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Einbürgerungstest Neuenburg: 16 mündliche Fragen beim COSM, publizierter Fragenkatalog, Französisch B1/A2 und zwei Jahre im Kanton

Der Kanton Neuenburg macht aus dem Einbürgerungstest keine Geheimwissenschaft. Beim Gespräch mit dem Service de la cohésion multiculturelle (COSM) wirst du mündlich zu 16 Fragen befragt, je vier zu Geografie, Geschichte, Politik und Gesellschaft, davon mindestens eine pro Thema zum Kanton; mit 10 richtigen Antworten hast du bestanden, halbe Antworten zählen als falsch. Der Kanton publiziert den vollständigen Fragenkatalog, aus dem gefragt wird, aktuell in der Ausgabe Juni 2026, mit und ohne Antworten. Befreit ist, wer mindestens fünf Jahre die obligatorische Schule in der Schweiz besucht, einen Abschluss der Sekundarstufe II in der Schweiz erworben oder den Kurs «Vivre en Suisse et à Neuchâtel» besucht hat. Dazu kommen Französisch auf B1 mündlich und A2 schriftlich, zwei Jahre Wohnsitz im Kanton ohne kommunale Frist und eine kantonale Gebühr von CHF 1500 für eine erwachsene Person, die du vor der Prüfung des Dossiers bezahlst.

  • 7 Lektionen
  • 50 Fragen

Diese Seite fasst zusammen, was das Neuenburger Bürgerrechtsgesetz (LDCN), sein Ausführungsreglement (RLDCN), der Service cantonal de la population, das COSM und die Stadt Neuenburg am 5. September 2026 veröffentlicht haben. Jede Angabe ist mit ihrer Quelle verlinkt; Kursdaten und die Ausgabe des Fragenkatalogs ändern sich, prüfe sie deshalb vor dem Gespräch auf der Seite des COSM.

Die Voraussetzungen im Kanton Neuenburg auf einen Blick

Aufenthalt in der Schweiz
10 Jahre, davon 3 in den 5 Jahren vor dem Gesuch; die Jahre zwischen 8 und 18 zählen doppelt, tatsächlich anwesend musst du 6 Jahre gewesen sein. Aufenthalte mit B- oder C-Bewilligung und mit Legitimationskarte des EDA zählen ganz, mit F-Bewilligung zur Hälfte. Wer seit 3 Jahren mit einer Schweizerin oder einem Schweizer in eingetragener Partnerschaft lebt, braucht 5 Jahre.[1][8]
Bewilligung
Gültige Niederlassungsbewilligung C bei der Einreichung (Art. 14 LDCN).[3][1]
Wohnsitz im Kanton
2 Jahre Wohnsitz im Kanton Neuenburg (Art. 14 LDCN); für die zweite Generation und für eingetragene Partnerinnen und Partner von Schweizerinnen und Schweizern 2 Jahre einschliesslich des Jahres vor dem Gesuch. Eine Wohnsitzfrist in der Gemeinde gibt es nicht.[3][4][1]
Wissenstest
Mündlich beim Gespräch mit dem COSM: 16 Fragen, je 4 zu Geografie, Geschichte, Politik und Gesellschaft, davon mindestens eine pro Thema zum Kanton Neuenburg; bestanden mit 10 richtigen Antworten, Teilantworten gelten als falsch. Der vollständige Fragenkatalog ist publiziert (Ausgabe Juni 2026). Befreit ist, wer 5 Jahre die obligatorische Schule in der Schweiz besucht, einen Sekundarstufe-II-Abschluss in der Schweiz erworben oder den Kurs «Vivre en Suisse et à Neuchâtel» absolviert hat.[2][9][1]
Sprache
Französisch B1 mündlich und A2 schriftlich (Art. 8 RLDCN), belegt mit dem fide-Sprachenpass oder einem dafür anerkannten Zertifikat wie DALF, DELF, TCF oder TEF. Kein Nachweis nötig bei französischer Muttersprache, nach 5 Jahren obligatorischer Schule auf Französisch oder einem Abschluss der Sekundarstufe II oder Tertiärstufe auf Französisch.[4][1]
Sozialhilfe und Erwerb
Keine Sozialhilfe während des Verfahrens und in den 3 Jahren vor dem Gesuch; Teilnahme am Wirtschaftsleben oder eine laufende Ausbildung; Unterstützung der Integration von Ehepartnerin oder Ehepartner, Partnerin oder Partner und minderjährigen Kindern.[1][3]
Leumund, Steuern, Betreibungen
Kein Eintrag im Strafregister und nicht polizeilich nachteilig bekannt; eine Verurteilung im VOSTRA der letzten 10 Jahre kann zur Ablehnung führen; ein hängiges Strafverfahren sistiert das Verfahren bis zum Abschluss. Steuern bezahlt, keine offenen Betreibungen oder Verlustscheine zugunsten von Bund, Kanton und Gemeinden (Art. 17 LDCN).[1][3][4]
Kantonale Gebühr
Pro Dossier, unabhängig von der Personenzahl: CHF 650 für eine minderjährige, CHF 1500 für eine erwachsene Person, CHF 1900 für ein Paar (verheiratet, in eingetragener Partnerschaft oder seit 3 Jahren im Konkubinat am selben Wohnsitz), vollständig fällig bei der Einreichung, sonst wird das Gesuch nicht behandelt. Bei Abschreibung vor der Weiterleitung an den Bund bleiben CHF 300 (150 für Minderjährige) geschuldet, der Rest wird zurückerstattet; sonst bleibt die Gebühr dem Kanton unabhängig vom Ausgang. Zusatzabklärungen CHF 100 pro Stunde. Stand 5. September 2026.[4][1][3]
Gemeindegebühr und Bund
Gemeinde: CHF 150 für ein Einzelgesuch, CHF 200 für ein Paargesuch, für einbezogene Kinder nichts (Art. 16 RLDCN). Bund: CHF 100 für eine Einzelperson, 150 für ein Ehepaar, 50 für eine minderjährige Person.[4][1][8]
Dauer
Der Kanton nennt keine Gesamtdauer. Der Gemeinderat muss innert 3 Monaten nach Erhalt des Dossiers entscheiden (Art. 22 LDCN); der Kanton warnt, dass fide-Sprachenpass und Zivilstandsprüfung je nach Situation länger dauern können, und rät, damit zu beginnen.[3][1]
Entscheid
Der Service cantonal de la population, secteur des naturalisations, führt das Verfahren; das COSM macht die Integrationsabklärung mit dem mündlichen Test. Der Gemeinderat (conseil communal) erteilt das Gemeindebürgerrecht auf Antrag der kommunalen Einbürgerungskommission mit mindestens drei Mitgliedern; dann holt der Kanton die eidgenössische Bewilligung ein, und der Staatsrat (Conseil d'État) erteilt das Kantonsbürgerrecht auf Antrag der kantonalen Kommission. Beschwerden gehen an das Kantonsgericht.[3][4]
Zuständig
Service cantonal de la population, secteur des naturalisations, Rue de Tivoli 28, Case postale 1, 2002 Neuchâtel 2, Telefon 032 889 41 41, naturalisation@ne.ch, Empfang nur nach Vereinbarung; Formular «Demande de naturalisation ordinaire» dort bestellen. Kurs und Fragenkatalog: Service de la cohésion multiculturelle (COSM), Place de la Gare 6, 2300 La Chaux-de-Fonds.[1][2][6]

Angaben geprüft am 5. September 2026.

So funktioniert der Einbürgerungstest im Kanton Neuenburg

Die Grundlage ist Artikel 17 des Neuenburger Bürgerrechtsgesetzes, der die materiellen Voraussetzungen des Bundesrechts übernimmt, darunter die «connaissances élémentaires des particularités géographiques, historiques, politiques et sociales de la Suisse». Wie sie geprüft werden, legt der Kanton auf seiner Seite «Préparation à la naturalisation» offen: Alle Kandidatinnen und Kandidaten, im ordentlichen wie im erleichterten Verfahren, werden beim Gespräch mit dem Service de la cohésion multiculturelle (COSM) mündlich zu ihren Kenntnissen der Schweiz befragt. Gefragt werden 16 Fragen, vier pro Thema (Geografie, Geschichte, Politik, Gesellschaft), davon mindestens eine pro Thema zum Kanton Neuenburg. Bestanden hast du mit mindestens 10 richtigen Antworten; Teilantworten gelten als falsch. Das COSM führt die «enquête d'intégration» nach einer Vereinbarung mit dem Service cantonal de la population durch (Art. 12 RLDCN); bei der zweiten Generation kann sie vereinfacht werden.

Der Kanton publiziert den Katalog, aus dem die Fragen stammen, und schreibt dazu, dass er «l'intégralité des questions qui peuvent être posées durant l'entretien» enthält: als PDF ohne Antworten und mit Antworten, aktuell in der Ausgabe Juni 2026, auf derselben Seite. Wer im ordentlichen Verfahren nachweisen kann, dass er mindestens fünf Jahre die obligatorische Schule in der Schweiz besucht oder in der Schweiz einen Abschluss der Sekundarstufe II erworben hat, ist von den Fragen befreit. Dasselbe gilt für die Teilnahme am Kurs «Vivre en Suisse et à Neuchâtel: connaissances civiques pour les candidates et candidats à la naturalisation», den das COSM anbietet und zu dem du dich mit einem Formular auf der Kantonsseite anmeldest; im erleichterten Verfahren gelten diese Befreiungen nicht. Der Kurs schliesst mit einer Prüfung ab, die du bestehen musst, um die Bestätigung zu erhalten; bei Misserfolg kannst du sie ein zweites Mal ablegen oder den Wissenstest beim Gespräch im COSM machen. Schon für die Kursanmeldung musst du Französisch A2 schriftlich und B1 mündlich nachweisen.

Der Test ist Teil einer Abklärung, die weiter reicht als das Wissen. Das COSM prüft für den Service cantonal de la population, ob du die Integrationskriterien erfüllst: Beachtung von Sicherheit und Ordnung, Achtung der Verfassungswerte, Französisch B1 mündlich und A2 schriftlich, Teilnahme am Wirtschaftsleben oder an einer Ausbildung, keine Sozialhilfe in den letzten drei Jahren, Unterstützung der Integration der Familie, Vertrautheit mit den Lebensverhältnissen in der Schweiz mit Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben und Kontakten zu Schweizerinnen und Schweizern, keine Gefährdung der Sicherheit. Sind die Voraussetzungen erfüllt, geht das Dossier an den Gemeinderat deiner Wohngemeinde, der innert drei Monaten auf Antrag seiner Einbürgerungskommission entscheidet; sind sie nicht erfüllt, weist der Staatsrat das Gesuch auf Antrag der kantonalen Kommission ab.

Unsere 50 Fragen zum Kanton Neuenburg decken den kantonalen Teil dieser 16 Fragen ab: die Reformation von 1530 mit Guillaume Farel, das Fürstentum unter dem König von Preussen ab 1707, den Doppelstatus als Schweizer Kanton und preussisches Fürstentum von 1815 bis 1848, die unblutige Revolution vom 1. März 1848 und den Vertrag von Paris 1857, den Neuenburgersee als grössten ganz in der Schweiz liegenden See, den Chasseral, die Uhrenstädte La Chaux-de-Fonds und Le Locle im UNESCO-Welterbe seit 2009, Le Corbusier, Piaget und Agassiz, den Grand Conseil mit 100 und den Conseil d'État mit 5 Mitgliedern, die 24 Gemeinden ohne Bezirke, das Ausländerstimmrecht, Absinth, Oeil de Perdrix und die Fête des Vendanges. Ergänze sie mit dem Bundesteil aus den Lektionen zu Politik, Geschichte und Geografie der Schweiz und arbeite den offiziellen Katalog des COSM durch.

Die ordentliche Einbürgerung im Kanton Neuenburg in sieben Schritten

In Neuenburg führt der Kanton das Verfahren von Anfang bis Ende: Der Service cantonal de la population nimmt das Gesuch entgegen, das COSM klärt die Integration ab, der Gemeinderat entscheidet innert drei Monaten, der Bund erteilt die Bewilligung und der Staatsrat das Kantonsbürgerrecht.

  1. 1

    Zivilstandsdaten und Sprachenpass

    Vor dem Gesuch lässt du deine Zivilstandsdaten vom Zivilstandskreis deines Wohnorts prüfen und nötigenfalls in Infostar eintragen, auf eigene Kosten. Gleichzeitig beschaffst du den fide-Sprachenpass oder ein anerkanntes Zertifikat, falls dich Muttersprache, Schule oder Ausbildung nicht befreien. Der Kanton warnt, dass beides je nach Situation dauern kann. Das Formular «Demande de naturalisation ordinaire» bestellst du beim Service cantonal de la population.

  2. 2

    Gesuch einreichen und Gebühr bezahlen

    Du reichst das Gesuch mit dem eidgenössischen Formular beim Service cantonal de la population ein, einzeln ab 9 Jahren, als Familie oder als Teilfamilie. Beilagen nach Art. 11 RLDCN: kantonales Formular, Bestätigung der Zivilstandsdaten, Wohnsitzbescheinigungen für die 2 Jahre im Kanton, Nachweise über die 10 Jahre in der Schweiz mit Bewilligungsart, Kopie der C-Bewilligung, Steuerbescheinigung, Betreibungsauszüge der letzten 5 Jahre für dich und deine Partnerin oder deinen Partner, Bescheinigung des Sozialdienstes, Sprachenpass oder Zertifikat, Arbeits- oder Ausbildungsbestätigung. Die kantonale Gebühr von CHF 1500 (650 für Minderjährige, 1900 für Paare) ist vollständig bei der Einreichung fällig.

  3. 3

    Formelle Prüfung

    Der Service prüft, ob C-Bewilligung, 10 Jahre Schweiz, 2 Jahre Kanton und Zivilstandsdaten stimmen und ob alle Unterlagen vorliegen. Fehlt etwas oder wird die Gebühr nicht fristgerecht bezahlt, ergeht ein Nichteintretens- oder Abschreibungsentscheid; CHF 300 (150 für Minderjährige) bleiben dann geschuldet, der Rest wird zurückerstattet.

  4. 4

    Integrationsabklärung und Test beim COSM

    Das COSM lädt dich zum Gespräch ein und prüft die Integrationskriterien. Dort beantwortest du mündlich die 16 Fragen zu Geografie, Geschichte, Politik und Gesellschaft der Schweiz und Neuenburgs, ausser du bist durch Schule, Sekundarstufe-II-Abschluss oder den Kurs «Vivre en Suisse et à Neuchâtel» befreit. Kinder ab 12 Jahren werden altersgerecht separat geprüft. Ein hängiges Strafverfahren sistiert das Verfahren bis zu seinem Abschluss.

  5. 5

    Entscheid des Gemeinderats

    Sind die Voraussetzungen erfüllt, übermittelt der Service das Dossier dem Gemeinderat deiner Wohngemeinde. Dieser ergänzt es bei Bedarf und entscheidet innert drei Monaten auf Antrag der kommunalen Kommission für Einbürgerungen und Aggregationen über das Gemeindebürgerrecht; die Gemeindegebühr beträgt CHF 150, für Paare 200. Gegen eine Ablehnung kannst du an das Kantonsgericht gelangen.

  6. 6

    Kantonaler Vorbescheid und eidgenössische Bewilligung

    Mit dem Gemeindebürgerrecht schickt der Service das Gesuch mit einem positiven Vorbescheid für das Kantonsbürgerrecht an das Staatssekretariat für Migration, das die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung erteilt; Bundesgebühr CHF 100 für eine Einzelperson, 150 für ein Ehepaar, 50 für Minderjährige. Wird das Gemeindebürgerrecht oder die Bundesbewilligung verweigert, schreibt der Service das Gesuch ab.

  7. 7

    Kantonsbürgerrecht durch den Staatsrat

    Liegt die eidgenössische Bewilligung vor, entscheidet der Staatsrat auf Antrag der kantonalen Einbürgerungskommission, in der die Leitungen des Service cantonal de la population, des Migrationsdienstes und des COSM sitzen. Er lehnt nur ab, wenn neue Tatsachen den positiven Vorbescheid ausgeschlossen hätten. Mit diesem Entscheid bist du Bürgerin oder Bürger des Kantons Neuenburg, deiner Gemeinde und der Schweiz.

Vier Beispielfragen aus unseren Neuenburg-Lektionen

So sehen die Übungsfragen in unseren Lektionen aus. Die richtige Antwort ist markiert, die Erklärung liefert den Hintergrund.

Am 1. März 1848 besetzten republikanische Kräfte das Schloss. Was war am bedeutsamsten?

  • Völlig unblutig — das Schloss fiel am Abend ohne WiderstandRichtige Antwort
  • Ausgelöst durch Napoleons III. militärische Intervention
  • Unterstützt von einer preussischen Garnison
  • Erforderte eine wochenlange Belagerung

Die Revolution vom 1. März 1848 verlief vollständig unblutig: Die Kolonne aus den Bergen nahm das Schloss am Abend ohne Widerstand ein. Der 1. März ist bis heute kantonaler Feiertag.

In welchem Jahr stimmte die Stadt Neuenburg für die Annahme des reformierten Glaubens?

  • 1530Richtige Antwort
  • 1545
  • 1519
  • 1536

1530 wurde Neuenburg eine der ersten Schweizer Städte, die den Protestantismus annahmen.

Welche Besonderheit hat der Neuenburgersee?

  • Höchstgelegener schiffbarer See
  • Einziger See zwischen zwei Kantonen
  • Tiefster See der Schweiz
  • Grösster See vollständig innerhalb der SchweizRichtige Antwort

Der Neuenburgersee ist der grösste See, der vollständig innerhalb der Schweizer Grenzen liegt.

Wie viele Sitze hat der neuenburgische Grand Conseil?

  • 100 Sitze, Proporz, 4 JahreRichtige Antwort
  • 115 Sitze, Mehrheitswahl, 5 Jahre
  • 80 Sitze, Mehrheitswahl, 4 Jahre
  • 130 Sitze, Proporz, 5 Jahre

Seit der Wahl 2021 hat der Grand Conseil 100 Sitze, alle 4 Jahre nach Proporz in einem einzigen Wahlkreis gewählt; zuvor waren es 115.

Lektionen

Häufige Fragen zum Einbürgerungstest im Kanton Neuenburg

Gibt es im Kanton Neuenburg einen Einbürgerungstest?
Ja, mündlich beim Gespräch mit dem COSM: 16 Fragen, je vier zu Geografie, Geschichte, Politik und Gesellschaft, mindestens eine pro Thema zum Kanton. Mit 10 richtigen Antworten ist er bestanden, Teilantworten zählen als falsch. Der vollständige Fragenkatalog ist als PDF publiziert, aktuell in der Ausgabe Juni 2026.
Wer ist vom Test befreit?
Im ordentlichen Verfahren, wer mindestens 5 Jahre die obligatorische Schule in der Schweiz besucht hat, einen Abschluss der Sekundarstufe II in der Schweiz erworben hat oder den Kurs «Vivre en Suisse et à Neuchâtel» des COSM absolviert hat. Im erleichterten Verfahren gelten diese Befreiungen nicht.
Welches Französischniveau brauche ich?
B1 mündlich und A2 schriftlich, nachgewiesen mit dem fide-Sprachenpass oder einem anerkannten Zertifikat wie DALF, DELF, TCF oder TEF. Kein Nachweis nötig bei französischer Muttersprache, nach 5 Jahren obligatorischer Schule auf Französisch oder einem Abschluss der Sekundarstufe II oder Tertiärstufe auf Französisch.
Wie lange muss ich in Neuenburg wohnen?
10 Jahre in der Schweiz nach Bundesrecht und 2 Jahre im Kanton Neuenburg; für die zweite Generation und eingetragene Partnerinnen und Partner von Schweizerinnen und Schweizern 2 Jahre einschliesslich des Jahres vor dem Gesuch. Eine Frist für die Gemeinde gibt es nicht.
Was kostet die Einbürgerung in Neuenburg?
Kanton: CHF 1500 für eine erwachsene Person, 650 für eine minderjährige, 1900 für ein Paar, pro Dossier und vollständig bei der Einreichung fällig; einbezogene Kinder kosten nichts. Gemeinde: CHF 150, für Paare 200. Bund: CHF 100, 150 für Ehepaare, 50 für Minderjährige. Dazu Sprachenpass und Zivilstandsdokumente. Stand 5. September 2026.
Wie lange dauert die Einbürgerung in Neuenburg?
Der Kanton nennt keine Gesamtdauer. Fest ist die Frist des Gemeinderats von drei Monaten; Sprachenpass und Zivilstandsprüfung vor dem Gesuch können laut Kanton je nach Situation länger dauern. Frag den Service cantonal de la population nach dem Stand deines Dossiers per Post oder E-Mail.
Wer entscheidet über mein Gesuch?
Der Service cantonal de la population führt das Verfahren, das COSM klärt die Integration ab. Der Gemeinderat erteilt das Gemeindebürgerrecht auf Antrag der kommunalen Kommission, das SEM die eidgenössische Bewilligung und der Staatsrat das Kantonsbürgerrecht auf Antrag der kantonalen Kommission. Gegen Entscheide von Gemeinderat und Staatsrat steht die Beschwerde an das Kantonsgericht offen.
Was gilt für Kinder und Paare?
Ein Gesuch kann einzeln ab 9 Jahren, als Familie oder Teilfamilie gestellt werden; minderjährige Kinder werden in der Regel einbezogen und ab 12 Jahren separat geprüft, ab 16 müssen sie schriftlich zustimmen. Als Paar gelten Verheiratete, eingetragene Partnerinnen und Partner und Konkubinatspaare mit 3 Jahren gemeinsamem Wohnsitz.

Quellen

  1. République et canton de Neuchâtel, Service cantonal de la population: Naturalisation (procédure ordinaire, conditions formelles et matérielles, émoluments, contact du secteur des naturalisations)
  2. République et canton de Neuchâtel, COSM: Préparation à la naturalisation (test oral de 16 questions, réussite à 10, exemptions, cours «Vivre en Suisse et à Neuchâtel», questionnaires édition juin 2026)
  3. Loi sur le droit de cité neuchâtelois (LDCN, RSN 131.0) du 27 mars 2017, art. 4, 7 à 10, 14 à 24, 29, 30, 44 et 46
  4. Règlement d'exécution de la loi sur le droit de cité neuchâtelois (RLDCN, RSN 131.1) du 3 juillet 2017, état au 1er juillet 2026 (dernière modification: adaptation de la désignation du département par arrêté du 27 mai 2025, sans changement des art. 2, 6 à 13 et 16), art. 2, 6 à 13 et 16 (PDF)
  5. Constitution de la République et Canton de Neuchâtel (RSN 101): capitale, langue officielle, Grand Conseil de cent membres, Conseil d'État de cinq membres (PDF)
  6. Ville de Neuchâtel: Naturalisations (renvoi au Service cantonal de la population, Tivoli 28)
  7. Office fédéral de la statistique: Répertoire officiel des communes de Suisse (24 communes, aucun district, état au 5 septembre 2026)
  8. Loi fédérale sur la nationalité suisse (LN, RS 141.0), art. 9, 11, 12 et 14, et ordonnance sur la nationalité (OLN, RS 141.01), art. 6 et 25
  9. COSM: Questionnaire de connaissances de la Suisse et de Neuchâtel, sans réponses, édition juin 2026 (PDF, fichier daté janvier 2026)
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Ablauf, Themen und Vorbereitung für Neuenburg: unser ausführlicher Leitfaden geht über diese Übersicht hinaus.

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