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Kapitel

Sozialsystem & Alltag

Sozialversicherung, Rente (AHV), Versicherungen, praktisches Leben

Teil der vollständigen Einbürgerungstest-Vorbereitung von einbuergerungstests.ch.

  • 2 Lektionen
  • 25 Fragen
  • ~44 Minuten
  • Eidgenössischer Test 2026
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  • Erklärungen mit Quellen
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Was du lernst

Soziale Sicherheit und AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)

Ein kurzer Vorgeschmack auf die erste Lektion dieses Kapitels.

Die Schweiz verfügt über ein umfassendes Sozialversicherungssystem, das die Wohnbevölkerung gegen die wichtigsten Lebensrisiken absichert: Alter, Invalidität, Arbeitslosigkeit und Krankheit. Im Mittelpunkt steht das Drei-Säulen-System der Altersvorsorge, das staatliche Leistungen (AHV/AVS), die berufliche Vorsorge (BVG) und die private Vorsorge verbindet.

Die Schweiz bietet zudem die Invalidenversicherung (IV), Leistungen der Arbeitslosenversicherung (ALV), Familienzulagen und weitere soziale Leistungen. Es ist wichtig, dass alle, die in der Schweiz leben oder planen, hier zu leben, verstehen, wie das Sozialversicherungssystem funktioniert, da diese Einrichtungen die finanzielle Sicherheit während des ganzen Lebens beeinflussen.

Probefragen

Probefragen

Fünf Beispielfragen aus diesem Kapitel — mit Antworten, Erklärungen und offiziellen Quellen.

01Leicht

Sie erhalten Ihren ersten Monatslohn in der Schweiz. Sie stellen fest, dass mehrere Abzüge automatisch vorgenommen wurden. Welche dieser Sozialversicherungsbeiträge ist obligatorisch und wird automatisch vom Lohn abgezogen?

  • ANur Krankenversicherung und Unfallversicherung
  • BAHV (Alter), IV (Invalidität) und ALV (Arbeitslosigkeit)
  • CAHV und Krankenversicherung, aber die Arbeitslosenversicherung ist freiwillig
  • DNur Pensionskassenbeiträge, da Sie unter 25 sind
Korrekte Antwort
AHV (Alter), IV (Invalidität) und ALV (Arbeitslosigkeit)
Erklärung
AHV-, IV- und ALV-Beiträge sind in der Schweiz obligatorisch und werden automatisch von Löhnen abgezogen. Sie bilden den Kern der Sozialversicherung. Die Krankenversicherung ist ebenfalls obligatorisch, muss aber privat bei Versicherern arrangiert werden—sie wird nicht vom Lohn abgezogen. Pensionskassenbeiträge (BVG) sind nur bei Einkommen über einer bestimmten Grenze (aktuell CHF 22'680 pro Jahr) obligatorisch.

Quelle: Lesson 14.1

02Leicht

Ihre Kollegin erwähnt, dass das Schweizer Rentensystem 'drei Säulen' hat. Sie möchte verstehen, was jede Säule repräsentiert. Welche Erklärung ist korrekt?

  • A1. Säule: Staatsrente (AHV), 2. Säule: Berufliche Vorsorge (BVG), 3. Säule: Private Vorsorge
  • B1. Säule: Private Vorsorge, 2. Säule: Berufliche Vorsorge, 3. Säule: Staatsrente
  • C1. Säule: Berufliche Vorsorge (BVG), 2. Säule: Staatsrente (AHV), 3. Säule: Krankenversicherung
  • DAlle drei Säulen sind staatlich und identisch im Aufbau
Korrekte Antwort
1. Säule: Staatsrente (AHV), 2. Säule: Berufliche Vorsorge (BVG), 3. Säule: Private Vorsorge
Erklärung
Das schweizerische Drei-Säulen-System ist so aufgebaut: Die 1. Säule (AHV/IV/EO) ist eine staatliche Grundrente zur Sicherung des Existenzminimums. Die 2. Säule (BVG) ist die berufliche Vorsorge, die den gewohnten Lebensstandard erhält. Die 3. Säule ist die freiwillige private Vorsorge (3a: steuerbegünstigt, 3b: flexibel) für individuelle Wahlmöglichkeiten. Diese Struktur verteilt Risiko und Verantwortung auf Staat, Arbeitgeber und Individuen.

Quelle: Lesson 14.1

03Mittel

Ihre Nachbarin, 63 Jahre alt, fragt Sie: 'Ich zahle seit meinem 25. Lebensjahr in die AHV ein. Kann ich jetzt aufhören zu zahlen, da ich kurz vor der Pensionierung stehe?' Was sagen Sie ihr?

  • AJa, Sie können das Zahlen einstellen, nachdem Sie 40 Jahre lang eingezahlt haben
  • BJa, weil AHV-Beiträge nur bis zum 62. Lebensjahr erforderlich sind
  • CNein, die Beitragspflicht dauert bis zum Referenzalter – und auf Erwerbseinkommen auch darüber hinaus
  • DNein, aber Sie können eine Rückerstattung aller bisher gezahlten Beiträge verlangen
Korrekte Antwort
Nein, die Beitragspflicht dauert bis zum Referenzalter – und auf Erwerbseinkommen auch darüber hinaus
Erklärung
Erwerbstätige sind ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres beitragspflichtig, Nichterwerbstätige ab dem 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahres – in beiden Fällen bis zum Referenzalter. Es gibt keine maximale Beitragsdauer, nach der man die Zahlungen einstellen kann. Auch Nichterwerbstätige (z.B. Hausfrauen und Hausmänner) müssen Mindestbeiträge zahlen (2026 mindestens CHF 530 pro Jahr), um Lücken in ihren Beitragszeiten zu vermeiden. Wer nach dem Referenzalter weiterarbeitet, zahlt auf dem Lohn über dem Freibetrag von CHF 1'400 pro Monat weiter Beiträge; diese können die Rente bis zum Maximum erhöhen.

Quelle: Lesson 14.1

04Mittel

Ihr Cousin leistet Militärdienst und erhält während seines 4-wöchigen Dienstes keinen Lohn von seinem Arbeitgeber. Er fragt, welche Versicherung diesen Ausfall ausgleicht. Was sagen Sie ihm?

  • AALV (Arbeitslosenversicherung)
  • BAHV (Altersvorsorge)
  • CEO (Erwerbsersatzordnung)
  • DUnfallversicherung
Korrekte Antwort
EO (Erwerbsersatzordnung)
Erklärung
Die EO (Erwerbsersatzordnung) entschädigt Verdienstausfall während Militär-, Zivilschutz- oder Zivildienstleistungen sowie während der Mutterschaft. Sie entschädigt etwa 80% des verdienten Einkommens, bis zu einem Höchstbetrag. Selbstständige können sich freiwillig anschliessen. ALV ist für Arbeitslosigkeit, AHV für Altersrenten, und die Unfallversicherung deckt Behandlung und Invalidität bei Unfällen—nicht dienstbedingten Verdienstausfall.

Quelle: Lesson 14.1

05Schwer

Ihr Vater ist vor 2 Jahren mit 65 in Pension gegangen, möchte aber jetzt wieder ein paar Stunden pro Woche arbeiten. Er macht sich Sorgen, dass seine AHV-Rente beeinträchtigt wird. Was sagen Sie ihm?

  • AEs ist ihm nicht erlaubt, nach Bezug der AHV-Rente nach schweizerischem Recht zu arbeiten
  • BEr kann Teilzeit arbeiten ohne Reduktion seiner AHV-Rente, aber Beiträge sind wieder obligatorisch
  • CSeine AHV-Rente wird um 50% reduziert, wenn er mehr als CHF 1'000 pro Monat verdient
  • DEr muss alle bisher bezogenen AHV-Leistungen zurückerstatten, wenn er wieder arbeitet
Korrekte Antwort
Er kann Teilzeit arbeiten ohne Reduktion seiner AHV-Rente, aber Beiträge sind wieder obligatorisch
Erklärung
Nach Erreichen des Referenzalters können Sie unbegrenzt arbeiten und verdienen, ohne dass Ihre AHV-Rente gekürzt wird. Sie und Ihr Arbeitgeber zahlen zwar wieder AHV-Beiträge, aber nur auf dem Lohnteil über dem Freibetrag von CHF 1'400 pro Monat (CHF 16'800 pro Jahr); auf diesen Freibetrag können Sie verzichten. Seit der Reform AHV 21 können diese Beiträge die Rente zudem erhöhen, bis zum gesetzlichen Höchstbetrag von CHF 2'520. Eine Einkommensgrenze kennt die AHV nicht: Ein Vorbezug (ab 63) kürzt die Rente dauerhaft um einen festen versicherungstechnischen Satz – unabhängig davon, wie viel Sie weiter verdienen.

Quelle: Lesson 14.1

Alle Lektionen in diesem Kapitel

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  1. 01

    Soziale Sicherheit und AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)

    24 Min.Vollzugang

  2. 02

    Alltag und praktische Lebensführung

    20 Min.Vollzugang

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