Paragraf 4 des Schwyzer Bürgerrechtsgesetzes verlangt, dass du mit den Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen in der Schweiz, im Kanton und in der Gemeinde vertraut bist und die Rechte und Pflichten des Bürgerrechts kennst. Paragraf 6 der Verordnung macht daraus einen Lehrplan: Grundkenntnisse in Geschichte und Geografie, Demokratie und Föderalismus, politischen Rechten, sozialer Sicherheit sowie Schule und Ausbildung, jeweils für die Schweiz, den Kanton Schwyz und deine Gemeinde. Wie geprüft wird, entscheidet die Einbürgerungsbehörde deiner Gemeinde: Sie beurteilt die Kenntnisse im Rahmen der persönlichen Anhörung, die jeder Gesuchsteller ab 12 Jahren durchläuft, oder sie verpflichtet dich, auf eigene Kosten bei einer vom Departement des Innern anerkannten Bildungseinrichtung eine Prüfung abzulegen. Den Nachweis musst du nach dem Merkblatt von Freienbach schon bei der Gesuchseinreichung vorlegen; Jugendliche unter 16 brauchen ihn nicht.
Die anerkannte Einrichtung ist das Berufsbildungszentrum BBZ Pfäffikon, das seine Kurse und Prüfungen «Gesellschaft und Politik» im Auftrag des Kantons Schwyz in Pfäffikon, Goldau und neu auch in Schwyz durchführt. Die Prüfung ist schriftlich, dauert nach 15 Minuten Instruktion 75 Minuten und umfasst 35 bis 41 offene und Multiple-Choice-Fragen zur Schweiz und zum Kanton Schwyz; die Fragen richten sich nach dem Heft «ECHO, Informationen zur Schweiz» des HEKS und dem Dossier «Informationen zum Kanton Schwyz» des BBZ, beide musst du selbst beschaffen. Du kannst den Kurs an sechs Abenden von 18.30 bis 20.00 Uhr mit anschliessendem Prüfungsabend besuchen (CHF 420 inklusive Prüfung) oder dich nur zur Prüfung anmelden (CHF 150). Das BBZ setzt Deutsch auf B2 mündlich und B1 schriftlich voraus, prüft die Sprache selbst aber nicht, und publiziert 25 Musterfragen mit Lösungen: Kantone nach Autokennzeichen nennen, Nachbarländer streichen, Flüsse und ihre Meere, Neutralität erklären, Jahreszahlen wie 1848, 1971, 1979 und 2002 zuordnen, Gewaltenteilung beschreiben.
Die Anhörung selbst ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 9 KBüG, § 14 KBüV): Die Einbürgerungsbehörde oder eine Delegation hört jede Gesuchstellerin und jeden Gesuchsteller persönlich an, auch zu Einwänden aus der Bevölkerung, denn dein Gesuch wird mit Name, Geburtsdatum, Adresse, Staatsangehörigkeit und Wohnsitzdauer im Amtsblatt und ortsüblich publiziert, und jede Person kann innert 20 Tagen Bemerkungen anbringen. In Freienbach besteht die Behörde aus drei Gemeinderäten, fünf Parteienvertretern und einem beratenden Mitglied der Verwaltung und prüft an der Anhörung die persönlichen Verhältnisse sowie die gesellschaftliche, kulturelle und politische Integration; Ehegatten werden getrennt befragt. Im Bezirk Einsiedeln lädt das Sekretariat der Einbürgerungskommission ein, nachdem du mit der Selbsteinschätzung geprüft hast, ob du die Voraussetzungen erfüllst. Spätestens an der Anhörung unterschreibst du die Charta.
Unsere 50 Fragen zum Kanton Schwyz decken den kantonalen Teil dieser Prüfungen und Gespräche ab: den Bundesbrief vom 1. August 1291 und das Bundesbriefmuseum, den Namen der Schweiz, die Schlacht am Morgarten vom 15. November 1315, Einsiedeln und den Sonderbund, den Kantonsrat mit 100 und den Regierungsrat mit 7 Mitgliedern unter dem Landammann, die 30 Gemeinden, Mythen, Rigi und Hölloch, Victorinox in Ibach und die Bräuche vom Alpaufzug bis zum Schwingen. Ergänze sie mit dem Bundesteil aus den Lektionen zu Politik, Geschichte und Geografie der Schweiz und mit den Musterfragen des BBZ.