Die Einbürgerungsreihenfolge im Kanton Bern
Wenn du das ordentliche Einbürgerungsverfahren im Kanton Bern durchläufst, ist hier die spezifische Reihenfolge, die der Kanton verfolgt.
Die Reihenfolge in Bern ist: Gemeinde → Kanton → Bund (SEM).
Zuerst beurteilt deine Gemeinde deine Integration und der Gemeinderat erteilt die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts. Nach Bezahlung der Gemeinde- und Kantonsgebühren wird das Dossier an den Kanton und dann an die SEM zur jeweiligen Prüfung weitergeleitet. Sobald alle drei Stufen zugestimmt haben, erhältst du das Schweizer Bürgerrecht.
Die kantonale Behörde, die für die Koordination des Verfahrens zuständig ist, ist der Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst, Teil des Amts für Bevölkerungsdienste innerhalb der Sicherheitsdirektion.
Eine wichtige Besonderheit des Kantons Bern: Er ist ein zweisprachiger Kanton (Deutsch und Französisch). Die Sprachanforderung hängt von deinem Verwaltungskreis ab — du musst Kenntnisse in der Sprache deines Verwaltungskreises nachweisen (Deutsch oder Französisch). Der Einbürgerungstest ist daher in beiden Sprachen verfügbar.
Was nach der SEM-Bewilligung passiert: Schritt für Schritt
Sobald die SEM die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung erteilt hat, erreicht das Verfahren im Kanton Bern seine letzte Phase. Da die Gemeinde und der Kanton ihre Beurteilungen bereits vor der SEM-Prüfung abgeschlossen haben, ist die Phase nach der SEM-Bewilligung die abschliessende Formalität. Hier ist, was passiert:
Schritt 1: SEM sendet die Bewilligung an den Kanton Die SEM übermittelt die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung an den Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst in Bern. Die eidgenössische Bewilligung ist 3 Jahre gültig und kann bei Bedarf verlängert werden.
Schritt 2: Formelle Erteilung des Bürgerrechts Mit der eidgenössischen Bewilligung und der bereits erteilten gemeindlichen Zusicherung werden das kantonale und gemeindliche Bürgerrecht formell verliehen. Du erhältst gleichzeitig das Gemeindebürgerrecht, das Kantonsbürgerrecht und das eidgenössische Bürgerrecht.
Schritt 3: Benachrichtigung durch deine Gemeinde Deine Einwohnergemeinde informiert dich, dass dein Einbürgerungsgesuch bewilligt wurde. Das ist der Moment, in dem du offiziell Schweizer Staatsbürger wirst.
Schritt 4: Pass und Identitätskarte Sobald das Verfahren mit einem positiven Entscheid abgeschlossen wurde, kannst du einen Schweizer Pass und eine Identitätskarte beantragen.
Da die inhaltlichen Beurteilungen (Integrationsprüfung, Einbürgerungstest, Gemeindeentscheid, kantonale Prüfung) alle vor der SEM-Phase abgeschlossen werden, ist die Phase nach der SEM-Bewilligung in Bern typischerweise unkompliziert und stellt den letzten administrativen Schritt dar.
Zeitrahmen: Wie lange dauert jede Phase?
Das gesamte Einbürgerungsverfahren im Kanton Bern dauert in der Regel 2 bis 3 Jahre von der Antragstellung bis zur Staatsbürgerschaft. Hier ist eine Aufschlüsselung nach Phasen:
Gemeindephase: mehrere Monate bis über 1 Jahr Deine Gemeinde nimmt deinen Antrag entgegen, lädt dich zu einem persönlichen Gespräch beim Bürgerrechtsdienst ein, überprüft deine Integration und führt den Einbürgerungstest durch. Der Gemeinderat entscheidet dann über die Erteilung der Zusicherung des Gemeindebürgerrechts. Die Zeitrahmen variieren je nach Gemeinde — grössere Städte wie Bern und Biel können aufgrund höherer Antragszahlen länger dauern.
Kantonale Phase: einige Monate Nach der Erteilung der gemeindlichen Zusicherung und der Bezahlung der Gebühren prüft der Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst dein Dossier. Der Kanton überprüft, ob alle kantonalen Anforderungen erfüllt sind.
Bundesphase (SEM): 6 bis 18 Monate Die SEM überprüft die Bundesanforderungen, führt Sicherheitsüberprüfungen durch und erteilt die eidgenössische Bewilligung. Diese Phase dauert typischerweise 6 bis 18 Monate, je nach Arbeitsbelastung der SEM und der Komplexität deines Falls.
Abschlussphase (nach SEM): wenige Wochen Nach der Erteilung der eidgenössischen Bewilligung durch die SEM werden die Bürgerrechte formell verliehen und deine Gemeinde informiert dich.
Wichtig: Die eidgenössische Bewilligung der SEM ist 3 Jahre gültig. Wenn die kantonalen und kommunalen Verfahren länger dauern als erwartet, kann die Bewilligung kostenlos verlängert werden. Das bietet einen komfortablen Puffer im Vergleich zu Kantonen, wo die Bewilligung bereits nach 1 Jahr erlischt.
Das komplette Einbürgerungsverfahren im Kanton Bern: Ein Überblick
Zum besseren Verständnis hier das komplette Einbürgerungsverfahren von Anfang bis Ende:
- Kontaktaufnahme mit der Gemeinde — Du kontaktierst den Bürgerrechtsdienst deiner Einwohnergemeinde, um einen Beratungstermin zu vereinbaren. Dort wird deine Berechtigung geprüft und du erhältst die nötigen Formulare.
- Einbürgerungstest — Du absolvierst den Einbürgerungstest: einen schriftlichen Test mit 48 Multiple-Choice-Fragen über Schweizer und Berner Geografie, Geschichte, Politik, Kultur und Gesellschaft. Der Test dauert 90 Minuten und du brauchst mindestens 60% richtige Antworten zum Bestehen. Der Test ist auf Deutsch oder Französisch verfügbar.
- Dokumentensammlung — Du stellst alle erforderlichen Dokumente zusammen: Identitätspapiere, C-Bewilligung, Sprachzertifikat (B1 mündlich / A2 schriftlich in Deutsch oder Französisch), Strafregisterauszug, Betreibungsregisterauszug und Nachweis der finanziellen Unabhängigkeit.
- Gesuchseinreichung — Du reichst das ausgefüllte Gesuch und die Dokumente bei deiner Gemeinde ein.
- Persönliches Gespräch — Der Bürgerrechtsdienst lädt dich zu einem persönlichen Gespräch ein, um deine Integration, Vertrautheit mit dem Leben in der Schweiz und Verbindung zur Gemeinde zu beurteilen.
- Gemeindeentscheid — Der Gemeinderat entscheidet über die Erteilung der Zusicherung des Gemeindebürgerrechts.
- Gebührenzahlung — Du bezahlst die Gemeinde- und Kantonsgebühren. Deine Gemeinde stellt beides gemeinsam in Rechnung.
- Kantonale Prüfung — Der Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst prüft dein Dossier und überprüft alle kantonalen Anforderungen.
- Weiterleitung an die SEM — Das Dossier wird an die SEM zur eidgenössischen Prüfung weitergeleitet.
- SEM-Prüfung und eidgenössische Bewilligung — Die SEM überprüft die Bundesanforderungen, führt Sicherheitsüberprüfungen durch und erteilt die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung.
- Staatsbürgerschaft erworben — Das Gemeinde- und Kantonsbürgerrecht wird formell verliehen. Deine Gemeinde informiert dich über den positiven Entscheid. Du bist nun Schweizer Staatsbürger und kannst einen Pass und eine Identitätskarte beantragen.
Bern-spezifische Anforderungen, die du kennen solltest
Der Kanton Bern hat folgende Anforderungen für die ordentliche Einbürgerung:
- Gemeindewohnsitz: Mindestens 2 Jahre ununterbrochener Wohnsitz in der aktuellen Gemeinde vor Einreichung des Gesuchs
- Bewilligung: Eine gültige C-Bewilligung (Niederlassungsbewilligung) ist erforderlich
- Sprache: Kenntnisse in der Sprache deines Verwaltungskreises — Deutsch oder Französisch auf Niveau B1 (Sprechen und Hören), A2 (Lesen und Schreiben). Nachweis kann durch ein anerkanntes Sprachzertifikat (fide-Standard), 5+ Jahre Schulbesuch in der entsprechenden Sprache oder einen Schweizer Sekundar-/Tertiärabschluss erfolgen
- Einbürgerungstest: Ein schriftlicher Test mit 48 Multiple-Choice-Fragen, Dauer 90 Minuten. Themen umfassen Geografie, Geschichte, Sprachen, Religionen, Kultur und Feiertage der Schweiz und des Kantons Bern; Demokratie, Föderalismus, Rechte und Pflichten; Soziale Sicherheit, Gesundheit, Arbeit und Bildung. Du brauchst mindestens 60% richtige Antworten zum Bestehen
- Sozialhilfe: Du darfst in den letzten 10 Jahren keine Sozialhilfe bezogen haben, oder du musst erhaltene Leistungen vollständig zurückbezahlt haben. Das ist deutlich strenger als der Bundesstandard von 3 Jahren
- Betreibungsregister: Keine offenen Schulden, keine laufenden Betreibungsverfahren in den letzten 5 Jahren und ein sauberes Steuerregister über alle Wohnorte
- Strafregister: Keine relevanten Einträge und keine laufenden Strafverfahren
- Integration: Du musst gut in das Schweizer Leben integriert sein, mit den schweizerischen Lebensverhältnissen vertraut sein und aktiv am Wirtschafts- oder Bildungsleben teilnehmen
- Verfassungswerte: Beachtung der schweizerischen Rechtsordnung und Verfassungswerte
Kostenübersicht
Hier ist eine Aufschlüsselung der Gebühren, die du während des Einbürgerungsverfahrens im Kanton Bern erwarten kannst:
- Bundesgebühr (SEM): CHF 100 pro Einzelperson, CHF 150 für Paare, CHF 50 pro minderjähriges Kind
- Kantonale Gebühr (Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst): CHF 1'150 für eine Einzelperson (mit oder ohne minderjährige Kinder), CHF 1'725 für Paare, CHF 575 für Minderjährige ohne Eltern. Diese Gebühren fallen auch bei Ablehnung an
- Gemeindegebühr: Variiert je nach Gemeinde. Beispiele: Stadt Bern erhebt CHF 400 pro Einzelperson (CHF 600 für Paare, CHF 200 für Jugendliche unter 18). Biel erhebt CHF 1'400 pro Einzelperson (CHF 1'600 mit Kindern, CHF 1'800 für Paare). Kontaktiere deine Gemeinde für genaue Gebühren
- Sprachzertifizierung: CHF 200–500 für B1/A2-Prüfungen (falls erforderlich)
- Dokumentengebühren: Variiert (Apostillen, Übersetzungen, Auszüge)
Die Gesamtkosten liegen typischerweise zwischen CHF 1'650 und 3'000+ pro Person je nach Gemeinde, ohne Sprachprüfungen und Dokumentenvorbereitung. Die kantonale Gebühr des Kantons Bern von CHF 1'150 ist höher als in vielen anderen Kantonen.
Deine Gemeinde schickt dir eine Gesamtrechnung für Gemeinde- und Kantonsgebühren. Die SEM stellt die Bundesgebühr separat in Rechnung.
Hinweis: Die kantonale Gebühr fällt auch bei Ablehnung an. Reduzierte Gebühren von CHF 240–1'000 können anfallen, wenn der Fall vor einer vollständigen Prüfung abgewiesen wird.
Nützliche Kontakte
Für Fragen zum Einbürgerungsverfahren im Kanton Bern kannst du die zuständige Behörde direkt kontaktieren:
- Amt für Bevölkerungsdienste – Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst, Sicherheitsdirektion des Kantons Bern
- Adresse: Ostermundigenstrasse 99B, 3006 Bern
- Telefon: +41 31 633 47 85
- E-Mail: br.zbd@be.ch
- Website: www.einbuergerung.sid.be.ch
Für die Gemeindephase kontaktiere den Bürgerrechtsdienst deiner Einwohnergemeinde. Jede Gemeinde führt ihre eigene Integrationsbeurteilung und ihr eigenes Gespräch durch. In der Stadt Bern erreichst du den Bürgerrechtsdienst unter +41 31 321 52 86.
Für Informationen zu den Bundesanforderungen konsultiere die Website des SEM (Staatssekretariat für Migration) unter www.sem.admin.ch.
Wenn du dich auf den Einbürgerungstest vorbereiten möchtest, deckt unsere App alle Themen ab, die du benötigst — Schweizer und Berner Politik, Geschichte, Geografie und Gesellschaft — mit Übungsfragen auf Deutsch und Französisch.
Testen Sie Ihr Wissen
5 kostenlose Fragen probieren