Artikel 8 des Freiburger Bürgerrechtsgesetzes (LDCF) zählt die Integrationskriterien auf, darunter «des connaissances appropriées de la vie publique et politique», und Artikel 15 macht sie zum Gegenstand des Ermittlungsberichts des SENa. Wie geprüft wird, erklärt der Kanton auf seiner Seite «La naturalisation»: Die Gespräche seien kein «véritable examen», Freiburg habe sich für «entretiens plus informels» entschieden. Drei Gespräche gehören zum Verfahren: das Einzelgespräch mit einer Ermittlerin oder einem Ermittler des SENa, für das du im Durchschnitt nach 12 Monaten aufgeboten wirst und das mit deiner Zustimmung per Video stattfinden kann (Art. 8a RDCF); die Anhörung durch die Einbürgerungskommission deiner Gemeinde mit 5 bis 11 Mitgliedern (Art. 43 LDCF); und in der ersten Generation die Anhörung durch die Einbürgerungskommission des Grossen Rats (Art. 20 LDCF). Beide Kommissionen dürfen darauf verzichten, wenn das Dossier eine vollständig gelungene Integration zeigt. Kinder über 12 Jahre werden vom SENa grundsätzlich einzeln angehört.
Worum es in den Gesprächen geht, listet der Kanton selbst auf: deine Teilnahme am Wirtschaftsleben (Ausbildung, Tätigkeit, Pläne), am sozialen und kulturellen Leben (Vereine, Anlässe in der Region), allfällige Polizeieinträge, die Kenntnis von Bräuchen, Traditionen und Lebensweise in der Schweiz, das öffentliche und politische Leben (Funktionsweise des Föderalismus, Namen und Grösse der Gemeinde-, Kantons- und Bundesbehörden, Wahlverfahren, die Fähigkeit, Politikerinnen und Politiker zu nennen) sowie Geografie, Geschichte und Aktualität. Als Lernstoff gibt das SENa jedes Jahr die Broschüre «Informations civiques de base pour la naturalisation» heraus; die Ausgabe 2026 behandelt Rechte und Pflichten, die Nachbarländer und Landessprachen, die sieben Bezirke mit ihren Hauptorten von Freiburg bis Châtel-St-Denis, Vanil Noir, Moléson und die Freiburger Seen, die Bundesbehörden mit den Mitgliedern des Bundesrats, die Freiburger Mitglieder der eidgenössischen Räte, den Staatsrat mit 7 Mitgliedern, den Grossen Rat mit 110 Abgeordneten, die Oberamtspersonen der Bezirke, die Gemeindebehörden und die Volksrechte bis zur Freiburger Volksmotion.
Die Gemeinden füllen den Rahmen unterschiedlich. In der Stadt Freiburg wird die Einbürgerungskommission vom Generalrat gewählt, tagt 15 bis 20 Mal pro Jahr, bespricht jedes Dossier vor der Anhörung und prüft im Gespräch Integration, Französisch oder Deutsch und Staatskunde; das Stadtreglement lädt Gesuchstellende ab 14 Jahren zu einem Staatskundekurs mit Kursunterlagen ein, obligatorisch ist er nur für Personen, die wegen ungenügender Kenntnisse des öffentlichen und politischen Lebens abgewiesen wurden. Bulle hat eine Kommission mit sieben Mitgliedern und bietet seit Mai 2018 mehrmals pro Jahr einen kostenlosen, freiwilligen Vorbereitungskurs von zwei Stunden an, zu dem die Betroffenen automatisch eingeladen werden. In Murten empfiehlt die Einbürgerungskommission dem Gemeinderat, der entscheidet. Das SENa selbst kann einen Staatskundekurs für CHF 30 bis 50 anbieten (Anhang RDCF). Das Gespräch findet in der Amtssprache deiner Gemeinde statt, im zweisprachigen Freiburg auf Französisch oder Deutsch.
Unsere 50 Fragen zum Kanton Freiburg decken den kantonalen Teil dieser Gespräche ab: die Gründung der Stadt durch die Zähringer 1157 auf dem Saanefelsen, die Schlacht bei Murten 1476, den Beitritt zur Eidgenossenschaft 1481 zusammen mit Solothurn, die Reformation, die Freiburg ablehnte, den Röstigraben mitten durch den Kanton mit dem deutschsprachigen Sensebezirk, die 110 Mitglieder des Grossen Rats und die 7 des Staatsrats, die Universität von 1889, Greyerzer, Bénichon und Fondue moitié-moitié. Ergänze sie mit dem Bundesteil aus den Lektionen zu Politik, Geschichte und Geografie der Schweiz und lies die Broschüre des SENa, bevor du zu den Gesprächen gehst.