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Einbürgerungstest Nidwalden 2026 – Zwei Gespräche und Deutsch B2

Nidwalden prüft dich in zwei Gesprächen statt mit einem Test: zuerst die Kriminalpolizei für den Erhebungsbericht, dann deine Gemeinde zu Lebensverhältnissen, Geografie und Geschichte. Deutsch B2/B1, fünf Jahre in Kanton und Gemeinde, der kantonale Gebührentarif und der Weg bis zum Regierungsrat.

Veröffentlicht am 2026-02-24·9 Min. Lesezeit
Stanserhorn mit der Cabrio-Bahn und Blick auf den Vierwaldstättersee in Nidwalden

Zwei Gespräche statt eines Tests: Kriminalpolizei und Gemeinde

Nidwalden gehört zu den Kantonen ohne schriftlichen Einbürgerungstest. Was hier geprüft wird, steht in Artikel 7 des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes in der Fassung vom 1. Januar 2026: Du musst «mit den schweizerischen, kantonalen und kommunalen Lebensverhältnissen, Sitten und Gebräuchen vertraut» sein, die öffentliche Sicherheit und Ordnung beachten und dich im Alltag auf Deutsch in Wort und Schrift verständlich ausdrücken können. Wie das geprüft wird, beschreibt das Merkblatt des Kantons zum Abklärungs- und Einbürgerungsgespräch als zweistufiges Verfahren.

Die erste Stufe führt die Kriminalpolizei Nidwalden. Sie klärt im Auftrag des Zivilstandsamts und Bürgerrechts die Einbürgerungsvoraussetzungen ab, lädt dich zu einem Gespräch ein und hält das Ergebnis im Erhebungsbericht nach Artikel 17 der eidgenössischen Bürgerrechtsverordnung fest. Im Vordergrund stehen die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die Respektierung der Bundesverfassung und die Teilnahme am Wirtschaftsleben.

Die zweite Stufe ist das Einbürgerungsgespräch deiner Wohngemeinde. Sie prüft nach § 6 der kantonalen Bürgerrechtsverordnung, ob du mit den schweizerischen Lebensverhältnissen «in sozialer, kultureller, politischer und staatsbürgerlicher Hinsicht» vertraut bist und Grundkenntnisse in Geografie und Geschichte hast, und stützt sich dabei auf das Gespräch, deinen Lebenslauf, Auskünfte aktueller oder früherer Arbeitgeber und weitere Referenzen, etwa bei Lehrpersonen. Einen Fragenkatalog publiziert der Kanton nicht. Den kantonalen Teil dessen, was die Gemeinden hören wollen, üben unsere Fragen zu Nidwalden.

Voraussetzungen: zehn Jahre Schweiz, fünf Jahre Kanton und Gemeinde, Deutsch B2

Formell verlangt Nidwalden bei der Gesuchseinreichung die Niederlassungsbewilligung C und zehn Jahre Aufenthalt in der Schweiz, davon nach Artikel 6 des kantonalen Gesetzes die fünf Jahre unmittelbar vor dem Gesuch ununterbrochen im Kanton und in derselben Gemeinde. Die Zeit zwischen dem vollendeten 8. und 18. Lebensjahr zählt für die Schweiz und den Kanton doppelt, nicht aber für die Gemeinde, und tatsächlich anwesend musst du mindestens sechs Jahre gewesen sein. Aufenthalte mit B- oder C-Bewilligung zählen voll, die vorläufige Aufnahme F zur Hälfte, Kurzaufenthalte L und Asylaufenthalte N gar nicht.

Materiell liegt die Latte höher als im Bundesrecht. § 3 der Verordnung verlangt Deutsch auf B2 im Sprechen, Sprachverständnis und Lesen und B1 im Schreiben, nachgewiesen mit dem Zertifikat einer von der Justiz- und Sicherheitsdirektion anerkannten Sprachinstitution auf eigene Kosten. Befreit bist du mit deutscher Muttersprache, nach mindestens sechs Jahren obligatorischer Schule, einer Berufslehre oder einem Studium auf Deutsch, und als Kind, das ins Gesuch der Eltern einbezogen ist. Ohne oder mit ungenügendem Nachweis tritt das Amt auf das Gesuch nicht ein.

Nicht eingetreten wird auch bei Einträgen im Strafregister VOSTRA aus dem Erwachsenenstrafrecht in den zehn Jahren vor dem Gesuch, aus dem Jugendstrafrecht in den fünf Jahren davor, und bei hängigen Strafverfahren. Dazu erklärst du, dass du auch im Ausland nichts begangen hast, was in der Schweiz zu einem Eintrag führen würde. § 5 der Verordnung fügt die Fünfjahresregeln an: keine wirtschaftliche Sozialhilfe und keine Asylfürsorge, keine Leistungen wegen selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit, kein Konkurs, keine Verlustscheine und keine erledigten Betreibungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften oder Krankenversicherer in den fünf Jahren vor dem Gesuch und während des Verfahrens, keine offenen Betreibungen, keine fälligen Steuern. Wer wegzieht, bevor die materielle Prüfung abgeschlossen ist, verliert die Zuständigkeit von Kanton und Gemeinde und reicht am neuen Wohnort neu ein; wer die C-Bewilligung verliert, dessen Gesuch wird kostenpflichtig abgeschrieben.

Das Gespräch der Gemeinde: wer dich anhört und wie du dich vorbereitest

Wer dich anhört, regelt deine Gemeinde. Das Gesetz überlässt die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts seit dem 1. Januar 2026 dem Gemeinderat, der sie in der Gemeindeordnung einer von ihm gewählten Einbürgerungskommission mit mindestens fünf Mitgliedern übertragen kann, von denen eines dem Gemeinderat angehört. In Stans klärt die Einbürgerungskommission an der Stansstaderstrasse 18 für den Gemeinderat ab, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Bis zur Revision entschieden teils noch die Stimmberechtigten selbst: In Hergiswil standen die Einbürgerungsgesuche an der Frühjahrs-Gemeindeversammlung vom 21. Mai 2024 als Traktandum 3 zur Abstimmung. Frag deine Gemeindekanzlei, wer heute zuständig ist und wie das Gespräch abläuft.

Für den Inhalt gibt dir das kantonale Merkblatt eine Leseliste statt eines Fragenkatalogs: die Bundesbroschüre «Der Bund kurz erklärt» und die App «CH info», den Fragebogen «Kenntnisse der Schweiz – 100 Fragen und Antworten» des Kantons Luzern mit Musterantworten, das Portrait des Kantons auf nw.ch, die Informationsbroschüre der Stadt Zürich zum Einbürgerungsgespräch und ch.ch. Es warnt zugleich, dass diese Quellen «die kantons- und gemeindespezifischen Eigenheiten zu Politik, Gesellschaft/Kultur, Geografie und Geschichte» nicht zwingend abdecken und du dich dazu selbständig informieren musst, etwa mit der ausgehändigten «Kleinen Staatskunde». Rechne damit, dass dein Lebenslauf und dein Arbeitsplatz Thema sind, denn die Verordnung nennt beides ausdrücklich als Prüfungsgrundlage.

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Gebühren: der kantonale Tarif für Gemeinde und Kanton, dazu der Bund

Anders als in vielen Kantonen legt in Nidwalden nicht jede Gemeinde ihre Gebühr selbst fest. Tarif 1.1.1 der Verordnung zum Gesetz über die amtlichen Kosten, Stand 1. Januar 2025, nennt für die Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern Spannen für beide Stufen. Volljährige Einzelperson: CHF 1400 bis 1600 für die Gemeinde und CHF 1000 bis 1500 für den Kanton. Minderjährige Einzelperson: CHF 1060 bis 1260 und CHF 800 bis 1300. Ehepaar: CHF 2100 bis 2300 und CHF 1300 bis 1800. Minderjährige Person, die mit einem Elternteil eingebürgert wird: CHF 340 bis 540 und CHF 200 bis 400. Für eine erwachsene Einzelperson ergibt das CHF 2400 bis 3100 an Gemeinde und Kanton zusammen.

Dazu kommt die Bundesgebühr nach Artikel 25 der Bürgerrechtsverordnung: CHF 100 pro volljährige Person, CHF 150 für Ehegatten mit gemeinsamem Gesuch, CHF 50 für Minderjährige mit eigenem Gesuch. Endet das Verfahren vorzeitig, etwa durch einen ablehnenden Entscheid der Gemeinde oder des Bundes oder durch Rückzug, setzt der Tarif eine angemessen reduzierte Gebühr im Umfang des bisherigen Aufwands fest. Nach Artikel 35 des Gesetzes dürfen Kanton und Gemeinden einen Kostenvorschuss verlangen. Nicht im Tarif enthalten ist das Sprachzertifikat, das du nach Artikel 9 auf eigene Kosten beibringst. Gegen die Gebühr selbst bleibt die Kostenbeschwerde nach der Gebührengesetzgebung offen, auch wenn der Entscheid positiv ist. Stand 6. September 2026.

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Kantonskunde für das Gespräch: Landsgemeinde, Landrat, elf Gemeinden

Die Gemeinden fragen nach Nidwalden, und dafür gibt es keinen offiziellen Katalog. Unsere 50 Fragen zu Nidwalden decken ab, was die Kantonsverfassung, das Portrait des Kantons und die Geschichte hergeben. Politik: Nidwalden hat seine Landsgemeinde 1996 abgeschafft; seit der Verfassungsrevision vom 1. Dezember 1996 üben die Stimmberechtigten ihr Stimm- und Wahlrecht an der Urne in den politischen Gemeinden aus. Der Landrat besteht nach Artikel 57 aus sechzig Mitgliedern, der Regierungsrat nach Artikel 62a aus sieben. Stans ist nach Artikel 49 Hauptort und Sitz der kantonalen Behörden. Im Ständerat hat Nidwalden nach Artikel 150 der Bundesverfassung einen Sitz, wie Obwalden, die beiden Basel und die beiden Appenzell.

Geografie: elf Gemeinden auf 276 Quadratkilometern mit rund 45'200 Einwohnerinnen und Einwohnern, vom Fuss des Pilatus in Hergiswil bis zum Jochpass am Titlis auf Wolfenschiesser Boden, dazu der Vierwaldstättersee, das Stanserhorn mit der Cabrio-Bahn und der Bürgenstock. Wirtschaft: die Pilatus Flugzeugwerke in Stans. Geschichte: Unterwalden als Gründungsort von 1291, die Trennung von Obwalden in der Mediationsakte von 1803, Morgarten 1315 und Sempach 1386 mit Winkelried, der Sonderbund von 1847.

Für den Bundesteil des Gesprächs nimm die Lektionen zu Politik, Geschichte und Geografie der Schweiz und, wie es das Merkblatt empfiehlt, «Der Bund kurz erklärt». Übe laut: Beide Gespräche in Nidwalden sind mündlich, und nach Artikel 9 kann die Einbürgerungsbehörde auch von einer befreiten Person einen Sprachnachweis verlangen, wenn ihr Deutsch den Anforderungen nicht entspricht.

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Nach dem Gespräch: Zusicherungen, SEM, Regierungsrat und die Beschwerde

Der Ablauf im Merkblatt vom 1. Januar 2026 hat sechs Stationen. Du reichst das amtliche Formular «Gesuch um ordentliche Einbürgerung» mit den Beilagen nach § 1 der Verordnung beim Zivilstandsamt und Bürgerrecht ein, Marktgasse 3 in Stans; die Unterlagen gibt es am Schalter oder telefonisch unter 041 618 44 82, und die Liste der Beilagen stellt das Amt nach deiner Situation zusammen. Das Amt prüft formell und materiell und zieht Kantonspolizei, Staatsanwaltschaft, Jugendanwaltschaft und Migrationsamt bei. Deine Wohngemeinde führt das Einbürgerungsgespräch und sichert das Gemeindebürgerrecht zu oder verweigert es; Beschlüsse gehen innert 20 Tagen ans Amt. Die Justiz- und Sicherheitsdirektion sichert das Kantonsbürgerrecht zu. Das Staatssekretariat für Migration erteilt die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung. Der Regierungsrat erteilt das Kantonsbürgerrecht, und mit der Rechtskraft seines Beschlusses erwirbst du Gemeinde-, Kantons- und Schweizer Bürgerrecht in einem; getrennt geht das nach Artikel 10 nicht.

Die Zusicherung der Gemeinde gilt zwei Jahre und kann vom Gemeinderat in begründeten Fällen um ein Jahr verlängert werden. Eine Zahl zur Dauer nennt der Kanton nicht; seine Seite und die Gemeinde Stans schreiben, je nach Einzelfall sei «mit einer mehrjährigen Verfahrensdauer zu rechnen». Während des Verfahrens meldest du dem Amt unverzüglich Änderungen von Personen- oder Familienstand, Namen oder Adresse sowie Betreibungen, Sozialhilfe oder ein Strafverfahren; ein Strafverfahren sistiert dein Verfahren bis zum rechtskräftigen Abschluss, und jede einbezogene Person muss die Voraussetzungen altersgemäss bis zum Ende erfüllen, sonst wird sie ausgeschieden und die anderen fahren allein weiter. Kinder, die während des Verfahrens geboren werden, werden einbezogen.

Beschwerde ist nach Artikel 33 nur gegen ablehnende Entscheide zulässig, nach dem Verwaltungsrechtspflegegesetz; eine mit falschen Angaben erschlichene Einbürgerung kann der Regierungsrat nichtig erklären. Die Schweiz erlaubt dir, die bisherige Staatsangehörigkeit zu behalten; ob dein Herkunftsstaat das auch tut, klärst du nach dem Rat des Merkblatts vorher bei seiner Botschaft.

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