Kein schriftlicher Test: So prüft Zug deine Kenntnisse
Der Kanton Zug ist für tiefe Steuern und das Crypto Valley rund um die Stadt Zug bekannt, sein Einbürgerungsverfahren ist aber so traditionell wie kaum eines: Die elf Bürgergemeinden, der Kanton und der Bund entscheiden gemeinsam. Was Zug nicht kennt, ist ein schriftlicher Einbürgerungstest. Weder das am 1. Januar 2025 revidierte kantonale Bürgerrechtsgesetz noch die Verordnung erwähnen einen. Stattdessen lädt dich der Bürgerrat deiner Bürgergemeinde zu einem Gespräch ein, und der kantonale Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst lädt alle, die nicht in der Schweiz zur Schule gegangen sind, zu einem mündlichen staatsbürgerlichen Gespräch über Geschichte, Staatskunde und die Rechte und Pflichten von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern. Dieser Leitfaden erklärt, wer ein Gesuch stellen kann, wie die beiden Gespräche ablaufen, was sie kosten und wie lange das ganze Verfahren dauert, alles aus der kantonalen Seite, dem Gesetz und den Seiten der Bürgergemeinden Zug, Baar, Hünenberg, Oberägeri und Steinhausen. Die Kantonsseite Zug enthält dieselben Fakten mit jeder Quelle verlinkt.
Wer kann sich im Kanton Zug einbürgern lassen?
Zuerst gelten die Bundesregeln: zehn Jahre in der Schweiz, davon drei in den fünf Jahren vor dem Gesuch, eine C-Bewilligung, und die Jahre zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr zählen doppelt bei mindestens sechs tatsächlichen Jahren. B und C zählen voll, F zur Hälfte, N und L gar nicht. Zug ergänzt eine eigene Wohnsitzregel: mindestens fünf Jahre im Kanton, davon die letzten drei ununterbrochen in der Einbürgerungsgemeinde, und auf Kantonsebene zählt nichts doppelt. Abwesenheit wegen schulischer oder beruflicher Ausbildung unterbricht die Fristen nicht. Seit dem 1. Januar 2025 liegt die Sprachhürde bei Deutsch B2 mündlich und B1 schriftlich, vorher waren es B1 und A2; vom Zertifikat befreit bist du, wenn Deutsch deine Muttersprache ist, du mindestens fünf Jahre der obligatorischen Schule auf Deutsch besucht oder eine Ausbildung der Sekundarstufe II oder Tertiärstufe auf Deutsch im deutschsprachigen Raum abgeschlossen hast. Wer in den fünf Jahren vor dem Gesuch oder während des Verfahrens Sozialhilfe bezogen hat, kann erst nach vollständiger Rückerstattung eingebürgert werden. Minderjährige Kinder in deinem Haushalt werden einbezogen; ab 12 werden sie eigenständig geprüft, über 16 nur mit schriftlicher Zustimmung, und ein eigenes Gesuch ist ab dem 16. Geburtstag möglich. In der Schweiz geborene und aufgewachsene Jugendliche, die vor 22 einreichen, brauchen nur fünf Jahre im Kanton und haben nach der Bundesbewilligung Anspruch auf das Gemeindebürgerrecht.
Staatsbürgerliches Gespräch und Bürgerratsgespräch
Zwei Gespräche ersetzen den schriftlichen Test anderer Kantone. Das erste führst du mit dem Bürgerrat deiner Bürgergemeinde, nachdem du den Kostenvorschuss bezahlt hast. Er prüft deine Eignung nach Paragraf 5 des kantonalen Gesetzes: Vertrautheit mit den schweizerischen, kantonalen und örtlichen Lebensgewohnheiten, Kenntnis und Beachtung der Rechte und Pflichten, genügend Deutsch sowie geordnete persönliche, familiäre und finanzielle Verhältnisse. Jede Bürgergemeinde gestaltet dieses Gespräch selbst. In Hünenberg holt die Bürgerkanzlei bei Kindern unter 15 einen kurzen Bericht der Klassenlehrperson ein, alle über 15 schicken einen Lebenslauf und ein Foto. Oberägeri geht am weitesten: Am Gespräch führt es einen mündlichen Wissenstest zu Geografie, Geschichte, Politik und Gesellschaft der Schweiz und des Ägeritals durch, protokolliert deine Antworten und erlaubt keine Unterlagen oder Geräte; sein Merkblatt nennt den Ortsplan, die Geschichte des Tals, die Broschüre «Der Bund kurz erklärt» der Bundeskanzlei und die Brauchtumsbroschüre als Lernstoff. Das zweite Gespräch ist das kantonale staatsbürgerliche Gespräch beim Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst. Es gilt nur für Personen, die die obligatorische Schulzeit oder die Ausbildung nicht in der Schweiz nach schweizerischem Lehrplan absolviert haben, und behandelt Geschichte, Staatskunde und die Rechte und Pflichten von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern. Der Kanton publiziert dafür weder eine Fragenzahl noch eine Dauer oder eine Bestehensgrenze; solche Zahlen, die du anderswo liest, solltest du mit Vorsicht behandeln.
Testen Sie Ihr Wissen
5 kostenlose Fragen probierenGesuch, Gebühren und Dauer
Du stellst das Gesuch nicht bei der Gemeinde, sondern online beim Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst mit einem Zug Login. Vorher musst du im schweizerischen Personenstandsregister eingetragen sein; das Online-Formular des Kantons zur Prüfung der Grundvoraussetzungen zeigt dir, ob das schon der Fall ist, und die Registrierung ist kostenpflichtig. Der Dienst leitet das Gesuch an die Zuger Polizei und das Amt für Migration für einen Erhebungsbericht und an deinen Gemeinderat für eine Stellungnahme weiter, dann an den Bürgerrat. Die Gebühren legt jede Bürgergemeinde in einem vom Regierungsrat genehmigten Reglement fest, höchstens kostendeckend. Die Bürgergemeinde Zug verlangt als Kostenvorschuss innert 30 Tagen CHF 2400 für Ehepaare und Alleinerziehende, CHF 2000 für volljährige Einzelpersonen, CHF 1600 für minderjährige Einzelpersonen und CHF 1200 für Jugendliche der zweiten Generation und kann die Gebühr in besonders aufwändigen Fällen auf höchstens CHF 2400 erhöhen; Hünenberg hat dieselben Sätze. Die kantonale Gebühr ist nicht publiziert; der Dienst nennt sie auf Anfrage und verlangt sie als Restvorschuss nach der Bundesbewilligung, die beim Staatssekretariat für Migration CHF 50 bis 150 kostet. Baar beziffert die Gesamtkosten mit rund CHF 2800 für eine Einzelperson, 2350 für Jugendliche und 3350 für ein Ehepaar mit Kind. Der Kanton rechnet mit rund zwei Jahren für das ganze Verfahren, die Bürgergemeinde Zug mit etwa eineinhalb, und der Kanton warnt derzeit, dass die erste Kontaktaufnahme wegen der hohen Nachfrage länger dauern kann. Fragen beantwortet der Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst, Neugasse 2, 6301 Zug, +41 41 594 39 00, info.zibu@zg.ch, Termine nur nach telefonischer Vereinbarung.
So bereitest du dich vor
Der Kanton gibt dir den Lernstoff selbst in die Hand. Für das staatsbürgerliche Gespräch publiziert er einen dreiteiligen staatsbürgerlichen Kurs zum Selbststudium mit Stand April 2026, verfasst vom früheren Regierungsrat Hanspeter Uster: Teil 1 zu Bund, Kanton und Gemeinde und zu deinem eigenen Verfahren als Beispiel des Föderalismus, Teil 2 zur Geschichte der Schweiz und des Kantons Zug vom Bundesbrief bis heute und zur Stellung der Schweiz in der Welt, Teil 3 zu Föderalismus, direkter Demokratie, Rechtsstaat und den Behörden des Kantons Zug. Arbeite alle drei durch und lies die Broschüre «Der Bund kurz erklärt» der Bundeskanzlei sowie die Präambel und die ersten Artikel der Bundesverfassung, die der Kanton beide verlinkt. Dann präge dir die Zuger Fakten ein: elf Gemeinden, die Nachbarkantone Zürich, Schwyz, Luzern und Aargau, der Zugersee, der Beitritt zur Eidgenossenschaft 1352, der Kantonsrat mit 80 und der Regierungsrat mit sieben Mitgliedern, dazu Brauchtum wie der Chriesisturm und die Zuger Kirschtorte. Unsere 42 Zuger Fragen decken genau diesen Stoff ab, und die Bundeslektionen zu Föderalismus, direkter Demokratie, Rechten und Pflichten und Geschichte spiegeln den Kurs, sodass du hier die Zuger Fragen üben kannst. Ist Oberägeri deine Bürgergemeinde, nimm den Ortsplan, die Geschichte des Tals und die Brauchtumsbroschüre aus dem Merkblatt dazu.
Überall üben
iOS App herunterladenNach den Gesprächen: Zusicherung, Bundesbewilligung, zwei Entscheide
Ein positives Bürgerratsgespräch endet mit der Zusicherung des Gemeindebürgerrechts, noch nicht mit dem Bürgerrecht selbst; Baar nennt als Alternativen die Rückstellung oder den Rückzug des Gesuchs. Fällt auch das staatsbürgerliche Gespräch positiv aus oder war es nicht nötig, sichert der Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst das Kantonsbürgerrecht zu und beantragt beim Staatssekretariat für Migration die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung, für die du dem SEM einen Kostenvorschuss zahlst. Liegt die Bewilligung vor, schickt dir der Dienst eine Erklärung über die persönlichen Verhältnisse und verlangt den restlichen kantonalen Vorschuss; jede Veränderung seit der Zusicherung musst du belegen und begründen. Dann erteilt der Bürgerrat das Gemeindebürgerrecht, in Hünenberg innert 60 Tagen, und der Dienst beantragt beim Regierungsrat das Kantonsbürgerrecht, das dieser mit einem per Post zugestellten Entscheid erteilt. Mit dessen Rechtskraft bist du Schweizerin oder Schweizer. Zwei rechtliche Details sind wichtig: Das Gemeindebürgerrecht wird erst mit der Aufnahme ins Kantonsbürgerrecht wirksam und fällt dahin, wenn dieses nicht innert Jahresfrist beantragt wird, und nach Bundesrecht muss der Kanton innert eines Jahres nach der Bundesbewilligung entscheiden. Jeder Entscheid des Bürgerrats, des Dienstes und des Regierungsrats kann nach dem kantonalen Gesetz über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen angefochten werden. Der Bürgerrat meldet danach Name, Geburtsjahr, Staatsangehörigkeit und Adresse der Bürgergemeindeversammlung, und du kannst Pass und Identitätskarte beim Ausweisbüro bestellen.
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