Ja, Genf hat einen Einbürgerungstest – und zwar kantonal
Der Kanton Genf prüft dein Wissen über die Schweiz und Genf mit einer offiziellen Prüfung: dem «test de validation des connaissances d'histoire, de géographie et des institutions suisses et genevoises». Er wird vom Kanton durchgeführt, vom Service des naturalisations des OCPM (Office cantonal de la population et des migrations), nicht von deiner Gemeinde, und stützt sich seit dem 1. September 2024 auf Artikel 22 des neuen Genfer Bürgerrechtsgesetzes (LDCG).
Die Reihenfolge zählt: Du bestehst den Test, BEVOR du das Gesuch einreichst. Ohne die Bescheinigung registriert das Amt das Dossier gar nicht. Nicht alle müssen ihn machen: Nach Artikel 23 kann das Departement dich befreien, wenn nichts auf eine ungenügende Integration hindeutet und du entweder in Genf geboren bist und seither dort lebst oder unter 25 bist und fünf Jahre obligatorische Schule, eine Sekundarstufe II oder ein Studium in Genf absolviert hast. 12- bis 25-Jährige ohne Befreiung legen beim Gespräch einen vereinfachten mündlichen Test ab.
Du kannst mit Genf-spezifischen Fragen üben, während du dich vorbereitest.
Wer kann sich bewerben?
Zuerst kommen die Aufenthaltsregeln. Du brauchst insgesamt 10 Jahre rechtmässigen Aufenthalt in der Schweiz, davon mindestens 3 in den letzten 5 Jahren vor dem Gesuch. Jahre zwischen 8 und 18 zählen doppelt, bei einem Minimum von 6 tatsächlichen Jahren.
Dazu verlangt Genf 2 Jahre Wohnsitz im Kanton, einschliesslich der 12 Monate unmittelbar vor dem Gesuch. Und an der Bewilligungsregel führt kein Weg vorbei: Du brauchst eine C-Bewilligung, und sie muss während des ganzen Verfahrens gültig bleiben.
Deine Anlaufstelle für alles ist der Service des naturalisations des OCPM – das Genfer Verfahren läuft auf Kantonsebene.
Französisch: B1 mündlich, A2 schriftlich – nach fide-Standard
Genf verlangt Französisch auf Niveau B1 mündlich und A2 schriftlich nach dem europäischen Referenzrahmen. Was viele übersehen: Du weist das mit einer Bestätigung nach fide-Standard nach, und dieses Dokument gehört ins Gesuchsdossier.
Die Liste der anerkannten Zertifikate steht auf der fide-Website. Ist dein Diplom nicht darauf, kannst du deine Nachweise gegen Gebühr über das fide-Sekretariat anerkennen lassen. Plane das früh – ein Termin für eine Sprachprüfung braucht Vorlauf, und ohne Bestätigung ist dein Dossier unvollständig.
Was der Test prüft – und wie du dich vorbereitest
Das kantonseigene Vorbereitungsinstrument ist ein Online-Lernprogramm namens «Connaître la Suisse et Genève», und seine fünf Module sind die Landkarte des Prüfungsstoffs: Geschichte; die Schweiz und die Kantone; das politische System; Rechte und Pflichten; Bräuche und Traditionen. Am Ende steht ein Selbsttest-Quiz – mit dem kantonseigenen Hinweis, dass das Quiz allein keine Erfolgsgarantie ist, sondern nur das Durcharbeiten der Module.
Genf publiziert weder eine fixe Fragenzahl noch eine Bestehensgrenze – sei skeptisch bei Ratgebern, die eine nennen. Bereite dich entlang der fünf Module vor, auf Französisch, und melde dich für eine Testsession beim Service des naturalisations an: telefonisch (+41 22 546 46 20, werktags vormittags) oder über das Kontaktformular.
Zum aktiven Üben neben dem Lernprogramm findest du hier Genf-spezifische Fragen.
Das Verfahren Schritt für Schritt, mit den echten Gebühren
Sieben Schritte. Eins: Fordere dein Gesuchsdossier beim Service des naturalisations des OCPM an. Zwei: Wenn du den Wissenstest machen musst, bestehe ihn und hole die Bescheinigung, und beschaffe die fide-konforme Französischbescheinigung. Drei: Schicke das vollständige Dossier per Post, mit aktuellem Zivilstandsauszug, Kopie der C-Bewilligung, den Bescheinigungen der Steuerverwaltung, des Betreibungsamts und des Hospice général sowie den beiden Testbescheinigungen; die Gebühr ist jetzt fällig und wird nicht zurückerstattet. Vier: Eine vereidigte Untersuchungsperson prüft Integration und Wohnsitz und führt das Gespräch; der Kanton publiziert einen Leitfaden zur Vorbereitung. Fünf: Deine Gemeinde gibt ihren Vorbescheid, durch die Exekutive, wenn du unter 25 bist, durch den Conseil municipal unter Ausschluss der Öffentlichkeit, wenn du über 25 bist; das Gesetz will das innert zwölf Monaten nach dem Gesuch, höchstens 24. Sechs: Das SEM erteilt die eidgenössische Bewilligung, und der Staatsrat entscheidet innert eines Jahres danach durch Beschluss. Sieben: Du leistest den Eid vor dem Staatsrat, und an diesem Tag bist du Schweizerin oder Schweizer.
Die kantonalen Gebühren sind fix, keine Spanne: CHF 300 für Minderjährige von 11 bis 17, CHF 850 für Erwachsene unter 25, CHF 1250 für Erwachsene über 25, CHF 1360 für ein Paar mit einem Mitglied unter 25, CHF 2000 für ein Paar über 25, plus CHF 300 pro weiteres Kind, und CHF 350, wenn ein Kind während des Verfahrens volljährig wird und einen eigenen Eid leistet. Dazu kommt die Bundesgebühr bei Erteilung der Bewilligung: CHF 50 für Minderjährige, CHF 100 für Erwachsene, CHF 150 für Paare. Für günstige Dossiers rechnet der Service des naturalisations derzeit mit 20 bis 24 Monaten insgesamt.
Wenn es beim ersten Mal nicht klappt
Ein missglückter Versuch ist eine Verzögerung, kein Ende: Du kannst den Test wiederholen. Eine fixe Wartefrist zwischen den Versuchen publiziert Genf nicht – wann du erneut buchen kannst, sagt dir der Service des naturalisations über dieselben Anmeldewege.
Nutze die Zeit gezielt. Geh die fünf Module des Lernprogramms noch einmal durch, statt alles neu zu lesen, und übe die Themen, die dich Punkte gekostet haben. Strukturiertes Üben nach Themen zeigt dir genau, wo die Lücken sind.
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