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Einbürgerungstest Glarus: erst die mündliche Prüfung der KBS, dann das Einbürgerungsgespräch der Gemeinde, dazu Deutsch B1/A2 und drei Jahre in der Gemeinde

Der Kanton Glarus prüft zweimal. Bevor deine Gemeinde auf ein Einbürgerungsgesuch überhaupt eintritt, brauchst du die Bestätigung der bestandenen Einbürgerungsprüfung, die die Kaufmännische Berufsfachschule Glarus (KBS) im Auftrag des Kantons mündlich abnimmt; Voraussetzung dafür ist der Besuch eines obligatorischen Informationsabends, und die Bestätigung gilt vier Jahre. Danach lädt dich die Einbürgerungsbehörde deiner Gemeinde zum persönlichen Gespräch ein, in Glarus der siebenköpfige Einbürgerungsrat, in Glarus Nord die Einbürgerungskommission, in Glarus Süd die Kommission mit anschliessendem Entscheid des Gemeinderats. Die kantonale Verordnung schreibt vor, dass sich dieses Gespräch am Inhalt des Vorbereitungskurses oder an einem standardisierten Fragekatalog orientiert.

  • 7 Lektionen
  • 35 Fragen

Dazu verlangt das Bürgerrechtsgesetz von 2016 fünf Jahre im Kanton, davon die letzten drei ohne Unterbruch in der Gemeinde, die Niederlassungsbewilligung C, Deutsch auf B1 in Lesen, Sprechen und Hören und A2 im Schreiben, fünf Jahre ohne Betreibungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften und drei Jahre ohne Sozialhilfe. Die Gemeindegebühr beträgt bis zu CHF 2100 pro Person, die kantonale höchstens CHF 1000 pro Gesuch, und Glarus Süd rechnet mit eineinhalb bis zwei Jahren. Diese Seite fasst zusammen, was Gesetz, Verordnung, Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst, KBS und die drei Gemeinden am 6. September 2026 publiziert haben; jede Angabe ist mit ihrer Quelle verlinkt.

Die Voraussetzungen im Kanton Glarus auf einen Blick

Aufenthalt in der Schweiz
10 Jahre, davon 3 in den letzten 5 Jahren; die Zeit zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr zählt doppelt, tatsächlich anwesend musst du 6 Jahre gewesen sein. Aufenthalt mit C- oder B-Bewilligung zählt ganz, mit F-Bewilligung halb, mit L- oder N-Bewilligung nicht.[5][10][14]
Bewilligung
Niederlassungsbewilligung C bei der Gesuchstellung (Art. 8 KBüG). Ein Wohnsitzwechsel innerhalb der Schweiz ist erst möglich, wenn dir das Gemeindebürgerrecht zugesichert ist; bei einem Wegzug ins Ausland wird das Verfahren in jedem Fall gegenstandslos.[2][5]
Wohnsitz im Kanton und in der Gemeinde
Gesamthaft 5 Jahre im Kanton Glarus, wovon die letzten 3 Jahre ohne Unterbruch in der Gemeinde, in der du das Bürgerrecht beantragst (Art. 8 Abs. 2 Bst. g KBüG).[2][5][10]
Wissensprüfung
Zwei Stufen. Erstens die mündliche Einbürgerungsprüfung der KBS Glarus im Auftrag des Kantons, vor der Gesuchseinreichung, nach dem obligatorischen Infoabend; sie deckt Geschichte, Geografie, Kultur, Staatskunde, politische Rechte und Pflichten sowie Sozialversicherungen der Schweiz, des Kantons und deiner Wohngemeinde ab, die Bestätigung gilt vier Jahre und ist Voraussetzung dafür, dass die Gemeinde auf dein Gesuch eintritt. Zweitens das persönliche Gespräch der Einbürgerungsbehörde der Gemeinde, das sich am Kursinhalt oder an einem standardisierten Fragekatalog orientiert (Art. 2 KBüV); in Glarus Süd dauert es rund eine Stunde.[6][9][3][12]
Sprache
Deutsche Standardsprache mindestens auf B1 in Lese-, Sprech- und Hörverständnis und A2 im Schreiben (Art. 3 KBüV). Als Nachweis gilt Art. 6 Abs. 2 BüV: Muttersprache, mindestens 5 Jahre obligatorische Schule oder eine Ausbildung der Sekundarstufe II oder Tertiärstufe auf Deutsch, sonst ein anerkanntes Zertifikat; bei berechtigten Zweifeln kann die Behörde einen Sprachtest verlangen. Auskunft: Fachstelle Integration, Gerichtshausstrasse 25, Glarus.[3][11][5]
Sozialhilfe und Erwerb
Keine Sozialhilfe und keine Arbeitslosengelder wegen selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit in den 3 Jahren vor dem Gesuch und während des Verfahrens, ausser die Gelder sind vollständig zurückbezahlt; den Lebensunterhalt für dich und deine Haushaltsangehörigen bestreitest du aus eigenen Mitteln (Art. 8 KBüG, Art. 5 KBüV). Behinderung, Krankheit oder andere gewichtige Umstände werden berücksichtigt.[2][3][5]
Rechtsordnung, Steuern, Betreibungen
Für die 5 Jahre vor dem Gesuch bis zum Abschluss des Verfahrens keine Verlustscheine und keine Betreibungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften oder wegen ausstehender Krankenkassenprämien; Steuerpflichten erfüllt; rechtskräftige Urteile befolgt (Art. 4 KBüV). Kein Eintrag im Strafregister und kein laufendes Strafverfahren; der Kanton prüft das vor dem Antrag an den Bund erneut.[3][12][10]
Kantonale Gebühr
Nach Bearbeitungsaufwand, grundsätzlich höchstens CHF 1000 pro Gesuch; bei aussergewöhnlich hohem Aufwand, etwa vielen einzubürgernden Familienangehörigen, um die Hälfte erhöht auf höchstens CHF 1500 (Art. 13 KBüV). Einbezogene Kinder kostenlos. Die Einbürgerungsgebühr ist spätestens vor der Erteilung des Kantonsbürgerrechts bei der Staatskasse zu hinterlegen. Stand 6. September 2026.[3][1][2]
Gemeinde- und Bundesgebühr
Gemeinde nach Aufwand, höchstens CHF 2100 pro Person: Glarus verlangt CHF 2100 für eine Einzelperson und 4200 für ein Ehepaar, zahlbar vor der Einreichung, die Hälfte verfällt bei Rückzug vor dem Gespräch, die ganze Gebühr bei negativem Entscheid; Glarus Nord CHF 1500 bis 2100 pro Person mit einem Depot von CHF 500 bei Eingang; Glarus Süd CHF 2100 pro Person, vor der Einreichung zu bezahlen. Einbezogene Kinder überall kostenlos. Bund: CHF 100 pro Person, 150 für Ehepaare, 50 für selbständig gesuchstellende Minderjährige. Dazu KBS: Infoabend CHF 30, Prüfung ohne Kurs CHF 100, Kurs CHF 250 plus 25.[1][10][11][12][7][8][9]
Dauer
Der Kanton nennt keine Gesamtdauer; Glarus Süd rechnet mit etwa eineinhalb bis zwei Jahren. Vorgelagert sind Infoabend (Januar, März oder September) und Prüfung (März und Oktober ohne Kurs, im Juni nach dem Kurs); die Prüfungsbestätigung gilt vier Jahre. Lässt sich ein Hindernis voraussichtlich nicht innert eines Jahres beheben, erlässt der kantonale Bürgerrechtsdienst einen negativen Entscheid.[12][6][9][3]
Entscheid
Die Gemeinde reicht das vollständige Gesuch dem kantonalen Bürgerrechtsdienst zur Vorprüfung ein; auf deren Ergebnis und eigene Abklärungen gestützt erteilt die Einbürgerungsbehörde der Gemeinde das Gemeindebürgerrecht (Glarus: Einbürgerungsrat mit sieben Mitgliedern; Glarus Nord: Einbürgerungskommission; Glarus Süd: Kommission und Gemeinderat). Dann gibt der Bürgerrechtsdienst die kantonale Zusicherung an das SEM, und nach der eidgenössischen Bewilligung erteilt der Regierungsrat das Kantonsbürgerrecht; Gemeinde- und Schweizer Bürgerrecht erwirbst du erst damit. Gegen Gemeindeentscheide: Beschwerde innert 30 Tagen an den Regierungsrat.[2][3][10][11][12]
Zuständig
Deine Wohngemeinde: Glarus, Abteilung Generationen und Kultur, Gemeindehausplatz 5, 8750 Glarus, 058 611 81 01, nur mit Termin; Glarus Nord, Kanzlei, Schulstrasse 2, 8867 Niederurnen, 058 611 70 11; Glarus Süd, Departement Gesellschaft und Sicherheit, Mühleareal 17, 8762 Schwanden, 058 611 91 11. Kanton: Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst, Postgasse 29, 8750 Glarus, 055 646 69 51. Prüfung: KBS Glarus, Zaunplatz 36, 8750 Glarus, 055 645 52 42 (Montag und Donnerstag nachmittags).[10][11][12][5][6]

Angaben geprüft am 6. September 2026.

So funktioniert die Einbürgerungsprüfung im Kanton Glarus

Die Grundlage ist Artikel 8 des Kantonalen Bürgerrechtsgesetzes, das die Landsgemeinde am 1. Mai 2016 beschlossen hat: Eingebürgert wird, wer geeignet und erfolgreich integriert ist, insbesondere wer «mit den Lebensgewohnheiten im Kanton vertraut und in die Gesellschaft eingegliedert ist» und «die mit dem Bürgerrecht verbundenen Rechte und Pflichten kennt»; die Behörden dürfen dafür «einen Ausweis über die bestandene Prüfung eines Integrations- oder Einbürgerungskurses» verlangen. Die Verordnung macht daraus ein Pflichtdokument: Zu den Gesuchsunterlagen gehört die nicht mehr als vier Jahre alte Bescheinigung über das erfolgreiche Bestehen des Tests des kantonalen Vorbereitungskurses (Art. 8 KBüV), und vertraut mit den lokalen Verhältnissen ist, wer über Grundkenntnisse der gesellschaftlichen, politischen, kulturellen, historischen und geografischen Verhältnisse im Kanton und in der Gemeinde verfügt (Art. 2). Die Gemeinden sagen es direkt: Ohne bestandene Prüfung kann die Gemeinde auf dein Gesuch nicht eintreten.

Die Prüfung nimmt die Kaufmännische Berufsfachschule Glarus am Zaunplatz 36 im Auftrag des Kantons ab. Der Weg beginnt mit dem obligatorischen Informationsabend (CHF 30, im Januar, März oder September, der nächste am 23. März 2027), an dem Ablauf, Zuständigkeiten und Anforderungen erklärt werden; ohne ihn kannst du weder Kurs noch Prüfung buchen. Danach hast du die Wahl: Der freiwillige Vorbereitungskurs (CHF 250 plus 25 für Lehrmittel; 20. April bis 25. Mai 2027, sechs Dienstagabende von 18.30 bis 20.30 Uhr) behandelt Schule, Arbeit und Versicherungen, Gesundheit, Rechte und Pflichten, das politische System und den Kanton Glarus und endet mit der mündlichen Prüfung am 1. oder 2. Juni 2027. Oder du bereitest dich im Selbststudium vor und meldest dich nur zur Prüfung an (CHF 100, zweimal jährlich im März und Oktober, nächster Termin 21. Oktober 2027, beschränkte Plätze nach Zahlungseingang). Geprüft werden Geschichte, Geografie, Kultur, Staatskunde, politische Rechte und Pflichten sowie Sozialversicherungen der Schweiz, des Kantons Glarus und deiner Wohngemeinde. Wer besteht, erhält die vier Jahre gültige Bestätigung. Das kantonale Merkblatt empfiehlt dazu «ECHO – Informationen zur Schweiz» des HEKS und «Die Schweiz verstehen» des hep-Verlags mit seiner Gratis-App.

Die zweite Stufe ist das Gespräch in der Gemeinde. Nach der kantonalen Vorprüfung entscheidet die Einbürgerungsbehörde der Gemeinde über das Gemeindebürgerrecht und kann vorgängig ein Einbürgerungsgespräch führen (Art. 18 KBüG); die Verordnung verpflichtet sie, dich vorher über Ablauf und Gegenstand zu informieren und sich «am vermittelten Inhalt des Vorbereitungskurses oder an einem standardisierten Fragekatalog» zu orientieren (Art. 2 KBüV). Geprüft werden Vertrautheit und Eingliederung anhand deines deutschsprachigen Lebenslaufs, des Gesprächs, der Prüfungsbestätigung und weiterer Abklärungen wie Referenzauskünften. In Glarus führt das der Einbürgerungsrat mit sieben Mitgliedern, dem die Gemeindeverwaltung die Entscheidgrundlagen aufbereitet; in Glarus Nord die Einbürgerungskommission aus Gemeindepräsident, einem Gemeinderat und drei Parteivertretern, die die Gespräche führt und über das Bürgerrecht entscheidet; in Glarus Süd lädt die Einbürgerungskommission zu einem rund einstündigen Gespräch über Deutschkenntnisse, politische und gesellschaftliche Grundkenntnisse, Integration und Erwerbsleben, und der Gemeinderat nimmt dich ins Bürgerrecht auf.

Unsere 35 Fragen zum Kanton Glarus decken den kantonalen Teil beider Stufen ab: den Beitritt zur Eidgenossenschaft 1352 im selben Jahr wie Zug, die Schlacht bei Näfels 1388 und die Näfelser Fahrt, Zwingli als Pfarrer in Glarus, die Landsgemeinde am ersten Sonntag im Mai auf dem Zaunplatz mit Stimmrecht ab 16, die Wahl von Landammann und Richterinnen und Richtern durch die Landsgemeinde, den Landrat mit 60 und den Regierungsrat mit fünf Mitgliedern, die drei Gemeinden Glarus Nord, Glarus und Glarus Süd seit 2011, den Brand von Glarus 1861 und den Föhn, Tödi und Klöntalersee, die Glarner Hauptüberschiebung im UNESCO-Welterbe Tektonikarena Sardona, Schabziger und die Textildruckgeschichte. Ergänze sie mit den Lektionen zu Politik, Geschichte und Geografie der Schweiz und übe die Antworten laut: Beide Prüfungen sind mündlich.

Die ordentliche Einbürgerung im Kanton Glarus in sieben Schritten

Gesetz, Verordnung und die Merkblätter der Gemeinden beschreiben denselben Weg: Sprachnachweis und KBS-Prüfung vor dem Gesuch, Einreichung bei der Gemeinde, kantonale Vorprüfung, Gespräch und Entscheid der Gemeinde, Zusicherung und Bundesbewilligung, Kantonsbürgerrecht durch den Regierungsrat.

  1. 1

    Voraussetzungen und Sprachnachweis

    Prüfe die Fristen: 10 Jahre Schweiz, 5 Jahre Kanton, die letzten 3 Jahre ohne Unterbruch in deiner Gemeinde, dazu die C-Bewilligung. Wenn Deutsch nicht deine Muttersprache ist und du weder 5 Jahre obligatorische Schule noch eine Ausbildung der Sekundarstufe II oder Tertiärstufe auf Deutsch absolviert hast, brauchst du ein anerkanntes Zertifikat für B1 mündlich und A2 schriftlich; Glarus Nord nennt den Sprachnachweis ausdrücklich den ersten Schritt, damit du Kurs und Prüfung verstehst. Auskunft gibt die Fachstelle Integration des Kantons, Deutschkurse finden sich auf gl.ch.

  2. 2

    Infoabend und Einbürgerungsprüfung an der KBS

    Melde dich bei der KBS Glarus zum obligatorischen Informationsabend an (CHF 30; Januar, März oder September). Danach buchst du den Vorbereitungskurs (CHF 250 plus 25, sechs Dienstagabende, Prüfung im Juni) oder direkt die Prüfung ohne Kurs (CHF 100, im März und Oktober). Die mündliche Prüfung umfasst Geschichte, Geografie, Kultur, Staatskunde, politische Rechte und Pflichten und Sozialversicherungen der Schweiz, des Kantons und deiner Gemeinde. Die Bestätigung ist vier Jahre gültig; innerhalb dieser Frist beziehst du bei der Gemeinde die Gesuchsformulare.

  3. 3

    Zivilstandsregistrierung und Unterlagen

    Vor der Einreichung müssen deine Personendaten im schweizerischen Personenstandsregister erfasst sein; dafür wendest du dich an das Zivilstandsamt des Kantons Glarus, Postgasse 29, 8750 Glarus, das dir das Zivilstandsdokument aushändigt. Dann stellst du das Gesuch in zweifacher Ausführung zusammen: Gesuchsformular des Bundes, Lebenslauf und Selbstdeklaration auf Deutsch, Farbkopie von Pass und C-Bewilligung, Wohnsitzbestätigungen, Sprachnachweis, Prüfungsbestätigung, Erklärung betreffend Beachtung der Rechtsordnung (ab 10 Jahren), Steuerbescheinigung, Bescheinigungen der Kantonalen Sozialen Dienste und des Arbeitsamts, Arbeitgeberbestätigung oder Bestätigung über Aus- oder Weiterbildung, Ermächtigung für weitere Auskünfte und ein Passfoto (Art. 8 KBüV). In Glarus Nord dürfen Gesuch und Beilagen bei der Einreichung nicht älter als zwei Monate sein.

  4. 4

    Gesuch bei der Gemeinde und Gemeindegebühr

    Du reichst das Gesuch bei deiner Wohngemeinde ein, in Glarus mit Termin bei der Abteilung Generationen und Kultur, in Glarus Nord bei der Kanzlei in Niederurnen, in Glarus Süd beim Departement Gesellschaft und Sicherheit in Schwanden. Glarus und Glarus Süd verlangen die Gemeindegebühr von CHF 2100 pro Person vor der Einreichung und wollen den Zahlungsnachweis sehen; Glarus Nord erhebt bei Eingang ein Depot von CHF 500 und rechnet die Gebühr von CHF 1500 bis 2100 nach Aufwand ab. Die Gemeinde leitet das Gesuch erst weiter, wenn alle Unterlagen vollständig sind.

  5. 5

    Kantonale Vorprüfung und Erhebungsbericht

    Der Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst prüft, ob die Voraussetzungen von Bund und Kanton erfüllt sind, holt Auskünfte bei Behörden und Dritten ein und fordert fehlende Unterlagen unter Androhung von Säumnisfolgen nach (Art. 17 KBüG). Fällt die Vorprüfung positiv aus, erstellt er den Erhebungsbericht nach den Vorgaben des Bundes und übermittelt das Ergebnis der Gemeinde; ist ein Hindernis voraussichtlich nicht innert eines Jahres behebbar, ergeht nach Anhörung ein negativer Entscheid (Art. 9 KBüV). Während des ganzen Verfahrens meldest du Änderungen von Personalien, Betreibungen, Sozialhilfe, Arbeitslosigkeit oder Strafverfahren unverzüglich.

  6. 6

    Gespräch und Entscheid der Gemeinde

    Die Einbürgerungsbehörde deiner Gemeinde informiert dich über Ablauf und Gegenstand des Gesprächs und führt es entlang dem Kursinhalt oder einem standardisierten Fragekatalog (Art. 2 KBüV); sie prüft Vertrautheit und Eingliederung, die Achtung der Verfassungswerte und die Unterstützung der Integration deiner Familie und ergänzt den Erhebungsbericht. In Glarus entscheidet der Einbürgerungsrat, in Glarus Nord die Einbürgerungskommission, in Glarus Süd der Gemeinderat nach dem Gespräch mit der Kommission. Der Entscheid samt Kostenspruch wird dir eröffnet; eine Verweigerung kannst du innert 30 Tagen beim Regierungsrat anfechten (Art. 23 KBüG). In Glarus verfällt bei einem negativen Entscheid die ganze Gemeindegebühr.

  7. 7

    Zusicherung, Bundesbewilligung und Kantonsbürgerrecht

    Ist auch nach Einschätzung des kantonalen Bürgerrechtsdienstes alles erfüllt, leitet er das Gesuch mit der kantonalen Zusicherung an das Staatssekretariat für Migration weiter, das die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung erteilt (CHF 100 pro Person, 150 für Ehepaare, 50 für selbständig gesuchstellende Minderjährige). Vorher klärt der Kanton nochmals Strafregister und laufende Verfahren. Nach der Bundesbewilligung erteilt der Regierungsrat das Kantonsbürgerrecht, unter Vorbehalt neuer Tatsachen; die kantonale Gebühr von höchstens CHF 1000 bis 1500 pro Gesuch ist vorher bei der Staatskasse zu hinterlegen. Erst mit dem Kantonsbürgerrecht erwirbst du das Gemeinde- und das Schweizer Bürgerrecht. Glarus Süd rechnet für das ganze Verfahren mit eineinhalb bis zwei Jahren.

Vier Beispielfragen aus unseren Glarus-Lektionen

So sehen die Übungsfragen in unseren Lektionen aus. Die richtige Antwort ist markiert, die Erklärung liefert den Hintergrund.

An welchem Tag findet die Landsgemeinde in Glarus statt?

  • Erster Sonntag im Januar
  • Letzter Sonntag im November
  • Erster Sonntag im September
  • Erster Sonntag im MaiRichtige Antwort

Die Landsgemeinde in Glarus findet jährlich am ersten Sonntag im Mai auf dem Zaunplatz in der Stadt Glarus statt.

Was ist das Wahlalter für die Landsgemeinde in Glarus?

  • 16 JahreRichtige Antwort
  • 14 Jahre
  • 18 Jahre
  • 21 Jahre

Glarus hat ein einzigartiges Wahlalter von 16 für die Landsgemeinde, was es zum einzigen Schweizer Kanton macht, in dem 16- und 17-Jährige teilnehmen können.

In wie viele Gemeinden fusionierte Glarus 2011?

  • 10 Gemeinden
  • 7 Gemeinden
  • 5 Gemeinden
  • 3 GemeindenRichtige Antwort

2011 fusionierte Glarus von 25 Gemeinden zu nur 3: Glarus Nord, Glarus (Mitte) und Glarus Süd.

Wer wählt in Glarus den Landammann und die kantonalen Richter?

  • Die Landsgemeinde-Versammlung der BürgerRichtige Antwort
  • Das Bundesparlament in Bern
  • Nur Grundeigentümer
  • Nur Männer über 18

Die Landsgemeinde wählt den Landammann und den Landesstatthalter (Präsident und Vizepräsident der Regierung) sowie die kantonalen Richter und setzt den Steuerfuss fest. Die fünf Mitglieder des Regierungsrates selbst werden seit 1971 an der Urne gewählt.

Lektionen

Häufige Fragen zum Einbürgerungstest im Kanton Glarus

Gibt es im Kanton Glarus einen Einbürgerungstest?
Ja, sogar zwei Stufen: die mündliche Einbürgerungsprüfung der KBS Glarus im Auftrag des Kantons, die du vor dem Gesuch bestehen musst (Bestätigung vier Jahre gültig), und danach das persönliche Gespräch mit der Einbürgerungsbehörde deiner Gemeinde, das sich am Kursinhalt oder einem standardisierten Fragekatalog orientiert. Beide setzen den obligatorischen Infoabend der KBS voraus.
Was wird geprüft?
Geschichte, Geografie, Kultur, Staatskunde, politische Rechte und Pflichten und Sozialversicherungen, jeweils zur Schweiz, zum Kanton Glarus und zu deiner Wohngemeinde; der Kurs behandelt zudem Schule, Arbeit, Versicherungen und Gesundheit. Das Merkblatt des Kantons empfiehlt «ECHO – Informationen zur Schweiz» und «Die Schweiz verstehen».
Welches Deutschniveau brauche ich?
Standarddeutsch auf B1 in Lesen, Sprechen und Hören und A2 im Schreiben, nach Art. 3 KBüV. Befreit vom Zertifikat bist du mit Muttersprache Deutsch, nach 5 Jahren obligatorischer Schule oder einer Ausbildung der Sekundarstufe II oder Tertiärstufe auf Deutsch. Bei berechtigten Zweifeln darf die Behörde einen anerkannten Sprachtest verlangen.
Wie lange muss ich in Glarus wohnen?
10 Jahre in der Schweiz nach Bundesrecht und gesamthaft 5 Jahre im Kanton, wovon die letzten 3 Jahre ohne Unterbruch in der Gemeinde, in der du das Gesuch stellst. Innerhalb der Schweiz umziehen kannst du erst, wenn dir das Gemeindebürgerrecht zugesichert ist; ein Wegzug ins Ausland beendet das Verfahren.
Was kostet die Einbürgerung in Glarus?
Gemeinde bis CHF 2100 pro Person: Glarus 2100 (Ehepaar 4200) im Voraus, Glarus Süd 2100 im Voraus, Glarus Nord 1500 bis 2100 nach Aufwand mit Depot 500; Kinder kostenlos. Kanton höchstens CHF 1000 pro Gesuch, bei aussergewöhnlichem Aufwand 1500. Bund CHF 100, 150 für Ehepaare, 50 für Minderjährige. KBS: Infoabend 30, Prüfung 100 oder Kurs 250 plus 25. Stand 6. September 2026.
Wie lange dauert die Einbürgerung in Glarus?
Der Kanton nennt keine Gesamtdauer, Glarus Süd rechnet mit etwa eineinhalb bis zwei Jahren ab Einreichung. Vorher kommen Infoabend und Prüfung, die nur an festen Terminen stattfinden; die Prüfungsbestätigung gilt vier Jahre, sodass du das Gesuch in Ruhe zusammenstellen kannst.
Wer entscheidet über mein Gesuch?
Über das Gemeindebürgerrecht die Einbürgerungsbehörde deiner Gemeinde nach der kantonalen Vorprüfung: in Glarus der Einbürgerungsrat, in Glarus Nord die Einbürgerungskommission, in Glarus Süd der Gemeinderat. Dann die kantonale Zusicherung, die Bewilligung des SEM und zuletzt der Regierungsrat, der das Kantonsbürgerrecht erteilt. Gegen Gemeindeentscheide steht innert 30 Tagen die Beschwerde an den Regierungsrat offen.
Was gilt für Kinder und Paare?
Einbezogene minderjährige Kinder sind bei Gemeinde, Kanton und Bund kostenlos; ab 10 Jahren unterschreiben sie die Erklärung zur Beachtung der Rechtsordnung, und jede einbezogene Person muss die Voraussetzungen altersgemäss erfüllen, sonst wird nur sie vom Verfahren ausgeschlossen. Ehepaare zahlen in Glarus CHF 4200 Gemeindegebühr und beim Bund CHF 150; die kantonale Gebühr gilt pro Gesuch.

Quellen

  1. Kanton Glarus, Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst: Bürgerrecht – ordentliche Einbürgerung (Zuständigkeit der Gemeinden, Gebührentabelle Gemeinde / Kanton / Bund)
  2. Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (Kantonales Bürgerrechtsgesetz, KBüG, GS I C/12/2) vom 1. Mai 2016, in Kraft seit 1. Januar 2018, Art. 8, 14 bis 19, 22 und 23
  3. Verordnung zum Kantonalen Bürgerrechtsgesetz (Kantonale Bürgerrechtsverordnung, KBüV, GS I C/12/4) vom 28. November 2017, Art. 1 bis 13
  4. Verfassung des Kantons Glarus (GS I A/1/1): Art. 56 (Stimmrecht ab 16), 63 (Landsgemeinde am ersten Sonntag im Mai), 68 (Wahl des Landammanns und der Richterinnen und Richter), 82 (Landrat mit 60 Mitgliedern), 94 (Regierungsrat mit fünf hauptamtlichen Mitgliedern; Artikelnummer aus der Fedlex-Fassung SR 131.217, Stand 1. Januar 2026), drei Einheitsgemeinden seit 2011
  5. Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst des Kantons Glarus: Merkblatt zur ordentlichen Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen im Kanton Glarus (PDF, publiziert von der Gemeinde Glarus Nord)
  6. Kaufmännische Berufsfachschule Glarus (KBS): Einbürgerung – Vorbereitungskurse im Auftrag des Kantons, obligatorische Informationsabende, mündliche Prüfung
  7. KBS Glarus: Obligatorischer Infoabend zur Einbürgerung (CHF 30, nächster Termin 23. März 2027)
  8. KBS Glarus: Vorbereitungskurs Einbürgerung (sechs Dienstagabende, CHF 250 plus 25, mündliche Prüfung, vier Jahre gültige Kursbestätigung)
  9. KBS Glarus: Einbürgerungsprüfung ohne Vorbereitungskurs (mündlich, CHF 100, im März und Oktober, Prüfungsbestätigung vier Jahre gültig)
  10. Gemeinde Glarus: Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern (Voraussetzungen, Gemeindegebühr CHF 2'100 / 4'200, Vorgehensweise) und Einbürgerungsrat (sieben Mitglieder)
  11. Gemeinde Glarus Nord: Einbürgerung (Voraussetzungen, Kosten CHF 1'500 bis 2'100, Depot CHF 500, Vorgehensweise) und Einbürgerungskommission
  12. Gemeinde Glarus Süd: Einbürgerungen von ausländischen Staatsangehörigen im Kanton Glarus – Ablauf und Gesetzesänderungen per 1. Januar 2018, Stand 10. Mai 2023 (PDF)
  13. Bundesamt für Statistik: Amtliches Gemeindeverzeichnis der Schweiz (die drei Gemeinden Glarus Nord, Glarus und Glarus Süd, Stand 6. September 2026)
  14. Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht (BüG, SR 141.0), Art. 9, 11, 12 und 14, und Bürgerrechtsverordnung (BüV, SR 141.01), Art. 2, 6, 7 und 25
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