Zum Inhalt springen
VS

Einbürgerungstest Wallis: zwei Anhörungen statt einer Prüfung, der Fragebogen des Kantons, Französisch oder Deutsch B1/A2 und drei Jahre in der Gemeinde

Der Kanton Wallis kennt keine einheitliche Einbürgerungsprüfung. Stattdessen durchläufst du zwei Anhörungen: zuerst bei deiner Wohngemeinde, die deine Vertrautheit mit der Schweiz, dem Wallis und der Gemeinde in einem Gespräch von 15 bis 30 Minuten prüft und nach eigenem Ermessen einen schriftlichen Test vorschalten darf, wie es Brig-Glis und Visp tun; dann bei der Unterkommission «Naturalisations» der Justizkommission des Grossen Rates, die alle Kandidatinnen und Kandidaten in einem informellen Gespräch von 10 bis 15 Minuten empfängt. Der Kanton legt offen, was gefragt werden kann: Sein Fragebogen «Valais» listet rund 140 mögliche Fragen zu Schweiz, Wallis und Gemeinde, mit einer separaten Antwortdatei, und sein Leitfaden für die Gemeinden verlangt, dass ein Drittel der Fragen lokale Themen betrifft.

  • 7 Lektionen
  • 49 Fragen

Dazu kommen Französisch oder Deutsch auf B1 mündlich und A2 schriftlich, die Niederlassungsbewilligung C, fünf Jahre im Kanton und drei Jahre in der Gemeinde, eine kantonale Gebühr von CHF 600 für eine Einzelperson und Gemeindegebühren zwischen CHF 500 und 1500. Am Ende entscheidet der Grosse Rat in seiner Mai- oder Novembersession, und du leistest den Eid vor Vertretern des Staatsrats. Diese Seite fasst zusammen, was das Walliser Bürgerrechtsgesetz, die Dienststelle für Bevölkerung und Migration (SPM) und die Gemeinden Sion, Siders, Martinach, Monthey, Brig-Glis und Visp am 5. September 2026 publiziert haben; jede Angabe ist mit ihrer Quelle verlinkt.

Die Voraussetzungen im Kanton Wallis auf einen Blick

Aufenthalt in der Schweiz
10 Jahre, davon 3 in den 5 Jahren vor dem Gesuch; die Jahre zwischen 8 und 18 zählen doppelt, tatsächlich anwesend musst du 6 Jahre gewesen sein. Aufenthalte mit B- oder C-Bewilligung zählen ganz, mit F-Bewilligung zur Hälfte, mit L-Bewilligung gar nicht. Eingetragene Partnerinnen und Partner von Schweizerinnen und Schweizern brauchen nach 3 Jahren Partnerschaft 5 Jahre.[2][3][20]
Bewilligung
Gültige Niederlassungsbewilligung C. Ohne C-Bewilligung, bei zu kurzem Aufenthalt, ohne Sprachnachweis, mit offenen Betreibungen oder Verlustscheinen der letzten 5 Jahre oder mit Strafregistereintrag tritt das Zivilstandsamt gar nicht auf das Gesuch ein.[2][5]
Wohnsitz im Kanton und in der Gemeinde
5 Jahre Wohnsitz im Kanton Wallis; bei einem gemeinsamen Gesuch von Ehegatten genügt es, wenn einer der beiden diese Frist erfüllt (Art. 3 Abs. 4 RLDCV). Dazu 3 Jahre Wohnsitz in der Gemeinde, bei der du das Gesuch stellst, wobei die letzten 3 Jahre in höchstens zwei Walliser Gemeinden verbracht sein dürfen; während des Verfahrens bleibst du grundsätzlich dort wohnhaft (Art. 3 LDCV).[10][11][3]
Wissensprüfung
Keine kantonale Prüfung. Die Gemeinde prüft deine Vertrautheit mit der Schweiz, dem Wallis und der Gemeinde in einer Anhörung von 15 bis 30 Minuten, nach ihrem Ermessen mit einem schriftlichen Test davor (Brig-Glis und Visp); ein Drittel der Fragen soll lokale Themen betreffen, Noten gibt es nicht, aber die Gesamtbeurteilung muss positiv sein. Danach hört dich die Unterkommission der Justizkommission des Grossen Rates 10 bis 15 Minuten an. Der Kanton publiziert seinen Fragebogen «Valais» mit rund 140 möglichen Fragen und die Antworten dazu.[5][4][6][7]
Sprache
Französisch oder Deutsch B1 mündlich und A2 schriftlich, belegt mit dem fide-Sprachenpass oder einem von fide anerkannten Zertifikat; kein Nachweis nötig bei Muttersprache, nach 5 Jahren obligatorischer Schule in dieser Sprache oder einem Abschluss der Sekundarstufe II oder Tertiärstufe in dieser Sprache. Italienisch genügt im Wallis nicht. Bei den Anhörungen wird die Sprache nicht mehr geprüft.[2][3][5]
Sozialhilfe und Erwerb
Keine Sozialhilfe in den 3 Jahren vor dem Gesuch und während des Verfahrens, oder vollständige Rückzahlung; die Gemeinde prüft zusätzlich die Teilnahme am Wirtschaftsleben oder eine laufende Ausbildung, etwa mit einer Arbeitgeberbestätigung. Behinderung, schwere Krankheit oder andere gewichtige persönliche Umstände werden berücksichtigt.[2][3][5]
Leumund, Steuern, Betreibungen
Kein Eintrag im Strafregister und kein hängiges Strafverfahren; bei bedingten Strafen gelten die Wartefristen des SEM-Handbuchs, bei schwereren Strafen musst du die Löschung im Behördenauszug VOSTRA abwarten. Keine offenen Betreibungen oder Verlustscheine der letzten 5 Jahre, keine Steuerausstände; der Betreibungsauszug muss 5 Jahre abdecken.[3][5]
Kantonale Gebühr
CHF 600 für eine Einzelperson (minderjährig oder erwachsen), CHF 1000 für Familien (Paar mit oder ohne Kinder, Elternteil mit Kindern), plus «timbre santé» von CHF 55, für Gesuche seit dem 1. April 2020. Die Rechnung kommt nach der Erteilung des Gemeindebürgerrechts und vor der Anhörung durch die Unterkommission; die Gebühr ist bei positivem wie negativem Vorbescheid geschuldet. Dazu die Gebühr des Zivilstandsamts für die Prüfung deiner Daten. Stand 5. September 2026.[1][9][5]
Gemeinde- und Bundesgebühr
Die Gemeinden legen ihre Gebühr selbst fest, nach dem kantonalen Tarifgesetz höchstens CHF 1000, in besonderen Fällen bis zum Fünffachen; der Kanton empfiehlt CHF 500 für Einzelpersonen und 1000 für Paare und Familien, was Brig-Glis und Visp anwenden. Siders und Monthey verlangen seit 1. Januar 2022 CHF 500 (Minderjährige, Lernende), 800 (Erwachsene), 1200 (Paar), 1000 (Elternteil mit Kindern) und 1500 (Familie), auch bei Ablehnung. Sion beziffert die Gesamtkosten aller drei Ebenen auf rund CHF 1000 für eine Einzelperson und 2000 für eine Familie. Bund: CHF 100 pro erwachsene Person, 150 für ein Ehepaar, 50 für Minderjährige, 300 bei Verweigerung.[5][14][16][17][18][13][20]
Dauer
Der Kanton nennt keine Gesamtdauer; die Stadt Sion spricht von 2 bis 3 Jahren oder mehr, je nach Anzahl Dossiers. Fest sind die Rhythmen: Die Unterkommission hört in zwei Serien pro Jahr an (Januar bis April, August bis Oktober), das SEM braucht in der Regel 8 Monate, der Grosse Rat entscheidet im Mai und im November, die Eidesfeier folgt Ende Mai bis Mitte Juni oder Ende November bis Mitte Dezember. Lückenhafte Kenntnisse führen zu einer Sistierung von höchstens 6 Monaten.[13][5][4]
Entscheid
Der Gemeinderat erteilt das Gemeindebürgerrecht auf Bericht seiner Einbürgerungskommission; das Gemeindereglement kann den Generalrat oder die Urversammlung dafür bestimmen. Die Unterkommission des Grossen Rates gibt den kantonalen Vorbescheid, das SEM die eidgenössische Bewilligung, und der Grosse Rat erteilt das Kantonsbürgerrecht per Listenabstimmung in der Mai- oder Novembersession; das Datum dieses Beschlusses ist dein Einbürgerungsdatum. Danach ist der Eid vor Vertretern des Staatsrats obligatorisch. Gegen Ablehnungen der Gemeinde und des Grossen Rates kannst du innert 30 Tagen an das Kantonsgericht gelangen.[10][5][4]
Zuständig
Erster Schritt ist das Zivilstandsamt deines Bezirks (Monthey, Martinach, Sion, Siders, Visp oder Brig-Glis), das dich berät und die Formulare abgibt. Das Verfahren führt die Dienststelle für Bevölkerung und Migration (SPM), Sektion Einbürgerungen, Avenue de la Gare 39, 1950 Sion, Telefon 027 606 55 90 (nur vormittags), einbuergerung@admin.vs.ch. Für Kurse und Vorbereitung sind die Integrationsdelegierten der Gemeinden und Regionen zuständig.[1][3][5]

Angaben geprüft am 5. September 2026.

So funktioniert die Wissensprüfung im Kanton Wallis

Die Grundlage ist Artikel 3 des Walliser Bürgerrechtsgesetzes, der neben ausreichenden Kenntnissen einer der beiden Amtssprachen verlangt, dass du «intégré dans la communauté valaisanne» bist und dich «au mode de vie et aux usages du pays» gewöhnt hast, sowie Artikel 11 des Bundesgesetzes mit der Vertrautheit mit den schweizerischen Lebensverhältnissen. Wie das geprüft wird, regelt nicht ein kantonaler Test, sondern die Wohngemeinde in Zusammenarbeit mit dem Kanton (Art. 4 RLDCV). Der Leitfaden des SPM für die Gemeinden gibt den Rahmen vor: Die Gemeinden sind frei, ihre Fragen schriftlich oder mündlich zu stellen; ein Drittel der Fragen soll sich auf lokale oder kommunale Themen beziehen; die Fragen müssen für jemanden mit B1/A2 verständlich sein, weshalb «quelle est la montagne la plus haute de Suisse» besser ist als «quel est le point culminant»; die Sprache selbst wird nicht mehr geprüft; Noten sind nicht vorgesehen, aber die Gesamtbeurteilung muss positiv ausfallen. Die Anhörung dauert 15 bis 30 Minuten, alle erwachsenen Gesuchstellenden und Kinder ab 12 Jahren müssen gehört werden, die Einladung kommt mindestens einen Monat vorher und nennt Ort, Dauer, Inhalt und einen allfälligen schriftlichen Test, und über alles wird ein Protokoll geführt.

Was gefragt werden kann, publiziert der Kanton selbst. Der Fragebogen «Valais» vom 17. Mai 2021 versteht sich als «éventail de questions possibles», nicht als abschliessende Liste, und umfasst rund 140 Fragen in acht Blöcken: 42 zu Staatskunde und Allgemeinwissen Schweiz/Wallis (Direktdemokratie, Milizparlament, 26 Kantone, 1291 und 1848, Landessprachen, Sonderbund, Frauenstimmrecht, die 13 Walliser Bezirke, die Sprachgrenze, 1815), 16 zum Bund, 13 zum Kanton (Staatsrat, Grosser Rat, Suppleanten, Kantonsgericht), 9 zur Gemeinde (Gemeindepräsident, Legislative, Wappen), 20 zur Geografie (Hauptort, Rhone, Furka, Euseigne, Amphitheater von Martinach, Staumauern, Aletsch), 21 zu Bräuchen (Kuhkämpfe, Schwarznasenschafe, Suonen, Alpauf- und -abzug, Weine, Garde-Museum), 15 zur sozialen und wirtschaftlichen Integration (Notrufnummern, AHV, Schulwesen, Medien) und 4 persönliche Fragen zur Motivation. Fragen für Kinder ab 9 und Jugendliche von 14 bis 16 sind markiert, ab 17 gilt der ganze Katalog; die Antworten stehen in einer eigenen Datei vom 11. August 2022. Der Leitfaden ergänzt eine Themenliste von den 13 Sternen der Walliser Fahne über Zermatt, Verbier, Crans-Montana, Grande Dixence, Pfyn-Finges, die Abtei Saint-Maurice und die Schlösser Valère, Tourbillon und Stockalper bis zu Foire du Valais, Gampel-Festival, Patrouille des Glaciers und Tschäggättä.

Wie die Gemeinden das umsetzen, unterscheidet sich. Brig-Glis lädt zu einem schriftlichen Test und einem Gespräch der Einbürgerungskommission, die einen Integrationsbericht an den Stadtrat verfasst; Visp zu einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung vor seiner Kommission, dann entscheidet der Gemeinderat. In Sion empfängt dich die Commission municipale d'octroi du droit de cité aus Mitgliedern des Stadtrats, der Verwaltung und der Einbürgerungsstelle und fragt nach Sprache, Integration, Motivation und Lebensweg; die Stadt bietet mit der OSEO Valais mehrmals jährlich Kursabende «Naturalisation, ce qu'il faut savoir» an. Siders hört dich vor seiner Commission du droit de cité an und führt viermal jährlich einen Vorbereitungskurs von vier Abenden zu Geografie, Geschichte, politischem System und Bräuchen für CHF 20 durch. Martinach hat eine Info-Naturalisation-Sprechstunde am Dienstagabend und kostenlose Vorbereitungskurse für Einwohnerinnen und Einwohner. Monthey verlangt zuerst ein Einzelgespräch mit der Gemeindepolizei, die einen Untersuchungsbericht schreibt, dann eine Anhörung vor der Commission de Naturalisation zu Monthey, Wallis und Schweiz, in zwei Sessionen pro Jahr, und die Maison du Monde bereitet in der Sprechstunde «Infos Natu» gratis darauf vor.

Die zweite Anhörung führt der Kanton durch. Nach dem Gemeindeentscheid und der Zahlung der kantonalen Gebühr lädt dich das SPM etwa zwei Wochen im Voraus zur Unterkommission «Naturalisations, recours en grâce, exécution des peines et établissements pénitentiaires» der Justizkommission des Grossen Rates ein, die in zwei Serien pro Jahr, Januar bis April und August bis Oktober, alle Kandidatinnen und Kandidaten anhört. Das Gespräch dauert 10 bis 15 Minuten und ist laut Leitfaden «pas un examen», aber es werden Fragen zu den Behörden von Bund, Kanton und Gemeinde, zum institutionellen System und zum Allgemeinwissen gestellt, und die Motivation wird beurteilt. Genügt das nicht, sistiert die Unterkommission das Verfahren für höchstens sechs Monate und das SPM schreibt dir eingeschrieben, was zu verbessern ist; das betraf in den Jahren 2016 und 2017 rund 10 Prozent der Kandidatinnen und Kandidaten. Unsere 50 Fragen zum Kanton Wallis decken den kantonalen Teil ab, vom Beitritt 1815 über die 13 Bezirke und 122 Gemeinden, den Grossen Rat mit 130 Abgeordneten und den Staatsrat mit 5 Mitgliedern bis zu Matterhorn, Aletschgletscher, Suonen, Kuhkämpfen und Walliser Weinen; ergänze sie mit den Lektionen zum Bund und arbeite den Fragebogen des SPM durch.

Die ordentliche Einbürgerung im Kanton Wallis in sieben Schritten

Das SPM zeichnet den Weg in 14 Etappen: Zivilstandsamt, Gesuch beim Kanton, Anhörung in der Gemeinde, kantonale Gebühr und Anhörung durch die Unterkommission des Grossen Rates, eidgenössische Bewilligung, Beschluss des Grossen Rates, Eid und Heimatschein.

  1. 1

    Beratung beim Zivilstandsamt

    Du wendest dich an das Zivilstandsamt deines Bezirks. Es prüft, ob du im Register Infostar erfasst bist, gibt dir das zweisprachige Formular «demande de naturalisation ordinaire, art. 9ss LN» und die Liste der Beilagen ab und rät dir, den Sprachenpass oder ein anerkanntes Zertifikat zuerst zu beschaffen, weil das Monate dauern kann und andere Dokumente sonst verfallen; Zivilstandsdokumente dürfen höchstens sechs Monate alt sein und müssen allenfalls übersetzt und legalisiert werden. Ohne C-Bewilligung, bei zu kurzem Aufenthalt, ohne Sprachnachweis, mit Betreibungen oder Verlustscheinen der letzten fünf Jahre oder mit Strafregistereintrag tritt das Amt nicht ein.

  2. 2

    Dossier zusammenstellen und einreichen

    Ins Dossier gehören im Original: das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular; der Sprachenpass oder ein Zertifikat, oder Schulzeugnisse über 5 Jahre obligatorische Schule oder eine Ausbildung der Sekundarstufe II oder Tertiärstufe in Französisch oder Deutsch; die Bestätigung des Sozialdienstes über 3 Jahre ohne Sozialhilfe; Wohnsitzbestätigungen für 10 Jahre Schweiz, 5 Jahre Wallis und 3 Jahre Gemeinde (für einbezogene Kinder 2 Jahre); ein Strafregisterauszug ab 16 Jahren; ein Betreibungsauszug ab 18 Jahren über die letzten 5 Jahre; Kopien von Bewilligung und Pass; die Bestätigung des Zivilstandsamts. Bei einem Termin dort bestätigst du deine Daten und zahlst die Zivilstandsgebühr. Dann schickst du das Dossier eingeschrieben an das SPM, Naturalisations ordinaires, Avenue de la Gare 39, 1950 Sion, oder gibst es dort im ersten Stock ab. Ehepaare können ein gemeinsames Gesuch stellen, Kinder werden mit schriftlicher Zustimmung der Sorgeberechtigten einbezogen und unterschreiben ab 16 mit; Kinder ab 9 können ein eigenes Gesuch stellen.

  3. 3

    Vorprüfung durch das SPM

    Die Sektion Einbürgerungen prüft Identität und Zivilstandsdaten, die Aufenthaltsdauer, den Sprachnachweis, die Sozialhilfebestätigung, den Betreibungs- und den Strafregisterauszug und fragt die Archive der Kantonspolizei ab; ist der Betreibungsauszug älter als sechs Monate, folgt eine neue Bonitätsprüfung. Ist eine Voraussetzung offensichtlich nicht erfüllt, kommt das Dossier mit Erklärung zurück. Sonst erhältst du eine Empfangsbestätigung mit dem Registrierungsdatum, das das Verfahren formell eröffnet und für die Gebühren massgebend ist, und das Dossier geht gesammelt an deine Wohngemeinde.

  4. 4

    Anhörung und Entscheid der Gemeinde

    Die Gemeinde, meist über eine Kommission aus einem gewählten Mitglied, dem Integrationsdelegierten, der Einwohnerkontrolle und Vertretern von Schule, Sozialem und Vereinen, ergänzt die Abklärungen: Arbeitgeberbestätigung, Steuern, Miet- oder Krankenkassenausstände, Unterhaltspflichten, Gemeindepolizei. Mindestens einen Monat vorher lädt sie dich zur Anhörung ein und nennt Ort, Dauer, Inhalt und einen allfälligen schriftlichen Test. Im Gespräch von 15 bis 30 Minuten prüft sie deine Kenntnisse und deine Integration; alle Erwachsenen und Kinder ab 12 werden gehört, nicht einbezogene Partnerinnen oder Partner werden empfohlen mitzukommen. Danach verfasst der Gemeinderat den standardisierten Bericht und entscheidet über das Gemeindebürgerrecht; die Gemeindegebühr wird bei diesem Schritt bezahlt. Sind die Kenntnisse lückenhaft, kann die Gemeinde das Verfahren bis zu sechs Monate sistieren und dich in Kurse oder zu einer Begleitperson schicken. Eine Ablehnung wird summarisch begründet, du kannst innert 30 Tagen eine begründete Verfügung verlangen und dann innert 30 Tagen an das Kantonsgericht gelangen.

  5. 5

    Kantonale Gebühr und Anhörung durch die Unterkommission des Grossen Rates

    Mit dem Gemeindeentscheid stellt dir das SPM die kantonale Gebühr in Rechnung, CHF 600 für eine Einzelperson oder 1000 für eine Familie plus CHF 55 «timbre santé». Nach der Zahlung lädt es dich rund zwei Wochen im Voraus zur Unterkommission der Justizkommission ein, die zwischen Januar und April sowie August und Oktober anhört. Das informelle Gespräch von 10 bis 15 Minuten dreht sich um die Behörden von Bund, Kanton und Gemeinde, das institutionelle System, das Allgemeinwissen und deine Motivation; grundsätzlich werden alle im Gesuch enthaltenen Personen eingeladen. Bei positivem Vorbescheid geht es weiter; sonst wird das Verfahren bis zu sechs Monate sistiert, und du bestätigst schriftlich deine Fortschritte, etwa mit einer Kursbestätigung, bevor eine zweite Anhörung stattfindet. Ein negativer Vorbescheid geht an die Justizkommission, die dich erneut anhört, und schliesslich an den Grossen Rat. Ziehst du vor Abschluss der kantonalen Prüfung in eine andere Gemeinde oder einen anderen Kanton, endet das Verfahren.

  6. 6

    Eidgenössische Einbürgerungsbewilligung

    Mit positivem kantonalem Vorbescheid leitet das SPM das Dossier an das Staatssekretariat für Migration weiter. Das SEM verlangt einen Vorschuss auf die Bundesgebühr (CHF 100 pro erwachsene Person, 150 für Ehepaare, 50 für Minderjährige, bei Verweigerung 300), prüft die Integrationskriterien, die innere und äussere Sicherheit sowie die öffentliche Ordnung und erteilt die Bewilligung in der Regel innert acht Monaten (Art. 23 OLN); sie ist ein Jahr gültig. Eine Verweigerung kannst du, wie Kanton und Gemeinde, beim Bundesverwaltungsgericht anfechten.

  7. 7

    Beschluss des Grossen Rates, Eid und Heimatschein

    Das SPM teilt dir mit, in welcher Session dein Gesuch behandelt wird, im Mai oder im November; der Grosse Rat stimmt über eine Liste ab. Kurz davor prüft das SPM das Strafregister erneut; wird die Einbürgerung nicht innert sechs Monaten nach der Bundesbewilligung ausgesprochen, wird die Erwerbsteilnahme nochmals geprüft. Das Datum des Beschlusses ist dein Einbürgerungsdatum, das spezialisierte Zivilstandsamt trägt es in Infostar ein. Dann bist du verpflichtet, an der Eidesfeier teilzunehmen, Ende Mai bis Mitte Juni oder Ende November bis Mitte Dezember, vor einem oder mehreren Mitgliedern des Staatsrats und der Ehrengarde; du hebst die rechte Hand und sprichst «Je le jure» oder «Je le promets». Direkt danach erhältst du den Heimatschein, den du mit deiner C-Bewilligung bei der Einwohnerkontrolle abgibst, und kannst deine Schweizer Ausweise bestellen, die etwa zwei bis drei Wochen später da sind.

Vier Beispielfragen aus unseren Wallis-Lektionen

So sehen die Übungsfragen in unseren Lektionen aus. Die richtige Antwort ist markiert, die Erklärung liefert den Hintergrund.

Wie viele Mitglieder hat der Walliser Conseil d'État (Regierungsrat)?

  • 5 MitgliederRichtige Antwort
  • 9 Mitglieder
  • 7 Mitglieder
  • 3 Mitglieder

Der Walliser Conseil d'État (Staatsrat) hat 5 Mitglieder. 14 Schweizer Kantone haben eine fünfköpfige Regierung, 12 eine siebenköpfige - Wallis gehört also zur kleineren, aber keineswegs seltenen Variante. Diese kompakte Exekutive regiert zusammen mit dem 130-köpfigen Grand Conseil Parlament.

Wie viele Mitglieder hat der Walliser Grand Conseil (Kantonsparlament)?

  • 130 MitgliederRichtige Antwort
  • 100 Mitglieder
  • 180 Mitglieder
  • 50 Mitglieder

Der Walliser Grand Conseil hat 130 Mitglieder, alle 4 Jahre nach Proporz gewählt. Dieses grosse Parlament sorgt für faire Repräsentation über beide französisch- und deutschsprachigen Regionen des Kantons.

Wie viele Gemeinden hat Wallis ab 2026?

  • 200 Gemeinden
  • 80 Gemeinden
  • 50 Gemeinden
  • 122 GemeindenRichtige Antwort

Wallis hat ab 2026 122 Gemeinden, die von kleinen Alpendörfern bis zu grösseren Städten reichen. Diese Zahl ist im Laufe der Zeit aufgrund von Gemeindefusionen gesunken, die durch Kosteneffizienz und Verwaltungsanforderungen angetrieben wurden.

Welche Stadt ist der Hauptort des Kantons Wallis?

  • Genf
  • Brig
  • Martigny
  • SittenRichtige Antwort

Sitten ist der Hauptort des Kantons Wallis mit rund 37'000 Einwohnern. Sie beherbergt die Kantonsregierungsgebäude einschliesslich des Grand-Conseil-Parlaments und des Staatsrats. Der Kanton ist offiziell zweisprachig, Sitten selbst liegt aber im französischsprachigen Teil.

Lektionen

Häufige Fragen zum Einbürgerungstest im Kanton Wallis

Gibt es im Kanton Wallis einen Einbürgerungstest?
Keinen einheitlichen kantonalen Test. Deine Gemeinde prüft deine Kenntnisse in einer Anhörung von 15 bis 30 Minuten und darf einen schriftlichen Test vorschalten, wie Brig-Glis und Visp; danach hört dich die Unterkommission der Justizkommission des Grossen Rates 10 bis 15 Minuten an. Der Kanton publiziert seinen Fragebogen «Valais» mit rund 140 möglichen Fragen und die Antworten dazu.
Welche Fragen kommen dran?
Geografie, Geschichte, Politik und Gesellschaft von Schweiz, Wallis und Gemeinde; ein Drittel der Fragen soll lokal sein, etwa Nachbargemeinden, der Fluss durch die Gemeinde, das Gemeindewappen oder der Name des Gemeindepräsidenten. Der Fragebogen des SPM und die Themenliste im Leitfaden für die Gemeinden zeigen den Umfang; die Fragen müssen für B1/A2 verständlich sein.
Welche Sprache brauche ich?
Französisch oder Deutsch auf B1 mündlich und A2 schriftlich, mit fide-Sprachenpass oder anerkanntem Zertifikat; befreit sind Muttersprachige und wer 5 Jahre obligatorische Schule oder eine Ausbildung der Sekundarstufe II oder Tertiärstufe in dieser Sprache absolviert hat. Italienisch reicht nicht. Wer die Sprache der Wohngemeinde nicht spricht, muss laut Leitfaden mit Fragen zur Integration rechnen. fide-Tests bieten etwa die OSEO Valais und Inlingua in Sion, die Maison des cultures in Siders und die Maison du Monde in Monthey an.
Wie lange muss ich im Wallis wohnen?
10 Jahre in der Schweiz nach Bundesrecht, 5 Jahre im Kanton und 3 Jahre in der Gemeinde. Bei Ehepaaren genügt es, wenn einer die 5 Jahre erfüllt; die 3 Jahre dürfen auf höchstens zwei Walliser Gemeinden verteilt sein, dann holt deine Gemeinde den Bericht der früheren ein. Einbezogene Kinder sollen seit 2 Jahren mit den Eltern in der Schweiz leben.
Was kostet die Einbürgerung im Wallis?
Kanton: CHF 600 für eine Einzelperson, 1000 für Familien, plus CHF 55 «timbre santé». Gemeinde: gesetzlich höchstens 1000, empfohlen 500/1000 (Brig-Glis, Visp), in Siders und Monthey 500 bis 1500 je nach Haushalt. Bund: CHF 100, 150 für Ehepaare, 50 für Minderjährige. Dazu die Zivilstandsgebühr und der Sprachenpass. Sion rechnet insgesamt mit rund CHF 1000 für eine Einzelperson und 2000 für eine Familie, in drei Raten. Stand 5. September 2026.
Wie lange dauert die Einbürgerung im Wallis?
Der Kanton nennt keine Gesamtdauer, Sion spricht von 2 bis 3 Jahren oder mehr. Die Etappen haben feste Rhythmen: Anhörungen der Unterkommission zweimal jährlich, rund 8 Monate beim SEM, Beschluss des Grossen Rates im Mai oder November, Eidesfeier zwei bis drei Wochen danach. Sistierungen wegen lückenhafter Kenntnisse dauern bis zu 6 Monate.
Wer entscheidet über mein Gesuch?
Der Gemeinderat über das Gemeindebürgerrecht, die Unterkommission des Grossen Rates über den kantonalen Vorbescheid, das SEM über die eidgenössische Bewilligung und der Grosse Rat über das Kantonsbürgerrecht. Eingebürgert bist du am Tag des Grossratsbeschlusses; der Eid vor dem Staatsrat ist obligatorisch. Ablehnungen von Gemeinde und Grossem Rat kannst du innert 30 Tagen beim Kantonsgericht anfechten.
Was passiert, wenn die Anhörung nicht genügt?
Die Gemeinde kann das Verfahren bis zu sechs Monate sistieren und dich in einen Kurs oder zu einer freiwilligen Begleitperson schicken, danach folgt eine neue Anhörung; ist keine Verbesserung möglich, lehnt sie ab, und du kannst später ein neues Gesuch stellen. Die Unterkommission des Grossen Rates sistiert ebenfalls bis zu sechs Monate und lässt dich deine Fortschritte schriftlich belegen; das betraf 2016 und 2017 rund 10 Prozent der Kandidatinnen und Kandidaten.

Quellen

  1. Canton du Valais, Service de la population et des migrations (SPM): Naturalisation ordinaire (conditions en bref, formulaire auprès de l'état civil, frais fédéraux et cantonaux, contact)
  2. SPM: Naturalisation ordinaire 2018, conditions dès le 01.01.2018 – conditions en bref (PDF, 20 mai 2021)
  3. SPM: Naturalisation ordinaire 2018 – conditions et bases légales (PDF, 31 août 2022)
  4. SPM: Procédure de naturalisation ordinaire (2018), schéma des 14 étapes, version du 27 juin 2024 (PDF)
  5. SPM: Guide Naturalisation ordinaire à l'attention des communes valaisannes (LN 2018), chapitres 2.2.2, 2.3.3, 2.4 à 2.6 (PDF)
  6. SPM: Questionnaire «Valais» – Naturalisation, éventail non exhaustif de questions, dernière actualisation 17 mai 2021 (PDF)
  7. SPM: Questionnaire «Valais» – Réponses, dernière actualisation 11 août 2022 (PDF)
  8. SPM: Vie politique (15 novembre 2021) et Le Valais en bref (1er décembre 2019): Grand Conseil de 130 députés et 130 suppléants, Conseil d'Etat de 5 membres, 13 districts, frontière linguistique entre Salquenen et Sierre, entrée dans la Confédération en 1815 (PDF)
  9. SPM: Emoluments cantonaux valables pour les demandes enregistrées dès le 1er avril 2020, CHF 600 / 1'000 plus timbre santé CHF 55 (PDF, copie publiée par la Ville de Sierre)
  10. Loi sur le droit de cité valaisan (LDCV, RS/VS 141.1) du 18 novembre 1994, état au 1er janvier 2013, art. 1a, 3, 5 à 7 et 18
  11. Règlement concernant l'exécution de la loi sur le droit de cité valaisan (RLDCV, RS/VS 141.100) du 28 novembre 2007, art. 1 à 6 et 10
  12. Constitution du canton du Valais (RS/VS 101.1), art. 12 (français et allemand), 27 (Sion chef-lieu), 52 (Conseil d'Etat de cinq membres) et 84 (Grand Conseil de 130 députés)
  13. Ville de Sion: Naturalisations ordinaires (Commission municipale d'octroi du droit de cité, durée de 2 à 3 ans ou plus, coût total d'environ CHF 1'000 / 2'000, rencontres-formations «Naturalisation, ce qu'il faut savoir»)
  14. Ville de Sierre: Devenir suisse, avec les feuilles «Frais de naturalisation» (émolument communal dès le 1er janvier 2022) et «Dates des cours 2026»
  15. Ville de Martigny: Naturalisation (permanences Info-naturalisation, cours de préparation gratuits pour les résidents, état civil Rue du Léman 29)
  16. Ville de Monthey: Naturalisation ordinaire (entretien avec la Police municipale, audition devant la Commission de Naturalisation, deux sessions par an, émoluments communaux au 1er janvier 2022; lue sur une copie d'archive du 15 mai 2026)
  17. Stadtgemeinde Brig-Glis: Einbürgerungen (Einbürgerungskommission, schriftlicher Test und Gespräch, Gebühr CHF 500 / 1'000)
  18. Gemeinde Visp: Einbürgerungen (Einbürgerungskommission, schriftliche und mündliche Prüfung, Gebühr CHF 500 / 1'000)
  19. Office fédéral de la statistique: Répertoire officiel des communes de Suisse (13 districts, 122 communes, état au 5 septembre 2026)
  20. Loi fédérale sur la nationalité suisse (LN, RS 141.0), art. 9, 11, 12, 30 et 46, et ordonnance sur la nationalité (OLN, RS 141.01), art. 2, 7, 13, 23 et 25
Auch als Buch

Das Wallis-Handbuch 2026

Der komplette Bundesstoff plus Wallis im Detail — Lektionen, kantonsspezifische Fragen und Verfahrens-Eckdaten. PDF + EPUB, CHF 19.90.

Vertiefung

Der Einbürgerungstest in Wallis im Detail

Ablauf, Themen und Vorbereitung für Wallis: unser ausführlicher Leitfaden geht über diese Übersicht hinaus.

Nachbarkantone

Bundesweite Kapitel ansehen

Dein Interview ist näher, als du denkst.

Heute starten. Einmalig zahlen. Beim ersten Mal bestehen.