Artikel 5 des Bündner Bürgerrechtsgesetzes verlangt, dass du «mit den kantonalen und kommunalen Verhältnissen vertraut» bist, und Artikel 6 der Verordnung sagt, was das heisst: Grundkenntnisse der geografischen, historischen, politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse, Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben und Kontakte zu Schweizerinnen und Schweizern. Geprüft wird das von der Bürgergemeinde. Artikel 26 der Verordnung schreibt ein Einbürgerungsgespräch zwingend vor, das protokolliert wird; nur in begründeten Fällen kann das AFM davon entbinden. Ob zusätzlich ein schriftlicher Test stattfindet, steht der Bürgergemeinde frei. Tut sie es, muss sie sicherstellen, dass du dich mit geeigneten Hilfsmitteln oder Kursen vorbereiten kannst und dass der Test mit den für die Einbürgerung verlangten Sprachkompetenzen zu bestehen ist, also mit B1 mündlich und A2 schriftlich.
Die Bürgergemeinde Chur, die grösste im Kanton, beschreibt ihr Verfahren in fünf Schritten: Bewerben, mit den Gesuchsunterlagen beim Kanton für Ausländerinnen und Ausländer; Prüfung der Dokumente, der Wohnsitzvoraussetzung und der Eignung mit Vorbereitungskursen und dem Ablegen eines Einbürgerungstests; ein persönliches Einbürgerungsgespräch; der Entscheid über Zusicherung des Gemeindebürgerrechts, Kantonsbürgerrecht und eidgenössische Bewilligung; und zum Schluss die Feier, an der alle Neubürgerinnen und Neubürger den Bürgerbrief erhalten. In Davos entscheidet der Bürgerrat der Bürgergemeinde über die Zusicherung, nach dem Einbürgerungsgesetz der Gemeinde vom 28. Juni 2018. In Poschiavo, im italienischsprachigen Süden, gelangen die Gesuche über das Ufficio della migrazione an die Cancelleria comunale. Gespräch und Test finden in der Sprache deiner Gemeinde statt; den Sprachnachweis kannst du auf Deutsch, Italienisch oder Romanisch erbringen.
Der Kanton hilft beim Lernen, aber er warnt auch. Sein Merkblatt verweist für die Grundlagenkenntnisse über Schweiz, Kanton und Wohngemeinde an deine Bürgergemeinde und empfiehlt die Lektüre «ECHO – Information zur Schweiz» des HEKS. Ausdrücklich hält es fest, dass von privaten Anbietern verkaufte «Einbürgerungskurse» keine Gewähr für den verlangten Stoff bieten und dass Kursbestätigungen bei der Beurteilung nicht berücksichtigt werden. Das Integrationsportal hallo.gr.ch erklärt, worauf sich die Demokratie in der Schweiz stützt, welche Sprachen gesprochen werden, wie das politische System funktioniert, was Glaubensfreiheit bedeutet und seit wann die Gleichberechtigung von Mann und Frau gilt: die Themen, die auch im Gespräch zur Sprache kommen.
Unsere 35 Fragen zum Kanton Graubünden decken den kantonalen Teil dieser Gespräche und Tests ab: die Drei Bünde mit Gotteshausbund, Grauem Bund und Zehngerichtebund, den Beitritt als Kanton 1803, den Verlust des Veltlins, Romanisch als vierte Landessprache seit 1938 mit seinen fünf Idiomen und Rumantsch Grischun, den Grossen Rat mit 120 und die Regierung mit 5 Mitgliedern, die 100 Gemeinden in 11 Regionen, Piz Bernina, den Nationalpark von 1914, die Rhätische Bahn, Chalandamarz und Capuns. Ergänze sie mit dem Bundesteil aus den Lektionen zu Politik, Geschichte und Geografie der Schweiz und mit dem Material deiner Bürgergemeinde.