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Einbürgerung Genf nach der SEM-Bewilligung – Beschluss und Eid

In Genf folgen auf die Bundesbewilligung Nachkontrollen, der Beschluss des Staatsrats innert eines Jahres und der öffentliche Eid, der Tag, an dem du Schweizerin oder Schweizer wirst. Die Reihenfolge der sieben Schritte, die Fristen des Gesetzes, die 20 bis 24 Monate, die der Dienst derzeit nennt, die C-Bewilligung und die beim Gesuch fälligen Gebühren, aus LDCG, Reglement und den Seiten des OCPM.

Veröffentlicht am 2026-03-15·5 Min. Lesezeit
Die gepflasterte Rampe und der Tour Baudet beim Hôtel de Ville in der Genfer Altstadt

Die Reihenfolge in Genf: OCPM, Gemeinde, SEM, Staatsrat, Eid

Genfs Verfahren ist von Anfang bis Ende kantonal: Der Service des naturalisations des OCPM führt es von der Anforderung des Dossiers bis zum Beschluss des Staatsrats. Eine vereidigte Untersuchungsperson des Departements oder der Gemeinde prüft Integration und tatsächlichen Wohnsitz, das OCPM führt das Einbürgerungsgespräch und gibt einen kantonalen Vorbescheid, und deine Gemeinde gibt ihren eigenen Vorbescheid, unter 25 ihre Exekutive, über 25 der Conseil municipal unter Ausschluss der Öffentlichkeit oder auf Delegation die Exekutive. Erst dann geht das Dossier an das Staatssekretariat für Migration.

Nach der Bundesbewilligung folgen zwei weitere Akte: der Beschluss des Staatsrats und der öffentliche Eid vor ihm. Anders als in den meisten Kantonen macht dich der Beschluss allein nicht zur Schweizerin oder zum Schweizer; Erwachsene erwerben das Genfer und das Schweizer Bürgerrecht am Tag des Eids. Die Kantonsseite Genf führt die Voraussetzungen, den schriftlichen Test und die Gebühren mit ihren Quellen auf.

Nach der Bundesbewilligung: Kontrollen, der Beschluss innert eines Jahres, der Eid

Kommt die Bundesbewilligung, prüft das Departement erneut das Strafregister und, wenn der Beschluss nicht innert sechs Monaten ergeht, auch deine Teilnahme am Wirtschaftsleben. Dann entscheidet der Staatsrat durch Beschluss, spätestens ein Jahr nach der Bundesbewilligung, weil diese danach verfällt. Gegen den Beschluss ist Rekurs an die Chambre administrative de la Cour de justice möglich.

Der letzte Akt ist der Eid. Erwachsene und die in ihrem Dossier einbezogenen Kinder erwerben das Genfer und das Schweizer Bürgerrecht am Tag des öffentlichen Eids vor dem Staatsrat; Minderjährige mit eigenem Dossier am Tag des Beschlusses. Wer ohne triftigen Grund nicht zur Zeremonie erscheint, verliert den Beschluss. Wird ein Kind in deinem Dossier während des Verfahrens volljährig, kostet sein eigener Eid CHF 350. Erst nach dem Eid beantragst du Pass und Identitätskarte.

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Wie lange es dauert: laut Gesetz zwölf Monate bis zum Vorbescheid der Gemeinde, in der Praxis 20 bis 24 Monate

Das Gesetz fixiert die erste Strecke: Vom Gesuch bis zum Vorbescheid der Gemeinde soll es grundsätzlich nicht länger als zwölf Monate dauern, in Ausnahmefällen höchstens 24. Der Service des naturalisations nennt derzeit 20 bis 24 Monate insgesamt für günstige Dossiers. Die Bundesbewilligung braucht in der Regel bis zu zwölf Monate ab Erhalt des Berichts, und der Staatsrat muss innert eines Jahres danach entscheiden. Jede andere Aufschlüsselung in Monate stammt nicht vom Kanton.

Bevor die Uhr läuft, brauchst du den schriftlichen Test und die fide-konforme Französischbescheinigung, weil beides beim Gesuch im Dossier liegen muss; ohne konforme Sprachbescheinigung wird das Gesuch gar nicht registriert.

Das ganze Verfahren von Anfang bis Ende

  1. Dossier beim Service des naturalisations per Post oder Kontaktformular anfordern, mit Kopie eines Ausweises; erfüllst du die formellen Bedingungen, erhältst du die Formulare. Parallel bestehst du den schriftlichen Test des OCPM zu Geografie, Geschichte, Politik und Gesellschaft der Schweiz und Genfs und beschaffst die fide-konforme Französischbescheinigung.
  2. Vollständiges Gesuch per Post: Zivilstandsauszug nicht älter als sechs Monate, Kopie der C-Bewilligung, Fotos, die Bescheinigungen der Steuerverwaltung, des Betreibungsamts und des Hospice général nicht älter als drei Monate, Sprach- und Testbescheinigung. Die Gebühr ist beim Gesuch fällig.
  3. Untersuchung durch eine vereidigte Untersuchungsperson und das Einbürgerungsgespräch, zu dem das OCPM einen Vorbereitungsleitfaden publiziert; Ergebnis ist der kantonale Vorbescheid.
  4. Vorbescheid der Gemeinde: unter 25 die Exekutive, über 25 der Conseil municipal unter Ausschluss der Öffentlichkeit oder auf Delegation die Exekutive; ein negativer Vorbescheid muss begründet und schriftlich mitgeteilt werden.
  5. Eidgenössische Einbürgerungsbewilligung des SEM.
  6. Nachkontrollen und Beschluss des Staatsrats innert eines Jahres.
  7. Öffentlicher Eid vor dem Staatsrat: der Tag, an dem Erwachsene Schweizerinnen und Schweizer werden.

Befreiungen vom Test gibt es für in Genf Geborene, die seither ununterbrochen dort leben, und für unter 25-Jährige mit fünf Jahren Schule, einer Sekundarstufe II oder einem Studium in Genf, sofern nichts auf mangelnde Integration hindeutet; 12- bis 25-Jährige ohne Befreiung legen beim Gespräch einen vereinfachten mündlichen Test ab.

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Voraussetzungen zum Merken: C-Bewilligung während des ganzen Verfahrens, zwei Jahre im Kanton, Französisch B1 und A2

Zehn Jahre in der Schweiz, davon drei in den fünf Jahren vor dem Gesuch, die Jahre zwischen 8 und 18 doppelt gezählt bei mindestens sechs tatsächlichen Jahren; B und C zählen voll, F zur Hälfte, L, N und S gar nicht. Eine C-Bewilligung, gültig während des ganzen Verfahrens; eine B-Bewilligung reicht für die ordentliche Einbürgerung in Genf nicht. Zwei Jahre tatsächlicher Wohnsitz im Kanton, davon die zwölf Monate unmittelbar vor dem Gesuch; eine eigene Gemeindefrist gibt es nicht. Französisch B1 mündlich und A2 schriftlich, belegt nach den fide-Standards.

Finanzen und Leumund: keine Sozialhilfe in den letzten drei Jahren, bescheinigt vom Hospice général; alle Steuern bezahlt; keine Betreibungen oder Verlustscheine über CHF 1500 in den letzten fünf Jahren; kein Eintrag im Strafregister.

Gebühren, fällig beim Gesuch, und wo du fragst

Die kantonale Gebühr beträgt CHF 300 für Minderjährige von 11 bis 17, CHF 850 für Erwachsene unter 25, CHF 1250 für Erwachsene über 25, CHF 1360 für Paare mit einem Mitglied unter 25, CHF 2000 für Paare über 25 und CHF 300 pro einbezogenes Kind, fällig beim Gesuch und unabhängig vom Ausgang nicht rückerstattet; ein während des Verfahrens volljährig werdendes Kind zahlt CHF 350 für seinen eigenen Eid. Der Bund verlangt CHF 50 für Minderjährige, CHF 100 für Erwachsene und CHF 150 für Paare. Eine erwachsene Einzelperson über 25 zahlt also CHF 1350 Gebühren, dazu die Sprachbescheinigung, falls du eine brauchst, und den Zivilstandsauszug.

Die Behörde ist der Service des naturalisations des OCPM, dessen Seiten zu den Bedingungen, zur Einreichung, zum Lehrgang für den Test, zum Gesprächsleitfaden, zur Adresse und zu den Öffnungszeiten auf der Kantonsseite Genf verlinkt sind.

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