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Einbürgerungstest Bern 2026 – Was du wirklich wissen musst

Bern verlangt vor dem Gesuch einen schriftlichen Einbürgerungstest: 90 Minuten, 60 Prozent zum Bestehen, in der Stadt Bern 48 Fragen. Befreiungen, Kosten, Gebühren und Ablauf laut Verordnung.

Veröffentlicht am 2026-02-21·8 Min. Lesezeit
Bern Bundeshaus und Rathaus mit Lauben

Der Einbürgerungstest im Kanton Bern

Um im Kanton Bern Schweizer Bürgerin oder Bürger zu werden, musst du den kantonalen Einbürgerungstest bestehen, bevor du das Gesuch bei der Gemeinde einreichst. So steht es in Artikel 7 der Bürgerrechtsverordnung: Der Test ist schriftlich, in der Amtssprache deines Verwaltungskreises, dauert 90 Minuten und gilt als bestanden, wenn du mindestens 60 Prozent der Fragen richtig beantwortest. In der Stadt Bern sind es 48 Fragen im Multiple-Choice- oder Zuordnungsverfahren.

Nicht alle müssen ihn machen. Befreit sind Kinder, die bei der Gesuchseinreichung unter 16 sind, wer mindestens fünf Jahre die obligatorische Schule nach schweizerischem Lehrplan besucht hat, Kindergarten inklusive, und wer eine Ausbildung der Sekundarstufe II nach schweizerischem Lehrplan oder der Tertiärstufe in der Schweiz abgeschlossen hat. Alle anderen brauchen die Bestätigung des bestandenen Tests zu den Gesuchsunterlagen.

Wer kann sich bewerben?

Der Bundesrahmen gilt: eine Niederlassungsbewilligung C und 10 Jahre Aufenthalt in der Schweiz, davon 3 in den letzten 5 Jahren vor dem Gesuch. Die Jahre zwischen 8 und 18 zählen doppelt, tatsächlich müssen es aber mindestens 6 Jahre sein; Zeit mit F-Ausweis zählt zur Hälfte, Zeit mit L- oder N-Ausweis gar nicht.

Bern verlangt dazu zwei Jahre ununterbrochenen Wohnsitz im Kanton und zwei Jahre in der Einbürgerungsgemeinde. Die Sprache ist die deines Verwaltungskreises, Deutsch oder Französisch, mündlich B1 und schriftlich A2, belegt mit einem vom SEM anerkannten Zertifikat wie dem fide-Sprachenpass. Keinen Nachweis braucht, wer diese Sprache als Muttersprache spricht, mindestens fünf Jahre die obligatorische Schule in ihr besucht oder eine Lehre, ein Gymnasium oder ein Studium in ihr abgeschlossen hat.

Eine Regel ist strenger als in den meisten Kantonen: Wer beim Gesuch Sozialhilfe bezieht oder in den zehn Jahren davor bezogen hat, wird nur eingebürgert, wenn die Leistungen vollständig zurückbezahlt sind.

So läuft die Prüfung ab

Die Verordnung nennt drei Themenblöcke: Geografie, Geschichte, Sprachen, Religionen und Feiertage der Schweiz und des Kantons Bern; politische und gesellschaftliche Verhältnisse, Demokratie, Föderalismus sowie Rechte und Pflichten der Bürgerinnen und Bürger; und soziale Sicherheit, Gesundheit, Arbeit und Bildung. Die Fragen sind so formuliert, dass sie mit Sprachniveau A2 verständlich sind, und die Antworten werden mit diesem Massstab beurteilt.

Die Gemeinde organisiert den Test, allein oder mit anderen Gemeinden, oder delegiert ihn an öffentliche oder private Anbieter wie die BFF Bern oder die BWD Bern; angeboten werden muss er mindestens dreimal im Jahr. Du legst ihn dort ab, wohin dich deine Gemeinde schickt, denn ein Test in einer anderen Gemeinde oder bei einer anderen Schule wird nicht anerkannt. Nach dem Bestehen erhältst du eine unbefristet gültige Bestätigung.

Nicht bestanden? Du darfst den Test beliebig oft wiederholen; eine Wartefrist kennt das Gesetz nicht, und die Gemeinde empfiehlt dir einen freiwilligen Einbürgerungskurs. Bei einer Behinderung, einer schweren Krankheit oder einer ausgeprägten Lese- oder Schreibschwäche kann die Gemeinde in begründeten Fällen Erleichterungen gewähren: mehr Zeit, eine mündliche Prüfung oder einen Kurs statt des Tests.

Anmeldung und Kosten

Für den Test meldest du dich über deine Gemeinde an; sie sagt dir, wo und wann er stattfindet. Bezahlen musst du ihn selbst: Der Kanton gibt den Gemeinden CHF 260 bis 390 vor, die Stadt Biel zum Beispiel verlangt CHF 300 pro Person. Jede Wiederholung kostet erneut.

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Dazu kommen die Einbürgerungsgebühren. Der Kanton verlangt CHF 1150 für eine Einzelperson, CHF 1725 für Ehepaare und eingetragene Partnerschaften und CHF 575 für Minderjährige mit eigenem Gesuch; bei einer Abweisung CHF 240 bis 1000. Der Bund verlangt CHF 100 pro Person, CHF 150 für Ehepaare und CHF 50 für Minderjährige. Die Gemeindegebühr legt jede Gemeinde selbst fest, die Stadt Bern CHF 400 für eine Einzelperson, CHF 600 für Paare und CHF 200 für Jugendliche unter 18. Kinder, die ins Gesuch der Eltern einbezogen sind, zahlen auf keiner Stufe etwas. Die Gemeinde stellt Gemeinde- und Kantonsgebühr gemeinsam in Rechnung, nachdem sie das Gemeindebürgerrecht zugesichert hat; erst nach der Zahlung geht das Verfahren weiter.

Die Verordnung gibt Richtfristen vor: Die Gemeinde entscheidet in der Regel innert zwölf Monaten nach dem vollständigen Gesuch, der Kanton innert weiterer zwölf Monate.

Tipps zur Vorbereitung

Der Kanton nennt das Vorbereitungsmaterial selbst: die Broschüre «Der Bund kurz erklärt» der Bundeskanzlei, auch als App «CH info»; «ECHO, Informationen zur Schweiz» von HEKS; «Die Schweiz verstehen» vom hep Verlag; und die kostenlose App «hep PLUS». Ein Einbürgerungskurs ist freiwillig.

Fang mit den Bundesthemen an: politisches System, direkte Demokratie, Schweizer Geschichte und Geografie. Dann Bern: der Grosse Rat mit 160 Mitgliedern, der Regierungsrat, die Abtrennung des Juras 1979, die Aare, das Berner Oberland und der zweisprachige Kanton. Unsere sieben Bern-Lektionen mit Übungsfragen decken genau diese Themen ab.

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Nach der Prüfung

Mit der Bestätigung reichst du das Gesuch bei deiner Gemeinde ein. Sie prüft die Voraussetzungen, führt mit dir einzeln ein protokolliertes Einbürgerungsgespräch, erstellt den amtlichen Erhebungsbericht und entscheidet über die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts, in der Regel innert zwölf Monaten. Der bestandene Test erspart dir das Gespräch nicht: Die Gemeinde prüft dort weiterhin, ob du mit den schweizerischen und örtlichen Verhältnissen vertraut bist.

Danach geht das Dossier an den Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst des Kantons, der beim Staatssekretariat für Migration (SEM) die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung einholt und das Kantonsbürgerrecht erteilt. Mit diesem Entscheid besitzt du das Gemeinde-, das Kantons- und das Schweizer Bürgerrecht, und die Gemeinde teilt es dir mit.

Ein Detail ist wichtig, wenn du umziehst: Verlässt du die Gemeinde vor der Zusicherung, wird das Gesuch gegenstandslos, und du beginnst in der neuen Gemeinde neu; eine Testbestätigung aus einer Berner Gemeinde bleibt aber gültig. Nach der Zusicherung bleibt der Kanton Bern zuständig.

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