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Einbürgerungstest Freiburg: drei Gespräche statt Prüfung, Französisch oder Deutsch A2/B1 und der Grosse Rat

Im Kanton Freiburg gibt es keinen schriftlichen Einbürgerungstest. Der Kanton sagt es selbst: Wer sich einbürgern lassen will, muss sich keiner «véritable examen» stellen, sondern führt Gespräche. Drei davon prägen das Verfahren: das Gespräch mit einer Ermittlerin oder einem Ermittler des Amts für Zivilstand und Einbürgerung (SENa), die Anhörung durch die Einbürgerungskommission deiner Gemeinde und, in der ersten Generation, die Anhörung durch die Einbürgerungskommission des Grossen Rats. Dazu kommen Französisch oder Deutsch auf A2 schriftlich und B1 mündlich, 3 Jahre im Kanton und die Wohnsitzfrist deiner Gemeinde. Über das Kantonsbürgerrecht entscheidet der Grosse Rat per Dekret.

  • 7 Lektionen
  • 50 Fragen

Diese Seite fasst zusammen, was das Freiburger Bürgerrechtsgesetz (LDCF), sein Reglement mit dem Gebührentarif (RDCF), die Seiten und Merkblätter des SENa sowie die Gemeinden Freiburg, Bulle, Villars-sur-Glâne und Murten am 5. September 2026 veröffentlicht haben. Jede Angabe ist mit ihrer Quelle verlinkt; Gebühren, Kursdaten und Wartezeiten ändern sich, frag deshalb beim SENa und bei deiner Gemeinde nach.

Die Voraussetzungen im Kanton Freiburg auf einen Blick

Aufenthalt in der Schweiz
10 Jahre, davon 3 in den 5 Jahren vor dem Gesuch; die Jahre zwischen dem vollendeten 8. und 18. Lebensjahr zählen doppelt. Angerechnet werden nur Bewilligungen B, C, Ci und F, die Jahre mit F zur Hälfte.[1][3][15]
Bewilligung
Niederlassungsbewilligung C beim Gesuch; seit dem 1. Januar 2018 können nur C-Bewilligte ein Gesuch stellen.[1][13][15]
Wohnsitz im Kanton und in der Gemeinde
3 Jahre im Kanton Freiburg, davon 2 in den letzten 5 Jahren (Art. 9 LDCF). Zweite Generation: 2 Jahre, davon 1 in den letzten 2, wobei Jahre in Bern, Waadt, Neuenburg, Genf, Jura und Zürich mitzählen. Die Gemeinden dürfen höchstens 3 Jahre Wohnsitz verlangen; die Stadt Freiburg verlangt 2 Jahre.[6][1][9]
Wissensnachweis
Kein schriftlicher Test. «Angemessene Kenntnisse des öffentlichen und politischen Lebens» (Art. 8 LDCF) werden in Gesprächen geprüft: mit dem SENa im Ermittlungsbericht, mit der Einbürgerungskommission der Gemeinde und, in der ersten Generation, mit der Einbürgerungskommission des Grossen Rats. Beide Kommissionen dürfen auf die Anhörung verzichten, wenn das Dossier eine vollständig gelungene Integration zeigt.[6][2][3]
Sprache
Französisch oder Deutsch, je nach Amtssprache der Gemeinde, auf A2 schriftlich und B1 mündlich, nachgewiesen mit einem Zertifikat nach ALTE-Standard wie fide. Kein Zertifikat brauchen Muttersprachige, wer mindestens 5 Jahre die obligatorische Schule auf Französisch oder Deutsch besucht oder eine Ausbildung der Sekundarstufe II oder Tertiärstufe in einer dieser Sprachen abgeschlossen hat.[3][7][1]
Sozialhilfe
Keine Sozialhilfe in den 3 Jahren vor dem Gesuch, ausser sie ist vollständig zurückbezahlt; persönliche Umstände wie Behinderung, schwere Krankheit oder Armut trotz Arbeit werden berücksichtigt (Art. 5 RDCF).[1][3][7]
Strafregister, Steuern, Betreibungen
Keine Verurteilung wegen einer Straftat, die mangelnden Respekt vor der Rechtsordnung zeigt, in den 5 Jahren vor dem Gesuch; guter Ruf; Steuern bezahlt; Betreibungsregisterauszug der letzten 5 Jahre und letzte Steuerveranlagung liegen dem Gesuch bei.[6][7][1]
Kantonale Gebühren
CHF 200 Vorschuss bei der Einreichung, der Rest vor der Überweisung an den Grossen Rat; insgesamt in der Regel CHF 800 bis 1500 (SENa, Stand 1. Januar 2025). Der Tarif im Anhang des RDCF rechnet nach Schritten: Einreichung 100 bis 250, Ermittlungsbericht 150 bis 200 pro Person, Prüfung durch die Kommission des Grossen Rats 100 bis 200 pro Person, Abschluss 100. Die zweite Generation zahlt weniger.[3][7][1]
Gemeindegebühren und Bund
Jede Gemeinde hat einen eigenen Tarif: Die Stadt Freiburg verrechnet ordentliche Gesuche nach Posten von je CHF 25 bis 350, für Studierende, Lernende und Sozialhilfebeziehende zu einem Drittel (mindestens CHF 400); Bulle verlangt CHF 600 für die erste und 300 für die zweite Generation. Der Bund verlangt CHF 100 (Einzelperson), 150 (Ehepaar) oder 50 (Minderjährige). Stand 5. September 2026.[10][12][15]
Dauer
24 bis 36 Monate laut Kanton. Allein bis zum Ermittlungsgespräch vergehen im Durchschnitt 12 Monate, und die Registrierung im Zivilstandsregister vor dem Gesuch braucht mindestens 3 Monate.[2][1][3]
Entscheid und Empfang
Der Grosse Rat erteilt das Kantonsbürgerrecht per Dekret, das ohne Namen im Amtsblatt publiziert wird; die Einbürgerung gilt ab dem Tag des Dekrets. Danach lädt das SENa zum obligatorischen offiziellen Empfang mit Versprechen vor dem Staatsrat, mindestens zweimal pro Jahr in verschiedenen Regionen.[6][7][1]
Zuständig
Service de l'état civil et des naturalisations / Amt für Zivilstand und Einbürgerung (SENa), Route des Arsenaux 41, Postfach 214, 1701 Freiburg, Telefon +41 26 305 14 17, www.fr.ch/sena. Das Amt führt das ganze Verfahren; Vorfragebogen per Post oder am Schalter, Einreichung ohne Termin zu den Öffnungszeiten.[1][3][13]

Angaben geprüft am 5. September 2026.

So funktionieren die Einbürgerungsgespräche im Kanton Freiburg

Artikel 8 des Freiburger Bürgerrechtsgesetzes (LDCF) zählt die Integrationskriterien auf, darunter «des connaissances appropriées de la vie publique et politique», und Artikel 15 macht sie zum Gegenstand des Ermittlungsberichts des SENa. Wie geprüft wird, erklärt der Kanton auf seiner Seite «La naturalisation»: Die Gespräche seien kein «véritable examen», Freiburg habe sich für «entretiens plus informels» entschieden. Drei Gespräche gehören zum Verfahren: das Einzelgespräch mit einer Ermittlerin oder einem Ermittler des SENa, für das du im Durchschnitt nach 12 Monaten aufgeboten wirst und das mit deiner Zustimmung per Video stattfinden kann (Art. 8a RDCF); die Anhörung durch die Einbürgerungskommission deiner Gemeinde mit 5 bis 11 Mitgliedern (Art. 43 LDCF); und in der ersten Generation die Anhörung durch die Einbürgerungskommission des Grossen Rats (Art. 20 LDCF). Beide Kommissionen dürfen darauf verzichten, wenn das Dossier eine vollständig gelungene Integration zeigt. Kinder über 12 Jahre werden vom SENa grundsätzlich einzeln angehört.

Worum es in den Gesprächen geht, listet der Kanton selbst auf: deine Teilnahme am Wirtschaftsleben (Ausbildung, Tätigkeit, Pläne), am sozialen und kulturellen Leben (Vereine, Anlässe in der Region), allfällige Polizeieinträge, die Kenntnis von Bräuchen, Traditionen und Lebensweise in der Schweiz, das öffentliche und politische Leben (Funktionsweise des Föderalismus, Namen und Grösse der Gemeinde-, Kantons- und Bundesbehörden, Wahlverfahren, die Fähigkeit, Politikerinnen und Politiker zu nennen) sowie Geografie, Geschichte und Aktualität. Als Lernstoff gibt das SENa jedes Jahr die Broschüre «Informations civiques de base pour la naturalisation» heraus; die Ausgabe 2026 behandelt Rechte und Pflichten, die Nachbarländer und Landessprachen, die sieben Bezirke mit ihren Hauptorten von Freiburg bis Châtel-St-Denis, Vanil Noir, Moléson und die Freiburger Seen, die Bundesbehörden mit den Mitgliedern des Bundesrats, die Freiburger Mitglieder der eidgenössischen Räte, den Staatsrat mit 7 Mitgliedern, den Grossen Rat mit 110 Abgeordneten, die Oberamtspersonen der Bezirke, die Gemeindebehörden und die Volksrechte bis zur Freiburger Volksmotion.

Die Gemeinden füllen den Rahmen unterschiedlich. In der Stadt Freiburg wird die Einbürgerungskommission vom Generalrat gewählt, tagt 15 bis 20 Mal pro Jahr, bespricht jedes Dossier vor der Anhörung und prüft im Gespräch Integration, Französisch oder Deutsch und Staatskunde; das Stadtreglement lädt Gesuchstellende ab 14 Jahren zu einem Staatskundekurs mit Kursunterlagen ein, obligatorisch ist er nur für Personen, die wegen ungenügender Kenntnisse des öffentlichen und politischen Lebens abgewiesen wurden. Bulle hat eine Kommission mit sieben Mitgliedern und bietet seit Mai 2018 mehrmals pro Jahr einen kostenlosen, freiwilligen Vorbereitungskurs von zwei Stunden an, zu dem die Betroffenen automatisch eingeladen werden. In Murten empfiehlt die Einbürgerungskommission dem Gemeinderat, der entscheidet. Das SENa selbst kann einen Staatskundekurs für CHF 30 bis 50 anbieten (Anhang RDCF). Das Gespräch findet in der Amtssprache deiner Gemeinde statt, im zweisprachigen Freiburg auf Französisch oder Deutsch.

Unsere 50 Fragen zum Kanton Freiburg decken den kantonalen Teil dieser Gespräche ab: die Gründung der Stadt durch die Zähringer 1157 auf dem Saanefelsen, die Schlacht bei Murten 1476, den Beitritt zur Eidgenossenschaft 1481 zusammen mit Solothurn, die Reformation, die Freiburg ablehnte, den Röstigraben mitten durch den Kanton mit dem deutschsprachigen Sensebezirk, die 110 Mitglieder des Grossen Rats und die 7 des Staatsrats, die Universität von 1889, Greyerzer, Bénichon und Fondue moitié-moitié. Ergänze sie mit dem Bundesteil aus den Lektionen zu Politik, Geschichte und Geografie der Schweiz und lies die Broschüre des SENa, bevor du zu den Gesprächen gehst.

Die ordentliche Einbürgerung im Kanton Freiburg in sieben Schritten

Im Kanton Freiburg beginnt und endet das Verfahren beim kantonalen Amt: Das SENa nimmt das Gesuch entgegen, erstellt den Ermittlungsbericht, leitet das Dossier an die Gemeinde, den Bund und schliesslich an den Grossen Rat weiter und organisiert den Empfang. Der Kanton rechnet mit 24 bis 36 Monaten.

  1. 1

    Vorfragebogen und Eintrag im Zivilstandsregister

    Du füllst den «Questionnaire préalable» aus, für jede Person über 12 Jahre einzeln, und schickst ihn dem SENa oder bringst ihn an den Schalter. Das Amt prüft deine Zivilstandsdaten und trägt dich im Register Infostar ein; dafür braucht es mindestens 3 Monate. Erst danach kann das Gesuch formell eingereicht werden.

  2. 2

    Gesuch einreichen und CHF 200 Vorschuss

    Mit dem Formular, das dir das SENa per Post schickt, reichst du das Dossier ohne Termin am Schalter ein: Motivationsschreiben, Passfoto, Sprachzertifikat oder Nachweis der Befreiung, Wohnsitzbescheinigung der Gemeinde, Aufenthaltsbestätigung der Migrationsbehörde, Betreibungsauszug der letzten 5 Jahre, letzte Steuerveranlagung, Kopie von C-Bewilligung und Pass, Strafregisterauszug des Herkunftslands, Schulzeugnisse und Lebenslauf (Art. 2 RDCF). CHF 200 werden am selben Tag eingezogen; nur vollständige Dossiers werden angenommen.

  3. 3

    Ermittlungsgespräch mit dem SENa

    Eine Ermittlerin oder ein Ermittler des SENa lädt dich im Durchschnitt innert 12 Monaten zum Einzelgespräch ein, mit deiner Zustimmung auch per Video. Daraus entsteht der Ermittlungsbericht über deine persönliche, berufliche und familiäre Situation, Schulweg, Polizeidaten, öffentliche Pflichten, Lebensweise und deine Kenntnisse des öffentlichen und politischen Lebens (Art. 15 LDCF). Kinder über 12 werden grundsätzlich einzeln angehört.

  4. 4

    Anhörung und Entscheid der Gemeinde

    Das SENa übergibt das Dossier deiner Gemeinde, die als erste Behörde formell entscheidet. Die Einbürgerungskommission mit 5 bis 11 Mitgliedern hört dich in der Regel an und stellt dem Gemeinderat einen begründeten Antrag; die Gemeinde verlangt 1 bis 3 Jahre Wohnsitz und erhebt ihre Gebühr. Der Gemeinderat entscheidet über das Gemeindebürgerrecht; eine Ablehnung ist zu begründen, kann beim Oberamt angefochten werden und löst eine Wartefrist von 2 Jahren aus.

  5. 5

    Eidgenössische Einbürgerungsbewilligung

    Mit dem Gemeindebürgerrecht leitet das SENa das Dossier mit dem kantonalen Vorbescheid an das Staatssekretariat für Migration weiter. Das SEM entscheidet aufgrund der Akten ohne Anhörung und erteilt die eidgenössische Bewilligung; Bundesgebühr CHF 100 für eine Einzelperson, 150 für ein Ehepaar, 50 für Minderjährige.

  6. 6

    Aktualisierung des Dossiers und Kommission des Grossen Rats

    Das SENa schickt dir Formulare, die Liste der nachzureichenden Dokumente und die letzte Rechnung; nur vollständige und fristgerecht zurückgesandte Dossiers gehen weiter. Der Staatsrat verabschiedet den Dekretsentwurf, und die Einbürgerungskommission des Grossen Rats prüft jedes Dossier; Gesuchstellende der ersten Generation lädt sie zum Gespräch ein, ausser die Anhörung in der Gemeinde zeigt bereits eine vollständig gelungene Integration.

  7. 7

    Dekret des Grossen Rats und offizieller Empfang

    Der Grosse Rat entscheidet über das Kantonsbürgerrecht und die Schweizer Staatsbürgerschaft. Die Einbürgerung gilt ab dem Tag des Dekrets, das ohne Namen im Amtsblatt erscheint (Art. 21 und 24 LDCF). Danach lädt dich das SENa persönlich zum offiziellen Empfang ein, an dem du vor dem Staatsrat das Versprechen auf die Bundes- und die Kantonsverfassung ablegst und die Einbürgerungsurkunde sowie den Heimatschein erhältst; die Teilnahme ist Pflicht.

Vier Beispielfragen aus unseren Freiburg-Lektionen

So sehen die Übungsfragen in unseren Lektionen aus. Die richtige Antwort ist markiert, die Erklärung liefert den Hintergrund.

Welcher Kanton trat der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur gleichen Zeit wie Freiburg im Dezember 1481 bei?

  • SolothurnRichtige Antwort
  • Wallis
  • Bern
  • Luzern

Freiburg und Solothurn wurden gemeinsam im Dezember 1481 aufgenommen, beide hatten während der Burgunderkriege Loyalität bewiesen. Das Stanser Verkommnis — vermittelt durch Niklaus von Flüe — löste die internen Spannungen, die ihre Aufnahme blockiert hatten. Ihr gleichzeitiger Beitritt brachte die Gesamtzahl der Kantone in der Eidgenossenschaft auf zehn und markierte die erste westliche Expansion des Schweizer politischen Projekts.

Was ist am Verlauf des Röstigrabens im Kanton Freiburg besonders?

  • Freiburg hat den Röstigraben nur an seiner Ostgrenze, als Verwaltungsgrenze mit Bern
  • Freiburg ist der einzige Kanton, in dem die Sprachgrenze entlang eines physischen Gebirgskamms verläuft
  • Die deutsch-französische Sprachgrenze verläuft direkt durch das eigene Kantonsgebiet — Freiburg ist einer der drei offiziell zweisprachigen Kantone der SchweizRichtige Antwort
  • Freiburg legte die Röstigrabengrenze 1848 durch einen formellen Vertrag mit den Nachbarkantonen fest

Der Röstigraben — die deutsch-französische Kulturgrenze der Schweiz — folgt meist den Kantonsgrenzen, doch drei Kantone sind offiziell zweisprachig und tragen ihn im eigenen Gebiet: Bern, Wallis und Freiburg. In Freiburg ist der Sensebezirk im Osten deutschsprachig; der Seebezirk um Murten ist offiziell zweisprachig mit deutschsprachiger Mehrheit, und die übrigen fünf Bezirke sind französischsprachig. Freiburg führt beide Sprachen in einem einzigen Kantonsparlament, einer Regierung und einem Gerichtssystem — ein lebendiges Labor der Schweizer Zweisprachigkeit.

Eine deutschsprachige Familie, die in den Kanton Freiburg zieht, würde die meisten deutschsprachigen Gemeinden in welchem Bezirk finden?

  • Veveyse
  • Sense/SingineRichtige Antwort
  • Glâne
  • Broye

Der Bezirk Sense/Singine im Osten des Kantons Freiburg ist das überwiegend deutschsprachige Gebiet des Kantons, mit Dörfern wie Plaffeien, Düdingen und Tafers. Er bildet den Kern der rund 25 % grossen deutschsprachigen Minderheit des Kantons. Auch der Seebezirk um Murten ist mehrheitlich deutschsprachig, während Saane, Greyerz, Glâne, Broye und Veveyse überwiegend französischsprachig sind. Die beiden Bezirksnamen spiegeln diese Zweisprachigkeit wider: 'Sense' auf Deutsch, 'Singine' auf Französisch.

Wie viele Mitglieder gehören dem Freiburger Kantonsparlament, dem Grossen Rat, an?

  • 80
  • 110Richtige Antwort
  • 130
  • 100

Der Grosse Rat Freiburgs (Grand Conseil auf Französisch, Grosser Rat auf Deutsch) hat 110 Mitglieder, die von der Bevölkerung für 5-jährige Amtszeiten gewählt werden. Gewählt wird im Proporzverfahren in 8 Wahlkreisen — den 7 Bezirken, wobei der Saanebezirk geteilt ist. Das Parlament ist das Gesetzgebungsorgan, das für die Verabschiedung von Kantonsgesetzen und die Genehmigung des Kantonsbudgets zuständig ist. Die Sitzungen werden zweisprachig auf Französisch und Deutsch abgehalten, was die zwei Amtssprachen des Kantons widerspiegelt.

Lektionen

Häufige Fragen zum Einbürgerungstest im Kanton Freiburg

Gibt es im Kanton Freiburg einen Einbürgerungstest?
Nein, keinen schriftlichen. Der Kanton setzt auf Gespräche: mit dem SENa für den Ermittlungsbericht, mit der Einbürgerungskommission der Gemeinde und in der ersten Generation mit der Kommission des Grossen Rats. Gefragt wird nach Integration, Sprache, Bräuchen, Institutionen, Geografie, Geschichte und Aktualität; die Broschüre «Informations civiques de base» des SENa ist der offizielle Lernstoff.
Französisch oder Deutsch, und auf welchem Niveau?
Eine der beiden Amtssprachen des Kantons, in der Praxis die Amtssprache deiner Gemeinde, auf A2 schriftlich und B1 mündlich. Ohne Zertifikat geht es bei Muttersprache, nach 5 Jahren obligatorischer Schule oder einer Ausbildung der Sekundarstufe II oder Tertiärstufe auf Französisch oder Deutsch. Im Gespräch zählt laut Kanton vor allem, ob du eine Unterhaltung führen kannst.
Wie lange muss ich im Kanton und in der Gemeinde wohnen?
3 Jahre im Kanton, davon 2 in den letzten 5 Jahren, zusätzlich zu den 10 Jahren in der Schweiz nach Bundesrecht. Die zweite Generation braucht 2 Jahre im Kanton, wobei Jahre in Bern, Waadt, Neuenburg, Genf, Jura und Zürich mitzählen. Die Gemeinden verlangen 1 bis 3 Jahre, die Stadt Freiburg 2.
Was kostet die Einbürgerung im Kanton Freiburg?
Kanton: CHF 200 Vorschuss, insgesamt in der Regel CHF 800 bis 1500, für die zweite Generation weniger. Gemeinde: nach eigenem Tarif, in der Stadt Freiburg Posten von CHF 25 bis 350 pro Schritt, in Bulle CHF 600 beziehungsweise 300. Bund: CHF 100, 150 für Ehepaare, 50 für Minderjährige. Dazu kommen Sprachzertifikat und Dokumente. Stand 5. September 2026.
Wie lange dauert die Einbürgerung im Kanton Freiburg?
Der Kanton nennt 24 bis 36 Monate. Bis zum Ermittlungsgespräch dauert es im Durchschnitt 12 Monate, die Registrierung im Zivilstandsregister vor dem Gesuch mindestens 3 Monate. Bezahlst du die letzte Rechnung nicht rechtzeitig, wird das Gesuch von der Traktandenliste des Grossen Rats gestrichen.
Wer entscheidet über mein Gesuch?
Drei Behörden nacheinander: der Gemeinderat über das Gemeindebürgerrecht, das SEM über die eidgenössische Bewilligung und der Grosse Rat per Dekret über Kantonsbürgerrecht und Schweizer Staatsbürgerschaft, auf Antrag des Staatsrats und nach Prüfung durch seine Einbürgerungskommission. Bei Schweizerinnen und Schweizern aus anderen Kantonen entscheidet der Staatsrat.
Was passiert bei einer Ablehnung?
Gegen Entscheide des Gemeinderats kannst du beim Oberamt Beschwerde führen, gegen Entscheide des SENa, des Staatsrats oder des Grossen Rats beim Kantonsgericht. Nach einer rechtskräftigen Ablehnung gilt eine Wartefrist von 2 Jahren für ein neues Gesuch (Art. 54 LDCF). Bezahlte Gebühren bleiben für die durchlaufenen Schritte geschuldet.
Was gilt für Kinder, Ehepaare und Konkubinatspaare?
Minderjährige Kinder werden in der Regel ins Gesuch der Eltern einbezogen; ab 16 müssen sie schriftlich zustimmen, ab 14 können sie ein eigenes Gesuch stellen. Ehepaare können gemeinsam einreichen, jede Person muss aber alle Voraussetzungen selbst erfüllen. Unverheiratete Paare, die seit 3 Jahren wie Ehepaare zusammenleben, gelten im Gesetz als verheiratet.

Quellen

  1. Etat de Fribourg, SENa: Naturalisation ordinaire (marche à suivre en neuf étapes, conditions, avance de CHF 200, documents), mise à jour du 26 août 2026
  2. Etat de Fribourg, SENa: La naturalisation (les entretiens de la procédure, durée de 24 à 36 mois), mise à jour du 20 août 2026
  3. SENa: Naturalisation ordinaire, informations complémentaires du 1er janvier 2025 (conditions, dispenses linguistiques, frais CHF 800 à 1500, première et deuxième génération, adresses) (PDF)
  4. SENa: Informations civiques de base pour la naturalisation, année 2026 (brochure officielle: repères géographiques, institutions fédérales, cantonales et communales, droits politiques) (PDF)
  5. SENa: Schéma du processus de naturalisation ordinaire (PDF)
  6. Loi sur le droit de cité fribourgeois (LDCF, RSF 114.1.1), art. 7 à 9, 12 à 21, 24 à 28, 41 à 43, 53 et 54
  7. Règlement sur le droit de cité fribourgeois (RDCF, RSF 114.1.11), art. 2, 5 à 9, 12, 16 à 19 et annexe 1 (tarif des émoluments)
  8. Constitution du canton de Fribourg (RSF 10.1): capitale, langues officielles, Grand Conseil de 110 députés, Conseil d'Etat de sept membres
  9. Ville de Fribourg: Règlement sur le droit de cité du 2 juillet 2019 (résidence communale de deux ans, audition, cours d'instruction civique)
  10. Ville de Fribourg: Tarif de l'émolument en matière de naturalisation du 11 janvier 2022
  11. Ville de Fribourg: Commission des naturalisations (entretien, cours d'instruction civique, 15 à 20 séances par an)
  12. Ville de Bulle: Naturalisations, devenir Suisse (commission de sept membres, cours préparatoire gratuit, émoluments communaux)
  13. Commune de Villars-sur-Glâne: Naturalisations (adresse du SENa, règlement communal du 13 décembre 2018)
  14. Stadt Murten: Einbürgerungsverfahren (Gemeinderat auf Empfehlung der Einbürgerungskommission, Kontakt des kantonalen Amts)
  15. Loi fédérale sur la nationalité suisse (LN, RS 141.0), art. 9, 11, 12 et 14, et ordonnance sur la nationalité (OLN, RS 141.01), art. 6 et 25
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