Das Waadtländer Bürgerrechtsgesetz verlangt in Artikel 18, dass die Gemeinde deine Grundkenntnisse über die geografischen, historischen, politischen und gesellschaftlichen Besonderheiten der Schweiz und des Kantons Waadt prüft. Die Fragen müssen ausgewogen die Schweiz, den Kanton und das lokale Leben abdecken und aus der offiziellen kantonalen Liste stammen; für die lokale Ebene erstellt jede Gemeinde eine eigene Liste, die der Kanton validiert. Die Verordnung schreibt die schriftliche Multiple-Choice-Form vor und teilt die Fragen jeder Ebene zu gleichen Teilen in die vier Kategorien Geografie, Geschichte, Politik und Gesellschaft.
Die kantonale Liste ist öffentlich: Auf der Plattform A-Vaud-Test des Service de la population kannst du alle 160 Fragen nach Thema durcharbeiten oder im Prüfungsmodus 48 Zufallsfragen in einer Stunde beantworten, jeweils mit Zugang zu den richtigen Antworten; die Resultate werden nicht gespeichert. Die Stadt Lausanne beschreibt ihren offiziellen Test genauso: 48 Fragen aus 160, 60 Minuten, bestanden mit 33 richtigen Antworten. Wer über das reine Frage-Antwort-Üben hinaus will, findet im Lehrgang «Présentation de la Suisse et du canton» des Bureau cantonal pour l'intégration (BCI) geschriebene und vorgelesene Texte mit Illustrationen.
Den offiziellen Test organisiert deine Wohngemeinde, nachdem der Kanton ihr dein Dossier übergeben hat. Sie muss ihn innert sechs Monaten durchführen und dich zum ersten Termin mindestens drei Monate im Voraus aufbieten. Ab 70 Prozent richtiger Antworten trägt die Gemeinde das Resultat in den Untersuchungsbericht ein; darunter lädt sie dich zur Wiederholung ein. Du darfst höchstens dreimal antreten, das beste Resultat zählt. Der Test ist eine Voraussetzung unter mehreren, die Gemeinde beurteilt daneben auch deine Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und deine Kontakte zur Bevölkerung.
Befreit sind nach der kantonalen Praxis Personen, die in der Schweiz geboren sind und ohne Unterbruch hier gelebt haben, fünf Jahre obligatorische Schule in der Schweiz besucht haben, einen Abschluss der Sekundarstufe II besitzen oder beim Gesuch jünger als zwölf sind. Wer wegen einer Behinderung, einer schweren Krankheit oder grosser Lern-, Lese- oder Schreibschwierigkeiten den schriftlichen Test nicht ablegen kann, meldet das mit Belegen beim Gesuch; der Kanton kann dann eine mündliche Form anordnen, ein Gespräch, dessen Antworten protokolliert werden, oder die Gemeinde befreit dich mit Zustimmung des Service. Die mündliche Form gilt auch, wenn du den schriftlichen Test dreimal nicht bestanden hast.