Sie erhalten Ihren ersten Monatslohn in der Schweiz. Sie stellen fest, dass mehrere Abzüge automatisch vorgenommen wurden. Welche dieser Sozialversicherungsbeiträge ist obligatorisch und wird automatisch vom Lohn abgezogen?
- AAHV (Alter), IV (Invalidität) und ALV (Arbeitslosigkeit)
- BAHV und Krankenversicherung, aber die Arbeitslosenversicherung ist freiwillig
- CNur Pensionskassenbeiträge, da Sie unter 25 sind
- DNur Krankenversicherung und Unfallversicherung
- Korrekte Antwort
- AHV (Alter), IV (Invalidität) und ALV (Arbeitslosigkeit)
- Erklärung
- AHV-, IV- und ALV-Beiträge sind in der Schweiz obligatorisch und werden automatisch von Löhnen abgezogen. Sie bilden den Kern der Sozialversicherung. Die Krankenversicherung ist ebenfalls obligatorisch, muss aber privat bei Versicherern arrangiert werden—sie wird nicht vom Lohn abgezogen. Pensionskassenbeiträge (BVG) sind nur bei Einkommen über einer bestimmten Grenze (aktuell CHF 22'680 pro Jahr) obligatorisch.
Quelle: Lesson 14.1