 (zweistufige Prüfung, empfohlene Vorbereitungsquellen) (PDF)
  4. Gesetz über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht (Kantonales Bürgerrechtsgesetz, kBüG, NG 121.1) vom 28. Juni 2017, Stand 1. Januar 2026, Art. 3 bis 15, 18, 23, 33 und 35
  5. Verordnung zum kantonalen Bürgerrechtsgesetz (Kantonale Bürgerrechtsverordnung, kBüV, NG 121.11) vom 19. September 2017, Stand 1. Januar 2026, § 1 bis 6
  6. Verordnung zum Gesetz über die amtlichen Kosten (NG 265.51), Stand 1. Januar 2025, Tarif 1.1 Bürgerrechtsgesetzgebung (Gemeinde- und Kantonsgebühren für die Einbürgerung)
  7. Verfassung des Kantons Nidwalden (NG 111), Stand 1. Januar 2026: Art. 49 (Stans Hauptort), 50 bis 52 (Stimm- und Wahlrecht an der Urne seit der Revision vom 1. Dezember 1996), 57 (Landrat mit sechzig Mitgliedern) und 62a (Regierungsrat mit sieben Mitgliedern)
  8. Kanton Nidwalden: Portrait (elf Gemeinden, rund 45'200 Einwohnerinnen und Einwohner, 276 Quadratkilometer, Stans als Hauptort)
  9. Politische Gemeinde Stans: Bürgerrecht und Einbürgerungskommission (klärt für den Gemeinderat die gesetzlichen Voraussetzungen ab, Stansstaderstrasse 18)
  10. Gemeinde Hergiswil: Frühjahrs-Gemeindeversammlung vom 21. Mai 2024 (Traktandum 3: Einbürgerungsgesuche, angenommen)
  11. Bundesamt für Statistik: Amtliches Gemeindeverzeichnis der Schweiz (elf Gemeinden, Stand 6. September 2026)
  12. Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht (BüG, SR 141.0), Art. 9 bis 12 und 47, und Bürgerrechtsverordnung (BüV, SR 141.01), Art. 6, 7, 17 und 25
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