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Einbürgerungstest Graubünden: Einbürgerungsgespräch der Bürgergemeinde, freiwilliger schriftlicher Test und drei Kantonssprachen

Im Kanton Graubünden entscheidet nicht die politische Gemeinde, sondern die Bürgergemeinde über das Gemeindebürgerrecht, und sie prüft dich in einem Einbürgerungsgespräch, das die kantonale Verordnung zwingend vorschreibt. Ob sie deine Grundkenntnisse über Geografie, Geschichte, Politik und Gesellschaft zusätzlich in einem schriftlichen Test abfragt, entscheidet sie selbst; die Bürgergemeinde Chur tut es, nach Vorbereitungskursen. Dazu kommen eine der drei Kantonssprachen Deutsch, Romanisch oder Italienisch auf B1 mündlich und A2 schriftlich, fünf Jahre Wohnsitz in der Einbürgerungsgemeinde und die Rückzahlung aller Sozialhilfe der letzten zehn Jahre. Das Kantonsbürgerrecht erteilt die Regierung, erst nach der eidgenössischen Bewilligung.

  • 7 Lektionen
  • 35 Fragen

Diese Seite fasst zusammen, was das Bündner Bürgerrechtsgesetz (KBüG), seine Verordnung (KBüV), das Amt für Migration und Zivilrecht (AFM), die Bürgergemeinde Chur und die Gemeinden Davos und Poschiavo am 5. September 2026 veröffentlicht haben. Jede Angabe ist mit ihrer Quelle verlinkt; Gebühren, Kursdaten und Wohnsitzregeln unterscheiden sich von Bürgergemeinde zu Bürgergemeinde, frag deshalb vor dem Gesuch bei deiner nach.

Die Voraussetzungen im Kanton Graubünden auf einen Blick

Aufenthalt in der Schweiz
10 Jahre, davon 3 in den letzten 5 Jahren vor dem Gesuch; die Jahre zwischen dem vollendeten 8. und 18. Lebensjahr zählen doppelt, tatsächlich anwesend musst du 6 Jahre gewesen sein. Bewilligungen B und C zählen ganz, F zur Hälfte, L und N nicht.[1][2][12]
Bewilligung
Niederlassungsbewilligung C beim Gesuch (Art. 4 KBüG).[4][1]
Wohnsitz im Kanton und in der Gemeinde
5 Jahre in der Einbürgerungsgemeinde, davon die 2 Jahre unmittelbar vor dem Gesuch; das Merkblatt nennt dieselben 5 Jahre für den Kanton. Beträgt die gesamte Wohnsitzdauer höchstens 12 Jahre, darf die Bürgergemeinde bis zu 5 Jahre ununterbrochenen Wohnsitz vor dem Gesuch verlangen. Wer seit 3 Jahren mit einer Schweizerin oder einem Schweizer in eingetragener Partnerschaft lebt, braucht 2 Jahre. Chur: insgesamt 5 Jahre in Chur, aktuell seit 2 Jahren.[4][2][7]
Wissensnachweis
Kein kantonaler Test. Die Bürgergemeinde muss ein protokolliertes Einbürgerungsgespräch führen (Art. 26 KBüV) und darf die Grundkenntnisse der geografischen, historischen, politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse zusätzlich in einem schriftlichen Test prüfen; sie muss dafür Vorbereitung mit Hilfsmitteln oder Kursen ermöglichen und den Test so anlegen, dass er mit B1/A2 zu bestehen ist. Chur führt Vorbereitungskurse und einen Einbürgerungstest für Ausländerinnen und Ausländer durch, danach das Gespräch.[5][7][2]
Sprache
Eine Kantonssprache, Deutsch, Romanisch oder Italienisch, auf B1 mündlich und A2 schriftlich; Romanisch in einem der fünf Idiome Putèr, Surmiran, Sursilvan, Sutsilvan und Vallader oder auf Rumantsch Grischun. Als erbracht gilt der Nachweis bei Muttersprache, nach 5 Jahren obligatorischer Schule oder einem Abschluss der Sekundarstufe II oder Tertiärstufe in einer Kantonssprache, auch im Ausland; sonst mit einem vom SEM anerkannten Sprachtest.[3][5][1]
Sozialhilfe
In den letzten 10 Jahren bezogene Sozialhilfe muss vollständig zurückbezahlt sein (Art. 5 KBüG), Ehepaare haften dafür solidarisch; eine aktuelle Sozialhilfeabhängigkeit schliesst die Einbürgerung aus, ausser bei den Härtefällen von Art. 20 KBüV.[4][5][2]
Leumund, Betreibungen, Steuern
Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und der Werte der Bundesverfassung, geprüft am Strafregister; keine offenen Betreibungen oder Verlustscheine in den Betreibungsauszügen der letzten 5 Jahre, keine übermässigen Schulden, keine Steuerausstände mit Betreibungen in den letzten 2 Jahren.[5][4][2]
Kantonale Gebühren
Je nach Aufwand CHF 100 bis 1300 für eine erwachsene Einzelperson, 150 bis 1600 für ein Paar, 150 bis 1800 für ein Paar mit Kindern, 100 bis 1500 für einen Elternteil mit Kindern, 100 bis 1100 für eine minderjährige Einzelperson (Art. 37 KBüV); bei überdurchschnittlichem Aufwand bis zum Doppelten, zahlbar innert 30 Tagen. Stand 5. September 2026.[5][4]
Gemeindegebühren und Bund
Die Bürgergemeinden erheben kostendeckende Gebühren von höchstens CHF 2000 pro ausländische Person (Art. 25 KBüG) und dürfen Kostenvorschüsse verlangen; die Beträge stehen in der Bürgerrechtsordnung deiner Bürgergemeinde. Der Bund verlangt CHF 100 für eine Einzelperson, 150 für ein Ehepaar, 50 für Minderjährige.[4][12]
Dauer
Der Kanton nennt keine Gesamtdauer. Das Gesetz gibt der Bürgergemeinde 6 Monate für die Erhebungen und weitere 6 Monate für den Entscheid der Bürgergemeindeversammlung (Art. 10 KBüG); dazu kommen die Prüfung durch das AFM vor und nach der Gemeinde, die eidgenössische Bewilligung und der Regierungsentscheid.[4][2]
Entscheid
Das AFM prüft Wohnsitzfristen, Leumund und Sprache und leitet das Gesuch an die Bürgergemeinde weiter. Die Bürgergemeindeversammlung sichert das Gemeindebürgerrecht mit Mehrheitsbeschluss zu oder verweigert es, Gegenanträge sind zu begründen; sie kann die Kompetenz dem Bürgervorstand oder einer Kommission übertragen, in Davos entscheidet der Bürgerrat. Nach der eidgenössischen Bewilligung erteilt die Regierung das Kantonsbürgerrecht, womit das Gemeindebürgerrecht wirksam wird. Ablehnungen sind zu begründen; gegen Entscheide der Bürgergemeinde und der Regierung ist die Beschwerde ans Obergericht möglich.[4][5][8]
Zuständig
Amt für Migration und Zivilrecht, Abteilung Bürgerrecht und Zivilrecht, Grabenstrasse 15, 7001 Chur, Telefon 081 257 36 80, für Gesuch und Formulare; die Bürgergemeinde deines Wohnorts für Wohnsitzregel, Gespräch, Test und Zusicherung. Vor dem Gesuch musst du beim Zivilstandsamt im schweizerischen Personenstandsregister erfasst sein.[1][2]

Angaben geprüft am 5. September 2026.

So funktionieren Gespräch und Test im Kanton Graubünden

Artikel 5 des Bündner Bürgerrechtsgesetzes verlangt, dass du «mit den kantonalen und kommunalen Verhältnissen vertraut» bist, und Artikel 6 der Verordnung sagt, was das heisst: Grundkenntnisse der geografischen, historischen, politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse, Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben und Kontakte zu Schweizerinnen und Schweizern. Geprüft wird das von der Bürgergemeinde. Artikel 26 der Verordnung schreibt ein Einbürgerungsgespräch zwingend vor, das protokolliert wird; nur in begründeten Fällen kann das AFM davon entbinden. Ob zusätzlich ein schriftlicher Test stattfindet, steht der Bürgergemeinde frei. Tut sie es, muss sie sicherstellen, dass du dich mit geeigneten Hilfsmitteln oder Kursen vorbereiten kannst und dass der Test mit den für die Einbürgerung verlangten Sprachkompetenzen zu bestehen ist, also mit B1 mündlich und A2 schriftlich.

Die Bürgergemeinde Chur, die grösste im Kanton, beschreibt ihr Verfahren in fünf Schritten: Bewerben, mit den Gesuchsunterlagen beim Kanton für Ausländerinnen und Ausländer; Prüfung der Dokumente, der Wohnsitzvoraussetzung und der Eignung mit Vorbereitungskursen und dem Ablegen eines Einbürgerungstests; ein persönliches Einbürgerungsgespräch; der Entscheid über Zusicherung des Gemeindebürgerrechts, Kantonsbürgerrecht und eidgenössische Bewilligung; und zum Schluss die Feier, an der alle Neubürgerinnen und Neubürger den Bürgerbrief erhalten. In Davos entscheidet der Bürgerrat der Bürgergemeinde über die Zusicherung, nach dem Einbürgerungsgesetz der Gemeinde vom 28. Juni 2018. In Poschiavo, im italienischsprachigen Süden, gelangen die Gesuche über das Ufficio della migrazione an die Cancelleria comunale. Gespräch und Test finden in der Sprache deiner Gemeinde statt; den Sprachnachweis kannst du auf Deutsch, Italienisch oder Romanisch erbringen.

Der Kanton hilft beim Lernen, aber er warnt auch. Sein Merkblatt verweist für die Grundlagenkenntnisse über Schweiz, Kanton und Wohngemeinde an deine Bürgergemeinde und empfiehlt die Lektüre «ECHO – Information zur Schweiz» des HEKS. Ausdrücklich hält es fest, dass von privaten Anbietern verkaufte «Einbürgerungskurse» keine Gewähr für den verlangten Stoff bieten und dass Kursbestätigungen bei der Beurteilung nicht berücksichtigt werden. Das Integrationsportal hallo.gr.ch erklärt, worauf sich die Demokratie in der Schweiz stützt, welche Sprachen gesprochen werden, wie das politische System funktioniert, was Glaubensfreiheit bedeutet und seit wann die Gleichberechtigung von Mann und Frau gilt: die Themen, die auch im Gespräch zur Sprache kommen.

Unsere 35 Fragen zum Kanton Graubünden decken den kantonalen Teil dieser Gespräche und Tests ab: die Drei Bünde mit Gotteshausbund, Grauem Bund und Zehngerichtebund, den Beitritt als Kanton 1803, den Verlust des Veltlins, Romanisch als vierte Landessprache seit 1938 mit seinen fünf Idiomen und Rumantsch Grischun, den Grossen Rat mit 120 und die Regierung mit 5 Mitgliedern, die 100 Gemeinden in 11 Regionen, Piz Bernina, den Nationalpark von 1914, die Rhätische Bahn, Chalandamarz und Capuns. Ergänze sie mit dem Bundesteil aus den Lektionen zu Politik, Geschichte und Geografie der Schweiz und mit dem Material deiner Bürgergemeinde.

Die ordentliche Einbürgerung im Kanton Graubünden in sieben Schritten

In Graubünden läuft das Gesuch über das kantonale Amt zur Bürgergemeinde, zurück zum Amt, zum Bund und zuletzt zur Regierung. Das Gesetz setzt der Bürgergemeinde Fristen von zweimal sechs Monaten; eine Gesamtdauer publiziert der Kanton nicht.

  1. 1

    Personenstandsregister und Bürgergemeinde

    Vor dem Gesuch musst du beim Zivilstandsamt deines Wohnorts im schweizerischen Personenstandsregister erfasst sein. Setz dich ausserdem mit deiner Bürgergemeinde in Verbindung: Sie sagt dir, ob sie bis zu 5 Jahre ununterbrochenen Wohnsitz verlangt, welche Gebühr sie erhebt und mit welchen Hilfsmitteln oder Kursen du dich auf Gespräch und Test vorbereitest.

  2. 2

    Gesuch beim AFM einreichen

    Das amtliche Gesuchsformular geht mit den Beilagen an das Amt für Migration und Zivilrecht in Chur: Niederlassungsbewilligung, Wohnsitzbescheinigungen für alle Fristen, Nachweis der Staatsangehörigkeit, Zivilstandsausweis, Sprachnachweis, Lebenslauf und Selbstdeklaration, Arbeitsbestätigung oder Jahresabschlüsse, Betreibungsauszüge der letzten 5 Jahre, Steuerbescheinigung, Auskünfte über Sozialhilfe der letzten 10 Jahre und, wenn nötig, der Nachweis der elterlichen Sorge (Art. 22 KBüV). Die Beilagen dürfen in der Regel nicht älter als zwei Monate sein.

  3. 3

    Eintretensprüfung durch das Amt

    Das AFM tritt auf das Gesuch ein, wenn die Wohnsitzfristen belegt sind, der strafrechtliche Leumund den Anforderungen entspricht und die sprachliche Integration zu bejahen ist; fehlt die Sprache, entscheidet es über eine Abweichung wegen Behinderung, Krankheit oder Lernschwäche. Dann leitet es das Gesuch an die zuständige Bürgergemeinde weiter.

  4. 4

    Erhebungen, Gespräch und Test der Bürgergemeinde

    Innert 6 Monaten prüft die Bürgergemeinde die Wohnsitzerfordernisse und die noch offenen Voraussetzungen und hält alles im amtlichen Erhebungsbericht fest. Das Einbürgerungsgespräch ist Pflicht und wird protokolliert; einen schriftlichen Test über Geografie, Geschichte, Politik und Gesellschaft kann sie zusätzlich verlangen, in Chur nach Vorbereitungskursen. Kinder ab 12 Jahren werden eigenständig und altersgerecht geprüft.

  5. 5

    Zusicherung durch die Bürgergemeindeversammlung

    Innert weiterer 6 Monate entscheidet die Bürgergemeindeversammlung mit Mehrheitsbeschluss über die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts; Gegenanträge müssen sich begründet auf die gesetzlichen Voraussetzungen beziehen. Die Kompetenz kann beim Bürgervorstand oder einer Kommission liegen, in Davos beim Bürgerrat. Sieht das Organ die Voraussetzungen nicht erfüllt, teilt es dir das mit Gründen mit; gegen eine Verweigerung kannst du ans Obergericht gelangen. Fällig wird die Gemeindegebühr von höchstens CHF 2000.

  6. 6

    Eidgenössische Einbürgerungsbewilligung

    Mit der Zusicherung und den Akten geht das Dossier zurück an das AFM, das nötigenfalls weitere Abklärungen trifft und beim Staatssekretariat für Migration die eidgenössische Bewilligung einholt. Bundesgebühr: CHF 100 für eine Einzelperson, 150 für ein Ehepaar, 50 für Minderjährige. Ab der Zusicherung darfst du innerhalb der Schweiz umziehen; ein Wegzug ins Ausland macht das Verfahren gegenstandslos.

  7. 7

    Kantonsbürgerrecht durch die Regierung

    Nach der Bundesbewilligung erteilt die Regierung, oder das von ihr beauftragte Departement, das Kantonsbürgerrecht und stellt die kantonale Gebühr von CHF 100 bis 1300 für eine Einzelperson in Rechnung. Mit diesem Entscheid wird auch das Gemeindebürgerrecht rechtswirksam. In Chur folgt die Feier mit der Übergabe des Bürgerbriefs.

Vier Beispielfragen aus unseren Graubünden-Lektionen

So sehen die Übungsfragen in unseren Lektionen aus. Die richtige Antwort ist markiert, die Erklärung liefert den Hintergrund.

Wann wurde Graubünden vollwertiger Kanton der Schweiz?

  • 1649
  • 1512
  • 1497
  • 1803Richtige Antwort

Graubünden wurde 1803 durch Napoleons Mediationsakte vollwertiger Kanton der Schweiz. Rund drei Jahrhunderte lang waren die Bünde davor nur «zugewandte Orte» – mit der Eidgenossenschaft verbündet, aber keine Vollmitglieder. Napoleons Neuordnung schuf den modernen Kanton Graubünden aus dem Gebiet der Drei Bünde – einen von sechs neuen Kantonen, die damals entstanden.

In welchem Jahr wurde Rätoromanisch zur vierten Landessprache der Schweiz?

  • 1848
  • 1996
  • 1803
  • 1938Richtige Antwort

Rätoromanisch wurde 1938 durch eine Volksabstimmung zur vierten Landessprache der Schweiz. Diese symbolische Anerkennung war wichtig für den Schutz dieser Minderheitensprache. Es dauerte weitere 58 Jahre (bis 1996), bis Rätoromanisch den Status einer Amtssprache für den eingeschränkten Gebrauch auf Bundesebene erhielt. Heute kann Rätoromanisch im Bundesparlament und in einigen amtlichen Dokumenten verwendet werden.

Was ist einzigartig am Kantonsparlament von Graubünden?

  • Es führt Verhandlungen nur auf Deutsch
  • Seine 120 Mitglieder debattieren in drei Sprachen – Deutsch, Rätoromanisch und ItalienischRichtige Antwort
  • Es tagt nur einmal alle vier Jahre
  • Es ist das kleinste Kantonsparlament der Schweiz

Der Grosse Rat Graubündens hat 120 Mitglieder und ist das einzige Kantonsparlament, das in drei Sprachen (Deutsch, Rätoromanisch, Italienisch) mit Simultanübersetzung debattiert. Er ist weder der kleinste noch der grösste: der Grosse Rat von Appenzell Innerrhoden zählt 50 Mitglieder, der Zürcher Kantonsrat 180. Die Mitglieder werden alle 4 Jahre nach Proporz gewählt. Die Ratsmitglieder können in der Sprache ihrer Wahl sprechen.

Wie viele Gemeinden hat der Kanton Graubünden?

  • 50
  • 100Richtige Antwort
  • 75
  • 150

Der Kanton Graubünden hat 100 Gemeinden – eine der höchsten Zahlen der Schweiz, auch wenn der Kanton Bern mit 334 Gemeinden klar an der Spitze liegt. Diese hohe Zahl spiegelt die grosse Fläche und die bergige Landschaft sowie die Tradition lokaler Autonomie wider, die bis zu den Drei Bünden zurückgeht. Die Gemeinden sind zu 11 Regionen für Verwaltungszwecke organisiert. Trotz laufender Fusionen behält Graubünden viele kleine Gemeinden.

Lektionen

Häufige Fragen zum Einbürgerungstest im Kanton Graubünden

Gibt es im Kanton Graubünden einen Einbürgerungstest?
Keinen kantonalen. Pflicht ist das protokollierte Einbürgerungsgespräch mit der Bürgergemeinde; einen schriftlichen Test über Geografie, Geschichte, Politik und Gesellschaft darf sie zusätzlich verlangen und muss dann Vorbereitung ermöglichen. Die Bürgergemeinde Chur führt Vorbereitungskurse und einen Einbürgerungstest durch.
Welche Sprache und welches Niveau brauche ich?
Deutsch, Romanisch oder Italienisch auf B1 mündlich und A2 schriftlich, Romanisch in einem der fünf Idiome oder auf Rumantsch Grischun. Ohne Zertifikat geht es bei Muttersprache, nach 5 Jahren obligatorischer Schule oder einem Abschluss der Sekundarstufe II oder Tertiärstufe in einer Kantonssprache, auch wenn die Schule im Ausland war.
Wie lange muss ich in Graubünden wohnen?
10 Jahre in der Schweiz nach Bundesrecht und 5 Jahre in der Einbürgerungsgemeinde, davon die letzten 2 unmittelbar vor dem Gesuch. Wohnst du insgesamt höchstens 12 Jahre dort, kann die Bürgergemeinde bis zu 5 ununterbrochene Jahre verlangen. Eingetragene Partnerinnen und Partner von Schweizerinnen und Schweizern brauchen nach 3 Jahren Partnerschaft 2 Jahre.
Was kostet die Einbürgerung in Graubünden?
Kanton: nach Aufwand CHF 100 bis 1300 für eine Einzelperson, bis 1800 für ein Paar mit Kindern. Bürgergemeinde: kostendeckend, höchstens CHF 2000 pro Person, nach ihrer eigenen Ordnung. Bund: CHF 100, 150 für Ehepaare, 50 für Minderjährige. Dazu kommen Sprachzertifikat, Kurse und Dokumente. Stand 5. September 2026.
Wie lange dauert die Einbürgerung in Graubünden?
Der Kanton nennt keine Gesamtdauer. Fest steht nur der Rahmen der Bürgergemeinde: 6 Monate für die Erhebungen und 6 weitere für den Entscheid der Versammlung. Vor- und nachgelagert sind die Prüfung durch das AFM, die eidgenössische Bewilligung und der Regierungsentscheid.
Wer entscheidet über mein Gesuch?
Zuerst die Bürgergemeindeversammlung deines Wohnorts, oder das Organ, dem sie die Kompetenz übertragen hat, über die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts; dann das SEM über die eidgenössische Bewilligung; zuletzt die Regierung über das Kantonsbürgerrecht. Gegen Entscheide der Bürgergemeinde und der Regierung steht die Beschwerde ans Obergericht offen.
Was ist die Bürgergemeinde?
In Graubünden gibt es neben der politischen Gemeinde die Bürgergemeinde, die Körperschaft der Ortsbürgerinnen und Ortsbürger. Sie erteilt das Gemeindebürgerrecht, legt in ihrer Bürgerrechtsordnung Gebühren und allfällige strengere Wohnsitzregeln fest und führt Gespräch und Test durch. In Chur ist sie eine eigene Verwaltung, in Davos entscheidet ihr Bürgerrat.
Was gilt für Kinder, Umzug und Sozialhilfe?
Minderjährige Kinder werden in der Regel einbezogen, ab 12 eigenständig geprüft, ab 16 nur mit schriftlicher Zustimmung; Kinder ab 10 müssen seit 2 Jahren in der Gemeinde wohnen. Innerhalb der Schweiz darfst du erst nach der Zusicherung umziehen, ein Wegzug ins Ausland beendet das Verfahren. Sozialhilfe der letzten 10 Jahre muss zurückbezahlt sein.

Quellen

  1. Kanton Graubünden, Amt für Migration und Zivilrecht (AFM): Ordentliche Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern (Wohnsitzerfordernisse, materielle Voraussetzungen, Formulare, Kontakt)
  2. AFM: Merkblatt zur ordentlichen Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen im Kanton Graubünden (Wohnsitz Bund, Kanton, Gemeinde; Eignung; Pflichten; Grundlagenkenntnisse) (PDF)
  3. AFM: Merkblatt Sprachkenntnisse (B1 mündlich, A2 schriftlich in einer Kantonssprache, Romanisch in fünf Idiomen oder Rumantsch Grischun, Befreiungen, Ausnahmen) (PDF)
  4. Bürgerrechtsgesetz des Kantons Graubünden (KBüG, BR 130.100), Stand 1. Januar 2026, Art. 4 bis 13, 22 bis 26
  5. Verordnung zum Bürgerrechtsgesetz des Kantons Graubünden (KBüV, BR 130.110), Stand 1. Januar 2018, Art. 4 bis 17, 20 bis 28, 37, 40 und 42
  6. Verfassung des Kantons Graubünden (BR 110.100): Art. 3 (drei gleichwertige Landes- und Amtssprachen), Grosser Rat mit 120 und Regierung mit fünf Mitgliedern
  7. Bürgergemeinde Chur: Bürger/-in werden (Bewerben, Prüfung mit Vorbereitungskursen und Einbürgerungstest, Gespräch, Entscheid, Feier; Wohnsitzfrist), Stand 18. Mai 2026
  8. Gemeinde Davos: Einbürgerung (Gesuch beim AFM, Zusicherung durch den Bürgerrat, Einbürgerungsgesetz der Gemeinde Davos vom 28. Juni 2018)
  9. Comune di Poschiavo: Cancelleria (domande di naturalizzazione trasmesse tramite l'Ufficio della migrazione e del diritto civile)
  10. hallo.gr.ch, Integrationsportal des Kantons Graubünden: Einbürgerung (Demokratie, Sprachen, politisches System, Glaubensfreiheit, Gleichberechtigung)
  11. Bundesamt für Statistik: Amtliches Gemeindeverzeichnis der Schweiz (100 Gemeinden in 11 Regionen, Stand 5. September 2026)
  12. Bürgerrechtsgesetz des Bundes (BüG, SR 141.0), Art. 9, 11, 12 und 14, und Bürgerrechtsverordnung (BüV, SR 141.01), Art. 6 und 25
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Ablauf, Themen und Vorbereitung für Graubünden: unser ausführlicher Leitfaden geht über diese Übersicht hinaus.

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