An welchem See liegt die Stadt Zug?
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Die Stadt Zug liegt am Nordostufer des Zugersees. Der See ist 38 km² gross und wird mit den Kantonen Schwyz und Luzern geteilt.
Im Kanton Zug gibt es keinen schriftlichen Einbürgerungstest. Wer die Schule nicht in der Schweiz besucht hat, wird vom Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst zu einem staatsbürgerlichen Gespräch über Geschichte, Staatskunde sowie Rechte und Pflichten eingeladen; davor prüft der Bürgerrat deiner Bürgergemeinde im Gespräch, ob du mit den schweizerischen, kantonalen und örtlichen Lebensgewohnheiten vertraut bist.
Diese Seite fasst zusammen, was der Kanton, das seit 1. Januar 2025 geltende Bürgerrechtsgesetz und die Bürgergemeinden Zug, Baar, Hünenberg, Oberägeri und Steinhausen offiziell verlangen: zehn Jahre in der Schweiz, fünf im Kanton und die letzten drei in der Gemeinde, Deutsch B2 mündlich und B1 schriftlich, keine Sozialhilfe in den letzten fünf Jahren, dazu Gebühren, Dauer und die Verfahrensschritte. Jede Angabe ist mit der Quelle verlinkt; wir haben sie am 5. September 2026 geprüft.
Angaben geprüft am 5. September 2026.
Paragraf 5 des Zuger Bürgerrechtsgesetzes verlangt, dass du mit den schweizerischen, kantonalen und örtlichen Lebensgewohnheiten vertraut bist, die mit dem Bürgerrecht verbundenen Rechte und Pflichten kennst und beachten willst und dich mit Behörden und Mitbürgerinnen und Mitbürgern verständigen kannst. Einen schriftlichen Test schreibt weder das Gesetz noch die Verordnung vor. Der Kanton prüft diese Kenntnisse in einem Gespräch: Wer die obligatorische Schulzeit oder die Ausbildung nicht in der Schweiz nach schweizerischem Lehrplan absolviert hat, wird nach der Zusicherung der Gemeinde vom Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst zum staatsbürgerlichen Gespräch eingeladen. Themen sind die Geschichte, die Staatskunde und die Rechte und Pflichten von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern. Wer Schule und Ausbildung in der Schweiz absolviert hat, muss kein Gespräch führen.
Zur Vorbereitung stellt der Kanton den staatsbürgerlichen Kurs als Selbststudium bereit: drei Foliensätze mit Stand April 2026, verfasst vom früheren Regierungsrat Hanspeter Uster. Teil 1 erklärt Bund, Kanton und Gemeinde und dein eigenes Verfahren als Ausdruck des Föderalismus, inklusive der Fragen, wie viele Gemeinden der Kanton Zug hat und welche Kantone an ihn grenzen. Teil 2 gibt einen Überblick über die Geschichte der Schweiz und des Kantons Zug vom Bundesbrief bis heute und über das Verhältnis der Schweiz zur Welt. Teil 3 behandelt Föderalismus, direkte Demokratie und Rechtsstaat sowie die Gemeinwesen und Behörden im Kanton Zug. Dazu verlinkt der Kanton «Der Bund kurz erklärt» und die Bundesverfassung; die Bürgergemeinde Oberägeri verweist zusätzlich auf Videosequenzen des Kurses unter zg.ch/buerger.
Vor dem kantonalen Gespräch steht das Gespräch mit dem Bürgerrat deiner Bürgergemeinde. Er prüft nach Zahlung des Kostenvorschusses deine Eignung und die Wohnsitzfristen und sichert dir bei positivem Ergebnis das Gemeindebürgerrecht zu. Wie dieses Gespräch abläuft, regelt jede Bürgergemeinde selbst: In Hünenberg holt die Bürgerkanzlei bei Kindern unter 15 einen kurzen Bericht der Klassenlehrperson ein, alle über 15 schicken einen Lebenslauf und ein Foto. Die Bürgergemeinde Oberägeri führt am Gespräch einen Wissenstest durch: Die Fragen zu den geografischen, historischen, politischen und gesellschaftlichen Verhältnissen in der Schweiz und im Ägerital werden mündlich gestellt, die Antworten protokolliert, Hilfsmittel sind nicht erlaubt; das Merkblatt nennt als Lernstoff unter anderem den Ortsplan, die Geschichte des Ägeritals, «Der Bund kurz erklärt» und die Brauchtumsbroschüre.
Unsere 42 Fragen zum Kanton Zug decken genau die Themen ab, die im staatsbürgerlichen Gespräch und im Bürgerratsgespräch vorkommen: die elf Gemeinden und die Nachbarkantone, den Zugersee, den Beitritt zur Eidgenossenschaft 1352, den Kantonsrat mit 80 und den Regierungsrat mit 7 Mitgliedern, dazu Wirtschaft und Brauchtum. Vier Beispiele siehst du unten; die Bundeslektionen zu Föderalismus, direkter Demokratie, Rechten und Pflichten und Geschichte ergänzen den Stoff der drei Kursteile.
Das Verfahren beginnt und endet beim Kanton: Du reichst das Gesuch online beim Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst ein, die Bürgergemeinde sichert das Gemeindebürgerrecht zu, der Kanton führt das staatsbürgerliche Gespräch und holt die Bewilligung des Bundes ein, dann erteilen Bürgerrat und Regierungsrat das Bürgerrecht. Der Kanton zählt neun Schritte, die wir hier zu sieben zusammenfassen. Auskunft gibt der Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst, Neugasse 2, 6301 Zug, Telefon +41 41 594 39 00, info.zibu@zg.ch, Montag bis Freitag 08:00 bis 11:45 und 14:00 bis 17:00 Uhr, Termine nur nach telefonischer Vereinbarung; wegen der hohen Nachfrage kann die Kontaktaufnahme derzeit länger dauern.
Prüfe zuerst die zehn Jahre in der Schweiz, die fünf Jahre im Kanton und die letzten drei in der Gemeinde, die C-Bewilligung, die Sozialhilfe der letzten fünf Jahre und dein Deutsch auf B2 mündlich und B1 schriftlich. Du musst im schweizerischen Personenstandsregister eingetragen sein; mit dem Online-Formular zur Prüfung der Grundvoraussetzungen stellt der Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst fest, ob das schon der Fall ist, und berät dich sonst zu den nötigen Dokumenten. Die Registrierung ist kostenpflichtig, danach bestellst du beim Zivilstandsamt deines Wohnorts den Auszug für die Einbürgerung. Für das Online-Formular brauchst du ein Zug Login.
Reichst du das vollständig ausgefüllte Gesuch mit allen Unterlagen online ein, erhältst du eine Bestätigung per E-Mail mit dem weiteren Vorgehen. Zu den ergänzenden Formularen des Kantons gehören die Arbeitsbestätigung des aktuellen Arbeitgebers, das Steuerformular, das Laufblatt Amtsstelle sowie die Erklärungen zum Einbezug der Kinder und zum Einverständnis des anderen Elternteils. Den Sprachnachweis legst du bei, sofern keine Ausnahme nach Paragraf 5 gilt.
Der Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst unterbreitet das Gesuch der Zuger Polizei und dem Amt für Migration, die einen Erhebungsbericht erstellen, und dem Gemeinderat deiner Wohngemeinde, der es begutachtet und einen Bericht verfasst.
Dann geht das Dossier an den Bürgerrat deiner Bürgergemeinde. Die Bürgergemeinde Zug stellt den Kostenvorschuss in Rechnung, der innert 30 Tagen zu zahlen ist: CHF 2400 für Ehepaare und Einzelpersonen mit Kindern, 2000 für volljährige Einzelpersonen, 1600 für minderjährige Einzelpersonen, 1200 für Jugendliche der zweiten Generation. Nach der Zahlung lädt dich der Bürgerrat zum Gespräch ein und prüft deine Eignung; in Oberägeri gehört dazu ein mündlicher Wissenstest. Sind die Voraussetzungen erfüllt, sichert er das Gemeindebürgerrecht zu und gibt das Dossier an den Kanton zurück; Baar nennt als Alternativen die Rückstellung oder den Rückzug des Gesuchs.
Hast du Schule oder Ausbildung nicht in der Schweiz nach schweizerischem Lehrplan absolviert, lädt dich der Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst nach Prüfung des Dossiers zum staatsbürgerlichen Gespräch ein. Gefragt wird nach Geschichte, Staatskunde und den Rechten und Pflichten von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern; bereite dich mit den drei Teilen des staatsbürgerlichen Kurses und unseren Zuger Fragen vor. Wer Schule und Ausbildung in der Schweiz absolviert hat, überspringt diesen Schritt.
Fällt das Gespräch positiv aus oder ist es nicht nötig, sichert der Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst das Kantonsbürgerrecht zu und beantragt beim Staatssekretariat für Migration die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung; vorher zahlst du dem SEM einen Kostenvorschuss von CHF 50 bis 150. Liegt die Bewilligung vor, schickt dir der Dienst eine Erklärung über die persönlichen Verhältnisse und verlangt den restlichen Kostenvorschuss für die kantonale Einbürgerung. Veränderungen seit der Zusicherung musst du belegen und begründen; ausserordentlicher Mehraufwand wird zusätzlich verrechnet.
Nach Rücksendung der Erklärung erteilt der Bürgerrat das Gemeindebürgerrecht, in Hünenberg innert 60 Tagen, sofern sich seit der Zusicherung nichts Negatives geändert hat. Anschliessend beantragt der Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst beim Regierungsrat das Kantonsbürgerrecht; der Entscheid kommt per Post, und mit seiner Rechtskraft bist du Schweizerin oder Schweizer. Das Gemeindebürgerrecht wird erst mit der Aufnahme ins Kantonsbürgerrecht wirksam und fällt dahin, wenn dieses nicht innert Jahresfrist beantragt wird. Pass und Identitätskarte bestellst du beim Ausweisbüro; die Bürgergemeinde Zug stellt auf Wunsch eine Bürgerrechtsurkunde gegen Kostenbeitrag aus.
So sehen die Übungsfragen in unseren Lektionen aus. Die richtige Antwort ist markiert, die Erklärung liefert den Hintergrund.
Die Stadt Zug liegt am Nordostufer des Zugersees. Der See ist 38 km² gross und wird mit den Kantonen Schwyz und Luzern geteilt.
Zug hat nur 11 Gemeinden – eine sehr kleine Anzahl, die seine winzige Grösse und hohe Urbanisierung widerspiegelt.
Der Zuger Kantonsrat hat 80 Mitglieder, die nach dem Proportionalwahlrecht für 4 Jahre gewählt werden.
Der Zuger Regierungsrat hat 7 Mitglieder und bildet zusammen mit dem 80-köpfigen Kantonsrat die Kantonsregierung.
Der komplette Bundesstoff plus Zug im Detail — Lektionen, kantonsspezifische Fragen und Verfahrens-Eckdaten. PDF + EPUB, CHF 19.90.
Ablauf, Themen und Vorbereitung für Zug: unser ausführlicher Leitfaden geht über diese Übersicht hinaus.
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