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Das Bundesgericht: Die Schweizer Justiz – Einbürgerungstest Schweiz

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Das Bundesgericht (Tribunal fédéral/Tribunale federale) ist die höchste richterliche Instanz der Schweiz. Mit Sitz in Lausanne ist es für die meisten Rechtsfragen die letzte Instanz in der Berufungs- …

Das Bundesgericht (Tribunal fédéral/Tribunale federale) ist die höchste richterliche Instanz der Schweiz. Mit Sitz in Lausanne ist es für die meisten Rechtsfragen die letzte Instanz in der Berufungs- und Beschwerdebehandlung. Im Unterschied zu den obersten Gerichten vieler Staaten hat das Bundesgericht jedoch nur eingeschränkte Befugnisse zur Überprüfung der Verfassungsmässigkeit von Bundesgesetzen. Das schweizerische Justizwesen spiegelt die föderale Struktur des Landes wider: Kantonale Gerichte bearbeiten die meisten Fälle, während die Bundesgerichte für bestimmte Fachgebiete und Rechtsmittel zuständig sind. Das Verständnis der schweizerischen Gerichtsbarkeit hilft, das besondere Gleichgewicht zwischen demokratischer Mehrheitsentscheidung und dem Schutz rechtlicher Grundrechte zu erklären.

Das Bundesgericht

Das Bundesgericht ist das höchste Gericht der Schweiz und hat seinen Sitz in Lausanne im französischsprachigen Teil des Landes. Es zählt rund 38–40 hauptamtliche Bundesrichter sowie zusätzliche nebenamtliche Richter. Das Gericht ist in sieben Abteilungen gegliedert, die verschiedene Rechtsgebiete bearbeiten: Zivilrecht, Strafrecht, öffentliches Recht und Sozialrecht. Die Bundesrichter werden von der Bundesversammlung für eine wiederwählbare Amtszeit von sechs Jahren gewählt. Wie die Bundesräte bleiben Bundesrichter in der Regel viele Jahre im Amt und werden mehrfach wiedergewählt. Das Bundesgericht entscheidet über Rekurse gegen kantonale Gerichte und spezialisierte Bundesgerichte. Es sorgt für eine einheitliche Anwendung des Bundesrechts in der ganzen Schweiz und schützt die in der Bundesverfassung garantierten Grundrechte.

Eingeschränkte gerichtliche Überprüfung von Bundesgesetzen

Ein wesentliches Merkmal der Schweizer Demokratie ist, dass das Bundesgericht Bundesgesetze nicht für verfassungswidrig erklären kann. Das unterscheidet die Schweiz grundlegend von den Vereinigten Staaten und vielen anderen Ländern, in denen Gerichte Gesetze aufheben können. Wenn das Parlament ein Gesetz erlässt und dieses vom Volk gutgeheissen wird (oder ein Referendum übersteht), muss das Bundesgericht es anwenden, selbst wenn Richterinnen und Richter es als verfassungswidrig erachten. Das drückt das schweizerische Bekenntnis zur Volkssouveränität aus – das Volk, nicht die Gerichte, hat das letzte Wort. Das Bundesgericht kann die Verfassungsmässigkeit von kantonalen Gesetzen und Verordnungen prüfen, doch Bundesgesetze gelten als sakrosankt. Diese Einschränkung bedeutet, dass in der Schweiz die demokratische Mehrheit (ausgedrückt durch Parlament und Volksentscheide) gegenüber richterlicher Auslegung von Rechten vorgeht. Kritikerinnen und Kritiker bemängeln, dass dadurch Minderheiten verwundbar werden; Befürwortende halten dagegen, dass so die demokratische Legitimität gewahrt bleibt.

Wahl und Zusammensetzung der Bundesrichter

Die Richterinnen und Richter des Bundesgerichts werden von der Vereinigten Bundesversammlung (beide Kammern gemeinsam) für eine Amtsdauer von sechs Jahren gewählt. Die Wahlen finden in der Regel blockweise statt, wenn mehrere Sitze zu besetzen sind. Wie bei den Wahlen des Bundesrats richten informelle Regeln den Ablauf: die Vertretung der grossen Parteien (in etwa proportional zu ihrer Stärke im Parlament), die sprachliche Ausgewogenheit (deutsch-, französisch- und italienischsprachige Richterinnen und Richter) sowie ein Geschlechterverhältnis, das sich verbessert, aber noch nicht ausgeglichen ist. Im Gegensatz zu vielen Ländern, in denen Richterinnen und Richter apolitisch sind, sind Schweizer Bundesrichterinnen und Bundesrichter häufig Parteiangehörige. Diese Parteizugehörigkeit ist offen und gilt als normal. Die Vorstellung dahinter ist, dass richterliche Entscheide, wie andere staatliche Entscheide, verschiedene politische Perspektiven widerspiegeln sollen. Nach der Wahl wird jedoch erwartet, dass die Richterinnen und Richter das Recht unparteiisch anwenden.

Das Bundesgerichtssystem

Zusätzlich zum Bundesgericht gibt es in der Schweiz mehrere spezialisierte Bundesgerichte: (1) das Bundesstrafgericht in Bellinzona – zuständig für schwere Bundesstraftaten und organisierte Kriminalität; (2) das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen – prüft Entscheide der Bundesverwaltung; (3) das Bundespatentgericht in St. Gallen – zuständig für Patentstreitigkeiten. Diese spezialisierten Gerichte wurden relativ kürzlich geschaffen, um die Arbeitsbelastung des Bundesgerichts zu verringern und Fachkompetenz in bestimmten Bereichen zu gewährleisten. Die meisten Rechtsfälle werden jedoch ausschliesslich von kantonalen Gerichten behandelt und erreichen nie die Bundesebene. Bundesgerichte werden nur tätig, wenn Bundesrecht zur Anwendung kommt oder bei Beschwerden gegen kantonale oberste Gerichte.

Die Rolle des Völkerrechts

Ein interessantes Detail ist, dass Schweizer Gerichte Bundesgesetze auf ihre Vereinbarkeit mit internationalen Verträgen und dem Völkerrecht prüfen können. Zwar können die Gerichte ein Bundesgesetz nicht deswegen aufheben, weil es gegen die Bundesverfassung verstösst, doch können sie die Anwendung verweigern, wenn es internationalen Verpflichtungen wie der Europäischen Menschenrechtskonvention widerspricht. Das schafft eine Form der indirekten gerichtlichen Kontrolle — das Völkerrecht gewährt einen Rechtsschutz, den die verfassungsrechtliche Überprüfung nicht immer bietet. Das ist zunehmend wichtig geworden, weil die Schweiz verschiedene internationale Menschenrechtsverträge unterzeichnet hat. Einige Schweizerinnen und Schweizer sehen darin ein Problem und argumentieren, internationale Gerichte sollten die demokratischen Entscheide der Schweiz nicht ausserkraftsetzen. Diese Spannung zwischen Volkssouveränität und den internationalen menschenrechtlichen Verpflichtungen ist in der Schweizer Politik ein fortwährender Streitpunkt.

Das Gebäude des Bundesgerichts in Lausanne ist ein eindrückliches neubarockes Bauwerk, das 1927 fertiggestellt wurde. Es liegt hoch auf einem Hügel mit Blick auf den Genfersee und die Alpen und symbolisiert damit die Rolle des Bundesgerichts als oberste richterliche Instanz der Schweiz. Die prächtige Architektur steht im Kontrast zu den meist eher zurückhaltenden Verwaltungsgebäuden in der Schweiz und macht die Bedeutung deutlich, die der Justiz beigemessen wird. Auffällig ist, dass das Gericht in Lausanne statt in der Bundeshauptstadt Bern steht: eine bewusste Entscheidung, um die Institutionen des Bundes in der ganzen Schweiz zu verteilen und der sprachlichen Vielfalt Rechnung zu tragen — die Platzierung des höchsten Gerichts in der französischsprachigen Schweiz brachte so ein Gegengewicht zur deutschsprachigen Hauptstadt Bern.

Merk dir die wichtigsten Fakten zu den Bundesgerichten: Das Bundesgericht (Lausanne) hat rund 38–40 ordentliche Richterinnen und Richter und wird von der Bundesversammlung für Amtszeiten von sechs Jahren gewählt. Es ist in sieben Abteilungen organisiert (Zivil-, Straf-, Öffentliches- und Sozialrecht u. a.). Wichtige Einschränkung: Das Bundesgericht kann Bundesgesetze nicht für verfassungswidrig erklären (es kann dagegen kantonale Gesetze überprüfen) und muss Bundesrecht anwenden, auch wenn dieses verfassungswidrig wäre — das spiegelt die Volkssouveränität gegenüber der Gerichtsbarkeit wider. Hingegen kann es die Vereinbarkeit mit internationalem Recht und mit Staatsverträgen prüfen. Spezialisierte Bundesgerichte sind das Bundesstrafgericht (Bellinzona), das Bundesverwaltungsgericht (St. Gallen) und das Bundespatentgericht (St. Gallen). Die meisten Fälle werden von kantonalen Gerichten behandelt.