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Einbürgerungstest Zug: staatsbürgerliches Gespräch, Bürgerrat und Ablauf im Kanton Zug

Im Kanton Zug gibt es keinen schriftlichen Einbürgerungstest. Wer die Schule nicht in der Schweiz besucht hat, wird vom Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst zu einem staatsbürgerlichen Gespräch über Geschichte, Staatskunde sowie Rechte und Pflichten eingeladen; davor prüft der Bürgerrat deiner Bürgergemeinde im Gespräch, ob du mit den schweizerischen, kantonalen und örtlichen Lebensgewohnheiten vertraut bist.

  • 7 Lektionen
  • 42 Fragen

Diese Seite fasst zusammen, was der Kanton, das seit 1. Januar 2025 geltende Bürgerrechtsgesetz und die Bürgergemeinden Zug, Baar, Hünenberg, Oberägeri und Steinhausen offiziell verlangen: zehn Jahre in der Schweiz, fünf im Kanton und die letzten drei in der Gemeinde, Deutsch B2 mündlich und B1 schriftlich, keine Sozialhilfe in den letzten fünf Jahren, dazu Gebühren, Dauer und die Verfahrensschritte. Jede Angabe ist mit der Quelle verlinkt; wir haben sie am 5. September 2026 geprüft.

Die Voraussetzungen im Kanton Zug auf einen Blick

Aufenthalt in der Schweiz
10 Jahre insgesamt, davon 3 in den letzten 5 Jahren vor dem Gesuch. Die Jahre zwischen dem 8. und dem 18. Lebensjahr zählen doppelt, tatsächlich müssen es mindestens 6 sein. Bewilligungen B und C zählen voll, F zur Hälfte, N und L gar nicht. Einbezogene Kinder brauchen keine eigene Frist, aber mindestens 2 Jahre Wohnsitz in der Schweiz.[1][11]
Bewilligung
Niederlassungsbewilligung C im Zeitpunkt der Gesuchseinreichung.[1][11]
Wohnsitz im Kanton und in der Gemeinde
Mindestens 5 Jahre im Kanton Zug, davon die letzten 3 Jahre ununterbrochen in der Einbürgerungsgemeinde; im Kanton wird nie doppelt gezählt. Ortsabwesenheit wegen schulischer oder beruflicher Ausbildung unterbricht die Fristen nicht.[1][2]
Deutschkenntnisse
Für Gesuche seit dem 1. Januar 2025 mündlich B2 und schriftlich B1 mit Sprachnachweis (vorher B1 und A2). Der Nachweis gilt als erbracht bei Deutsch als Muttersprache, mindestens 5 Jahren obligatorischer Schule auf Deutsch, einem Abschluss der Sekundarstufe II oder Tertiärstufe im deutschsprachigen Raum auf Deutsch oder einem Zertifikat eines anerkannten Sprachtests. Bei Zweifeln können die Direktion des Innern oder der Bürgerrat einen Nachweis bei der vom Kanton bezeichneten Stelle verlangen, auf deine Kosten.[1][2][3]
Sozialhilfe und Finanzen
Keine Sozialhilfe in den letzten 5 Jahren vor dem Gesuch und während des Verfahrens, ausser sie ist vollständig zurückerstattet (bis Ende 2024: 3 Jahre). Dazu geordnete persönliche, familiäre und finanzielle Verhältnisse; die Bürgergemeinde Zug verlangt den Steuerregisterauszug mit Nachweis bezahlter Steuern und den Betreibungsregisterauszug.[1][2][6]
Staatsbürgerliches Gespräch
Kein schriftlicher kantonaler Test. Wer die obligatorische Schulzeit oder die Ausbildung nicht in der Schweiz nach schweizerischem Lehrplan absolviert hat, wird nach der Zusicherung der Gemeinde zu einem Gespräch beim Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst eingeladen: Geschichte, Staatskunde, Rechte und Pflichten. Vorbereitung mit dem staatsbürgerlichen Kurs in drei Teilen (Stand April 2026).[1][4]
Gespräch mit dem Bürgerrat
Der Bürgerrat prüft nach Zahlung des Kostenvorschusses im Gespräch deine Eignung und die Wohnsitzfristen und entscheidet mit beschwerdefähiger Verfügung. Einzelne Bürgergemeinden prüfen dabei Grundkenntnisse: Oberägeri stellt mündlich Testfragen zu Geografie, Geschichte, Politik und Gesellschaft der Schweiz und des Ägeritals, protokolliert die Antworten und erlaubt keine Hilfsmittel.[2][5][7][9]
Kinder, Jugendliche und Ehegatten
Minderjährige Kinder im gleichen Haushalt werden einbezogen; ab 12 werden die Voraussetzungen eigenständig und altersgerecht geprüft, Kinder über 16 nur mit schriftlicher Zustimmung. Ein eigenes Gesuch ist frühestens nach dem 16. Geburtstag möglich, vertreten durch die gesetzliche Vertretung. Ehegatten können individuell eingebürgert werden.[1][2]
Jugendliche der zweiten Generation
In der Schweiz geboren und aufgewachsen, Gesuch vor dem 22. Altersjahr, geeignet nach § 5 und mindestens 5 Jahre im Kanton Zug: Anspruch auf das Gemeindebürgerrecht der Wohngemeinde nach der eidgenössischen Bewilligung, ohne die 3 Jahre in der Gemeinde. Die Bürgergemeinde Zug verlangt dafür CHF 1200.[2][6]
Gebühren
Bürgergemeinden und Kanton höchstens kostendeckend. Bürgergemeinde Zug: CHF 2400 für Ehepaare mit oder ohne Kinder und Einzelpersonen mit Kindern, 2000 für volljährige Einzelpersonen, 1600 für minderjährige Einzelpersonen, 1200 für Jugendliche der zweiten Generation, als Kostenvorschuss innert 30 Tagen; Hünenberg dieselben Sätze. Kanton: Betrag auf Anfrage beim Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst, als Restvorschuss nach der Bundesbewilligung. Bund: CHF 50 bis 150. Baar nennt als Gesamtkosten CHF 2800 für eine Einzelperson, 2350 für Jugendliche und 3350 für ein Ehepaar mit Kind.[1][2][5][6][7][8]
Dauer und Fristen
Kanton: circa 2 Jahre; Bürgergemeinde Zug: circa 1,5 Jahre; Baar: circa 2 Jahre. Wegen der hohen Nachfrage kann die erste Kontaktaufnahme derzeit länger dauern. Hünenberg erteilt das Gemeindebürgerrecht innert 60 Tagen nach Rücksendung der Erklärung. Nach der eidgenössischen Bewilligung muss der Kanton innert eines Jahres entscheiden.[1][5][7][8][11]
Entscheid, Wirksamkeit und Rechtsmittel
Der Bürgerrat erteilt das Gemeindebürgerrecht, der Regierungsrat das Kantonsbürgerrecht. Für Ausländerinnen und Ausländer wird das Gemeindebürgerrecht erst mit der Aufnahme ins Kantonsbürgerrecht wirksam und fällt dahin, wenn dieses nicht innert Jahresfrist beantragt oder verweigert wird. Der Bürgerrat informiert die Bürgergemeindeversammlung mit Namen, Geburtsjahr, Staatsangehörigkeit und Adresse. Entscheide sind nach dem Gesetz über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen (BGS 162.1) anfechtbar.[1][2]

Angaben geprüft am 5. September 2026.

So funktioniert das staatsbürgerliche Gespräch im Kanton Zug

Paragraf 5 des Zuger Bürgerrechtsgesetzes verlangt, dass du mit den schweizerischen, kantonalen und örtlichen Lebensgewohnheiten vertraut bist, die mit dem Bürgerrecht verbundenen Rechte und Pflichten kennst und beachten willst und dich mit Behörden und Mitbürgerinnen und Mitbürgern verständigen kannst. Einen schriftlichen Test schreibt weder das Gesetz noch die Verordnung vor. Der Kanton prüft diese Kenntnisse in einem Gespräch: Wer die obligatorische Schulzeit oder die Ausbildung nicht in der Schweiz nach schweizerischem Lehrplan absolviert hat, wird nach der Zusicherung der Gemeinde vom Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst zum staatsbürgerlichen Gespräch eingeladen. Themen sind die Geschichte, die Staatskunde und die Rechte und Pflichten von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern. Wer Schule und Ausbildung in der Schweiz absolviert hat, muss kein Gespräch führen.

Zur Vorbereitung stellt der Kanton den staatsbürgerlichen Kurs als Selbststudium bereit: drei Foliensätze mit Stand April 2026, verfasst vom früheren Regierungsrat Hanspeter Uster. Teil 1 erklärt Bund, Kanton und Gemeinde und dein eigenes Verfahren als Ausdruck des Föderalismus, inklusive der Fragen, wie viele Gemeinden der Kanton Zug hat und welche Kantone an ihn grenzen. Teil 2 gibt einen Überblick über die Geschichte der Schweiz und des Kantons Zug vom Bundesbrief bis heute und über das Verhältnis der Schweiz zur Welt. Teil 3 behandelt Föderalismus, direkte Demokratie und Rechtsstaat sowie die Gemeinwesen und Behörden im Kanton Zug. Dazu verlinkt der Kanton «Der Bund kurz erklärt» und die Bundesverfassung; die Bürgergemeinde Oberägeri verweist zusätzlich auf Videosequenzen des Kurses unter zg.ch/buerger.

Vor dem kantonalen Gespräch steht das Gespräch mit dem Bürgerrat deiner Bürgergemeinde. Er prüft nach Zahlung des Kostenvorschusses deine Eignung und die Wohnsitzfristen und sichert dir bei positivem Ergebnis das Gemeindebürgerrecht zu. Wie dieses Gespräch abläuft, regelt jede Bürgergemeinde selbst: In Hünenberg holt die Bürgerkanzlei bei Kindern unter 15 einen kurzen Bericht der Klassenlehrperson ein, alle über 15 schicken einen Lebenslauf und ein Foto. Die Bürgergemeinde Oberägeri führt am Gespräch einen Wissenstest durch: Die Fragen zu den geografischen, historischen, politischen und gesellschaftlichen Verhältnissen in der Schweiz und im Ägerital werden mündlich gestellt, die Antworten protokolliert, Hilfsmittel sind nicht erlaubt; das Merkblatt nennt als Lernstoff unter anderem den Ortsplan, die Geschichte des Ägeritals, «Der Bund kurz erklärt» und die Brauchtumsbroschüre.

Unsere 42 Fragen zum Kanton Zug decken genau die Themen ab, die im staatsbürgerlichen Gespräch und im Bürgerratsgespräch vorkommen: die elf Gemeinden und die Nachbarkantone, den Zugersee, den Beitritt zur Eidgenossenschaft 1352, den Kantonsrat mit 80 und den Regierungsrat mit 7 Mitgliedern, dazu Wirtschaft und Brauchtum. Vier Beispiele siehst du unten; die Bundeslektionen zu Föderalismus, direkter Demokratie, Rechten und Pflichten und Geschichte ergänzen den Stoff der drei Kursteile.

Die ordentliche Einbürgerung im Kanton Zug in sieben Schritten

Das Verfahren beginnt und endet beim Kanton: Du reichst das Gesuch online beim Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst ein, die Bürgergemeinde sichert das Gemeindebürgerrecht zu, der Kanton führt das staatsbürgerliche Gespräch und holt die Bewilligung des Bundes ein, dann erteilen Bürgerrat und Regierungsrat das Bürgerrecht. Der Kanton zählt neun Schritte, die wir hier zu sieben zusammenfassen. Auskunft gibt der Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst, Neugasse 2, 6301 Zug, Telefon +41 41 594 39 00, info.zibu@zg.ch, Montag bis Freitag 08:00 bis 11:45 und 14:00 bis 17:00 Uhr, Termine nur nach telefonischer Vereinbarung; wegen der hohen Nachfrage kann die Kontaktaufnahme derzeit länger dauern.

  1. 1

    Voraussetzungen prüfen und registrieren lassen

    Prüfe zuerst die zehn Jahre in der Schweiz, die fünf Jahre im Kanton und die letzten drei in der Gemeinde, die C-Bewilligung, die Sozialhilfe der letzten fünf Jahre und dein Deutsch auf B2 mündlich und B1 schriftlich. Du musst im schweizerischen Personenstandsregister eingetragen sein; mit dem Online-Formular zur Prüfung der Grundvoraussetzungen stellt der Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst fest, ob das schon der Fall ist, und berät dich sonst zu den nötigen Dokumenten. Die Registrierung ist kostenpflichtig, danach bestellst du beim Zivilstandsamt deines Wohnorts den Auszug für die Einbürgerung. Für das Online-Formular brauchst du ein Zug Login.

  2. 2

    Gesuch online beim Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst einreichen

    Reichst du das vollständig ausgefüllte Gesuch mit allen Unterlagen online ein, erhältst du eine Bestätigung per E-Mail mit dem weiteren Vorgehen. Zu den ergänzenden Formularen des Kantons gehören die Arbeitsbestätigung des aktuellen Arbeitgebers, das Steuerformular, das Laufblatt Amtsstelle sowie die Erklärungen zum Einbezug der Kinder und zum Einverständnis des anderen Elternteils. Den Sprachnachweis legst du bei, sofern keine Ausnahme nach Paragraf 5 gilt.

  3. 3

    Erhebungsbericht und Bericht des Gemeinderats

    Der Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst unterbreitet das Gesuch der Zuger Polizei und dem Amt für Migration, die einen Erhebungsbericht erstellen, und dem Gemeinderat deiner Wohngemeinde, der es begutachtet und einen Bericht verfasst.

  4. 4

    Kostenvorschuss, Gespräch und Zusicherung des Bürgerrats

    Dann geht das Dossier an den Bürgerrat deiner Bürgergemeinde. Die Bürgergemeinde Zug stellt den Kostenvorschuss in Rechnung, der innert 30 Tagen zu zahlen ist: CHF 2400 für Ehepaare und Einzelpersonen mit Kindern, 2000 für volljährige Einzelpersonen, 1600 für minderjährige Einzelpersonen, 1200 für Jugendliche der zweiten Generation. Nach der Zahlung lädt dich der Bürgerrat zum Gespräch ein und prüft deine Eignung; in Oberägeri gehört dazu ein mündlicher Wissenstest. Sind die Voraussetzungen erfüllt, sichert er das Gemeindebürgerrecht zu und gibt das Dossier an den Kanton zurück; Baar nennt als Alternativen die Rückstellung oder den Rückzug des Gesuchs.

  5. 5

    Staatsbürgerliches Gespräch beim Kanton

    Hast du Schule oder Ausbildung nicht in der Schweiz nach schweizerischem Lehrplan absolviert, lädt dich der Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst nach Prüfung des Dossiers zum staatsbürgerlichen Gespräch ein. Gefragt wird nach Geschichte, Staatskunde und den Rechten und Pflichten von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern; bereite dich mit den drei Teilen des staatsbürgerlichen Kurses und unseren Zuger Fragen vor. Wer Schule und Ausbildung in der Schweiz absolviert hat, überspringt diesen Schritt.

  6. 6

    Kantonale Zusicherung, Bundesbewilligung und Erklärung über die persönlichen Verhältnisse

    Fällt das Gespräch positiv aus oder ist es nicht nötig, sichert der Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst das Kantonsbürgerrecht zu und beantragt beim Staatssekretariat für Migration die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung; vorher zahlst du dem SEM einen Kostenvorschuss von CHF 50 bis 150. Liegt die Bewilligung vor, schickt dir der Dienst eine Erklärung über die persönlichen Verhältnisse und verlangt den restlichen Kostenvorschuss für die kantonale Einbürgerung. Veränderungen seit der Zusicherung musst du belegen und begründen; ausserordentlicher Mehraufwand wird zusätzlich verrechnet.

  7. 7

    Erteilung durch Bürgerrat und Regierungsrat

    Nach Rücksendung der Erklärung erteilt der Bürgerrat das Gemeindebürgerrecht, in Hünenberg innert 60 Tagen, sofern sich seit der Zusicherung nichts Negatives geändert hat. Anschliessend beantragt der Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst beim Regierungsrat das Kantonsbürgerrecht; der Entscheid kommt per Post, und mit seiner Rechtskraft bist du Schweizerin oder Schweizer. Das Gemeindebürgerrecht wird erst mit der Aufnahme ins Kantonsbürgerrecht wirksam und fällt dahin, wenn dieses nicht innert Jahresfrist beantragt wird. Pass und Identitätskarte bestellst du beim Ausweisbüro; die Bürgergemeinde Zug stellt auf Wunsch eine Bürgerrechtsurkunde gegen Kostenbeitrag aus.

Vier Beispielfragen aus unseren Zug-Lektionen

So sehen die Übungsfragen in unseren Lektionen aus. Die richtige Antwort ist markiert, die Erklärung liefert den Hintergrund.

An welchem See liegt die Stadt Zug?

  • Bodensee
  • Vierwaldstättersee
  • ZugerseeRichtige Antwort
  • Zürichsee

Die Stadt Zug liegt am Nordostufer des Zugersees. Der See ist 38 km² gross und wird mit den Kantonen Schwyz und Luzern geteilt.

Wie viele Gemeinden hat Zug?

  • 5 Gemeinden
  • 11 GemeindenRichtige Antwort
  • 80 Gemeinden
  • 30 Gemeinden

Zug hat nur 11 Gemeinden – eine sehr kleine Anzahl, die seine winzige Grösse und hohe Urbanisierung widerspiegelt.

Wie viele Mitglieder hat der Zuger Kantonsrat?

  • 120 Mitglieder
  • 80 MitgliederRichtige Antwort
  • 60 Mitglieder
  • 100 Mitglieder

Der Zuger Kantonsrat hat 80 Mitglieder, die nach dem Proportionalwahlrecht für 4 Jahre gewählt werden.

Wie viele Mitglieder hat der Zuger Regierungsrat?

  • 7 MitgliederRichtige Antwort
  • 9 Mitglieder
  • 5 Mitglieder
  • 11 Mitglieder

Der Zuger Regierungsrat hat 7 Mitglieder und bildet zusammen mit dem 80-köpfigen Kantonsrat die Kantonsregierung.

Lektionen

Häufige Fragen zum Einbürgerungstest im Kanton Zug

Gibt es im Kanton Zug einen schriftlichen Einbürgerungstest?
Nein. Weder das Bürgerrechtsgesetz noch die Verordnung sehen einen schriftlichen Test vor. Der Kanton prüft Geschichte, Staatskunde und Rechte und Pflichten im mündlichen staatsbürgerlichen Gespräch beim Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst, und zwar nur bei Personen, die Schule oder Ausbildung nicht in der Schweiz absolviert haben. Davor prüft der Bürgerrat deiner Bürgergemeinde im Gespräch deine Eignung; Oberägeri stellt dabei mündliche Testfragen zu Geografie, Geschichte, Politik und Gesellschaft.
Wer muss zum staatsbürgerlichen Gespräch, und wie bereite ich mich vor?
Eingeladen wird, wer die obligatorische Schulzeit oder die Ausbildung nicht in der Schweiz nach schweizerischem Lehrplan absolviert hat; alle anderen sind befreit. Der Kanton stellt dafür den staatsbürgerlichen Kurs in drei Teilen zum Download bereit (Bund, Kanton und Gemeinde; Geschichte der Schweiz und Zugs; Föderalismus, direkte Demokratie, Rechtsstaat und die Zuger Behörden) und verlinkt «Der Bund kurz erklärt» sowie die Bundesverfassung. Unsere 42 Zuger Fragen und die Bundeslektionen decken denselben Stoff ab.
Welche Deutschkenntnisse verlangt Zug?
Für Gesuche seit dem 1. Januar 2025 mündlich B2 und schriftlich B1 mit Sprachnachweis; bis Ende 2024 galten B1 und A2. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn Deutsch deine Muttersprache ist, du mindestens fünf Jahre der obligatorischen Schulzeit auf Deutsch besucht hast, eine Ausbildung der Sekundarstufe II oder Tertiärstufe im deutschsprachigen Raum auf Deutsch abgeschlossen hast oder ein Zertifikat eines anerkannten Sprachtests vorlegst. Bei Zweifeln können die Direktion des Innern oder der Bürgerrat einen Nachweis bei der vom Kanton bezeichneten Stelle verlangen, auf deine Kosten.
Wie lange muss ich in Zug wohnen?
Zehn Jahre in der Schweiz, davon drei in den letzten fünf, mit doppelter Anrechnung der Jahre zwischen 8 und 18 und mindestens sechs tatsächlichen Jahren. Dazu mindestens fünf Jahre im Kanton Zug, davon die letzten drei ununterbrochen in der Einbürgerungsgemeinde; im Kanton wird nie doppelt gezählt. Abwesenheit wegen schulischer oder beruflicher Ausbildung unterbricht die Fristen nicht. In der Schweiz geborene und aufgewachsene Jugendliche, die vor dem 22. Altersjahr einreichen, brauchen nur fünf Jahre im Kanton.
Was kostet die Einbürgerung in Zug?
Bürgergemeinden und Kanton dürfen höchstens kostendeckende Gebühren verlangen. Die Bürgergemeinde Zug verlangt als Kostenvorschuss innert 30 Tagen CHF 2400 für Ehepaare und Einzelpersonen mit Kindern, 2000 für volljährige Einzelpersonen, 1600 für Minderjährige und 1200 für Jugendliche der zweiten Generation; Hünenberg hat dieselben Sätze. Die kantonale Gebühr erfährst du beim Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst, sie wird nach der Bundesbewilligung als Restvorschuss verlangt; das SEM verlangt CHF 50 bis 150. Baar rechnet insgesamt mit CHF 2800 für eine Einzelperson, 2350 für Jugendliche und 3350 für ein Ehepaar mit Kind. Wird der Vorschuss nicht fristgerecht bezahlt, besteht kein Anspruch auf Durchführung des Verfahrens.
Wie lange dauert die Einbürgerung in Zug?
Der Kanton rechnet mit rund zwei Jahren, die Bürgergemeinde Zug mit etwa eineinhalb, Baar mit rund zwei Jahren; wegen der hohen Nachfrage kann die erste Kontaktaufnahme derzeit länger dauern. In Hünenberg erteilt der Bürgerrat das Gemeindebürgerrecht innert 60 Tagen nach Rücksendung der Erklärung. Nach der eidgenössischen Bewilligung muss der Kanton innert eines Jahres entscheiden, sonst verfällt sie.
Was gilt für Kinder, Jugendliche und Ehegatten?
Minderjährige Kinder, die mit dir im Haushalt leben, werden in dein Gesuch einbezogen; ab 12 werden die Voraussetzungen eigenständig und altersgerecht geprüft, Kinder über 16 müssen schriftlich zustimmen. Einbezogene Kinder brauchen keine eigene Aufenthaltsfrist, aber mindestens zwei Jahre Wohnsitz in der Schweiz. Ein eigenes Gesuch ist frühestens nach dem 16. Geburtstag möglich, vertreten durch die gesetzliche Vertretung. Ehegatten können individuell eingebürgert werden.
Was ist mit Sozialhilfe, und was passiert, wenn ich umziehe?
Eingebürgert wird nur, wer in den letzten fünf Jahren vor dem Gesuch und während des Verfahrens keine Sozialhilfe bezogen oder sie vollständig zurückerstattet hat; bis Ende 2024 waren es drei Jahre. Die drei Jahre in der Gemeinde müssen bei der Einreichung erfüllt sein; sobald der Kanton die eidgenössische Bewilligung beantragt hat, bleiben Bürgergemeinde und Kanton laut der Bürgergemeinde Steinhausen auch bei einem Wegzug zuständig.

Quellen

  1. Kanton Zug, Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst: Ordentliche Einbürgerung (Voraussetzungen seit 1. Januar 2025, neun Verfahrensschritte, Kosten, Dauer, staatsbürgerlicher Kurs, Kontakt)
  2. Gesetz betreffend Erwerb und Verlust des Gemeinde- und des Kantonsbürgerrechts (kant. BüG, BGS 121.3), Stand 1. Januar 2025, §§ 5 bis 11, 14 bis 19bis und 21
  3. Verordnung zum Bürgerrechtsgesetz (kant. BüV, BGS 121.31), Stand 1. Januar 2025, §§ 5, 6 und 6a
  4. Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst: Staatsbürgerlicher Kurs für Bürgerrechtsbewerbende, Teil 1 (Bund, Kanton, Gemeinde), Stand April 2026 (PDF); Teil 2 und 3 auf derselben Seite
  5. Bürgergemeinde Zug: Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern (Kostenvorschuss, Dauer, Bürgerkanzlei)
  6. Bürgergemeinde Zug: Reglement betreffend Erteilung des Bürgerrechts vom 13. Dezember 2011, §§ 3 bis 7 (Unterlagen, Gebühren, Kostenvorschuss, Bürgerrechtsurkunde; PDF)
  7. Bürgergemeinde Hünenberg: Verfahren Einbürgerung Ausländer (sieben Schritte, Kostenvorschuss, Entscheid innert 60 Tagen)
  8. Bürgergemeinde Baar: Einbürgerung (Prozessdauer, ungefähre Kosten, Prozessablauf)
  9. Bürgergemeinde Oberägeri: Merkblatt zum Einbürgerungsgespräch, Oktober 2024 (mündlicher Test, Themen, Lernstoff; PDF)
  10. Bürgergemeinde Steinhausen: Ordentliche Einbürgerung ab 1. Januar 2025 (Voraussetzungen, Zuständigkeit bei Wegzug)
  11. Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht (BüG, SR 141.0), Art. 9, 12, 14 und 38
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Der Einbürgerungstest in Zug im Detail

Ablauf, Themen und Vorbereitung für Zug: unser ausführlicher Leitfaden geht über diese Übersicht hinaus.

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