Das Genfer Bürgerrechtsgesetz schreibt in Artikel 22 einen schriftlichen Test des Departements vor, der die Grundkenntnisse über Geografie, Geschichte, Politik und gesellschaftliche Besonderheiten der Schweiz und des Kantons Genf prüft. Wer besteht, erhält eine Bescheinigung; wer nicht besteht, dessen Gesuch wird nicht registriert. Der Test ist damit eine Eintrittsbedingung, keine Etappe im Verfahren.
Zur Vorbereitung stellt der Kanton allen den Online-Lehrgang «Connaître la Suisse et Genève» zur Verfügung: fünf Module zu Geschichte, zur Schweiz und ihren Kantonen, zum politischen System, zu Rechten und Pflichten sowie zu Sitten und Bräuchen, als Text, Video und Audio, mit einem Quiz zur Selbsteinschätzung. Der Kanton warnt selbst: Das Quiz ist keine Garantie, nur die Module vermitteln den Stoff. Die Gemeinden dürfen das Angebot mit eigenen Modulen ergänzen.
Du meldest dich für eine der periodischen Sitzungen direkt beim Service des naturalisations an, bevorzugt per E-Mail an naturalisations@etat.ge.ch oder telefonisch unter +41 22 546 46 20, montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr. Fragenzahl, Dauer und Bestehensgrenze veröffentlicht der Kanton nicht; Angaben dazu aus anderen Quellen sind nicht offiziell.
Befreit werden können Personen, die in Genf geboren sind und seither ununterbrochen dort leben, sowie Personen unter 25, die fünf Jahre obligatorische Schule, eine Sekundarstufe II oder eine Hochschule in Genf besucht haben, sofern nichts auf eine ungenügende Integration hindeutet; die Befreiung gilt für den Sprach- und den Wissenstest und wird schriftlich mitgeteilt. 12- bis 25-Jährige ohne Befreiung legen beim Gespräch mit der Untersuchungsperson einen vereinfachten mündlichen Test ab. Unsere Genf-Lektionen decken dieselben Themen ab und lassen sich mit Übungsfragen abfragen.