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Einbürgerung Bern nach der SEM-Bewilligung – Die letzten Schritte

In Bern sichert zuerst die Gemeinde das Bürgerrecht zu, der kantonale Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst holt die Bundesbewilligung ein, und mit ihr erteilt der Kanton das Kantons- und das Schweizer Bürgerrecht. Die Reihenfolge, die Richtfrist von zwölf Monaten für Gemeinde und Kanton, der Test vor der Einreichung, die Zehnjahresregel bei der Sozialhilfe und die Gebühren, aus den Seiten des Kantons, der Verordnung und der Stadt Bern.

Veröffentlicht am 2026-03-15·5 Min. Lesezeit
Die Berner Altstadt in der Aareschlaufe bei Sonnenuntergang, mit dem Münsterturm über den Sandsteindächern

Die Reihenfolge in Bern: Gemeinde, Kanton, SEM, und nochmals der Kanton

Im Kanton Bern ist deine Gemeinde die erste Anlaufstelle und leistet den grössten Teil der Arbeit: Sie prüft die Voraussetzungen, führt mit jeder gesuchstellenden Person einzeln ein protokolliertes Einbürgerungsgespräch, schreibt den amtlichen Erhebungsbericht und sichert das Gemeindebürgerrecht durch das zuständige Gemeindeorgan zu. Danach prüft der kantonale Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst das Gesuch, macht allenfalls weitere Erhebungen und ersucht das Staatssekretariat für Migration um die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung. Mit dieser Bewilligung erteilt der Kanton das Kantonsbürgerrecht, und in diesem Moment hast du Gemeinde-, Kantons- und Schweizer Bürgerrecht zusammen.

Die Bewilligung des SEM ist also die letzte Zustimmung von aussen, aber nicht der letzte Akt: Erst die kantonale Erteilung danach macht dich zur Schweizerin oder zum Schweizer. Vor alledem bestehst du den schriftlichen Einbürgerungstest bei der von deiner Gemeinde bezeichneten Stelle, ausser du bist befreit, denn die Bestätigung gehört zu den Gesuchsunterlagen. Die Kantonsseite Bern führt die Voraussetzungen mit ihren Quellen auf.

Nach der Bundesbewilligung: die kantonale Erteilung, die Mitteilung der Gemeinde, der Pass

Hat das SEM die Bundesbewilligung erteilt, erteilt der Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst das Kantonsbürgerrecht. Deine Gemeinde teilt dir den Entscheid mit, und du kannst Schweizer Pass und Identitätskarte beantragen. Der Bund stellt seine Gebühr separat in Rechnung; Gemeinde- und Kantonsgebühr hat die Gemeinde schon früher gemeinsam verrechnet, weil das Verfahren erst nach der Zahlung weiterging.

Die Bundesbewilligung hält nicht jahrelang: Nach Bundesrecht muss der Kanton innert eines Jahres nach ihrem Erhalt entscheiden, sonst verfällt sie. In Bern lautet die Richtfrist der Verordnung gleich, zwölf Monate für den Kanton ab Erhalt des rechtskräftigen Zusicherungsentscheids, wobei die Uhr stillsteht, solange die Bundesbehörde das Gesuch behandelt. Eine Regel zum Umzug: Ziehst du vor der Zusicherung des Gemeindebürgerrechts in eine andere Gemeinde, wird das Gesuch gegenstandslos; nach der Zusicherung bleibt der Kanton Bern zuständig, auch wenn du umziehst.

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Wie lange es dauert: zwölf Monate bei der Gemeinde, zwölf beim Kanton, als Richtfrist

Bern publiziert keine Gesamtdauer, aber zwei Richtfristen in seiner Verordnung: Die Gemeinde entscheidet in der Regel innert zwölf Monaten nach dem vollständigen Gesuch über die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts, der Kanton innert weiterer zwölf Monate ab Erhalt der rechtskräftigen Zusicherung. Die Bundesphase zählt nicht zu den zwölf Monaten des Kantons. Grössere Gemeinden können wegen ihres Volumens langsamer sein, aber der Kanton nennt für sie keine Zahlen, und jede Aufschlüsselung in Monate pro Phase stammt nicht vom Kanton.

Bevor die Uhr läuft, brauchst du den Test, der mindestens dreimal jährlich angeboten wird und beliebig oft wiederholt werden darf, und das Sprachzertifikat. Beides braucht Zeit zum Buchen, also fängst du damit an.

Das ganze Verfahren von Anfang bis Ende

  1. Einbürgerungstest vor der Einreichung bei der von deiner Gemeinde bezeichneten Stelle: schriftlich, 90 Minuten, bestanden ab 60 Prozent; die Stadt Bern stellt 48 Fragen. Befreit: Kinder unter 16, fünf Jahre obligatorische Schule nach schweizerischem Lehrplan inklusive Kindergarten, ein Abschluss der Sekundarstufe II nach schweizerischem Lehrplan oder der Tertiärstufe in der Schweiz. Du zahlst ihn selbst, CHF 260 bis 390 im kantonalen Rahmen, CHF 300 pro Person in Biel.
  2. Gesuch bei der Gemeinde auf den amtlichen Formularen, mit Wohnsitznachweisen, Sprachnachweis, Testbestätigung, Betreibungs- und Strafregisterauszug und der Erklärung zur Sozialhilfe. Minderjährige Kinder können einbezogen werden; ab 12 werden sie angehört.
  3. Erhebungen, das protokollierte Gespräch und der amtliche Bericht; das Gemeindeorgan entscheidet über die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts, in der Regel innert zwölf Monaten; danach stellt die Gemeinde Gemeinde- und Kantonsgebühr gemeinsam in Rechnung.
  4. Kantonale Prüfung durch den Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst und Bundesbewilligung des SEM, das seine Gebühr selbst verrechnet.
  5. Kantonsbürgerrecht mit der Bundesbewilligung und damit das Schweizer Bürgerrecht; die Gemeinde teilt es dir mit.

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Voraussetzungen zum Merken: zwei Jahre in Kanton und Gemeinde, zehn Jahre ohne Sozialhilfe

Zehn Jahre in der Schweiz, davon drei in den fünf Jahren vor dem Gesuch, die Jahre zwischen 8 und 18 doppelt gezählt bei mindestens sechs tatsächlichen Jahren, Aufenthalte mit F-Ausweis zur Hälfte. Eine C-Bewilligung. Mindestens zwei Jahre ununterbrochen im Kanton Bern und zwei in der Einbürgerungsgemeinde. Die Amtssprache deines Verwaltungskreises, Deutsch oder Französisch, auf B1 mündlich und A2 schriftlich, belegt mit einem vom SEM anerkannten Zertifikat wie dem fide-Sprachenpass; kein Zertifikat bei Muttersprache, fünf Jahren obligatorischer Schule oder einem Abschluss der Sekundarstufe II oder Tertiärstufe in dieser Sprache.

Berns Sozialhilferegel ist die strengste unter den grossen Kantonen: keine Sozialhilfe zum Zeitpunkt des Gesuchs und keine in den zehn Jahren davor, ausser sie wurde vollständig zurückbezahlt. Dazu keine Vorstrafen, keine Betreibungen und keine Steuerausstände.

Gebühren, und wo du fragst

Der Kanton verlangt CHF 1150 für eine Einzelperson, CHF 1725 für Ehepaare und eingetragene Partnerschaften und CHF 575 für Minderjährige mit eigenem Gesuch; ins Gesuch der Eltern einbezogene Kinder sind gratis; ein abgewiesenes Gesuch kostet CHF 240 bis 1000. Jede Gemeinde legt ihre Gebühr selbst fest: Die Stadt Bern verlangt CHF 400 für Einzelpersonen, CHF 600 für Paare und CHF 200 für Jugendliche unter 18. Der Bund verlangt CHF 100 pro Person, CHF 150 für Ehepaare und CHF 50 für Minderjährige, einbezogene Kinder gratis. Eine erwachsene Einzelperson in der Stadt Bern zahlt also CHF 1650 Gebühren plus den Test für CHF 260 bis 390 und, falls nötig, das Sprachzertifikat.

Die Gemeinde stellt Gemeinde- und Kantonsgebühr nach der Zusicherung gemeinsam in Rechnung, und das Verfahren geht erst nach der Zahlung weiter; der Bund verrechnet separat. Deine erste Anlaufstelle ist deine Gemeinde; die kantonale Behörde ist der Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst, dessen Seiten zu Gebühren, Aufenthalt, Sprache, Test und Verfahren auf der Kantonsseite Bern verlinkt sind, zusammen mit den Seiten der Stadt Bern und der Stadt Biel.

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