Ein kurzer Test und ein langes Verfahren: So prüft Uri
Uri schreibt den Test ins Gesetz, ohne ihn zu nennen. Artikel 5 des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes, in der heutigen Form seit dem 1. Januar 2018 in Kraft, verlangt, dass Gesuchstellende erfolgreich integriert und «mit den schweizerischen, kantonalen und kommunalen Lebensverhältnissen vertraut» sind. Die Verordnung über die Eignungsvoraussetzungen sagt in Artikel 2, was das heisst: Grundkenntnisse der geografischen, historischen, politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse in der Schweiz, im Kanton Uri und in der Gemeinde, Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben und Kontakte zu Schweizerinnen und Schweizern. Und sie sagt, wie die Kenntnisse geprüft werden: Sie «werden mit einem Test nachgewiesen». Die Justizdirektion kann den Test mit den Gemeinden selbst durchführen oder an einen öffentlichen oder privaten Anbieter geben, muss dafür sorgen, dass du dich mit Hilfsmitteln oder Kursen vorbereiten kannst, und bezahlen musst ihn du.
Der Kanton hat den Test dem Berufs- und Weiterbildungszentrum Uri übergeben, dem bwz uri in Altdorf, das ihn zwei Mal pro Jahr im Auftrag der Justizdirektion durchführt. Die Befreiungen sind für Schweizer Verhältnisse grosszügig: Befreit ist, wer insgesamt mindestens fünf Jahre in der Schweiz die Volksschule oder die Sekundarstufe II besucht hat und das belegen kann, ebenso wer bei der Einreichung unter 16 ist oder wessen Kenntnis der Rechte und Pflichten aus anderen Gründen offenkundig ist. Die Seite von ur.ch fasst es in einem Satz zusammen: fünf Jahre Schule in der Schweiz oder ein bestandener Staatskundetest.
Der Test ist der kürzeste Teil des Verfahrens. Vor und nach ihm kommen der Sprachnachweis, ein ausführlicher Erhebungsbericht der Kantonspolizei, die eigene Prüfung der Integration durch den Gemeinderat, drei Schweizer Referenzpersonen, die befragt werden dürfen, und in den meisten Gemeinden eine Abstimmung an der Gemeindeversammlung. Den kantonalen Teil des Prüfungsstoffs üben unsere Fragen zu Uri.
Voraussetzungen: zehn Jahre Schweiz, fünf Jahre Kanton und Gemeinde, drei Schweizer Referenzen
Die formellen Voraussetzungen kommen aus dem Bundesrecht und aus Artikel 4 des kantonalen Gesetzes: zehn Jahre Wohnsitz in der Schweiz, davon drei in den fünf Jahren vor dem Gesuch, wobei die Jahre zwischen 8 und 18 doppelt zählen und mindestens sechs Jahre tatsächlicher Aufenthalt nötig sind, dazu fünf Jahre ununterbrochen im Kanton Uri und fünf in deiner Gemeinde in den letzten fünf Jahren vor der Einreichung. N- und L-Bewilligungen zählen nicht, die vorläufige Aufnahme F zur Hälfte, und die Zehnjahresfrist gilt auch für den Ehegatten. Du brauchst eine C-Bewilligung; ohne sie findet keine ordentliche Einbürgerung statt. Ziehst du nach der Einreichung um, bleiben Kanton und Gemeinde zuständig, wenn die Bundesvoraussetzungen bereits geprüft sind.
Uri fügt eine Voraussetzung hinzu, die wenige Kantone aufschreiben: Der Kontakt zu Schweizerinnen und Schweizern muss nachgewiesen werden. Auf einer separaten Erklärung nennst du drei Schweizer Referenzpersonen mit längerem Kontakt, Verwandte, Freunde, Bekannte oder Nachbarn, und die Behörden, die dein Gesuch behandeln, dürfen bei ihnen Auskünfte einholen. Die Eignungsverordnung zählt auch auf, was «geordnete finanzielle Verhältnisse» heisst: keine Sozialhilfe und keine Asylfürsorge in den fünf Jahren vor dem Gesuch oder während des Verfahrens, ausser alles ist zurückbezahlt, keine Verlustscheine und keine Betreibungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften oder Krankenversicherer im Register und keine fälligen Steuern. Belegt wird das mit dem aktuellen Lohnausweis und Bestätigungen von Gemeindekasse, Betreibungsamt und Steueramt für fünf Jahre; Sozialhilfe wegen COVID-19, vom Sozialamt bestätigt, wird dir nicht angerechnet.
Der Leumund misst sich am Strafregister VOSTRA: Eine unbedingte oder teilbedingte Strafe, eine bedingte Geldstrafe über 90 Tagessätze, ein Tätigkeits-, Kontakt- oder Rayonverbot oder eine Landesverweisung bedeuten, dass du nicht als integriert giltst, und ausländische Einträge zählen sinngemäss. Konkrete Anhaltspunkte für Terrorismus, gewalttätigen Extremismus, organisierte Kriminalität oder verbotenen Nachrichtendienst beenden das Gesuch. Die Verordnung erlaubt den Behörden, bei Sprache und Erwerb abzuweichen, wenn eine Behinderung, eine schwere oder lange Krankheit, eine ausgeprägte Lern-, Lese- oder Schreibschwäche, Erwerbsarmut oder Betreuungsaufgaben vorliegen.
Der Staatskundetest am bwz uri: Inhalt, Form, Kosten und Termine, dazu der Sprachnachweis
Das bwz uri führt den Test als Kurs Nummer 115 unter «Allgemeinbildung». Sein Ziel ist der «Nachweis der Kenntnisse im Zusammenhang mit dem Bürgerrecht»; sein Inhalt sind Fragen aus den Bereichen Uri/Schweiz, Demokratie, Föderalismus und Justiz, soziale Sicherheit, Alltagsrecht, Bildung und Arbeit sowie Alltagsleben und Brauchtum. Vorausgesetzt werden Deutsch auf B1 und Kenntnisse in Geografie, Geschichte, Demokratie, Föderalismus, sozialer Sicherheit, Gesundheit, Arbeit und Bildung in der Schweiz sowie der Rechte und Pflichten der Schweizer Bürgerinnen und Bürger. Der Test dauert einen Abend mit zwei Lektionen, einen Dienstag von 19.30 bis 21.00 Uhr, in Gruppen von 2 bis 20 Personen an der Attinghauserstrasse 12 in Altdorf, und kostet CHF 180. Er wird in Hochdeutsch geführt; Personen mit attestiertem Analphabetismus legen ihn mündlich ab und legen die Bestätigung der Anmeldung bei. Der Herbsttermin 2026, der 10. November mit Anmeldeschluss am 20. Oktober, war am 6. September bereits ausgebucht, plane also ein halbes Jahr voraus. Das bwz uri publiziert weder die Zahl der Fragen noch die Bestehensgrenze; das Merkblatt empfiehlt den ebenfalls zwei Mal jährlich angebotenen Kurs «Politik und Gesellschaft».
Der Sprachnachweis läuft parallel. Artikel 6 der Verordnung verlangt Deutsch mündlich auf B1 und schriftlich auf A2. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn Deutsch deine Muttersprache ist, wenn du mindestens fünf Jahre obligatorische Schule auf Deutsch besucht, eine Ausbildung der Sekundarstufe II oder Tertiärstufe auf Deutsch abgeschlossen hast oder ein Zertifikat besitzt, das auf einem Sprachtest nach anerkannten Qualitätsstandards beruht. Die Justizdirektion verweist auf die Liste der anerkannten Sprachzertifikate auf fide-service.ch und auf den fide-Sprachenpass, den über 100 akkreditierte Institutionen in der ganzen Schweiz abnehmen; das Zertifikat bezahlst du. Beachte den Unterschied zwischen den beiden Befreiungen: Fünf Jahre Schule in der Schweiz in irgendeiner Sprache erlassen den Staatskundetest, aber nur fünf Jahre Schule auf Deutsch erlassen den Sprachnachweis.
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5 kostenlose Fragen probierenGebühren: der kantonale Rahmen, was Altdorf und Schattdorf verlangen, und der Bund
Das kantonale Gesetz verweist auf die allgemeine Gebührenverordnung und das Gebührenreglement, die keinen eigenen Tarif für die Einbürgerung enthalten; das Merkblatt der Justizdirektion nennt deshalb die Rahmen, Stand 7. Februar 2019: CHF 500 bis 1500 für den Kanton, CHF 50 bis 200 für den Bund, und Gemeinden, die sich in der Praxis an die kantonalen Ansätze anlehnen. Die Gemeinde Altdorf schreibt die Praxis auf ihrer Seite aus: Der Kanton verlangt CHF 1000 für Erwachsene ab dem 20. Altersjahr und für Ehepaare mit oder ohne Kinder und CHF 500 für Minderjährige und Erwachsene bis zum 19. Altersjahr, und Altdorf verlangt genau dasselbe. Die Versammlung von Schattdorf setzte die Gemeindegebühr im November 2023 auf CHF 1000 pro Gesuch fest. Beide Gebühren können verdoppelt oder halbiert werden, wenn der Aufwand erheblich vom Durchschnitt abweicht.
Der Bund verlangt CHF 100 für eine volljährige Person, CHF 150 für Ehegatten mit gemeinsamem Gesuch und CHF 50 für Minderjährige mit eigenem Gesuch. Dazu bezahlst du den Staatskundetest, CHF 180 am bwz uri, und das Sprachzertifikat zum Preis des Anbieters, wenn du nicht befreit bist. Uri erhebt keinen Kostenvorschuss: Die kantonale Rechnung kommt mit dem Einbürgerungsentscheid des Regierungsrats, und rechtswirksam wird die Einbürgerung erst, wenn du sie bezahlt hast. Für eine erwachsene Einzelperson, die Test und Zertifikat braucht, kostet der ganze Weg damit rund CHF 2300 plus den Sprachtest. Alle Zahlen Stand 6. September 2026.
Vermeiden Sie teure Wiederholungen
Preise anzeigenKantonskunde für den Test: Landsgemeinde 1928, Landrat mit 64, 19 Gemeinden
Der Test fragt in einem Block nach Uri und der Schweiz und in einem anderen nach Demokratie und Föderalismus, und die Verordnung will Grundkenntnisse über Kanton und Gemeinde, nicht nur über das Land. Unsere 50 Fragen zu Uri decken den kantonalen Teil mit dem ab, was Verfassung, kantonale Statistik und die Geschichtsseiten des Kantons hergeben. Politik: Nach Artikel 87 der Verfassung hat der Landrat, das Kantonsparlament, 64 Mitglieder; nach Artikel 94 besteht der Regierungsrat aus dem Landammann, dem Landesstatthalter und fünf weiteren Mitgliedern, und nach Artikel 21 wählt das Volk nicht nur Regierungsrat und Ständeräte, sondern auch Landammann und Landesstatthalter direkt, nach Artikel 83 auf zwei Jahre. Altdorf ist nach Artikel 63 Hauptort und Sitz von Landrat, Regierungsrat und obersten Gerichten. Die Geschichtsseite des Kantons verzeichnet 1928 als Jahr der letzten Landsgemeinde.
Geografie und Zahlen: 19 Gemeinden von Altdorf, Schattdorf und Bürglen im unteren Reusstal bis Andermatt, Hospental und Realp im Urserntal, 1'077 Quadratkilometer, 37'047 Einwohnerinnen und Einwohner Ende 2021 nach «Uri in Zahlen» und 37'313 Ende 2022 nach der Medienmitteilung des Kantons, der Dammastock mit 3'630 Metern als höchster Punkt, der Gotthard als Pass und die Reuss als Fluss, der das Tal prägt, und der Urnersee mit Rütli und Tellskapelle. Geschichte: Uri als einer der drei Gründungskantone von 1291 und der Bundesbrief.
Für die Blöcke Demokratie, Föderalismus, soziale Sicherheit und Alltagsrecht nimm die Lektionen zu Politik, Geschichte und Geografie der Schweiz und lies das Merkblatt: Der Test fragt genau die Rechte und Pflichten ab, die es aufzählt. Übe auf Hochdeutsch, denn der Test wird darin geführt.
Überall üben
iOS App herunterladenNach dem Test: Justizdirektion, Polizeibericht, Gemeindeversammlung, SEM und Regierungsrat
Anders als in den meisten Kantonen reichst du nicht bei der Gemeinde ein, sondern beim Kanton: bei der Justizdirektion Uri, Abteilung Justiz und Handelsregister, Bahnhofstrasse 1, 6460 Altdorf, die dich bittet, vorher unter 041 875 22 53 oder abz.jd@ur.ch einen Termin zu vereinbaren, und dir das Formular abgibt. Die Abteilung prüft die Vollständigkeit und die Eignungsvoraussetzungen und holt bei positivem Ergebnis bei der Kantonspolizei einen ausführlichen Erhebungsbericht ein, während das Zivilstandsamt Uri deine Daten im Personenstandsregister Infostar prüft. Gesuch und Bericht gehen dann an den Gemeinderat deiner Gemeinde.
Der Gemeinderat prüft die Integrationskriterien selbst; in Schattdorf besucht eine Delegation die Gesuchstellenden zuhause und spricht mit ihnen. Dann stellt er Antrag an die Gemeindeversammlung, die nach Artikel 9 des Gesetzes in jeder Gemeinde zuständig ist, die den Entscheid nicht dem Gemeinderat oder einer Bürgerrechtskommission aus einem Gemeinderatsmitglied und mindestens vier gewählten Mitgliedern übertragen hat. Vor der Versammlung gibt der Gemeinderat deine Staatsangehörigkeit, deine Aufenthaltsdauer und die für die Integration erheblichen Angaben bekannt. Artikel 10 schützt dich vor Stimmungsentscheiden: Der Antrag gilt als angenommen, wenn nicht ein Gegenantrag gestellt wird, der begründet ist, sich auf gesetzliche Voraussetzungen in der Zuständigkeit der Gemeinde bezieht und eine konkrete Person betrifft. Gegen eine Ablehnung kannst du innert 20 Tagen an den Regierungsrat gelangen, und Entscheide einer Bürgerrechtskommission gehen direkt an den Regierungsrat.
Mit dem Gemeindeentscheid beantragt die Justizdirektion beim SEM die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung, und sobald sie vorliegt, erteilt der Regierungsrat nach Artikel 11 das Kantonsbürgerrecht. Du erhältst den Entscheid mit der Gebührenrechnung, mit der Bezahlung wird die Einbürgerung rechtswirksam, das Zivilstandsamt trägt sie im Infostar ein, und beim Passbüro der Standeskanzlei kannst du den Pass beantragen. Eine verbindliche Dauer nennt das Merkblatt nicht, weil Bund, Kanton und Gemeinden sehr unterschiedlich organisiert sind, und es endet mit einer Feier: Die Vorsteherin oder der Vorsteher der Justizdirektion übergibt die Einbürgerungsurkunde im Landratssaal in Altdorf.
