Artikel 7 des Tessiner Reglements zum Bürgerrecht (RLCCit) legt fest, wie du die Kenntnisse über den geografischen, historischen, politischen und gesellschaftlichen Kontext der Schweiz und des Tessins nachweist: entweder mit mindestens 5 Jahren Schule im Tessin zwischen obligatorischer Schule und einer anerkannten Sekundarstufe II, oder mit dem «corso di formazione alla cittadinanza» des Istituto della formazione continua (IFC) und dem bestandenen Test dazu. Die Kursteilnahme ist obligatorisch. Wer im Tessin einen Abschluss der Sekundarstufe II oder Tertiärstufe hat, kann beim Servizio naturalizzazioni die Befreiung vom Kursbesuch beantragen, muss den Test aber trotzdem ablegen und bestehen. Bei schwerer Krankheit oder Behinderung entscheidet der Servizio nach Anhörung des Vertrauensarztes über eine teilweise oder vollständige Befreiung.
Den Test nimmt eine vom Kanton anerkannte Schule ab. Die Prüfung wird mit «sufficiente» oder «insufficiente» bewertet; wer nicht besteht, darf sie frühestens 6 Monate später wiederholen, und gegen das Ergebnis steht die Beschwerde nach dem Tessiner Schulgesetz offen (Art. 10 RLCCit). Ehepaare, die gleichzeitig ein Gesuch stellen, werden getrennt geprüft. Der Kanton verlangt ausdrücklich, dass du dich erst zum Kurs oder Test anmeldest, wenn die Gemeindekanzlei bestätigt hat, dass alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind.
Der Sprachnachweis läuft getrennt vom Kurs: Italienisch auf A2 schriftlich und B1 mündlich, belegt mit einem CELI- oder fide-Zertifikat. Nicht nachweisen müssen die Sprache Personen mit italienischer Muttersprache, mit mindestens 5 Jahren obligatorischer Schule auf Italienisch oder mit einem Abschluss der Sekundarstufe II oder Tertiärstufe auf Italienisch, grundsätzlich im Tessin. Neben Kurs und Zertifikaten prüft die Gemeinde die Integration im Gespräch; Bellinzona nennt dieses Treffen «esame di integrazione» und fragt dort nach den Werten der Bundesverfassung: Demokratie, Selbstbestimmung, Gleichstellung von Frau und Mann, Glaubens- und Meinungsfreiheit, Schulpflicht und Dienstpflicht.
Unsere 50 Fragen zum Kanton Tessin decken den Tessiner Teil des Kurses ab: den Beitritt als eigenständiger Kanton 1803, die Zeit als Landvogteien der Eidgenossen, die Hauptstadt Bellinzona mit ihren drei Burgen, die 90 Mitglieder des Gran Consiglio und die 5 des Consiglio di Stato, die Bezirke, Seen und Täler sowie Sprache und Kultur des einzigen ganz italienischsprachigen Kantons. Ergänze sie mit dem Bundesteil aus den Lektionen zu Politik, Geschichte und Geografie der Schweiz.