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Einbürgerungstest Schwyz: Anhörung oder schriftliche Prüfung am BBZ, Deutsch B2/B1, Charta und Kantonsrat

Im Kanton Schwyz gibt es keinen einheitlichen kantonalen Einbürgerungstest, aber eine klare Regel: Deine Grundkenntnisse über die gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse in der Schweiz, im Kanton Schwyz und in deiner Gemeinde beurteilt die Einbürgerungsbehörde entweder in der persönlichen Anhörung oder sie verpflichtet dich, auf eigene Kosten eine Prüfung an einer vom Departement des Innern anerkannten Bildungseinrichtung abzulegen. Diese Einrichtung ist das Berufsbildungszentrum BBZ Pfäffikon mit Standorten in Pfäffikon, Goldau und neu Schwyz: eine schriftliche Prüfung von 75 Minuten mit 35 bis 41 offenen und Multiple-Choice-Fragen zur Schweiz und zum Kanton. Dazu kommen Deutsch auf B2 mündlich und B1 schriftlich, das strengste Niveau der Deutschschweiz, fünf Jahre ununterbrochener Wohnsitz in der Gemeinde, eine unterschriebene Charta zu den Werten der Bundesverfassung und die Publikation deines Gesuchs im Amtsblatt. Das Kantonsbürgerrecht erteilt der Kantonsrat.

  • 7 Lektionen
  • 50 Fragen

Diese Seite fasst zusammen, was das Schwyzer Bürgerrechtsgesetz, seine Verordnung, das Departement des Innern, das BBZ Pfäffikon und die Gemeinden Freienbach, Einsiedeln und Schwyz am 5. September 2026 veröffentlicht haben. Jede Angabe ist mit ihrer Quelle verlinkt; Gebühren und Verfahren unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde, der Kanton selbst rät dazu, sich zuerst bei der Wohngemeinde zu informieren.

Die Voraussetzungen im Kanton Schwyz auf einen Blick

Aufenthalt in der Schweiz
10 Jahre, davon 3 in den 5 Jahren vor dem Gesuch; die Jahre zwischen dem vollendeten 8. und 18. Lebensjahr zählen doppelt, tatsächlich anwesend musst du mindestens 6 Jahre gewesen sein. B- und C-Bewilligungen zählen ganz, F zur Hälfte, N und L nicht.[1][8][13]
Bewilligung
Niederlassungsbewilligung C bei der Gesuchseinreichung (§ 3 KBüG).[2][1]
Wohnsitz in der Gemeinde
Mindestens 5 Jahre ununterbrochener Wohnsitz in der Gesuchsgemeinde (§ 3 KBüG); eine zusätzliche kantonale Frist gibt es nicht. Ein Umzug innerhalb der Schweiz nach der Einreichung ändert die Zuständigkeit nicht, ein Wegzug ins Ausland beendet das Verfahren.[2][1][11]
Wissensnachweis
Grundkenntnisse in Geschichte und Geografie, Demokratie und Föderalismus, politischen Rechten, sozialer Sicherheit sowie Schule und Ausbildung (§ 6 KBüV). Die Einbürgerungsbehörde beurteilt sie in der persönlichen Anhörung oder verpflichtet dich zur Prüfung am BBZ Pfäffikon: 75 Minuten, 35 bis 41 offene und Multiple-Choice-Fragen zur Schweiz und zum Kanton Schwyz, nach dem Heft «ECHO» und dem Dossier «Informationen zum Kanton Schwyz».[3][7][1]
Sprache
Deutsch B2 mündlich und B1 schriftlich (§ 5 KBüV), nachgewiesen auf eigene Kosten mit einem Sprachdiplom, das das Niveau ausdrücklich bescheinigt. Kein Nachweis nötig bei deutscher Muttersprache, nach 7 Jahren Unterricht in der Schweiz auf Deutsch (Volksschule oder Sekundarstufe II) oder mit einem Abschluss einer Mittelschule, Hochschule oder Universität im deutschsprachigen Raum auf Deutsch. Ohne Nachweis tritt die Gemeinde auf das Gesuch nicht ein.[3][1][2]
Sozialhilfe und Finanzen
Keine wirtschaftliche Hilfe nach Sozialhilfegesetz in den letzten 5 Jahren, und in den 5 Jahren davor bezogene Hilfe vollständig zurückbezahlt; keine Betreibungen und Verlustscheine im Betreibungsregister der letzten 5 Jahre; alle fälligen Steuern bezahlt; Lebenshaltungskosten durch Einkommen, Vermögen oder Rechtsansprüche gedeckt, und zwar während des ganzen Verfahrens (§ 7 KBüV).[3][8][9]
Leumund und Charta
Kein Eintrag im Strafregisterauszug für Privatpersonen, keine Verurteilung in den letzten 5 Jahren wegen eines Verbrechens, Vergehens oder einer Übertretung mit Busse über CHF 1000, kein hängiges Strafverfahren (§ 8 KBüV). Jede volljährige Person unterschreibt die Charta, mit der sie die demokratische und rechtsstaatliche Grundordnung, Menschenwürde, Rechtsgleichheit, Gleichberechtigung von Mann und Frau, Meinungsfreiheit und das Gewaltmonopol des Staates anerkennt (§ 9 KBüV).[3][2]
Kantonale Gebühren
Je nach Aufwand CHF 100 bis 500 für Einzelpersonen und CHF 100 bis 1000 für Ehepaare, eingetragene Partnerschaften und Familien (§ 20 KBüV); bei überdurchschnittlichem Aufwand bis zum Doppelten. Freienbach und Einsiedeln nennen für den Kanton CHF 100 bis 1000. Stand 5. September 2026.[3][8][9]
Gemeindegebühren und Bund
Der Gemeinderat legt die Gebühr fest, der Regierungsrat genehmigt sie. Freienbach: CHF 2300 für Einzelpersonen, 3200 für Ehepaare und Familien, erste Teilrechnung CHF 500 nach Eingang der Unterlagen (Merkblatt vom 11. März 2026). Bezirk Einsiedeln: CHF 3600 und 4500 (Stand Oktober 2021). Bund: CHF 100 für eine Einzelperson, 150 für ein Ehepaar, 50 für Minderjährige. Dazu die Prüfung am BBZ (CHF 150, mit Kurs 420).[8][9][7]
Dauer
Der Kanton nennt ein bis zwei Jahre; Freienbach und Einsiedeln rechnen mit zwei bis drei Jahren, davon rund ein Jahr in der Gemeinde und rund ein Jahr bei Bund und Kanton. Der Kantonsrat erteilt das Kantonsbürgerrecht in Sammelbeschlüssen, in Freienbach heisst es viermal, in Einsiedeln zwei- bis dreimal pro Jahr.[1][8][9]
Entscheid
Über das Gemeindebürgerrecht entscheidet die Einbürgerungsbehörde, mindestens fünf Mitglieder unter dem Vorsitz eines Gemeinderatsmitglieds, oder, wo die Gemeindeordnung es vorsieht, die Gemeindeversammlung in offener Abstimmung; der Antrag des Gemeinderats gilt dort ohne begründeten Gegenantrag als angenommen. Nach der eidgenössischen Bewilligung erteilt der Kantonsrat das Kantonsbürgerrecht; die Einbürgerung wird mit diesem Entscheid und der Bezahlung aller Gebühren wirksam. Beschwerde ans Verwaltungsgericht innert 20 Tagen, bei Versammlungsentscheiden innert 10 Tagen.[2][5][1]
Zuständig
Die Einbürgerungsbehörde deiner Wohngemeinde oder deines Bezirks für Gesuch, Anhörung und Entscheid; Departement des Innern, Personenstand/Bürgerrecht, Kollegiumstrasse 28, Postfach 2160, 6431 Schwyz, Telefon +41 41 819 16 12, personenstand-buergerrecht@sz.ch, für die kantonale Prüfung, den Antrag an den Kantonsrat und die Bürgerrechtsurkunde.[1][3]

Angaben geprüft am 5. September 2026.

So funktionieren Anhörung und Prüfung im Kanton Schwyz

Paragraf 4 des Schwyzer Bürgerrechtsgesetzes verlangt, dass du mit den Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen in der Schweiz, im Kanton und in der Gemeinde vertraut bist und die Rechte und Pflichten des Bürgerrechts kennst. Paragraf 6 der Verordnung macht daraus einen Lehrplan: Grundkenntnisse in Geschichte und Geografie, Demokratie und Föderalismus, politischen Rechten, sozialer Sicherheit sowie Schule und Ausbildung, jeweils für die Schweiz, den Kanton Schwyz und deine Gemeinde. Wie geprüft wird, entscheidet die Einbürgerungsbehörde deiner Gemeinde: Sie beurteilt die Kenntnisse im Rahmen der persönlichen Anhörung, die jeder Gesuchsteller ab 12 Jahren durchläuft, oder sie verpflichtet dich, auf eigene Kosten bei einer vom Departement des Innern anerkannten Bildungseinrichtung eine Prüfung abzulegen. Den Nachweis musst du nach dem Merkblatt von Freienbach schon bei der Gesuchseinreichung vorlegen; Jugendliche unter 16 brauchen ihn nicht.

Die anerkannte Einrichtung ist das Berufsbildungszentrum BBZ Pfäffikon, das seine Kurse und Prüfungen «Gesellschaft und Politik» im Auftrag des Kantons Schwyz in Pfäffikon, Goldau und neu auch in Schwyz durchführt. Die Prüfung ist schriftlich, dauert nach 15 Minuten Instruktion 75 Minuten und umfasst 35 bis 41 offene und Multiple-Choice-Fragen zur Schweiz und zum Kanton Schwyz; die Fragen richten sich nach dem Heft «ECHO, Informationen zur Schweiz» des HEKS und dem Dossier «Informationen zum Kanton Schwyz» des BBZ, beide musst du selbst beschaffen. Du kannst den Kurs an sechs Abenden von 18.30 bis 20.00 Uhr mit anschliessendem Prüfungsabend besuchen (CHF 420 inklusive Prüfung) oder dich nur zur Prüfung anmelden (CHF 150). Das BBZ setzt Deutsch auf B2 mündlich und B1 schriftlich voraus, prüft die Sprache selbst aber nicht, und publiziert 25 Musterfragen mit Lösungen: Kantone nach Autokennzeichen nennen, Nachbarländer streichen, Flüsse und ihre Meere, Neutralität erklären, Jahreszahlen wie 1848, 1971, 1979 und 2002 zuordnen, Gewaltenteilung beschreiben.

Die Anhörung selbst ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 9 KBüG, § 14 KBüV): Die Einbürgerungsbehörde oder eine Delegation hört jede Gesuchstellerin und jeden Gesuchsteller persönlich an, auch zu Einwänden aus der Bevölkerung, denn dein Gesuch wird mit Name, Geburtsdatum, Adresse, Staatsangehörigkeit und Wohnsitzdauer im Amtsblatt und ortsüblich publiziert, und jede Person kann innert 20 Tagen Bemerkungen anbringen. In Freienbach besteht die Behörde aus drei Gemeinderäten, fünf Parteienvertretern und einem beratenden Mitglied der Verwaltung und prüft an der Anhörung die persönlichen Verhältnisse sowie die gesellschaftliche, kulturelle und politische Integration; Ehegatten werden getrennt befragt. Im Bezirk Einsiedeln lädt das Sekretariat der Einbürgerungskommission ein, nachdem du mit der Selbsteinschätzung geprüft hast, ob du die Voraussetzungen erfüllst. Spätestens an der Anhörung unterschreibst du die Charta.

Unsere 50 Fragen zum Kanton Schwyz decken den kantonalen Teil dieser Prüfungen und Gespräche ab: den Bundesbrief vom 1. August 1291 und das Bundesbriefmuseum, den Namen der Schweiz, die Schlacht am Morgarten vom 15. November 1315, Einsiedeln und den Sonderbund, den Kantonsrat mit 100 und den Regierungsrat mit 7 Mitgliedern unter dem Landammann, die 30 Gemeinden, Mythen, Rigi und Hölloch, Victorinox in Ibach und die Bräuche vom Alpaufzug bis zum Schwingen. Ergänze sie mit dem Bundesteil aus den Lektionen zu Politik, Geschichte und Geografie der Schweiz und mit den Musterfragen des BBZ.

Die ordentliche Einbürgerung im Kanton Schwyz in sieben Schritten

Das Verfahren beginnt und endet mit einem Entscheid der Politik: zuerst die Einbürgerungsbehörde oder die Gemeindeversammlung deiner Gemeinde, dann das SEM, zuletzt der Kantonsrat. Der Kanton rechnet mit ein bis zwei Jahren, die Gemeinden mit zwei bis drei.

  1. 1

    Information und Selbsteinschätzung

    Du informierst dich bei deiner Wohngemeinde, denn das Verfahren ist in jeder Gemeinde etwas anders. Freienbach verlangt vor der Abgabe des Formulars einen Termin beim Einbürgerungssekretariat, an dem geklärt wird, wie du die Deutschkenntnisse nachweist; Einsiedeln stellt eine Selbsteinschätzung bereit. Fehlen dir Sprachdiplom oder Grundkenntnisnachweis, meldest du dich jetzt bei einer Sprachschule und beim BBZ Pfäffikon an.

  2. 2

    Gesuch mit Unterlagen einreichen

    Das Gesuch geht auf dem amtlichen Formular an die Einbürgerungsbehörde deiner Gemeinde, gemeinsam für Ehepaare, eingetragene Partnerschaften und Eltern mit Kindern. Beilagen nach § 12 KBüV: Personenstandsdokumente, Lebenslauf mit Aufenthalts-, Schul- und Arbeitsorten, Wohnsitzbescheinigungen der letzten 12 Jahre, Kopien von C-Ausweis und Pass, Betreibungsauszug, Bescheinigungen der Steuer- und Fürsorgebehörden, Strafregisterauszug und Erklärung zu hängigen Verfahren, Sprachnachweis, Referenzpersonen, die unterschriebene Charta und der Ausweis über die Grundkenntnisse, falls sie nicht an der Anhörung beurteilt werden. Freienbach stellt nach Eingang CHF 500 in Rechnung.

  3. 3

    Eintreten und Publikation

    Sind Wohnsitzfrist, Strafregister oder Sprachnachweis nicht in Ordnung, tritt die Behörde ohne Publikation nicht auf das Gesuch ein; dagegen kannst du innert 20 Tagen ans Verwaltungsgericht gelangen. Sonst publiziert die Gemeinde dein Gesuch innert drei Monaten im Amtsblatt und ortsüblich, in Freienbach auch im Höfner Volksblatt, und jede Person kann 20 Tage lang Einwände oder Bemerkungen anbringen, ohne Parteistellung zu erhalten.

  4. 4

    Erhebungen, Prüfung und Personenstandsregister

    Die Einbürgerungsbehörde holt Auskünfte ein und kann die Polizei mit einem Erhebungsbericht beauftragen. Verlangt sie die Prüfung am BBZ, legst du sie jetzt ab, falls noch nicht geschehen. Bist du noch nicht im Personenstandsregister Infostar eingetragen, lässt du dich während des Gemeindeverfahrens beim Zivilstandsamt registrieren; in Freienbach beschafft das Zivilstandsamt Ausserschwyz dafür deine Zivilstandsdokumente.

  5. 5

    Anhörung und Entscheid der Gemeinde

    Die Behörde oder eine Delegation hört dich persönlich an, auch zu Einwänden, die dir anonymisiert eröffnet werden. Dann entscheidet die Einbürgerungsbehörde, in Freienbach mit ihren neun Mitgliedern, oder, wo die Gemeindeordnung es vorsieht, die Gemeindeversammlung in offener Abstimmung über den Antrag des Gemeinderats. Eine Ablehnung ist zu begründen; du kannst sie innert 20 Tagen, bei Versammlungsentscheiden innert 10 Tagen, beim Verwaltungsgericht anfechten und laut Freienbach jederzeit ein neues Gesuch stellen.

  6. 6

    Kantonale Prüfung und eidgenössische Bewilligung

    Nach dem rechtskräftigen Gemeindeentscheid gehen die Akten an das Departement des Innern, Abteilung Personenstand/Bürgerrecht, das die Voraussetzungen prüft und das Gesuch an das Staatssekretariat für Migration weiterleitet. Das SEM erteilt die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung; Bundesgebühr CHF 100 für eine Einzelperson, 150 für ein Ehepaar, 50 für Minderjährige.

  7. 7

    Kantonsbürgerrecht durch den Kantonsrat

    Liegt die Bundesbewilligung vor, stellt der Regierungsrat dem Kantonsrat Antrag, und das Kantonsparlament erteilt das Kantonsbürgerrecht in einem Sammelbeschluss. Mit diesem Entscheid und der Bezahlung aller Gebühren tritt die Einbürgerung in Kraft (§ 14 KBüG); der Regierungsrat stellt dir die Bürgerrechtsurkunde zu, und nach dem Eintrag im Infostar kannst du beim Amt für Migration den Schweizer Pass bestellen.

Vier Beispielfragen aus unseren Schwyz-Lektionen

So sehen die Übungsfragen in unseren Lektionen aus. Die richtige Antwort ist markiert, die Erklärung liefert den Hintergrund.

Wann wurde der Bundesbrief unterzeichnet, der die Schweiz gründete?

  • 15. November 1315
  • 1. August 1291Richtige Antwort
  • 1. Januar 1848
  • 9. Dezember 1847

Der Bundesbrief zur Gründung der Eidgenossenschaft ist auf Anfang August 1291 datiert und wurde von Uri, Schwyz und Unterwalden geschlossen; der 1. August gilt als Gründungsdatum der Schweiz. Die Urkunde selbst nennt keinen Ort – der Rütlischwur ist eine spätere Legende. Sie wird im Bundesbriefmuseum in Schwyz aufbewahrt.

Wann fand die Schlacht am Morgarten statt?

  • 9. Juli 1386
  • November 1847
  • 15. November 1315Richtige Antwort
  • 1. August 1291

Die Schlacht am Morgarten fand am 15. November 1315 bei Sattel im Gebiet von Schwyz statt. Schweizer Truppen nutzten Guerilla-Taktiken, um eine viel grössere habsburgische Armee zu besiegen und damit die Schweizer Unabhängigkeit zu sichern.

Wie viele Mitglieder hat der Schwyzer Kantonsrat?

  • 120 Mitglieder
  • 100 MitgliederRichtige Antwort
  • 80 Mitglieder
  • 55 Mitglieder

Der Schwyzer Kantonsrat hat 100 Mitglieder, die für 4-jährige Amtszeiten nach Proporz gewählt werden. Er dient als Legislative des Kantons.

Wie viele Mitglieder dienen im Schwyzer Regierungsrat?

  • 12 Mitglieder
  • 7 MitgliederRichtige Antwort
  • 5 Mitglieder
  • 9 Mitglieder

Der Schwyzer Regierungsrat hat 7 Mitglieder, die vom Volk direkt für 4 Jahre nach dem Majorzsystem gewählt werden. Ein Mitglied amtet als Landammann.

Lektionen

Häufige Fragen zum Einbürgerungstest im Kanton Schwyz

Gibt es im Kanton Schwyz einen Einbürgerungstest?
Ja, aber nicht überall in derselben Form. Die Einbürgerungsbehörde deiner Gemeinde beurteilt die Grundkenntnisse in der Anhörung oder verpflichtet dich zur schriftlichen Prüfung am BBZ Pfäffikon: 75 Minuten, 35 bis 41 offene und Multiple-Choice-Fragen zu Schweiz und Kanton, CHF 150 oder CHF 420 mit dem sechsabendigen Kurs. Frag deine Gemeinde, welche Variante sie verlangt.
Welches Deutschniveau brauche ich?
B2 mündlich und B1 schriftlich, mehr als in fast allen anderen Kantonen. Als Nachweis gelten deutsche Muttersprache, 7 Jahre Unterricht auf Deutsch in der Schweiz, ein Abschluss einer Mittelschule, Hochschule oder Universität auf Deutsch im deutschsprachigen Raum oder ein Sprachdiplom, das das Niveau ausdrücklich bescheinigt, etwa telc oder Goethe. Ohne Nachweis wird das Gesuch nicht behandelt.
Wie lange muss ich in Schwyz wohnen?
10 Jahre in der Schweiz nach Bundesrecht und mindestens 5 Jahre ohne Unterbruch in deiner Gemeinde. Eine separate kantonale Frist gibt es nicht. Nach der Einreichung darfst du innerhalb der Schweiz umziehen, ein Wegzug ins Ausland beendet das Verfahren.
Was kostet die Einbürgerung in Schwyz?
Kanton: CHF 100 bis 500 für Einzelpersonen, 100 bis 1000 für Paare und Familien, bei grossem Aufwand das Doppelte. Gemeinde: nach eigenem Tarif, Freienbach CHF 2300 beziehungsweise 3200, Bezirk Einsiedeln CHF 3600 beziehungsweise 4500. Bund: CHF 100, 150 für Ehepaare, 50 für Minderjährige. Dazu Sprachdiplom, BBZ-Prüfung und Dokumente. Stand 5. September 2026.
Wie lange dauert die Einbürgerung in Schwyz?
Der Kanton nennt ein bis zwei Jahre, Freienbach und Einsiedeln zwei bis drei: rund ein Jahr in der Gemeinde und rund ein Jahr bei Bund und Kanton. Die Gemeinde muss dein Gesuch innert drei Monaten publizieren; der Kantonsrat entscheidet in Sammelbeschlüssen zwei- bis viermal pro Jahr.
Wer entscheidet über mein Gesuch?
Zuerst die Einbürgerungsbehörde deiner Gemeinde, mindestens fünf Mitglieder unter dem Vorsitz eines Gemeinderatsmitglieds, oder die Gemeindeversammlung, wo die Gemeindeordnung das vorsieht. Dann das SEM mit der eidgenössischen Bewilligung, zuletzt der Kantonsrat mit dem Kantonsbürgerrecht. Gegen Ablehnungen steht der Weg ans Verwaltungsgericht offen.
Was ist die Charta?
Ein Text, den jede volljährige Person unterschreibt, mit dem Gesuch oder an der Anhörung. Du anerkennst darin die demokratische und rechtsstaatliche Grundordnung der Schweiz und die Werte der Bundesverfassung wie Menschenwürde, Rechtsgleichheit, Gleichberechtigung von Mann und Frau, Meinungsfreiheit und das Gewaltmonopol des Staates und bekennst dich zu den Gesetzen von Bund, Kanton und Gemeinde.
Was gilt für Ehepaare, Kinder und Sozialhilfe?
Ehepaare können gemeinsam einreichen, werden aber getrennt angehört und müssen die Voraussetzungen je selbst erfüllen. Kinder werden einbezogen, ab 12 individuell geprüft und angehört, ab 16 mit eigener schriftlicher Erklärung; unter 16 brauchen sie keinen Grundkenntnisnachweis. Sozialhilfe der letzten 5 Jahre schliesst das Gesuch aus, ältere muss zurückbezahlt sein.

Quellen

  1. Kanton Schwyz, Departement des Innern, Personenstand/Bürgerrecht: Ordentliche Einbürgerungen (Voraussetzungen, Prüfung durch Gemeinde, Bund und Kanton, Sprachnachweis, Gebühren, Dauer, Kontakt)
  2. Bürgerrechtsgesetz des Kantons Schwyz (KBüG, SRSZ 110.100) vom 20. April 2011, Stand 1. Januar 2015, §§ 3, 4, 7 bis 14 und 18 (PDF)
  3. Bürgerrechtsverordnung des Kantons Schwyz (KBüV, SRSZ 110.111) vom 5. Juni 2012, Stand 1. Januar 2015, §§ 5 bis 16 und 20 (PDF)
  4. Verfassung des Kantons Schwyz (SRSZ 100.100): Amtssprache Deutsch, Kantonsrat mit 100 und Regierungsrat mit sieben Mitgliedern, Landammann (PDF)
  5. Regierungsrat des Kantons Schwyz: Beschluss Nr. 50/2021 vom 19. Januar 2021, Beantwortung der Interpellation I 14/20 zum Einbürgerungsverfahren (Einbürgerungsbehörden und Gemeindeversammlungen, Ablehnungs- und Einbürgerungsquoten) (PDF)
  6. Berufsbildungszentrum BBZ Pfäffikon: Einbürgerung, Kurse und Prüfungen Gesellschaft und Politik im Auftrag des Kantons Schwyz (Musterfragen, Informationen zum Kanton Schwyz)
  7. BBZ Pfäffikon: Informationen und Bedingungen Gesellschaft und Politik (Kurs von sechs Abenden plus Prüfungsabend CHF 420, nur Prüfung CHF 150, 75 Minuten, 35 bis 41 Fragen) (PDF, Stand 30. Oktober 2018)
  8. Gemeinde Freienbach: Merkblatt ordentliches Einbürgerungsverfahren vom 11. März 2026 (Einbürgerungsbehörde, Teilrechnung CHF 500, Gebühren CHF 2300 und 3200, Dauer, Verfahrensübersicht) (PDF)
  9. Bezirk Einsiedeln: Merkblatt ordentliche Einbürgerung, Stand Oktober 2021 (Gebühren CHF 3600 und 4500, Dauer zwei bis drei Jahre, ECHO-Heft) (PDF)
  10. Bezirk Einsiedeln: Einbürgerung (Selbsteinschätzung, Sekretariat der Einbürgerungskommission)
  11. Gemeinde Schwyz: Einbürgerungsverfahren (fünf Jahre ununterbrochener Wohnsitz, Deutsch B1/B2, Richtlinien und Gebührentarif), Stand 25. April 2025
  12. Bundesamt für Statistik: Amtliches Gemeindeverzeichnis der Schweiz (30 Gemeinden in 6 Bezirken, Stand 5. September 2026)
  13. Bürgerrechtsgesetz des Bundes (BüG, SR 141.0), Art. 9, 11, 12 und 14, und Bürgerrechtsverordnung (BüV, SR 141.01), Art. 6 und 25
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