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Einbürgerungstest Freiburg 2026 – Leitfaden zweisprachiger Kanton

Kein schriftlicher Test im Kanton Freiburg: Gespräche mit dem SENa, der Gemeinde und dem Grossen Rat prüfen Integration und Staatskunde. Voraussetzungen, Gebühren, Dauer, Vorbereitung.

Veröffentlicht am 2026-02-24·9 Min. Lesezeit
Altstadt von Freiburg mit der St.-Nikolaus-Kathedrale und der Saane in der Hauptstadt des zweisprachigen Kantons

Freiburg hat keinen schriftlichen Test: drei Gespräche stattdessen

Der Kanton Freiburg führt keinen schriftlichen Einbürgerungstest durch, und auch keine Gemeinde des Kantons tut es. Die Einbürgerungsseite des Kantons sagt es deutlich: Die Gespräche des Verfahrens seien kein «véritable examen», Freiburg habe sich für «entretiens plus informels» entschieden. Das Gesetz verlangt «angemessene Kenntnisse des öffentlichen und politischen Lebens» (Art. 8 des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes LDCF), und diese Kenntnisse werden im Gespräch geprüft.

Drei Gespräche tragen das Verfahren. Zuerst befragt dich eine Ermittlerin oder ein Ermittler des Amts für Zivilstand und Einbürgerung (SENa) für den Ermittlungsbericht, im Durchschnitt etwa zwölf Monate nach der Einreichung. Dann hört dich die Einbürgerungskommission deiner Gemeinde an, ein Gremium aus 5 bis 11 gewählten Einwohnerinnen und Einwohnern, bevor der Gemeinderat über das Gemeindebürgerrecht entscheidet. Drittens hört dich in der ersten Generation die Einbürgerungskommission des Grossen Rats an, bevor das Parlament über das Dekret abstimmt. Beide Kommissionen dürfen auf die Anhörung verzichten, wenn das Dossier bereits eine vollständig gelungene Integration zeigt.

Alles Weitere auf dieser Seite folgt aus dieser Struktur: Es gibt keinen Prüfungstermin, keine Bestehensgrenze und keine Wiederholung. Du bereitest dich auf ein Gespräch auf Französisch oder Deutsch vor, über dein Leben in der Schweiz und über Land, Kanton und Gemeinde. Die Kantonsseite Freiburg führt jede Quelle hinter den Zahlen unten auf.

Wer ein Gesuch stellen kann: Bewilligung, Wohnsitz und Sprache

Zuerst gilt der Bundesrahmen: eine C-Bewilligung, 10 Jahre in der Schweiz, davon 3 in den 5 Jahren vor dem Gesuch, und die Jahre zwischen 8 und 18 doppelt gezählt. Angerechnet werden nur die Bewilligungen B, C, Ci und F, Jahre mit F zur Hälfte. Seit dem 1. Januar 2018 können überhaupt nur C-Bewilligte ein Gesuch stellen.

Darauf verlangt Artikel 9 LDCF 3 Jahre Wohnsitz im Kanton, davon 2 in den letzten 5 Jahren. Die zweite Generation, in der Schweiz geboren oder hier mehr als die Hälfte der obligatorischen Schulzeit zur Schule gegangen, braucht 2 Jahre im Kanton, und Jahre in Bern, Waadt, Neuenburg, Genf, Jura und Zürich zählen dank einer Gegenrechtsvereinbarung wie Freiburger Jahre. Die Gemeinden dürfen bis zu 3 Jahre Wohnsitz verlangen; der Kanton nennt 1 bis 3 Jahre, die Stadt Freiburg verlangt 2.

Die Sprache hängt von der Amtssprache deiner Gemeinde ab: Französisch oder Deutsch auf A2 schriftlich und B1 mündlich, belegt mit einem Zertifikat nach ALTE-Standard wie fide. Kein Zertifikat brauchst du, wenn eine der beiden Sprachen deine Muttersprache ist, wenn du mindestens fünf Jahre die obligatorische Schule auf Französisch oder Deutsch besucht hast oder eine Ausbildung der Sekundarstufe II oder Tertiärstufe in einer dieser Sprachen abgeschlossen hast. Die übrigen Bedingungen sind die üblichen, mit zwei Freiburger Zahlen: keine Sozialhilfe in den 3 Jahren vor dem Gesuch, ausser sie ist vollständig zurückbezahlt, und keine Verurteilung, die mangelnden Respekt vor der Rechtsordnung zeigt, in den 5 Jahren vor dem Gesuch. Alles geprüft am 5. September 2026.

Worum es in den Gesprächen geht, und die Broschüre des Kantons

Der Kanton publiziert die Gesprächsthemen selbst. Rechne mit Fragen zu deiner Teilnahme am Wirtschaftsleben (Ausbildung, Arbeit, Pläne), am sozialen und kulturellen Leben (Vereine, regionale Anlässe), zu allfälligen Polizeieinträgen, zu Bräuchen, Traditionen und Lebensweise in der Schweiz (die Anlässe, die das Jahr prägen, regionale Feste), zum öffentlichen und politischen Leben (wie der Föderalismus funktioniert, Namen und Grösse der Gemeinde-, Kantons- und Bundesbehörden, wie sie gewählt werden, ob du lokale, kantonale und nationale Politikerinnen und Politiker nennen kannst) sowie zu Geografie, Geschichte und Aktualität.

Auch der Lernstoff ist offiziell. Jedes Jahr publiziert das SENa die Broschüre «Informations civiques de base pour la naturalisation»; die Ausgabe 2026 reicht von den Rechten und Pflichten der Bürgerinnen und Bürger über die Nachbarländer und die vier Landessprachen bis zu den sieben Bezirken mit ihren Hauptorten, dem Vanil Noir als höchstem Gipfel des Kantons, den Seen von Murten, Greyerz, Schiffenen und dem Schwarzsee, dem Bundesrat und den Freiburger Mitgliedern der eidgenössischen Räte, dem Staatsrat mit 7 Mitgliedern und dem Grossen Rat mit 110 Abgeordneten, den Oberamtspersonen, den Gemeindebehörden und den Volksrechten samt der Freiburger Volksmotion.

Die Gemeinden ergänzen eigene Kurse. Die Kommission der Stadt Freiburg gibt Staatskundekurse und lädt Gesuchstellende ab 14 Jahren ein; obligatorisch ist die Teilnahme nur für Personen, die wegen ungenügender Kenntnisse des öffentlichen und politischen Lebens abgewiesen wurden. Bulle bietet seit Mai 2018 mehrmals pro Jahr einen kostenlosen, freiwilligen Vorbereitungskurs von zwei Stunden an. Das SENa kann einen Staatskundekurs für CHF 30 bis 50 durchführen. Unsere 50 Freiburger Fragen decken den kantonalen Teil von all dem ab, von 1157 und 1481 bis zum Sensebezirk und den 110 Sitzen.

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Das Verfahren: SENa, Gemeinde, SEM, Grosser Rat

Freiburg ist einer der wenigen Kantone, in denen das kantonale Amt das Dossier vom ersten bis zum letzten Tag führt. Die Seite auf fr.ch nennt neun Schritte, und das Prozessschema des SENa stellt zu jedem die Rechtsgrundlage:

  1. Vorfragebogen. Einer pro Person über 12, per Post oder am Schalter. Das SENa prüft deine Zivilstandsdaten und trägt dich im Register Infostar ein; das dauert mindestens 3 Monate.
  2. Einreichung. Mit dem Formular, das dir das SENa schickt, reichst du das vollständige Dossier ohne Termin ein und bezahlst am selben Tag CHF 200. Unvollständige Dossiers werden nicht angenommen.
  3. Ermittlungsbericht. Eine Ermittlerin oder ein Ermittler des SENa befragt dich, im Durchschnitt innert 12 Monaten, mit deiner Zustimmung per Video. Kinder über 12 werden einzeln angehört.
  4. Gemeinde. Der erste formelle Entscheid. Die Einbürgerungskommission hört dich an, der Gemeinderat entscheidet über das Gemeindebürgerrecht, das Dossier geht zurück ans SENa.
  5. SEM. Der zweite formelle Entscheid, aufgrund der Akten und ohne Anhörung: die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung.
  6. Aktualisierung. Das SENa schickt dir Formulare, eine Dokumentenliste und die letzte Rechnung. Nur vollständige, fristgerecht zurückgesandte Dossiers gelangen zur Kommission des Grossen Rats.
  7. Grosser Rat. Der dritte und letzte formelle Entscheid. Die Kommission prüft jedes Dossier und kann dich anhören, der Staatsrat legt den Dekretsentwurf vor, der Grosse Rat verabschiedet ihn.
  8. Dekret. Die Einbürgerung gilt ab dem Tag des Dekrets, das ohne Namen im Amtsblatt erscheint.
  9. Empfang. Das SENa lädt dich persönlich ein; du legst vor dem Staatsrat das Versprechen ab und erhältst Einbürgerungsurkunde und Heimatschein. Die Teilnahme ist Pflicht.

Der Kanton veranschlagt das ganze Verfahren mit 24 bis 36 Monaten. Nach einer Ablehnung durch den Gemeinderat oder den Grossen Rat verlangt Artikel 54 LDCF eine Wartefrist von 2 Jahren bis zum neuen Gesuch; Gemeindeentscheide kannst du beim Oberamt anfechten, kantonale beim Kantonsgericht.

Kosten: CHF 200 jetzt, CHF 800 bis 1500 für den Kanton

Die kantonale Gebühr wird nach Schritten verrechnet, gemäss dem Tarif im Anhang des RDCF, und das SENa nennt die Summe. Bei der Einreichung bezahlst du CHF 200; der Rest wird vor der Überweisung an den Grossen Rat in Rechnung gestellt, und insgesamt verlangt der Kanton in der Regel CHF 800 bis 1500 (Merkblatt des SENa vom 1. Januar 2025). Die zweite Generation zahlt weniger. Hinter der Summe stehen Posten wie CHF 100 bis 250 für Einreichung und Vorprüfung, 150 bis 200 pro Person für den Ermittlungsbericht, 60 für die Weiterleitung an die Gemeinde, 100 bis 200 für den kantonalen Vorbescheid und die Übermittlung ans SEM, 100 bis 200 pro Person für die Prüfung durch die Kommission des Grossen Rats und 100 für den Abschluss des Verfahrens samt Urkunde. Bei Rückzug oder Ablehnung bleiben die Gebühren für die durchlaufenen Schritte geschuldet.

Die Gemeindegebühren kommen dazu, und jede Gemeinde legt sie selbst fest. Die Stadt Freiburg verrechnet ordentliche Gesuche nach Posten von je CHF 25 bis 350 (Vorprüfung, Zusatzabklärung, Staatskundekurs, Anhörung, Entscheid, Übermittlung, Abschluss pauschal CHF 100) und gewährt Studierenden, Lernenden sowie Bezügerinnen und Bezügern von Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe einen Drittel der ordentlichen Gebühr, mindestens CHF 400. Bulle verlangt CHF 600 für ein Dossier der ersten und CHF 300 für die zweite Generation, plus CHF 100 beziehungsweise 50 für eine allfällige zusätzliche Anhörung. Villars-sur-Glâne und Murten publizieren eigene Tarife.

Der Bund kommt mit CHF 100 für eine Einzelperson, 150 für ein Ehepaar und 50 für eine minderjährige Person mit eigenem Gesuch dazu. Sprachzertifikat, Übersetzungen und Auszüge verrechnen die Anbieter separat. Alle Beträge geprüft am 5. September 2026.

Vermeiden Sie teure Wiederholungen

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So bereitest du dich auf die Gespräche vor

Beginne mit der Broschüre des SENa und lies sie zweimal: einmal für die Fakten, einmal, um sie laut sagen zu können. Die Gesprächspartner wollen hören, dass du weisst, wie das Land regiert wird. Übe also, den Föderalismus in eigenen Worten zu erklären, die sieben Mitglieder des Bundesrats und die sieben des Staatsrats zu nennen, zu beschreiben, wie die 110 Abgeordneten des Grossen Rats gewählt werden, und die sieben Bezirke mit ihren Hauptorten auf einer Karte des Kantons zu zeigen.

Dann wirst du lokal. Kenne den Namen deiner Ammännin oder deines Ammanns (syndic), wisse, ob deine Gemeinde einen Generalrat oder eine Gemeindeversammlung hat, wofür sie ihr Geld ausgibt und welche Vereine und Feste das Jahr prägen, von der Bénichon bis zur Fronleichnamsprozession in der Stadt Freiburg. In zweisprachigen Gemeinden wie Freiburg oder Murten entscheidest du früh, ob du auf Französisch oder Deutsch angehört werden willst, und bereitest dich in dieser Sprache vor; laut Kanton ist die Fähigkeit, eine Unterhaltung zu führen, das beste Zeichen für Integration.

Und schliesslich übst du das Gespräch. Die Ermittlerin oder der Ermittler des SENa, die Gemeindekommission und allenfalls die Kommission des Grossen Rats stellen offene Fragen, also übe ganze Sätze statt Ankreuzen. Unsere Fragensammlung zum Kanton Freiburg mit 50 kantonalen Fragen und den Bundeslektionen liefert die Fakten; ein Kurs wie die zweistündige Sitzung in Bulle oder der Staatskundekurs der Stadt Freiburg liefert das Gespräch. Für alles, was dein eigenes Dossier betrifft, fragst du das SENa: Route des Arsenaux 41, 1701 Freiburg, +41 26 305 14 17, www.fr.ch/sena.

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