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Einbürgerungstest Waadt: der Wissenstest der Gemeinde, Ablauf und Voraussetzungen

Im Kanton Waadt reichst du das Einbürgerungsgesuch beim Kanton ein, den Wissenstest legst du aber bei deiner Wohngemeinde ab: ein schriftlicher Multiple-Choice-Test über Geografie, Geschichte, Politik und Gesellschaft der Schweiz, des Kantons und deiner Gemeinde. Die Fragen des Kantons sind öffentlich, auf der Plattform A-Vaud-Test kannst du alle 160 üben. Bestanden hast du ab 70 Prozent richtiger Antworten, und du darfst bis zu dreimal antreten.

  • 7 Lektionen
  • 50 Fragen

Diese Seite fasst zusammen, was der Kanton Waadt offiziell verlangt: zwei volle Jahre Wohnsitz im Kanton, Französisch auf B1 und A2, den Test und seine Befreiungen, die Gebühren von Kanton, Bund und Gemeinde, die gesetzlichen Fristen und die Promesse solennelle vor dem Staatsrat. Jede Angabe ist mit einer offiziellen Quelle belegt.

Die Voraussetzungen im Kanton Waadt auf einen Blick

Aufenthalt in der Schweiz
10 Jahre insgesamt, davon 3 zusammenhängende in den letzten 5 Jahren vor dem Gesuch. Die Jahre zwischen 8 und 18 zählen doppelt, tatsächlich müssen es mindestens 6 Jahre sein. Bewilligungen B und C zählen voll, F zur Hälfte, Legitimationskarte und Ci zählen, L, G, N und S gar nicht.[1][3]
Bewilligung
Gültige Niederlassungsbewilligung C oder eine Legitimationskarte beziehungsweise Bewilligung Ci, sofern du früher eine C hattest.[3]
Wohnsitz im Kanton und in der Gemeinde
2 volle Jahre im Kanton Waadt, darunter das Jahr unmittelbar vor dem Gesuch, mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde, deren Bürgerrecht du beantragst. Manche Gemeinden verlangen per Reglement zusätzlich 1 Jahr in der Gemeinde. Während des Verfahrens musst du in der Schweiz wohnen, bis zum Ende der Gemeindephase im Kanton Waadt. Eingetragene Partnerinnen und Partner von Schweizerinnen und Schweizern sind von den kantonalen und kommunalen Fristen befreit.[1][3][5]
Französischkenntnisse
Mündlich B1, schriftlich A2, belegt mit dem fide-Sprachenpass; ohne Pass legst du eine fide-Prüfung ab oder reichst ein fide-Dossier ein. Befreit sind Personen mit Französisch als Muttersprache, fünf Jahren obligatorischer Schule auf Französisch in der Schweiz, einem Abschluss der Sekundarstufe II oder einem tertiären Abschluss auf Französisch oder einem von fide anerkannten Zertifikat (DELF, TCF, TEF). Das ganze Verfahren läuft auf Französisch.[1][4][5]
Wissenstest
Schriftlicher Multiple-Choice-Test der Gemeinde über Geografie, Geschichte, Politik und Gesellschaft, zu gleichen Teilen auf den Ebenen Schweiz, Kanton und Gemeinde. Die Fragen stammen aus der offiziellen kantonalen Liste (A-Vaud-Test, 160 Fragen) und einer kommunalen Liste. Im Prüfungsmodus 48 Zufallsfragen in einer Stunde; Lausanne verlangt 33 richtige von 48. Bestanden ab 70 Prozent, höchstens drei Versuche, das beste Resultat zählt.[2][6][7][9]
Befreiung vom Test
Wer in der Schweiz geboren ist und ohne Unterbruch hier gelebt hat, fünf Jahre obligatorische Schule in der Schweiz besucht hat, einen Abschluss der Sekundarstufe II (EFZ, Maturität) besitzt oder beim Gesuch unter zwölf ist. Behinderung, schwere Krankheit oder grosse Lern-, Lese- oder Schreibschwierigkeiten können mit Belegen zu Anpassungen oder zur Befreiung führen.[2][6]
Sozialhilfe
Kein Revenu d'insertion (RI) in den 3 Jahren vor dem Gesuch und während des Verfahrens, ausser die Beträge wurden vollständig zurückbezahlt. Arbeitslosengeld, IV-Rente und IV-Taggelder, Prämienverbilligung, AHV-Rente und Ergänzungsleistungen zählen nicht als Sozialhilfe.[1][3]
Steuern, Betreibungen, Konkurs
In den 5 Jahren vor dem Gesuch und während des Verfahrens keine Steuerschulden (Zahlungsplan unter Bedingungen akzeptiert), keine Betreibungen über CHF 1500, keine Lohnpfändung und keine Verlustscheine.[1][3]
Leumund
Kein Eintrag im Strafregister VOSTRA und nicht polizeilich ungünstig bekannt. VOSTRA bewahrt Einträge länger auf als der Privatauszug; der Kanton prüft ihn beim Gesuch und erneut nach der Bewilligung des Bundes.[1][3][5]
Gebühren
Kanton: CHF 450 für ein Einzelgesuch, CHF 550 für ein Familiengesuch, CHF 200 für einen Nichteintretensentscheid. Bund: CHF 100 pro erwachsene Person, CHF 50 pro minderjährige Person, CHF 150 für Ehepaare oder Familien. Gemeinde: CHF 100 bis 400 (Einzelgesuch) und CHF 200 bis 500 (Familie); Lausanne verlangt CHF 250 und nennt zusätzlich CHF 75 für die Identitätsprüfung durch das Zivilstandsamt. Die Gebühr bleibt auch bei Rückzug oder Ablehnung geschuldet.[1][5][6][8]
Fristen
Die Gemeinde muss den Test innert 6 Monaten nach Erhalt des Dossiers durchführen und dich mindestens 3 Monate vorher aufbieten; ihren Abschlussbescheid (avis de clôture) erlässt sie innert 12 Monaten, den Entscheid innert 3 weiteren Monaten. Vom Gesuch bis zum Gemeindeentscheid dürfen höchstens 18 Monate vergehen. Eine Gesamtdauer publiziert der Kanton nicht.[5][6]
Promesse solennelle
Nach der Bewilligung des Bundes legst du vor dem Staatsrat oder einer Delegation das feierliche Versprechen ab, innert 6 Monaten nach dem Aufgebot, sonst gilt das Gesuch als zurückgezogen. Kinder unter 12 und Personen mit wichtigen Gründen sind befreit. Erst der anschliessende Beschluss des Staatsrats verleiht Schweizer Bürgerrecht, Kantonsbürgerrecht und Gemeindebürgerrecht.[5][6]

Angaben geprüft am 5. September 2026.

So funktioniert der Waadtländer Wissenstest

Das Waadtländer Bürgerrechtsgesetz verlangt in Artikel 18, dass die Gemeinde deine Grundkenntnisse über die geografischen, historischen, politischen und gesellschaftlichen Besonderheiten der Schweiz und des Kantons Waadt prüft. Die Fragen müssen ausgewogen die Schweiz, den Kanton und das lokale Leben abdecken und aus der offiziellen kantonalen Liste stammen; für die lokale Ebene erstellt jede Gemeinde eine eigene Liste, die der Kanton validiert. Die Verordnung schreibt die schriftliche Multiple-Choice-Form vor und teilt die Fragen jeder Ebene zu gleichen Teilen in die vier Kategorien Geografie, Geschichte, Politik und Gesellschaft.

Die kantonale Liste ist öffentlich: Auf der Plattform A-Vaud-Test des Service de la population kannst du alle 160 Fragen nach Thema durcharbeiten oder im Prüfungsmodus 48 Zufallsfragen in einer Stunde beantworten, jeweils mit Zugang zu den richtigen Antworten; die Resultate werden nicht gespeichert. Die Stadt Lausanne beschreibt ihren offiziellen Test genauso: 48 Fragen aus 160, 60 Minuten, bestanden mit 33 richtigen Antworten. Wer über das reine Frage-Antwort-Üben hinaus will, findet im Lehrgang «Présentation de la Suisse et du canton» des Bureau cantonal pour l'intégration (BCI) geschriebene und vorgelesene Texte mit Illustrationen.

Den offiziellen Test organisiert deine Wohngemeinde, nachdem der Kanton ihr dein Dossier übergeben hat. Sie muss ihn innert sechs Monaten durchführen und dich zum ersten Termin mindestens drei Monate im Voraus aufbieten. Ab 70 Prozent richtiger Antworten trägt die Gemeinde das Resultat in den Untersuchungsbericht ein; darunter lädt sie dich zur Wiederholung ein. Du darfst höchstens dreimal antreten, das beste Resultat zählt. Der Test ist eine Voraussetzung unter mehreren, die Gemeinde beurteilt daneben auch deine Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und deine Kontakte zur Bevölkerung.

Befreit sind nach der kantonalen Praxis Personen, die in der Schweiz geboren sind und ohne Unterbruch hier gelebt haben, fünf Jahre obligatorische Schule in der Schweiz besucht haben, einen Abschluss der Sekundarstufe II besitzen oder beim Gesuch jünger als zwölf sind. Wer wegen einer Behinderung, einer schweren Krankheit oder grosser Lern-, Lese- oder Schreibschwierigkeiten den schriftlichen Test nicht ablegen kann, meldet das mit Belegen beim Gesuch; der Kanton kann dann eine mündliche Form anordnen, ein Gespräch, dessen Antworten protokolliert werden, oder die Gemeinde befreit dich mit Zustimmung des Service. Die mündliche Form gilt auch, wenn du den schriftlichen Test dreimal nicht bestanden hast.

Die sieben Schritte der ordentlichen Einbürgerung im Kanton Waadt

In Waadt beginnt und endet das Verfahren beim Kanton: Der Service de la population (SPOP) nimmt das Gesuch an, prüft die formellen Voraussetzungen und übergibt das Dossier der Gemeinde, die den Test durchführt und die Integration beurteilt. Danach gehen Staatsrat, Bund und wieder Staatsrat ans Werk.

  1. 1

    Voraussetzungen prüfen und Dossier zusammenstellen

    Prüfe die Aufenthaltsjahre, die C-Bewilligung, die zwei Jahre im Kanton und den Französischnachweis; auf vd.ch gibt es dafür einen anonymen Selbsttest. Zum Dossier gehören Kopien der gültigen C-Bewilligung und der Ausweise, Wohnsitzbestätigungen für die zehn Jahre in der Schweiz und der Sprachnachweis: fide-Pass, Bestätigung von fünf Jahren französischsprachiger Schule, Diplom der Sekundarstufe II oder ein tertiärer Abschluss auf Französisch oder ein DELF-, TCF- oder TEF-Diplom. Anmeldebestätigungen für eine Sprachprüfung genügen nicht.

  2. 2

    Gesuch per Post beim SPOP einreichen

    Du lädst das Formular für deine Situation herunter (Einzelperson, Einzelperson mit Kindern, Ehepaar mit oder ohne Kinder) und schickst es unterschrieben mit allen Beilagen per Post an den Service de la population, Division communes et nationalité, Secteur des naturalisations, Centre de numérisation, Case postale, 1014 Lausanne; eine Abgabe vor Ort gibt es nicht. Das Gesuch gilt als eingereicht, wenn das vollständige Dossier beim Service eintrifft. Volljährige Kinder stellen ein eigenes Gesuch, Kinder ab neun Jahren, die in der Schweiz geboren sind, können ein eigenes Gesuch einreichen.

  3. 3

    Kantonale Vorprüfung

    Der Service prüft die formellen Voraussetzungen und eröffnet den Untersuchungsbericht (rapport d'enquête). Fehlt etwas, hast du 30 Tage für eine Stellungnahme, danach ergeht ein Nichteintretensentscheid (CHF 200). Der Service konsultiert das Strafregister VOSTRA, prüft die Sozialhilfe der letzten drei Jahre, den Sprachnachweis und deine Identität. Bei positivem Vorbescheid bestimmt er die zuständige Gemeinde und übergibt ihr den Bericht, zusammen mit den persönlichen Umständen, die sie beim Test berücksichtigen muss.

  4. 4

    Gemeindephase mit Gespräch und Test

    Innert zehn Tagen informiert dich die Municipalité über die Eröffnung der Gemeindephase und die Vorbereitungsmittel. Sie oder eine beauftragte Stelle lädt dich zu einem Gespräch ein, um den Untersuchungsbericht zu vervollständigen, und organisiert innert sechs Monaten den Wissenstest. Anschliessend prüft die Gemeinde die Achtung der Verfassungswerte, die Integration deiner Familie, deine Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und die Kontakte zur Bevölkerung, wenn nötig in einer Anhörung. Spätestens zwölf Monate nach Erhalt des Dossiers stellt sie dir den Abschlussbescheid zu.

  5. 5

    Gemeindeentscheid

    Die Municipalité legt dem Departement ihren begründeten Vorschlag mit dem vollständigen Bericht vor; dieses hat 30 Tage für eine Stellungnahme. Bei einer fehlenden Voraussetzung erhältst du 30 Tage für deine Argumente. Innert drei Monaten nach dem Abschlussbescheid entscheidet die Gemeinde: positiver Vorbescheid zum Gemeindebürgerrecht oder begründete Ablehnung, gegen die du beim Kantonsgericht rekurrieren kannst. Vom Gesuch bis zu diesem Entscheid dürfen höchstens 18 Monate vergehen.

  6. 6

    Vorbescheid des Staatsrats und Bewilligung des Bundes

    Bestätigt das Departement den positiven Vorbescheid der Gemeinde, erlässt der Staatsrat seinen Vorbescheid und leitet den Bericht an das Staatssekretariat für Migration (SEM) weiter, das die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung erteilt. Eine Verweigerung des Bundes beendet das Verfahren. Zieht deine Familie während der Gemeindephase in eine andere Waadtländer Gemeinde, bleibt die alte Gemeinde zuständig; ein Umzug in einen anderen Kanton vor dem Abschlussbescheid beendet die Zuständigkeit von Waadt.

  7. 7

    Promesse solennelle und Beschluss des Staatsrats

    Nach der Bewilligung des Bundes prüft der Service noch einmal das Strafregister und, wenn nötig, die wirtschaftliche Situation, dann lädt er dich zur Promesse solennelle vor den Staatsrat oder eine Delegation ein. Du versprichst, der Bundesverfassung und der Waadtländer Verfassung treu zu sein und die Rechte, Freiheiten und Unabhängigkeit deiner neuen Heimat zu verteidigen. Wer nicht innert sechs Monaten nach dem Aufgebot erscheint, gilt als zurückgetreten; Kinder unter zwölf sind befreit. Danach eröffnet dir der Service den Beschluss des Staatsrats, mit dem du das Schweizer Bürgerrecht, das Kantonsbürgerrecht und das Gemeindebürgerrecht erwirbst.

Vier Beispielfragen aus unseren Waadt-Lektionen

So sehen die Übungsfragen in unseren Lektionen aus. Die richtige Antwort ist markiert, die Erklärung liefert den Hintergrund.

Wann trat Waadt als unabhängiger Kanton der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei?

  • 1536
  • 1848
  • 1798
  • 1803Richtige Antwort

Waadt trat 1803 durch Napoleons Mediationsakt der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei. Nach der Befreiung von der bernischen Herrschaft im Jahr 1798 wurde Waadt 1803 ein unabhängiger und gleichberechtigter Kanton mit Lausanne als Hauptstadt.

Welches Ereignis feiern die Waadtländer am 24. Januar?

  • Befreiung von der bernischen Herrschaft im Jahr 1798Richtige Antwort
  • Die Rebellion von Major Davel
  • Beitritt zur Schweizerischen Eidgenossenschaft
  • Die Gründung von Lausanne

Waadt feiert den 24. Januar als den Tag im Jahr 1798, an dem sie die Unabhängigkeit von der bernischen Herrschaft erklärte. Nach 262 Jahren als Untertanengebiet (1536-1798) ist diese Befreiung von grosser Bedeutung für die Identität der Waadtländer. Es wird geflaggt und gefeiert, doch der 24. Januar ist kein offizieller Feiertag im Kanton Waadt.

Wie viele Mitglieder hat der Grand Conseil (Grosser Rat) des Kantons Waadt?

  • 160
  • 100
  • 150Richtige Antwort
  • 180

Der Grand Conseil des Kantons Waadt hat 150 Mitglieder, die für 5 Jahre nach dem Proporzverfahren gewählt werden. Dieses kantonale Parlament ist das gesetzgebende Organ, das die kantonalen Gesetze verabschiedet und den Haushalt genehmigt.

Wie viele Unterschriften sind für eine kantonale Initiative oder ein optionales Referendum im Waadt erforderlich?

  • 15'000 Unterschriften
  • 20'000 Unterschriften
  • 12'000 UnterschriftenRichtige Antwort
  • 10'000 Unterschriften

Im direktdemokratischen System des Kantons Waadt sind 12'000 Unterschriften erforderlich — innert 4 Monaten für eine kantonale Initiative, innert 40 Tagen für ein fakultatives Referendum. Obligatorische Referenden sind für Verfassungsänderungen vorgeschrieben. Die Waadtländer stimmen in der Regel 3-4 Mal pro Jahr über kantonale Themen ab.

Lektionen

Häufige Fragen zum Einbürgerungstest im Kanton Waadt

Wer führt den Einbürgerungstest in Waadt durch und wann lege ich ihn ab?
Deine Wohngemeinde, nicht der Kanton. Du legst ihn erst ab, nachdem du das Gesuch beim Service de la population eingereicht hast und dieser das Dossier der Gemeinde übergeben hat. Die Gemeinde muss den Test innert sechs Monaten durchführen und dich zum ersten Termin mindestens drei Monate im Voraus aufbieten.
Wie viele Fragen hat der Test und wie viele muss ich richtig haben?
Die kantonale Verordnung legt keine Fragenzahl fest, sondern die Bestehensgrenze von 70 Prozent. Der offizielle Prüfungsmodus von A-Vaud-Test und die Stadt Lausanne arbeiten mit 48 Fragen in 60 Minuten aus einer Liste von 160; in Lausanne bestehst du mit 33 richtigen Antworten. Die Fragen zur Gemeinde stammen aus einer eigenen kommunalen Liste.
Wer muss den Test in Waadt nicht machen?
Personen, die in der Schweiz geboren sind und ohne Unterbruch hier gelebt haben, fünf Jahre obligatorische Schule in der Schweiz besucht haben, einen Abschluss der Sekundarstufe II wie EFZ oder Maturität besitzen oder beim Gesuch jünger als zwölf sind. Bei Behinderung, schwerer Krankheit oder grossen Lern-, Lese- oder Schreibschwierigkeiten sind mit Belegen Anpassungen oder eine Befreiung möglich.
Was passiert, wenn ich den Test nicht bestehe?
Die Gemeinde lädt dich zur Wiederholung ein. Du darfst insgesamt höchstens dreimal antreten, und das beste Resultat wird in den Untersuchungsbericht eingetragen. Nach drei erfolglosen schriftlichen Versuchen kann der Kanton eine mündliche Form anordnen. Erscheinst du trotz dreier Aufgebote nicht, hält die Gemeinde fest, dass die Voraussetzung nicht erfüllt ist.
Welche Französischkenntnisse verlangt Waadt?
Mündlich B1 und schriftlich A2, belegt mit dem fide-Sprachenpass. Ohne Pass legst du eine fide-Prüfung ab oder reichst ein fide-Dossier ein. Befreit bist du mit Französisch als Muttersprache, fünf Jahren obligatorischer Schule auf Französisch in der Schweiz, einem Abschluss der Sekundarstufe II, einem tertiären Abschluss auf Französisch oder einem von fide anerkannten Zertifikat wie DELF, TCF oder TEF.
Was kostet die Einbürgerung im Kanton Waadt?
Der Kanton verlangt CHF 450 für ein Einzelgesuch und CHF 550 für ein Familiengesuch, der Bund CHF 100 pro erwachsene Person, CHF 50 pro Kind und CHF 150 für Ehepaare oder Familien, die Gemeinde CHF 100 bis 400 für eine Einzelperson und CHF 200 bis 500 für eine Familie. Eine erwachsene Person allein zahlt also CHF 650 bis 950; in Lausanne sind es mit der Gemeindegebühr von CHF 250 und CHF 75 für das Zivilstandsamt CHF 875. Dazu kommen die Kosten einer allfälligen fide-Prüfung.
Wie lange dauert die Einbürgerung in Waadt?
Das Gesetz begrenzt den Weg vom Gesuch bis zum Gemeindeentscheid auf 18 Monate; die Gemeinde hat 12 Monate für ihren Abschlussbescheid und 3 weitere für den Entscheid. Danach folgen der Vorbescheid des Staatsrats, die Bewilligung des Bundes und die Promesse solennelle, für die der Kanton keine Dauer publiziert. Rechne insgesamt mit deutlich mehr als 18 Monaten.
Muss ich in Waadt einen Eid ablegen?
Ja, die Promesse solennelle vor dem Staatsrat oder einer Delegation: Du versprichst Treue zur Bundesverfassung und zur Waadtländer Verfassung und verpflichtest dich, die Rechte, Freiheiten und Unabhängigkeit deiner neuen Heimat zu verteidigen. Du hast dafür sechs Monate ab dem Aufgebot, sonst gilt das Gesuch als zurückgezogen. Kinder unter zwölf und Personen mit wichtigen Gründen sind befreit.

Quellen

  1. Etat de Vaud: Demander une naturalisation ordinaire dans le canton de Vaud (conditions, documents, émoluments, adresse de dépôt)
  2. Etat de Vaud, Service de la population: Test de connaissances (A-Vaud-Test, dispenses, circonstances personnelles)
  3. Etat de Vaud, Service de la population: Demande de naturalisation ordinaire, pages Permis et années de résidence, Enfants mineurs, Aide sociale, Impôts, poursuites et faillites, Casier judiciaire, Formulaires
  4. Etat de Vaud, Service de la population: Niveau de français (passeport fide, dispenses)
  5. Loi sur le droit de cité vaudois (LDCV, BLV 141.11) du 19 décembre 2017, art. 9, 12 à 14, 17 à 21, 23, 24, 29 à 33, 35 à 40 et 66
  6. Règlement d'application de la loi sur le droit de cité vaudois (RLDCV, BLV 141.11.1) du 21 mars 2018, art. 6 à 10, 18, 20, 21 et 32
  7. Etat de Vaud: A-Vaud-Test, plateforme officielle d'entraînement au test de connaissances (160 questions)
  8. Ville de Lausanne: Naturalisation (émolument communal, Bureau des naturalisations)
  9. Ville de Lausanne: Directive municipale sur la procédure communale en matière de naturalisation du 9 mai 2019 (48 questions, 60 minutes, 33 réponses correctes)
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Das Waadt-Handbuch 2026

Der komplette Bundesstoff plus Waadt im Detail — Lektionen, kantonsspezifische Fragen und Verfahrens-Eckdaten. PDF + EPUB, CHF 19.90.

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Der Einbürgerungstest in Waadt im Detail

Ablauf, Themen und Vorbereitung für Waadt: unser ausführlicher Leitfaden geht über diese Übersicht hinaus.

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