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Einbürgerungstest Uri: der Staatskundetest am bwz uri, Deutsch B1 und A2, fünf Jahre in Kanton und Gemeinde und der Entscheid der Gemeindeversammlung

Im Kanton Uri gibt es eine Prüfung, aber sie ist kurz und kantonal: den Staatskundetest, den das Berufs- und Weiterbildungszentrum Uri (bwz uri) in Altdorf im Auftrag der Justizdirektion zwei Mal pro Jahr durchführt, an einem Abend mit zwei Lektionen für CHF 180, in Hochdeutsch, mit Fragen zu Uri und der Schweiz, Demokratie, Föderalismus und Justiz, sozialer Sicherheit, Alltagsrecht, Bildung und Arbeit sowie Alltagsleben und Brauchtum. Wer mindestens fünf Jahre in der Schweiz zur Schule gegangen ist oder bei der Einreichung unter 16 ist, braucht ihn nicht. Dazu kommen Deutsch auf B1 mündlich und A2 schriftlich, nachgewiesen mit einem Zertifikat der fide-Liste, wenn die Sprache nicht offenkundig beherrscht wird.

  • 7 Lektionen
  • 50 Fragen

Der Rest ist Verfahren: Das Gesuch geht an die Justizdirektion, die die Voraussetzungen prüft und bei der Kantonspolizei einen Erhebungsbericht einholt, dann an den Gemeinderat und in den meisten der 19 Gemeinden an die Gemeindeversammlung, die das Gemeindebürgerrecht erteilt, danach ans SEM und zuletzt an den Regierungsrat, der das Kantonsbürgerrecht erteilt; rechtswirksam wird die Einbürgerung mit der Bezahlung der Gebührenrechnung. Voraussetzung sind fünf Jahre ununterbrochen im Kanton und in der Gemeinde, die C-Bewilligung, fünf Jahre ohne Sozialhilfe und drei Schweizer Referenzpersonen. Diese Seite fasst zusammen, was Gesetz, Verordnung, Merkblatt, bwz uri und die Gemeinden am 6. September 2026 sagten; jede Angabe ist mit ihrer Quelle verlinkt.

Die Voraussetzungen im Kanton Uri auf einen Blick

Aufenthalt in der Schweiz
10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz nach Bundesrecht, davon 3 in den 5 Jahren vor dem Gesuch; die Zeit zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr zählt doppelt, tatsächlich anwesend musst du mindestens 6 Jahre gewesen sein. N- und L-Bewilligungen werden nicht angerechnet, die vorläufige Aufnahme F zur Hälfte. Die Frist gilt auch für den Ehegatten. Eingetragene Partnerinnen und Partner von Schweizerinnen und Schweizern: 5 Jahre in der Schweiz und 3 Jahre Partnerschaft.[2][1][14]
Bewilligung
Niederlassungsbewilligung C; ohne sie findet keine ordentliche Einbürgerung statt. Die Personalien werden während des Verfahrens im Personenstandsregister Infostar geprüft, das Zivilstandsamt Uri meldet sich dafür direkt bei dir.[2][1]
Wohnsitz in Kanton und Gemeinde
5 Jahre ununterbrochener Wohnsitz im Kanton Uri und 5 Jahre ununterbrochener Wohnsitz in der Gemeinde, in den letzten fünf Jahren vor dem Gesuch (Art. 4 KBüG). Kanton und Gemeinde bleiben nach einem Wegzug zuständig, wenn die Einbürgerungsvoraussetzungen nach Art. 11 und 12 BüG bereits geprüft worden sind.[3][2][1]
Wissensprüfung
Staatskundetest des bwz uri im Auftrag der Justizdirektion, zwei Mal pro Jahr (Art. 2 Abs. 2 der Eignungsverordnung): Fragen aus den Bereichen Uri/Schweiz, Demokratie, Föderalismus und Justiz, soziale Sicherheit, Alltagsrecht, Bildung und Arbeit, Alltagsleben und Brauchtum; ein Abend mit zwei Lektionen (Dienstag 19.30 bis 21.00 Uhr), in Hochdeutsch, Voraussetzung Deutsch B1, CHF 180, bei attestiertem Analphabetismus mündlich. Befreit ist, wer insgesamt mindestens fünf Jahre in der Schweiz die Volksschule oder Sekundarstufe II besucht hat und das belegt, wer bei der Einreichung unter 16 ist oder wessen Kenntnisse offenkundig sind. Der Kurs «Politik und Gesellschaft» des bwz uri wird empfohlen. Der nächste Termin, 10. November 2026, war am 6. September 2026 ausgebucht. Dazu prüfen Kantonspolizei und Gemeinderat die Integration; in Schattdorf besucht eine Delegation des Gemeinderats die Gesuchstellenden zuhause.[4][2][6][8]
Sprache
Deutsch mündlich mindestens B1 und schriftlich mindestens A2 (Art. 6 der Eignungsverordnung), nachgewiesen mit einem Zertifikat aus der Liste der anerkannten Sprachnachweise auf fide-service.ch oder dem fide-Sprachenpass, auf eigene Kosten. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn Deutsch deine Muttersprache ist, du mindestens fünf Jahre obligatorische Schule auf Deutsch besucht oder eine Ausbildung der Sekundarstufe II oder Tertiärstufe auf Deutsch abgeschlossen hast.[4][1][2]
Sozialhilfe und Erwerb
Du musst am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung teilnehmen und deine Lebenskosten mit Einkommen, Vermögen oder Rechtsansprüchen decken. Nicht erfüllt ist das, wer in den fünf Jahren vor dem Gesuch oder während des Verfahrens Sozialhilfe oder Asylfürsorge bezogen hat (ausser alles ist zurückbezahlt), Verlustscheine oder Betreibungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften und Krankenversicherer im Betreibungsregister hat oder fällige Steuern schuldet (Art. 7). Belegt wird das mit dem aktuellen Lohnausweis und Bestätigungen von Gemeindekasse, Betreibungsamt und Steueramt für fünf Jahre. Sozialhilfe wegen COVID-19, vom Sozialamt bestätigt, gilt nicht als selbstverschuldet.[4][2][7]
Leumund, Sicherheit und Referenzen
Kein Eintrag im Schweizerischen Strafregister; als nicht integriert gilt, wer im VOSTRA mit einer unbedingten oder teilbedingten Strafe, einer bedingten Geldstrafe über 90 Tagessätzen, einem Tätigkeits-, Kontakt- oder Rayonverbot oder einer Landesverweisung verzeichnet ist, ebenso wer Vorschriften erheblich oder wiederholt missachtet oder Verbrechen gegen den öffentlichen Frieden billigt; ausländische Einträge zählen sinngemäss (Art. 4). Keine Anhaltspunkte für Terrorismus, gewalttätigen Extremismus, organisierte Kriminalität oder verbotenen Nachrichtendienst (Art. 3). Auf einer separaten Erklärung nennst du drei Schweizer Referenzpersonen mit längerem Kontakt, etwa Nachbarn, Freunde oder Verwandte, bei denen die Behörden Auskünfte einholen können.[4][2][1]
Kantonale Gebühr
Im Rahmen von CHF 500 bis 1500 nach dem Merkblatt (Stand 7. Februar 2019); Altdorf nennt die Praxis: CHF 1000 für Erwachsene ab dem 20. Altersjahr und für Ehepaare mit oder ohne Kinder, CHF 500 für Minderjährige und Erwachsene bis zum 19. Altersjahr. Die Gebühr kann bis zum doppelten Betrag erhöht oder bis zur Hälfte reduziert werden, wenn der Aufwand erheblich vom Durchschnitt abweicht. Die Rechnung kommt mit dem Einbürgerungsentscheid; rechtswirksam wird die Einbürgerung erst mit ihrer Bezahlung. Stand 6. September 2026.[2][7][3]
Gemeinde- und Bundesgebühr
Die Gemeinden lehnen sich an die kantonalen Ansätze an: Altdorf CHF 1000 für Erwachsene ab 20 und Ehepaare, CHF 500 für Minderjährige und Erwachsene bis 19; Schattdorf setzte 2023 pro Gesuch CHF 1000 fest. Bund: CHF 100 pro volljährige Person, 150 für Ehegatten mit gemeinsamem Gesuch, 50 für selbständig gesuchstellende Minderjährige. Dazu der Staatskundetest (CHF 180) und das Sprachzertifikat auf eigene Kosten.[7][8][2][14]
Dauer
Das Merkblatt macht keine verbindlichen Angaben, weil Bund, Kanton und Gemeinden sehr unterschiedlich organisiert sind, und Altdorf schreibt, die Prüfung auf allen drei Ebenen brauche Zeit. Fixe Punkte: Der Staatskundetest findet zwei Mal pro Jahr statt, die Gemeindeversammlungen tagen in der Regel im Frühling und Herbst, und nach dem Beschluss des Regierungsrats folgen Gebührenrechnung, Eintrag im Infostar, Pass beim Passbüro der Standeskanzlei und die Übergabe der Einbürgerungsurkunde im Landratssaal.[2][7][6]
Entscheid
Drei unabhängige Entscheide: Zuerst erteilt die Gemeindeversammlung (offene Dorfgemeinde) das Gemeindebürgerrecht, sofern die Gemeinde die Zuständigkeit nicht dem Gemeinderat oder einer Bürgerrechtskommission aus einem Gemeinderatsmitglied und mindestens vier weiteren Mitgliedern übertragen hat (Art. 9 KBüG); der Antrag des Gemeinderats gilt als angenommen, wenn kein zulässiger Gegenantrag gestellt wird, und Gegenanträge müssen begründet sein, sich auf gesetzliche Voraussetzungen in der Zuständigkeit der Gemeinde beziehen und konkrete Personen betreffen (Art. 10). Dann erteilt das SEM die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung, zuletzt der Regierungsrat das Kantonsbürgerrecht (Art. 11). Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Beschwerde gegen den Gemeindeentscheid innert 20 Tagen an den Regierungsrat, Entscheide einer Bürgerrechtskommission direkt beim Regierungsrat (Art. 14).[3][2][8][7]
Zuständig
Justizdirektion Uri, Abteilung Justiz und Handelsregister, Bahnhofstrasse 1, 6460 Altdorf, 041 875 22 53, abz.jd@ur.ch: Gesuchsformular, Einreichung, Prüfung, Erhebungsbericht, Anträge an SEM und Regierungsrat; vereinbare vorher einen Termin. bwz uri, Attinghauserstrasse 12, 6460 Altdorf, weiterbildung@bwzuri.ch, 041 875 20 42 für Staatskundetest und Kurs; Gemeindekanzlei deines Wohnorts für Gebühren und Bestätigungen, in Altdorf die Gemeinderatskanzlei an der Tellsgasse 25; Passbüro der Standeskanzlei für Pass und Identitätskarte.[1][2][6][7]

Angaben geprüft am 6. September 2026.

So funktioniert der Staatskundetest im Kanton Uri

Die Grundlage ist Artikel 5 des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes in der Fassung vom 1. Januar 2018: Wer das Kantons- und Gemeindebürgerrecht will, muss erfolgreich integriert und «mit den schweizerischen, kantonalen und kommunalen Lebensverhältnissen vertraut» sein. Die Verordnung über die Eignungsvoraussetzungen macht daraus in Artikel 2 drei Dinge: Grundkenntnisse der geografischen, historischen, politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse in der Schweiz, im Kanton Uri und in der Gemeinde, Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben und Kontakte zu Schweizerinnen und Schweizern. Die Grundkenntnisse «werden mit einem Test nachgewiesen»; die Justizdirektion kann ihn mit den Gemeinden selbst durchführen oder an öffentliche oder private Anbieter delegieren, muss dafür sorgen, dass du dich mit Hilfsmitteln oder Kursen vorbereiten kannst, und die Kosten trägst du. Befreit sind Personen, die insgesamt mindestens fünf Jahre in der Schweiz die Volksschule oder die Sekundarstufe II besucht haben und das belegen, die bei der Einreichung unter 16 sind oder deren Kenntnis der Rechte und Pflichten aus anderen Gründen offenkundig ist.

Delegiert hat die Justizdirektion den Test an das Berufs- und Weiterbildungszentrum Uri. Das bwz uri führt den Staatskundetest laut Merkblatt zwei Mal pro Jahr durch; seine Kursausschreibung Nummer 115 nennt als Ziel den «Nachweis der Kenntnisse im Zusammenhang mit dem Bürgerrecht» und als Inhalt Fragen aus den Bereichen Uri/Schweiz, Demokratie, Föderalismus und Justiz, soziale Sicherheit, Alltagsrecht, Bildung und Arbeit sowie Alltagsleben und Brauchtum. Vorausgesetzt werden Deutsch auf B1 und Kenntnisse in Geografie, Geschichte, Demokratie, Föderalismus, sozialer Sicherheit, Gesundheit, Arbeit und Bildung in der Schweiz sowie der Rechte und Pflichten der Schweizer Bürgerinnen und Bürger. Der Test dauert einen Abend mit zwei Lektionen, Dienstag 19.30 bis 21.00 Uhr, in Gruppen von 2 bis 20 Personen an der Attinghauserstrasse 12 in Altdorf, kostet CHF 180 und wird in Hochdeutsch geführt; Personen mit attestiertem Analphabetismus oder Illettrismus legen ihn mündlich ab und legen die Bestätigung der Anmeldung bei. Der Termin vom 10. November 2026 mit Anmeldeschluss 20. Oktober war am 6. September 2026 bereits ausgebucht; die Anzahl Fragen und die Bestehensgrenze publiziert das bwz uri nicht. Das Merkblatt empfiehlt den ebenfalls zwei Mal jährlich angebotenen Kurs «Politik und Gesellschaft».

Die zweite Hürde ist die Sprache. Artikel 6 der Verordnung verlangt Deutsch mündlich auf B1 und schriftlich auf A2; der Nachweis gilt als erbracht mit deutscher Muttersprache, fünf Jahren obligatorischer Schule auf Deutsch, einer deutschsprachigen Ausbildung ab Sekundarstufe II oder einem Zertifikat, das auf einem Sprachtest nach anerkannten Qualitätsstandards beruht. Die Justizdirektion verweist auf die Liste der anerkannten Sprachzertifikate auf fide-service.ch und auf den fide-Sprachenpass, den über 100 akkreditierte Prüfungsinstitutionen in der ganzen Schweiz abnehmen. Die Kosten trägst du. Die Verordnung erlaubt Abweichungen bei Sprache und Erwerb, wenn du die Kriterien wegen einer Behinderung, einer schweren oder langen Krankheit, einer ausgeprägten Lern-, Lese- oder Schreibschwäche, Erwerbsarmut oder Betreuungsaufgaben nicht oder nur erschwert erfüllen kannst (Art. 9).

Geprüft wird auch ohne Fragebogen. Die Abteilung Justiz und Handelsregister klärt die Eignungsvoraussetzungen ab und holt bei der Kantonspolizei einen ausführlichen Erhebungsbericht ein; der Gemeinderat prüft die Integrationskriterien vor der Versammlung, in Schattdorf mit einem Hausbesuch und Gespräch einer Gemeinderatsdelegation, und die Behörden dürfen deine drei Schweizer Referenzpersonen befragen. An der Gemeindeversammlung legt der Gemeinderat Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsdauer und die für die Integration erheblichen Angaben offen (Art. 8 Abs. 4 KBüG), und der Antrag gilt als angenommen, wenn aus der Versammlung kein zulässiger Gegenantrag kommt. Unsere 50 Fragen zum Kanton Uri decken den kantonalen Teil des Tests ab: den Bundesbrief von 1291 und Uris Rolle als Urkanton, Altdorf als Hauptort mit Sitz von Landrat, Regierungsrat und Gerichten, den Landrat mit 64 Mitgliedern, den Regierungsrat aus Landammann, Landesstatthalter und fünf Mitgliedern, alle vom Volk gewählt, den Landammann mit zwei Jahren Amtsdauer, die letzte Landsgemeinde von 1928, die 19 Gemeinden auf 1'077 Quadratkilometern mit 37'313 Einwohnerinnen und Einwohnern Ende 2022, den Gotthard, die Reuss und den Urnersee mit Rütli und Tellskapelle. Ergänze sie mit den Lektionen zu Politik, Geschichte und Geografie der Schweiz für die Blöcke Demokratie, Föderalismus und soziale Sicherheit.

Die ordentliche Einbürgerung im Kanton Uri in sieben Schritten

Das Ablaufschema des Merkblatts führt vom Gesuch bei der Justizdirektion über Erhebungsbericht, Gemeinderat und Gemeindeversammlung zum SEM und zum Regierungsrat, bis zur Gebührenrechnung, dem Eintrag im Infostar und der Übergabe der Urkunde im Landratssaal.

  1. 1

    Voraussetzungen prüfen und Termin bei der Justizdirektion

    Zähle nach: 10 Jahre in der Schweiz, davon die letzten 5 ununterbrochen im Kanton Uri und in deiner Gemeinde, die C-Bewilligung, fünf Jahre ohne Sozialhilfe, Verlustscheine oder Betreibungen öffentlicher Gläubiger und ohne fällige Steuern, kein Strafregistereintrag. Vereinbare bei der Abteilung Justiz und Handelsregister unter 041 875 22 53 oder abz.jd@ur.ch einen Termin; dort erhältst du das Gesuchsformular und die Liste der Beilagen. Überlege dir drei Schweizer Referenzpersonen mit längerem Kontakt, die du auf einer separaten Erklärung nennst.

  2. 2

    Sprachnachweis und Staatskundetest

    Wenn Deutsch nicht deine Muttersprache ist und du weder fünf Jahre deutschsprachige Schule noch eine deutschsprachige Ausbildung ab Sekundarstufe II hast, legst du einen anerkannten Sprachtest auf B1 mündlich und A2 schriftlich ab, etwa den fide-Test bei einer akkreditierten Institution. Ohne fünf Jahre Schulbesuch in der Schweiz meldest du dich beim bwz uri für den Staatskundetest an (zwei Mal pro Jahr, ein Abend mit zwei Lektionen, CHF 180, Anmeldeschluss rund drei Wochen vorher, Plätze begrenzt); der Kurs «Politik und Gesellschaft» bereitet darauf vor. Unter 16 entfällt der Test.

  3. 3

    Gesuch bei der Justizdirektion einreichen

    Reiche das amtliche Formular mit allen Beilagen bei der Justizdirektion Uri, Abteilung Justiz und Handelsregister, Bahnhofstrasse 1, 6460 Altdorf, ein: Bewilligung, Zivilstandsdokumente, Wohnsitznachweise, Lohnausweis, Bestätigungen von Gemeindekasse, Betreibungsamt und Steueramt für fünf Jahre, Sprachnachweis oder Befreiungsgrund, Testausweis oder Schulnachweis, Referenzerklärung. Du bist verpflichtet, über alles wahrheitsgetreu und vollständig Auskunft zu geben, was für den Entscheid massgebend sein kann (Art. 7 KBüG).

  4. 4

    Kantonale Prüfung und Erhebungsbericht

    Die Abteilung prüft die Vollständigkeit und die Einbürgerungs- und Eignungsvoraussetzungen, fragt das Strafregister ab und holt bei positivem Ergebnis bei der Kantonspolizei einen ausführlichen Erhebungsbericht ein. Gleichzeitig prüft das Zivilstandsamt Uri deine Personalien im Personenstandsregister Infostar und setzt sich direkt mit dir in Verbindung. Gesuch und Erhebungsbericht gehen dann an den Gemeinderat deiner Wohnsitzgemeinde.

  5. 5

    Gemeinderat und Gemeindeversammlung

    Der Gemeinderat prüft die Integrationskriterien, in Schattdorf mit Hausbesuch und Gespräch, und stellt Antrag an die Gemeindeversammlung, die in den meisten Gemeinden zuständig ist; er gibt den Stimmberechtigten Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsdauer und die für die Integration erheblichen Angaben bekannt. Ohne zulässigen Gegenantrag gilt der Antrag als angenommen; Gegenanträge müssen begründet, gesetzesbezogen und personenbezogen sein. Die Erteilung steht unter dem Vorbehalt von SEM und Regierungsrat. Die Gemeindegebühr wird mit dem Beschluss festgesetzt, in Altdorf und Schattdorf CHF 1000 für Erwachsene; gegen einen ablehnenden Beschluss kannst du innert 20 Tagen beim Regierungsrat Beschwerde führen.

  6. 6

    Eidgenössische Einbürgerungsbewilligung

    Sobald der positive Gemeindeentscheid vorliegt, beantragt die Justizdirektion beim Staatssekretariat für Migration die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung. Der Bund prüft seine Voraussetzungen und verrechnet CHF 100 pro volljährige Person, 150 für Ehegatten mit gemeinsamem Gesuch und 50 für selbständig gesuchstellende Minderjährige.

  7. 7

    Regierungsrat, Gebührenrechnung und Urkunde

    Mit der eidgenössischen Bewilligung unterbreitet die Justizdirektion das Gesuch dem Regierungsrat, der das Kantonsbürgerrecht erteilt (Art. 11 KBüG). Du erhältst den Einbürgerungsentscheid mit der Gebührenrechnung, in der Regel CHF 1000 für Erwachsene ab 20 und Ehepaare, 500 für Jüngere; mit der Bezahlung wird die Einbürgerung rechtswirksam. Danach trägt das Zivilstandsamt Uri die Einbürgerung im Infostar ein, du kannst beim Passbüro der Standeskanzlei Pass und Identitätskarte beantragen, und die Vorsteherin oder der Vorsteher der Justizdirektion übergibt dir die Einbürgerungsurkunde im Landratssaal.

Vier Beispielfragen aus unseren Uri-Lektionen

So sehen die Übungsfragen in unseren Lektionen aus. Die richtige Antwort ist markiert, die Erklärung liefert den Hintergrund.

In welchem Jahr hat der Kanton Uri seine historische Landsgemeinde-Freiluftversammlung abgeschafft?

  • Uri schaffte die Landsgemeinde 1945 nach dem Zweiten Weltkrieg ab
  • Uri schaffte die Landsgemeinde 1928 ab, als der Kanton zu gross und komplex wurdeRichtige Antwort
  • Uri schaffte die Landsgemeinde 1918 nach dem Ersten Weltkrieg ab
  • Uri schaffte die Landsgemeinde 1848 bei der Gründung des schweizerischen Bundesstaates ab

Uri schaffte seine Landsgemeinde 1928 ab. Es war der dritte Kanton — Zug und Schwyz hatten ihre bereits achtzig Jahre zuvor beendet — und beendete damit eine seit den 1230er Jahren belegte Versammlung, also fast 700 Jahre direkte Demokratie.

Wie viele Mitglieder sitzen im Landrat des Kantons Uri?

  • 64 Mitglieder, die für vier Jahre gewählt werdenRichtige Antwort
  • 100 Mitglieder, die für zwei Jahre gewählt werden
  • 80 Mitglieder, die für vier Jahre gewählt werden
  • 50 Mitglieder, die für vier Jahre gewählt werden

Der Landrat des Kantons Uri besteht aus 64 Mitgliedern, die für vier Jahre gewählt werden. Das Wahlsystem ist gemischt: die vier grössten Gemeinden wählen im Proporz, die übrigen im Majorz.

Was ist die Rolle des Landammanns im Regierungsrat von Uri?

  • Der Landammann hat Vetorecht über alle anderen Ratsentscheidungen
  • Der Landammann wird vom Landrat aus seinen eigenen Mitgliedern für die vierjährige Legislatur bestimmt
  • Der Landammann ist eine erbliche Position, die durch traditionelle Familien weitergegeben wird
  • Der Landammann wird vom Volk direkt für zwei Jahre gewählt und präsidiert den RegierungsratRichtige Antwort

Im Kanton Uri wird der Landammann vom Volk selbst gewählt, nicht vom Parlament und nicht von den Mitratskollegen (Art. 21 KV UR); die Amtsdauer beträgt zwei Jahre (Art. 83). Landammann und Landesstatthalter gehören dem siebenköpfigen Regierungsrat an, den das Volk im Majorz für vier Jahre wählt.

Wie viele Gemeinden hat der Kanton Uri?

  • Uri hat 25 Gemeinden einschliesslich städtischer und ländlicher Gebiete
  • Uri hat 30 Gemeinden, die im Reusstal verteilt sind
  • Uri hat 12 Gemeinden nach kürzlichen Fusionen
  • Uri hat 19 Gemeinden, was seine kleine Bevölkerung widerspiegeltRichtige Antwort

Der Kanton Uri hat 19 Gemeinden, eine erstaunlich geringe Anzahl, die seine kleine Bevölkerung von etwa 38'500 Einwohnern widerspiegelt.

Lektionen

Häufige Fragen zum Einbürgerungstest im Kanton Uri

Gibt es im Kanton Uri einen Einbürgerungstest?
Ja, den Staatskundetest: Die Eignungsverordnung verlangt, dass du die Grundkenntnisse der geografischen, historischen, politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse «mit einem Test» nachweist. Das bwz uri in Altdorf führt ihn im Auftrag der Justizdirektion zwei Mal pro Jahr durch, an einem Abend mit zwei Lektionen für CHF 180. Wer mindestens fünf Jahre in der Schweiz zur Schule gegangen ist oder unter 16 ist, ist befreit.
Was wird im Staatskundetest gefragt?
Laut Kursausschreibung Fragen aus den Bereichen Uri/Schweiz, Demokratie, Föderalismus und Justiz, soziale Sicherheit, Alltagsrecht, Bildung und Arbeit sowie Alltagsleben und Brauchtum, in Hochdeutsch und mit Deutsch B1 als Voraussetzung. Die Zahl der Fragen und die Bestehensgrenze werden nicht publiziert. Bei attestiertem Analphabetismus wird der Test mündlich abgelegt.
Welches Deutschniveau brauche ich?
B1 mündlich und A2 schriftlich, nachgewiesen mit einem Zertifikat aus der fide-Liste der anerkannten Sprachnachweise oder dem fide-Sprachenpass, auf eigene Kosten. Muttersprachige, wer fünf Jahre deutschsprachige Schule oder eine deutschsprachige Ausbildung ab Sekundarstufe II hat, brauchen kein Zertifikat.
Wie lange muss ich in Uri wohnen?
10 Jahre in der Schweiz nach Bundesrecht und je 5 Jahre ununterbrochen im Kanton Uri und in deiner Gemeinde unmittelbar vor dem Gesuch. Nach einem Wegzug bleiben Kanton und Gemeinde zuständig, wenn die Voraussetzungen nach Bundesrecht schon geprüft sind.
Was kostet die Einbürgerung in Uri?
Kanton im Rahmen von CHF 500 bis 1500, in der Praxis CHF 1000 für Erwachsene ab 20 und Ehepaare und CHF 500 für Jüngere; Gemeinde in derselben Höhe, in Altdorf und Schattdorf CHF 1000; Bund CHF 100, 150 für Ehepaare, 50 für Minderjährige. Dazu der Staatskundetest (CHF 180) und das Sprachzertifikat. Die Gebühr kann bei erheblichem Mehr- oder Minderaufwand verdoppelt oder halbiert werden. Stand 6. September 2026.
Wie lange dauert die Einbürgerung in Uri?
Das Merkblatt nennt keine verbindliche Dauer, weil Bund, Kanton und Gemeinden unterschiedlich organisiert sind. Rechne mit den Rhythmen: Staatskundetest zwei Mal pro Jahr, Gemeindeversammlungen meist im Frühling und Herbst, danach SEM, Regierungsrat, Gebührenrechnung und Infostar-Eintrag.
Wer entscheidet über mein Gesuch?
Drei Behörden unabhängig voneinander: die Gemeindeversammlung (oder Gemeinderat beziehungsweise Bürgerrechtskommission, wo die Gemeinde das so geregelt hat), das SEM und zuletzt der Regierungsrat. Weist eine der drei ab, ist das Verfahren beendet. Gegen den Gemeindeentscheid kannst du innert 20 Tagen an den Regierungsrat gelangen.
Was gilt für Kinder und Paare?
Minderjährige werden in der Regel ins Gesuch der Eltern einbezogen; wer bei der Einreichung unter 16 ist, braucht keinen Staatskundetest. Für den Ehegatten gilt die zehnjährige Bundesfrist ebenfalls. Ehepaare mit oder ohne Kinder zahlen dem Kanton und der Gemeinde je CHF 1000 und dem Bund 150; Jugendliche und Erwachsene bis 19 zahlen je CHF 500.

Quellen

  1. Kanton Uri, Justizdirektion: Einbürgerung (Abteilung Justiz und Handelsregister, Bahnhofstrasse 1, 6460 Altdorf, 041 875 22 53, abz.jd@ur.ch; Voraussetzungen, Staatskundetest oder fünf Jahre Schule, Deutsch B1/A2 mit fide-Liste, Merkblätter)
  2. Justizdirektion Uri: Merkblatt «Die ordentliche Einbürgerung im Kanton Uri» (Zuständigkeiten, Voraussetzungen, drei Referenzpersonen, Staatskundetest am bwz uri, Sprachkenntnisse, geordnete finanzielle Verhältnisse, Gebührenrahmen Stand 7. Februar 2019, Verfahren und Ablaufschema) (PDF)
  3. Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (Kantonales Bürgerrechtsgesetz, KBüG, RB 1.4121) vom 28. November 2010, Stand 1. Januar 2018, Art. 2, 4 bis 11, 14 und 15
  4. Verordnung über die Eignungsvoraussetzungen für das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (RB 1.4123) vom 1. Februar 2017, Stand 1. Januar 2018, Art. 2 bis 9
  5. Verfassung des Kantons Uri (RB 1.1101) vom 28. Oktober 1984, Stand 1. Juni 2023: Art. 3 (Kantons- und Gemeindebürgerrecht untrennbar), 21 (Volkswahl des Regierungsrats, des Landammanns und des Landesstatthalters), 63 (Altdorf als Hauptort), 83 (Amtsdauer zwei Jahre für Landammann und Landesstatthalter), 87 (Landrat mit 64 Mitgliedern) und 94 (Regierungsrat aus Landammann, Landesstatthalter und fünf Mitgliedern)
  6. Berufs- und Weiterbildungszentrum Uri (bwz uri), Weiterbildung, Allgemeinbildung: Kurs 115 Staatskundetest (Inhalt, Voraussetzung Deutsch B1, ein Abend mit zwei Lektionen, CHF 180, Hochdeutsch, mündlich bei attestiertem Analphabetismus; Termin 10. November 2026, ausgebucht)
  7. Gemeinde Altdorf: Einbürgerung (Ablauf, Voraussetzungen, Staatskundetest, Sprachkenntnisse, Gebühren Bund 150/100/50, Kanton und Gemeinde je CHF 1'000 ab 20 Jahren und für Ehepaare, CHF 500 für Minderjährige und Erwachsene bis 19; Gemeinderatskanzlei, Tellsgasse 25, 041 874 12 23)
  8. Gemeinde Schattdorf: Protokoll der Gemeindeversammlung vom 27. November 2023, Traktandum 5.4 Einbürgerungen (Zuständigkeit der Gemeindeversammlung nach Art. 9 KBüG, Hausbesuch und Gespräch einer Gemeinderatsdelegation, Einbürgerungsgebühr CHF 1'000, Beschwerde innert 20 Tagen an den Regierungsrat) (PDF)
  9. Gemeinde Bürglen: Einbürgerung (Zuständigkeit der Justizdirektion Uri, Abteilung Justiz und Handelsregister; Gemeindekanzlei 041 874 10 40)
  10. Kanton Uri, Fachstelle Statistik: Uri in Zahlen, Ausgabe 2023/2024 (Bevölkerung der 19 Gemeinden, 37'047 Einwohnerinnen und Einwohner Ende 2021, Fläche 1'077 km², Hauptort Altdorf, Dammastock 3'630 m, Beitritt zur Eidgenossenschaft 1291) (PDF)
  11. Kanton Uri, Volkswirtschaftsdirektion: Medienmitteilung vom 23. Mai 2023 «Anhaltendes Wachstum der Urner Bevölkerung auch im 2022» (37'313 Einwohnerinnen und Einwohner am 31. Dezember 2022)
  12. Kanton Uri, Portrait, Geschichte: 1928 – Letzte Urner Landsgemeinde
  13. Bundesamt für Statistik: Amtliches Gemeindeverzeichnis der Schweiz (19 Gemeinden, Stand 6. September 2026)
  14. Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht (BüG, SR 141.0), Art. 9 bis 12 und 30, und Bürgerrechtsverordnung (BüV, SR 141.01), Art. 2 bis 9 und 25
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