Die Einbürgerungsreihenfolge im Kanton Genf
Wenn du das ordentliche Einbürgerungsverfahren im Kanton Genf durchläufst, ist hier die spezifische Reihenfolge, die der Kanton verfolgt.
Die Reihenfolge in Genf ist: Kanton (OCPM) → Gemeinde (Vorprüfung) → Kanton (Conseil d'État) → Bund (SEM) → Vereidigungszeremonie.
Das Verfahren beginnt beim OCPM (Office cantonal de la population et des migrations) – Secteur des naturalisations, das deinen Antrag entgegennimmt, bearbeitet und das gesamte Verfahren koordiniert. Das OCPM bezieht dann deine Gemeinde ein, die eine formelle Stellungnahme (préavis) zu deinem Antrag abgibt.
Sobald der gemeindliche Vorbescheid positiv ist und der Kanton zufrieden ist, wird die Akte an die SEM zur eidgenössischen Bewilligung weitergeleitet. Nach Erteilung der Bewilligung erlässt der Conseil d'État (kantonale Exekutivregierung) den Einbürgerungsbeschluss (arrêté de naturalisation). Du wirst dann zu einer obligatorischen Vereidigungszeremonie (prestation de serment) eingeladen, die vom Naturalisationsdienst organisiert wird.
Die Vereidigungszeremonie ist der Moment, in dem du offiziell Schweizer wirst — für Erwachsene wird die Staatsbürgerschaft am Datum der Vereidigung wirksam, nicht am Datum des Beschlusses.
Eine bemerkenswerte Besonderheit Genfs: Anders als in den meisten Kantonen kannst du dich sowohl mit einer B-Bewilligung (Aufenthaltsbewilligung) als auch mit einer C-Bewilligung (Niederlassungsbewilligung) bewerben. Die meisten anderen Kantone verlangen eine C-Bewilligung.
Was nach der SEM-Bewilligung passiert: Schritt für Schritt
Sobald die SEM die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung erteilt hat, tritt das Verfahren im Kanton Genf in seine letzte Phase ein. Hier ist, was passiert:
Schritt 1: SEM sendet die Bewilligung an das OCPM Die SEM übermittelt die eidgenössische Bewilligung an das OCPM – Secteur des naturalisations in Genf.
Schritt 2: Conseil d'État erlässt den Einbürgerungsbeschluss Der Conseil d'État (kantonale Exekutivregierung) erlässt den formellen Einbürgerungsbeschluss (arrêté de naturalisation). Für Minderjährige mit einem individuellen Antrag wird die Staatsbürgerschaft am Datum dieses Beschlusses wirksam.
Schritt 3: Einladung zur Vereidigungszeremonie Der Naturalisationsdienst lädt dich zu einer der prestations de serment (Vereidigungszeremonien) ein, die regelmässig organisiert werden. Diese Zeremonien finden in geplanten Abständen über das Jahr verteilt statt.
Schritt 4: Die Vereidigungszeremonie (prestation de serment) Du erscheinst bei der Zeremonie und legst den feierlichen Eid ab. Dies ist ein formeller Anlass, der den Höhepunkt deiner Einbürgerungsreise markiert. Die Vereidigungszeremonie schliesst das ordentliche Einbürgerungsverfahren in Genf endgültig ab.
Schritt 5: Erwerb der Staatsbürgerschaft Für erwachsene Kandidaten wird die Staatsbürgerschaft am Datum der Vereidigungszeremonie wirksam. Du erwirbst gleichzeitig das Gemeindebürgerrecht, das kantonale Bürgerrecht (droit de cité genevois) und die Schweizer Staatsangehörigkeit.
Schritt 6: Ausweisdokumente Alle kantonalen Verwaltungen werden innerhalb von etwa 10 Arbeitstagen über deine neue Staatsangehörigkeit informiert. Erst nach dieser Frist kannst du beim kantonalen Biometriezentrum Schweizer Ausweisdokumente (Pass und Identitätskarte) beantragen.
Wichtig: Die Vereidigungszeremonie ist obligatorisch. Nichterscheinen ohne triftigen Grund macht den Einbürgerungsbeschluss ungültig. Stelle sicher, dass du an der geplanten Zeremonie teilnimmst.
Zeitrahmen: Wie lange dauert jede Phase?
Das gesamte Einbürgerungsverfahren im Kanton Genf dauert in der Regel 18 bis 36 Monate von der Antragstellung bis zur Staatsbürgerschaft. Hier ist eine Aufschlüsselung nach Phasen:
Antragseinreichung: ca. 1 Monat Die erstmalige Einreichung und Entgegennahme deines Dossiers durch das OCPM.
OCPM-Bearbeitung: 3 bis 5 Monate Das OCPM prüft deinen Antrag, verifiziert die formellen und materiellen Voraussetzungen und bereitet die kantonale Untersuchung vor. Diese Phase umfasst dein persönliches Gespräch.
Gemeindephase: 6 bis 9 Monate Deine Gemeinde prüft das Dossier und gibt ihre formelle Stellungnahme (préavis) ab. Der Gemeinderat prüft deinen Antrag und spricht seine Empfehlung aus. Dies ist typischerweise die längste Phase des Verfahrens.
Bundesphase (SEM): 2 bis 3 Monate Die SEM überprüft die Bundesanforderungen, führt Sicherheitsüberprüfungen durch und erteilt die eidgenössische Bewilligung. Genfer Antragsteller erleben tendenziell kürzere SEM-Bearbeitungszeiten im Vergleich zum nationalen Durchschnitt.
Nach der SEM — Beschluss und Vereidigung: wenige Wochen bis Monate Nach der Erteilung der Bewilligung durch die SEM erlässt der Conseil d'État den Einbürgerungsbeschluss, und du wirst zur nächsten geplanten Vereidigungszeremonie eingeladen.
Gut zu wissen: Die Bearbeitungszeiten können erheblich variieren. Genf hat daran gearbeitet, das Verfahren zu optimieren — einige Kandidaten berichten von Gesamtbearbeitungszeiten von nur 18 Monaten, während komplexe Fälle bis zu 36 Monate dauern können.
Das komplette Einbürgerungsverfahren im Kanton Genf: Ein Überblick
Zum besseren Verständnis hier das komplette Einbürgerungsverfahren von Anfang bis Ende:
- Dossier anfordern — Du kontaktierst das OCPM – Secteur des naturalisations per Post oder Online-Kontaktformular, um das Antragsformular anzufordern.
- Wissenstest — Falls erforderlich, meldest du dich zum Test an und bestehst den Test zur Validierung deiner Kenntnisse über Schweizer und Genfer Geschichte, Geografie, politische Institutionen und Gesellschaft.
- Dokumentensammlung — Du stellst alle erforderlichen Dokumente zusammen: Zivilstandsregisterauszug (weniger als 6 Monate alt), Bewilligungskopie, zwei Passfotos, Steuerverwaltungsbescheinigung, Gerichtsattest, Sozialhilfebescheinigung, Französisch-Sprachnachweis (B1 mündlich / A2 schriftlich) und Wissenstestzertifikat.
- Gesuchseinreichung — Du reichst dein vollständiges Dossier per Post beim OCPM ein und bezahlst die erforderlichen Gebühren.
- OCPM-Prüfung und Gespräch — Das OCPM prüft dein Dossier und lädt dich zu einem strukturierten Gespräch ein, um alle Voraussetzungen zu überprüfen.
- Gemeindephase — Das OCPM übermittelt das Dossier an deine Gemeinde. Der Gemeinderat prüft deinen Antrag und gibt seinen formellen Vorbescheid (préavis) ab.
- Kantonale Prüfung — Der Kanton prüft das vollständige Dossier einschliesslich des gemeindlichen Vorbescheids.
- Weiterleitung an die SEM — Die Akte wird an die SEM zur eidgenössischen Bewilligung weitergeleitet.
- SEM-Prüfung und eidgenössische Bewilligung — Die SEM überprüft die Bundesanforderungen, führt Sicherheitsüberprüfungen durch und erteilt die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung.
- Einbürgerungsbeschluss — Der Conseil d'État erlässt den arrêté de naturalisation (Einbürgerungsbeschluss).
- Vereidigungszeremonie — Du nimmst an der prestation de serment teil. Für Erwachsene ist dies der Moment, in dem du das Gemeinde-, Kantons- und Schweizer Bürgerrecht erwirbst.
- Ausweisdokumente — Nach ca. 10 Arbeitstagen kannst du beim kantonalen Biometriezentrum Schweizer Ausweisdokumente beantragen.
Genf-spezifische Anforderungen, die du kennen solltest
Der Kanton Genf hat folgende Anforderungen für die ordentliche Einbürgerung:
- Kantonaler Wohnsitz: Mindestens 2 Jahre Wohnsitz im Kanton Genf, einschliesslich der letzten 12 Monate vor der Antragstellung. Du musst während des gesamten Verfahrens effektiv im Kanton wohnen
- Bewilligung: Anders als in den meisten Kantonen akzeptiert Genf sowohl B-Bewilligungen (Aufenthaltsbewilligung) als auch C-Bewilligungen (Niederlassungsbewilligung)
- Sprache: Französisch auf Niveau B1 (Sprechen und Hören), A2 (Lesen und Schreiben) (fide-Standard). Ausnahmen können bei besonderen persönlichen Umständen in Betracht gezogen werden
- Wissenstest: Ein Test über Geografie, Geschichte, Politik und soziale Besonderheiten der Schweiz und des Kantons Genf
- Sozialhilfe: Du darfst in den 3 Jahren vor deiner Antragstellung keine Sozialhilfe bezogen haben und darfst während des gesamten Verfahrens keine beziehen. Wenn du früher Sozialhilfe bezogen hast, muss diese vollständig zurückerstattet sein
- Finanzielle Situation: Du musst für dich und deine Angehörigen aufkommen können. Keine unbezahlten Steuern oder Schulden und keine vorsätzliche Nichteinhaltung gesetzlicher Pflichten
- Strafregister: Keine Strafurteile im Strafregister
- Integration: Aktive Teilnahme am Wirtschaftsleben oder laufende Ausbildung. Verbindungen zum Kanton, die die Anpassung an die Genfer Lebensweise zeigen
- Vereidigungszeremonie: Obligatorische prestation de serment vor dem Conseil d'État. Nichterscheinen ohne triftigen Grund macht den Einbürgerungsbeschluss ungültig
- Verfassungswerte: Respektierung der schweizerischen und Genfer Verfassung
Kostenübersicht
Hier ist eine Aufschlüsselung der Gebühren, die du während des Einbürgerungsverfahrens im Kanton Genf erwarten kannst:
- Bundesgebühr (SEM): CHF 100 pro Erwachsenem, CHF 150 für Paare, CHF 50 pro minderjährigem Kind
- Kantonale und Gemeindegebühr (kombiniert): Diese werden bei der Antragsstellung bezahlt und decken sowohl kantonale als auch kommunale Kosten:
- Erwachsener über 25 (Einzelperson): CHF 1'250
- Erwachsener unter 25 (Einzelperson): CHF 850
- Paar (beide über 25): CHF 2'000
- Paar (einer unter 25): CHF 1'360
- Zusätzliches Kind im Antrag eines Elternteils: CHF 300 pro Kind
- Minderjähriger mit individuellem Antrag (11–17): CHF 300
- Sprachzertifizierung: CHF 200–500 für Französisch B1/A2-Prüfungen (falls erforderlich)
- Dokumentengebühren: Variiert (Zivilstandsregisterauszüge, Bescheinigungen, Fotos)
Die Gesamtkosten liegen typischerweise zwischen CHF 1'350 und 2'150 pro Erwachsenem je nach Alter und Familiensituation, ohne Sprachprüfungen und Dokumentenvorbereitung.
Wichtig: Die kantonalen/kommunalen Gebühren sind bei der Antragseinreichung fällig und bleiben unabhängig vom Entscheid beim Staat — sie werden bei Ablehnung nicht zurückerstattet.
Nützliche Kontakte
Für Fragen zum Einbürgerungsverfahren im Kanton Genf kannst du die zuständige Behörde direkt kontaktieren:
- OCPM (Office cantonal de la population et des migrations) – Service des naturalisations
- Adresse: Case postale 2753, 1211 Genf 3
- Telefon: +41 22 546 46 20 (Montag–Freitag, 9:00–12:00)
- Online-Kontaktformular auf ge.ch
Für Fragen speziell zur Stadt Genf, besuche:
Für Informationen zu den Bundesanforderungen konsultiere die Website des SEM (Staatssekretariat für Migration) unter www.sem.admin.ch.
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